AN/0405/2020
Sitzen statt parken – nicht nur für Geld! – Ergänzungsantrag zu Top 3.1 „Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen“
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Wolter und an Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.03.2020 AN/0405/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 12.03.2020 Sitzen statt parken – nicht nur für Geld! – Ergänzungsantrag zu Top 3.1 „Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen„ Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1 „Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Vorlage mit folgenden weiteren Punkten: 3. Es werden auch nichtkommerzielle Möglichkeiten zum Sitzen zugelassen. Auf Antrag von Anwohnern können (a) Parkplätze umgewandelt werden und Sitzgelegenheiten eingerichtet werden oder (b) Sitzmöglichkeiten auf dem Bürgersteig aufgestellt werden. (Vorbild ist z.B. das Gogomobil der Agora) 4. Bei einer Nutzung des öffentlichen Raumes für (kommerzielle und nichtkommerzielle) Sitzgelegenheiten ist der Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu berücksichtigen (siehe Session-Nr. 2763/2019) „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0405/2020
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 12.03.2020
- Erstellt
- 12.03.2020 12:11