AN/1091/2022
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Ausweisung von Flächen im Bereich Porz Süd"
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Anl1_Lage_der_angefragten_Flächen
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. ¯ 1:25.000M.: Bereich Langeler Bogen Köln-Porz/ Zündorf - Lage der im Beschluss zu AN/1551/2022 genannten Flächen für Photovoltaik -
Antrag Grüne - Bürgerstromerzeugung
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Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den Antrag zur Sitzung der BV Porz am 09.06.2021 hier: Ausweisung von Flächen im Bereich Porz Süd Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Durch die neuesten internationalen politischen Entwicklungen ist eine schnellstmögliche CO2 frei Energieversorgung notwendig um der sich ab zu zeichnenden Energiekrise entgegen zu wirken Daher bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung und den Rat im Bereich des Langeler Bogens Flächen für mögliche Bürgerstromerzeugung zu untersuchen. Hierzu sind auch Gespräche mit Nieder- kassel und Troisdorf zu führen. Verwaltung und Rat werden gebeten die Bürgerstromerzeugung wei- testgehend zu unterstützen. Anbieten würden sich für die Solargewinnung die Flächen entlang der Eisenbahn entsprechend dem EEG Gesetz im 200m Flächenbereich. Ebenso bietet sich die Brachfläche Gemarkung Zündorf 4991-1-63, 4991-1-149, 4991-1-150, 4991-1-151, 4991-1-103 an. Es sollten solarnachgeführte Aufständerungen der Solarmodule erfolgen um die Fläche zusätzlich als Agrarfläche und Brachfläche weiter nutzen zu können. Die Strahlungsenergie für Solar liegt in diesem Bereich bei 1.189 kWh/m² pro Jahr. Nach LANUV Planungsmodellen wären allein auf der Brachfläche knapp 300.000 kWh/Jahr Solarstrom zu erzielen https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster Im Abstandsbereich der 1000m Grenze und 3500m Grenze zu Flugradarstationen sollen auch Flächen untersucht werden auf denen auch einzelnen große Windräder installieren lassen. Hierzu bieten sich z.B die Flächen Gemarkung Langel Zündorf 4986-6-101, 4991-9-19, 4986-6-8, 4986-6-9, 4986-6-12, 4986-6-103, 4991-9-331, 4991-1-152 an. In Absprache mit den Nachbargemeinden könnten auch Flä- chen für mehrere Windräder gefunden werden Die Möglichkeiten im Langeler Bogen liegen laut der Planungskarte NRW LANUV für Windräder im Bereich zwischen 200 – 400 W/m2 Winradfläche. Ein einzelnes Windrad mit einem Rotor von 70 m Durchmesser liegt bei etwa 1530 Megawattstunden pro Jahr bei diesem Gebiet nach Berechnung mit den LANUV Werten. https://www.energieatlas.nrw.de/site/ https://rechneronline.de/windkraft/ertrag.php Begründung: Die schnelle Ausweisung von Flächen zur CO2 Neutralen Energiegewinnung muß absoluten Vorrang erhalten und erfordert schnelles Handeln und Umsetzen. Hier sind alle Möglichkeiten des Fachwis- sens und Fachkompetenz schnellsten zusammen zu führen um schnelle Errichtung von Bürgererzue- gungsanlagen zu realisieren. Diese Form der Energiegewinnung hat sich als äußerst positiv heraus- kristallisiert. Die Verteilung der Gewinne auf die Anwohner verhindert viele aufschiebende Klagen. Zur Ausstattung und Vorgehensweise für einen Bürgerwindpark ist die Broschüre der Netzwerkagentur erneuerbare Energien Schleswig Holstein „Leitfaden Bürgerwindpark“ sehr nützlich https://www.eenord.de/?file=files/eenord/downloads/Leitfaden-Buergerwindpark.pdf&cid=258 Mit freundlichen Grüßen Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer AN/1091/2022 Freigabedatum 08.02.2023 Stand: 08.02.2023 Sachstandsbericht Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Ausweisung von Flächen im Bereich Porz Süd"Beschluss: Durch die neuesten internationalen politischen Entwicklungen ist eine schnellstmögliche CO2 freie Energieversorgung notwendig um der sich ab zu zeichnenden Energiekrise entgegen zu wirken. Daher bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung und den Rat im Bereich des Langeler Bogens Flächen für mögliche Bürgerstromerzeugung zu untersuchen. Hierzu sind auch Gespräche mit Niederkassel und Troisdorf zu führen. Verwaltung und Rat werden gebe- ten die Bürgerstromerzeugung weitestgehend zu unterstützen. Anbieten würde sich für die Solargewinnung z. B. die Brachfläche Gemarkung Zündorf 4991- 1-63, 4991-1-149, 4991-1-150, 4991-1-151, 4991-1-103 an. Es sollten solarnachgeführte Auf- ständerungen der Solarmodule erfolgen um die Fläche zusätzlich als Agrarfläche und Brach- fläche weiter nutzen zu können. Die Strahlungsenergie für Solar liegt in diesem Bereich bei 1.189 kWh/m² pro Jahr. Nach LANUV Planungsmodellen wären allein auf der Brachfläche knapp 300.000 kWh/Jahr Solarstrom zu erzielen https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataste Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Prüfung der planungsrechtlichen Möglichkeit der Errichtung von Solarmodulen auf den angefragten Flächen. Anlage 1 Der insgesamt circa 29 ha umfassende Bereich liegt nahe der Stadtgrenze zu Niederkassel. Südöstlich grenzt ein Golfplatz an das Areal. Der Bereich ist geprägt durch Wiesen und Ge- hölzstrukturen. Innerhalb des Vorhabenbereichs liegen Betriebsflächen (circa 1 ha) des Was- serwerks Zündorf einschließlich diverser Brunnen/ Messstellen, so dass die angefragten Flur- stücke überwiegend innerhalb der Wasserschutzzonen I und II des Wasserschutzgebietes Zündorf liegen. Die Realisierung von Photovoltaik (PV) auf Freiflächen, auch von oben genannten Agri-PV- Anlagen, ist derzeit aus Sicht der Verwaltung planbedürftig. Denn unabhängig davon, ob das Vorhaben (nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB)) als im planungsrechtli- chen Außenbereich privilegiert oder (nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 BauGB) als im Einzelfall als sonstiges Vorhaben zulassungsfähig beurteilt wird, widerspricht das allein schon 2 aufgrund seiner Größe (circa 29 ha) raumbedeutsame Vorhaben (gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB) den derzeitigen Zielen der Raumordnung. Gerade bei Agri-PV-Anlagen, die aufgeständert werden, damit unter ihnen Landwirtschaft fortbestehen kann, gilt es außerdem zu beachten, dass ein erheblicher Eingriff in den Boden erfolgt und somit die Belange des Boden- und Landschaftsschutzes gesondert zu untersuchen sind. Aktuell gibt es Anzeichen dafür, dass das momentan entgegen stehende Raumordnungsrecht durch die Landesregierung geändert werden wird. Anhaltspunkte für eine solche Anpassung finden sich in einem Beschluss der Landesregierung vom 30.08.2022 zu einer Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, der sich ausdrück- lich auch auf die Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-PV-Anlagen bezieht. Im Weiteren wird dargestellt, welche Anforderungen der Raumordnung derzeit bestehen, wel- che Änderungen zu erwarten und welche weiteren Planungen zu beachten sind. Abschließend wird erläutert, welche Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik durch die Verwaltung bereits heute gefördert werden und wie sich die Verwaltung mit Blick auf die sich derzeit ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen zu dem Vorhaben positioniert. Derzeit geltende Anforderungen der Raumordnung Die Inanspruchnahme von Flächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist nach dem LEP-Ziel 10.2-5 rechtlich möglich, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunk- tion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Wiedernut- zung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen, oder um Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung handelt. Gemäß den Erläuterungen zu Ziel 10.2-5 dürfen Standorte für Freiflächen- Solarenergieanlagen nur ausnahmsweise im Freiraum festgelegt werden. Die Standortanfor- derungen sollen den Belangen des Freiraumschutzes und des Landschaftsbildes Rechnung tragen und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme leisten. Da der Regionalplan für das betroffene Gebiet einen Allgemeinen Freiraum- und Agrar- Bereich (AFAB), überlagert mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs, und der weiteren Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz festlegt, besteht nach dem Inhalt der LEP-Begründung ein Konflikt, wenn die für Landwirtschaft vorgesehenen Flächen im Freiraum für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Als weitere, kumulative Voraussetzung setzt das LEP-Ziel 10.2-5 bislang aber zusätzlich vo- raus, dass es sich um eine Brach- oder Konversionsfläche oder eine Fläche an einem Ver- kehrsweg überregionaler Bedeutung handelt. Diese Anforderungen erscheinen für das ange- fragte Gebiet grundsätzlich nicht erfüllbar zu sein. Ausblick auf zu erwartende Anforderungen der Raumordnung Mit der Änderung des LEP soll gemäß Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Som- mer 2022 u. A. klargestellt werden, dass - wie bisher auch - in Gewerbe- und in Industriege- bieten Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen errichtet werden können. PV-Anlagen sollen zudem zukünftig entlang von allen Straßen und Schienenwegen möglich sein, nicht nur - wie bisher - an solchen mit überregionaler Bedeutung. Energierechtlich kann zudem auf die Pho- tovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) vom 16.08.2022 verwiesen werden. Auch der PV- Ausbau an Lärmschutzwänden soll forciert werden. Derzeit erarbeitet das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie einen Entwurf für die konkreten Änderungen des LEP. Inwieweit hierin Festlegungen getroffen werden, die für das Kölner Stadtgebiet Möglichkeiten für die Freiflächen-PV erleich- tern, ist zu prüfen, sobald konkrete Entwürfe vorliegen. Laufende Maßnahmen und Position der Verwaltung Bis zur Schaffung einer die Erneuerbaren Energien aktiv fördernden Regelungs-Kulisse in den 3 derzeit anlaufenden Verfahren zur Änderung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungs- und Regionalplan) wird sich die Verwaltung - wie schon bislang - auf den Ausbau der Solar- energie-Nutzung auf Dachflächen bzw. im Bereich des Dual-Use, das bedeutet auf bereits versiegelten Flächen, konzentrieren, da hier wesentliche Zuwachspotentiale bestehen, die in der Regel unmittelbar verfügbar sind. Die Stadt Köln bezuschusst bereits aktuell über das Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien –Klimafreundliches Wohnen“ die Errichtung von PV-Anlagen auf Dä- chern sowie Fassadenanlagen. Details und Anträge finden sich unter „Köln-spezifische Maß- nahmenförderung - Klimafreundliches Wohnen“ auf der Internetseite der Stadt Köln. Weiterhin ist die Stadt Köln bestrebt, schnellstmöglich auf allen städtischen Dachflächen, auf denen es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, PV-Anlagen zu installieren oder Dachflä- chen für den Aufbau von PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen, welche u. A. auch für Bürger- solaranlagen in Frage kommen könnten. Bei Interesse an Bürgersolaranlagen in Köln gibt es die Möglichkeit, sich an entsprechende Firmen, Vereine oder Genossenschaften (z. B. „Ener- giegewinner eG“ in Köln, Gewinner Deutscher Solarpreis 2020) zu wenden, die solche Dach- PV-Anlagen realisieren. Die Verwaltung spricht sich zum derzeitigen Zeitpunkt dagegen aus, personelle und zeitliche Kapazitäten durch aufwändige Verfahren bei Stadt und Regionalplanungsbe- hörde zu binden, während zeitnah eine neue Regelungskulisse zu erwarten ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1091/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.05.2022
- Erstellt
- 24.05.2022 12:45