0718/2018
Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 04 Bewertungsmatrix BF 9
4556 Zeichen
Seite 1 von 3 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Waldmeisterweg (Baufeld 9) Das Baufeld Waldmeisterweg ist für die Bebauung mit Ein- oder Zweifamilienhäusern vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. I. Städtebauliche Kriterien maximal 30 Punkte Mehrfachbeauftragung Das in sich abgeschlossene Baufeld eignet sich in b esonderem Maße für die Entwicklung eines Quartiers mit individueller Gesta ltung. Dadurch kann eine be- sondere Außenwirkung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein hohes Identifikationspotenzial geschaffen werden. Die Bietenden verpflichten sich daher, nach Zuschlagserteilung in Absprache mit dem Stadtplanungsamt ein Qualifizierungsverfahren z ur Sicherstellung der städ- tebaulichen und architektonischen Qualität durchzuf ühren. Dafür werden zwei Planungsbüros durch die Stadt Köln vorgegeben und e in drittes wählen die Bie- tenden eigenständig aus. Punkte erhält, wer mehr al s diese drei Planungsbüros beauftragt. Ab insgesamt fünf Planungsbüros muss ei n „junges Büro“ berück- sichtigt werden, damit auch Berufsanfängerinnen, Be rufsanfänger und kleinere Büroorganisationen beteiligt werden. Als „junges Bü ro“ gelten Planungsbüros, deren Inhaberinnen oder Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 31.12.1977 geboren). Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Die Bietenden beauftragen drei Planungsbüros. 0 P unkte 2. Die Bietenden beauftragen ein viertes Planungsbüro. 10 Punkte 3. Die Bietenden beauftragen insgesamt fünf Planungsbü - ros, darunter ein „junges Büro“. 20 Punkte 4. Die Bietenden beauftragen insgesamt sechs Planungsbü- ros, darunter wiederum ein „junges Büro“. 30 Punkte maximal 30 Punkte II. Ökologische Kriterien maximal 20 Punkte Smart City Komponenten Die Bietenden müssen mindestens einen Baustein aus einem Katalog von Smart City-Produkten verbindlich für die gesamte Siedlung vorsehen. Unter Anderem Anlage 4 Seite 2 von 3 könnten das sein: Anschluss an das Blockheizkraftwerk der RheinEnergie (Bauabschnitt II), Photo- voltaik, Einrichtung einer öffentlichen Ladestation für Elektroautos oder E-Bikes, Smart Home Pakete, Einrichtung einer Car Sharing St ation (weitere Komponen- ten werden derzeit mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abgestimmt). Punkte werden vergeben für: 1. Es wird lediglich ein Baustein umgesetzt. 0 Punkt e 2. Es werden zwei Bausteine umgesetzt. 10 Punkte 3. Es werden drei oder mehr Bausteine umgesetzt. 20 Pu nkte maximal 20 Punkte III. Wohnungspolitische Kriterien maximal 20 Pu nkte Mieteinfamilienhäuser Die Bietenden sehen neben den Häusern für den Eigentumserwerb auch Häuser zur Anmietung vor. Sollten die Bietenden selbst nicht als Bestandshaltende agie- ren wollen, ist eine Weiterveräußerung aller Mietei nheiten an eine Bestandshal- terin oder einen Bestandshalter zulässig. Die Weite rveräußerung erfolgt selbst- verständlich erst nach Fertigstellung aller Objekte in diesem Baufeld. Punkte werden vergeben für: 1. Es werden weniger als sechs Mietdoppelhaushälften v or- gesehen. 0 Punkte 2. Es werden mindestens sechs Mietdoppelhaushälften vorgesehen. 10 Punkte 3. Es werden mindestens acht Mietdoppelhaushälften vor - gesehen, wovon ein Doppelhaus (zwei Doppelhaushälf- ten) für eine Wohngemeinschaft ausgelegt ist. 15 Punkte 4. Es werden mindestens zehn Mietdoppelhaushälften vor - gesehen, wovon ein Doppelhaus (zwei Doppelhaushälf- ten) für eine Wohngemeinschaft ausgelegt ist. 20 Punkte maximal 20 Punkte Seite 3 von 3 IV. Preiswettbewerb maximal 30 Punkte Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: Höchstgebot maximal 30 Punkte Die zu vergebenden Punkte berechnen sich wie folgt: Gebot x 30 Punkte höchstes Gebot Zusammenfassung Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Städtebauliche Kriterien Mehrfachbeauftragung 30 Punkte II. Ökologische Kriterien Smart City Komponenten 2 0 Punkte III. Wohnungspolitische Kriterien Mieteinfamilienhä user 20 Punkte IV. Preiswettbewerb 30 Punkte insgesamt 100 Punkte
Anlage 06 Zusammenfassung Fachgespräch 18.06.18
3907 Zeichen
Seite 1 von 2 Ergebnisse des Fachgesprächs am 18.06.2018 Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2018 beschlossen, die Be- schlussvorlage und das Instrument Konzeptausschreibung allgemein in einem Fachgespräch unter Beteiligung der Sprecher des Stadtentwicklung sausschusses und Mitgliedern der Be- zirksvertretung Rodenkirchen zu erörtern. Das Gespräch fand am 18.06.2018 statt: Die Verwaltung hat als Diskussionsgrundlage eine Pr äsentation vorbereitet, die als Anlage 7 beigefügt ist. Die Präsentation ist wie folgt strukturiert: 1. Grundzüge des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 STE K Wohnen / Vergabe nach Kon- zeptqualität 2. Bisherige Pilotanwendungen und deren Ergebnisse 3. Vorschlag für den Aufbau zukünftiger Konzeptauss chreibungen 4. weiteres Vorgehen bei den aktuellen Anwendungsfä llen Sürther Feld, 3. Bauabschnitt, Baufelder 8 und 9 zu 1. Die Verwaltung stellt nochmals die Grundzüge des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Thema Stadtentwicklungskonzept Wohnen / Vergabe nach Konzeptqualität vor. zu 2. Die geringe Beteiligung, insbesondere im Sürt her Feld, 3. Bauabschnitt, Baufelder 3 (Genossenschaften, 1 Bewerbung) und 5 (Baugruppen, keine Bewerbung) wird disku- tiert. Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe durc h Befragung der Adressaten zu eruieren. Frau Stottrop vom Haus der Architektur Kö ln (HDAK) bietet an, beim Netz- werk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen des HD AK nachzufragen, welche Gründe zur Nichtbeteiligung der dort organisierten Baugruppen geführt hat, und die Liegenschaftsverwaltung zu informieren. Hinsichtlich des Baufeldes 5 wird das weitere Vorg ehen erörtert. Es besteht Einigkeit, dass weiterhin Bedarf für derartige Nutzungen beste ht, eine nochmalige Ausschrei- bung des Grundstücks für diesen Zweck aber keinen S inn macht. Die Verwaltung wird gebeten, eine Direktvergabe des Grundstücks an einen Bestandshalter zu prü- fen. Die Vergabe sollte zum Festpreis und zur Erric htung von geförderten und freifi- nanzierten Mietwohnungen erfolgen. So kann ein weiteres zeitaufwendiges Verfahren vermieden und dringend benötigter Wohnraum schnellst möglich geschaffen werden. zu 3. Die strukturierte Darstellung der Bewertungsk riterien wird begrüßt. zu 4. Die Ausführungen der Verwaltung werden grunds ätzlich begrüßt. Die Frage, ob ein Preiswettbewerb stattfinden soll, wird diskutiert. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass nach ihren Erfahrungen im Einfamilienhausbereich di e Bauträger einen günstigeren Einstandspreis nicht an den Endverbraucher weiterge ben. Die Absatzpreise werden daran ausgerichtet, was der Markt maximal hergibt. Daher ist nach Ausfassung der Verwaltung ein Preiswettbewerb insbesondere bei den hochwertigen sogenannten Satelliten vertretbar. Die Verwaltung wird gebeten, bei Baufeld 8 zusätzl ich zu den Kriterien Architektur und Gestaltungsqualität sowie Preiswettbewerb eine Vorgabe zum nachhaltigen Bau- Anlage 6 Seite 2 von 2 en zu ergänzen. Es besteht die Möglichkeit, dies üb er verschiedene Zertifizierungs- systeme nachzuweisen, die einen ganzheitlichen Ansa tz verfolgen. Diese Vorgabe soll auch bei Baufeld 9 die Kriterien Energieeinspa rung und ökologisches Bauen er- setzen. Die eingereichten Konzepte sollen ähnlich wie bei den Baufeldern 1, 3 und 5 von ei- ner interdisziplinären Bewertungskommission aus Fachleu ten der Verwaltung (Bau- verwaltungsamt, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Stadtplanungs- amt sowie gegebenenfalls anderen Fachdienststellen je nach Schwerpunkt der Aus- schreibung) und einer externen, fachlich ausgewiese nen Person ausgewertet und beurteilt werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine Zusammenfassung d er Ergebnisse des Fachgesprächs sowie die besprochenen Bewertungsmatrizen in die Vo rlage 0718/2018 einzuarbeiten und möglichst noch zur Sitzungsfolge vor der Sommerpause vorzulegen.
Beschlussvorlage Ausschuss
4285 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 0718/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt Baufelder "Sonnentauweg" und "Waldmeisterweg" - Konzeptausschreibung Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) und b) aufg e- führten Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln -Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf -Land, Flur 17 an Bauträger (siehe Anlage 1 und 2). Er verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls de r Stadt- entwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmt. a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878 und 1880) geplante Nutzung: 32 Doppelhaushälften (DHH) oder 16 freistehende Einfamilienhäuser (EFH) Größe: insgesamt 9.304 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 9.955.280,- Euro Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 3 beigefügten Konzeptvorgaben. b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881 - 1886) geplante Nutzung: rd. 60 Doppelhaushälften (DHH) Größe: insgesamt 18.525 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 19.737.500,- Euro Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 4 beigefügten Konzeptvorgaben. Liegenschaftsausschuss 08.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Liegenschaftsausschuss 03.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die beiden in sich abgeschlossenen Baufelder 8 und 9 eignen sich in besonderem Maße für die Ent- wicklung eines Quartiers mit individueller Gestaltung. Die vom späteren Käufer beziehungsweise von der späteren Käuferin verbindlich und auf eigene Kosten durchzuführende Mehrfachbeauftragung dient dazu, den Vorhaben eine besondere Außenwirkung zu geben und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein hohes Identifikationspotenzial zu schaffen. Die Auswahljury wird mit Vertreterinnen oder Vertretern des Investors, der Verwaltung (Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung sowie Lie- genschaften) und aus der Politik (Rat/BV 2) besetzt. Ein ebenfalls vom späteren Käufer beziehungs- weise von der späteren Käuferin zu beauftragendes externes Büro koordiniert das Verfahren zwecks Terminierung, Organisation und Durchführung der Mehrfachbeauftragung. Weiterhin haben die Bauträger den Ausbau der inneren Erschließung durch den Abschluss eines Er- schließungsvertrages sicherzustellen. Hierdurch kann die Gestaltung der öffentlichen Räume indivi- duell auf die Gestaltung der Hochbauten abgestimmt werden. Aufgrund des obligatorischen Erschlie- ßungsvertrages ist der Verkauf eines Baufeldes an mehrere Investoren nicht möglich, weil es eine verbindliche Ansprechperson für den Abschluss des Erschließungsvertrages geben muss. Die Bil- dung von Arbeitsgemeinschaften oder Konsortien ist jedoch möglich. Darauf wird in der Ausschrei- bung explizit hingewiesen. Das Sürther Feld ist Bestandteil des Klimaschutzprojektes Smart City Cologne. Ein Baustein des Pro- jektes ist das Blockheizkraftwerk der RheinEnergie aus dem 2. Bauabschnitt, dessen Kapazität be- reits so ausgelegt ist, dass es auch die Gebäude des 3. Bauabschnitts mit Nahwärme versorgen kann. Durch die verbindliche Vorgabe von Smart City-Produkten aus einem abschließend noch mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Katalog wird dem Projekt Smart City Cologne Rechnung getragen und werden die Investoren gegebenenfalls motiviert, die Siedlung an die vorhan- dene Nahwärmeversorgung anzuschließen. Da der Investor gleichzeitig Erschließungsträger ist, kön- nen auch Komponenten im öffentlichen Raum (zum Beispiel eine öffentliche Ladestation für Elektro- autos beziehungsweise E-Bikes oder eine Car Sharing Station) problemlos integriert werden. Ferner wird im Baufeld 8 ein besonderer Akzent auf nachhaltiges Bauen gesetzt. Die entsprechenden Leistungen in diesem Bereich sind durch eine Zertifizierung nachzuweisen. Im Baufeld 9 wird die Er- richtung von Mieteinfamilienhäusern honoriert. Die Rückäußerungsfrist für die Bietenden soll rund 6 Monate ab Veröffentlichung der Verkaufsexpo- sés unter Berücksichtigung der Vorlagefristen der politischen Gremien betragen.
Anlage 09 Bewertungsmatrix BF 9 NEU
4502 Zeichen
Seite 1 von 3 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Waldmeisterweg (Baufeld 9) Das Baufeld Waldmeisterweg ist für die Bebauung mit Ein- oder Zweifamilienhäusern vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. I. Wohnungspolitische Kriterien Zusätzliche Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser Die Bietenden sehen neben den Häusern für den Eigentumserwerb auch Häuser zur Anmietung vor. Die Mieteinheiten sollen ausschl ießlich geförderte Mietein- heiten sein, daher ist die Förderquote vorab mit de m Amt für Wohnungswesen abzustimmen. Sollten die Bietenden selbst nicht als Bestandshaltende agieren wollen, ist eine Weiterveräußerung aller Mieteinhei ten an eine Bestandshalterin oder einen Bestandshalter zulässig. Die Weiterveräu ßerung erfolgt selbstver- ständlich erst nach Fertigstellung aller Objekte in diesem Baufeld. maximal 30 Punkte II. Funktionale und architektonische Kriterien Nutzungsvielfalt Der im Baugebiet Sürther Feld geplante Wohnraum sol l für unterschiedliche Le- bensmodelle entwickelt werden. Dieser wird durch fl exible und wandelbare Grundrisstypen geprägt, so dass die Häuser erweiter bar sind und generations- verträgliche Flexibilität bieten (Grundrissvariabilität). maximal 20 Punkte III. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien Nachhaltiges Bauen Der Schwerpunkt ökologischer Vorgaben bei Neubaupro jekten lag noch bis vor wenigen Jahren auf Energieeffizienz, rechtlich ausg estaltet in der Energieein- sparverordnung mit ihren zahlreichen Anpassungen. Seit einigen Jahren verfolgt die Politik, allen voran das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und seine Vorgängerinnen, zunehmend einen ganzheitlichen Ansatz. Unter dem Stichwort „Nachhaltiges Bauen“ werden neb en dem bisherigen Schwerpunkt soziale, funktionale, wirtschaftliche u nd technische, ebenso wie prozess- und standortspezifische Kriterien von Gebä uden über den gesamten Anlage 9 Seite 2 von 3 Lebenszyklus einbezogen, d.h. von der Herstellung, der Planung und der Kon- struktion über den Betrieb bis hin zum Abriss. Hierfür wurden verschiedene Zertifizierungssysteme entwickelt und anerkannt. Für den Mehrfamilienhausbau führt das BMI das „Bewe rtungssystem nach- haltiger Wohnungsbau (NaWoh)“ auf. Im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es zurzeit zwei anerkannte Systeme, das „Bewer tungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)“, wofür das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) als Zertifizierungss telle anerkannt ist, und das Zertifizierungssystem „Neubau kleiner Wohngebäu de (NKW13)“ der Deut- schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). Die Stadt Köln begrüßt einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich nachhaltiges Bauen und vergibt daher Punkte an Bietende, die sic h einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren stellen. Punkte werden vergeben für: 1. Es wird kein anerkanntes Zertifizierungsverfahren durchgeführt. 0 Punkte 2. Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen Erfüllungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. 10 Punkte 3. Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen Erfüllungsgrad von mindestens 65 % zu erreichen. 20 Punkte 4. Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen Erfüllungsgrad von mindestens 80 % zu erreichen. 30 Punkte maximal 30 Punkte IV. Preiswettbewerb Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: Höchstgebot maximal 20 Punkte Die zu vergebenden Punkte berechnen sich wie folgt: Gebot x 30 Punkte höchstes Gebot Seite 3 von 3 Zusammenfassung Die Punkte für das Konzept werden wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien 30 Punkte II. Funktionale und architektonische Kriterien 20 P unkte III. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien 30 Punkte IV. Preiswettbewerb 20 Punkte insgesamt 100 Punkte
Anlage 08 Bewertungsmatrix BF 8 NEU
3748 Zeichen
Seite 1 von 2 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Sonnentauweg (Baufeld 8) Das Baufeld Sonnentauweg ist für die Bebauung mit E in- oder Zweifamilienhäusern vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. I. Funktionale und Architektonische Kriterien Architektur und Gestaltungsqualität Die Planung soll sich mit architektonischen und ges talterischen Fragen ausei- nander setzen. Dies beinhaltet zum Beispiel Archite ktur und Haustypen, Fassa- dengestaltung, Individualität der Gestaltung, Außen wirkung und Identifikations- potential. maximal 40 Punkte II. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien Nachhaltiges Bauen Der Schwerpunkt ökologischer Vorgaben bei Neubaupro jekten lag noch bis vor wenigen Jahren auf Energieeffizienz, rechtlich ausg estaltet in der Energieein- sparverordnung mit ihren zahlreichen Anpassungen. Seit einigen Jahren verfolgt die Politik, allen voran das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und seine Vorgängerinnen, zunehmend einen ganzheitlichen Ansatz. Unter dem Stichwort „Nachhaltiges Bauen“ werden neb en dem bisherigen Schwerpunkt soziale, funktionale, wirtschaftliche u nd technische, ebenso wie prozess- und standortspezifische Kriterien von Gebä uden über den gesamten Lebenszyklus einbezogen, d.h. von der Herstellung, der Planung und der Kon- struktion über den Betrieb bis hin zum Abriss. Hierfür wurden verschiedene Zertifizierungssysteme entwickelt und anerkannt. Für den Mehrfamilienhausbau führt das BMI das „Bewe rtungssystem nach- haltiger Wohnungsbau (NaWoh)“ auf. Im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es zurzeit zwei anerkannte Systeme, das „Bewer tungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)“, wofür das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) als Zertifizierungss telle anerkannt ist, und das Zertifizierungssystem „Neubau kleiner Wohngebäu de (NKW13)“ der Deut- schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). Die Stadt Köln begrüßt einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich nachhaltiges Bauen und vergibt daher Punkte an Bietende, die sic h einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren stellen. Anlage 8 Seite 2 von 2 Punkte werden vergeben für: 1. Es wird kein anerkanntes Zertifizierungsverfahren durchgeführt. 0 Punkte 2. Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen Erfüllungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. 10 Punkte 3. Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen Erfüllungsgrad von mindestens 65 % zu erreichen. 20 Punkte 4. Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen Erfüllungsgrad von mindestens 80 % zu erreichen. 30 Punkte maximal 30 Punkte III. Preiswettbewerb Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: Höchstgebot maximal 30 Punkte Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: Gebot x 30 Punkte höchstes Gebot Zusammenfassung Die Punkte für das Konzept werden wie folgt vergeben: I. Funktionale und architektonische Kriterien 40 Pu nkte II. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien 30 Punkte III. Preiswettbewerb 30 Punkte insgesamt 100 Punkte
Anlage 03 Bewertungsmatrix BF 8
5570 Zeichen
Seite 1 von 3 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Sonnentauweg (Baufeld 8) Das Baufeld Sonnentauweg ist für die Bebauung mit E in- oder Zweifamilienhäusern vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. I. Städtebauliche Kriterien maximal 30 Punkte Mehrfachbeauftragung Das in sich abgeschlossene Baufeld eignet sich in b esonderem Maße für die Entwicklung eines Quartiers mit individueller Gesta ltung. Dadurch kann eine be- sondere Außenwirkung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein hohes Identifikationspotenzial geschaffen werden. Die Bietenden verpflichten sich daher, nach Zuschlagserteilung in Absprache mit dem Stadtplanungsamt ein Qualifizierungsverfahren z ur Sicherstellung der städ- tebaulichen und architektonischen Qualität durchzuf ühren. Dafür werden zwei Planungsbüros durch die Stadt Köln vorgegeben und e in drittes wählen die Bie- tenden eigenständig aus. Punkte erhält, wer mehr al s diese drei Planungsbüros beauftragt. Ab insgesamt fünf Planungsbüros muss ei n „junges Büro“ berück- sichtigt werden, damit auch Berufsanfängerinnen, Be rufsanfänger und kleinere Büroorganisationen beteiligt werden. Als „junges Bü ro“ gelten Planungsbüros, deren Inhaberinnen oder Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 31.12.1977 geboren). Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Die Bietenden beauftragen drei Planungsbüros. 0 P unkte 2. Die Bietenden beauftragen ein viertes Planungsbüro. 10 Punkte 3. Die Bietenden beauftragen insgesamt fünf Planungsbü- ros, darunter ein „junges Büro“. 20 Punkte 4. Die Bietenden beauftragen insgesamt sechs Planungsbü- ros, darunter wiederum ein „junges Büro“. 30 Punkte maximal 30 Punkte II. Ökologische Kriterien maximal 40 Punkte Smart City Komponenten Die Bietenden müssen mindestens einen Baustein aus einem Katalog von Smart City-Produkten verbindlich für die gesamte Siedlung vorsehen. Unter Anderem Anlage 3 Seite 2 von 3 könnten das sein: Anschluss an das Blockheizkraftwerk der RheinEnergie (Bauabschnitt II), Photo- voltaik, Einrichtung einer öffentlichen Ladestation für Elektroautos oder E-Bikes, Smart Home Pakete, Einrichtung einer Car Sharing St ation (weitere Komponen- ten werden derzeit mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abgestimmt). Punkte werden vergeben für: 1. Es wird lediglich ein Baustein umgesetzt. 0 Punkte 2. Es werden zwei Bausteine umgesetzt. 10 Punkte 3. Es werden drei oder mehr Bausteine umgesetzt. 20 Pu nkte maximal 20 Punkte Nachhaltiges Bauen Der Schwerpunkt ökologischer Vorgaben bei Neubaupro jekten lag noch bis vor wenigen Jahren auf Energieeffizienz, rechtlich ausg estaltet in der Energieein- sparverordnung mit ihren zahlreichen Anpassungen. Seit einigen Jahren verfolgt die Politik, allen voran das bisherige Bundesminist erium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und seine Vorgängerinnen, zuneh- mend einen ganzheitlichen Ansatz. Unter dem Stichwort „Nachhaltiges Bauen“ werden neb en dem bisherigen Schwerpunkt soziale, funktionale, wirtschaftliche u nd technische, ebenso wie prozess- und standortspezifische Kriterien von Gebä uden über den gesamten Lebenszyklus einbezogen, d.h. von der Herstellung, der Planung und der Kon- struktion über den Betrieb bis hin zum Abriss. Hierfür wurden verschiedene Zertifizierungssysteme entwickelt und anerkannt. Für den Mehrfamilienhausbau führt das BMUB das „Bew ertungssystem nach- haltiger Wohnungsbau (NaWoh)“ auf. Im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es zurzeit zwei anerkannte Systeme, das „Bewer tungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)“, wofür das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) als Zertifizierungss telle anerkannt ist, und das Zertifizierungssystem „Neubau kleiner Wohngebäu de (NKW13)“ der Deut- schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). Die Stadt Köln begrüßt einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich nachhaltiges Bauen und vergibt daher Punkte an Bietende, die sic h einem vom BMUB aner- kannten Zertifizierungsverfahren stellen. Seite 3 von 3 Punkte werden vergeben für: 1. Es wird kein anerkanntes Zertifizierungsverfahren durch- geführt. 0 Punkte 2. Es wird unabhängig vom gewählten Zertifizierungsverfah- ren ein Erfüllungsgrad von mindestens 50 % angestrebt. 10 Punkte 3. Es wird unabhängig vom gewählten Zertifizierungsverfah- ren ein Erfüllungsgrad von mindestens 65 % angestrebt. 15 Punkte 4. Es wird unabhängig vom gewählten Zertifizierungsverfah- ren ein Erfüllungsgrad von mindestens 80 % angestrebt. 20 Punkte maximal 20 Punkte III. Preiswettbewerb maximal 30 Punkte Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: Höchstgebot maximal 30 Punkte Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: Gebot x 30 Punkte höchstes Gebot Zusammenfassung Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Städtebauliche Kriterien Mehrfachbeauftragung 30 Punkte II. Ökologische Kriterien Smart City Komponenten 20 Punkte Nachhaltiges Bauen 20 Punkte III. Preiswettbewerb 30 Punkte insgesamt 100 Punkte
Anlage 05 Vorabauszug Liegenschaftsausschuss vom 08.05.2018
5174 Zeichen
Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 08.05.2018 öffentlich 1.2 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauab- schnitt Baufelder "Sonnentauweg" und "Waldmeisterweg" - Konzeptaus- schreibung 0718/2018 1.2.1 TOP 1.2 Grundstücksverkauf im Sürther Feld 3. Bauabschnitt – Bau- felder „Sonnentauweg“ u. „Waldmeisterweg“ – Konzeptausschreibung, AN/0722/2018 RM Sommer erläutert den Änderungsantrag. Aus Sicht der Antragsteller entspricht die von der Verwaltung hier vorgelegte Bewertungsmatrix nicht den Vorgaben des vom Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 gefassten Beschlusses zum Ände- rungsantrag AN/1600/2017 sowie der Anlage 1 des Ratsbeschlusses 1775/2016. Zudem halten die Antragsteller den Bonus für das Kriterium „Junge Büros“ für prob- lematisch. Die vom Liegenschaftsausschuss zuvor festgelegten Kriterien seien hier nicht entsprechend angewandt worden. RM Pakulat ergänzt, dass es unverständlich sei, dass die Verwaltung hier eine neue Bewertungsmatrix vorgelegt hat. Sie fragt, ob bei jeder Konzeptausschreibung eine neue Bewertungsmatrix erstellt wird. Aus Sicht der Antragsteller solle die Bewer- tungsmatrix nicht zu kleinteilig sein. Die Konzeptvergabe sei ein qualitatives Konzept, dazu gehöre ein Festpreis. RM Struwe weist darauf hin, dass gem. dem Ratsbeschluss zur Konzeptvergabe (1775/2016) eine zügige Vergabe gewährleistet sein soll, insbesondere durch die Erstellung einer schlanken Bewertungsmatrix. Gemäß Anlage 2 des Ratsbeschlus- ses (Leitfaden zur Konzeptvergabe) Ziff. 4 „wird auf der Grundlage der Bewertungs- matrix jeweils eine spezifische Auswahl wesentlicher Qualitätskriterien und deren Gewichtung getroffen“. Demnach hat die Verwaltung entsprechend dem Ratsbe- schluss gehandelt. Aus seiner Sicht ist der Preiswettbewerb zu hoch gewichtet, gleichzeitig fehlen wohnungspolitische Kriterien. Er bittet auf Grund von Beratungs- bedarf darum, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratung zu geben. RM Weisenstein fragt nach der Bepunktung zur städtebaulichen Qualität. Er fragt, ob im Hinblick auf die derzeitige Wohnungssituation auf den Grundstücken nicht mehr Wohnungen errichtet werden können. Herr Fritz erläutert, dass es sich hier planungsrechtlich ausgewiesene Einfamilien- haus-/Doppelhausgebiete handelt. Daher liegt in diesem Bereich der Schwerpunkt auf der städtebaulichen Abstimmung. In beiden Fällen hat die Verwaltung daher eine Mehrfachbeauftragung vorgeschlagen. Im Grundsatzratsbeschluss wurde die Ver- waltung beauftragt, in Einfamilienhausgebieten für jedes Gebiet eine individuell maß- geschneiderte Lösung vorzuschlagen. Dementsprechend wurde der vorliegende Vorschlag erarbeitet. RM Sommer bittet darum, zusätzlich zur Mehrfachbeauftragung weitere Komponen- ten vorzugeben. Herr Fritz erklärt, dass eine Mehrfachbeauftragung wie ein städtebaulicher Wettbe- werb zu sehen ist. Eine Jury unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses wird anschließend die Ergebnisse bewerten. RM Frank erläutert, dass sich der Änderungsantrag auf den Beschluss des Liegen- schaftsausschusses vom 07.11.2017 für die Grundstücke Sürther Feld bezieht, da es sich hier auch um das Baugebiet Sürther Feld handelt und daher die Kriterien der Konzeptvergabe analog Anwendung finden sollen. Die Kriterien sollen den Interes- senten Spielräume geben und ihnen nicht zu engmaschige Vorgaben auferlegen. RM Frenzel erläutert, dass die Konzeptvergabe zur Schaffung von preiswertem Wohnraum geschaffen wurde. Die Verwaltung kann aus der Vielzahl der vom Rat beschlossenen Kriterien im Einzelfall Kriterien auswählen. Z.B Mehrfachbeauftra- gung und Qualifizierungsverfahren sollen von jedem Bewerber erfüllt werden. Frau BG Blome schlägt vor, im vorliegenden Fall ein Fachgespräch zu führen. Ihres Erachtens solle auch ein Preiswettbewerb erfolgen. RM Frank schlägt vor, die Vorlage mit Änderungsantrag und dem Auszug aus der Niederschrift ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss zur weiteren Beratung zu geben. Anschließend berät und entscheidet der Liegenschaftsausschuss ab- schließend. Ein vorgeschaltetes Fachgespräch könne hilfreich sein. Er betont noch einmal, dass für die Antragssteller vor allem qualitative Kriterien ausschlaggebend wären, wie z.B. Wohnraumförderung, ökologische Standards und Flächenausnut- zung. Die Grundstücke sollten zum Verkehrswert angeboten werden, dann entfiele der Preiswettbewerb. Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage mit Änderungsantrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss. Anschlie- ßend soll ein Fachgespräch mit Vertretern des Stadtentwicklungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses einschließlich der beiden Ausschussvorsitzenden stattfinden bevor der Liegenschaftsausschuss dann in der kommenden Sitzung über die Angelegenheit abschließend berät. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 02 Lageplan BF9
42 Zeichen
Anlage 2 © Stadt Köln, Amt 23, 02.03.2018
Anlage 07 Präsentation Fachgespräch 18.06.18
8443 Zeichen
Konzeptausschreibung Sürther Feld 3. Bauabschnitt Baufelder 8 und 9 Fachgespräch 1 18. Juni 2018 Anlage 7 2 Grundsatzbeschluss StEK Wohnen 22.09.2016 18. Juni 2018 Fachgespräch - bezahlbarer Wohnraum - Unterstützung Zielgruppen (Baugruppe, Genossenschaft, Menschen mit Behinderung etc.) - Förderung nachhaltiger Wohnungsbau - Stärkung Gestaltungsqualität - § 90 Abs. 3 GO (Verkehrswert) beachten - bei Geschoss : ab 3.000 m² Baufeld Verfahren städtebaulicher Qualität (= Mehrfachbeauftragung) - bei EFH: an Bauträger (preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität) 3 Grundsatzbeschluss StEK Wohnen 22.09.16 18. Juni 2018 Fachgespräch - Bieterauswahl transparent, nachvollziehbar - individuelle, grundstücksbezogene Bewertungskriterien - für jedes Vorhaben spezifische Matrix - 70 Punkte aus den 4 Themenblöcke, und max. 30 Punkte durch Preis - Preiswettbewerb: alle Gebote in Relation zum Bestgebot - Evaluation in 2020 ÄA von SPD, CDU, Grüne, Piraten und Deine Freunde zur Ratssitzung : - StEA in Beratungsfolge aufnehmen - für schnelle Vergabe schlanke Matrizen 4 Grundsatzbeschluss StEK Wohnen 22.09.16 18. Juni 2018 Fachgespräch 18. Juni 2018 Fachgespräch 5 - EFH - Zielgruppe Bauträger - Kriterien aus Mustermatrix: - Ausbaustufen/ Eigenleistung Themenblock a) - Begegnungsräume/ Integration bestehender Bebauung b) - Grundrissvariabilität/ Gestaltungskatalog c) - Durchlüftung, Starkregen, Begrünung etc. d) - Preiswettbewerb e) - Ausschreibungsergebnis: - 5 Bewerbungen - Höchstgebot 3,3 Mio. € (2,5 Mio. € Mindestkaufpreis) - Mindestkaufpreis =15,15 von 20 Punkten - Gewinner = bestes Konzept ≠ Höchstgebot (3.011.532,00 € ) - Fazit: - Gute Konzepte bei 0,5 Mio. € Mehreinnahme - Transparente, berechenbare Kriterien machen Risiko kalkul ierbar und fördern Teilnahme vieler Bieter 1. Pilotanwendung: Pater-Prinz-Weg 18. Juni 2018 Fachgespräch 6 2. Pilotanwendung: Sürther Feld 3. BA Baufeld 1 - Geschosswohnungsbau + EFH - Zielgruppe: Bauträger - Kriterien aus Mustermatrix: - preisgedämpfter Mietwohnungsbau/ Ausbaustufen/ Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle a) - Integration in das Quartier b) - Architektur und Gestaltung c) - Energieeinsparung d) - Ausschreibungsergebnis: - 3 Bewerbungen erfüllten Mindestkriterien - 2 Bewerber gestrichen, da Festkaufpreis unterboten - Vorläufiges Fazit: - Wenige Teilnehmer - 40% haben Kriterien ignoriert 18. Juni 2018 Fachgespräch 7 2. Pilotanwendung: Sürther Feld 3. BA Baufeld 3 - Geschosswohnungsbau - Zielgruppe: exklusiv für Genossenschaften - Kriterien aus Mustermatrix: - zusätzliche Wohnraumförderung/ gemeinschaftliche Wohnformen a) - Architektur und Gestaltung c) - Mobilitätskonzepte/ Klimaanpassung d) - Ausschreibungsergebnis: - 1 Bewerber - kaum Nachfragen während Bewerbungsphase - Vorläufiges Fazit: - geringes Interesse bei den Genossenschaften - Ziel der Bestenauslese dadurch nicht erreicht 18. Juni 2018 Fachgespräch 8 2. Pilotanwendung: Sürther Feld 3. BA Baufeld 5 - Geschosswohnungsbau - Zielgruppe: exklusiv für Baugruppen - Kriterien aus Mustermatrix: - Zielgruppen/ Organisation/ Gemeinschaftsorientierung a ) - Städtebauliche und Freiraumqualität/ Integration in das Quartier b) - Alle Kriterien aus c) - Alle Kriterien aus d) (jeweils keine spezifische Auswahl) - Ausschreibungsergebnis: - Bewerbungsschluss am 15. Juni, daher mündlicher Vortrag - wenige Rückfragen 18. Juni 2018 Fachgespräch 9 Übersicht und Vorschläge für zukünftige Standardbausteine für: Wohnungspolitische Kriterien: - preisgedämpfter Wohnraum - zusätzliche öffentliche Förderung (mehr als 30%) - gemeinschaftliche Wohnformen Wohnungspolitische Kriterien: - Mieteinfamilienhäuser - Eigenleistungen Wohnungspolitische Kriterien : - Zielgruppe/ Organisation - Gemeinschaftsorientierung Preiswettbewerb : - Preiswettbewerb max. 30 Punkte - Festpreisverfahren für Bestandshalter Preiswettbewerb : - Preiswettbewerb max. 30 Punkte (anteiliges Festpreisverfahren für Mieteinheiten) MFH EFH Sonstige z.B. Baugruppe städtebauliche/quartiersbezogene Kriterien funktionale und architektonische Kriterien ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien Individuelle Ergänzungen je nach Grundstück (optional) Preiswettbewerb : - Preiswettbewerb max. 30 Punkte (anteiliges Festpreisverfahren für Mieteinheiten) 18. Juni 2018 Fachgespräch 10 Aktueller Anwendungsfall: Sürther Feld, 3. BA Baufeld 8 Eckdaten Bebauungsplan - 2 geschossige Bebauung, Flachdach - ED festgesetzt (nur Einzel- oder Doppelhaus) Eventuelle Schwierigkeiten bei Planungen von Doppelhäusern: - Standort Zufahrten Eckgrundstücke - Position/Größe Garage/ Carport/ Garten - Ausnutzbarkeit wird geringer daher Mischung aus freistehend und DHH offen gelassen; beste Ausnutzung soll Bauträger entscheiden Grundstücke für geförderte MietEFH zu groß, zu hoher Kaufpreis 18. Juni 2018 Fachgespräch 11 Aktueller Anwendungsfall: Sürther Feld, 3. BA Baufeld 9 Eckdaten Bebauungsplan - 2 geschossige Bebauung, Satteldach - ED festgesetzt (nur Einzel- oder Doppelhaus) volle Ausnutzung: - a) 2 x 12 DHH, 5,50 m breit (Baufenster 95 m) - b) 3 x 8 DHH, 5,25 m breit (Baufenster 70 m) - c) 2 x 2 DHH, je nach Grundstückszuschnitt bis zu 7 m breit (Baufenster 14 m) - d) 4 DHH, je nach Grundstückszuschnitt bis zu 8,25 m breit (Baufenster 36 m) = 64 DHH denkbar Seite 1 von 1 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Sonnentauweg (Baufeld 8) Das Baufeld Sonnentauweg ist für die Bebauung mit E in- oder Zweifamilienhäusern vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. aus c) Funktionale und architektonische Kriterien maximal 70 Punkte Architektur und Gestaltungsqualität (zum Beispiel Architektur und Haustyp, Fassadengest altung, Individualität der Gestaltung, Außenwirkung und Identifikationspotential) und e) Preiswettbewerb maximal 30 Punkte Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: Gebot x 30 Punkte höchstes Gebot Seite 1 von 1 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Waldmeisterweg (Baufeld 9) Das Baufeld Waldmeisterweg ist für die Bebauung mit Ein- oder Zweifamilienhäusern vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. aus a) wohnungspolitische Kriterien maximal 30 Punkte Zusätzliche Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser Die Bietenden sehen neben den Häusern für den Eigentumserwerb auch Häuser zur Anmietung vor. Die Mieteinheiten sollen ausschl ießlich geförderte Mietein- heiten sein, daher ist die Förderquote vorab mit de m Amt für Wohnungswesen abzustimmen. Sollten die Bietenden selbst nicht als Bestandshaltende agieren wollen, ist eine Weiterveräußerung aller Mieteinhei ten an eine Bestandshalterin oder einen Bestandshalter zulässig. Die Weiterveräu ßerung erfolgt selbstver- ständlich erst nach Fertigstellung aller Objekte in diesem Baufeld. aus c) Funktionale und architektonische Kriterien maximal 30 Punkte Nutzungsvielfalt Der im Baugebiet Sürther Feld geplante Wohnraum sol l für unterschiedliche Le- bensmodelle entwickelt werden. Dieser wird durch fl exible und wandelbare Grundrisstypen geprägt, so dass die Häuser erweiter bar sind und generations- verträgliche Flexibilität bieten (Grundrissvariabilität). aus d) Ökologische Kriterien maximal 20 Punkt e Energieeinsparung Hier können Punkte vergeben werden für z.B. erhöhte Energieeffizienz von Ge- bäuden, Anwendung neuer Technologien, solarenergetische Optimierung. Ökologisches Bauen Hier können Punkte vergeben werden für z.B. Baustof frecycling, Gütesie- gel/Zertifizierung, Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. und e) Preiswettbewerb maximal 20 Punkte Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 20 Punk- ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: Gebot x 20 Punkte höchstes Gebot
Anlage 01 Lageplan BF8
42 Zeichen
Anlage 1 © Stadt Köln, Amt 23, 01.03.2018
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0718/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.06.2018
- Erstellt
- 05.03.2018 08:54