3483/2019
Mittelfreigabe SC West e.V
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Beschlussvorlage Ausschuss
5946 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3483/2019 Freigabedatum 25.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: SC West 1900/11 e. V. Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärbereichs auf der Sportanlage Apenrader Str. Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Haus- haltsjahr 2019 in Höhe von 498.549,00 € im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten- Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200- 0801-0-AZ01- aRAP pRAP-Sportbau, zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC West 1900/11 e. V. zur Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärbereichs auf der Sportanlage Apen- rader Str. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 498.549,00 € ab, mit der Folge, dass der SC West 1900/11 e. V. keine Beihilfe zur Herrichtung des Umkleide- und Sanitärbereichs erhält. Sportausschuss 28.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 498.549 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 24.928,- € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der SC West ist ein Traditionsverein im Kölner Westen, der mit 22 Mannschaften, davon 19 Jugend- mannschaften am Spielbetrieb des Fußballverbandes teilnimmt. Insgesamt verfügt der Verein über derzeit rd. 500 Mitglieder, von denen ca. 62,5 % Jugendliche und Kinder sind. Der Verein hat im Rahmen des Konjunkturpakets II im Jahr 2011 auf dem vereinseigenen Grundstück in Köln-Neuehrenfeld, Hadersleber Str. das Vorhaben begonnen, eine Kita mit integriertem Umkleide- und Sanitärbereich für den Vereinssportbetrieb zu errichten. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurde dem Verein für den Bereich des vereinsgenutzten Umkleide und Sanitärbereichs eine Zuwen- dung zur Erstellung des abgeschlossenen Rohbaus (Rohbau inkl. Türen und Fenster) gewährt. Diese Begrenzung beruhte im Wesentlichen auf den zeitlichen Vorgaben des Konjunkturprogramms. Im Rahmen des Bauprojekts kam es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Verzögerungen und Erschwernissen, die letztendlich zu einem Insolvenzverfahren führten. Dieses Insolvenzverfahren konnte insoweit erfolgreich abgeschlossen werden, als ein Käufer für das Grundstück, auf dem die Kita errichtet werden soll, vorhanden ist, der auch bereit ist, die geplante Kita endgültig zu errichten und in diesem Zusammenhang auch die dringend benötigten Räumlichkeiten zu Aufrechterhaltung des Spiel- und Trainingsbetriebs im UG des Neubaus fertig zu stellen. Auf dieser Basis hat das Amts- gericht Köln mit Beschluss vom 30.08.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins aufgehoben. Dazu wird dem Verein vorbehaltlich einer entsprechenden Finanzierung des Umbaus ein Dauernut- zungsrecht an den Räumlichkeiten mit sechs Umkleiden und Sanitärbereichen eingeräumt. Die Kos- ten für die endgültige Herrichtung des Untergeschosses belaufen sich auf rd. 569.770,00 €. Es han- delt sich dabei um einen Festbetrag, den der Investor dem Verein als Höchstsumme garantiert. Evtl. darüber hinausgehende Kostensteigerungen gehen zu Lasten des Investors. Gemäß der städtischen Bauförderrichtlinie vom 05.05.2014 kann die städtische Beihilfe 87,5 % dieser Kosten, im vorliegen- 3 den Fall also bis zu 498.549,00 € - betragen. Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Teilfinanzplan 0801- Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01- aRAP pRAP-Sportbau , Hj. 2019 zur Verfügung. SC West 1900/11 e. V. wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durchführen. Die Finanzie- rung des Eigenanteils von 12,5% kann der SC West 1905 e. V. nachweisen. Der Posten der aktivier- baren Zuwendungen wird über die gesamte Zeit der Gegenleistungspflicht, und somit über 20 Jahre, aufgelöst. Für die Auflösung der ARAPs fallen Folgeaufwendungen in Höhe von rd. 24.928,00 € p.a. an. Die Folgeaufwendungen wurden im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen berücksichtigt. Die Vorlage erfolgt ausnahmsweise trotzt Verfristung, da das Projekt im Gesamtzusammenhang mit der finanziellen Gesundung des Vereins nach dem Insolvenzverfahren bei der Errichtung des Kita- Gebäudes zu sehen ist, das durch einen Investor errichtet wird. Dieser Inverstor richtet zum Betrieb des Umkleideteils des SC West für die Stadt Köln ein Dauernutzungsrecht ein, dass jedoch unter dem Vorbehalt steht, dass bis zum Ende des Jahres eine Entscheidung über die Beihilfegewährung an den SC West erfolgt. Da die umfangreichen Plan- und Kostenunterlagen einer intensiven Prüfung bedurften und diese durch die Trennung der Kosten auch besonders zeitaufwendig war, war eine frühere Vorlage der Beschlussvorlage nicht möglich. Aufgrund der Fristsetzung durch den Investor kann nicht die nächste Sitzung der politischen Gremien abgewartet werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3483/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.11.2019
- Erstellt
- 07.10.2019 09:50