1952/2022
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Besetzung des Aufsichtsrates
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1952/2022 Freigabedatum 13.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Besetzung des Aufsichtsrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln beruft Herrn Hartmut Steffens gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsver- trages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH ab. II. Anstelle von Herrn Hartmut Steffens bestellt der Rat Frau Stefanie Neumann gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Be- schäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maß- geblich war. III. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in Auf- sichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.06.2022 2 Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln). Der Aufsichtsrat der Kliniken Köln besteht aus 12 Mitgliedern, von denen aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages 4 Mitglieder auf entsprechenden Vorschlag der Arbeitnehmer*innen durch den Rat bestellt werden. Konkret regelt der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln in § 9 hierzu: „Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; ihm gehören der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihm bzw. ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r, sieben weitere vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und vier Arbeitnehmervertreter/innen an. Die Ar- beitnehmervertreter/innen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlver- ordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Mindestens zwei der für Arbeitnehmervertre- ter/innen bestimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind.“ Aufsichtsratsmitglieder können vom Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein/eine vom Rat bestellte*r Arbeitnehmervertreter*in, der/die als Arbeitnehmer*in im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft im Unternehmen, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für abberufene oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Arbeitnehmervertreter*innen gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW, d.h. die Nachbesetzung erfolgt aus dem noch nicht in Anspruch genomme- nen Teil der ursprünglichen Vorschlagliste. Herr Hartmut Steffens ist Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Kliniken Köln und zum 31.05.2022 in den Ruhestand getreten. Insofern ist er aus dem Aufsichtsrat abzuberufen und ein*e Nachfolger*in für sein Aufsichtsratsmandat zu bestellen. Die Wahlvorschlagsliste zur Besetzung der Arbeitnehmer*innenmandate im Aufsichtsrat der Kliniken Köln vom 09.10.2020 enthielt folgende Vorschläge an den Rat der Stadt Köln: Hartmut Steffens 507 Stimmen Thomas Stiefelhagen 401 Stimmen Beate Hane-Knoll 297 Stimmen Heike Wolf 290 Stimmen Stefanie Neumann 276 Stimmen Valentin Pilz 248 Stimmen Oliver Graetz 241 Stimmen Kolle, Daniel 211 Stimmen Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Köln am 10.12.2020 neben Herrn Steffens Herrn Stiefel- hagen, Frau Hane-Knoll und Frau Wolf in den Aufsichtsrat der Kliniken Köln bestellt. Basierend auf dem Vorschlag der Arbeitnehmer*innen fiele die Nachfolge von Herrn Steffens auf Frau Stefanie Neumann. 3 Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Dringlichkeitsbegründung: Die Regelungen § 108a Abs. 8 GO NRW sehen die Abberufung eines aus dem Dienst ausgeschiede- nen Aufsichtsratsmitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Darüber hinaus soll die Nachbeset- zung nach § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags unverzüglich nach Ausscheiden eines Aufsichts- ratsmitgliedes erfolgen. Insofern ist eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 20.06.2022 erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1952/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2022
- Erstellt
- 08.06.2022 17:12