V/0243/2009
Kanalerschließung Industrie- und Gewerbegebiet Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster, Bebauungsplan Nr. 483
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
9192 Zeichen
V/0243/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Industrie- und Gewerbegebiet Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster, Bebauungsplan Nr. 483 - Baubeschluss Kanalbau - Bericht über den gemeinsamen Geh- u. Radweg Amelsbürener Straße Beratungsfolge 23.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf, dem Bau und der Übernahme der Kanalisationsanla- gen wird zugestimmt. Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Baukosten der äußeren Erschließung. Der Bau steht unter dem Vorbehalt, dass der Bebauungsplan Nr. 483 rechtskräftig wird. II. Kosten/Folgekosten Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist der noch abzuschließende Städtebauliche Vertrag mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) als Erschließungsträger. Im Zuge der Baumaßnahme fallen als Kostenbeteiligung und für die Neuordnung und Sanierung der Schmutz- wasserentsorgung Amelsbüren und Hiltrup Baukosten in Höhe von ca. 1.000.000 € an. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppen wie folgt zur Ver- fügung: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Erschließung BG / GG Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 4135 Hansa Businesspark 2009 VE 2010 100.000 VE 900.000 Kostenbeteili- gung an der äußeren Er- schließung Insgesamt: 1.000.000 Vorlagen-Nr.: V/0243/2009 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 09.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0243/2009 Begründung: Baubeschluss Kanalbau Der Bebauungsplan Nr. 483 des Industrie- und Gewerbegebietes Hansa-Businesspark Münster in Amelsbüren ist in der Stadtverwaltung in Bearbeitung. Die Rechtskraft soll im II. Quartal 2009 er- langt werden. Die Realisierung der Erschließung des Gebietes wi rd von der Wirtschaftsförderung Münster GmbH betrieben. Hierzu wird zwischen der Wirtschaftsförderung Münster GmbH als Bauherr und der Stadt ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Für die entwässerungstechnische Erschließung is t der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanä- len im Trennsystem vorgesehen. Regenwasserableitung Eine Versickerung von Dachflächenabflüssen ist aufgrund des anstehenden geringdurchlässigen Bodens und der geländenahen Grundwasserstände nicht möglich. Die Niederschlagsabflüsse werden über eine klassische Regenwasserkanalisation abgeleitet, mit- tels drei Regenrückhaltebecken gedrosselt und an zwei Einleitungsstellen dem Emmerbach zuge- führt. Für das westliche Teileinzugsgebiet wird ein neuer DEK-Düker im Rohrvortriebsverfahren hergestellt. Das östliche Teileinzugsgebiet wird an den vorhandenen DEK-Düker angeschlossen. Ein vorhandenes Fließgewässer wird an den westlichen Rand des Bebauungsplangebietes umge- legt und mündet weiterhin in den DEK ein. Hierfür werden wasserrechtliche Verfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt. Zur qualitativen Regenwasserbehandlung sind zwei Regenklärbecken in Betonbauweise vorgese- hen. Der Bauzeitpunkt wird nach Bedarf abhängig vom Verschmutzungspotenzial der bebauten Betriebsgrundstücke festgelegt werden. Schmutzwasserableitung Das gepl. Schmutzwasserpumpwerk Inkingrodde West mit Druckrohrleitung DRL fördert das Ab- wasser aus dem Realisierungsgebiet I zum vorh. Pumpwerksstandort Inkingrodde 21a. Dieses Pumpwerk wird aufgrund der erheblich ansteigenden Abwassermengen neu gebaut. Die zugehöri- ge DRL wird direkt bis zur Kläranlage Hiltrup geführt. Um im Falle einer Havarie eine Reservelei- tung vorzuhalten, wird die DRL als Doppelleitung verlegt. Mit der neuen Trasse der DRL ergibt sich die Möglichkeit, die Abwasserströme aus den Einzugs- bieten Amelsbüren und Hiltrup nachhaltig neu zu ordnen. Das Pumpwerk "Zum Häpper 74“ wird über Rohrverbindung „Am Dornbusch“ an die o. g. Doppel-DRL umgeschlossen. Die vorhandene 1200 m lange PVC-DRL zur Kläranlage wird stillgelegt. Des Weiteren wird das Pumpwerk „Hanse- straße 1a“ direkt angebunden. Das Pumpwerk „Malteserstraße 25“ erhält mit der Baumaßnahme eine neue doppelte DRL zur Kläranlage Hiltrup. An der vorhandenen DRL aus 1976 waren bereits zwei Rohrbrüche entstanden, die mit erheblichem Aufwand repariert werden mussten. Kostenbeteiligung der Stadt Münster Die entwässerungstechnischen Anlagen im Realisierungsgebiet I sind maßnahmenbedingt und werden insgesamt von der WFM getragen. Für das Realisierungsgebiet II wird eine zentrale Re- genwasserbehandlung auch vom bestehenden Kanalnetz in Anspruch genommen. Die Stadt betei- ligt sich im Verhältnis der abflusswirksamen Flächengrößen. Das Pumpwerk „Inkingrodde 21a neu“ entwässert neben dem lt. FNP dargestellten Industrie- und Gewerbeflächen auch die vorhandenen städtischen Einzugsgebiete. Die Stadt beteiligt sich des- halb an den Kosten des Pumpwerks und der DRL bis zur Kläranlage Hiltrup. Im Verlauf der DRL - 3 - V/0243/2009 muss die Rohrgröße durch den beabsichtigten Anschluss von den o. g. weiteren Pumpwerken ver- größert werden. Die Mehrkosten trägt die Stadt. Die Kosten der Leitungsstrecken für den Um- schluss der Pumpwerke Zum Häpper 74, Hansastraße 1a und Malteserstraße 25 an die DRL zur Kläranlage Hiltrup trägt die Stadt allein. Das Schmutzwasserkanalnetz mit Neuordnung der Abwasserwege wird bei der Bezirksregierung angezeigt. Das Regenwasserkanalnetz mit der Regenwasserbehandlung wird bei der Unteren Wasserbehörde zur Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Landeswassergesetz vorgelegt. Zur Einlei- tung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Emmerbach wird für die neue Einleitungsstel- le Zur Börgerbrücke ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz gestellt. Die Belas- tungsdaten der vorhandenen Einleitungserlaubnis in den Emmerbach im Bereich der Bahnbrücke DEK werden angepasst. Bericht über den gemeinsamen Geh- u. Radweg Amelsbürener Straße Zur Ver- und Entsorgung des Hansa-Businesspark Münster müssen entlang der Amelsbürener Straße zwischen dem Kreisverkehr Amelsbürener Straße / Davertstraße und dem neu geplanten Kreisverkehr an der verlängerten Hansestraße mehrere Leitungen durch die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster verlegt werden. Aufgrund der umfangreichen Erdarbeiten ergibt sich die Mög- lichkeit, die Baugrube nicht wie sonst üblich mit Füllboden zu schließen, sondern als „Wiederher- stellungsprodukt“ einen Radweg zu bauen. Durch diese Synergieneffekte können Bauaufwendun- gen/ Kosten in Höhe von ca. 65.000 € erspart werden. Da die Amelsbürener Straße als L 885 in der Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW liegt, war eine Abstimmung erforderlich. Auch von Straßen NRW wird die Planung begrüßt und unterstützt. Das Ministerium für Bauen und Verkehr fördert den Bau aus dem Sonderprogramm „Bürgerradwege“ mit Zuwendungen in Höhe von 75.000 €. Geplant ist ein gem. Geh- und Radweg, der in beiden Richtungen befahren werden kann. Die Brei- te liegt zwischen 2,00 und 2,25m (Grunderwerb, Topographie, Brücke). Aus Sicherheitsgründen ist der gem. Geh- und Radweg durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Um einen späteren Einbau einer Querungshilfe im Kurvenbereich der Hördemannstr. zu ermögli- chen ist bei der Trassierung des gem. Geh- und Radweges eine Fahrbahnaufweitung berücksich- tigt. Ebenfalls wurde bei der Trassierung ein späterer Ausbau von Abbiegespuren gemäß rechts- kräftigem Bebauungsplan Nr. 417 „Gewerbegebiet südlich Amelsbürener Straße“ berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb muss die Brücke über den Getterbach nicht umgebaut wer- den. Hier kann durch punktuelle Einengung des gem. Geh- und Radweges auf 2,00 m Breite und dem Einbau von Schutzplanken am Fahrbahnrand der gem. Geh- und Radweg über das Brücken- bauwerk geführt werden. Als Ausgleich der versiegelten Fläche ist die Pflanzung von Bäumen in Teilbereichen des gem. Geh- und Radweges vorgesehen. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 175.000 €. Das Land NRW beteiligt sich mit 75.000 €. Aus dem zweiten Konjunkturprogramm des Bundes erhält das Tiefbauamt 100.000 €. Der Baubeschluss ist mit der Vorlage V/0137/2009/2 Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnah- me der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster und Genehmigung von Dringlichkeitsent- scheidungen erfolgt (vergl. dort 3.3 „Der Rat beschließt, die Anlage in 1.1 dargstellten Einzelmaß- nahmen und die in Anlage 1.2 dargestellten Detaillisten zur weiteren Konkretisierung sowie die Teilbudgets für die frühkindliche und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baube- schluss, soweit im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist.“ - 4 - V/0243/2009 Der Baubeginn ist nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und der öffentlichen Ausschreibung im 3. Quartal 2009 vorgesehen. Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/ 0236/2009. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
- Malteserstraße 25
- Davertstraße
- Hansestraße
- Amelsbürener Straße
- Zur Börgerbrücke
- Zum Häpper 74
- Am Dornbusch
- Hördemannstraße
- Inkingrodde 21a
Bebauungsplan Nr. 483
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0243/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37