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3873/2021

Förderprogramm zur Aktivierung privater Initiative für Gastronomie und Einzelhandel zur Abmilderung Corona bedingter Belastungen; Winterbeleuchtung: Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1501

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.11.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.11.2021, TOP 6.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Antrag auf einen Zuschuss zur Winterbeleuchtung

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Anlage 2 Vorabauszug Rat 09.11.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6047 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3873/2021 
Freigabedatum 
09.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm zur Aktivierung privater Initiative für Gastronomie und Einzelhandel zur Ab-
milderung Corona bedingter Belastungen; 
Winterbeleuchtung: Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1501 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Förderung von Gastronomie und Handel in Köln mit dem Ziel, 
Interessengemeinschaften in den Stadtvierteln einmalig im Jahr 2021 bei der Anschaffung bzw. Er-
neuerung und dem Betrieb einer attraktiven Winterbeleuchtung zu unterstützen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 
300.000 € für die Winterbeleuchtung im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplan-
zeile 15, Transferaufwendungen, im Haushaltsjahr 2021. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch 
Mehrerträge im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 06, Kostener-
stattungen und Umlagen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2021. 
 
Rat 09.11.2021 
Hauptausschuss 15.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Der Ausbruch der Corona -Pandemie und die damit verbundenen weitreichenden Einschränkungen 
des öffentlichen Lebens haben auch insbesondere große Auswirkungen auf Gastronomie und Einzel-
handel in Köln. 
 
Während einzelne Handelsbereiche zum Teil deutliche Umsatzzuwächse verzeichnen konnten und 
der Umsatz im Einzelhandel insgesamt im Jahr 2020 gestiegen ist, haben andere Teile erheblich ge-
litten. Besonders die Händler in den Innenstädten waren negativ betroffen und mussten Umsatzrück-
gänge verkraften. Ohne E -Commerce gingen die Nettoumsätze in den deutschen Innenstädten um 
rund 9,4 auf gut 241 Milliarden Euro zurück (Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft 09/21). 
 
Vor diesem Hintergrund ha t der Wirtschaftsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 
30.09.2021 beschlossen (AN 2055/2021), Gastronomie und Handel in Köln mit städtischen Zuschüs-
sen in Höhe von 300.000,00 Euro zu fördern und mit dem Ziel, die Interessengemeinschaften in den 
Stadtvierteln einmalig im Jahr 2021 bei der Anschaffung bzw. Erneuerung und dem Betrieb einer at-
traktiven Winterbeleuchtung zu unterstützen. Gleichzeitig wurde der Aufsichtsrat von KölnBusiness 
gebeten diesen Betrag um weitere 200.000,00 Euro aufzustocken. Einen entsprechenden Beschluss 
hat der Aufsichtsrat der KBW gefasst

3 
Empfänger der Förderung sind die Interessengemeinschaften in den Stadtvierteln, Stadtmarketing e. 
V. und andere Initiativen wegen der pandemiebedingten massiven Belastungen für Gastronomie und 
Einzelhandel. 
 
Förderfähig sind Projekte bzw. Vorhaben zwecks Anschaffung bzw. Erneuerung und des Betriebes 
einer attraktiven Winterbeleuchtung. 
 
Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Bei der Umsetzung ist strikt darauf zu 
achten, dass ausschließlich energiesparende und nachhaltige Produkte eingesetzt werden. 
 
Weitere Einzelheiten z. B. zu Art und Umfang der Zuwendung, Höhe der Förderung sowie zum beab-
sichtigen Verfahren sind den öffentlichen Informationen der KBW unter folgendem Link: 
 
https://koeln.business/foerdermittel  
 
zu entnehmen. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
im Jahr 2021 entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 300.000,00 € können 
durch entsprechende Mehrerträge im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplan-
zeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, gedeckt werden. Die Mehrerträge resultieren aus Rück-
zahlungen von Betriebskostenzuschüssen. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 per Eilantrag beschlossen, die Inte-
ressengemeinschaften in den Stadtvierteln und Stadtmarketing e. V. wegen der Pandemie bedingten 
massiven Belastungen für Gastronomie und Einzelhandel einmalig in 2021 bei der Anschaffung bzw. 
Erneuerung und dem Betrieb einer attraktiven Winterbeleuchtung zu unterstützen (AN/2055/2021). 
 
Hierfür sollen aus dem städtischen Haushalt 300.000,00 Euro aus der Rückerstattung der Betriebs-
kosten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH (KBW) zur Verfügung gestellt werden sowie 
weitere 200.000,00 Euro im Rahmen von Mittel-Umschichtungen im Wirtschaftsplan der KBW. Einen 
entsprechenden Beschluss hat der Aufsichtsrat der KBW getroffen. 
 
Somit sollen der Wirtschaft in Köln zweckgebunden insgesamt 500.000,00 Euro zufließen. 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. 
 
Aufgrund notwendiger Vorlaufzeiten zur Beschaffung und Montage von Beleuchtungen sowie der 
anstehenden Eröffnung der Weihnachtsmärkte in Köln zum 22.11.2021 bzw. des herannahenden 
ersten Advents am 28.11.2021 wurde der Mittelabruf des Förderprogramms zum 15.11.2021 vorge-
sehen. 
 
Eine Beschlussfassung des Rates in einer Sitzung nach dem 09.11.2021 käme daher zu spät. 
 
Der Finanzausschuss wird im Nachgang zur Ratssitzung über die Entscheidung informiert. 
 
 
 
Anlage 
 
Antrag Winterbeleuchtung 2021

Anlage 1 - Antrag auf einen Zuschuss zur Winterbeleuchtung

1916 Zeichen

| KölnBusiness \$ Stadt Köln
z

KölnBusiness Antrag auf Zuschuss aus dem Sonderbudget
Wirtschaftsförderungs-GmbH “Winterbeleuchtung”

en FREE Bas
50867 Köln Renee)

Antrag auf einen Zuschuss zur Winterbeleuchtung

1. Antragstellerin oder Antragsteller

- Organisation
BEREITETE
Name des Ansprechpartners Vorname
Er a 2 Br ge eur]
Straße und Hausnummer Postleitzahl Wohnort
Telefonnummer Mobilfunknummer

SErMal-Aaetee 7 2] Be nern]

2. Bankverbindung

IBAN der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers

Name der Kontoinhaberin beziehungsweise des Kontoinhabers oder der
verfügungsberechtigten Person

Familienname Vorname

3. Projektname und beantragte Förderung
Projektname R
Aus Mitteln des Sonderbudgets “Winterbeleuchtung” wird für das oben genannte Projekt ein
Zuschuss in Höhe von

Bee Euro (brutto) beantragt

4. Zeitraum des Projektes

Projektbeginn [1] Projektende BI

5. Beschreibung des Projektes (Neukauf, Ergänzung der vorhandenen Beleuchtung,
Umrüstung etc.) j

7. Zielgruppe und Nutzerin oder Nutzer des Vorhabens (Stichworte)

6. Ziel des Projektes und Bezug zu den Förderkriterien

siehe Ziffer 1 des Förderprogramms; erwartete Effekte für den “Zentralen
Versorgungsbereich" und die “Handelslage” (Stichworte)

Be

8. Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner/Sponsoren, falls vorhanden

9. Einnahmen- und Ausgabenübersicht, in brutto

Zu erwartende Ausgaben Euro

Summe der zu erwartenden Ausgaben

Zu erwartende Einnahmen Euro

projektbezogene Spenden

__Mittel aus anderen Förderprogrammen

|
|
|
I
|
|

Beantragter Zuschuss aus dem Sonderbudget “Winterbeleuchtung”

Summe der zu erwartenden Einnahmen

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis
genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
einverstanden bin.

Link zur Datenschutzerklärung

Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des
Antragstellers

Anlage 2 Vorabauszug Rat 09.11.2021

616 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Rates vom 
09.11.2021 
öffentlich 
10.24 Förderprogramm zur Aktivierung privater Initiative für Gastronomie 
und Einzelhandel zur Abmilderung Corona bedingter Belastungen; 
Winterbeleuchtung: Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 
1501 
3873/2021 
 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung auf Antrag von RM Ham-
mer zur Beratung und Entscheidung in den Hauptausschuss verwiesen.

Beratungsverlauf (2)

09.11.2021 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
15.11.2021 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3873/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.11.2021
Erstellt
04.11.2021 09:33