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0616/2019

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.03.2019

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Anlage 3 - Lageplan Flurstück 2341

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Anlage 4 - Satzungstext

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Anlage 2 - Lageplan Flurstück 2370

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 3 - Lageplan Flurstück 2341

469 Zeichen

20m151050 Mittelpunkt: [360496,5648662]   1:500
 
KölnGIS
Straßen, Hausnummern, Luftbild 2016 (DOP10), Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 20.02.2019

Anlage 4 - Satzungstext

1234 Zeichen

Anlage 4 - Satzungstext 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Markgra- 
fenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berl iner Straße in Köln-
Mülheim 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevis cher Ring bis Kreisverkehr 
Berliner Straße in Köln-Mülheim ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der 
Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Ersc hließungsbeitrages – Erschlie- 
ßungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stad t Köln 2001, S. 289) – in der 
bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger 
Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Anlage 2 - Lageplan Flurstück 2370

458 Zeichen

80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [360394,5648461]   1:2000 
KölnGIS 
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
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Erstellt am: 20.02.2019

Beschlussvorlage Rat

3423 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0616/2019 
Freigabedatum 
18.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Markgrafenstraße von 
Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim in der 
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Markgrafenstraße von Clevischer Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße unterliegt noch der Er-
schließungsbeitragspflicht. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Anlage ist technisch fertiggestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Markgrafenstraße an verschiedenen Stellen gegeben. So umfasst 
beispielsweise das Flurstück 2370 nicht nur Teile der Straßenfläche, sondern auch Stadtbahngleise 
und weitere Flächen, so u. a. eine festgesetzte Ausgleichsfläche nördlich der Anbindung an das 
Schanzenviertel (s. Anlage 2). Auch das Flurstück 2341 ist nur teilweise als Straße ausgebaut (s. 
Anlage 3).  
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten-
aufwändige Vermessungsarbeiten und Ausparzellierungen erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist die Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags vom 29.06.2001 (EBS 
2001) bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Markgrafenstraße von Clevischer 
Ring bis Kreisverkehr Berliner Straße in Köln-Mülheim unverändert erhalten.“ 
Die Grunderwerbskosten würden sich dann noch entsprechend erhöhen. 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Flurstück 2370 
- Anlage 3: Lageplan Flurstück 2341 
- Anlage 4: Satzungstext

Anlage 1 - Übersichtsplan

426 Zeichen

400m 300 200 100 0 Mittelpunkt: [360296,5648442]   1:7500 
KölnGIS 
Stadtplan - orange, 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender 
Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 20.02.2019

Beratungsverlauf (3)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Markgrafenstraße
  • Berliner Straße
  • Clevischer Ring

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Details

Aktenzeichen
0616/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
20.02.2019 11:05