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Neue Verkehrsführung im Bereich der Straße Eigelstein

Mitteilung BV 1238/2021 vom 24.06.2021

Stand: Am 22.04.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1238/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Neue Verkehrsführung im Bereich der Straße Eigelstein hier: Mitteilung zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0243/2021/1 Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 11.03.2021 im Zuge der Beschlussvorlage 0243/2021/1 - „Neue Verkehrsführung im Bereich der Straße Eigelstein“ beschlossen, auf der Straße Eigelstein eine Fahrradstraße einzurichten. Des Weiteren wurde mit dem Änderungs- bzw. Zusatzan- trag AN/0530/2021 zur Beschlussvorlage 0243/2021/1 – „Neue Verkehrsführung im Bereich der Stra- ße Eigelstein“ unter anderem folgende Ergänzung gefasst: „Die BV beschließt folgenden Änderungsantrag: […] 2) Auf der ganzen Strecke soll Tempo 20 gelten, also ein zusätzliches Schild mit "Tempo 20" angebracht werden. […]“ Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Regelungen für einzelne Verkehrszeichen in der Anlage zur StVO näher definiert. Für das Zeichen 244.1 StVO (Fahrradstraße) ist eine klare Angabe zur Geschwindigkeit getroffen. Hier ist definiert, dass eine zu- lässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorliegt. Für das Zeichen 274.1-20 StVO (Tempo-20- Zone) gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In der StVO sind die Verkehrszeichen gleichgestellt, dass bedeutet, dass es keine Hierarchie gibt, wonach ein Verkehrszeichen Teile des anderen aushebelt. Die Kombination der beiden Verkehrszeichen würde zur Aufhebung der Regelung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit führen, da beide Verkehrszeichen die Geschwindigkeit unterschiedlich regeln. Die beschlossene Beschilderung ist daher rechtlich nicht möglich, da die beiden angedachten Schil- der bezüglich der Geschwindigkeit konkurrierend zu einander sind. Die Verwaltung hat daher die Planungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße ohne zusätzliche Tempo-20-Beschilderung aufgenommen.

Beratungsverlauf

  1. 22.04.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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