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3483/2019

Mittelfreigabe SC West e.V

Beschlussvorlage Ausschuss 25.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.12.2019, TOP 9.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3483/2019 
Freigabedatum  25.11.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: SC West 1900/11 e. V. 
Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärbereichs auf der Sportanlage Apenrader Str. 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Haus-
haltsjahr 2019 in Höhe von 498.549,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von 
Sportstätten- Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-
0801-0-AZ01-  aRAP pRAP-Sportbau, zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC 
West 1900/11 e. V. zur Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärbereichs auf der Sportanlage Apen-
rader Str.  
 
Alternative:  
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 498.549,00 € ab, mit der Folge, dass der SC 
West 1900/11 e. V. keine Beihilfe zur Herrichtung des Umkleide- und Sanitärbereichs erhält.  
 
 
 
Sportausschuss 28.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   498.549 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    24.928,-  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Der SC West ist ein Traditionsverein im Kölner Westen, der mit 22 Mannschaften, davon 19 Jugend-
mannschaften am Spielbetrieb des Fußballverbandes teilnimmt. Insgesamt verfügt der Verein über 
derzeit rd. 500 Mitglieder, von denen ca. 62,5 % Jugendliche und Kinder sind.  
 
Der Verein hat im Rahmen des Konjunkturpakets II im Jahr 2011 auf dem vereinseigenen Grundstück 
in Köln-Neuehrenfeld, Hadersleber Str. das Vorhaben begonnen, eine Kita mit integriertem Umkleide- 
und Sanitärbereich für den Vereinssportbetrieb zu errichten. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II 
wurde dem Verein für den Bereich des vereinsgenutzten Umkleide und Sanitärbereichs eine Zuwen-
dung zur Erstellung des abgeschlossenen Rohbaus (Rohbau inkl. Türen und Fenster) gewährt. Diese 
Begrenzung beruhte im Wesentlichen auf den zeitlichen Vorgaben des Konjunkturprogramms.  
 
Im Rahmen des Bauprojekts kam es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Verzögerungen 
und Erschwernissen, die letztendlich zu einem Insolvenzverfahren führten. Dieses Insolvenzverfahren 
konnte insoweit erfolgreich abgeschlossen werden, als ein Käufer für das Grundstück, auf dem die 
Kita errichtet werden soll, vorhanden ist, der auch bereit ist, die geplante Kita endgültig zu errichten 
und in diesem Zusammenhang auch die dringend benötigten Räumlichkeiten zu Aufrechterhaltung 
des Spiel- und Trainingsbetriebs im UG des Neubaus fertig zu stellen. Auf dieser Basis hat das Amts-
gericht Köln mit Beschluss vom 30.08.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins 
aufgehoben. 
 
Dazu wird dem Verein vorbehaltlich einer entsprechenden Finanzierung des Umbaus ein Dauernut-
zungsrecht an den Räumlichkeiten mit sechs Umkleiden und Sanitärbereichen eingeräumt. Die Kos-
ten für die endgültige Herrichtung des Untergeschosses belaufen sich auf rd. 569.770,00 €. Es han-
delt sich dabei um einen Festbetrag, den der Investor dem Verein als Höchstsumme garantiert. Evtl. 
darüber hinausgehende Kostensteigerungen gehen zu Lasten des Investors. Gemäß der städtischen 
Bauförderrichtlinie vom 05.05.2014 kann die städtische Beihilfe 87,5 % dieser Kosten, im vorliegen-

3 
den Fall also bis zu 498.549,00 € - betragen. 
 
Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung 
von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 
5200-0801-0-AZ01- aRAP pRAP-Sportbau , Hj. 2019 zur Verfügung.  
 
SC West 1900/11 e. V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durchführen. Die Finanzie-
rung des Eigenanteils von 12,5% kann der SC West 1905 e. V. nachweisen. Der Posten der aktivier-
baren Zuwendungen wird über die gesamte Zeit der Gegenleistungspflicht, und somit über 20 Jahre, 
aufgelöst. Für die Auflösung der ARAPs fallen Folgeaufwendungen in Höhe von rd. 24.928,00 € p.a. 
an. Die Folgeaufwendungen wurden im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung 
im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 – 
sonstige ordentliche Aufwendungen berücksichtigt. 
 
Die Vorlage erfolgt ausnahmsweise trotzt Verfristung, da das Projekt im Gesamtzusammenhang mit 
der finanziellen Gesundung des Vereins nach dem Insolvenzverfahren bei der Errichtung des Kita-
Gebäudes zu sehen ist, das durch einen Investor errichtet wird. Dieser Inverstor richtet zum Betrieb 
des Umkleideteils des SC West für die Stadt Köln ein Dauernutzungsrecht ein, dass jedoch unter dem 
Vorbehalt steht, dass bis zum Ende des Jahres eine Entscheidung über die Beihilfegewährung an 
den SC West erfolgt. Da die umfangreichen Plan- und Kostenunterlagen einer intensiven Prüfung 
bedurften und diese durch die Trennung der Kosten auch besonders zeitaufwendig war, war eine 
frühere Vorlage der Beschlussvorlage nicht möglich. Aufgrund der Fristsetzung durch den Investor 
kann nicht die nächste Sitzung der politischen Gremien abgewartet werden.

Beratungsverlauf (3)

28.11.2019 Sportausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3483/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.11.2019
Erstellt
07.10.2019 09:50