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3428/2023

Beantwortung einer Anfrage der AfD Fraktion vom 20.10.2023 (AN/1863/2023) betreffend "Wirtschaftsfaktor Großmarkt"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1, Beantwortung der Nachfrage aus dem Rat 26.10.2023

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2347 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
AN/1863/2023 
Vorlagen-Nummer      26.10.2023 
 3428/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.10.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der AfD Fraktion vom 20.10.2023 (AN/1863/2023) betreffend 
"Wirtschaftsfaktor Großmarkt" 
 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie hoch war das steuerliche Aufkommen des Großmarktes in den Jahren 2019 bis 2022, 
bitte aufschlüsseln nach Umsatzsteuer, sonstige Steuern und Steuern, die durch die Arbeits-
plätze erwirtschaftet werden. 
2. Welche sonstigen Einnahmen erzielt die Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Groß-
markt? (Pachten, Zinsen, Gebühren, etc.) 
3. Wie oft lässt die Stadt das Gelände durch die ABW reinigen? Welche Kosten fallen hierfür 
an und welche konkreten Leistungen sind vertraglich vereinbart? 
4. Hat die Stadt ein Konzept, wie sie mit den auslaufenden Pachtverträgen umgehen will und 
wenn nein warum nicht? 
5. Gibt es seitens der Verwaltung einen Plan B für das Großmarktgelände, falls es bei der Er-
schließung zu Komplikationen kommt? Das Laurenz-Carré sollte hier mahnendes Beispiel 
sein. 
 
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: 
 
1. Das Aufkommen der von den am Großmarkt ansässigen Unternehmen zu zahlenden 
Gewerbesteuer beträgt für das Wirtschaftsjahr 2019 derzeit ca. 832.000 EUR, für 2020 
etwa 1,290 Mio. EUR, für 2021 ca. 898.000 EUR und im Jahr 2022 ungefähr 987.000 
EUR. Die Stadt Köln muss von dem Gewerbesteueristaufkommen rund 7,4% als Um-
lage an das Land NRW abführen. Für die Erhebung der Umsatzsteuer sind die staatli-
chen Finanzbehörden zuständig. Die Stadt Köln kann hierzu auf Grund des Steuerge-
heimnisses keine Informationen erhalten. 
 
2. Die Stadt Köln erzielt folgende Einnahmen 
Mieten/Pachten: 1,5 Mio. € 
Sonstige Entgelte: 470.00,00 € 
3. Die Stadt unternimmt in Eigenleistung sowie durch Unterstützung der AWB die regel-
mäßige Reinigung. Zudem werden anlassbezogen Sonderreinigungen durch die AWB 
in Auftrag gegeben, zuletzt am 24.10.2023. 
Kosten für regelmäßige Reinigung in 2023: ca. 1 Mio. €

2 
 
Kosten für letzte Sonderreinigung: 40.000,00 € 
4. Auslaufende Verträge mit den Großmarkthändlern werden bis zum 31.12.2025 verlän-
gert. 
5. Zum Sachstand berichtet die Verwaltung regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss. 
 
 gez. Reker

Anlage 1, Beantwortung der Nachfrage aus dem Rat 26.10.2023

560 Zeichen

Anlage 1 zu 3428/2023 
 
 
Nachfrage von Philipp Busch (AfD) zur Sitzung des Rates am 26.10.2023  
 
Herr Busch (AfD) fragt hinsichtlich der Antwort zu Frage 4 nach, was passieren wird, 
wenn der Rat bis 2026 noch nichts Neues für den Großmarkt entschieden hat.  
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung verweist auf den Änderungsantrag AN/1261/2023, der vom Rat in 
seiner Sitzung am 15.06.2023 beschlossen wurde. Die Verwaltung arbeitet den 
Auftrag zurzeit ab. Es wird außerdem auf die Mitteilung 3596/2023, Sachstand 
Konzeption Food Hub, verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3428/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.10.2023
Erstellt
25.10.2023 11:43