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V/0164/2023

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten, Antrag DJK SC Nienberge e. V.

Vorlagen 30.03.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 19.04.2023, TOP 6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1627 Zeichen

Anlage A zur V/0164/2023 
Kurzüberblick 
Gewährung eines städtischen Zuschusses an den DJK SC Nienberge e.V für die Anschaffung 
eines Sportstättenpflegerätes 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit 
versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine 
des Stadtsportbund Münster e.V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu 
erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine 
des Stadtsportbund Münster e. V.. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie.

Beschlussvorlage

3654 Zeichen

V/0164/2023 
V/0164/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten, 
Antrag DJK SC Nienberge e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Es wird beschlossen, dass der DJK SC Nienberge e. V. für die Beschaffung einer gebrauchten Mo-
torwalze einen 50 -%igen städtischen Zuschuss in Höhe von 2.475,00 € erhält. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und –stätten 
2023   
Zeile 15 Transferaufwendungen  2.475,00  
 
 
 
 
 
Begründung: 
Allgemeines 
 
Der Antrag erfüllt die Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach den Sport-
förderrichtlinien der Stadt Münster.  
Gemäß II. A, Nr. 6 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster können die Anschaffungskosten für 
Sportstättenpflegegeräte (neu oder gebraucht) mit einem Zuschuss bis zu 50 % gefördert werden. Erlö-
Sportamt 
 
31.03.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bußw older 
Telefon: 492-5213 
Bussw older@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0164/2023 
se, die ggf. beim Verkauf eines zu ersetzenden Gerätes erzielt werden, werden mit dem Zuschuss ver-
rechnet. Erhalten die beantragenden Vereine darüber hinaus Zuschüsse von Dritten, die mehr als 25 % 
der Beschaffungskosten umfassen, sinkt der städtische Zuschuss soweit ab, dass der antragstellende 
Sportverein mindestens 30 % der Beschaffungskosten selbst tragen muss. 
 
Mit Schreiben vom 31.12.2022 beantragte der DJK SC Nienberge e.V. für die Erstbeschaffung einer 
gebrauchten Motorwalze einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Anschaffungskos-
ten.  
 
Die Tennisabteilung des DJK SC Nienberge verfügt über 9 Ascheplätze.  
Die Pflege der Ascheplätze ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Zum Winter hin werden die Plätze 
in Eigenleistung winterfest gemacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist eine Verdichtung der Oberfläche 
mit einer Motorwalze erforderlich. Im Frühjahr wird die obere Ziegelmehlschicht (2 – 3 cm) abgetra-
gen und mit neuem Ziegelmehl aufgefüllt. In den folgenden Wochen müssen die Plätze, je nach Wit-
terung, mehrfach mit einer Motorwalze verdichtet werden. Das Walzen erfolgt in Eigenleistung des 
Vereins.  
Bisher wurde eine Motorwalze Baujahr 1984 verwendet. Diese ist leider defekt und kann trotz mehr-
facher Reparaturversuche nicht mehr eingesetzt werden. Außerdem entspricht sie nicht mehr den 
heutigen Sicherheitsanforderungen.  
Die Möglichkeit, eine Motorwalze für die Herrichtung der Plätze auszuleihen, scheidet aus. In dem 
vom Verein gewünschten Zeitraum besteht keine Möglichkeit der Ausleihe. 
Zur Anschaffung einer neuen oder gebrauchten Walze gibt es  somit keine Alternative. Nur so kann 
der Verein seine Plätze zum Saisonstart herrichten.  
Die Firma Saremba aus Altenberge hat das wirtschaftlichste von drei vorliegenden Angeboten unter-
breitet. Ein Angebot zielt auf ein gebrauchtes Gerät ab.  
Nach Aussage des Vereins genügt auch ein gebrauchtes Gerät den Anforderungen. Das Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte mit, dass wie beim Neugerät vom Verkäufer eine Ga-
rantie eingeräumt wird. Der Verein steht sich somit gegenüber einem Neukauf nicht schlechter.  
 
Gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beträgt die maximale Förderhöhe 50 % des Kaufprei-
ses, also 50 % von 4.950,00 € = 2.475,00 €. Der beantragte Zuschuss in Höhe von 2.475,00 € kann 
somit bewilligt werden.   
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

19.04.2023 Sportausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0164/2023
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2023
Erstellt
15.03.2023 10:53