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0718/2018

Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt

Beschlussvorlage Ausschuss 20.06.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 03.07.2018, TOP 1.1

Anlage 04 Bewertungsmatrix BF 9

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Anlage 06 Zusammenfassung Fachgespräch 18.06.18

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 09 Bewertungsmatrix BF 9 NEU

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Anlage 08 Bewertungsmatrix BF 8 NEU

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Anlage 03 Bewertungsmatrix BF 8

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Anlage 05 Vorabauszug Liegenschaftsausschuss vom 08.05.2018

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Anlage 02 Lageplan BF9

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Anlage 07 Präsentation Fachgespräch 18.06.18

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Anlage 01 Lageplan BF8

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Anlage 04 Bewertungsmatrix BF 9

4556 Zeichen

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Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, 
Waldmeisterweg (Baufeld 9) 
 
 
Das Baufeld Waldmeisterweg ist für die Bebauung mit  Ein- oder Zweifamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
 
I. Städtebauliche Kriterien              maximal 30  Punkte  
 
Mehrfachbeauftragung 
Das in sich abgeschlossene Baufeld eignet sich in b esonderem Maße für die 
Entwicklung eines Quartiers mit individueller Gesta ltung. Dadurch kann eine be- 
sondere Außenwirkung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein hohes 
Identifikationspotenzial geschaffen werden. 
Die Bietenden verpflichten sich daher, nach Zuschlagserteilung 
 in Absprache mit 
dem Stadtplanungsamt ein Qualifizierungsverfahren z ur Sicherstellung der städ- 
tebaulichen und architektonischen Qualität durchzuf ühren. Dafür werden zwei 
Planungsbüros durch die Stadt Köln vorgegeben und e in drittes wählen die Bie- 
tenden eigenständig aus. Punkte erhält, wer mehr al s diese drei Planungsbüros 
beauftragt. Ab insgesamt fünf Planungsbüros muss ei n „junges Büro“ berück- 
sichtigt werden, damit auch Berufsanfängerinnen, Be rufsanfänger und kleinere 
Büroorganisationen beteiligt werden. Als „junges Bü ro“ gelten Planungsbüros, 
deren Inhaberinnen oder Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 
31.12.1977 geboren). 
Punkte werden wie folgt vergeben: 
 
1.  Die Bietenden beauftragen drei Planungsbüros.   0 P unkte  
2. Die Bietenden beauftragen ein viertes Planungsbüro. 10 Punkte  
3.  Die Bietenden beauftragen insgesamt fünf Planungsbü - 
ros, darunter ein „junges Büro“. 20 Punkte  
4. Die Bietenden beauftragen insgesamt sechs Planungsbü- 
ros, darunter wiederum ein „junges Büro“. 30 Punkte  
 
 maximal 30 Punkte 
 
II. Ökologische Kriterien      maximal 20 Punkte  
 
Smart City Komponenten 
Die Bietenden müssen mindestens einen Baustein aus einem Katalog von Smart 
City-Produkten verbindlich für die gesamte Siedlung  vorsehen. Unter Anderem 
Anlage 4

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könnten das sein: 
Anschluss an das Blockheizkraftwerk der RheinEnergie (Bauabschnitt II), Photo- 
voltaik, Einrichtung einer öffentlichen Ladestation  für Elektroautos oder E-Bikes, 
Smart Home Pakete, Einrichtung einer Car Sharing St ation (weitere Komponen- 
ten werden derzeit mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abgestimmt).  
Punkte werden vergeben für: 
 
1.  Es wird lediglich ein Baustein umgesetzt.   0 Punkt e  
2. Es werden zwei Bausteine umgesetzt. 10 Punkte  
3.  Es werden drei oder mehr Bausteine umgesetzt. 20 Pu nkte  
 
 maximal 20 Punkte 
 
III. Wohnungspolitische Kriterien     maximal 20 Pu nkte  
 
Mieteinfamilienhäuser 
Die Bietenden sehen neben den Häusern für den Eigentumserwerb auch Häuser 
zur Anmietung vor. Sollten die Bietenden selbst nicht als Bestandshaltende agie- 
ren wollen, ist eine Weiterveräußerung aller Mietei nheiten an eine Bestandshal- 
terin oder einen Bestandshalter zulässig. Die Weite rveräußerung erfolgt selbst- 
verständlich erst nach Fertigstellung aller Objekte in diesem Baufeld. 
Punkte werden vergeben für: 
 
1. Es werden weniger als sechs Mietdoppelhaushälften v or- 
gesehen. 
0 Punkte  
2.  Es werden mindestens sechs Mietdoppelhaushälften 
vorgesehen.  10 Punkte 
 
3. 
Es werden mindestens acht Mietdoppelhaushälften vor - 
gesehen, wovon ein Doppelhaus (zwei Doppelhaushälf-
ten) für eine Wohngemeinschaft ausgelegt ist. 
15 Punkte 
 
4. 
Es werden mindestens zehn Mietdoppelhaushälften vor - 
gesehen, wovon ein Doppelhaus (zwei Doppelhaushälf-
ten) für eine Wohngemeinschaft ausgelegt ist. 
20 Punkte 
 
 
 maximal 20 Punkte

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IV. Preiswettbewerb      maximal 30 Punkte  
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- 
ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- 
sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und 
mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot         maximal 30 Punkte 
 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich wie folgt: 
 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot 
 
 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I.   Städtebauliche Kriterien Mehrfachbeauftragung 30 Punkte  
II.  Ökologische Kriterien Smart City Komponenten 2 0 Punkte  
III. Wohnungspolitische Kriterien Mieteinfamilienhä user 20 Punkte  
IV. Preiswettbewerb  30 Punkte  
insgesamt  100 Punkte

Anlage 06 Zusammenfassung Fachgespräch 18.06.18

3907 Zeichen

Seite 1 von 2 
 
Ergebnisse 
 des Fachgesprächs am 18.06.2018 
 
Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am  08.05.2018 beschlossen, die Be- 
schlussvorlage und das Instrument Konzeptausschreibung allgemein in einem Fachgespräch 
unter Beteiligung der Sprecher des Stadtentwicklung sausschusses und Mitgliedern der Be- 
zirksvertretung Rodenkirchen zu erörtern. Das Gespräch fand am 18.06.2018 statt: 
Die Verwaltung hat als Diskussionsgrundlage eine Pr äsentation vorbereitet, die als Anlage 7 
beigefügt ist. Die Präsentation ist wie folgt strukturiert: 
1. Grundzüge des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 STE K Wohnen / Vergabe nach Kon- 
zeptqualität 
2. Bisherige Pilotanwendungen und deren Ergebnisse 
3. Vorschlag für den Aufbau zukünftiger Konzeptauss chreibungen 
4. weiteres Vorgehen bei den aktuellen Anwendungsfä llen Sürther Feld, 3. Bauabschnitt, 
Baufelder 8 und 9 
zu 1. Die Verwaltung stellt nochmals die Grundzüge des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 
zum Thema Stadtentwicklungskonzept Wohnen / Vergabe nach Konzeptqualität vor. 
zu 2. Die geringe Beteiligung, insbesondere im Sürt her Feld, 3. Bauabschnitt, Baufelder 3 
(Genossenschaften, 1 Bewerbung) und 5 (Baugruppen, keine Bewerbung) wird disku- 
tiert. Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe durc h Befragung der Adressaten zu 
eruieren. Frau Stottrop vom Haus der Architektur Kö ln (HDAK) bietet an, beim Netz- 
werk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen des HD AK nachzufragen, welche 
Gründe zur Nichtbeteiligung der dort organisierten Baugruppen geführt hat, und die 
Liegenschaftsverwaltung zu informieren. 
 Hinsichtlich des Baufeldes 5 wird das weitere Vorg ehen erörtert. Es besteht Einigkeit, 
dass weiterhin Bedarf für derartige Nutzungen beste ht, eine nochmalige Ausschrei- 
bung des Grundstücks für diesen Zweck aber keinen S inn macht. Die Verwaltung 
wird gebeten, eine Direktvergabe des Grundstücks an  einen Bestandshalter zu prü- 
fen. Die Vergabe sollte zum Festpreis und zur Erric htung von geförderten und freifi- 
nanzierten Mietwohnungen erfolgen. So kann ein weiteres zeitaufwendiges Verfahren 
vermieden und dringend benötigter Wohnraum schnellst möglich geschaffen werden. 
zu 3. Die strukturierte Darstellung der Bewertungsk riterien wird begrüßt. 
zu 4. Die Ausführungen der Verwaltung werden grunds ätzlich begrüßt. Die Frage, ob ein 
Preiswettbewerb stattfinden soll, wird diskutiert. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass 
nach ihren Erfahrungen im Einfamilienhausbereich di e Bauträger einen günstigeren 
Einstandspreis nicht an den Endverbraucher weiterge ben. Die Absatzpreise werden 
daran ausgerichtet, was der Markt maximal hergibt. Daher ist nach Ausfassung der 
Verwaltung ein Preiswettbewerb insbesondere bei den  hochwertigen sogenannten 
Satelliten vertretbar. 
 Die Verwaltung wird gebeten, bei Baufeld 8 zusätzl ich zu den Kriterien Architektur 
und Gestaltungsqualität sowie Preiswettbewerb eine Vorgabe zum nachhaltigen Bau- 
Anlage 6

Seite 2 von 2 
en zu ergänzen. Es besteht die Möglichkeit, dies üb er verschiedene Zertifizierungs- 
systeme nachzuweisen, die einen ganzheitlichen Ansa tz verfolgen. Diese Vorgabe 
soll auch bei Baufeld 9 die Kriterien Energieeinspa rung und ökologisches Bauen er- 
setzen. 
 Die eingereichten Konzepte sollen ähnlich wie bei den Baufeldern 1, 3 und 5 von ei- 
ner  interdisziplinären Bewertungskommission aus Fachleu ten der Verwaltung (Bau- 
verwaltungsamt, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Stadtplanungs- 
amt sowie gegebenenfalls anderen Fachdienststellen je nach Schwerpunkt der Aus- 
schreibung) und einer externen, fachlich ausgewiese nen Person ausgewertet und 
beurteilt werden. 
Die Verwaltung wird gebeten, eine Zusammenfassung d er Ergebnisse des Fachgesprächs 
sowie die besprochenen Bewertungsmatrizen in die Vo rlage 0718/2018 einzuarbeiten und 
möglichst noch zur Sitzungsfolge vor der Sommerpause vorzulegen.

Beschlussvorlage Ausschuss

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 0718/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt 
Baufelder "Sonnentauweg" und "Waldmeisterweg" - Konzeptausschreibung 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss  beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) und b) aufg e-
führten Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln -Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf -Land, 
Flur 17 an Bauträger (siehe Anlage 1 und 2). Er verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls de r Stadt-
entwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmt. 
 
a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878 und 1880) 
 
geplante Nutzung:  32 Doppelhaushälften (DHH) oder 16 freistehende Einfamilienhäuser (EFH) 
 
Größe:   insgesamt 9.304 m²  
 
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis 9.955.280,- Euro 
 
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 3 beigefügten Konzeptvorgaben. 
 
 
b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881 - 1886) 
 
geplante Nutzung: rd. 60 Doppelhaushälften (DHH) 
 
Größe:   insgesamt 18.525 m² 
 
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis 19.737.500,- Euro  
 
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage 4 beigefügten Konzeptvorgaben. 
 
 
Liegenschaftsausschuss 08.05.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
Liegenschaftsausschuss 03.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die beiden in sich abgeschlossenen Baufelder 8 und 9 eignen sich in besonderem Maße für die Ent-
wicklung eines Quartiers mit individueller Gestaltung. Die vom späteren Käufer beziehungsweise von 
der späteren Käuferin verbindlich und auf eigene Kosten durchzuführende Mehrfachbeauftragung 
dient dazu, den Vorhaben eine besondere Außenwirkung zu geben und für die Bewohnerinnen und 
Bewohner ein hohes Identifikationspotenzial zu schaffen. Die Auswahljury wird mit Vertreterinnen 
oder Vertretern des Investors, der Verwaltung (Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung sowie Lie-
genschaften) und aus der Politik (Rat/BV 2) besetzt. Ein ebenfalls vom späteren Käufer beziehungs-
weise von der späteren Käuferin zu beauftragendes externes Büro koordiniert das Verfahren zwecks 
Terminierung, Organisation und Durchführung der Mehrfachbeauftragung. 
 
Weiterhin haben die Bauträger den Ausbau der inneren Erschließung durch den Abschluss eines Er-
schließungsvertrages sicherzustellen. Hierdurch kann die Gestaltung der öffentlichen Räume indivi-
duell auf die Gestaltung der Hochbauten abgestimmt werden. Aufgrund des obligatorischen Erschlie-
ßungsvertrages ist der Verkauf eines Baufeldes an mehrere Investoren nicht möglich, weil es eine 
verbindliche Ansprechperson für den Abschluss des Erschließungsvertrages geben muss. Die Bil-
dung von Arbeitsgemeinschaften oder Konsortien ist jedoch möglich. Darauf wird in der Ausschrei-
bung explizit hingewiesen. 
 
Das Sürther Feld ist Bestandteil des Klimaschutzprojektes Smart City Cologne. Ein Baustein des Pro-
jektes ist das Blockheizkraftwerk der RheinEnergie aus dem 2. Bauabschnitt, dessen Kapazität be-
reits so ausgelegt ist, dass es auch die Gebäude des 3. Bauabschnitts mit Nahwärme versorgen 
kann. Durch die verbindliche Vorgabe von Smart City-Produkten aus einem abschließend noch mit 
der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Katalog wird dem Projekt Smart City Cologne 
Rechnung getragen und werden die Investoren gegebenenfalls motiviert, die Siedlung an die vorhan-
dene Nahwärmeversorgung anzuschließen. Da der Investor gleichzeitig Erschließungsträger ist, kön-
nen auch Komponenten im öffentlichen Raum (zum Beispiel eine öffentliche Ladestation für Elektro-
autos beziehungsweise E-Bikes oder eine Car Sharing Station) problemlos integriert werden. 
 
Ferner wird im Baufeld 8 ein besonderer Akzent auf nachhaltiges Bauen gesetzt. Die entsprechenden 
Leistungen in diesem Bereich sind durch eine Zertifizierung nachzuweisen. Im Baufeld 9 wird die Er-
richtung von Mieteinfamilienhäusern honoriert. 
 
Die Rückäußerungsfrist für die Bietenden soll rund 6 Monate ab Veröffentlichung der Verkaufsexpo-
sés unter Berücksichtigung der Vorlagefristen der politischen Gremien betragen.

Anlage 09 Bewertungsmatrix BF 9 NEU

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Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, 
Waldmeisterweg (Baufeld 9) 
 
 
Das Baufeld Waldmeisterweg ist für die Bebauung mit  Ein- oder Zweifamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
 
I. Wohnungspolitische Kriterien  
 
Zusätzliche Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser 
Die Bietenden sehen neben den Häusern für den Eigentumserwerb auch Häuser 
zur Anmietung vor. Die Mieteinheiten sollen ausschl ießlich geförderte Mietein- 
heiten sein, daher ist die Förderquote vorab mit de m Amt für Wohnungswesen 
abzustimmen. Sollten die Bietenden selbst nicht als  Bestandshaltende agieren 
wollen, ist eine Weiterveräußerung aller Mieteinhei ten an eine Bestandshalterin 
oder einen Bestandshalter zulässig. Die Weiterveräu ßerung erfolgt selbstver- 
ständlich erst nach Fertigstellung aller Objekte in diesem Baufeld. 
 
 maximal 30 Punkte 
 
II. Funktionale und architektonische Kriterien  
 
Nutzungsvielfalt 
Der im Baugebiet Sürther Feld geplante Wohnraum sol l für unterschiedliche Le- 
bensmodelle entwickelt werden. Dieser wird durch fl exible und wandelbare 
Grundrisstypen geprägt, so dass die Häuser erweiter bar sind und generations- 
verträgliche Flexibilität bieten (Grundrissvariabilität).  
 
 maximal 20 Punkte 
 
III. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene  Kriterien  
 
Nachhaltiges Bauen 
Der Schwerpunkt ökologischer Vorgaben bei Neubaupro jekten lag noch bis vor 
wenigen Jahren auf Energieeffizienz, rechtlich ausg estaltet in der Energieein- 
sparverordnung mit ihren zahlreichen Anpassungen. Seit einigen Jahren verfolgt 
die Politik, allen voran das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat 
(BMI) und seine Vorgängerinnen, zunehmend einen ganzheitlichen Ansatz. 
Unter dem Stichwort „Nachhaltiges Bauen“ werden neb en dem bisherigen 
Schwerpunkt soziale, funktionale, wirtschaftliche u nd technische, ebenso wie 
prozess- und standortspezifische Kriterien von Gebä uden über den gesamten 
Anlage 9

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Lebenszyklus einbezogen, d.h. von der Herstellung, der Planung und der Kon- 
struktion über den Betrieb bis hin zum Abriss. 
Hierfür wurden verschiedene Zertifizierungssysteme entwickelt und anerkannt. 
Für den Mehrfamilienhausbau führt das BMI das „Bewe rtungssystem nach-
haltiger Wohnungsbau (NaWoh)“ auf. Im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser 
gibt es zurzeit zwei anerkannte Systeme, das „Bewer tungssystem Nachhaltiger 
Kleinwohnhausbau (BNK)“, wofür das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und 
Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) als Zertifizierungss telle anerkannt ist, und 
das Zertifizierungssystem „Neubau kleiner Wohngebäu de (NKW13)“ der Deut- 
schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). 
Die Stadt Köln begrüßt einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich nachhaltiges 
Bauen und vergibt daher Punkte an Bietende, die sic h einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren stellen. 
 
Punkte werden vergeben für: 
1.  Es wird kein anerkanntes Zertifizierungsverfahren 
durchgeführt.  0 Punkte 
 
2. 
Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen 
Erfüllungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. 
10 Punkte  
3. 
Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen 
Erfüllungsgrad von mindestens 65 % zu erreichen. 
20 Punkte  
4. 
Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen 
Erfüllungsgrad von mindestens 80 % zu erreichen. 
30 Punkte  
 
 maximal 30 Punkte 
 
IV. Preiswettbewerb  
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- 
ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- 
sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und 
mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot         maximal 20 Punkte 
 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich wie folgt: 
 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot

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Zusammenfassung 
Die Punkte für das Konzept werden wie folgt vergeben: 
I. Wohnungspolitische Kriterien  30 Punkte  
II. Funktionale und architektonische Kriterien 20 P unkte  
III. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene  Kriterien 30 Punkte  
IV.  Preiswettbewerb 20 Punkte  
insgesamt  100 Punkte

Anlage 08 Bewertungsmatrix BF 8 NEU

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Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, 
Sonnentauweg (Baufeld 8) 
 
 
Das Baufeld Sonnentauweg ist für die Bebauung mit E in- oder Zweifamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
 
I. Funktionale und Architektonische Kriterien  
 
Architektur und Gestaltungsqualität 
Die Planung soll sich mit architektonischen und ges talterischen Fragen ausei- 
nander setzen. Dies beinhaltet zum Beispiel Archite ktur und Haustypen, Fassa- 
dengestaltung, Individualität der Gestaltung, Außen wirkung und Identifikations- 
potential. 
 maximal 40 Punkte 
 
II. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien  
 
Nachhaltiges Bauen 
Der Schwerpunkt ökologischer Vorgaben bei Neubaupro jekten lag noch bis vor 
wenigen Jahren auf Energieeffizienz, rechtlich ausg estaltet in der Energieein- 
sparverordnung mit ihren zahlreichen Anpassungen. Seit einigen Jahren verfolgt 
die Politik, allen voran das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat 
(BMI) und seine Vorgängerinnen, zunehmend einen ganzheitlichen Ansatz. 
Unter dem Stichwort „Nachhaltiges Bauen“ werden neb en dem bisherigen 
Schwerpunkt soziale, funktionale, wirtschaftliche u nd technische, ebenso wie 
prozess- und standortspezifische Kriterien von Gebä uden über den gesamten 
Lebenszyklus einbezogen, d.h. von der Herstellung, der Planung und der Kon- 
struktion über den Betrieb bis hin zum Abriss. 
Hierfür wurden verschiedene Zertifizierungssysteme entwickelt und anerkannt. 
Für den Mehrfamilienhausbau führt das BMI das „Bewe rtungssystem nach-
haltiger Wohnungsbau (NaWoh)“ auf. Im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser 
gibt es zurzeit zwei anerkannte Systeme, das „Bewer tungssystem Nachhaltiger 
Kleinwohnhausbau (BNK)“, wofür das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und 
Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) als Zertifizierungss telle anerkannt ist, und 
das Zertifizierungssystem „Neubau kleiner Wohngebäu de (NKW13)“ der Deut- 
schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). 
Die Stadt Köln begrüßt einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich nachhaltiges 
Bauen und vergibt daher Punkte an Bietende, die sic h einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren stellen. 
  
Anlage 8

Seite 2 von 2 
Punkte werden vergeben für: 
1.  Es wird kein anerkanntes Zertifizierungsverfahren 
durchgeführt.  0 Punkte 
 
2. 
Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen 
Erfüllungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. 
10 Punkte  
3. 
Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen 
Erfüllungsgrad von mindestens 65 % zu erreichen. 
20 Punkte  
4. 
Die Bietenden verpflichten sich, in einem vom BMI aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren (BNK oder NKW13) einen 
Erfüllungsgrad von mindestens 80 % zu erreichen. 
30 Punkte  
 
 maximal 30 Punkte 
 
III. Preiswettbewerb  
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- 
ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- 
sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und 
mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot         maximal 30 Punkte 
 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot 
 
 
Zusammenfassung 
Die Punkte für das Konzept werden wie folgt vergeben: 
I. Funktionale und architektonische Kriterien 40 Pu nkte  
II. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien 30 Punkte  
III.  Preiswettbewerb 30 Punkte  
insgesamt  100 Punkte

Anlage 03 Bewertungsmatrix BF 8

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Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, 
Sonnentauweg (Baufeld 8) 
 
 
Das Baufeld Sonnentauweg ist für die Bebauung mit E in- oder Zweifamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
 
I. Städtebauliche Kriterien              maximal 30  Punkte  
 
Mehrfachbeauftragung 
Das in sich abgeschlossene Baufeld eignet sich in b esonderem Maße für die 
Entwicklung eines Quartiers mit individueller Gesta ltung. Dadurch kann eine be- 
sondere Außenwirkung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein hohes 
Identifikationspotenzial geschaffen werden. 
Die Bietenden verpflichten sich daher, nach Zuschlagserteilung in Absprache mit 
dem Stadtplanungsamt ein Qualifizierungsverfahren z ur Sicherstellung der städ- 
tebaulichen und architektonischen Qualität durchzuf ühren. Dafür werden zwei 
Planungsbüros durch die Stadt Köln vorgegeben und e in drittes wählen die Bie- 
tenden eigenständig aus. Punkte erhält, wer mehr al s diese drei Planungsbüros 
beauftragt. Ab insgesamt fünf Planungsbüros muss ei n „junges Büro“ berück- 
sichtigt werden, damit auch Berufsanfängerinnen, Be rufsanfänger und kleinere 
Büroorganisationen beteiligt werden. Als „junges Bü ro“ gelten Planungsbüros, 
deren Inhaberinnen oder Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 
31.12.1977 geboren). 
Punkte werden wie folgt vergeben: 
 
1.  Die Bietenden beauftragen drei Planungsbüros.   0 P unkte  
2. Die Bietenden beauftragen ein viertes Planungsbüro. 10 Punkte  
3.  Die Bietenden beauftragen insgesamt fünf Planungsbü- 
ros, darunter ein „junges Büro“. 20 Punkte  
4. Die Bietenden beauftragen insgesamt sechs Planungsbü- 
ros, darunter wiederum ein „junges Büro“. 30 Punkte  
 
 maximal 30 Punkte 
 
II. Ökologische Kriterien      maximal 40 Punkte  
 
Smart City Komponenten 
Die Bietenden müssen mindestens einen Baustein aus einem Katalog von Smart 
City-Produkten verbindlich für die gesamte Siedlung  vorsehen. Unter Anderem 
Anlage 3

Seite 2 von 3 
könnten das sein: 
Anschluss an das Blockheizkraftwerk der RheinEnergie (Bauabschnitt II), Photo- 
voltaik, Einrichtung einer öffentlichen Ladestation  für Elektroautos oder E-Bikes, 
Smart Home Pakete, Einrichtung einer Car Sharing St ation (weitere Komponen- 
ten werden derzeit mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abgestimmt).  
Punkte werden vergeben für: 
 
1.  Es wird lediglich ein Baustein umgesetzt.  0 Punkte  
2. Es werden zwei Bausteine umgesetzt. 10 Punkte  
3.  Es werden drei oder mehr Bausteine umgesetzt. 20 Pu nkte  
 
 maximal 20 Punkte 
 
Nachhaltiges Bauen 
Der Schwerpunkt ökologischer Vorgaben bei Neubaupro jekten lag noch bis vor 
wenigen Jahren auf Energieeffizienz, rechtlich ausg estaltet in der Energieein- 
sparverordnung mit ihren zahlreichen Anpassungen. Seit einigen Jahren verfolgt 
die Politik, allen voran das bisherige Bundesminist erium für Umwelt, Natur- 
schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und seine Vorgängerinnen, zuneh- 
mend einen ganzheitlichen Ansatz. 
Unter dem Stichwort „Nachhaltiges Bauen“ werden neb en dem bisherigen 
Schwerpunkt soziale, funktionale, wirtschaftliche u nd technische, ebenso wie 
prozess- und standortspezifische Kriterien von Gebä uden über den gesamten 
Lebenszyklus einbezogen, d.h. von der Herstellung, der Planung und der Kon- 
struktion über den Betrieb bis hin zum Abriss. 
Hierfür wurden verschiedene Zertifizierungssysteme entwickelt und anerkannt. 
Für den Mehrfamilienhausbau führt das BMUB das „Bew ertungssystem nach-
haltiger Wohnungsbau (NaWoh)“ auf. Im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser 
gibt es zurzeit zwei anerkannte Systeme, das „Bewer tungssystem Nachhaltiger 
Kleinwohnhausbau (BNK)“, wofür das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und 
Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) als Zertifizierungss telle anerkannt ist, und 
das Zertifizierungssystem „Neubau kleiner Wohngebäu de (NKW13)“ der Deut- 
schen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB). 
Die Stadt Köln begrüßt einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich nachhaltiges 
Bauen und vergibt daher Punkte an Bietende, die sic h einem vom BMUB aner- 
kannten Zertifizierungsverfahren stellen.

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Punkte werden vergeben für: 
 
1.  Es wird kein anerkanntes Zertifizierungsverfahren durch- 
geführt.  0 Punkte  
2. Es wird unabhängig vom gewählten Zertifizierungsverfah- 
ren ein Erfüllungsgrad von mindestens 50 % angestrebt. 10 Punkte  
3. Es wird unabhängig vom gewählten Zertifizierungsverfah- 
ren ein Erfüllungsgrad von mindestens 65 % angestrebt. 15 Punkte  
4. Es wird unabhängig vom gewählten Zertifizierungsverfah- 
ren ein Erfüllungsgrad von mindestens 80 % angestrebt. 20 Punkte  
 
 maximal 20 Punkte 
 
III. Preiswettbewerb      maximal 30 Punkte  
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- 
ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- 
sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und 
mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot         maximal 30 Punkte 
 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot 
 
 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I.   Städtebauliche Kriterien Mehrfachbeauftragung 30 Punkte  
II.  Ökologische Kriterien 
Smart City Komponenten 20 Punkte  
Nachhaltiges Bauen 20 Punkte  
III. Preiswettbewerb  30 Punkte  
insgesamt  100 Punkte

Anlage 05 Vorabauszug Liegenschaftsausschuss vom 08.05.2018

5174 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Lesser 
Telefon:  (0221) 221-23074  
Fax       :  (0221) 221-24500 
E-Mail:   gerhild.lesser@stadt-koeln.de 
Datum:  09.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses vom 08.05.2018 
öffentlich 
1.2 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauab-
schnitt  
Baufelder "Sonnentauweg" und "Waldmeisterweg" - Konzeptaus-
schreibung  
0718/2018 
1.2.1 TOP 1.2  Grundstücksverkauf im Sürther Feld 3. Bauabschnitt – Bau-
felder „Sonnentauweg“ u. „Waldmeisterweg“ – Konzeptausschreibung,  
AN/0722/2018 
 
RM Sommer erläutert den Änderungsantrag. Aus Sicht der Antragsteller entspricht 
die von der Verwaltung hier vorgelegte Bewertungsmatrix nicht den Vorgaben des 
vom Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 gefassten Beschlusses zum Ände-
rungsantrag AN/1600/2017 sowie der Anlage 1 des Ratsbeschlusses 1775/2016. 
Zudem halten die Antragsteller den Bonus für das Kriterium „Junge Büros“ für prob-
lematisch. Die vom Liegenschaftsausschuss zuvor festgelegten Kriterien seien hier 
nicht entsprechend angewandt worden. 
RM Pakulat ergänzt, dass es unverständlich sei, dass die Verwaltung hier eine neue 
Bewertungsmatrix vorgelegt hat. Sie fragt, ob bei jeder Konzeptausschreibung eine 
neue Bewertungsmatrix erstellt wird. Aus Sicht der Antragsteller solle die Bewer-
tungsmatrix nicht zu kleinteilig sein. Die Konzeptvergabe sei ein qualitatives Konzept, 
dazu gehöre ein Festpreis. 
RM Struwe weist darauf hin, dass gem. dem Ratsbeschluss zur Konzeptvergabe 
(1775/2016) eine zügige Vergabe gewährleistet sein soll, insbesondere durch die 
Erstellung einer schlanken Bewertungsmatrix. Gemäß Anlage 2 des Ratsbeschlus-
ses (Leitfaden zur Konzeptvergabe) Ziff. 4 „wird auf der Grundlage der Bewertungs-
matrix jeweils eine spezifische Auswahl wesentlicher Qualitätskriterien und deren 
Gewichtung getroffen“. Demnach hat die Verwaltung entsprechend dem Ratsbe-
schluss gehandelt. Aus seiner Sicht ist der Preiswettbewerb zu hoch gewichtet,

gleichzeitig fehlen wohnungspolitische Kriterien. Er bittet auf Grund von Beratungs-
bedarf darum, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratung zu geben. 
RM Weisenstein fragt nach der Bepunktung zur städtebaulichen Qualität.  Er fragt, 
ob im Hinblick auf die derzeitige Wohnungssituation auf den Grundstücken nicht 
mehr Wohnungen errichtet werden können. 
Herr Fritz erläutert, dass es sich hier planungsrechtlich ausgewiesene Einfamilien-
haus-/Doppelhausgebiete handelt. Daher liegt in diesem Bereich der Schwerpunkt 
auf der städtebaulichen Abstimmung. In beiden Fällen hat die Verwaltung daher eine 
Mehrfachbeauftragung vorgeschlagen. Im Grundsatzratsbeschluss wurde die Ver-
waltung beauftragt, in Einfamilienhausgebieten für jedes Gebiet eine individuell maß-
geschneiderte Lösung vorzuschlagen. Dementsprechend wurde der vorliegende 
Vorschlag  erarbeitet.  
RM Sommer bittet darum, zusätzlich zur Mehrfachbeauftragung weitere Komponen-
ten vorzugeben. 
Herr Fritz erklärt, dass eine Mehrfachbeauftragung wie ein städtebaulicher Wettbe-
werb zu sehen ist. Eine Jury unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses 
und des Liegenschaftsausschusses wird anschließend die Ergebnisse bewerten. 
RM Frank erläutert, dass sich der Änderungsantrag auf den Beschluss des Liegen-
schaftsausschusses vom 07.11.2017 für die Grundstücke Sürther Feld bezieht, da es 
sich hier auch um das Baugebiet Sürther Feld handelt und daher die Kriterien der 
Konzeptvergabe analog Anwendung finden sollen. Die Kriterien sollen den Interes-
senten Spielräume geben und ihnen nicht zu engmaschige Vorgaben auferlegen. 
RM Frenzel erläutert, dass die Konzeptvergabe zur Schaffung von preiswertem 
Wohnraum geschaffen wurde. Die Verwaltung kann aus der Vielzahl der vom Rat 
beschlossenen Kriterien im Einzelfall Kriterien auswählen. Z.B Mehrfachbeauftra-
gung und Qualifizierungsverfahren sollen von jedem Bewerber erfüllt werden.  
Frau BG Blome schlägt vor, im vorliegenden Fall ein Fachgespräch zu führen. Ihres 
Erachtens solle auch ein Preiswettbewerb erfolgen. 
RM Frank schlägt vor, die Vorlage mit Änderungsantrag und dem Auszug aus der 
Niederschrift ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss zur weiteren Beratung 
zu geben. Anschließend berät und entscheidet der Liegenschaftsausschuss ab-
schließend. Ein vorgeschaltetes Fachgespräch könne hilfreich sein. Er betont noch 
einmal, dass für die Antragssteller vor allem qualitative Kriterien ausschlaggebend 
wären, wie z.B. Wohnraumförderung, ökologische Standards und Flächenausnut-
zung. Die Grundstücke sollten zum Verkehrswert angeboten werden, dann entfiele 
der Preiswettbewerb. 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage mit Änderungsantrag der CDU- 
und GRÜNE-Fraktion ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss. Anschlie-
ßend soll ein Fachgespräch mit Vertretern des Stadtentwicklungsausschusses und 
des Liegenschaftsausschusses einschließlich der beiden Ausschussvorsitzenden 
stattfinden bevor der Liegenschaftsausschuss dann in der kommenden Sitzung über 
die Angelegenheit abschließend berät. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 02 Lageplan BF9

42 Zeichen

Anlage 2 
© Stadt Köln, Amt 23, 02.03.2018

Anlage 07 Präsentation Fachgespräch 18.06.18

8443 Zeichen

Konzeptausschreibung Sürther Feld  
3. Bauabschnitt Baufelder 8 und 9  
Fachgespräch 1
18. Juni 2018 
Anlage 7

2
Grundsatzbeschluss StEK Wohnen 22.09.2016
18. Juni 2018 Fachgespräch 
- bezahlbarer Wohnraum 
- Unterstützung Zielgruppen (Baugruppe, Genossenschaft, Menschen mit 
Behinderung etc.) 
- Förderung nachhaltiger Wohnungsbau 
- Stärkung Gestaltungsqualität 
- § 90 Abs. 3 GO (Verkehrswert) beachten 
- bei Geschoss : ab 3.000 m² Baufeld Verfahren städtebaulicher Qualität 
(= Mehrfachbeauftragung)
- bei EFH: an Bauträger (preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität)

3
Grundsatzbeschluss StEK Wohnen 22.09.16
18. Juni 2018 Fachgespräch 
- Bieterauswahl transparent, nachvollziehbar 
- individuelle, grundstücksbezogene Bewertungskriterien 
- für jedes Vorhaben spezifische Matrix 
- 70 Punkte aus den 4 Themenblöcke, und  max. 30 Punkte durch Preis 
- Preiswettbewerb: alle Gebote in Relation zum Bestgebot 
- Evaluation in 2020 
ÄA von SPD, CDU, Grüne, Piraten und Deine Freunde zur Ratssitzung :
- StEA in Beratungsfolge aufnehmen 
- für schnelle Vergabe schlanke Matrizen

4
Grundsatzbeschluss StEK Wohnen 22.09.16
18. Juni 2018 Fachgespräch

18. Juni 2018 Fachgespräch 5
- EFH 
- Zielgruppe Bauträger 
- Kriterien aus Mustermatrix: 
- Ausbaustufen/ Eigenleistung Themenblock a)
- Begegnungsräume/ Integration bestehender Bebauung b)
- Grundrissvariabilität/ Gestaltungskatalog c) 
- Durchlüftung, Starkregen, Begrünung etc. d) 
- Preiswettbewerb e) 
- Ausschreibungsergebnis:
- 5 Bewerbungen 
- Höchstgebot 3,3 Mio. € (2,5 Mio. € Mindestkaufpreis) 
- Mindestkaufpreis =15,15 von 20 Punkten 
- Gewinner = bestes Konzept ≠ Höchstgebot (3.011.532,00 € )
- Fazit:    
- Gute Konzepte bei 0,5 Mio. € Mehreinnahme 
- Transparente, berechenbare Kriterien machen Risiko kalkul ierbar und 
fördern Teilnahme vieler Bieter 
1. Pilotanwendung: Pater-Prinz-Weg

18. Juni 2018 Fachgespräch 6
2. Pilotanwendung: Sürther Feld 3. BA
Baufeld 1 
- Geschosswohnungsbau + EFH 
- Zielgruppe: Bauträger 
- Kriterien aus Mustermatrix:   
- preisgedämpfter Mietwohnungsbau/ Ausbaustufen/ Wohnen für 
unterschiedliche Lebensmodelle a) 
- Integration in das Quartier b) 
- Architektur und Gestaltung c) 
- Energieeinsparung d) 
- Ausschreibungsergebnis: 
- 3 Bewerbungen erfüllten Mindestkriterien 
- 2 Bewerber gestrichen, da Festkaufpreis unterboten 
- Vorläufiges Fazit: 
- Wenige Teilnehmer 
- 40% haben Kriterien ignoriert

18. Juni 2018 Fachgespräch 7
2. Pilotanwendung: Sürther Feld 3. BA
Baufeld 3 
- Geschosswohnungsbau 
- Zielgruppe: exklusiv für Genossenschaften 
- Kriterien aus Mustermatrix: 
- zusätzliche Wohnraumförderung/ gemeinschaftliche   
Wohnformen a) 
- Architektur und Gestaltung c) 
- Mobilitätskonzepte/ Klimaanpassung d) 
- Ausschreibungsergebnis:
- 1 Bewerber 
- kaum Nachfragen während Bewerbungsphase 
- Vorläufiges Fazit: 
- geringes Interesse bei den Genossenschaften 
- Ziel der Bestenauslese dadurch nicht erreicht

18. Juni 2018 Fachgespräch 8
2. Pilotanwendung: Sürther Feld 3. BA
Baufeld 5 
- Geschosswohnungsbau 
- Zielgruppe: exklusiv für Baugruppen 
- Kriterien aus Mustermatrix: 
- Zielgruppen/ Organisation/ Gemeinschaftsorientierung a ) 
- Städtebauliche und Freiraumqualität/ Integration in  das Quartier b) 
- Alle Kriterien aus c) 
- Alle Kriterien aus d) (jeweils keine spezifische Auswahl) 
- Ausschreibungsergebnis:
- Bewerbungsschluss am 15. Juni, daher mündlicher Vortrag 
- wenige Rückfragen

18. Juni 2018 Fachgespräch 9
Übersicht und Vorschläge für zukünftige 
Standardbausteine für: 
Wohnungspolitische Kriterien: 
- preisgedämpfter Wohnraum 
- zusätzliche öffentliche 
Förderung (mehr als 30%) 
- gemeinschaftliche Wohnformen 
Wohnungspolitische 
Kriterien: 
- Mieteinfamilienhäuser 
- Eigenleistungen 
Wohnungspolitische Kriterien :
- Zielgruppe/ Organisation 
- Gemeinschaftsorientierung 
Preiswettbewerb :
- Preiswettbewerb max. 30 
Punkte 
- Festpreisverfahren für 
Bestandshalter 
Preiswettbewerb :
- Preiswettbewerb max. 30 
Punkte (anteiliges 
Festpreisverfahren für 
Mieteinheiten) 
MFH EFH Sonstige z.B. Baugruppe 
städtebauliche/quartiersbezogene Kriterien 
funktionale und architektonische Kriterien 
ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien 
Individuelle Ergänzungen je nach Grundstück (optional) 
Preiswettbewerb :
- Preiswettbewerb max. 30 
Punkte (anteiliges 
Festpreisverfahren für 
Mieteinheiten)

18. Juni 2018 Fachgespräch 10 
Aktueller Anwendungsfall: Sürther Feld, 3. BA 
Baufeld 8 
Eckdaten Bebauungsplan 
- 2 geschossige Bebauung, Flachdach 
- ED festgesetzt (nur Einzel- oder Doppelhaus) 
Eventuelle Schwierigkeiten bei 
Planungen von Doppelhäusern: 
- Standort Zufahrten Eckgrundstücke 
- Position/Größe Garage/ Carport/ Garten 
- Ausnutzbarkeit wird geringer  
 daher Mischung aus freistehend und DHH offen gelassen; beste Ausnutzung soll 
Bauträger entscheiden 
Grundstücke für geförderte MietEFH zu groß, zu hoher Kaufpreis

18. Juni 2018 Fachgespräch 11 
Aktueller Anwendungsfall: Sürther Feld, 3. BA 
Baufeld 9 
Eckdaten Bebauungsplan 
- 2 geschossige Bebauung, Satteldach 
- ED festgesetzt (nur Einzel- oder Doppelhaus)
volle Ausnutzung: 
- a) 2 x 12 DHH, 5,50 m breit (Baufenster 95 m) 
- b) 3 x   8 DHH, 5,25 m breit (Baufenster 70 m) 
- c) 2 x   2 DHH, je nach Grundstückszuschnitt 
bis zu 7 m breit (Baufenster 14 m) 
- d) 4 DHH, je nach Grundstückszuschnitt 
bis zu 8,25 m breit (Baufenster 36 m) 
= 64 DHH denkbar

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Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, 
Sonnentauweg (Baufeld 8) 
Das Baufeld Sonnentauweg ist für die Bebauung mit E in- oder Zweifamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
aus c)  Funktionale und architektonische Kriterien           maximal 70 Punkte 
Architektur und Gestaltungsqualität 
(zum Beispiel Architektur und Haustyp, Fassadengest altung, Individualität der 
Gestaltung, Außenwirkung und Identifikationspotential) 
und e)  Preiswettbewerb      maximal 30 Punkte 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punk- 
ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- 
sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und 
mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot

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Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, 
Waldmeisterweg (Baufeld 9) 
Das Baufeld Waldmeisterweg ist für die Bebauung mit  Ein- oder Zweifamilienhäusern 
vorgesehen. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
aus a)  wohnungspolitische Kriterien                         maximal 30 Punkte 
Zusätzliche Wohnraumförderung / Mieteinfamilienhäuser 
Die Bietenden sehen neben den Häusern für den Eigentumserwerb auch Häuser 
zur Anmietung vor. Die Mieteinheiten sollen ausschl ießlich geförderte Mietein- 
heiten sein, daher ist die Förderquote vorab mit de m Amt für Wohnungswesen 
abzustimmen. Sollten die Bietenden selbst nicht als  Bestandshaltende agieren 
wollen, ist eine Weiterveräußerung aller Mieteinhei ten an eine Bestandshalterin 
oder einen Bestandshalter zulässig. Die Weiterveräu ßerung erfolgt selbstver- 
ständlich erst nach Fertigstellung aller Objekte in diesem Baufeld. 
aus c)  Funktionale und architektonische Kriterien           maximal 30 Punkte 
Nutzungsvielfalt 
Der im Baugebiet Sürther Feld geplante Wohnraum sol l für unterschiedliche Le- 
bensmodelle entwickelt werden. Dieser wird durch fl exible und wandelbare 
Grundrisstypen geprägt, so dass die Häuser erweiter bar sind und generations- 
verträgliche Flexibilität bieten (Grundrissvariabilität). 
aus d)  Ökologische Kriterien      maximal 20 Punkt e
Energieeinsparung 
Hier können Punkte vergeben werden für z.B. erhöhte Energieeffizienz von Ge- 
bäuden, Anwendung neuer Technologien, solarenergetische Optimierung. 
Ökologisches Bauen 
Hier können Punkte vergeben werden für z.B. Baustof frecycling, Gütesie- 
gel/Zertifizierung, Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. 
und e)  Preiswettbewerb      maximal 20 Punkte 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 20 Punk- 
ten bewertet. Die gegenüber den Bestbietenden gerin geren Gebote werden ent- 
sprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchste n Gebot interpoliert und 
mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
Gebot x 20 Punkte 
höchstes Gebot

Anlage 01 Lageplan BF8

42 Zeichen

Anlage 1 
© Stadt Köln, Amt 23, 01.03.2018

Beratungsverlauf (3)

08.05.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.07.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0718/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.06.2018
Erstellt
05.03.2018 08:54