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AN/1351/2018

Fördermaßnahmen der Stadt Köln für verfassungsfeindliche Organisationen

AfD Anfrage nach § 4 24.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 4.3

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2925 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.09.2018 
AN/1351/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.09.2018 
 
Fördermaßnahmen der Stadt Köln für verfassungsfeindliche Organisationen 
 
Die Stadt Köln überlässt derzeit - offenbar unentgeltlich - der sogenannten „Interessenge-
meinschaft Autonomes Zentrum Köln“ den Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes in 
der Luxemburger Straße 93.  
Obwohl ein kurzer Blick auf die Internetpräsenz des „AZ“ eine Reihe von Verbindungen zu 
Organisationen aufweist, die von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden als verfas-
sungsfeindlich eingestuft werden, bestritt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung des Haupt-
ausschusses vom 25. Juni 2018 jede Kenntnis davon. 
Vielmehr bekräftigte sie die Entschlossenheit der Stadtverwaltung, dem „AZ“ weiterhin 
Räumlichkeiten, bzw. Liegenschaften bereitzustellen und unterstrich dies, indem sie das „AZ“ 
wenig später besuchte und dort laut Medienberichten sogar ein T-Shirt mit der Aufschrift „AZ 
bleibt“ erwarb. 
Der nordrhein-westfälische Innenminister erklärte zwischenzeitlich auf Nachfrage der AfD 
(LT-Drs. 17/3442), dass das „AZ“ nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes folgenden 
linksextremistischen, und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen temporär 
oder dauerhaft Räume als Büro oder für Veranstaltungen überließe: 
- Interventionistische Linke Köln 
- Anarchistisches Kollektiv 
- Antifaschistische Gruppe (AG CGN) 
- Antifa AK Köln.

- 2 - 
 
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Trifft es zu, dass die Überlassung des ehemaligen Betriebshofs des Kanalbauamts an das 
„AZ“ unentgelich erfolgt, bzw. aus welchem Haushaltstitel/- Posten werden Gebühren oder 
ähnliches entrichtet? 
2. Soll die neue Liegenschaft für das „AZ“, um die sich die Stadtverwaltung derzeit nach ei-
genem Bekunden bemüht, ggf. ebenfalls unentgeltlich oder zu Konditionen unterhalb des 
Mietspiegels überlassen werden? 
3. Stellt die unentgeltliche Überlassung einer Liegenschaft, bzw. die Überlassung unterhalb-
marktüblicher Konditionen nach Auffassung der Stadtverwaltung eine Förderung dar und 
falls nein, warum nicht? 
4. Welchen anderen Organisationen werden Liegenschaften ebenfalls unentgeltlich oder 
unterhalb marktüblicher Konditionen überlassen? 
5. Die Stadt Köln ist wie jeder Träger staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz, insbesondere 
auch an das Grundgesetz und die Landesverfassung gebunden. Wie kann die Stadtverwal-
tung es vor diesem Hintergrund rechtfertigen, gleich vier (!) verfassungsfeindliche Organisa-
tionen zu fördern, bzw. zu beherbergen oder diese in einer ihrer Liegenschaften zu dulden?  
 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Luxemburger Straße 93
  • Gülichplatz 1
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
AN/1351/2018
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
24.09.2018
Erstellt
24.09.2018 09:17