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0866/2018

Studie zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland

Mitteilung Ausschuss 22.03.2018

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Mitteilung Ausschuss

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Zusammenfassung_Gutachten_Entwicklung_Gewalt

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Mitteilung Ausschuss

2103 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  22.03.2018 
 0866/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 
 
Studie zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland 
Zum Jahresende 2017 veröffentlichte die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften 
(ZHAW) die Ergebnisse einer Studie zur „Entwicklung der Gewalt in Deutschland“, die im Auftrag des 
Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugendlichen durchgeführt wurde. 
 
Untersucht wurden 1.die Entwicklung der Gewaltkriminalität von Flüchtlingen in Niedersachsen und 
2.die Entwicklung der Jugendgewalt in Deutschland. 
 
Die Ergebnisse der Untersuchung stehen auf der Homepage der ZHAW bzw. können dort herunter-
geladen werden. 
Die zentralen Befunde der Studie sind dieser Mittelung als Anlage beigefügt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung sind insbesondere die Feststellungen unter Punkt 3 der Zusammenfassung 
bemerkenswert. 
 
Der dort festgestellte Rückgang von Jugendgewalt im Verlauf der letzten 15 Jahre wird im Zusam-
menhang gestellt mit 
 
- verbesserten Bildungsabschlüssen von Schülerinnen und Schülern, sowie dem Rückgang der 
Jugendarbeitslosigkeit 
- dem Rückgang von Gewalterfahrungen von Jugendlichen in ihren Familie in Verbindung mit 
einer Zunahme praktizierter positiver Erziehungsstile durch die Eltern 
- dem veränderten grundsätzlich Verhältnis zum Thema „Gewalt“ in Richtung Gewaltmissbilli-
gung unter Gleichaltrigen 
- dem in Befragungen festgestellten Rückgang von Alkoholkonsum/Rauschtrinken im Jugendal-
ter 
 
Mit den dargestellten Feststellungen sieht die Verwaltung die Bemühungen der Kölner Jugendhilfepo-
litik der vergangenen Jahre positiv bestätigt, insbesondere Maßnahmen und präventive Projekte zur 
Verbesserung von Bildungsabschlüssen benachteiligter Jugendlicher, zur Unterstützung der Erzie-
hung in der Familie sowie der Suchtprävention gefördert zu haben. 
Aus Sicht der Verwaltung sollten auch zukünftige Entscheidungen zu präventiven Maßnahmen im 
Licht der vorgelegten Erkenntnisse getroffen werden. 
 
 
 
 
Anlage

Zusammenfassung_Gutachten_Entwicklung_Gewalt

26018 Zeichen

Zürcher Fachhochschule  
 
 
 
 
 
 
Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland 
 
Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge 
 
 
Zentrale Befunde eines Gutachtens im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend (BMFSFJ) 
 
Christian Pfeiffer, Dirk Baier, Sören Kliem 
 
Vorbemerkung: Anfang 2017 hatten die oben genannten Autoren 1 beim Bundesministerium für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend Drittmittel dafür eingeworben, eine Studie zur Entwicklung der Gewaltkr i-
minalität in Deutschland zu erarbeiten. Ziel war es, fundierte Daten aufzubereiten, und diese als Basis für 
die Entwicklung weiterer Maßnahmen im Rahmen der Jugendpolitik sowie der Flüchtlingspolitik zur Ver-
fügung zu stellen. Im Vordergrund der Datenanalyse sollten deshalb zum einen Jugendliche stehen, zum 
anderen Flüchtlinge. Mitte Dezember konnten wir dem BMFSFJ das 103 Seiten umfassendes Gutachten 
übergeben. Der Text der Studie steht  ab dem 3. Januar 2018 auf der Homepage der ZHAW, Department 
für Soziale Arbeit zum Download zur Verfügung. 
 
 
1. Zentrale Befunde des Kapitels „Flüchtlinge in Niedersachsen als Täter und Opfer von Gewalt" 
 
1.1. Die Beschränkung der Datenanalyse auf Niedersachsen 
 
Das Bundeskriminalamt hatte seiner Lageübersicht 1/2017 „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" 
Daten zugrunde gelegt, die sich auf „Zuwanderer"
2 beziehen. Wir wollten uns für die geplante Unters u-
chung auf Flüchtlinge beschränken, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Niedersachsen gekommen 
sind und folgende Merkmale aufweisen: Asylbewerber, international/national Schutzberechtigte (Flücht-
lingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote), Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge 
und Personen, die eine Duldung erhalten haben oder zur Gruppe „unerlaubter Aufenthalt" gehören. Das 
Niedersächsische Innenministerium hatte sich dazu bereit erklärt, auf der Grundlage dieser Definition e i-
ne Sonderauswertung zu Flüchtlingen vorzunehmen. Sie is t die Basis der nachfolgend vorgestellten D a-
tenanalyse. 
 
  
                                                      
1 Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Direktor a.D. des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, (KFN); Prof. Dr. Dirk Baier, Lei-
ter des Instituts für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZAHW) , Departe-
ment Soziale Arbeit; Dr. Sören Kliem, Leiter der Abteilung Dunkelfeldforschung, KFN. 
2 Das BKA definiert diesen Begriff in „Kriminalität im Kontext von Zuwander ung", Lageübersicht 1/2017, S.3,  FN 1 wie folgt: „Z u-
wanderer im Sinne dieser Lageübersicht sind Personen mit Aufenthaltsstatus Asylberechtigter/  Schutzberechtigter, Asylbewerber, 
Duldung, Kontingent/Bürgerkriegsflüchtlinge und unerlaubt. In den Fällen, in denen eine Zuordnung nach Aufenthaltsstatus nicht 
möglich ist, werden als Zuordnungsmerkmale die Staatsangehörigkeiten Afghanistan, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegow i-
na, Eritrea, Gambia, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Som a-
lia, Syrien, Tunesien und Türkei bzw. die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Sammelunterkunft des Bundes, ei-
nes Landes oder einer Kommune herangezogen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU werden nicht der Gruppe der Z u-
wanderer im Sinne dieser Lageübersicht zugeordnet."

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1.2. Der seit 2014 eingetretene Anstieg der Gewaltkriminalität 
 
Polizeilich registrierte Gewalttaten waren in Niedersachsen zwischen 2007 und 2014 kontinuierlich um 
21,9 % zurückgegangen. Für die J ahre 2014 und 2015 verzeichnet die Statistik dann jedoch eine Z u-
nahme der Gewaltkriminalität um 10,4 %. Die Analyse dieser zu 83 % aufgeklärten Straftaten zeigt, dass 
der Anstieg zu 92,1 % Flüchtlingen im oben definierten Sinn zuzurechnen ist. Die Zahl der  Fälle mit ta t-
verdächtigen Flüchtlingen hat sich dadurch  zwischen 2014 und 2016 um 241 % erhöht. Ihre Quote an al-
len aufgeklärten Fällen von Gewaltkriminalität ist so in den beiden Jahren von 4,3 % auf 13,3 % ange-
stiegen. Zu knapp der Hälfte kann dies dam it erklärt werden, dass sich die Zahl der in Niedersachsen r e-
gistrierten Flüchtlinge zwischen 2014 und 2016 mehr als verdoppelt hat (Zunahme um 117 %). Weitere 
Erklärungsansätze folgen unter den Punkten 1.4 bis 1.7. 
 
1.3. Die Alters- und Geschlechtszusammensetzung der Flüchtlinge 
 
In jedem Land der Welt sind die männlichen 14-  bis unter 30- jährigen bei Gewalt - und Sexualdelikten 
deutlich überrepräsentiert. In Niedersachsen erreichten sie im Jahr 2014 eine Quote von 9,3 % der 
Wohnbevölkerung. Sie stellten aber im selben Jahr 51,9 % aller Tatverdächtigen der aufgeklärten Fälle 
von Gewaltkriminalität (bundesweit 48,9 %.) Das Besondere an den im Jahr 2016 in Niedersachsen r e-
gistrierten Flüchtlingen ist nun, dass es sich bei ihnen nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF) zu 26,9% um männliche 14-  bis unter 30- jährige handelt. Da kann es nicht überr a-
schen, dass knapp zwei Drittel (65,4 %) der aufgeklärten Fälle von Gewalttaten mit tatverdächtigen 
Flüchtlingen den männlichen 14- bis unter 30-jährigen zuzurechnen sind. 
 
Zu beachten ist hierbei, dass der Anteil der männlichen Flüchtlinge, die dieser Altersgruppe der 14-  bis 
unter 30-jährigen angehören, im Vergleich der verschiedenen Herkunftsgruppen stark divergiert. Er liegt 
offenbar umso höher, je gefährlicher und anstrengender der Fluchtweg ist. Bei Flüchtlingen aus Nordafr i-
ka, die überwiegend über das Mittelmeer gekommen sind, beträgt er 49,4 %, bei den Flüchtlingen aus 
Syrien, dem Irak und Afghanistan 25,0 %. Bei den aus kürzerer Entfernung angereisten Flüchtlingen aus 
osteuropäischen Ländern liegt er bei nur 14,9 % und bei jenen aus allen anderen Ländern (überwiegend 
aus Asien und Afrika) bei 33,7 %. Hieraus erwachsen beachtliche Unterschiede in der polizeilich r e-
gistrierten Gewaltbelastung der vier Gruppen. 
 
1.4. Die Aufenthaltsperspektiven der verschiedenen Gruppen von Flüchtlingen  
 
Als weiterer bedeutsamer Einflussfaktor hat sich ferner der Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge erwiesen. 
Wer als Kriegsflüchtling kommt oder aus anderen Gründe n für sich gute Chancen sieht, in Deutschland 
bleiben zu dürfen, wird bemüht sein, diese Aussichten nicht durch Straftaten zu gefährden. Es überrascht 
deshalb nicht, dass Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan unter den als Tatverdächtige registrier-
ten Flüchtlingen bei Gewaltdelikten nur eine Quote von 34,9 % und bei Raubtaten sogar nur 16 % er-
reicht haben, obwohl ihr Anteil an den niedersächsischen Flüchtlingen 54,7 % beträgt. Demgegenüber 
stehen die geflüchteten Menschen aus bestimmten nordafrikanis chen Ländern (Algerien, Tunesien, Ma-
rokko). Sie haben bald nach ihrer Ankunft erfahren, dass sie hier unerwünscht sind, keine Arbeitserlaub-
nis erhalten werden und wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen. Ihr Anteil an den in Niedersachsen 
registrierten Flüchtlingen beträgt 0,9 %. Ihre Quote an den aufgeklärten Fällen von Gewaltkriminalität, zu 
denen Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt wurden, erreicht dagegen 17,1 %. Bei den Raubdelikten 
liegt sie sogar bei 31 % und übersteigt damit ihren Bevölkerungsanteil um das 35- fache. Neben den 
schlechten Aufenthaltsperspektiven dürfte dies allerdings auch mit dem hohen Anteil an männlichen 14-  
bis unter 30- jährigen innerhalb dieser Personengruppe zu erklären sein (vgl. zu den anderen Gruppen 
Abbildung 36, S. 78 und Tabelle 16, S. 84)

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1.5. Die Akzeptanz gewaltlegitimierender Männlichkeitsnormen 
 
Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus muslimischen Ländern, die von männlicher Dominanz geprägt 
sind. Repräsentativbefragungen des KFN haben gezeigt, dass junge männli che Zuwanderer aus solchen 
Kulturen sogenannte gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen in weit höherem Maß verinnerlicht haben 
als gleichaltrige Deutsche oder in Deutschland geborene Jugendliche, die aus diesen Ländern stammen. 
Erfasst werden diese Männlichkeitsnormen mittels Aussagen wie: „Der Mann ist das Oberhaupt der Fami-
lie und darf sich notfalls auch mit Gewalt durchsetzen“ oder: „Ein Mann, der nicht bereit ist, sich gegen 
Beleidigungen mit Gewalt zu wehren, ist ein Schwächling“. Die Akzeptanz einer derartigen „Machokultur“ 
hat sich in vielen Untersuchungen des KFN als ein die Gewalt erheblich fördernder Belastungsfaktor er-
wiesen. 
 
1.6. Das Fehlen der Frauen 
 
Der Anteil der ab 14-jährigen Frauen unter den niedersächsischen Flüchtlingen beträgt nur 22, 3 %. In der 
niedersächsischen Bevölkerung liegt er bei 50,9 %. Die große Mehrheit der jungen, männlichen Flücht-
linge lebt hier also ohne Partnerinnen, Mütter, Schwestern oder andere weibliche Bezugspersonen. 
Dadurch kommt die gewaltpräventive, zivilisieren de Wirkung, die von Frauen ausgeht, nur sehr begrenzt 
zum Tragen. Unter den Flüchtlingen können sich so eher Gruppierungen von jungen Männern entw i-
ckeln, die eine gewaltorientierte Eigendynamik entfalten. Die Forderung nach einem Familiennachzug 
findet hier ihre kriminologische Begründung. 
 
1.7. Das Anzeigeverhalten von Gewaltopfern gegenüber „fremden" Tätern 
 
Vom KFN durchgeführte Dunkelfeldforschungen haben durchweg einen Befund bestätigt: die Anzeigebe-
reitschaft der Opfer von Gewalttaten fällt etwa doppelt so hoch aus, wenn Opfer und Täter sich vor der 
Tat noch nie begegnet sind oder wenn sie verschiedenen ethnischen Gruppen angehören. Offenbar s u-
chen Gewaltopfer dann häufiger die Unterstützung von Polizei und Rechtsstaat, wenn Ihnen der Täter 
fremd ist und dadurch möglicherweise als besondere Bedrohung erlebt wird. Bei Gewalttaten durch 
Flüchtlinge kommt hinzu, dass deren Opfer die Sprache des Täters meist nicht verstehen und auch 
dadurch eher zur Anzeige motiviert werden. Auf der anderen Seite zeigen Migranten deutsche Täter er-
heblich seltener an als andere Täter, die ihnen ethnisch fremd sind. Wir vermuten dahinter ein generelles 
Misstrauen gegenüber der Polizei. Angesichts dieser Befunde und Einschätzungen gehen wir davon aus, 
dass Gewaltdelikte von Flüchtlingen im Vergleich zu denen deutscher Täter mindestens doppelt so oft 
angezeigt werden. Medien und Politik sollten deshalb auf diesen Verzerrungsfaktor hinweisen, wenn die 
Gewaltkriminalität der Flüchtlinge thematisiert wird (vgl. Abbildung 35, S.75). 
                  
1.8. Die Opfer der Gewalt von Flüchtlingen 
 
Insgesamt betrachtet handelt es sich bei den polizeilich registrierten Opfern der Gewaltkriminalität von 
Flüchtlingen zu 12,6 % um Angehörige ihrer eigenen ethnischen Gruppe. Weitere 19,6  % waren ebenfalls 
Flüchtlinge, stammen aber aus anderen Ländern als der Tatverdächtige. Jeweils ein weiteres Drittel der 
Gewaltopfer sind sonstige Ausländer oder Deutsche. Beachtliche Unterschiede ergeben sich allerdings, 
wenn nach den verschiedenen Gewalttaten differenziert wird.  
 
So haben sich vorsätzliche Tötungsdelikte, bei denen Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt wurden, zu 
über 91 % unter Flüchtlingen oder sonstigen Nichtdeutschen abgespielt. Bei gefährlichen/schweren Kör-
perverletzungen trifft  das bei drei Viertel der Fälle zu. Beengte räumliche Wohnbedingungen in Flücht-
lingsheimen und das Aufeinandertreffen von Menschen unterschiedlicher Religionen und Länder haben 
offenbar sehr zur Entstehung solcher Gewaltkonflikte beigetragen. Bei den Raubdelikten waren die pol i-
zeilich registrierten Opfer dagegen zu 70 % Deutsche. Möglicherweise haben die Täter bei ihnen eine 
höhere Beute erwartet. Auch bei der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung dominieren deutsche Opfer

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(58,6 %). Dies dürfte auch damit zusam menhängen, dass viele ausländische Opfer und hier insbesonde-
re die Flüchtlinge unter ihnen starke Hemmungen haben, sich hierzu gegenüber der deutschen Polizei zu 
äußern, während man bei deutschen Opfern der sexuellen Gewalt von Flüchtlingen von einer signi fikant 
höheren Anzeigebereitschaft ausgehen kann. Zu beachten ist in diesem Kontext auch, dass Flüchtlinge 
nicht in demselben Maß über ihre Rechte und Möglichkeiten als Opfer einer Gewalttat informiert und auf-
geklärt sein dürften wie Deutsche. 
 
 
2. Ansätze zur Prävention der Gewaltkriminalität von Flüchtlingen 
 
Ein mit Expertinnen und Experten der Flüchtlingsbetreuung durchgeführter Workshop hat viele Ideen da-
zu erbracht, wie Behörden und zivilgesellschaftliche Initiativen dem Risiko der hier erörterten Gew altkri-
minalität entgegenwirken können (S. 80f.). Die Vorschläge reichen von einer gut organisierten Tages-
struktur durch Sprachkurse, Sport und Freizeitaktivitäten bis hin zu Praktika und berufsnahen Kursen. 
Wichtig sind zudem spezifische Maßnahmen, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das 18. L e-
bensjahr vollendet haben und sich mit der Situation konfrontiert sehen, aus bestehenden Betreuungskon-
zepten herauszufallen und sowohl ohne familiären Rückhalt als auch ohne professionelle Begleitung in 
einer fremden Gesellschaft Fuß fassen zu müssen. In § 41 SGB V sind solche Hilfen zur Persönlichkeit s-
entwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung 18-  bis 21-jähriger vorgesehen, werden aber 
von den Behörden oft nicht angeboten. 
 
Im Workshop stieß ferner ein Vorschlag auf uneingeschränkte Zustimmung. Deutschland braucht ein 
Einwanderungsgesetz, das nicht nur dem Fachkräftemangel abhilft, sondern nach dem Vorbild Kanadas 
auch für Flüchtlinge klare Vorgaben dafür enthält, unter welchen Bedingungen sie eing ebürgert werden 
könnten. Das schafft für sie einen starken Anreiz, sich engagiert um die Erfüllung der Einwanderungsv o-
raussetzungen zu bemühen. Auch dadurch entstehen Präventionseffekte. 
 
Ein zentrales Thema war in der Veranstaltung schließlich ein gravier endes Problem, auf das Staat und 
Gesellschaft bisher keine befriedigenden Antworten entwickelt haben. Eine sehr große Zahl der Flücht-
linge, die 2015/2016 nach Deutschland gekommen sind, musste inzwischen erfahren, dass es für sie kei-
ne gesicherten Aufenthaltsperspektiven geben wird. Allein 2017 haben nach Auskunft des BAMF 327.000 
Asylbewerber eine Ablehnung ihres Antrags oder eine sonstige Verfahrenserledigung erhalten. Dem st e-
hen 2017 vergleichsweise niedrige Zahlen von Abschiebungen (bis Ende November 22.190) oder finan-
ziell geförderten, freiwilligen Ausreisen gegenüber (27.903). Angesichts dieser Situation und des Ziels e i-
ner effektiven Kriminalprävention erscheint daher ein breit angelegtes Programm für die freiwillige Rüc k-
kehr von Flüchtlingen notwendig. 
 
Dessen Attraktivität sollten Bund, Länder und Kommunen dadurch erhöhen, dass sie auch den Flüchtli n-
gen ohne Bleibeperspektiven den Zugang zu Sprachkursen und Praktikumserfahrungen ermöglichen. 
Wer beispielsweise Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlernt hat, dem eröffnen sich in seinem 
Heimatland oft Perspektiven in der Touristikbranche. Wer in Deutschland praktische Fähigkeiten in be-
stimmten Arbeitsbereichen erwerben konnte, wird diese zu Hause beim Wiederaufbau seines Landes 
oder bei der Arbeitssuche einsetzen können. 
 
Für den Aufbau eines derartigen Programms sollten optimal vorbereitete Reintegrationsscouts zur Verf ü-
gung stehen, die rückkehrwillige Flüchtlinge dabei unterstützen und beraten, wie sie zu Hause wieder 
Fuß fassen können. Wenn dann noch der finanzielle Anreiz in Form einer Bargeldzahlung nach der A n-
kunft oder von Mikrokrediten hinzukommt, kann aus der Rückkehr statt der befürchteten Niederlage ein 
vielversprechender Neuanfang werden. Eine entscheidende Voraussetzung ist freilich, das s die öffentl i-
che Hand hierfür erheblich höhere Mittel zur Verfügung stellt, als das bisher der Fall ist. Dazu sollte dann 
auch der Einsatz von Mitteln der Entwicklungshilfe gehören, mit denen in den Heimatländern abgelehnter 
Asylbewerber Projekte zu ihrer  Reintegration und zur Unterstützung des Arbeitsmarktes gefördert wer-

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den. Das dürfte gleichzeitig die Bereitschaft der betreffenden Länder erhöhen, an dem Rückkehrpr o-
gramm engagiert mitzuwirken. 
 
 
3. Zentrale Befunde zur Entwicklung der Jugendgewalt und den Erklärungsansätzen 
 
3.1 Entwicklung der Jugendgewalt  
 
Aussagen zur Entwicklung der Jugendgewalt können einerseits auf Basis registrierter Straftaten, ande-
rerseits auf Basis von Selbstauskünften im Rahmen von Befragungen getroffen werden. Unabhängig da-
von, welche dieser Datenquellen herangezogen wird, sind die Ergebnisse identisch: Die Jugendgewalt in 
Deutschland sinkt im letzten Jahrzehnt deutlich. Hierzu drei zentrale Befunde:  
 
1. In der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt sich, dass sich zwischen 2007  und 2015 die Tatver-
dächtigenbelastungszahl für Gewaltkriminalität in Bezug auf 14-  bis unter 18- jährige um 50,4 % 
reduziert hat (von 1.266,9 auf 628,4). Die Tatverdächtigenbelastungszahl gibt an, wie viele Per-
sonen pro 100.000 Personen einer Altersgruppe von der Polizei wegen des Begehens einer G e-
walttat registriert wurden. 
2. Gewaltverhalten im Schulkontext wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der 
Statistik zu Raufunfällen an Schulen erfasst. Im Jahr 1999 wurden pro 1.000 Schülerinnen und 
Schüler noch 14,9 Raufunfälle registriert, 2015 nur noch 8,7. Die Zahl schwerer innerschulischer 
Gewaltvorfälle, d.h. von Raufunfällen, die in Frakturen geendet haben, ist im selben Zeitraum von 
1,3 auf 0,6 gesunken. 
3. Selbstauskünfte von Jugendlichen zu i hrem Gewaltverhalten werden seit 1998 über Befragungen 
von Schülerinnen und Schülern der neunten Jahrgangsstufe vom Kriminologischen Forschungs-
institut Niedersachsen (KFN) erhoben. Zwischen 1998 und 2015 ist der Anteil an Jugendlichen, 
die in diesen Befragungen angaben, mindestens eine Körperverletzung ausgeführt zu haben, von 
18,4 auf 4,9 % gesunken, der Anteil an Jugendlichen, die mindestens eine Raubtat begangen 
haben, von 4,7 auf 0,4 %. Dieser Rückgang zeigt sich für Schülerinnen und Schüler beider G e-
schlechter, unterschiedlicher Schulformen und unterschiedlicher ethnischer Herkunft.  
 
3.2. Erklärungsansätze zum Rückgang der Jugendgewalt 
 
Erklärungsansätze für den deutlichen Rückgang der Jugendgewalt müssen auf Faktoren rekurrieren, für 
die als empirisch bestätigt gelten kann, dass sie die Gewaltausübung von Jugendlichen beeinflussen. 
Zudem müssen Informationen dazu vorliegen, dass sich diese Faktoren in den zurückliegenden Jahren 
entsprechend dem Trend der Jugendgewalt entwickelt haben. Bei Betrachtung der vorhandenen empir i-
schen Befunde können insgesamt neun solcher Faktoren identifiziert werden:  
 
1. Der Anteil an Jugendlichen, die einen höheren Schulabschluss (Fach- /Hochschulreife) ablegen, 
ist seit Ende der 1990er Jahre von 24,5 auf 34,1 % gestiegen; paral lel dazu hat sich der Anteil an 
Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, bis zum Schuljahr 2015/16 stark redu-
ziert (von 9,0 auf 5,7%). Hinzu kommt, dass die Jugendarbeitslosigkeit zwischen 2004 und 2016 
von 15,3 % auf 6,8 % gesunken ist. 
2. Jugendliche wachsen immer häufiger gewaltfrei in ihren Familien auf. Der Anteil an Jugendlichen, 
die in Schülerbefragungen berichten, in der Kindheit keine Gewalt von Seiten der Eltern erlebt zu 
haben, ist von 43,3 auf 60,8 % gestiegen. 
3. Parallel zu dieser Entwicklung im Bereich der familiären Erziehung kann belegt werden, dass po-
sitive elterliche Erziehungsstile, insbesondere die emotionale Zuwendung, häufiger praktiziert 
werden. 
4. Für das Verhalten von Jugendlichen ist neben familiären Sozialisationserfahrungen ebenso ent-
scheidend, welche Einstellungen und Verhaltensweisen die Freundinnen und Freunde zeigen.

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Belegt werden kann auf Basis der KFN -Schülerbefragungen, dass sich in den zurückliegenden 
Jahren eine Kultur der Gewaltmissbilligung unter den Gleichaltrigen weiter durchgesetzt hat; die 
Gewaltausübung wird immer mehr geächtet. 
5. Mit dieser Entwicklung übereinstimmend ergibt sich ein deutlicher Rückgang des Kontakts mit 
Freundinnen und Freunden, die selbst Gewalt oder andere Formen der Kriminalität ausgeführt 
haben: Während im Jahr 2000 noch 30,7 % der Schülerinnen und Schüler in Befragungen anga-
ben, mehr als fünf Freundinnen und Freunde zu kennen, die sich delinquent verhalten haben, w a-
ren es 2015 nur noch 5,0 %. 
6. Bekannt ist, dass das Schulschwänzen ein Risikofaktor für Gewaltverhalten darstellt. Aktuelle 
Schülerbefragungen zeigen, dass der Anteil an Jugendlichen, die der Schule unerlaubt fernble i-
ben bzw. die in intensiver Weise die Schule schwänzen, zurückgeht. 
7. Festgestellt werden kann, dass Jugendliche heute ca. acht Stunden mit verschiedenen Medie n-
aktivitäten verbringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Jugendlichen Medien auch parallel 
nutzen. Gleichwohl kann diese Entwicklung nicht als entscheidend für den Rückgang der J u-
gendgewalt gelten, weil die reine Medienkonsumdauer nicht mit Gewaltverhalten in Verbindung 
steht. Dies gilt aber für eine andere Freizeitaktivität: die Zeit, die Jugendliche unstrukturiert und 
von Erwachsenen unkontrolliert zubringen (z.B. in Kneipe oder Disco gehen). Die durchschnitt li-
che Zeit hierfür ist pro Tag von über 60 Minuten um ca. ein Drittel gesunken.  
8. Die verschiedenen positiven Veränderungen in den Sozialisationsbereichen Familie und Freu n-
desgruppe haben zur Folge, dass Jugendliche immer seltener positive Einstellungen zum G e-
walteinsatz aufweisen. Diese können in Befragungen über die Zustimmung zu Aussagen wie „Ein 
bisschen Gewalt gehört einfach dazu, um Spaß zu haben.“ oder „Ohne Gewalt wäre alles viel 
langweiliger.“ erfasst werden. Parallel dazu haben sich aber andere grun dlegende Wertorientie-
rungen positiv entwickelt. So ist nach den Shell -Studien der Anteil der jungen Menschen, die es 
für richtig halten, sozial Benachteiligten zu helfen, zwischen 2006 und 2015 von 53 % auf 60 % 
angestiegen. Die Quote derjenigen, die sich politisch engagieren möchten, hat von 20 % auf 32 
% zugenommen, die Akzeptanz umweltbewussten Verhaltens stieg von 61 auf 66 % und die B e-
reitschaft Gesetz und Ordnung zu respektieren von 82 auf 84 %. 
9. Ein deutlicher Rückgang kann zudem für den Alkoholkonsum  gezeigt werden. Befragungen der 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben ergeben, dass im Jahr 2007 21,6 % der 
12- bis 17-jährigen Jugendlichen mindestens wöchentlich Alkohol getrunken haben; 2010 waren 
es nur noch 10,0 %. Das Rauschtrinken als  eine besonders schädliche Form des Alkoholkon-
sums (pro Monat Konsum von mindestens fünf alkoholischen Getränken zu einer Trinkgelege n-
heit) hat sich im selben Zeitraum halbiert (von 25,5 auf 12,5 %). 
 
Für die positiven Entwicklungen im Bereich der genannten Erklärungsfaktoren ebenso wie für die positive 
Entwicklung im Bereich des Gewaltverhaltens insgesamt stellt sich die Frage, welchen Beitrag Prävent i-
onsaktivitäten, die von verschiedenen Akteuren ausgeübt werden, geleistet haben. Diese Frage lässt sich 
allerdings derzeit nicht abschliessend beantworten, da es keine systematische empirische Erfassung der 
Präventionsaktivitäten gibt und daher keine längerfristigen Entwicklungstrends sichtbar gemacht werden 
können. Auf Basis einer in Niedersachsen in den Jahr en 2013 und 2015 wiederholt durchgeführten Sch ü-
lerbefragung ergeben sich aber Hinweise, dass immer mehr Jugendliche in Gewaltpräventionsaktivitäten 
einbezogen werden. Prävention scheint damit wirksam zu sein, wobei weitere Forschungen hierzu not-
wendig erscheinen.  
 
3.3. Problemfelder 
 
Die Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen, dass es im Vergleich der Jahre 2015 und 
2016 zu einem merklichen Anstieg der Jugendgewalt gekommen ist. Die Tatverdächtigenbelastungszahl 
zu 14- bis unter 18-jährigen hat sich auf 705,6 und damit um 12,3 % erhöht. Differenzierte Analysen kön-
nen belegen, dass dieser Anstieg primär bei nichtdeutschen Tatverdächtigen zu beobachten ist: Die B e-
lastungszahl hat sich bei dieser Gruppe innerhalb eines Jahres um 21,4 % erhöht,  während sie bei den

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Deutschen nahezu konstant geblieben ist (plus 3,1 %). Auch wenn die Belastungszahlen der Jahre 2015 
und 2016 zu den nichtdeutschen Jugendlichen zurückhaltend zu interpretieren sind, da nicht mit Sicher-
heit bekannt ist, wie sich im Zuge des Zuzugs von Flüchtlingen die Bevölkerungszahlen entwickelt haben, 
so verweisen diese Befunde auf ein wichtiges Problemfeld: die Integration von Migrantinnen und Migran-
ten im Allgemeinen und von Flüchtlingen im Besonderen. 
 
Zusätzlich zu diesem Problemfeld werden im Rahmen des Gutachtens folgende Problemfelder benannt: 
 
1. Eine hohe Zustimmung zu verschiedenen Formen des politischen Extremismus: Auf Basis von 
Schülerbefragungen aus dem Jahr 2015 kann bspw. geschätzt werden, dass etwa jeder fünfte 
deutsche Jugendliche ausländerfeindlich eingestellt ist, etwa jeder 14. Jugendliche dezidiert 
linksextreme Orientierungen aufweist und jeder neunte muslimische Jugendliche Zustimmung zu 
islamisch fundamentalistischen Einstellungen äußert. 
2. Eine Zunahme der Opfererf ahrungen im virtuellen Raum über Internet und Handy (Cyberbu l-
lying): Wiederholt in den Jahren 2013 und 2015 durchgeführte, niedersachsenweit repräsentative 
Schülerbefragungen belegen, dass der Anteil an Jugendlichen mit Cyberbullying-
Opfererfahrungen innerhalb dieses kurzen Zeitraums um ca. ein Sechstel gestiegen ist. 
3. Häufige Übergriffserfahrungen von Jugendlichen im Rahmen von intimen Beziehungen (Teen D a-
ting Violence): Die Ergebnisse einer Schülerbefragung zeigen, dass von den Mädchen, die im 
letzten Jahr in einer Partnerschaft waren, 61,9 % und von den Jungen 49,3 % mindestens eine 
grenzüberschreitende Erfahrung gemacht haben. Besonders häufig werden dabei emotionale 
Gewalterfahrungen berichtet (z.B. Beleidigungen), gefolgt von relationaler Gewalt (z.B. G erüchte 
verbreiten), körperlicher Gewalt, Drohungen mit Gewalt und sexueller Gewalt.

Beratungsverlauf (1)

10.04.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0866/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.03.2018
Erstellt
19.03.2018 09:54