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V/0845/2018

Bericht zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Münster

Vorlagen 16.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.11.2018, TOP 16

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

15807 Zeichen

V/0845/2018 
V/0845/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Bereits zum Haushalt 2017 hatte der Caritasverband Münster beantragt, eine zusätzliche Teilzeitste l-
le (0,5 VZÄ, soziale Arbeit) in seinem Arbeitsbereich „Schuldner - und Insolvenzberatung“ einzuric h-
ten. 
 
Mit der Anregung (Nr. 2017 -00078) vom 03.08.2017 „Städtische Förderung der ehrenamtlichen 
Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V.“ hatte der Car i-
tasverband Münster die Förderung einer halben Personalstelle im Umfang von 38.385 € ab 2018 für 
die Akquise, fachliche Begleitung und Qualifizierung/Schulung ehrenamtlicher Schuldner - und Insol-
venzberaterinnen und –berater beantragt. Ferner h atte der Caritasverband Münster für die Diakonie 
Münster die Förderung einer 0,13-Stelle im Umfang von 9.842 € ab 2018 für die fachliche Begleitung 
Ehrenamtlicher in der Schuldner- und Insolvenzberatung beantragt. Der Ausschuss für Soziales, Sti f-
tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat sich am 22.11.2017 dafür ausg e-
sprochen, im Haushaltsjahr 2018 zunächst einmalig einen Zuschuss in Höhe von 19.700 € für den 
genannten Zweck zu gewähren und die Verwaltung aufgefordert, einen Bericht über  die Schuldner- 
und Insolvenzberatung als Grundlage für eine Weiterfinanzierung anzufertigen. Der Haupt - und Fi-
nanzausschuss und der Rat haben sich dieser Empfehlung angeschlossen. Die Verwaltung hat sich 
mit dem Caritasverband Münster abgestimmt, vorerst auf eine  Stellenbesetzung für wenige Monate 
zu verzichten und stattdessen eine Berichtsvorlage zur Schuldner - und Insolvenzberatung vorzul e-
gen.  
 
Mit der Anregung (Nr. 2018 -00148) vom 14.08.2018 hat der Caritasverband für die Stadt Münster e. 
V. für 2019 eine zusätzliche 0,5 Personalstelle  Soziale Arbeit im Kostenumfang von 40.000 € für die 
Betreuung Ehrenamtlicher beantragt. 
 
 
2. Rechtsgrundlagen und Begriffserläuterung 
 
Rechtsgrundlagen für die Schuldner - und Insolvenzberatung sind das Rechtsdienstleistung sgesetz, 
Sozialamt 
 
02.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pape 
Telefon: 492-5038 
Pape@stadt-muenster.de

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die Insolvenzordnung, § 16 a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5, Satz 2 und 3 SGB XII. Mit der Neuor d-
nung der Gesetzgebung zur Jahrtausendwende implementierte der Gesetzgeber die Schuldner - und 
Insolvenzberatung als kommunale Aufgabe mit dem Ziel, bei E rwerbstätigen und mit ihnen in einer 
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden (SGB XII) und Ver -/ Über-
schuldung als Vermittlungshemmnis für den Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen (SGB II). Soweit in 
diesen Fällen Beratungskosten  entstehen, werden diese von der Kommune übernommen. Ferner 
bietet § 11 Abs. 5, Satz 2 und 3 SGB XII allen in Münster wohnenden Personen die Möglichkeit, die 
soziale Schuldner- und Insolvenzberatung als freiwillige kommunale Leistung in Anspruch nehmen zu 
können 
 
Die Schuldnerberatung ist eine Anlaufstelle für Personen, die mit ihren zu leistenden Zahlungen im 
Rückstand sind, ihre Existenz durch Überschuldung gefährdet sehen oder Schwierigkeiten im U m-
gang mit ihrem Haushaltsbudget haben. Öffentliche, gewerb liche oder anwaltliche Schuldnerber a-
tungsstellen unterstützen die Ratsuchenden beim Abbau ihrer Schulden, beraten und sind präventiv 
tätig. Neben den Individualangeboten werden auch Gruppenveranstaltungen angeboten. Zu den ö f-
fentlichen Beratungsstellen geh ören neben den kommunalen Schuldnerberatungsstellen die Ber a-
tungsstellen der freien Träger, der Wohlfahrtsverbände und die Verbraucherzentralen. Daneben gibt 
es Angebote gewerblicher Schuldnerberatungsstellen sowie die anwaltliche Schuldnerberatung.  Für 
die Akkreditierung als anerkannte Schuldner - und Insolvenzberatungsstelle in NRW durch die B e-
zirksregierung Düsseldorf müssen umfangreiche fachliche Kriterien erfüllt sein. In Münster bieten n e-
ben der kommunalen Schuldnerberatung im Sozialamt, die AWO, Cari tas, Diakonie und die Verbrau-
cherzentrale NRW, Beratungsstelle Münster, eine soziale Schuldner- und Insolvenzberatung an. Letz-
tere wird in Anspruch genommen, wenn eine Schuldnerin/ ein Schuldner zahlungsunfähig und damit 
nicht mehr in der Lage ist, ihre/ s eine Verbindlichkeiten zu bezahlen. In diesem Fall kann beim Inso l-
venzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 ff der Insolvenzverordnung (InsO) eröffnet 
werden. Die Verbraucherinsolvenz erfolgt in vier Schritten: dem außergerichtlichen Einigungsversuch, 
dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, dem vereinfachten Insolvenzverfahren und der 
Restschuldbefreiung mit Wohlverhaltensphase. Das gesamte Verfahren dauert ca. 6 Jahre.  
 
 
3. Tätigkeiten der Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
Ziel der Sc huldner- und Insolvenzberatung ist die Existenzsicherung der Ratsuchenden, die Prüfung 
der Forderungen und die Schuldenregulierung. Im Rahmen der Schuldnerberatung verschafft sich die 
Beraterin/der Berater zunächst einen Überblick über die soziale und wirt schaftliche Lage des Schuld-
ners. Es werden die vorhandenen Unterlagen gesichtet, sortiert und geprüft und die aufgelaufenen 
Forderungen zusammengetragen, damit die Rückzahlung der Schulden an den/die Gläubiger geplant 
werden kann. Im Anschluss nimmt die Sc huldnerberatung Kontakt mit dem/den Gläubiger/n auf, um 
die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Vergleichs zu erörtern, mit dem Ziel, eine Verbraucheri n-
solvenz zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen die öffentlichen Beratungsstellen in Münster 
die Ratsuchenden bei der Verbraucherinsolvenz begleiten. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der 
sozialen Schuldner - und Insolvenzberatung in Münster liegt in Angeboten und Hilfestellungen im 
psycho-sozialen Bereich. Die Schuldner - und Insolvenzberaterinnen und -berater treffen sich rege l-
mäßig zu einem Austausch im Arbeitskreis soziale Schuldnerberatungshilfen in Münster. Neben e i-
nem persönlichen Erfahrungsaustausch werden zu diesen Treffen weitere Akteure im Themenfeld 
eingeladen, u. a. Gerichtsvollziehe r/-innen, Sparkassenvertreter/ -innen, Insolvenzverwalte/ -innen, 
Vertreter/-innen des Insolvenz - und Vollstreckungsgerichts, Krankenkassen. Zudem wird Öffentlic h-
keitsarbeit betrieben (z. B. Aufklärung, Aktionstage).  
 
 
4. Finanzierung 
 
Seit Ende der 1990er Jah re ist die städtische Förderung der wohlfahrtverbandlichen Schuldner - und 
Insolvenzberatung weitestgehend konstant. Der Ansatz im Haushaltsplanentwurf für die Schuldner - 
und Insolvenzberatung für die Jahre 2018 bis 2021 beträgt jeweils 32.431,20 € für die AWO, Diakonie 
und den Caritasverband. Für die Verbraucherzentrale ist ein Ansatz von 50.239 € vorgesehen, da für

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den genannten Zweck keine Eigenmittel zur Verfügung stehen. Neben der kommunalen Förderung 
werden Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes sowie für die Insolvenzberatung Landesmittel zur 
Verfügung gestellt. Hinweise auf Stellenausstattungen, Beratungskontakte, Wartezeiten und Finanzie-
rung1 vermittelt die folgende Übersicht für 2017: 
 
Träger Caritasverband Diakonie AWO Verbrau-
cherzentrale 
Stadt Müns-
ter 
Hauptamtliche 
Stellen (VZÄ)2 
1,543 1,04 1,0 0,8 1,0 
Beratene Pe r-
sonen5 
443 146 153 203 200 
Wartezeit 6 Monate 4-6  Wochen 4-6 Wochen 4-6 Wochen 4-6 Wochen 
Ausgaben, d a-
von 
180.921,21 € 85.915,96 € 87.062,31 € 69.634,62 €  
Personalkosten 121.894,93 € 68.852,24 € 73.094,71 € 50.466,45 €  
Betriebskosten 50.026,28 € 17.063,72 € 13.967,60 € 19.168,17 €  
Einnahmen, 
davon 
72.842,40 € 58.249,00 € 57.842,60 € 75.667,19 €  
Spark.- und 
Giroverband6 
10.411,20 € 10.411,20 € 10.411,20 €  10.411,20 €  
Zuwendung 
Land (Inso l-
venzberatung)7 
30.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 €  
Stadt Münster 32.431,20 € 32.431,20 € 32.431,20 € 50.239,00 €  
 
5. Entwicklung in Münster 
 
In Münster gab es 2017 laut SchuldnerAtlas für das Münsterland (Creditreform) 22.197 überschuldete 
Personen8. Mehr als 7.500 Personen, Frauen und Männer zu fast gleichen Anteilen, nahmen Kontakt 
zu einer der lokalen Beratungsstellen auf und über 1.100 Personen wurden im Anschluss intensiver 
beraten. Hatte sich eine ratsuchende Person  zur Kontaktaufnahme bei einer der sozialen Schuldner- 
und Insolvenzberatungsstellen entschlossen, kam es nur selten zu einem vorzeitigen Beratungsa b-
bruch. In der Regel wurden die Verfahren abgeschlossen. Die meisten Personen hatten Forderungen 
von 5 bis 15 Glä ubigern zu begleichen, doch auch bereits eine einzelne kleine Forderung führt z u-
                                                
1 Weitere Träger (z. B. Chance e. V.) bieten außerdem zielgruppenbezogene Schuldnerberatung in Ergänzung anderer 
Beratungsleistungen an. Gewerbliche Angebote sind nicht aufgeführt. 
2 Quellen: Verwendungsnachweise (Sach- und Finanzberichte) 2017 
3 Hinzu kommen bis zu 14 ehrenamtliche Beraterinnen und Berater 
4 Nicht enthalten ist die aus dem Maßnahmeprogramm Kinderhaus-Brüningheide geförderte Schuldnerberatung in Kinder-
haus. 
5 Berichtsjahr 2017; gezählt wurden Personen, die über einfache Auskünfte hinaus beraten wurden. Caritasverband: von 
haupt- und ehrenamtlichen Kräften beratene Personen. 
6 Die Stadt Münster erhält ebenfalls diese Leistung 
7 s. Fn 7 
8 Überschuldete Personen 2010: 20.098, 2012: 20.810, 2014: 20.987, 2016: 21.905.

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nehmend bei Menschen mit niedrigem Einkommen zur Überforderung. In einer Reihe von Fällen w a-
ren Schuldnerinnen und Schuldner mit bis zu 50 Gläubigerforderungen konfrontiert. Di e Hauptauslö-
ser für Überschuldung sind vielseitig: Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit/Sucht sowie unangemes-
senes Konsumverhalten. Hinzu kommen unzuverlässige oder dauerhaft niedrige Einkommen und 
eine steigende Zahl von Menschen mit psychischen Problemen. Einem größeren Verschuldungsrisiko 
sind Alleinstehende und Alleinerziehende sowie kinderreiche Familien ausgesetzt. Aufgrund der a n-
gespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in Münster scheuen sich viele verschuldete Haushalte 
eine Schuldenbereinigung über das Verbraucherinsolvenzverfahren, da sie langfristige Auswirkungen 
eines entsprechenden Schufa-Eintrages bei der Wohnungssuche fürchten.     
 
 
6. Ehrenamt in der Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
Der Caritasverband Münster setzt als einziger lokaler Träger seit mehr als 20 Jahren neben Haup t-
amtlichen auch ehrenamtliche Schuldner - und Insolvenzberaterinnen und – berater ein, um der ste i-
genden Zahl der Ratsuchenden zu begegnen und ein möglichst wohnortnahes Angebot in der Stad t-
mitte, in Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Coerde zu bieten (Stichtag 31.12.2017: 6 Bankkaufle u-
te, 3 Betriebswirtinnen und Betriebswirte, eine Sozialpädagogin, ein Diplom -Mathematiker und zwei 
Versicherungskaufleute). Bevor die Ehrenamtlichen in der Schuldner - und Insolvenzberatung ein ge-
setzt werden, durchlaufen sie ein modulares Schulungsprogramm, u. a. mit den Bausteinen rechtliche 
Grundlagen, Grundlagen von Beratung und Regulierung, Gesprächsführung, Verbraucherinsolven z-
fahren. Anschließend hospitieren sie über einen längeren Zeitrau m, bevor sie in der Einzelfallber a-
tung oder offenen Sprechstunde eingesetzt werden.  Insbesondere sollen durch den zusätzlichen 
Einsatz Ehrenamtlicher in der Beratung die Wartezeiten von ca. 6 Monaten bei der Caritas Münster 
reduziert werden. Ohne Ehrenamt liche lägen diese bei ca. einem Jahr. Alle anderen lokalen Träger 
haben durchschnittliche Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen.  
 
In zahlreichen Kommunen (z. B. Darmstadt, Kreis Steinfurt)  bieten sowohl öffentliche als auch woh l-
fahrtsverbandliche Träger erfolgreich niedrigschwellige und direkte Hilfe in der Schuldner - und Insol-
venzberatung durch qualifizierte Ehrenamtliche an. Diese begleiten nicht nur bei der Schuldenbeseit i-
gung, sondern unterstützen und motivieren die Ratsuchenden durch praktische Tipps, ihre Schulden-
situation zu bewältigen und zukünftig mit ihrem Budget auszukommen. Häufig kommt es jedoch zu 
Akzeptanzproblemen zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, da Erwartungen an das Ehre n-
amt (z. B. Anerkennung und Würdigung des Engagements, der fachli chen Kompetenz, des Zeitei n-
satzes und inhaltlichen Umfanges) und die Ehrenamtlichen (keine Konkurrenz, leisten zusätzliche 
Arbeit, entlasten die Hauptamtlichen, müssen geschult und betreut werden) nicht ausdrücklich form u-
liert werden und häufig auseinandergehen. Wichtig sind hier Koordinatorinnen und Koordinatoren, die 
sich um die Ehrenamtlichen kümmern, für ihr Engagement werben, sie schulen und begleiten. Insb e-
sondere im Hinblick auf steigende Schuldnerzahlen und dem Wissen, dass lediglich ein kleiner Pr o-
zentsatz der betroffenen Haushalte derzeit beraten wird, ist der zusätzliche Einsatz Ehrenamtlicher in 
der Schuldner- und Insolvenzberatung ein geeigneter Ansatz, sofern die in diesem Bereich eingesetz-
ten Ehrenamtlichen die hierfür erforderlichen fachliche n Qualifikationen verfügen und die für die 
Kommunikation mit den Ratsuchenden erforderlichen Kompetenzen aufweisen.  
 
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Caritasverband Münster zur Etatberatung 2019 
die Bereitstellung einer zusätzlichen 0,5 Pe rsonalstelle für die Akquise, fachliche Begleitung und 
Schulung Ehrenamtlicher beantragt. 
 
  
7. Empfehlung der Verwaltung 
 
Die Zahl verschuldeter Haushalte steigt in Münster kontinuierlich an. Nur ein geringer Teil der b e-
troffenen Personen kommt zur sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung, sonst wären diese übe r-
lastet und könnten keine akzeptablen Wartezeiten mehr anbieten. In der Regel dauert die Beratung 
inklusive der Planaufstellung zur Schuldenbeseitigung sechs Monate. Darüber hinaus kommt es z u-
nehmend z ur begleitenden Beratung und Hilfestellung im laufenden Verfahren, die in Einzelfällen

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mehrere Jahre dauern können. Aus Verwaltungssicht sollte die soziale Schuldner- und Insolvenzbera-
tung insbesondere durch Hauptamtliche wahrgenommen werden. Der gezielte Einsatz Ehrenamtl i-
cher kann Hauptamtliche entlasten und so neben einem wohnortnahen Angebot die Fallzahlen 
und/oder Wartezeiten positiv beeinflussen. Gleichzeitig bedeutet der Einsatz Ehrenamtlicher einen 
zusätzlichen Zeitaufwand bei den Hauptamtlichen, de r sich ggf. erst nach einiger Zeit amortisiert. 
Dieser Aufwand bezieht sich vor allem auf die soziale und fachliche Qualifizierung sowie auf die pe r-
sönliche und fachliche Begleitung ehrenamtlicher Beraterinnen und Berater. Da es in Münster eine 
hohe Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement gibt, empfiehlt die Verwaltung, den Einsatz von 
Ehrenamtlichen in der Schuldner - und Insolvenzberatung zu fördern, zugleich aber auch genauer zu 
beobachten. Um bewerten zu können, ob und unter welchen Voraussetzungen die  ehrenamtliche 
Arbeit in diesem Feld die skizzierten Annahmen bestätigen kann, schlägt die Verwaltung eine Tes t-
phase von drei Jahren vor. In dieser Zeit sollten vor allem auch die Auswirkungen der ehrenamtlichen 
Arbeit auf die Wartezeit und die Zahl der Beratungen erfasst werden.  
 
Sofern die vom Caritasverband Münster beantragte Förderung für die Koordinierungsstelle aufgegri f-
fen wird, wird die Verwaltung dem  Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung zur Jahresmitte 2021 einen Auswertungsbericht vorlegen, um auf dieser 
Grundlage empfehlen zu können, ob die Förderung fortgesetzt oder beendet werden soll.    
 
 
 
 
 
In  Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

1327 Zeichen

Anlage A zur V/0845/2018 
Kurzüberblick 
Bericht zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Münster: Rechtsgrundlage, Tätigkeiten der 
Schuldner- und Insolvenzberater, Finanzierung und aktuelle Entwicklungen in Münster mit Fokus 
auf einen möglichen Einsatz Ehrenamtlicher in diesem Engagementfeld.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Information zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Münster 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 050306 Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplans 2019 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig  
Die Aufgabe Schuldner- und Insolvenzberatung ist überwiegend pflichtig; die Leistungen erbringen 
grundsätzlich hauptamtliche Kräfte. Schuldner- und Insolvenzberatung auf ehrenamtlicher Basis ist 
disponibel. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0845/2018
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37