AN/0835/2019
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE sowie Frau Pöttgen (FDP) und Herrn Schuster (DEINE FREUNDE) zu TOP 10.2 Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld
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Gem. Änderungsantrag (CDU BV4)
5620 Zeichen
SPD-Fraktion CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE Frau Pöttgen (FDP)
Herr Schuster (DEINE FREUNDE)
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Josef Wirges Henriette Reker
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus
50825 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0835/2019
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE LINKE sowie der
Einzelmandatsträger Frau Pöttgen (FDP) und Herr Schuster (DEINE FREUNDE) zur
Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Grundstück der
Wohnungsbauoffensive
Stellungnahme zur Beschlussvorlage
Vorlagen-Nummer 1136/2019
Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Grundstück der Woh-
nungsbauoffensive
Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld bittet den Liegenschaftsausschuss folgende Änderun-
gen zur Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld vorzunehmen.
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des Grund-
stücks Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Gemarkung Müngersdorf,
Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407
Größe: 5.292 m², im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß folgender
Ausschreibungskriterien
a) Das Artilleriewagenhaus ist in seiner Grundgestaltung und seiner
äußeren Erscheinung zu erhalten. Jede bauliche Veränderung ist
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in Planung und Ausführung mit dem Gesamtbild des Artilleriewa-
genhauses in Einklang zu bringen.
b) Die Denkmalpflege ist in die Gestaltung einzubeziehen.
c) Für das Grundstück ist eine Mischung aus kultureller und gastro-
nomisch-gewerblicher Nutzung vorzusehen. Es dürfen kleine
Wohneinheiten entstehen, die den Charakter des Artilleriewagen-
hauses nicht beeinträchtigen.
d) Beim Aus– und Umbau sowie bei der Errichtung von Neubauten
sind umweltschonende Aspekte des Bauens (Bauökologie) zu be-
achten. Die Wiederverwertung von Materialien ist zu ermöglichen.
Durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien dürfen
nur möglichst geringe Eingriffe in die Naturkreisläufe vorgenom-
men werden. Alle Umweltbelastungen sind gering zu halten und
für die Nutzungsphase ist eine Langlebigkeit der Materialien zu
gewährleisten. Ein hohes Niveau des Wohlbefindens für die Nut-
zerinnen und Nutzer muss reicht werden.
Die Nutzungsüberlassung erfolgt als Erbbaurecht mit einer Laufzeit von
99 Jahren im Gebotsverfahren unter Beachtung des beigefügten Konzep-
tes.
Der Erbbauzins für die gesamte Laufzeit richtet sich nach dem erwarte-
ten Ertragswert nach baulicher Veränderung des Grundstücks und be-
trägt mindestens 3.929.000,- Euro;
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über das Ergebnis die Feststellung
der Nutzungsvergabe vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten.
Begründung
Das Artilleriewagenhaus in der Alpener Straße ist erhaltenswert. Die Artilleriewagenhalle an
der Alpener Straße in Köln Ehrenfeld ist die letzte, die von einer Vielzahl ähnlicher Gebäude
die in der Festungszeit der Stadt Köln im Laufe des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des ers-
ten Weltkrieges errichtet worden. Köln wurde als Festungsstadt von militärischen Bauten
geprägt. Das Artilleriewagenhaus erstellt so, wenn auch nicht unter Denkmalschutz so doch
ein Beispiel für Architektur in ihrem Feld im 19. Jahrhundert dar.
das Artilleriewagenhaus beträgt seit seiner Errichtung in den frühen siebziger Jahren des
19. Jahrhunderts den Charakter der Alpener Straße.
Die Bürgervereinigung Köln-Ehrenfeld hat im vergangenen Jahr mehrmals auf den besonde-
ren Stellenwert dieses Objektes hingewiesen. Die Bürgervereinigung hat ein Gutachten er-
stellen lassen von einer ausgewiesenen Expertin auf diesem Gebiet. Dieses Gutachten un-
terstreicht den kunsthistorischen und ortsgeschichtlichen Wert des Gebäudes. Die Bürger-
vereinigung hat daraufhin eine weitere Prüfung des Denkmalwertes des Objektes angeregt
und den Landeskonservator eingeschaltet. Letzterer hat in seiner ersten Prüfung noch von
einem "Denkmalverdacht" gesprochen. Eine abschließende Bewertung des Objektes durch
den Landeskonservator steht noch aus.
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Neben bezahlbarem Wohnraum bedarf es im aufstrebenden Bezirk Ehrenfeld auch Räume
und Gebäude, die einer soziokulturellen sowie künstlerischen Nutzung zugeführt werden. Es
besteht ebenfalls Bedarf an Flächen zur Nutzung als Gaststätten und oder Versammlungs-
räumen. Diesen Zweck kann die Artilleriewagenhalle wegen ihrer Größe sehr gut erfüllen.
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum darf nicht gegen das Kulturgut Stadtgeschichte a-
ausgespielt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger von Ehrenfeld haben, nach diesseitiger Auffassung, bei aller
Entwicklung des Wohnungsbaus ein Recht neben dem Wohnen auch Flächen für Begeg-
nung zu erhalten.
Zumal eine neue Nutzung des oben genannten Grundstücks auch in Teilen eine Wohnnut-
zung vorsehen kann, ohne den Gesamtcharakter zu zerstören.
Das Erbbaurecht erscheint als das notwendige und richtige Instrument um eine soziokulturel-
le Nutzung dieses Stücks der historischen Bebauung von Ehrenfeld und damit von Köln in
eine für die Allgemeinheit nutzbare Zukunft zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Petra Bossinger Martin Berg
SPD-Fraktion CDU-Fraktion
gez. gez.
Berndt Petri Marlis Pöttgen
Fraktion Die Linke FDP
gez.
Harald Schuster
Deine Freunde
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4 6
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0835/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (CDU)
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 13.06.2019 09:43