Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE sowie Frau Pöttgen (FDP) und Herrn Schuster (DEINE FREUNDE) zu TOP 10.2 Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld
Gem. Änderungsantrag BV4 (CDU) AN/0835/2019 vom 17.06.2019
Stand: Am 09.09.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Änderungsantrag (CDU BV4)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE Frau Pöttgen (FDP) Herr Schuster (DEINE FREUNDE) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0835/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE LINKE sowie der Einzelmandatsträger Frau Pöttgen (FDP) und Herr Schuster (DEINE FREUNDE) zur Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Grundstück der Wohnungsbauoffensive Stellungnahme zur Beschlussvorlage Vorlagen-Nummer 1136/2019 Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Grundstück der Woh- nungsbauoffensive Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld bittet den Liegenschaftsausschuss folgende Änderun- gen zur Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld vorzunehmen. Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des Grund- stücks Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407 Größe: 5.292 m², im Rahmen der Konzeptvergabe gemäß folgender Ausschreibungskriterien a) Das Artilleriewagenhaus ist in seiner Grundgestaltung und seiner äußeren Erscheinung zu erhalten. Jede bauliche Veränderung ist - 2 - in Planung und Ausführung mit dem Gesamtbild des Artilleriewa- genhauses in Einklang zu bringen. b) Die Denkmalpflege ist in die Gestaltung einzubeziehen. c) Für das Grundstück ist eine Mischung aus kultureller und gastro- nomisch-gewerblicher Nutzung vorzusehen. Es dürfen kleine Wohneinheiten entstehen, die den Charakter des Artilleriewagen- hauses nicht beeinträchtigen. d) Beim Aus– und Umbau sowie bei der Errichtung von Neubauten sind umweltschonende Aspekte des Bauens (Bauökologie) zu be- achten. Die Wiederverwertung von Materialien ist zu ermöglichen. Durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien dürfen nur möglichst geringe Eingriffe in die Naturkreisläufe vorgenom- men werden. Alle Umweltbelastungen sind gering zu halten und für die Nutzungsphase ist eine Langlebigkeit der Materialien zu gewährleisten. Ein hohes Niveau des Wohlbefindens für die Nut- zerinnen und Nutzer muss reicht werden. Die Nutzungsüberlassung erfolgt als Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren im Gebotsverfahren unter Beachtung des beigefügten Konzep- tes. Der Erbbauzins für die gesamte Laufzeit richtet sich nach dem erwarte- ten Ertragswert nach baulicher Veränderung des Grundstücks und be- trägt mindestens 3.929.000,- Euro; Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über das Ergebnis die Feststellung der Nutzungsvergabe vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten. Begründung Das Artilleriewagenhaus in der Alpener Straße ist erhaltenswert. Die Artilleriewagenhalle an der Alpener Straße in Köln Ehrenfeld ist die letzte, die von einer Vielzahl ähnlicher Gebäude die in der Festungszeit der Stadt Köln im Laufe des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des ers- ten Weltkrieges errichtet worden. Köln wurde als Festungsstadt von militärischen Bauten geprägt. Das Artilleriewagenhaus erstellt so, wenn auch nicht unter Denkmalschutz so doch ein Beispiel für Architektur in ihrem Feld im 19. Jahrhundert dar. das Artilleriewagenhaus beträgt seit seiner Errichtung in den frühen siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts den Charakter der Alpener Straße. Die Bürgervereinigung Köln-Ehrenfeld hat im vergangenen Jahr mehrmals auf den besonde- ren Stellenwert dieses Objektes hingewiesen. Die Bürgervereinigung hat ein Gutachten er- stellen lassen von einer ausgewiesenen Expertin auf diesem Gebiet. Dieses Gutachten un- terstreicht den kunsthistorischen und ortsgeschichtlichen Wert des Gebäudes. Die Bürger- vereinigung hat daraufhin eine weitere Prüfung des Denkmalwertes des Objektes angeregt und den Landeskonservator eingeschaltet. Letzterer hat in seiner ersten Prüfung noch von einem "Denkmalverdacht" gesprochen. Eine abschließende Bewertung des Objektes durch den Landeskonservator steht noch aus. - 3 - Neben bezahlbarem Wohnraum bedarf es im aufstrebenden Bezirk Ehrenfeld auch Räume und Gebäude, die einer soziokulturellen sowie künstlerischen Nutzung zugeführt werden. Es besteht ebenfalls Bedarf an Flächen zur Nutzung als Gaststätten und oder Versammlungs- räumen. Diesen Zweck kann die Artilleriewagenhalle wegen ihrer Größe sehr gut erfüllen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum darf nicht gegen das Kulturgut Stadtgeschichte a- ausgespielt werden. Die Bürgerinnen und Bürger von Ehrenfeld haben, nach diesseitiger Auffassung, bei aller Entwicklung des Wohnungsbaus ein Recht neben dem Wohnen auch Flächen für Begeg- nung zu erhalten. Zumal eine neue Nutzung des oben genannten Grundstücks auch in Teilen eine Wohnnut- zung vorsehen kann, ohne den Gesamtcharakter zu zerstören. Das Erbbaurecht erscheint als das notwendige und richtige Instrument um eine soziokulturel- le Nutzung dieses Stücks der historischen Bebauung von Ehrenfeld und damit von Köln in eine für die Allgemeinheit nutzbare Zukunft zu bringen. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Petra Bossinger Martin Berg SPD-Fraktion CDU-Fraktion gez. gez. Berndt Petri Marlis Pöttgen Fraktion Die Linke FDP gez. Harald Schuster Deine Freunde
Beratungsverlauf
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09.09.2019
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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