V/0164/2023
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten, Antrag DJK SC Nienberge e. V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0164/2023 Kurzüberblick Gewährung eines städtischen Zuschusses an den DJK SC Nienberge e.V für die Anschaffung eines Sportstättenpflegerätes Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e.V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie.
Beschlussvorlage
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V/0164/2023 V/0164/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten, Antrag DJK SC Nienberge e. V. Beratungsfolge 19.04.2023 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Es wird beschlossen, dass der DJK SC Nienberge e. V. für die Beschaffung einer gebrauchten Mo- torwalze einen 50 -%igen städtischen Zuschuss in Höhe von 2.475,00 € erhält. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten 2023 Zeile 15 Transferaufwendungen 2.475,00 Begründung: Allgemeines Der Antrag erfüllt die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach den Sport- förderrichtlinien der Stadt Münster. Gemäß II. A, Nr. 6 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster können die Anschaffungskosten für Sportstättenpflegegeräte (neu oder gebraucht) mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert werden. Erlö- Sportamt 31.03.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0164/2023 se, die ggf. beim Verkauf eines zu ersetzenden Gerätes erzielt werden, werden mit dem Zuschuss ver- rechnet. Erhalten die beantragenden Vereine darüber hinaus Zuschüsse von Dritten, die mehr als 25 % der Beschaffungskosten umfassen, sinkt der städtische Zuschuss soweit ab, dass der antragstellende Sportverein mindestens 30 % der Beschaffungskosten selbst tragen muss. Mit Schreiben vom 31.12.2022 beantragte der DJK SC Nienberge e.V. für die Erstbeschaffung einer gebrauchten Motorwalze einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Anschaffungskos- ten. Die Tennisabteilung des DJK SC Nienberge verfügt über 9 Ascheplätze. Die Pflege der Ascheplätze ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Zum Winter hin werden die Plätze in Eigenleistung winterfest gemacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist eine Verdichtung der Oberfläche mit einer Motorwalze erforderlich. Im Frühjahr wird die obere Ziegelmehlschicht (2 – 3 cm) abgetra- gen und mit neuem Ziegelmehl aufgefüllt. In den folgenden Wochen müssen die Plätze, je nach Wit- terung, mehrfach mit einer Motorwalze verdichtet werden. Das Walzen erfolgt in Eigenleistung des Vereins. Bisher wurde eine Motorwalze Baujahr 1984 verwendet. Diese ist leider defekt und kann trotz mehr- facher Reparaturversuche nicht mehr eingesetzt werden. Außerdem entspricht sie nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Die Möglichkeit, eine Motorwalze für die Herrichtung der Plätze auszuleihen, scheidet aus. In dem vom Verein gewünschten Zeitraum besteht keine Möglichkeit der Ausleihe. Zur Anschaffung einer neuen oder gebrauchten Walze gibt es somit keine Alternative. Nur so kann der Verein seine Plätze zum Saisonstart herrichten. Die Firma Saremba aus Altenberge hat das wirtschaftlichste von drei vorliegenden Angeboten unter- breitet. Ein Angebot zielt auf ein gebrauchtes Gerät ab. Nach Aussage des Vereins genügt auch ein gebrauchtes Gerät den Anforderungen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte mit, dass wie beim Neugerät vom Verkäufer eine Ga- rantie eingeräumt wird. Der Verein steht sich somit gegenüber einem Neukauf nicht schlechter. Gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beträgt die maximale Förderhöhe 50 % des Kaufprei- ses, also 50 % von 4.950,00 € = 2.475,00 €. Der beantragte Zuschuss in Höhe von 2.475,00 € kann somit bewilligt werden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0164/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2023
- Erstellt
- 15.03.2023 10:53