2752/2023
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienst für das Haushaltsjahr 2023
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2752/2023 Freigabedatum 19.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste für das Haushaltsjahr 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Mehrbedarf in Höhe von 1.123.086,62 € im Haushaltsjahr 2023 im Teiler- gebnisplan des Gesundheitsamtes, in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste, in Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt zur Deckung die anderweitige Mittelverwendung von ursprünglich in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel in Höhe von 206.893,49 €. Die Mittel waren ursprünglich für den Drogenkonsumraum Chorweiler ein- geplant, welcher entgegen der Planung erst zum 01.09.2023 in den Betrieb gegangen ist. Zur Deckung der weiteren 916.193,13 € beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in gleicher im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, kommunale Leistungen nach SGB II, Teilplanzeile 16, - sonstige ordentliche Aufwendungen ebenfalls im Haushaltsjahr 2023. Gesundheitsausschuss 19.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.123.086,62 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teil- ergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste zeich- net sich grundsätzlich im dritten Quartal 2023 ab. Zur Ermittlung des überplanmäßigen Be- darfs wurden ausstehende Rechnungen wie monatliche Mietszahlungen, monatliche Perso- naldienstleisterabrechnungen und laufende Kosten der umfassenden Erhaltung des Betriebs des Gesundheitsamtes (wie Laborleistungen, Belehrungen, Untersuchungen, Gutachten usw.) berücksichtigt und ergeben eine Finanzierungslücke bis Dezember 2023 in Höhe von insge- samt 1.123.086,62 €. Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen auf die nachhaltigen Auswirkungen der Corona- Pandemie, der Ukraine Krise und der medizinischen Versorgung der Geflüchteten aus der Uk- raine zurückzuführen, welche das Gesundheitsamt im Jahr 2023 weiter begleiten und für die bereits Aufwendungen in Höhe von rund 1,2 Mio. € verbucht wurden. Im Rahmen der Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2023/2024 wurden diesbezüglich keine Mittel eingeplant. 3 Das Gesundheitsamt hat bis Ende des ersten Quartals 2023 gemäß dem Infektionsschutzge- setz § 28b zur Sicherstellung der Versorgung der Bürger*innen mit Produkten des medizini- schen Bedarfs bei der, durch den Covid-19 Virus verursachten Epidemie beigetragen und so- mit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gewährleistet. Nun wird das Gesundheits- amt von den nachhaltigen Auswirkungen begleitet. Die Folgekosten entstehen durch bei- spielsweise umfangreiche Verwaltungsnacharbeiten, wofür Arbeitsverträge von Aushilfskräf- ten, Studenten etc. verlängert wurden, dem damit einhergehenden Mehrbedarf an Mietkosten, Labordienstleistungsverträgen sowie strategischen Planungen zur Prävention von Pandemien. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 wurden unter anderem die medizinischen Aufwendungen als auch die nachhaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht berück- sichtigt. Des Weiteren war die Auslagerung einzelner Abteilungen vom Gesundheitsamt Hauptsitz am Neumarkt in das Dominium und dem damit einhergehenden finanziellen Mehraufwand wäh- rend der Doppelhaushaltsplanung nicht bekannt und konnte somit nicht berücksichtigt werden. Finanzierung: Zur Finanzierung des Mehrbedarfes im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro- duktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste können Wenigeraufwendungen aus Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 206.893,49 € herangezogen werden. Die Wenigerauf- wendungen sind darauf zurückzuführen, dass bei dem Drogenhilfeangebot Chorweiler durch Verzögerung des Startzeitpunktes die geplanten Aufwendungen im Jahr 2023 nicht vollum- fänglich ausgeschöpft werden. Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 916.193,13 € wird überplanmäßig durch Wenigerauf- wendungen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produkt- gruppe 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Teilplanzeile 16 - sonstige ordentli- che Aufwendungen gedeckt. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurden auf Grundlage der seinerzeitigen Rahmendaten zu den Energiepreisen und deren Entwicklung massive Steigerungen bei den Kosten der Unter- kunft und Heizung nach dem SGB II eingeplant. Tatsächlich bewegen sich die Kosten für Haushaltsenergie zwar auf einem deutlich höheren Niveau als vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine, bleiben aber hinter den seinerzeitigen Annahmen zurück. Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund von umfangreichen verwaltungsinternen-/externen Abstimmungen konnte die Vor- lage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine kurzfristige Entschei- dung am 19.09.2023 ist unbedingt erforderlich, um die Finanzierung zur umfassenden Erhal- tung mit allen relevanten Aufgaben des Gesundheitsamtes weiterhin aufrecht erhalten zu kön- nen.
Anlage 2 Vorab-Auszug Niederschrift Gesundheitsausschuss 19.09.2023, TOP 5.4
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Frau Niemeyer Telefon: (0221) 221 23820 Fax: (0221) E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT- KOELN.DE Datum: 04.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 19.09.2023 öffentlich 5.4 Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste für das Haushaltsjahr 2023 2752/2023 Herr Dr. Rau bittet um Entschuldigung für die Kurzfristigkeit dieser Beschlussvorlage. Beim Beschluss ist in der vorletzten Zeile vom ersten Absatz vom „Drogenkonsumraum Chor- weiler“ die Rede. Ein solcher ist bislang nicht geplant und dafür gibt es bisher auch keine Fi- nanzmittel. Es handelt sich in Wirklichkeit um die ursprünglich geplante Suchtberatung Chor- weiler, die sich aber verzögert und nicht wie geplant an den Start gehen kann. Dadurch wer- den die dafür geplanten Mittel frei, die für die überplanmäßige Situation genutzt werden sol- len. Herr Dr. Rau bittet um Beschlussfassung über den korrigierten Beschlussvorschlag. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, wie von der Verwaltung geän- dert zu beschließen: Beschluss: Der Rat nimmt den Mehrbedarf in Höhe von 1.123.086,62 € im Haushaltsjahr 2023 im Teiler-gebnisplan des Gesundheitsamtes, in der Produktgruppe 070 1 – Gesundheits- dienste, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt zur Deckung die anderweitige Mittelverwendung von ursprünglich in Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen veranschlagten Mittel in Höhe von 206.893,49 €. Die Mittel waren ursprünglich für den Suchtberatung Chorweiler eingeplant, welcher entgegen der Planung erst zum 01.09.2023 in den Betrieb gegangen ist. Zur Deckung der weiteren 916.193,13 € beschließt der Rat überplanmäßige Aufwen- dungen gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Pro- duktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in gleicher im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, kommunale Leis- tungen nach SGB II, Teilplanzeile 16, - sonstige ordentliche Aufwendungen ebenfalls im Haushaltsjahr 2023. Abstimmungsergebnis: Ohne Votum in nachfolgende Gremien geschoben.
Anlage 3 Erläuterung zusätzliche Büroräume
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Anlage 3 zur Vorlage 2752/2023 Begründung der Mehraufwendungen für Büroräume. Obwohl der Stellenabbau für Corona-Personal weiter vor sich ging, wurde weiteres Personal für Ukraine-Flüchtlinge und der weiteren Corona-Nachverfolgung benötigt. Auch diese Stellen werden ihrer Befristung nach weiter abgebaut. 53 ist jedoch weiter in der Verpflichtung, Stellen im Rahmen des ÖGD-Paktes Personalaufwuchs bis Ende 2026 zu besetzen. 2023 sind 23,7 Stellen neu besetzt worden, für 2024 sind aktuell 17,5 weitere Stellen vorgesehen. Hinzu kam, dass die Räumlichkeiten am Standort Neumarkt renoviert werden sollen. Hierzu wurden zunächst die Büros ausgelagert, die über keinen oder nur geringen Kundenkontakt verfügen. Dazu gehörte bis auf wenige Ausnahmen die Verwaltungsabteilung (ca. 60 Personen). Die notwendigen Räumlichkeiten für die Verwaltungsabteilung wurden im Dominium bezogen. Wann die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sein werden, kann aktuell nicht abgesehen werden. Vorsichtig geschätzt wird dies in Abänderung der ursprünglichen Planung im Sommer 2024 der Fall sein.
Anlage 1 Erläuterung Mehrbedarf
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Anlage zur Vorlage 2752/2023
Der Mehrbedarf der einzelnen Teilplanzeilen setzt sich wie folgt zusammen:
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Die Mehraufwendungen in Höhe von 427.258,93 € bis Ende Dezember 2023 sind auf die
Personaldienstleistungskosten die im Rahmen der Ukraine Flüchtlingshilfe eingesetzt
werden und auf die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen.
Folglich eine Hochrechnung auf Datengrundlage der Kosten des laufenden Jahres:
Personaldienstleister 418.656,92 €
Medizinische Versorgung 8.602,01 €
Gesamtsumme 427.258,93 €
Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/2024 wurden die nachhaltigen Auswirkungen
der Ukraine-Krise und die medizinische Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zu
gering eingeplant. Hierfür belaufen sich die Aufwendungen der Sach- und Dienstleistung
zum heutigen Buchungstag auf 655.272,51 €. Diesen Aufwendungen stehen geplante
Dienstleistungskosten in Höhe von 231.674,00 € gegenüber, die lediglich aus dem
Ratsbeschluss der Verlängerung (und Reduzierung) des Personals für die medizinische
Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine (1462/2023) hervorgehen und die
Finanzierung bereits auf eine Differenz von -423.598,51 € aufweist.
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen:
Die Mehraufwendungen in Höhe von 695.827,69 € bis Ende Dezember 2023 sind
weitestgehend auf die Covid-19 Pandemie zurückzuführen, welche das Gesundheitsamt bis
in das erste Quartal 2023 begleitet hat und die Nachfolgekosten das Amt weiterhin durch
unter anderem Personalaufwendungen begleiten – hierzu ist auf den Beschluss (1413/2023)
zu verweisen.
Des Weiteren wurde die Teilplanzeile 16 zusätzlich im laufenden Jahr mit mindestens
195.827,69 € belastet, das auf die Sanierungsmaßnahmen am Neumarkt und der damit
verbundenen Auslagerung einzelner Abteilungen in die Design Offices des Dominiums
zurückzuführen ist.
Folglich eine Hochrechnung auf Datengrundlage der Kosten des laufenden Jahres:
Umschichtung Personalaufwendungen laut
Ratsbeschluss (1413/2023)
500.000,00 €
Dominium Design Offices Fixkosten 195.827,69 €
Gesamtsumme 695.827,69 €
Das Gesundheitsamt hat bis Ende des ersten Quartals 2023 gemäß dem
Infektionsschutzgesetz § 28b zur Sicherstellung der Versorgung der Bürger*innen mit
Produkten des medizinischen Bedarfs bei der, durch das Covid-19 Virus verursachten,
Epidemie beigetragen und somit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems
gewährleistet. Nun wird das Amt 53 von den nachhaltigen Auswirkungen begleitet. Die
Folgekosten entstehen durch beispielsweise umfangreiche Verwaltungsnacharbeiten, wofür
Arbeitsverträge von Aushilfskräften, Studenten etc. verlängert wurden, den damit
einhergehenden Mehrbedarf an Mietkosten, Labordienstleistungsverträge sowie
strategischen Planungen zur Prävention von Pandemien.
Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/2024 wurden unter anderem die
medizinischen Aufwendungen als auch die nachhaltigen Auswirkungen der Corona-
Pandemie nicht im Hohen Maße berücksichtigt.
Des Weiteren war die Auslagerung einzelner Abteilungen vom Neumarkt in das Dominium
und dem damit einhergehenden finanziellen Mehraufwand während der
Doppelhaushaltsplanung nicht bekannt und konnte somit nicht berücksichtigt werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2752/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 25.08.2023 13:37