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AN/0405/2020

Sitzen statt parken – nicht nur für Geld! – Ergänzungsantrag zu Top 3.1 „Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 12.03.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 12.03.2020, TOP 3.1.2

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2251 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Wolter 
und  
an Frau Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.03.2020 
AN/0405/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
Sitzen statt parken – nicht nur für Geld! – Ergänzungsantrag zu Top 3.1 „Sitzen statt Parken 
- Außengastronomie auf Stellplätzen„ 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1 „Sitzen statt 
Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung 
des Verkehrsausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Vorlage mit folgenden weiteren Punkten: 
3. Es werden auch nichtkommerzielle Möglichkeiten zum Sitzen zugelassen. Auf 
Antrag von Anwohnern können (a) Parkplätze umgewandelt werden und 
Sitzgelegenheiten eingerichtet werden oder (b) Sitzmöglichkeiten auf dem 
Bürgersteig aufgestellt werden. (Vorbild ist z.B. das Gogomobil der Agora) 
4. Bei einer Nutzung des öffentlichen Raumes für (kommerzielle und 
nichtkommerzielle) Sitzgelegenheiten ist der Beschluss der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu berücksichtigen (siehe Session-Nr. 
2763/2019) 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine 
barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung

ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität 
zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. 
Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und 
Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu 
realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg 
eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0405/2020
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
12.03.2020
Erstellt
12.03.2020 12:11