1046/2022
Stellungnahme zu den Objekten in der Friedrich-Engels-Straße, 50937 Köln - zur mündlichen Anfrage von Herrn Brust vom 7. März 2022
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Anlage 1 - 2438-2021 Stellungnahme zum Antrag AN-0713-2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 2438/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Ankauf Häuser Friedrich-Engels-Str (AN/0713/2021) Die BV Lindenthal hat am 26.04.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Die BV Lindenthal beauftragt die Verwaltung, (1) die Liegenschaft Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz selbst oder von einer stadtnahen Ge- sellschaft (GAG, WSK) zu erwerben und für Wohnungsbau mit Berücksichtigung des geförder- ten und preisgedämpften Wohnungsbau zu ertüchtigen oder zur Schaffung von sozialer Infra- struktur; (2) darzulegen, ob in diesem Bereich von Sülz/Klettenberg das allgemeine Vorkaufsrecht bereits Anwendung findet/finden kann; (3) die verschiedenen Möglichkeiten des Baugesetzbuches auszunutzen, um sicherzustellen, dass kommunale Vorkaufsrechte Anwendung finden können (sei es allgemeines Vorkaufs- recht, besonderes Vorkaufsrecht, Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtum- baus etc.); (4) den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal unverzüglich dem Stadtentwicklungsaus- schuss, dem Liegenschaftsausschuss und dem Rat vorzulegen.“ Stellungnahme der Verwaltung: zu Frage 1: Die Häuser Friedrich-Engels-Str. 3-5 stehen – entgegen anderslautender Gerüchte – nicht zum Ver- kauf. Zudem handelt es sich um das Eigentum eines fremden Staates, was mit einer Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten verbunden ist; die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Ei- gentümer sich zeitnah um eine Vermarktung bemühen wird. Die genannten Besonderheiten stehen aufgrund der damit verbundenen Risiken einem Ankauf entgegen. zu Fragen 2 und 3: Das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB findet im gesamten Stadtgebiet Anwendung. Im konkreten Fall wären bei seiner Anwendung zusätzlich Bestimmungen des Völkerrechts im Allgemei- ne und der sog. Staatenimmunität im Besonderen zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend bei den übrigen Instrumenten des Baugesetzbuches. zu Frage 4: Diese Stellungnahme wird den beiden vom Rat gebildeten Fachausschüssen für Liegenschaften und Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben. Gez. i.V. Greitemann für Dez III
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 20.04.2022 1046/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Stellungnahme zu den Objekten in der Friedrich-Engels-Straße, 50937 Köln - zur mündlichen Anfrage von Herrn Brust vom 7. März 2022 In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 7. März 2022 hat Herr Brust um eine Einschätzung zur der Situation der Objekte in der Friedrich-Engels-Straße gebeten. Die Objekte be- finden sich im Eigentum der Russischen Föderation. Unter anderem wird um Auskunft gebeten, ob eine Beschlagnahmung dieser und anderer Grundstücke der Russischen Föderation möglich ist. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung verweist auf die beigefügte Stellungnahme zu einem Antrag (Vorlagen-Nummer: 2438/2021). Ergänzend dazu prüft die Verwaltung zurzeit, inwieweit sich die Rechtslage aufgrund der aktuellen Entwicklungen verändert hat. gez. Greitemann Anlagen Anlage 1 – 2438/2021 Stellungnahme zum Antrag AN/0713/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Engels-Straße 3
- Straße 3 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1046/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.04.2022
- Erstellt
- 25.03.2022 11:23