1035/2021
Schriftliche Anfrage zum Konzept für zukünftige Sitzungen der StadtAG LST
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Anfrage zum Konzept für zukünftige Sitzungen der StadtAG LST
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Homoklüngel Verein der Kölner lesbisch-schwulen Gewerbetreibenden e.V. Pipinstrasse 2 50667 Köln 18. August 2020 Anfrage Im Namen der Stadt AG Lesben, Schwule, Transgender Konzept für zukünftige Sitzungen der Stadt AG LST Seit den Beschränkungen zur Vermeidung einer Corona-Pandemie finden Vorbereitungstreffen und Sitzungen der Stadt AG LST nur in begrenztem Rahmen und Umfang statt. Begrenzte Teilnehmende / keine Teilhabe Aller, Ausschluss von Vorträgen und Gästen, Auflagen, geänderte Räume, etc. Unter diesen Voraussetzungen ist eine ordnungsgemässe Durchführung der Gremienarbeit als Bestandteil der politischen Teilhabe nicht oder nur sehr erschwert möglich, weil zB auch Themen entfallen und nicht behandelt werden können. Aus dem Grund stellen wir folgende Fragen: 1) Wie wird die derzeitige Situation bewertet ? 2) Da ein Ende der Einschränkungen und Auflagen gegenwärtig nicht absehbar ist, gibt es für die weitere Gremienarbeit unter diesen Bedingungen Pläne, die Situation zu verbessern und das Recht auf Teilhabe damit wieder vollumfänglich sicherzustellen (zB grössere Räume) ? 3) Sind technische Lösungen zB in Form einer Teilnahme per Audio- / Videokonferenz möglich oder sogar bereits angedacht ? Können diese kurzfristig umgesetzt werden ? Wir bitten, die 0.8. Fragen bis zur Sitzung der Stadt AG LST am 01.09.2020 schriftlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüssen Stadtarbeitsgemeinschaft LST Stephan Claasen, HomokKlüngel e.V. Vereinsregister VR 17532, Amtgericht Köln Sparkasse KölnBonn IBAN DE76370501981931235582 BIC / Swift COLSDE33
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 1035/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 25.03.2021 Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Schriftliche Anfrage zum Konzept für zukünftige Sitzungen der StadtAG LST hier: Anfrage des Mitglieds Stephan Claasen, Homoklüngel e.V. Herr Stephan Claasen, Mitglied der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) in der Wahlperiode 2014 - 2020, hat für die StadtAG LST schriftlich um die Beantwor- tung von drei Fragen zum Thema „Konzept für zukünftige Sitzungen der StadtAG LST“ gebeten. Hinweis: Sowohl die StadtAG LST als auch die StadtAG Behindertenpolitik haben ähnlich lautende Fragen zur selben Thematik gestellt. Aus diesem Grund werden die Fragen für beide Gremien ähnlich lautend beantwortet. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Situation? Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass die Corona-Pandemie die Gremienarbeit auch in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender erschwert, so wie es in der Anfrage ausgeführt wird. 2. Da ein Ende der Einschränkungen und Auflagen gegenwärtig nicht absehbar ist, gibt es für die weitere Gremienarbeit unter diesen Bedingungen Pläne, die Situation zu verbessern und das Recht auf Teilhabe damit wieder vollumfänglich sicherzustellen (z.B. größere Räume)? Nach eingehender Prüfung besteht für die Stadtarbeitsgemeinschaft LST als beratendes Gremium die rechtliche Möglichkeit, Sitzungen als Videokonferenz (mit öffentlicher Beteiligung) durchzuführen. Präsenzsitzungen der Gremien werden unter Einhaltung der geltenden Corona- Schutzverordnung durchgeführt. Dazu werden die Sitzungen soweit wie möglich in größere Räumlichkeiten verlegt, um die Einhaltung der Mindestabstände zu gewährleisten. Der Lichthof des Spanischen Baus wurde zu- sätzlich als Sitzungsraum ausgestattet. Für die Präsenzsitzungen der Gremien werden mit dem Gesundheitsamt abgestimmte und den aktu- ellen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung entsprechende Maßnahmen zum Infektions- 2 schutz getroffen. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung von Mindestabständen bzw. bauliche Abtrennungen zwi- schen den Plätzen, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Gelegenheiten zum Händewa- schen beziehungsweise zur Handhygiene, die regelmäßige infektionsschutzgerechte Reinigung aller Kontaktflächen und ausreichende Durchlüftung. Während der Sitzung ist das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske des Standards FFP2 vorgeschrieben. Seit dem 6. Februar 2021 hat die Stadt Köln die Corona- Schutzregeln verschärft. Unter anderem wird stadtweit empfohlen, einen Schnelltest im Vorfeld der Sitzung vorzunehmen, wenn mehr als fünf Personen an der Sitzung teilnehmen werden. 3. Sind technische Lösungen z.B. in Form einer Teilnahme per Audio – Videokonferenz mög- lich oder sogar bereits angedacht? Können diese kurzfristig umgesetzt werden? Die Stadtverwaltung nutzt aktuell für Telefonkonferenzen das Telefonkonferenzsystem „MyTelco“ und für Videokonferenzen das Videokonferenztool „Circuit“. Geplant ist kurzfristig zusätzlich die Verwen- dung des Videokonferenzsystems "BigBlueButton". Beide Programme werden durch die Verwaltung sowohl bei der internen als auch der externen Kommunikation verwendet. Damit können auch Video- konferenzen mit Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft zum Beispiel für die Vorbereitungstreffen der Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft durchgeführt werden. Auch die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender können als Vi- deokonferenz durchgeführt werden. Eine Übertragung der Sitzungen per Livestream wäre ebenfalls technisch machbar. Um Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender oder der Ausschüsse des Rates in hybrider Form durchzuführen, müsste der jeweilige Sitzungsraum mit entsprechender Technik ausgestattet werden: mobile Kamera mit Stativ Bildschirm(e) WLAN-Zugang oder die Anschlussmöglichkeit über ein LAN-Kabel Zudem müsste die personelle Betreuung der Technik sichergestellt werden. Sitzungen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen sind in NRW derzeit in digitaler oder hybri- der Form nicht zulässig. Hier ist die Stadt Köln an den vom Land festgelegten rechtlichen Rahmen gebunden. Die Oberbürgermeisterin hat angesichts der aktuellen Einschränkungen und der Infektionslage die Landesregierung gebeten, die Sitzungen kommunaler Gremien im Rahmen von Videokonferenzen zuzulassen. Herr Ministerpräsident Laschet hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, weitere digitale Beteiligungs- möglichkeiten zu prüfen. Für andere Gremien besteht ggf. die Möglichkeit, die Sitzung als Videokonferenz auch mit öffentlicher Beteiligung durchzuführen. Mit Beschluss vom 4. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Prüfung des Aufwandes und der Kosten für eine Liveübertragung der Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksver- tretungen beauftragt. In dem damit verbundenen Konzept soll dargestellt werden, ob das Streamen über die gesamte Sitzungsdauer sinnvoll oder ob es ausreichend ist, nur bei zu erwartendem hohen öffentlichen Interesse einzelner Punkte oder Sitzungen zu streamen. Eine Kostenschätzung soll zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden. Einzelne technische Systeme wie Video- und/oder Telefonkonferenzen können sicher auch über die 3 Pandemie hinaus gut genutzt werden. Inwieweit weitere technische Systeme später zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann aufgrund der bisherigen Sachlage noch nicht eingeschätzt werden. Anlage: Anfrage zum Konzept für zukünftige Sitzungen der StadtAG LST
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1035/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.04.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 19:51