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Bestellung der Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3086/2020 vom 21.10.2020

Stand: Am 09.11.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 02-2-0 Vorlagen-Nummer 3086/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt die stellvertretende Bürgeramtsleiterin, Frau Miriam Paßmann, zur Schriftführerin für die Wahlperiode 2020 – 2025, sowie Frau Carolin Henn als stellver- tretende Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW bestellen die Bezirksvertretungen die Schriftführerinnen Schriftführer und ihre Stellvertreterinnen und Stellver- treter. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 38 Absatz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1, Satz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen für die Wahlzeit 2020/2025 Frau Miriam Paßmann zur Schriftführerin und Frau Carolin Henn zu ihrer Stellvertreterin.

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 1, Entscheidung.

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