A-N/0036/2021
Einbahnstraße Sprickmannstraße und Killingstraße
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Originalantrag
1513 Zeichen
A-N/0036/2021
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
Antrag 19.11.2021
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, sowohl die Sprickmannstraße wie auch die Killingstraße
im Bereich Kinderhaus-Brüningheide als Einbahnstrassen auszuweisen.
Begründung:
Sowohl die Sprickmannstraße wie auch die Killingstraße weisen auf sehr engem Raum ein sehr
hohes Maß an Nutzung durch Autoverkehr aus. In beide Richtungen fahrende und parkende Autos,
vermehrt größere Autos von Handwerksbetrieben, Anliefer -Fahrzeuge und Müllentsorger stehen
sich auf schmalem Straßenraum aus beiden Richtungen gegenüber und sorgen vielfach für
unsichere Situationen, bei denen wegen der Unübersichtlichkeit ebenfalls Radfahrende und
Fußgänger*innen oftmals gefährdet sind. Deshalb erscheint eine Straßenführung in eine Richtung
= Einbahnstrasse zumindest bei diesen beiden ähnlich gelagerten Straßen als eine schlüssige und
mit wenig Aufwand umsetzbare Lösungsoption.
Igelbrink Kiewit
Borker Kolbert
Benadio Stienemann
Lamken Giesbert
Görlich
Stellungnahme Amt 32_20220721
2113 Zeichen
32.12.0013 Frau Solf , 2 1. JUU 2022!i2.LA; Amt für Bürger- u. Äatss(~~ ' i Bezirksverwaltung Nord 06.07.2022 3292 An die Bezirksvertretung Münster-Nord über Dezernent I Herrn Stadtrat Heuer Eing. 1 1. JULI 2022 über 33.25 ' Einbahnstraße Sprickmannstraße und Killingstraße • Antrag lfd. Nr. A-N/0036/2021 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis ' 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 25.11.2021 ' Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob die Killingstraße und Sprickmannstraße als Einbahnstraßen ausgewiesen werden können. Der Antrag wird damit begründet, dass es auf den beiden oben genannten Straßen auf engem Verkehrsraum bei erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere mit größeren Fahrzeugen, im Begegnungsverkehr zu Gefahrensituationen kommen soll. Nach Rücksprache mit der Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau sowie der Direktion Verkehr der Polizei kann ich Ihnen Folgendes zum Ergebnis mitteilen: Ein Nachteil im Zusammenhang mit der Einrichtung von Einbahnstraßen ist erfahrungsgemäß, dass· sich die in der Straße gt;lfahrenen Geschwindigkeiten erhöhen. Dies resultiert daraus, dass die Verkehrsteilnehmenden nicht mehr mit Gegenverkehr rechnen müssen und somit , schneller fahren. Dies führt ebenfalls zu einer höheren Gefährdung der querenden Verkehrs teilnehmenden. Ein weiterer Nachteil sind die durch die Einführung einer Einbahnstraße für einen Teil der Anwohnenden erforderlich werdenden Umwegfahrten. Dies führt zu einer Mehr belastung anderer Straßen im Umfeld. Dem zu Folge würde die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Killingstraße sowie · der Sprickmannstraße zu einer Erhöhung der Fahrqeschwindlqkeit in der Straße sowie einer Verschiebung der Verkehre im Umfeld führen. Da sich aus Sicht der Stadtverwaltung sowie der Polizei die geltende Regelung bewährt hat und zudem laut Auskunft der Polizei weder eine Gefahren- noch Unfalllage besteht, die eine Änderung der Verkehrsführung rechtfertigen würde, soll an der geltenden Regelung festgehal- ten werden. · ~ bert Vechtel sleiter /
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Killingstraße 32
- Sprickmannstraße
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0036/2021
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 25.11.2021
- Erstellt
- 25.11.2021 16:38