0360/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 12.09.2024 betreffend "Gremberger Wäldchen-Ausbau der A4" (AN/1225/2024).
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 21.11.2025 0360/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 12.09.2024 betreffend "Gremberger Wäldchen-Ausbau der A4" (AN/1225/2024). Zur Thematik des Ausbaus der BAB 4 am Kreuz Gremberg und der damit einhergehenden po- tenziellen Flächeninanspruchnahmen u.a. gab es im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zwei Anfragen: Anfrage 1 (AN/1225/2024) aus der Sitzung vom 12.09.2024 1. „Ist die Stadtverwaltung in Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über städtische Flä- chen in und um das Gremberger Wäldchen für den Ausbau der A4?“ 2. „Rechnet die Verwaltung mit Flächeninanspruchnahme in und um das Gremberger Wäld- chen für den Ausbau der A4 (Betrieb und Bau)?“ 3. „Sind aktuell Baumfällungen für den Ausbau geplant und wenn ja, wann sollen diese durch- geführt werden?“ 4. „Gibt es andere Baumaßnahmen (z. B. für ein „Überführungsbauwerk" im Gremberger Kreuz), die eine Fällung von Waldflächen notwendig machen. Falls ja, wann ist dies ge- plant?“ 5. „Falls Wald gefällt werden muss: Wo ist ein Ausgleich nach Waldgesetz geplant?“ Anfrage 2 (AN/1475/2024) aus der Sitzung vom 31.10.2024 1. „Wie sieht das Ausbaukonzept und der Bauablauf der Autobahn GmbH für den Neubau der Brücken aus?“ 2. „Welche Flächen werden insgesamt im Rahmen des Brückenbaus in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise für An/Abfahrten, für Lagerung von Material, für Baumaschi- nen, für Baucontainer etc. und in welchen Zeiträumen?“ 3. „Wie viele und in welchen Bereichen, werden in welchem Zeitraum für die bauvorbereiten- den und die eigentlichen Arbeiten, Bäume gefällt beziehungsweise gerodet werden?“ 4. „Wem gehören a. das Gremberger Wäldchen, b. die Kiesgrubenseen Gremberghoven c. die Fläche auf der sich das AK Köln-Gremberg befindet?“ Die Fragen 1 bis 5 der Anfrage vom 12.09.2024 sowie die Fragen 1 bis 3 der Anfrage vom 31.10.2024 wurden von der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland mit Mail vom 29.01.2025 zusammenfassend wie folgt beantwortet: „Für den Ersatzneubau des Autobahnkreuz Köln-Gremberg werden beidseitig des Bestands- bauwerkes Behelfsumfahrungen vorgesehen. Dies ermöglicht sämtliche Fahrbeziehungen aufrecht zu erhalten und in zwei Bauphasen die Bestandsbrücken zu ersetzen. 2 Um die Behelfsumfahrungen herstellen zu können, müssen beidseitig ca. 12,0 m breite Strei- fen parallel zur A559 in Anspruch genommen werden. Lagerflächen und Baustelleneinrich- tungsflächen werden je Bauphase jeweils im Baufeld vorgesehen. Bis Ende Februar 2025 werden für den Bereich der Behelfsumfahrungen die Bäume gefällt und die Flächen freigeschnitten. Dies ist erforderlich, um im Anschluss die Kampfmittelsondie- rungen durchführen zu können. Die komplette Baufeldfreimachung erfolgt erst im Anschluss mit der Baumaßnahme ab Anfang 2026. Es handelt sich im Kreuz Gremberg nur um eine vorübergehende Inanspruchnahme. Im An- schluss an die Baumaßnahme werden die Flächen rekultiviert. Belastbare Aussagen zu mögli- chen Fällungen im Rahmen des Ausbaus der A4 können erst mit Abschluss der Entwurfs- phase dargelegt werden. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Entwurfsphase. Die Auto- bahn GmbH wird auch weiterhin über wichtige Ergebnisse im Planungsprozess berichten. Weitere Informationen zu diesem Projekt finden sich auf der Projektwebsite: A4plus | Start- seite.“ Die Frage 4 aus der Anfrage vom 31.10.2024 beantwortet die Verwaltung wie folgt: - 4a: Das Gremberger Wäldchen befindet sich auf den Flurstücken 1812 (Gemarkung Vingst Flur 30) und 1229 (Gemarkung Poll Flur 38). Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. - 4b: Der Kiesgrubensee Gremberghoven befindet sich auf den folgenden Flurstücken: 183, 101, 103, 174, 118, 173 und 556 (Gemarkung Ensen Flur 1) und auf den Flurstü- cken 19, 45, 46, 47, 48, 49 und 51 (Gemarkung Westhoven Flur 1). Diese Flurstücke befinden sich im Privateigentum verschiedener Eigentümer. Private Eigentümerangaben fallen laut VermKatG unter Datenschutz. Diese dürfen nur bei berechtigtem Interesse herausgegeben werden. In diesem Fall liegt kein berechtig- tes Interesse vor. Daher können wir der Fraktion die Linke nur anbieten, dass wir die Eigentümer in ihrem Namen anschreiben, wenn sie zu diesen Kontakt aufnehmen möchte. Dort kann die Fraktion dann auch ein persönliches Schreiben beilegen. Es gibt allerdings keine Gewährleistung, ob sich der Eigentümer darauf meldet. Die Kosten belaufen sich auf 25€ pro Eigentümer, der angeschrieben wird. Der Antrag dazu kann per E-Mail (kataster@stadt-koeln.de) an die Verwaltung gestellt werden. - 4c: Das Autobahnkreuz Köln-Gremberg befindet sich auf den Flurstücken 1542 und 2063 (Gemarkung Vingst Flur 30), 1203 (Gemarkung Poll Flur 38) und 14 (Gemarkung Westhoven Flur 1). Alle vier Flurstücke befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0360/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 30.01.2025 14:05