Mandari Insight

AN/0453/2024

Dringlichkeitsantrag SPD "Kontakt- und Anlaufstelle für drogen- und suchtmittelabhängige Menschen"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 12.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.03.2024, TOP 8.14

Dringlichkeitsantrag SPD - Suchthilfe

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsantrag SPD - Suchthilfe

3857 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 08.03.2024 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung vom 
14.03.2024 zu nehmen: 
Dringlichkeitsantrag zur Bezirksvertretung Porz am 14.03.2024 
Die Verwaltung wird dringlich ersucht, die entsprechend eingestellten 
Haushaltsmittel weiter für die Kontakt- und Anlaufstelle beim Sozialdienst 
Katholischer Männer für drogen- und suchtmittelabhängige Menschen im 
Stadtbezirk Porz zu verwenden.  
Zudem wird die Verwaltung gebeten, bis zur nächsten Sitzung mitzuteilen, 
weshalb sie einem Träger im Stadtbezirk Kalk Mittel zuwenden will, die sie 
einem anderen Träger im Stadtbezirk Porz entzieht. 
Außerdem soll die Verwaltung bis zur nächsten Bezirksvertretung mitteilen, 
weshalb der Bezirksvertretung Kalk, nicht aber der Bezirksvertretung Porz 
die Beschlussvorlage 2385/2023 vorgelegt wurde. 
Die Verwaltung soll insbesondere auch bis zur nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz darlegen, wie sie den Vertrauensschaden, den der 
Träger nach erfolgten Investitionen in sechsstelliger Höhe erlitten hat, 
wieder auszugleichen gedenkt und wie sie die Gefahr abwendet, dass der 
Träger der Sozialen Dienste vor Ort nicht fortbestehen kann. 
Begründung:

Mit Ratsbeschluss von 2017 ist über eine Kontakt- und Anlaufstelle für drogen- und 
suchtmittelabhängige Menschen im Stadtbezirk Porz entschieden worden. Der SKM Köln 
ist hierbei sowohl als Träger des Angebotes als auch als Vermieter der Immobilie (Haus 
der sozialen Dienste auf der Goethestraße in Porz-Mitte) vorgesehen.  
Nach den entsprechenden Konzept- und Planungsphasen wurde im März 2023 die 
Baugenehmigung für einen notwendigen Um- und Ausbau der Immobilie erteilt. Im 
September 2023 wurde mit den umfangreichen Arbeiten begonnen. Das Haus der 
sozialen Dienste hat derweil eine vorläufige Unterkunft bei einer Einrichtung in der 
Nachbarschaft bekommen. 
Seit 2018 bis Ende vergangenen Jahres befand sich der zukünftige Träger im 
regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung. 
Was das Vorhaben angeht, wurde neben einer normalen Miete eine Investitionsmiete mit 
langer Laufzeit zwischen dem Gesundheitsamt und dem SKM Köln vereinbart, um die 
Herstellungskosten, die bis zum heutigen Tag bereits im sechsstelligen Bereich liegen, 
abzubilden. 
Durch die Beschlussvorlage 2385/2023 wurde bekannt, dass die weitere Förderung des 
Projekts zugunsten der Suchthilfe/DKR Kalk zurückgestellt werden soll. Knappe Mittel dort 
sollen zulasten des Projektes des SKM in Porz kompensiert werden. 
Seitdem fragt sich der zukünftige Träger SKM, wie die Verwaltung mit dem finanziellen 
Schaden umgehen wird, den er durch Fehlinvestitionen und Verzögerungen im Vertrauen 
auf die Zusagen der Stadt erlitten hat. 
 
Begründung der Dringlichkeit :   
Das Haus der Sozialen Dienste des SKM ist vorübergehend im Gebäude der 
Evangelischen Freikirche untergebracht. Mit dem Stopp des Projektes ist nicht nur die 
Suchthilfe, sondern die Unterbringung aller Sozialdienste des SKM in Porz bedroht. Das 
Vertrauen eines engagierten Trägers in die Verlässlichkeit von Verwaltung und Politik ist 
schwer erschüttert. Dem Träger droht schwerer finanzieller Schaden.Zudem stehen 
aktuelle Entscheidungen im Gesundheitsausschuss, Jugendhilfeausschuss und im Rat der 
Stadt Köln sowie in der Bezirksvertretung 8 an. Die Rechte auf Beteiligung der 
Bezirksvertretung 7 wurden in diesem Verfahrensgang verletzt.  
 
 
 
Jutta Komorowski 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0453/2024
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
12.03.2024
Erstellt
12.03.2024 09:22