2093/2022
Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Der Bau der Fuß- und Radwegbrücke wurde bereits beschlossen. Entschieden wird nur noch über die Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils an den Herstellungskosten. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkei tsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/621/3 Vorlagen-Nummer 2093/2022 Freigabedatum 04.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil an den Herstellungskosten der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Höhe von 107.100 € ein Teilbetrag in Höhe von 53.550 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. Verkehrsausschuss 23.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 107.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 53.550 € 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 (Vorlagen-Nr. 1782/2019) den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 660.000 € brutto beschlossen. Nach dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2022 wird eine Gesamtzu- wendung in Höhe von 550.700 € zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Ge- meindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien des Nahmobilität und Gewährung von Fi- nanzhilfen des Bundes für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ geleistet. Dem Zuwendungsbescheid liegen spezifizierte Gesamtausgaben in Höhe von 657.800 € zugrunde. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 107.100 € an den Herstellungskosten. Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung (BauO NRW) sind Stellplatzablösemittel u. a. für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen zu verwenden. Demzufolge können für den Bau der Brücke grundsätzlich Stellplatzablösemittel verwendet werden. Die Herstellung von Fußweg- verbindungen wird allerdings nicht von der BauO NRW erfasst. Daher können nur für den auf den zu erwartenden Anteil an Fahrradfahrenden entfallenden Kostenanteil Stellplatzablösemittel verwendet 3 werden. Erwartet wird ein Anteil von 50 % Fahrradfahrenden. Somit können 50 % des Eigenanteils von 107.100 €, also 53.550 €, aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2093/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.08.2022
- Erstellt
- 28.06.2022 16:32