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1238/2021

Neue Verkehrsführung im Bereich der Straße Eigelstein

Mitteilung BV 24.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 22.04.2021, TOP 9.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 1238/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
 
Neue Verkehrsführung im Bereich der Straße Eigelstein 
hier: Mitteilung zum Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0243/2021/1 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 11.03.2021 im Zuge der Beschlussvorlage 
0243/2021/1 - „Neue Verkehrsführung im Bereich der Straße Eigelstein“ beschlossen, auf der Straße 
Eigelstein eine Fahrradstraße einzurichten. Des Weiteren wurde mit dem Änderungs- bzw. Zusatzan-
trag AN/0530/2021 zur Beschlussvorlage 0243/2021/1 – „Neue Verkehrsführung im Bereich der Stra-
ße Eigelstein“ unter anderem folgende Ergänzung gefasst: 
 
„Die BV beschließt folgenden Änderungsantrag:  
 
[…] 
 
2) Auf der ganzen Strecke soll Tempo 20 gelten, also ein zusätzliches Schild mit "Tempo 20" 
angebracht werden.  
 
[…]“ 
 
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Regelungen 
für einzelne Verkehrszeichen in der Anlage zur StVO näher definiert. Für das Zeichen 244.1 StVO 
(Fahrradstraße) ist eine klare Angabe zur Geschwindigkeit getroffen. Hier ist definiert, dass eine zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorliegt. Für das Zeichen 274.1-20 StVO (Tempo-20-
Zone) gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.  
 
In der StVO sind die Verkehrszeichen gleichgestellt, dass bedeutet, dass es keine Hierarchie gibt, 
wonach ein Verkehrszeichen Teile des anderen aushebelt. 
 
Die Kombination der beiden Verkehrszeichen würde zur Aufhebung der Regelung über die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit führen, da beide Verkehrszeichen die Geschwindigkeit unterschiedlich regeln. 
Die beschlossene Beschilderung ist daher rechtlich nicht möglich, da die beiden angedachten Schil-
der bezüglich der Geschwindigkeit konkurrierend zu einander sind. 
 
Die Verwaltung hat daher die Planungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße ohne zusätzliche 
Tempo-20-Beschilderung aufgenommen.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
1238/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.06.2021
Erstellt
01.04.2021 13:25