V/0414/2008
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 2 der Vorlage - Liste der Zuschussanträge von Vereinen/Vereinigungen
4226 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2008 Anlage 2
lfd.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wirkungs-
kreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelveranstal-
tung, c) besondere Aktivität, d)
Jubiläum
Bemerkungen
Pro-
jekt
Einzel-
veran-
staltung
beson-
dere
Aktivität
Jubi-
läum
Grund in 2007
(Euro)
vorgeschlagen
in 2008 (Euro)
1.
Familiengemeinschaft Albachten
Albachtener Straße 82
48163 Münster
Albachten
Albachten
X
50-jähriges Jubiläum
200,00
2.
Haus der Begegnung Albachten e. V.
Sendener Stiege 42
48163 Münter
Albachten
Albachten
X
10 zusätzliche Tische für Haus der Begegnung
6.000,00
2.400,00
80 % der Materialkosten in Höhe
von 3.000 €
3.
Schützenbruderschaft St. Hubertus
Blomenkamp 15
48163 Münster
Albachten
Albachten
X
Heimatquiz
750,00
750 € zahlt zusätzlich das Kultur-
amt als Zuschuss
4. MusikKultur Albachten e. V.
Sendener Stiege 14
48163 Münster
Albachten
Albachten
X
Zuschuss zu einer Info-Tafel im Stadtteil Albachten
2.000,00
5. Siedlergemeinschaft Gievenbeck e.V. 1933
Deipenfohr 29
48161 Münster
Gievenbeck
Gievenbeck
X
75-jähriges Jubiläum
300,00
6.
MGV Concordia Mecklenbeck 1886 e. V.
Hafkhorst 1 b
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck, Münster-
Innenstadt
X
Gemeinsames Gesangsprojekt mit der Peter Wust Schule zur
Förderung von Begegnungen und Aktivitäten von „Jung und Alt“,
300,00
7.
Verein zur Förderung der „offenen Jugendarbeit“
in Münster-Mecklenbeck e.V.
Am Hof Schultmann 77
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Unterstützung zum Kauf eines Blockhauses als Ersatz für den
baufälligen Container an der Skateranlage
5.700,00
80 % der Materialkosten in Höhe
von rd. 7.200 €
8. KulturSinn Mecklenbeck e.V.
Am Dill 224
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Projekt Kultursommer 2008
1.500,00
Übernahme von rd. 25 % der
Gesamtkosten (wie im Jahr 2007)
9. KiTa Maria Aparecida
Meckmannweg 72
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Beschaffung von Einrichtungsgegenständen etc.
-
Der Antrag wird zurück gestellt
und der Antragsteller um ergän-
zende Angaben gebeten
10.
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Kirmstraße 1
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
X
Umbau des Küchen- und Essbereich der Offenen Ganztagsschule
-
Der Antrag wird zurück gestellt
und der Antragsteller um ergän-
zende Angaben gebeten
11.
DJK Sportclub Nienberge von 1946 e. V.
Eggenkamp 15a
48341 Altenberge
Nienberge
Nienberge
X
Mobiliar für den Clubraum einschließlich Küchenzeile,
Kosten ca. 10.850,00 €
-
Nach den beschlossenen Richtli-
nien besteht keine Möglichkeit der
Förderung
12.
Freiwillige Feuerwehr Nienberge
Gartenstiege 3
48161 Münster
Nienberge
Nienberge und Stadtge-
biet
X
100 Jahre, Feuerwehrfest vom 12. – 14.09.2008
400,00
13.
Heimatverein Nienberge e. V.
Am Rüschhaus 41
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
X
X
50-jähriges Jubiläum
Einmaliger Zuschuss zum Jubiläumsdruck des Heimatblattes
200,00
200,00
14.
Schach Nienberge 2003 e. V.
Ernst-Wiechert-Straße 32
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
X
Ökumenisches Gemeindefest am 21.09.2008
-
Kein Zuschuss, da der Schach-
verein nicht Ausrichter des Festes
ist.
15. Interessengemeinschaft Hanseller Straße e.V.
Hanseller Straße 230
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
X
Bau eines Radweges entlang der Hanseller Straße
Fehlbetrag 30.000 €
5.000,00
16.
BSV Roxel e. V.
Tilbecker Straße 34
48161 Münster
Roxel
Roxel
X
50-jähriges Jubiläum
200,00
17.
Bürgerradweg Hohenholter Straße L 529 e. V.
Havixbecker Straße 190
48161 Münster
Roxel
Roxel
X
Bau eines Fuß- und Radweges entlang der Hohenholter Str.
-
Der Antrag ist noch nicht ent-
scheidungsreif und wird deshalb
zurück gestellt
Anlage 1 der Vorlage - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
3141 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
4289 Zeichen
V/0414/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 2 unter den lfd. Nummern 1-8, 12, 13,15 und 16 aufgeführten Vereinen und Vereinigungen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. 2. Den Anträgen zu den lfd. Nummern 11 und 14 wird nicht entsprochen. 3. Die Anträge zu den lfd. Nummern 9,10 und 17 werden zurückgestellt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 19.150 €, aber keine Folgekosten ent- stehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2008 19.150 Insgesamt: 19.150 Vorlagen-Nr.: V/0414/2008 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0414/2008 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti- gen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk West gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West in der Sitzung am 02.11.2006 beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Ergänzende Hinweise zu Einzelanträgen der Anlage 2 zur Vorlage KiTa Maria Aparecida, lfd. Nr. 8 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, lfd. Nr. 9 Die genannten städtisch en Einrichtungen haben jeweils Zuschüsse zur Beschaffung von Mobiliar gestellt. Grundsätzlich ist für die genannten Einrichtungen das Amt für Kinder, Jugend und Famili- en bzw. das Amt für Schule und Weiterbildung Ansprechpartner. Da die beantragten Einrichtungs- gegenstände aber offenbar auch durch Dritte genutzt werden, wird den Antragstellern Gelegenheit gegeben, ihre Anträge zu konkretisieren. DJK Sportclub Nienberge von 1946 e.V., lfd. Nr. 10 Die Tennisa bteilung des DJK Nienberge von 1946 e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von Einrichtungsgegenständen gestellt. Abgesehen davon, das s für Sportvereine ausschließlich das Sportamt zuständig ist lassen die Richtlinien der Bezirksvertretung die Gewährung eines Zuschus- ses auch nicht zu. Schach Nienberge 2003 e.V., lfd. Nr. 13 Der Schachclub Nienberge beantragt einen Zuschuss zu Materialkost en anlässlich der Teilnahme am oekumenischen Gemeindefest in Nienberge am 21.09.2008. Da der Schachclub nicht Ausrichter des ökum enischen Gemeindefestes ist sondern die Kirchen- gemeinden in Nienberge, muss ein evtl. Fehlbetrag auch dort geltend gemacht werden. Interessengemeinschaft Hanseller Straße e.V., lfd. Nr. 14 Bürgerrad weg Hohenholter Straße L 529 e.V., lfd. Nr. 16 Die vorgenannten Vereine beabsichtigten in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster und dem Lan- desbetrieb Straßenbau in eigener Regie Radwege im Rahmen des Landesprogramms „innovativer Radwegebau“ zu bauen. Zu den Maßnahmen werden Zuschüsse beantragt, die jedoch aus dem Teilergebnisplan „Transferaufwendungen“ (bisher: Zuschüsse an Vereine etc.“) dem Grunde und der Höhe nach nicht leistbar sind. Die Verwaltung schlägt vor, der Interessengemeinschaft Hanseller Straße e.V. wegen der bereits begonnenen Maßnahme einen Zuschuss (siehe lfd. Nr. 15) zu gewähren. Der Antrag des Vereins „Bürgerradweg Hohenholter Straße L 529 e.V.“ (lfd. Nr. 17) sollte zurückgestellt werden, da er noch nicht entscheidungsreif ist. - 3 - V/0414/2008 Soweit die Bezirksvertretung der Beschlussvorlage zustimmt stehen im Teilergebnisplan „Trans- feraufwendungen“ noch Haushaltsmittel in Höhe von 6.148,40 € zur Verfügung. gez. Weihermann Anlagen Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 - Liste der Zuschussanträge von Vereinen/Vereinigungen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Hohenholter Straße
- Albachtener Straße 82
- Kirmstraße 1
- Ernst-Wiechert-Straße 32
- Hanseller Straße 230
- Tilbecker Straße 34
- Havixbecker Straße 190
- Blomenkamp 15
- Hafkhorst 1b
- Meckmannweg 72
- Am Hof Schultmann 77
- Am Dill 224
- Am Rüschhaus 41
- Sendener Stiege 42
- Gartenstiege 3
- Deipenfohr 29
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0414/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37