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3086/2020

Bestellung der Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.11.2020, TOP 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
02-2-0 
Vorlagen-Nummer 
 3086/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin gemäß §§ 36 Abs. 5 
Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt die stellvertretende Bürgeramtsleiterin, Frau Miriam 
Paßmann, zur Schriftführerin für die Wahlperiode 2020 – 2025, sowie Frau Carolin Henn als stellver-
tretende Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW bestellen  
die Bezirksvertretungen die Schriftführerinnen Schriftführer und ihre Stellvertreterinnen und Stellver-
treter. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 in Verbindung mit § 52 
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 38 Absatz 1 in Verbindung mit § 
31 Absatz 1, Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen für die Wahlzeit 
2020/2025 Frau Miriam Paßmann zur Schriftführerin und Frau Carolin Henn zu ihrer Stellvertreterin.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3086/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.10.2020
Erstellt
21.10.2020 15:36