0476/2017
Ko-Finanzierung für 24 Plätze des ESF-geförderten Landesprogramms „Produktionsschule.NRW"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0476/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ko-Finanzierung für 24 Plätze des ESF-geförderten Landesprogramms „Produktionsschule.NRW" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 86.400,00 Euro für das ESF- geförderte Landesprogramm „Produktionsschule.NRW“ durch die Bereitstellung des Ko- Finanzierungsanteils zu gewähren. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 86.400,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das ESF geförderte Landesprogramm „Produktionsschule.NRW“ ist ein niedrigschwelliges Angebot, das die berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit für arbeitslose Jugendliche mit „mehrfachen arbeitsmarktbezogenen Vermittlungshemmnissen“ verbindet. Das besondere Merkmal der Produktionsschule ist der enge konkrete Zusammenhang von Lernen, praktischer Erfahrung und Arbeit. Das Angebot wird in betriebsähnlichen Strukturen bei Beschäftigungsträgern /Jugendhilfeträgern durchgeführt und zielt auf marktorientierte Produktion/Dienstleistung im Kunden- auftrag ab. Zielgruppe des Angebots sind arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und 25 Jahren mit noch fehlender Ausbildungsreife und Berufsorientierung, für die - auf- grund multipler Problemlagen - die Standardangebote der Berufsvorbereitung (z.B. BVB) der Agentur für Arbeit nicht in Frage kommen. Das Programm ersetzt seit Beginn des Schuljahres 2013/14 das bis dahin geltende „Werkstattjahr“ in NRW. Das neue Programm wird durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) umgesetzt. Das Land stellt eine Sockelfinanzierung (Fallpauschale) von 600 Euro (2/3 der Kosten) je Förderplatz/ pro Monat zur Verfügung. Eine Ko-Finanzierung von 300 Euro (1/3 der Kosten) war zunächst nur mit SGB II/III-Mitteln (Mindestanzahl 12 Teilnehmerplätze je Projekt) möglich. Seit dem Schuljahr 2014/15 können auch Jugendhilfemittel (SGB VIII) hierzu eingesetzt werden. Der Ko-Finanzierungsanteil ist gleichfalls als Fallpauschale zu gewähren. Das Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums wurde zum 01.06.2015 mit dem Ergebnis ab- geschlossen, dass der Träger „Jugendhilfe Köln e.V.“ die Genehmigung zur Durchführung des Pro- gramms erhielt. Die Jugendhilfe Köln e.V. beantragte am 07.06. 2016 zur Durchführung des Programms mit 24 Plät- zen für die Gesamtlaufzeit vom 01.09.2016 – 31.08.2018 kommunale Mittel in Höhe von insgesamt 172.800,00 Euro (2016 = 28.800.00 Euro, + 2017 = 86.400,00 Euro und 2018 = 57.600,00 Euro). Damit die vom Land NRW vorgesehenen ESF-Mittel genutzt werden können, ist folgende Ko- Finanzierung notwendig: 3 Vom 01.01.2017 – 31.12.2017 für 24 Plätze = 86.400,00 Euro (300 Euro Fallpauschale je Platz x 12 Monate x 24 Plätze) Vom 01.01.2018 – 31.08.2018 für 24 Plätze = 57.600,00 Euro (300 Euro Fallpauschale je Platz x 8 Monate x 24 Plätze) Zuschuss Stadt Köln für den gesamten Bewilligungszeitraum = 144.000,00 Euro Für den „Zuschuss Produktionschule.NRW“ stehen im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), zahlungswirksame Aufwand- sermächtigungen in Höhe von 28.800,00 Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum oben ausgewiesenen Mittelbedarf besteht demnach zunächst eine Unterdeckung in Höhe von 57.600,00 Euro. Innerhalb des Aufwandsbudgets im Teilergebnisplan 0604 sind durch zahlungswirksame Weniger Aufwendun- gen an anderer Stelle eine Umschichtung und damit die Deckung des Fehlbetrages möglich, so dass das Angebot im Durchführungszeitraum realisiert werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0476/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27