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2006/0245

Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der nördlichen Waldkolonie

Magistratsvorlage 10.05.2006

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2006/0245

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2006/0245

4118 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.05.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Stadtplanungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0245 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der nördlichen Waldkolonie 
 
Vorlage vom: 10.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
31.10.2002 betr. Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der nördlichen Waldkolo-
nie wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der nördlichen Waldkolonie wird 
verzichtet. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.05.2006 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.10.2002 den folgenden Antrag vom 
11.09.2002 beschlossen: 
 
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet der nördlichen Waldkolonie zwischen der 
Straße Im Harras und der Staudinger- / Michaelistraße einen Bebauungsplan zu erstellen.“ 
 
Dazu wird folgendes berichtet: 
 
Für das Gewerbegebiet Staudingerstraße/Haasstraße gibt es einen rechtskräftigen Bebau-
ungsplan "Gewerbegebiet Pallaswiese" (W 19.1) aus dem Jahr 1975, der auch heutigen 
stadtplanerischen Anforderungen entspricht. Hier besteht kein Planerfordernis. 
 
Für das Wohngebiet Waldkolonie Nord zwischen der Straße "Im Harras" und der Michaelis-
straße - im Norden begrenzt durch die Feldschneise - gibt es einen alten Bebauungsplan 
W 21 aus dem Jahr 1967, der nicht mehr anwendbar ist (Verkündungsmangel). Bauvorha-
ben in diesem Gebiet werden nach § 34 BauGB beurteilt und nach folgenden Kriterien abge-
prüft: 
 
- Art der Nutzung: Wohngebiet 
- Überbaubare Grundstücksfläche: straßenseitige Bauflucht gilt als Baulinie, Bebauungs-
tiefe ca. 16 m 
- Bauweise: offen 
- Geschossigkeit: eins plus ausgebautes Dachgeschoss (kann bauordnungsrechtlich ein 
Vollgeschoss sein) 
- Dachform: Satteldach 
- Freiflächen: keine Stellplätze im Vorgarten 
 
Diese Kriterien werden analog auch für Bauvorhaben in der Nansenstraße angewendet. 
 
Bauvorhaben müssen sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgehung einfü-
gen. Da die bestehende Bebauung relativ homogen ist, kann weitgehend geregelt werden, 
dass der bauliche Maßstab nicht gesprengt wird. 
 
Gleichwohl wird es von einigen Bewohnern der Waldkolonie anders eingeschätzt. 
Die ursprüngliche Bebauung aus den 1930er Jahren weist eine extrem geringe Grund-
stücksausnutzung auf, die nach heutigen Wohnansprüchen nicht mehr für eine mehrköpfige 
Familie ausreicht (ca. 85 qm Wohnfläche auf ca. 1000 qm großen Grundstücken - GFZ klei-
ner 0,1!) und unter dem Aspekt einer angemessenen Ausnutzung stadtnaher, voll erschlos-
sener Wohnbauflächen städtebaulich auch nicht mehr vertretbar ist (Stichwort: Innenentwick-
lung statt Erschließung neuer Flächen im Außenbereich).

3 
... 
 
Bauvorhaben, die in den letzten zehn bis zwanzig Jahren genehmigt wurden, kommen unter 
Beachtung der o.g. Kriterien im Rahmen des § 34 auf über 300 qm Wohnfläche, was bei 
einer Grundstücksgröße von 1000 qm immer noch eine eher geringe Ausnutzung ist (GFZ 
kleiner als 0,5). Dennoch wirkt ein solches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zu den 
ursprünglichen Bauten aus den 30er Jahren vergleichsweise groß, obwohl vordere Bauflucht 
und Geschossigkeit eingehalten werden. 
 
Da mit der Aufstellung eines Bebauungsplans keine anderen städtebaulichen Ziele verfolgt 
würden als nach § 34 BauGB bereits realisierbar sind, besteht kein Planerfordernis. 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, 10.05.2006 
61.3 fe-sm   Tel.: 26 13

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 10
TOP 323
TOP 3

Orte (5)

  • Nansenstraße
  • Staudingerstraße
  • Feldschneise
  • Im Harras
  • Haasstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0245
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00