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AN/1091/2022

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Ausweisung von Flächen im Bereich Porz Süd"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 24.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022, TOP 8.2

Anl1_Lage_der_angefragten_Flächen

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Antrag Grüne - Bürgerstromerzeugung

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Sachstandsbericht BV

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Anl1_Lage_der_angefragten_Flächen

357 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
¯ 1:25.000M.:
Bereich Langeler Bogen Köln-Porz/ Zündorf
- Lage der im Beschluss zu AN/1551/2022 genannten Flächen für Photovoltaik -

Antrag Grüne - Bürgerstromerzeugung

3332 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin    
Sabine Stiller       
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den  
 
 
 
 
Antrag     zur Sitzung der BV Porz am  09.06.2021  
hier:      Ausweisung von Flächen im Bereich Porz Süd  
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Beschlussentwurf : 
Durch die neuesten internationalen politischen Entwicklungen ist eine schnellstmögliche CO2 frei 
Energieversorgung notwendig um der sich ab zu zeichnenden Energiekrise entgegen zu wirken  
Daher bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung und den Rat im Bereich des Langeler Bogens 
Flächen für mögliche Bürgerstromerzeugung zu untersuchen. Hierzu sind auch Gespräche mit Nieder- 
kassel und Troisdorf zu führen. Verwaltung und Rat werden gebeten die Bürgerstromerzeugung wei- 
testgehend zu unterstützen. 
Anbieten würden sich für die Solargewinnung die Flächen entlang der Eisenbahn entsprechend dem 
EEG Gesetz im 200m Flächenbereich. Ebenso bietet sich die Brachfläche Gemarkung Zündorf 
4991-1-63, 4991-1-149, 4991-1-150, 4991-1-151, 4991-1-103 an. 
Es sollten solarnachgeführte Aufständerungen der Solarmodule erfolgen um die Fläche zusätzlich als 
Agrarfläche und Brachfläche weiter nutzen zu können. 
Die Strahlungsenergie für Solar liegt in diesem Bereich bei 1.189 kWh/m² pro Jahr. Nach LANUV 
Planungsmodellen wären allein auf der Brachfläche knapp 300.000 kWh/Jahr Solarstrom zu erzielen 
https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster 
 
Im Abstandsbereich der 1000m Grenze und 3500m Grenze zu Flugradarstationen sollen auch  Flächen 
untersucht werden auf denen auch einzelnen große Windräder installieren lassen. Hierzu bieten sich 
z.B die  Flächen Gemarkung Langel Zündorf 4986-6-101, 4991-9-19, 4986-6-8, 4986-6-9, 4986-6-12,  
4986-6-103, 4991-9-331, 4991-1-152 an. In Absprache mit den Nachbargemeinden könnten auch Flä- 
chen für mehrere Windräder gefunden werden 
Die Möglichkeiten im Langeler Bogen liegen laut der Planungskarte NRW LANUV für Windräder im 
Bereich zwischen 200 – 400 W/m2 Winradfläche. Ein einzelnes Windrad mit einem Rotor von 70 m 
Durchmesser liegt bei etwa 1530 Megawattstunden pro Jahr bei diesem Gebiet nach Berechnung mit 
den LANUV Werten. 
https://www.energieatlas.nrw.de/site/ 
https://rechneronline.de/windkraft/ertrag.php 
 
 
 Begründung: 
 
 Die schnelle Ausweisung von Flächen zur CO2 Neutralen Energiegewinnung muß absoluten Vorrang 
erhalten und erfordert schnelles Handeln und Umsetzen. Hier sind alle Möglichkeiten des Fachwis- 
sens und Fachkompetenz schnellsten zusammen zu führen um schnelle Errichtung von Bürgererzue- 
gungsanlagen zu realisieren. Diese Form der Energiegewinnung hat sich als äußerst positiv heraus- 
kristallisiert. Die Verteilung der Gewinne auf die Anwohner verhindert viele aufschiebende Klagen. Zur

Ausstattung und Vorgehensweise für einen Bürgerwindpark ist die Broschüre der Netzwerkagentur 
erneuerbare Energien Schleswig Holstein „Leitfaden Bürgerwindpark“ sehr nützlich 
https://www.eenord.de/?file=files/eenord/downloads/Leitfaden-Buergerwindpark.pdf&cid=258   
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Dieter Redlin  
Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

8180 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1091/2022 
Freigabedatum 08.02.2023
Stand: 08.02.2023 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Ausweisung von Flächen im Bereich Porz 
Süd"Beschluss:  
 
Durch die neuesten internationalen politischen Entwicklungen ist eine schnellstmögliche CO2 
freie Energieversorgung notwendig um der sich ab zu zeichnenden Energiekrise entgegen zu 
wirken. Daher bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung und den Rat im Bereich des 
Langeler Bogens Flächen für mögliche Bürgerstromerzeugung zu untersuchen. Hierzu sind 
auch Gespräche mit Niederkassel und Troisdorf zu führen. Verwaltung und Rat werden gebe-
ten die Bürgerstromerzeugung weitestgehend zu unterstützen. 
 
Anbieten würde sich für die Solargewinnung z. B. die Brachfläche Gemarkung Zündorf 4991-
1-63, 4991-1-149, 4991-1-150, 4991-1-151, 4991-1-103 an. Es sollten solarnachgeführte Auf-
ständerungen der Solarmodule erfolgen um die Fläche zusätzlich als Agrarfläche und Brach-
fläche weiter nutzen zu können. Die Strahlungsenergie für Solar liegt in diesem Bereich bei 
1.189 kWh/m² pro Jahr. Nach LANUV Planungsmodellen wären allein auf der Brachfläche 
knapp 300.000 kWh/Jahr Solarstrom zu erzielen 
https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataste  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Prüfung der planungsrechtlichen 
Möglichkeit der Errichtung von Solarmodulen auf den angefragten Flächen. Anlage 1 
 
Der insgesamt circa 29 ha umfassende Bereich liegt nahe der Stadtgrenze zu Niederkassel. 
Südöstlich grenzt ein Golfplatz an das Areal. Der Bereich ist geprägt durch Wiesen und Ge-
hölzstrukturen. Innerhalb des Vorhabenbereichs liegen Betriebsflächen (circa 1 ha) des Was-
serwerks Zündorf einschließlich diverser Brunnen/ Messstellen, so dass die angefragten Flur-
stücke überwiegend innerhalb der Wasserschutzzonen I und II des Wasserschutzgebietes 
Zündorf liegen. 
 
Die Realisierung von Photovoltaik (PV) auf Freiflächen, auch von oben genannten Agri-PV-
Anlagen, ist derzeit aus Sicht der Verwaltung planbedürftig. Denn unabhängig davon, ob das 
Vorhaben (nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB)) als im planungsrechtli-
chen Außenbereich privilegiert oder (nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 BauGB) als im 
Einzelfall als sonstiges Vorhaben zulassungsfähig beurteilt wird, widerspricht das allein schon

2 
 
aufgrund seiner Größe (circa 29 ha) raumbedeutsame Vorhaben (gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 
BauGB) den derzeitigen Zielen der Raumordnung. 
 
Gerade bei Agri-PV-Anlagen, die aufgeständert werden, damit unter ihnen Landwirtschaft 
fortbestehen kann, gilt es außerdem zu beachten, dass ein erheblicher Eingriff in den Boden 
erfolgt und somit die Belange des Boden- und Landschaftsschutzes gesondert zu untersuchen 
sind. 
 
Aktuell gibt es Anzeichen dafür, dass das momentan entgegen stehende Raumordnungsrecht 
durch die Landesregierung geändert werden wird. Anhaltspunkte für eine solche Anpassung 
finden sich in einem Beschluss der Landesregierung vom 30.08.2022 zu einer Änderung des 
Landesentwicklungsplans (LEP) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, der sich ausdrück-
lich auch auf die Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-PV-Anlagen bezieht. 
 
Im Weiteren wird dargestellt, welche Anforderungen der Raumordnung derzeit bestehen, wel-
che Änderungen zu erwarten und welche weiteren Planungen zu beachten sind. Abschließend 
wird erläutert, welche Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik durch die Verwaltung bereits 
heute gefördert werden und wie sich die Verwaltung mit Blick auf die sich derzeit ändernden 
rechtlichen Rahmenbedingungen zu dem Vorhaben positioniert. 
 
Derzeit geltende Anforderungen der Raumordnung 
Die Inanspruchnahme von Flächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist 
nach dem LEP-Ziel 10.2-5 rechtlich möglich, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunk-
tion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Wiedernut-
zung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen 
oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen, oder um Standorte 
entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung handelt. 
 
Gemäß den Erläuterungen zu Ziel 10.2-5 dürfen Standorte für Freiflächen-
Solarenergieanlagen nur ausnahmsweise im Freiraum festgelegt werden. Die Standortanfor-
derungen sollen den Belangen des Freiraumschutzes und des Landschaftsbildes Rechnung 
tragen und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Flächeninanspruchnahme leisten. 
 
Da der Regionalplan für das betroffene Gebiet einen Allgemeinen Freiraum- und Agrar-
Bereich (AFAB), überlagert mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs, und der weiteren 
Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz festlegt, besteht nach dem Inhalt der 
LEP-Begründung ein Konflikt, wenn die für Landwirtschaft vorgesehenen Flächen im Freiraum 
für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. 
 
Als weitere, kumulative Voraussetzung setzt das LEP-Ziel 10.2-5 bislang aber zusätzlich vo-
raus, dass es sich um eine Brach- oder Konversionsfläche oder eine Fläche an einem Ver-
kehrsweg überregionaler Bedeutung handelt. Diese Anforderungen erscheinen für das ange-
fragte Gebiet grundsätzlich nicht erfüllbar zu sein. 
 
Ausblick auf zu erwartende Anforderungen der Raumordnung 
Mit der Änderung des LEP soll gemäß Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Som-
mer 2022 u. A. klargestellt werden, dass - wie bisher auch - in Gewerbe- und in Industriege-
bieten Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen errichtet werden können. PV-Anlagen sollen 
zudem zukünftig entlang von allen Straßen und Schienenwegen möglich sein, nicht nur - wie 
bisher - an solchen mit überregionaler Bedeutung. Energierechtlich kann zudem auf die Pho-
tovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) vom 16.08.2022 verwiesen werden. Auch der PV-
Ausbau an Lärmschutzwänden soll forciert werden. 
 
Derzeit erarbeitet das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und 
Energie einen Entwurf für die konkreten Änderungen des LEP. Inwieweit hierin Festlegungen 
getroffen werden, die für das Kölner Stadtgebiet Möglichkeiten für die Freiflächen-PV erleich-
tern, ist zu prüfen, sobald konkrete Entwürfe vorliegen. 
 
Laufende Maßnahmen und Position der Verwaltung 
Bis zur Schaffung einer die Erneuerbaren Energien aktiv fördernden Regelungs-Kulisse in den

3 
 
derzeit anlaufenden Verfahren zur Änderung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungs- 
und Regionalplan) wird sich die Verwaltung - wie schon bislang - auf den Ausbau der Solar-
energie-Nutzung auf Dachflächen bzw. im Bereich des Dual-Use, das bedeutet auf bereits 
versiegelten Flächen, konzentrieren, da hier wesentliche Zuwachspotentiale bestehen, die in 
der Regel unmittelbar verfügbar sind. 
 
Die Stadt Köln bezuschusst bereits aktuell über das Förderprogramm „Gebäudesanierung und 
Erneuerbare Energien –Klimafreundliches Wohnen“ die Errichtung von PV-Anlagen auf Dä-
chern sowie Fassadenanlagen. Details und Anträge finden sich unter „Köln-spezifische Maß-
nahmenförderung - Klimafreundliches Wohnen“ auf der Internetseite der Stadt Köln. 
 
Weiterhin ist die Stadt Köln bestrebt, schnellstmöglich auf allen städtischen Dachflächen, auf 
denen es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, PV-Anlagen zu installieren oder Dachflä-
chen für den Aufbau von PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen, welche u. A. auch für Bürger-
solaranlagen in Frage kommen könnten. Bei Interesse an Bürgersolaranlagen in Köln gibt es 
die Möglichkeit, sich an entsprechende Firmen, Vereine oder Genossenschaften (z. B. „Ener-
giegewinner eG“ in Köln, Gewinner Deutscher Solarpreis 2020) zu wenden, die solche Dach-
PV-Anlagen realisieren. 
 
Die Verwaltung spricht sich zum derzeitigen Zeitpunkt dagegen aus, personelle und 
zeitliche Kapazitäten durch aufwändige Verfahren bei Stadt und Regionalplanungsbe-
hörde zu binden, während zeitnah eine neue Regelungskulisse zu erwarten ist.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1091/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
24.05.2022
Erstellt
24.05.2022 12:45