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AN/0101/2026

Außerkraftsetzung des Baubeschlusses zur Generalinstandsetzung der Merheimer Straße (Vorlagennr. 0454/2020)

Antrag nach § 3 BV5 (AfD) 29.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.01.2026, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (AfD BV5)

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Antrag nach § 3 (AfD BV5)

4270 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
 
Michael Nickel 
Tel: +49 (221) 221-0 
 
michael.nickel@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.01.2026 
AN/0101/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 
 
Außerkraftsetzung des Baubeschlusses zur Generalinstandsetzung der Merheimer 
Straße (Vorlagennr. 0454/2020) 
- Antrag der AfD - 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Bezirksvertretung Nippes möge folgenden Beschluss fassen: 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hebt den Beschluss zur Generalinstandsetzung der Merheimer 
Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße sowie zum Umbau 
der Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklast-
raße (Vorlage Nr. 0454/2020) auf. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. die Maßnahme auf Grundlage aktualisierter Verkehrs-, Kosten-, Umwelt- und Nutzungs-
daten neu zu bewerten, 
2. eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsberechnung vorzulegen, 
3. die Auswirkungen auf Anliegerinnen und Anlieger einschließlich möglicher Straßenaus-
baubeiträge transparent darzustellen, 
4. eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und  
5. die Maßnahme anschließend der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorzulegen.

- 2 - 
 
Bis zum Abschluss dieser Neubewertung sind keine vorbereitenden oder ausführenden Maß-
nahmen umzusetzen. 
 
Begründung: 
 
Der zugrunde liegende Baubeschluss aus dem Jahr 2020 basiert auf Planungen und Annah-
men, die teilweise mehr als zehn Jahre alt sind. Seitdem ist die Umsetzung der Maßnahme 
nicht erfolgt. Damit bestehen erhebliche Zweifel an der Aktualität und Belastbarkeit der Ent-
scheidungsgrundlagen. 
 
1. Veraltete Planungsgrundlagen 
Die ursprünglichen Planungsaufträge zur Umgestaltung der Knotenpunkte stammen aus 
dem Jahr 2009, die Grundsatzentscheidung zur Generalinstandsetzung aus dem Jahr 2017. 
Die letzte Bürgerinformation erfolgte 2019. Verkehrsaufkommen, Mobilitätskonzepte, Sicher-
heitsanforderungen sowie städtebauliche Rahmenbedingungen haben sich seitdem deutlich 
verändert. Eine Umsetzung auf dieser Grundlage widerspricht dem Gebot einer sachgerech-
ten und aktuellen Abwägung. 
 
2. Überholte Kostenannahmen und Haushaltsrisiken 
Die in der Vorlage genannte Kostenschätzung stammt aus dem Jahr 2020 und berücksichtigt 
nicht die erheblichen Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre. Eine Umsetzung ohne 
aktualisierte Kostenberechnung und erneute haushaltsrechtliche Bewertung birgt erhebliche 
finanzielle Risiken für den städtischen Haushalt. 
 
3. Ungeklärte Straßenausbaubeiträge 
Die Vorlage kündigt ausdrücklich an, dass eine gesonderte Beschlussvorlage zu möglichen 
Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz noch folgen soll. Bis heute 
liegt hierzu keine abschließende Entscheidung vor. Damit sind die finanziellen Auswirkungen 
für die Anliegerinnen und Anlieger weiterhin unklar und nicht abschließend abgewogen. 
 
4. Abhängigkeit von externen Infrastrukturmaßnahmen 
Die Maßnahme sollte ursprünglich zeitlich mit einer Kanalbaumaßnahme der Stadtentwässe-
rungsbetriebe koordiniert werden. Ob diese Voraussetzungen weiterhin bestehen, ist derzeit 
unklar. Eine fehlende oder veränderte Koordination kann die Wirtschaftlichkeit und Zweck-
mäßigkeit der Gesamtmaßnahme wesentlich beeinflussen. 
 
5. Erforderlichkeit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung 
Angesichts des erheblichen Zeitablaufs seit der letzten Beteiligung ist eine erneute Beteili-
gung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sachgerecht, um aktuelle Bedürfnisse, Beden-
ken und Nutzungskonflikte angemessen zu berücksichtigen. 
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, den bestehenden Beschluss aufzuheben 
und die Maßnahme auf einer aktualisierten und transparenten Entscheidungsgrundlage neu 
zu bewerten. 
 
 
 
gez. Michael Nickel 
(Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0101/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (AfD)
Datum
29.01.2026
Erstellt
19.01.2026 11:58