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V/0243/2009

Kanalerschließung Industrie- und Gewerbegebiet Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster, Bebauungsplan Nr. 483

Vorlagen 31.03.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 05.05.2009, TOP 4.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9192 Zeichen

V/0243/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Industrie- und Gewerbegebiet Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster, 
Bebauungsplan Nr. 483 
- Baubeschluss Kanalbau 
- Bericht über den gemeinsamen Geh- u. Radweg Amelsbürener Straße 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf, dem Bau und der Übernahme der Kanalisationsanla-
gen wird zugestimmt. Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Baukosten der äußeren Erschließung.   
 
Der Bau steht unter dem Vorbehalt, dass der Bebauungsplan Nr. 483 rechtskräftig wird.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist der noch abzuschließende Städtebauliche 
Vertrag mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) als Erschließungsträger. Im Zuge der 
Baumaßnahme fallen als Kostenbeteiligung und für die Neuordnung und Sanierung der Schmutz-
wasserentsorgung Amelsbüren und Hiltrup Baukosten in Höhe von ca. 1.000.000 € an.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppen wie folgt zur Ver-
fügung: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Erschließung BG / GG 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 
Investitionsmaßnahme 4135 Hansa Businesspark 
2009 
VE 
 2010 
100.000 
VE 
900.000 
Kostenbeteili-
gung an der 
äußeren Er-
schließung 
Insgesamt: 1.000.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0243/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0243/2009 
Begründung: 
 
Baubeschluss Kanalbau 
 
Der Bebauungsplan Nr. 483 des Industrie- und Gewerbegebietes Hansa-Businesspark Münster in 
Amelsbüren ist in der Stadtverwaltung in Bearbeitung. Die Rechtskraft soll im II. Quartal 2009 er-
langt werden. 
  
Die Realisierung der Erschließung des Gebietes wi rd von der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
betrieben. Hierzu wird zwischen der Wirtschaftsförderung Münster GmbH als Bauherr und der 
Stadt ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. 
 
Für die entwässerungstechnische Erschließung is t der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanä-
len im Trennsystem vorgesehen.   
 
Regenwasserableitung
 
Eine Versickerung von Dachflächenabflüssen ist aufgrund des anstehenden geringdurchlässigen 
Bodens und der geländenahen Grundwasserstände nicht möglich.  
 
Die Niederschlagsabflüsse werden über eine klassische Regenwasserkanalisation abgeleitet, mit-
tels drei Regenrückhaltebecken gedrosselt und an zwei Einleitungsstellen dem Emmerbach zuge-
führt. Für das westliche Teileinzugsgebiet wird ein neuer DEK-Düker im Rohrvortriebsverfahren 
hergestellt. Das östliche Teileinzugsgebiet wird an den vorhandenen DEK-Düker angeschlossen.    
 
Ein vorhandenes Fließgewässer wird an den westlichen Rand des Bebauungsplangebietes umge-
legt und mündet weiterhin in den DEK ein. Hierfür werden wasserrechtliche Verfahren nach § 31 
Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt. 
 
Zur qualitativen Regenwasserbehandlung sind zwei Regenklärbecken in Betonbauweise vorgese-
hen. Der Bauzeitpunkt wird nach Bedarf abhängig vom Verschmutzungspotenzial der bebauten 
Betriebsgrundstücke festgelegt werden.         
 
Schmutzwasserableitung
 
Das gepl. Schmutzwasserpumpwerk Inkingrodde West mit Druckrohrleitung DRL fördert das Ab-
wasser aus dem Realisierungsgebiet I zum vorh. Pumpwerksstandort Inkingrodde 21a. Dieses 
Pumpwerk wird aufgrund der erheblich ansteigenden Abwassermengen neu gebaut. Die zugehöri-
ge DRL wird direkt bis zur Kläranlage Hiltrup geführt. Um im Falle einer Havarie eine Reservelei-
tung vorzuhalten, wird die DRL als Doppelleitung verlegt.  
 
Mit der neuen Trasse der DRL ergibt sich die Möglichkeit, die Abwasserströme aus den Einzugs-
bieten Amelsbüren und Hiltrup nachhaltig neu zu ordnen. Das Pumpwerk "Zum Häpper 74“ wird 
über Rohrverbindung „Am Dornbusch“ an die o. g. Doppel-DRL umgeschlossen. Die vorhandene 
1200 m lange PVC-DRL zur Kläranlage wird stillgelegt. Des Weiteren wird das Pumpwerk „Hanse-
straße 1a“ direkt angebunden. Das Pumpwerk „Malteserstraße 25“ erhält mit der Baumaßnahme 
eine neue doppelte DRL zur Kläranlage Hiltrup. An der vorhandenen DRL aus 1976 waren bereits 
zwei Rohrbrüche entstanden, die mit erheblichem Aufwand repariert werden mussten.   
 
Kostenbeteiligung der Stadt Münster
 
Die entwässerungstechnischen Anlagen im Realisierungsgebiet I sind maßnahmenbedingt und 
werden insgesamt von der WFM getragen. Für das Realisierungsgebiet II wird eine zentrale Re-
genwasserbehandlung auch vom bestehenden Kanalnetz in Anspruch genommen. Die Stadt betei-
ligt sich im Verhältnis der abflusswirksamen Flächengrößen.  
 
Das Pumpwerk „Inkingrodde 21a neu“ entwässert neben dem lt. FNP dargestellten Industrie- und 
Gewerbeflächen auch die vorhandenen städtischen Einzugsgebiete. Die Stadt beteiligt sich des-
halb an den Kosten des Pumpwerks und der  DRL bis zur Kläranlage Hiltrup. Im Verlauf der DRL

- 3 - 
V/0243/2009 
muss die Rohrgröße durch den beabsichtigten Anschluss von den o. g. weiteren Pumpwerken ver-
größert werden.  Die Mehrkosten trägt die Stadt. Die Kosten der Leitungsstrecken für den Um-
schluss der Pumpwerke Zum Häpper 74, Hansastraße 1a und Malteserstraße 25 an die DRL zur 
Kläranlage Hiltrup trägt die Stadt allein. 
 
Das Schmutzwasserkanalnetz mit Neuordnung der Abwasserwege wird bei der Bezirksregierung 
angezeigt. Das Regenwasserkanalnetz mit der Regenwasserbehandlung wird bei der Unteren 
Wasserbehörde zur Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Landeswassergesetz vorgelegt. Zur Einlei-
tung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Emmerbach wird für die neue Einleitungsstel-
le Zur Börgerbrücke ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz gestellt. Die Belas-
tungsdaten der vorhandenen Einleitungserlaubnis in den Emmerbach im Bereich der Bahnbrücke 
DEK werden angepasst. 
 
Bericht über den gemeinsamen Geh- u. Radweg Amelsbürener Straße 
 
Zur Ver- und Entsorgung des Hansa-Businesspark Münster müssen entlang der Amelsbürener 
Straße zwischen dem Kreisverkehr Amelsbürener  Straße / Davertstraße und dem neu geplanten 
Kreisverkehr an der verlängerten Hansestraße mehrere Leitungen durch die Stadt Münster und die 
Stadtwerke Münster verlegt werden. Aufgrund der umfangreichen Erdarbeiten ergibt sich die Mög-
lichkeit, die Baugrube nicht wie sonst üblich mit Füllboden zu schließen, sondern als „Wiederher-
stellungsprodukt“ einen Radweg zu bauen. Durch diese Synergieneffekte können Bauaufwendun-
gen/ Kosten in Höhe von ca. 65.000 € erspart werden. Da die Amelsbürener Straße als L 885 in 
der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW liegt, war eine Abstimmung erforderlich. Auch von 
Straßen NRW wird die Planung begrüßt und unterstützt. Das Ministerium für Bauen und Verkehr 
fördert den Bau aus dem Sonderprogramm „Bürgerradwege“ mit Zuwendungen in Höhe von 
75.000 €. 
 
Geplant ist ein gem. Geh- und Radweg, der in beiden Richtungen befahren werden kann. Die Brei-
te liegt zwischen 2,00 und 2,25m (Grunderwerb, Topographie, Brücke). Aus Sicherheitsgründen ist 
der gem. Geh- und Radweg durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt.  
 
Um einen späteren Einbau einer Querungshilfe im Kurvenbereich der Hördemannstr. zu ermögli-
chen ist bei der Trassierung des gem. Geh- und Radweges eine Fahrbahnaufweitung berücksich-
tigt. Ebenfalls wurde bei der Trassierung ein späterer Ausbau von Abbiegespuren gemäß rechts-
kräftigem Bebauungsplan Nr. 417 „Gewerbegebiet südlich Amelsbürener Straße“ berücksichtigt.  
 
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb muss die Brücke über den Getterbach nicht umgebaut wer-
den. Hier kann durch punktuelle Einengung des gem. Geh- und Radweges auf 2,00 m Breite und 
dem Einbau von Schutzplanken am Fahrbahnrand der  gem. Geh- und Radweg über das Brücken-
bauwerk geführt werden.  
 
Als Ausgleich der versiegelten Fläche ist die Pflanzung von Bäumen in Teilbereichen des gem. 
Geh- und Radweges vorgesehen. 
 
Die Gesamtbaukosten betragen ca. 175.000 €. Das Land NRW beteiligt sich mit 75.000 €. Aus 
dem zweiten Konjunkturprogramm des Bundes erhält das Tiefbauamt 100.000 €. 
 
Der Baubeschluss ist mit der Vorlage V/0137/2009/2 Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnah-
me der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster und Genehmigung von Dringlichkeitsent-
scheidungen erfolgt (vergl. dort 3.3 „Der Rat beschließt, die Anlage in 1.1 dargstellten Einzelmaß-
nahmen und die in Anlage 1.2 dargestellten Detaillisten zur weiteren Konkretisierung sowie die 
Teilbudgets für die frühkindliche und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baube-
schluss, soweit im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist.“

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V/0243/2009 
Der Baubeginn ist nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und der öffentlichen Ausschreibung im 
3. Quartal 2009 vorgesehen.  
 
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/ 0236/2009. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
  • Malteserstraße 25
  • Davertstraße
  • Hansestraße
  • Amelsbürener Straße
  • Zur Börgerbrücke
  • Zum Häpper 74
  • Am Dornbusch
  • Hördemannstraße
  • Inkingrodde 21a

Bebauungsplan Nr. 483

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0243/2009
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37