3428/2023
Beantwortung einer Anfrage der AfD Fraktion vom 20.10.2023 (AN/1863/2023) betreffend "Wirtschaftsfaktor Großmarkt"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
2347 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 AN/1863/2023 Vorlagen-Nummer 26.10.2023 3428/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.10.2023 Beantwortung einer Anfrage der AfD Fraktion vom 20.10.2023 (AN/1863/2023) betreffend "Wirtschaftsfaktor Großmarkt" Text der Anfrage: 1. Wie hoch war das steuerliche Aufkommen des Großmarktes in den Jahren 2019 bis 2022, bitte aufschlüsseln nach Umsatzsteuer, sonstige Steuern und Steuern, die durch die Arbeits- plätze erwirtschaftet werden. 2. Welche sonstigen Einnahmen erzielt die Stadt Köln in Zusammenhang mit dem Groß- markt? (Pachten, Zinsen, Gebühren, etc.) 3. Wie oft lässt die Stadt das Gelände durch die ABW reinigen? Welche Kosten fallen hierfür an und welche konkreten Leistungen sind vertraglich vereinbart? 4. Hat die Stadt ein Konzept, wie sie mit den auslaufenden Pachtverträgen umgehen will und wenn nein warum nicht? 5. Gibt es seitens der Verwaltung einen Plan B für das Großmarktgelände, falls es bei der Er- schließung zu Komplikationen kommt? Das Laurenz-Carré sollte hier mahnendes Beispiel sein. Die Verwaltung nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: 1. Das Aufkommen der von den am Großmarkt ansässigen Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer beträgt für das Wirtschaftsjahr 2019 derzeit ca. 832.000 EUR, für 2020 etwa 1,290 Mio. EUR, für 2021 ca. 898.000 EUR und im Jahr 2022 ungefähr 987.000 EUR. Die Stadt Köln muss von dem Gewerbesteueristaufkommen rund 7,4% als Um- lage an das Land NRW abführen. Für die Erhebung der Umsatzsteuer sind die staatli- chen Finanzbehörden zuständig. Die Stadt Köln kann hierzu auf Grund des Steuerge- heimnisses keine Informationen erhalten. 2. Die Stadt Köln erzielt folgende Einnahmen Mieten/Pachten: 1,5 Mio. € Sonstige Entgelte: 470.00,00 € 3. Die Stadt unternimmt in Eigenleistung sowie durch Unterstützung der AWB die regel- mäßige Reinigung. Zudem werden anlassbezogen Sonderreinigungen durch die AWB in Auftrag gegeben, zuletzt am 24.10.2023. Kosten für regelmäßige Reinigung in 2023: ca. 1 Mio. € 2 Kosten für letzte Sonderreinigung: 40.000,00 € 4. Auslaufende Verträge mit den Großmarkthändlern werden bis zum 31.12.2025 verlän- gert. 5. Zum Sachstand berichtet die Verwaltung regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss. gez. Reker
Anlage 1, Beantwortung der Nachfrage aus dem Rat 26.10.2023
560 Zeichen
Anlage 1 zu 3428/2023 Nachfrage von Philipp Busch (AfD) zur Sitzung des Rates am 26.10.2023 Herr Busch (AfD) fragt hinsichtlich der Antwort zu Frage 4 nach, was passieren wird, wenn der Rat bis 2026 noch nichts Neues für den Großmarkt entschieden hat. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung verweist auf den Änderungsantrag AN/1261/2023, der vom Rat in seiner Sitzung am 15.06.2023 beschlossen wurde. Die Verwaltung arbeitet den Auftrag zurzeit ab. Es wird außerdem auf die Mitteilung 3596/2023, Sachstand Konzeption Food Hub, verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3428/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 11:43