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2865/2019

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020 /2021 hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 / 2021 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2412 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2865/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhauhalt 2020 / 2021 
hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 
2020 / 2021 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für den Doppelhaushalt 2020 / 2021 unter Bezug auf 
den Beschluss des Rates vom 09.07.2019 in Höhe von 83.900 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf-
gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den 
Verwendungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. 
Durch Ratsbeschuss vom 09.07.2019 wurden die bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO 
NRW auf insgesamt 974.400,00 € pro Jahr festgesetzt. 
Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Chorweiler 83.900,00 € pro Jahr, die sich aus einem Sockelbe-
trag von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 0,65 € pro Einwohner zusammensetzen. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlagen

Anlage

723 Zeichen

Anlage 
 
BV 6       
       
Produktgruppe Kostenstelle Sachkonto Kostenträger Finanzposition Vorschlag Bezeichnung  
       
0301 S027060160 531800 P02705604010 0265.573.1800.8 6.900 € Z für Schulen im Stadtbezirk 6 
       
0504 S027060160 531800 P02705605000 0265.573.1800.8 30.000 € Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
       
0604 S027060160 531800 P02705605100 0265.573.1800.8 30.000 € Z für Kinder- u. Jugendarbeit im 
Stadtbezirk 6 
       
0801 S027060160 531800 P02705605200 0265.573.1800.8 7.000 € Z für Sportpflege- u. 
Sportförderung im Stadtbezirk 6 
       
0604 investiv Finanzstelle 0265-0604-0-
0036 
0265.578.3100.0 10.000 € Ausstattung und Geräte für 
Spielplätze im Stadtbezirk 6

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2865/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.08.2019
Erstellt
20.08.2019 12:02