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1952/2022

Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Besetzung des Aufsichtsrates

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5392 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1952/2022 
Freigabedatum 
13.06.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Besetzung des Aufsichtsrates 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln beruft Herrn Hartmut Steffens gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsver-
trages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO 
NRW – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – mit sofortiger Wirkung aus 
dem Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH ab. 
 
II. Anstelle von Herrn Hartmut Steffens bestellt der Rat  
Frau Stefanie Neumann 
gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der 
Bestimmungen des § 108a GO NRW als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der Kliniken 
der Stadt Köln gGmbH 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Be-
schäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maß-
geblich war. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in Auf-
sichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf 
seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln). Der 
Aufsichtsrat der Kliniken Köln besteht aus 12 Mitgliedern, von denen aufgrund der Regelungen des 
Gesellschaftsvertrages 4 Mitglieder auf entsprechenden Vorschlag der Arbeitnehmer*innen durch den 
Rat bestellt werden. Konkret regelt der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln in § 9 hierzu: 
„Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; ihm gehören der Oberbürgermeister bzw. die 
Oberbürgermeisterin oder ein/e von ihm bzw. ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r, sieben weitere 
vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und vier Arbeitnehmervertreter/innen an. Die Ar-
beitnehmervertreter/innen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlver-
ordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten 
(AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Mindestens zwei der für Arbeitnehmervertre-
ter/innen bestimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern 
besetzt werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind.“ 
Aufsichtsratsmitglieder können vom Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert 
ein/eine vom Rat bestellte*r Arbeitnehmervertreter*in, der/die als Arbeitnehmer*in im Unternehmen 
beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft im Unternehmen, muss der Rat ihn/sie entsprechend 
§ 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. 
§ 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für abberufene oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat 
ausgeschiedene Arbeitnehmervertreter*innen gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach 
§ 108a Abs. 8 GO NRW, d.h. die Nachbesetzung erfolgt aus dem noch nicht in Anspruch genomme-
nen Teil der ursprünglichen Vorschlagliste. 
 
Herr Hartmut Steffens ist Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Kliniken Köln und zum 31.05.2022 
in den Ruhestand getreten. Insofern ist er aus dem Aufsichtsrat abzuberufen und ein*e Nachfolger*in 
für sein Aufsichtsratsmandat zu bestellen. 
Die Wahlvorschlagsliste zur Besetzung der Arbeitnehmer*innenmandate im Aufsichtsrat der Kliniken 
Köln vom 09.10.2020 enthielt folgende Vorschläge an den Rat der Stadt Köln: 
Hartmut Steffens 507 Stimmen 
Thomas Stiefelhagen 401 Stimmen 
Beate Hane-Knoll 297 Stimmen 
Heike Wolf 290 Stimmen 
Stefanie Neumann 276 Stimmen 
Valentin Pilz 248 Stimmen 
Oliver Graetz 241 Stimmen 
Kolle, Daniel 211 Stimmen 
 
Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Köln am 10.12.2020 neben Herrn Steffens Herrn Stiefel-
hagen, Frau Hane-Knoll und Frau Wolf in den Aufsichtsrat der Kliniken Köln bestellt. Basierend auf 
dem Vorschlag der Arbeitnehmer*innen fiele die Nachfolge von Herrn Steffens auf Frau Stefanie 
Neumann.

3 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die Regelungen § 108a Abs. 8 GO NRW sehen die Abberufung eines aus dem Dienst ausgeschiede-
nen Aufsichtsratsmitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Darüber hinaus soll die Nachbeset-
zung nach § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags unverzüglich nach Ausscheiden eines Aufsichts-
ratsmitgliedes erfolgen. Insofern ist eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 20.06.2022 
erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1952/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2022
Erstellt
08.06.2022 17:12