0273/2025
Erweiterung des Bildungsgangs "Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Ernährung und Versorgungsmanagement“ am Berufskolleg Ehrenfeld zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz
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Sch u I konferenz - Ausschuss für Angelegenheiten die keinen Aufschub dulden (§67 (4) SchG) - Einberufen von: Leitung: Montag, 02.12.2024 Teilnehmer: Gewählte Vertreter: der Schülerschaft, der Eltern, der Lehrkräfte, der Ausbilder, der Auszubildenden Tagesordnungspunkt Wir beantragen die Zügigkeitserweiterung im Bildungsgang „Berufsfachschule 1 - Ernährung und Versorgungsmanagement" Zur Begründung: Als Folge des Umgangs mit dem Startchancenprogramm durch das Ministerium sind die Möglichkeiten der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem bereits erworbenen (zumeist ersten) Schulabschluss in der Ausbildungsvorbereitung stark eingeschränkt worden. Schulleitung kann hier nicht mehr über Ausnahmen entscheiden. Dies übernimmt nun die obere Schulaufsicht nach sehr engen Kriterien. Als Folge davon ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im obigen Bildungsgang deutlich gestiegen. Um für diese Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Lehrsituation zu schaffen, möchten wir eine weitere Klasse einrichten, damit wir hoffentlich die Klassenfrequenzen unterhalb von 30 halten können. Damit wird eine der Schülerklientel adäquate Unterrichtssituation angestrebt. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Diese ist für die Beantragung beim Schulträger notwendig. Schulleiter gesehen, befürwortet 02.12.2024 Datum G:\02-4-922BKE-Allg\Konferenzen\Schulkonferenz\202 4-2025\Schuko-Schnellauss._Zügigkeitserweiterung.docx
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0273/2025 Freigabedatum 17.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des Bildungsgangs "Einjährige Berufsfachschule im Fachbereich Ernährung und Versorgungsmanagement„ am Berufskolleg Ehrenfeld zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung des Bildungsgangs (Vollzeit) „Einjährige Berufsfachschule Typ 1 im Fachbereich Ernährung und Versorgungsmanagement“ gemäß APO -BK Anlage B 1 um einen Zug von 1 auf 2 Züge zum 01.08.2025 am Berufskolleg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln, Schulnummer 190767. 2. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund Für Schüler*innen mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, die noch schulpflich- tig, aber nicht beruflich orientiert sind, müssen die Kölner Berufskollegs Angebote bereithalten. Das Angebot „Einjährige Berufsfachschule im Fach bereich Ernährung und Versorgungsma- nagement bietet erste berufliche Orientierung und den Erwerb spezifischer beruflicher Kompe- tenzen – hier im Bereich Ernährung und Versorgungsmanagement – sowie die Möglichkeit zum Erwerb eines erweiterten ersten Schulabschlusses. Die Erweiterung des Bildungsgangs von einem auf zwei Züge wird notwendig, da ein Teil der Schüler*innen, die Zielgruppe dieses Bildungsangebots sind, bisher im Bereich der vollzeitschu- lischen Form der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen wurde. Dies war bei Schüler*innen, die bereits einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben, immer eine Ein- zelfallentscheidung der Schulleitung gemäß VV 22.3 zu § 22 Abs. 3 Anlage A APO -BK. Auf- grund der gestiegenen Schüler*innenzahlen in diesem Bereich lässt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr zu. Für diese Schü- ler*innen müssen nun zusätzliche Platzkapazitäten in anderen Bildungsgängen geschaffen wer- den. Eine weitere Zielgruppe sind junge, no ch schulpflichtige Ausbildungsabbrecher*innen – auch für diese müssen ausreichend Platzkapazitäten zur beruflichen Orientierung und Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe II bereitgestellt werden. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Schüler*innen in der Stadt Köln bereitzustellen, ist die Erweiterung des Bildungsgangs notwendig. 2. Beteiligung der Schulkonferenz Der Beschluss der Schulkonferenz ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 3. Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufs- kolleg Ehrenfeld vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Ver- fügung. 4. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz N RW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Durch die unter Punkt 1 erläuterte, veränderte Handhabung im Umgang mit Schüler*innen mit einem ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss durch das Ministerium für Schule und Bil- dung des Landes Nordrhein-Westfalen kommt dieser Bedarf an Erweiterung zustande. Die In- anspruchnahme des Bildungsgangs verschiebt sich nur in Richtung BFS Typ I anstelle der voll- zeitschulischen Ausbildungsvorbereitung. Daher verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf die 3 Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Es kann angenommen werden, dass die Erweite- rung des Bildungsganges keine Auswirkungen auf die Nachbarschulträger hat. 5. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der BFS Typ 1 am Berufskolleg Ehrenfeld, Weins- bergstraße 72, 50823 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatori- schen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens ge- zwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klar- heit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 Beschluss Schulkonferenz
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0273/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.02.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 11:16