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0273/2025

Erweiterung des Bildungsgangs "Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Ernährung und Versorgungsmanagement“ am Berufskolleg Ehrenfeld zum Schuljahr 2025/26

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.02.2025

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Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz

1448 Zeichen

Sch u I konferenz 
- Ausschuss für Angelegenheiten die
keinen Aufschub dulden (§67 (4) SchG) -
Einberufen von: 
Leitung: 
Montag, 02.12.2024 
Teilnehmer: Gewählte Vertreter: der Schülerschaft, der Eltern, der Lehrkräfte, der 
Ausbilder, der Auszubildenden 
Tagesordnungspunkt 
Wir beantragen die Zügigkeitserweiterung im Bildungsgang „Berufsfachschule 1 -
Ernährung und Versorgungsmanagement" 
Zur Begründung: Als Folge des Umgangs mit dem Startchancenprogramm durch 
das Ministerium sind die Möglichkeiten der Beschulung von Schülerinnen und 
Schülern mit einem bereits erworbenen (zumeist ersten) Schulabschluss in der 
Ausbildungsvorbereitung stark eingeschränkt worden. 
Schulleitung kann hier nicht mehr über Ausnahmen entscheiden. Dies übernimmt 
nun die obere Schulaufsicht nach sehr engen Kriterien. 
Als Folge davon ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im obigen 
Bildungsgang deutlich gestiegen. Um für diese Schülerinnen und Schüler eine 
entsprechende Lehrsituation zu schaffen, möchten wir eine weitere Klasse 
einrichten, damit wir hoffentlich die Klassenfrequenzen unterhalb von 30 halten 
können. Damit wird eine der Schülerklientel adäquate Unterrichtssituation 
angestrebt. 
Wir bitten um Ihre Zustimmung. Diese ist für die Beantragung beim Schulträger 
notwendig. 
 Schulleiter
gesehen, befürwortet 02.12.2024 
Datum 
G:\02-4-922BKE-Allg\Konferenzen\Schulkonferenz\202 4-2025\Schuko-Schnellauss._Zügigkeitserweiterung.docx

Beschlussvorlage Rat

5211 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0273/2025 
Freigabedatum 
17.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des Bildungsgangs "Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich 
Ernährung und Versorgungsmanagement„ am Berufskolleg Ehrenfeld zum Schuljahr 
2025/26  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) 
die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) „Einjährige Berufsfachschule Typ 
1 im Fachbereich Ernährung und Versorgungsmanagement“ gemäß APO -BK 
Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 01.08.2025 am Berufskolleg 
Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln, Schulnummer 190767. 
2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Hintergrund 
Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch schulpflich-
tig, aber nicht beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote bereithalten. 
Das Angebot „Einjährige Berufsfachschule im Fach bereich Ernährung und Versorgungsma-
nagement bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer beruflicher Kompe-
tenzen – hier im Bereich Ernährung und Versorgungsmanagement – sowie die Möglichkeit zum 
Erwerb eines erweiterten ersten Schulabschlusses. 
Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird notwendig, da ein Teil der 
Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher im Bereich der vollzeitschu-
lischen Form der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen wurde. Dies war bei Schüler*innen, 
die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, immer eine Ein-
zelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A APO -BK. Auf-
grund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministerium für Schule 
und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. Für diese Schü-
ler*innen müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen wer-
den. Eine weitere Zielgruppe sind junge, no ch schulpflichtige Ausbildungsabbrecher*innen – 
auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientierung und Erfüllung 
der Schulpflicht in der Sekundarstufe II bereitgestellt werden. 
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist 
die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 
 
2. Beteiligung der Schulkonferenz 
Der Beschluss der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 
 
3. Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs-
kolleg Ehrenfeld vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Ver-
fügung. 
 
4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz N RW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit 
einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In-
anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll-
zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die

3 
Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann angenommen werden, dass die Erweite-
rung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 
 
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger  nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS Typ 1 am Berufskolleg Ehrenfeld, Weins-
bergstraße 72, 50823 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatori-
schen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens ge-
zwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klar-
heit über das zukünftige Schulangebot zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz

Beratungsverlauf (2)

17.03.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0273/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.02.2025
Erstellt
23.01.2025 11:16