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0511/2018

Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 19.02.2018, TOP 7.2.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0511/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 
 
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
19.02.2018, TOP 7.2.6 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
Frage 1: 
„Wie viele Personenschäden sind der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Stadtbezirk Rodenkir-
chen bekannt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Anzahl der Personenschäden pro Stadtbezirk wird statistisch nicht einzeln erfasst. In Kooperation 
mit dem städtischen Rechts- und Versicherungsamt wurden im Jahr 2017 insgesamt 174 Rechtsfälle 
mit Schadenersatzansprüchen stadtweit bearbeitet. 
 
 
Frage 2: 
„Wie ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen im öffentlichen Straßenland – 
insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeit – geregelt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln ist für den Bau und die Unterhaltung aller in ihrer Baulast liegenden Straßen, Wege 
und Plätze zuständig. Hierzu gehören auch die Bürgersteige. Bestandteil dieser Straßenbaulast ist 
die Verkehrssicherungspflicht. Zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes hat das Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik die von ihm zu unterhaltenden Straßen, Wege und Plätze in regelmäßi-
gen und angemessenen Zeitabständen zu kontrollieren und Gefahrenstellen sowie Schäden und 
Mängel zu beseitigen.  
 
 
Frage 3: 
„Werden die Zustände der Bürgersteige systematisch und regelmäßig überprüft oder verlässt sich die 
Verwaltung hier auf Zurufe aus der Bevölkerung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Kontrollen unterliegen einem festgelegten Kontrollrhythmus. Bürgermeldungen werden aber 
ebenso gewissenhaft bearbeitet. Die Häufigkeit der Kontrollen auf öffentlichen Straßen, Wegen und 
Plätzen richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und dem baulichen Zustand der Verkehrsflächen. 
Die Stadt Köln hat sich entschieden, die Kontrollen gemäß der Empfehlung der Bundesarbeitsge-
meinschaft der Deutschen Kommunalversicherer (BADK) anhand eines Stufenplanes festzulegen.  
 
Stufe 1: Straßen von besonderer überörtlicher Bedeutung und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Haupt-

2 
 
verkehrsstraßen, Zufahrtsstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, Fußgängerzonen):  
Kontrolle: einmal wöchentlich. 
 
Stufe 2: andere Straßen von überörtlicher Bedeutung und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Sammel-
straßen, Gemeindeverbindungsstraßen): 
Kontrolle: alle zwei bis vier Wochen. 
 
Stufe 3: Alle übrigen Straßen (z. B. reine Wohnstraßen); hierzu gehören auch die in der Anfrage be-
nannten Straßen: 
Kontrolle: alle vier bis acht Wochen. 
 
Stufe 4: verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege: 
Kontrolle: alle acht bis zwölf Wochen. 
 
Stufe 5: nicht ausgebaute Feld- und Wirtschaftswege: 
Kontrolle: alle drei bis sechs Monate. 
 
 
Frage 4: 
„Wie viele „Stolperfallen“ im Stadtbezirk wurden der Verwaltung von Bürgerinnen und Bürgern gemel-
det?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im Zeitraum 01.01.2017–14.02.2018 folgende Schäden erfasst 
worden: 
 
Neu im Gehwegbereich:  
- gemeldet von Anliegern: 67 (ges. inkl. Fahrbahnbereich 111 Stück). 
- erfasst vom Kontrolldienst: 473 Stück.

Beratungsverlauf (1)

19.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0511/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.02.2018
Erstellt
15.02.2018 11:01