0616/2019
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim
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Anlage 3 - Lageplan Flurstück 2341
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20m151050 Mittelpunkt: [360496,5648662] 1:500 KölnGIS Straßen, Hausnummern, Luftbild 2016 (DOP10), Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.02.2019
Anlage 4 - Satzungstext
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Anlage 4 - Satzungstext Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Markgra- fenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berl iner Straße in Köln- Mülheim vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevis cher Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Ersc hließungsbeitrages – Erschlie- ßungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stad t Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Anlage 2 - Lageplan Flurstück 2370
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80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [360394,5648461] 1:2000 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.02.2019
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/2 Vorlagen-Nummer 0616/2019 Freigabedatum 18.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan- lage Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 Verkehrsausschuss 18.06.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße unterliegt noch der Er- schließungsbeitragspflicht. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anlage ist technisch fertiggestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein- schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra- ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü- cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Derartige Verhältnisse sind in der Markgrafenstraße an verschiedenen Stellen gegeben. So umfasst beispielsweise das Flurstück 2370 nicht nur Teile der Straßenfläche, sondern auch Stadtbahngleise und weitere Flächen, so u. a. eine festgesetzte Ausgleichsfläche nördlich der Anbindung an das Schanzenviertel (s. Anlage 2). Auch das Flurstück 2341 ist nur teilweise als Straße ausgebaut (s. Anlage 3). Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten- aufwändige Vermessungsarbeiten und Ausparzellierungen erforderlich. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist die Abweichungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 4 beigefügt. Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie- benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags vom 29.06.2001 (EBS 2001) bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim unverändert erhalten.“ Die Grunderwerbskosten würden sich dann noch entsprechend erhöhen. Anlagen - Anlage 1: Übersichtsplan - Anlage 2: Lageplan Flurstück 2370 - Anlage 3: Lageplan Flurstück 2341 - Anlage 4: Satzungstext
Anlage 1 - Übersichtsplan
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400m 300 200 100 0 Mittelpunkt: [360296,5648442] 1:7500 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.02.2019
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Markgrafenstraße
- Berliner Straße
- Clevischer Ring
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Details
- Aktenzeichen
- 0616/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.03.2019
- Erstellt
- 20.02.2019 11:05