0511/2018
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3430 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/3 Vorlagen-Nummer 0511/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen/Stolperfallen hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 19.02.2018, TOP 7.2.6 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: Frage 1: „Wie viele Personenschäden sind der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Stadtbezirk Rodenkir- chen bekannt?“ Antwort der Verwaltung: Die Anzahl der Personenschäden pro Stadtbezirk wird statistisch nicht einzeln erfasst. In Kooperation mit dem städtischen Rechts- und Versicherungsamt wurden im Jahr 2017 insgesamt 174 Rechtsfälle mit Schadenersatzansprüchen stadtweit bearbeitet. Frage 2: „Wie ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen im öffentlichen Straßenland – insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeit – geregelt?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln ist für den Bau und die Unterhaltung aller in ihrer Baulast liegenden Straßen, Wege und Plätze zuständig. Hierzu gehören auch die Bürgersteige. Bestandteil dieser Straßenbaulast ist die Verkehrssicherungspflicht. Zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes hat das Amt für Straßen und Verkehrstechnik die von ihm zu unterhaltenden Straßen, Wege und Plätze in regelmäßi- gen und angemessenen Zeitabständen zu kontrollieren und Gefahrenstellen sowie Schäden und Mängel zu beseitigen. Frage 3: „Werden die Zustände der Bürgersteige systematisch und regelmäßig überprüft oder verlässt sich die Verwaltung hier auf Zurufe aus der Bevölkerung?“ Antwort der Verwaltung: Die Kontrollen unterliegen einem festgelegten Kontrollrhythmus. Bürgermeldungen werden aber ebenso gewissenhaft bearbeitet. Die Häufigkeit der Kontrollen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und dem baulichen Zustand der Verkehrsflächen. Die Stadt Köln hat sich entschieden, die Kontrollen gemäß der Empfehlung der Bundesarbeitsge- meinschaft der Deutschen Kommunalversicherer (BADK) anhand eines Stufenplanes festzulegen. Stufe 1: Straßen von besonderer überörtlicher Bedeutung und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Haupt- 2 verkehrsstraßen, Zufahrtsstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, Fußgängerzonen): Kontrolle: einmal wöchentlich. Stufe 2: andere Straßen von überörtlicher Bedeutung und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Sammel- straßen, Gemeindeverbindungsstraßen): Kontrolle: alle zwei bis vier Wochen. Stufe 3: Alle übrigen Straßen (z. B. reine Wohnstraßen); hierzu gehören auch die in der Anfrage be- nannten Straßen: Kontrolle: alle vier bis acht Wochen. Stufe 4: verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege: Kontrolle: alle acht bis zwölf Wochen. Stufe 5: nicht ausgebaute Feld- und Wirtschaftswege: Kontrolle: alle drei bis sechs Monate. Frage 4: „Wie viele „Stolperfallen“ im Stadtbezirk wurden der Verwaltung von Bürgerinnen und Bürgern gemel- det?“ Antwort der Verwaltung: Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im Zeitraum 01.01.2017–14.02.2018 folgende Schäden erfasst worden: Neu im Gehwegbereich: - gemeldet von Anliegern: 67 (ges. inkl. Fahrbahnbereich 111 Stück). - erfasst vom Kontrolldienst: 473 Stück.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0511/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.02.2018
- Erstellt
- 15.02.2018 11:01