2011/0390
Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehweg der Heinrichstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße Prüfauftrag vom 23. Mai 2011
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2011/0390
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.10.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0390 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bordsteinversetzung und grundhafte Erne uerung von Fahrbahn und Gehweg der Hein- richstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße Prüfauftrag vom 23. Mai 2011 Vorlage vom: 19.09.2011 Beschlussvorschlag: Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zum Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Mai 2011 zur Magistratsvorlage 2011/0095 „Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen der Heinrichstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße“ wird zu Kenntnis genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2011 Zur Magistratsvorlage 2011/0095 „Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen der Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße“ beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2011 den Ergänzungsvertrag in geschäftsordnungsge- mäße Behandlung zu geben, den Gehweg in seiner vorhandenen Breite von 2 m beizubehalten und nur im Wurzelbereich der vorhandenen Bäume eine Reduzierung auf 1,50 m vorzunehmen sowie zum Schutz der Bäume Handauskofferung vorzusehen. Hierzu wird berichtet: Die Reduzierung der Gehwegbreite auf 1,50 m wurde im Rahmen der Planung gewählt, um den Bäumen eine bessere Entwicklung im Wurzelbereich zu ermöglichen. 1,50 m Gehwegbreite ist das minimale Maß für einen Gehweg. Bei der vorgeschlagenen Verbreiterung des Gehwegs außerhalb der Wurzelbereiche auf 2 m ist zu berücksichtigen, dass hierdurch ein kontinuierlicher Gefahrenpunkt für die Fußgänger geschaffen würde. Die Erfahrung zeigt, dass ein verspringender Gehwegrand im Wechsel zwischen Plattenbe- lag und bekiester Baumscheibe eine latente Stolperfalle darstellt, da die Kiesfläche nicht dauerhaft höhengleich mit dem Gehweg ist. Dieser Gefahr kann dann nur durch erhöhten Unterhaltungsauf- wand begegnet werden. Da der Wurzelbereich ungefähr mit dem Kronenbereich der Bäume übereinstimmt, ist eine dazwi- schenliegende Verbreiterung des Gehwegs aufgrund deren kurzer Länge auch nicht maßgebend. Aus diesem Grund wird auf Gehwegsverbreiterungen zwischen den Baumstandorten verzichtet. Schon im bereits hergestellten Teil der Heinrichstraße (Fahrbahn) wurde sowohl in der Ausschrei- bung als auch in deren Umsetzung Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume durchgeführt. Darmstadt, den 19.09.2011 III-66/2S-Tb1113-Pet-Si Nst.: 2826 Die Dezernentin III Der Dezernent IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Heidenreichstraße
- Heinrichstraße
- Gervinusstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0390
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.09.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00