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2602/2021

Errichtung eines Neubaus mit Zweifeldsporthalle für die Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang - Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 05.01.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren

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Beschlussvorlage Ausschuss

8147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2602/2021 
Freigabedatum 
 05.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Neubaus mit Zweifeldsporthalle für die Bertha-von-Suttner-Realschule, 
Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 
4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der 
Eigenbetriebsverordnung NRW 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben 
gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 0812/2015) in Höhe von rund 
6,3 Mio. Euro für den Erweiterungsbau einschließlich Zweifeldturnhalle für die Bertha-von-Suttner-
Realschule in Köln-Vogelsang zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung des Neubaus einschließlich der Zweifeldturnhalle betragen 
nunmehr rund 31 Mio. Euro brutto statt 24,7 Mio. Euro. 
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,3 Mio. Euro brutto werden zunächst aus dem Wirt-
schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus 
dem städtischen Haushalt refinanziert. 
 
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den 
Finanzausschuss - zusätzliche konsumtive Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt rund 630.000 
Euro für die Einrichtung der Realschule. 
Die konsumtiven Mehrkosten wurden in den Haushaltsjahren 2019 - 2021 aus veranschlagten Mitteln 
des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen finanziert. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 630.000 Euro (2019-2021) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch,  
der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Der Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer 0812/2015) schließt mit Baukosten in  
Höhe von 24,7 Mio. Euro brutto ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare Risiken aufge-
treten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaßnahme ist in der 
Ausführung und soll im 3. Quartal 2022 fertig gestellt werden. Derzeit kann aufgrund der aktuellen 
Situation (Pandemie / Marktlage / Rohstoffpreise) keine konkrete Aussage über das Eintreten eventu-
eller Risiken gemacht werden. Es wird jedoch im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten alles un-
ternommen, weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. 
 
Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von rund 31 Mio. Euro 
brutto und damit Mehrkosten in Höhe von rund 6,3 Mio. Euro. 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage bei): 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind   rund 1,9 Mio. Euro (30 %) 
2. Geänderte Nutzeranforderungen    entfällt 
3. Auslagerung       entfällt 
4. Massenmehrungen      entfällt 
5. Zusätzliche (Fach-) Planungsleistungen   entfällt

3 
6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung  rund 1,7 Mio. Euro (27 %) 
7. Höhere Submissionsergebnisse    rund 2,7 Mio. Euro (43 %) 
8. Geänderte rechtliche Vorgaben    entfällt 
9. Nutzung von Synergieeffekten    entfällt 
10. Sonstiges / Risiko      entfällt___________________ 
Gesamt       rund 6,3 Mio. Euro (100,00%) 
 
 
Einsparpotentiale 
 
Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor 
berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. 
 
 
Finanzierung und Refinanzierung der Mehrkosten 
 
Baukosten: 
 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und 
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der 
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt zunächst im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel-
lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. 
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen 
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 6,3 Mio. 
Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 186.000 Euro auszugehen. 
 
 
Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 0812/2015) erhöht sich somit 
die jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten auf rund 1.040.820 Euro jährlich. Die Baufertigstel-
lung wird voraussichtlich in 2022 erfolgen, so dass die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 
entstehenden zusätzlichen Mietkosten inklusive Nebenkosten aus zu veranschlagenden Mitteln im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand fi-
nanziert werden. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
Einrichtungskosten: 
  
Mit Baubeschluss 0812/2015 vom 23.04.2015 hat der Rat investive Einrichtungskosten in Höhe von 
680.000 Euro für die Einrichtung des Neubaus und der Turnhalle beschlossen. Der Finanzausschuss 
hat für das Haushaltsjahr 2018 einer entsprechenden Mittelfreigabe von 680.000 Euro für den Erwerb 
von beweglichen Anlagevermögen zugestimmt (Vorlagen-Nummer 0475/2018). 
 
Die Realschule konnte durch Bauverzögerungen erst im November 2019 den Neubau beziehen.  
Bedingt durch die Preisentwicklung zwischen Beschlusszeitpunkt und Einrichtung sowie durch  
erhöhte Ausschreibungskosten für die NW-Räume sind Mehrkosten entstanden. Das auf dem Markt 
gängige Bodenversorgungssystem für die NW-Räume wird zwischenzeitlich nicht mehr angeboten 
und verbaut, so dass hier eine Anpassung mit einem Deckenversorgungssystem, welches erheblich 
kostenintensiver ist, erforderlich wurde. Hinzu kamen Diebstähle während der Einrichtungsphase, die 
zu Ersatzbeschaffungen führten.

4 
Die Finanzierung der Kosten für die Einrichtung der Realschule in Höhe von rund 1.055.000 Mio.  
Euro (konsumtiver Anteil: rund 630.000 Euro, investiver Anteil: 425.000 Euro) erfolgte in den Haus-
haltsjahren 2019 bis 2021. Da mit Baubeschluss 0812/2015 keine konsumtiven Kosten beschlossen 
wurden, ergeben sich nunmehr konsumtive Mehrkosten in Höhe von rund 630.000 Euro, welche in 
den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schul-
trägeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert wurden. 
 
 
Anlage 
Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2790 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2602/2021
Stand: 30.03.2026 
Sachstandsbericht  
Errichtung eines Neubaus mit Zweifeldsporthalle für die Bertha-von-Suttner-
Realschule, Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang - 
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der 
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung 
NRW 
Beschluss:  
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehraus-
gaben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 0812/2015) in 
Höhe von rund 6,3 Mio. Euro für den Erweiterungsbau einschließlich Zweifeldturnhalle für die 
Bertha-von-Suttner-Realschule in Köln-Vogelsang zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung 
der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung des Neubaus einschließlich der Zweifeldturnhalle be-
tragen nunmehr rund 31 Mio. Euro brutto statt 24,7 Mio. Euro. 
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,3 Mio. Euro brutto werden zunächst aus dem 
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlun-
gen aus dem städtischen Haushalt refinanziert. 
 
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung 
durch den Finanzausschuss - zusätzliche konsumtive Einrichtungskosten in Höhe von insge-
samt rund 630.000 Euro für die Einrichtung der Realschule. 
Die konsumtiven Mehrkosten wurden in den Haushaltsjahren 2019 - 2021 aus veranschlagten 
Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen finanziert. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der erste Bauabschnitt (Schule) wurde am 20.08.2019 baulich fertiggestellt. Die Nutzung be-
gann im November 2019 im Rahmen einer vorzeitigen Gestattung; die Übergabe an das Ob-
jektcenter der Gebäudewirtschaft erfolgte am 26.11.2019. 
Der zweite Bauabschnitt (Sporthalle) wurde am 17.04.2023 baulich fertiggestellt. Die vorzei-
tige Nutzung startete am 18.04.2023, die unbefristete Gestattung wurde am 18.07.2023 erteilt. 
Die Übergabe an das Objektcenter der Gebäudewirtschaft erfolgte am 23.01.2024. Beide 
Bauabschnitte sind seitdem in Betrieb.

2 
 
Mehrere Schlussrechnungen stehen derzeit noch aus. Darüber hinaus bestehen noch offene 
vertragliche und rechtliche Fragestellungen.  
Im Rahmen wiederkehrender Prüfungen wurden in beiden Bauabschnitten Mängel festgestellt, 
insbesondere im Bereich Brandschutz. Diese werden derzeit abgestimmt und sukzessive be-
arbeitet. 
Nächste Schritte: 
Die abschließende kaufmännische und rechtliche Projektabwicklung ist noch nicht vollständig 
abgeschlossen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
04.03.2027

Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren

1778 Zeichen

Anlage 1 
 
Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Neubau mit Zweifeldturnhalle für die  
Bertha-von-Suttner-Realschule in Köln-Vogelsang, Standort Kolkrabenweg 65 in 50829 
Köln-Vogelsang 
 
(1) Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 
Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten wurden weitere Schadstoffbelastungen mit As-
best gefunden. Diese verteilten sich großflächig im Bereich der Putzflächen und des Estrichs 
über den gesamten Altbau. Die Fortschreibung der Leistungen wurde baubegleitend ermit-
telt. Aus Gründen des vorsorgenden Arbeitsschutzes wurden gemäß TRGS 519 diese belas-
teten Bauteile rückgebaut und entsorgt (rund 1 Mio. Euro).  
Durch die Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die am Projekt 
beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutachter*innen anteilig (rund 0,9 Mio. 
Euro). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,9 Mio. Euro 
 
(6) Bauzeitverlängerung und Baupreisindex 
Kündigungen der Auftragnehmer*innen für Fassadenbau und im Bereich des Innenausbaus 
führten zu notwendigen Ersatzmaßnahmen. Durch die erneuten Vergabeverfahren kam es 
zusätzlich zu Bauzeitverzögerungen, die sich ebenfalls auf die Nachfolgegewerke auswirk-
ten. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,7 Mio. Euro 
 
(7) Höhere Submissionsergebnisse 
Bei der Durchführung der Vergabeverfahren der auszuführenden Leistungen wurden bei 
mehreren Gewerken die Ansätze der Kostenberechnung überschritten.  
Hier sind im Besonderen der Rohbau mit circa 1 Mio. Euro und der Bereich der technischen 
Ausstattung mit circa 1,2 Mio. Euro zu nennen. Die Vergabeverluste entsprechen der ange-
spannten Marktlage. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 2,7 Mio. Euro 
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 6,3 Mio. Euro

Beratungsverlauf (3)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.01.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2602/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.01.2022
Erstellt
20.07.2021 07:05