AN/1645/2017
Luftmessungen entlang der Bonner-, und Brühler Straße.
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Antwort der Verwaltung - Luftmessungen
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 10.11.2017 3261/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Belastung der Atemluft (AN/1287/2017) Die Fraktion Piratengruppe hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.10.2017 den folgenden Antrag gestellt: 1. Der Ausschuss Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung mit der Auswahl von wenigstens sechs möglichen Standorten für weitere Luftmessstationen, die die Gefährdung der Einwohnerin- nen und Einwohner in Köln durch die Belastung der Atemluft realistisch abbilden. 2. Die Erhebung der Daten wird wie üblich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbra u- cherschutz in Zusammenarbeit mit dem Kölner Umweltamt durchgeführt. In der Auswahl der Standorte soll, wie üblich, die bauliche Lage und das örtliche Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden, aber auch das Vorhandensein einer Schule. Bei der Auswahl der zu messenden Stoffe soll sich am üblichen Spektrum des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz or i- entiert werden. Antwort der Verwaltung: Das Umweltamt hat in der Vergangenheit ein langjähriges städtisches Messnetz betrieben, u.a. mit einem mobilen Messfahrzeug. Diese Messungen wurden aus haushaltstechnischen Gründen (freiwil- lige Aufgabe) im Jahr 2003 auf Grundlage eines Ratsbeschlusses eingestellt. Seitdem liegen für das Stadtgebiet Daten aus dem landesweiten Luftqualitäts-Überwachungssystem (LUQS) vor. Im landesweiten Vergleich ist das Stadtgebiet mit 10 Passivsammlern und 4 Messcontai- nern mit Städten ähnlicher Struktur überdurchschnittlich ausgestattet. Nach Auskunft des Landesam- tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird es keine zusätzlichen Messpunkte in Köln geben. Bei der Messnetzplanung des Landes regt die Stadtverwaltung jedoch an sensiblen Bereichen und bei besonders begründetem Verdacht auf eine belastete Situation zusätzliche Messungen an. Dieser begründete Verdacht muss sich aus einem durch das Land bereitgestellte Screeningprogramm bestä- tigen lassen, damit der Messpunkt vom Landesumweltamt aufgenommen wird. Darüber hinaus wird bei Neuplanungen bei Verdacht auf eine problematische Belastung eine gut- achterliche Untersuchung der Luftschadstoffbelastung durchgeführt. Auch daraus ergeben sich Er- kenntnisse, die einen Beitrag zur Gesamtbelastung im Stadtgebiet liefern. Insofern ergibt sich ein zufriedenstellendes Gesamtbild, welches eine hinreichende Aussage zur Luft- schadstoffbelastung im Stadtgebiet zulässt. Gez. Dr. Rau Belastung der Atemluft (AN/1287/2017) Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.10.2017:
Antrag nach § 3 (Ilg BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1645/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Luftmessungen entlang der Bonner-, und Brühler Straße. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, als Bezirksvertreter der Kölner FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 04.12.2017 zu setzten: Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Messnetzplanung NRW und des „Sree- ningprogramms“ (siehe Anlage), möglichst zeitgleich mit Beginn der Baumaßnahmen für die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, jeweils eine, im Rahmen des Bürgerhaushalts 2017 von 132 Bürgern geforderte „Luftmessstation“, an folgenden Knotenpunkten zu beantragen, bzw. zu realisieren: 1.) Im Bereich der Kreuzung Bonner Straße/ Ecke Brühler Straße. 2.) Im Bereich der Brühler Straße auf Höhe der Konrad-Adenauer Kaserne. Die Messungen sollten während der gesamten Bauphase erfolgen. Darüber hinaus wird für die betroffenen Stellen auch eine gutachterliche Untersuchung der Luftschadstoffbelastung durchgeführt. Ziel sollte es sein, bereits frühzeitig wichtige Erkenntnisse zu sammeln und geeignete Maß- nahmen zu erarbeiten, um gegebenenfalls juristisch erwirkte, drohende Fahrverbote wie in Stuttgart, unbedingt zu vermeiden. Begründung: - 2 - Hintergrund der Forderung sind drohende Klagen und Fahrverbote (wie beispielsweise in Stuttgart), sowie die von Bürgervereinen vermuteten gravierenden Überschreitungen der Grenzwerte, explizit auf der Bonner Straße. Außerdem ist mit Baubeginn der 3. Baustufe, auch mit einem massiven Ausweichverkehr auf die Brühler Straße zu rechnen. Die erfolgte Rodung von Bäumen im Bereich der Bonner Straße, könnten zu einer weiteren Verschlech- terung der Luftqualität führen. Bürger und Anwohner der betroffenen Gebiete haben ein Recht darauf zu erfahren, welchen Belastungen sie im Zuge der Baumaßnahmen ausgesetzt sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1645/2017 Stand: 09.07.2022 Sachstandsbericht Luftmessungen entlang der Bonner-, und Brühler Straße. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.6 Luftmessungen entlang der Bonner-, und Brühler Straße, Antrag von Herrn Ilg AN/1645/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Messnetzplanung NRW und des „Screeningpro- gramms“ (siehe Anlage), möglichst zeitgleich mit Beginn der Baumaßnahmen für die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, jeweils eine, im Rahmen des Bürgerhaushalts 2017 von 132 Bürgern geforderte „Luftmessstation“, an weiteren noch zu bestimmenden Örtlichkeiten im Stadtbezirk Rodenkir- chen zu beantragen, bzw. zu realisieren. Die Messungen sollten während der gesamten Bauphase erfolgen. Darüber hinaus wird für die betroffenen Stellen auch eine gutachterliche Untersuchung der Luft- schadstoffbelastung durchgeführt. Ziel sollte es sein, bereits frühzeitig wichtige Erkenntnisse zu sammeln und geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, um gegebenenfalls juristisch erwirkte, drohende Fahrverbote wie in Stuttgart, unbedingt zu vermeiden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Stimme von Herrn Bronisz bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Herrn Ilg abgelehnt. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1645/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
- Datum
- 16.11.2017
- Erstellt
- 14.11.2017 15:29