2602/2021
Errichtung eines Neubaus mit Zweifeldsporthalle für die Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang - Kostenfortschreibungsbeschluss
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2602/2021 Freigabedatum 05.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Neubaus mit Zweifeldsporthalle für die Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: 1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 0812/2015) in Höhe von rund 6,3 Mio. Euro für den Erweiterungsbau einschließlich Zweifeldturnhalle für die Bertha-von-Suttner- Realschule in Köln-Vogelsang zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Erstellung des Neubaus einschließlich der Zweifeldturnhalle betragen nunmehr rund 31 Mio. Euro brutto statt 24,7 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,3 Mio. Euro brutto werden zunächst aus dem Wirt- schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt refinanziert. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschuss - zusätzliche konsumtive Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt rund 630.000 Euro für die Einrichtung der Realschule. Die konsumtiven Mehrkosten wurden in den Haushaltsjahren 2019 - 2021 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 630.000 Euro (2019-2021) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Der Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer 0812/2015) schließt mit Baukosten in Höhe von 24,7 Mio. Euro brutto ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare Risiken aufge- treten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaßnahme ist in der Ausführung und soll im 3. Quartal 2022 fertig gestellt werden. Derzeit kann aufgrund der aktuellen Situation (Pandemie / Marktlage / Rohstoffpreise) keine konkrete Aussage über das Eintreten eventu- eller Risiken gemacht werden. Es wird jedoch im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten alles un- ternommen, weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von rund 31 Mio. Euro brutto und damit Mehrkosten in Höhe von rund 6,3 Mio. Euro. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 1,9 Mio. Euro (30 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planungsleistungen entfällt 3 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund 1,7 Mio. Euro (27 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse rund 2,7 Mio. Euro (43 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt___________________ Gesamt rund 6,3 Mio. Euro (100,00%) Einsparpotentiale Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Finanzierung und Refinanzierung der Mehrkosten Baukosten: Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho- ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt zunächst im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 6,3 Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 186.000 Euro auszugehen. Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 0812/2015) erhöht sich somit die jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten auf rund 1.040.820 Euro jährlich. Die Baufertigstel- lung wird voraussichtlich in 2022 erfolgen, so dass die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehenden zusätzlichen Mietkosten inklusive Nebenkosten aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand fi- nanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Einrichtungskosten: Mit Baubeschluss 0812/2015 vom 23.04.2015 hat der Rat investive Einrichtungskosten in Höhe von 680.000 Euro für die Einrichtung des Neubaus und der Turnhalle beschlossen. Der Finanzausschuss hat für das Haushaltsjahr 2018 einer entsprechenden Mittelfreigabe von 680.000 Euro für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen zugestimmt (Vorlagen-Nummer 0475/2018). Die Realschule konnte durch Bauverzögerungen erst im November 2019 den Neubau beziehen. Bedingt durch die Preisentwicklung zwischen Beschlusszeitpunkt und Einrichtung sowie durch erhöhte Ausschreibungskosten für die NW-Räume sind Mehrkosten entstanden. Das auf dem Markt gängige Bodenversorgungssystem für die NW-Räume wird zwischenzeitlich nicht mehr angeboten und verbaut, so dass hier eine Anpassung mit einem Deckenversorgungssystem, welches erheblich kostenintensiver ist, erforderlich wurde. Hinzu kamen Diebstähle während der Einrichtungsphase, die zu Ersatzbeschaffungen führten. 4 Die Finanzierung der Kosten für die Einrichtung der Realschule in Höhe von rund 1.055.000 Mio. Euro (konsumtiver Anteil: rund 630.000 Euro, investiver Anteil: 425.000 Euro) erfolgte in den Haus- haltsjahren 2019 bis 2021. Da mit Baubeschluss 0812/2015 keine konsumtiven Kosten beschlossen wurden, ergeben sich nunmehr konsumtive Mehrkosten in Höhe von rund 630.000 Euro, welche in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schul- trägeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert wurden. Anlage Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2602/2021
Stand: 30.03.2026
Sachstandsbericht
Errichtung eines Neubaus mit Zweifeldsporthalle für die Bertha-von-Suttner-
Realschule, Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang -
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung
NRW
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehraus-
gaben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 0812/2015) in
Höhe von rund 6,3 Mio. Euro für den Erweiterungsbau einschließlich Zweifeldturnhalle für die
Bertha-von-Suttner-Realschule in Köln-Vogelsang zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung
der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung des Neubaus einschließlich der Zweifeldturnhalle be-
tragen nunmehr rund 31 Mio. Euro brutto statt 24,7 Mio. Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,3 Mio. Euro brutto werden zunächst aus dem
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlun-
gen aus dem städtischen Haushalt refinanziert.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung
durch den Finanzausschuss - zusätzliche konsumtive Einrichtungskosten in Höhe von insge-
samt rund 630.000 Euro für die Einrichtung der Realschule.
Die konsumtiven Mehrkosten wurden in den Haushaltsjahren 2019 - 2021 aus veranschlagten
Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der erste Bauabschnitt (Schule) wurde am 20.08.2019 baulich fertiggestellt. Die Nutzung be-
gann im November 2019 im Rahmen einer vorzeitigen Gestattung; die Übergabe an das Ob-
jektcenter der Gebäudewirtschaft erfolgte am 26.11.2019.
Der zweite Bauabschnitt (Sporthalle) wurde am 17.04.2023 baulich fertiggestellt. Die vorzei-
tige Nutzung startete am 18.04.2023, die unbefristete Gestattung wurde am 18.07.2023 erteilt.
Die Übergabe an das Objektcenter der Gebäudewirtschaft erfolgte am 23.01.2024. Beide
Bauabschnitte sind seitdem in Betrieb.
2
Mehrere Schlussrechnungen stehen derzeit noch aus. Darüber hinaus bestehen noch offene
vertragliche und rechtliche Fragestellungen.
Im Rahmen wiederkehrender Prüfungen wurden in beiden Bauabschnitten Mängel festgestellt,
insbesondere im Bereich Brandschutz. Diese werden derzeit abgestimmt und sukzessive be-
arbeitet.
Nächste Schritte:
Die abschließende kaufmännische und rechtliche Projektabwicklung ist noch nicht vollständig
abgeschlossen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
04.03.2027
Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Neubau mit Zweifeldturnhalle für die Bertha-von-Suttner-Realschule in Köln-Vogelsang, Standort Kolkrabenweg 65 in 50829 Köln-Vogelsang (1) Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten wurden weitere Schadstoffbelastungen mit As- best gefunden. Diese verteilten sich großflächig im Bereich der Putzflächen und des Estrichs über den gesamten Altbau. Die Fortschreibung der Leistungen wurde baubegleitend ermit- telt. Aus Gründen des vorsorgenden Arbeitsschutzes wurden gemäß TRGS 519 diese belas- teten Bauteile rückgebaut und entsorgt (rund 1 Mio. Euro). Durch die Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die am Projekt beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutachter*innen anteilig (rund 0,9 Mio. Euro). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,9 Mio. Euro (6) Bauzeitverlängerung und Baupreisindex Kündigungen der Auftragnehmer*innen für Fassadenbau und im Bereich des Innenausbaus führten zu notwendigen Ersatzmaßnahmen. Durch die erneuten Vergabeverfahren kam es zusätzlich zu Bauzeitverzögerungen, die sich ebenfalls auf die Nachfolgegewerke auswirk- ten. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,7 Mio. Euro (7) Höhere Submissionsergebnisse Bei der Durchführung der Vergabeverfahren der auszuführenden Leistungen wurden bei mehreren Gewerken die Ansätze der Kostenberechnung überschritten. Hier sind im Besonderen der Rohbau mit circa 1 Mio. Euro und der Bereich der technischen Ausstattung mit circa 1,2 Mio. Euro zu nennen. Die Vergabeverluste entsprechen der ange- spannten Marktlage. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 2,7 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung rund 6,3 Mio. Euro
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2602/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.01.2022
- Erstellt
- 20.07.2021 07:05