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2093/2022

Verwendung der Stellplatzablösemittel

Beschlussvorlage Ausschuss 04.08.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.08.2022, TOP 3.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1747 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☒ Sonstiges Der Bau der Fuß- und Radwegbrücke 
wurde bereits beschlossen. Entschieden 
wird nur noch über die Verwendung von 
Stellplatzablösemitteln zur Finanzierung 
des städtischen Eigenanteils an den 
Herstellungskosten. 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkei tsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

2998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/621/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2093/2022 
Freigabedatum 
 04.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der Stellplatzablösemittel 
Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil an den 
Herstellungskosten der Geh- und Radwegbrücke Escher See in Höhe von 107.100 € ein Teilbetrag in 
Höhe von 53.550 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. 
 
Verkehrsausschuss 23.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  107.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 53.550 €  50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 (Vorlagen-Nr. 1782/2019) den Neubau 
der Fuß- und Radwegbrücke Escher See in Köln-Esch mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 
660.000 € brutto beschlossen. 
 
Nach dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2022 wird eine Gesamtzu-
wendung in Höhe von 550.700 € zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Ge-
meindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien des Nahmobilität und Gewährung von Fi-
nanzhilfen des Bundes für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und 
Land“ geleistet. Dem Zuwendungsbescheid liegen spezifizierte Gesamtausgaben in Höhe von 
657.800 € zugrunde. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 107.100 € an den 
Herstellungskosten. 
 
Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung (BauO NRW) sind Stellplatzablösemittel u. a. für den Bau und 
die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen zu verwenden. Demzufolge können für den 
Bau der Brücke grundsätzlich Stellplatzablösemittel verwendet werden. Die Herstellung von Fußweg-
verbindungen wird allerdings nicht von der BauO NRW erfasst. Daher können nur für den auf den zu 
erwartenden Anteil an Fahrradfahrenden entfallenden Kostenanteil Stellplatzablösemittel verwendet

3 
werden. 
 
Erwartet wird ein Anteil von 50 % Fahrradfahrenden. Somit können 50 % des Eigenanteils von 
107.100 €, also 53.550 €, aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden.

Beratungsverlauf (1)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2093/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.08.2022
Erstellt
28.06.2022 16:32