Mandari Insight

2011/0390

Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehweg der Heinrichstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße Prüfauftrag vom 23. Mai 2011

Magistratsvorlage 19.09.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2011/0390

14.5 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0390

3231 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.10.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0390 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bordsteinversetzung und grundhafte Erne uerung von Fahrbahn und Gehweg der Hein-
richstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße 
Prüfauftrag vom 23. Mai 2011 
 
Vorlage vom: 19.09.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zum Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung 
vom 23. Mai 2011 zur Magistratsvorlage 2011/0095 „Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung 
von Fahrbahn und Gehwegen der Heinrichstraße zwischen der Gervinusstraße und Heidenreichstraße“ 
wird zu Kenntnis genommen. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.09.2011  
 
Zur Magistratsvorlage 2011/0095 „Bordsteinversetzung und grundhafte Erneuerung von Fahrbahn 
und Gehwegen der Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße“ beschloss die 
Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2011 den Ergänzungsvertrag in geschäftsordnungsge-
mäße Behandlung zu geben, den Gehweg in seiner vorhandenen Breite von 2 m beizubehalten und 
nur im Wurzelbereich der vorhandenen Bäume eine Reduzierung auf 1,50 m vorzunehmen sowie 
zum Schutz der Bäume Handauskofferung vorzusehen. 
 
Hierzu wird berichtet:
 
Die Reduzierung der Gehwegbreite auf 1,50 m wurde im Rahmen der Planung gewählt, um den 
Bäumen eine bessere Entwicklung im Wurzelbereich zu ermöglichen. 1,50 m Gehwegbreite ist das 
minimale Maß für einen Gehweg. 
 
Bei der vorgeschlagenen Verbreiterung des Gehwegs außerhalb der Wurzelbereiche auf 2 m ist zu 
berücksichtigen, dass hierdurch ein kontinuierlicher Gefahrenpunkt für die Fußgänger geschaffen 
würde. Die Erfahrung zeigt, dass ein verspringender Gehwegrand im Wechsel zwischen Plattenbe-
lag und bekiester Baumscheibe eine latente Stolperfalle darstellt, da die Kiesfläche nicht dauerhaft 
höhengleich mit dem Gehweg ist. Dieser Gefahr kann dann nur durch erhöhten Unterhaltungsauf-
wand begegnet werden. 
 
Da der Wurzelbereich ungefähr mit dem Kronenbereich der Bäume übereinstimmt, ist eine dazwi-
schenliegende Verbreiterung des Gehwegs aufgrund deren kurzer Länge auch nicht maßgebend. 
Aus diesem Grund wird auf Gehwegsverbreiterungen zwischen den Baumstandorten verzichtet. 
 
Schon im bereits hergestellten Teil der Heinrichstraße (Fahrbahn) wurde sowohl in der Ausschrei-
bung als auch in deren Umsetzung Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume durchgeführt. 
 
 
 
Darmstadt, den 19.09.2011 
III-66/2S-Tb1113-Pet-Si 
Nst.: 2826 
 
 
 
Die Dezernentin III     Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 547

Orte (3)

  • Heidenreichstraße
  • Heinrichstraße
  • Gervinusstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0390
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.09.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00