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Umsetzung der neuen Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der kultur- und medienpädagogischen Einrichtungen in Köln

Mitteilung Ausschuss 1261/2017 vom 04.05.2017

Stand: Am 09.05.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 1261/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Umsetzung der neuen Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der kultur- und medienpädagogischen Einrichtungen in Köln hier: Bericht über die Erprobungsphase der Förderinstrumente im Jahr 2016 Der Rat der Stadt Köln beschloss in seiner Sitzung am 23.06.2015 die veränderten Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (1814/2015) und der kultur- und medienpädagogi- schen Facheinrichtungen (1815/2015). Da beide Aufgabenbereiche den gleichen gesetzlichen Grundlagen (§11 SGB VIII) zuzuordnen sind, wurden die Richtlinien und die Fördermodalitäten angeglichen. Mit der Einführung der neuen Richtlinien wurden auch die neuen Förderinstrumente Zuwendungsver- trag, Leistungskatalog und Kurzbericht beschlossen. Die Richtlinien wurden unter Einbeziehung der Trägerlandschaft entwickelt, um unter anderem eine Fördergerechtigkeit für die einzelnen Träger herzustellen und eine Qualitätssteigerung im Fachcon- trolling zu erreichen. Die Qualität der Arbeit wurde im Rahmen von Fachgesprächen, die im Laufe des Jahres in jeder Ein- richtung stattfanden, geprüft und komprimiert in einem Leistungskatalog erfasst. Darüber hinaus wur- den in den Gesprächen individuelle Ziele vereinbart, deren Erreichen nach einem Jahr in einem Fol- gegespräch überprüft wird. Die in den Leistungskatalogen festgehaltenen Ergebnisse werden ausgewertet und in den weiteren Dialog mit der Trägerlandschaft eingebracht. Die vorliegenden neuen Förderinstrumente wurden, wie in den oben genannten Beschlussvorlagen angekündigt, ein Jahr erprobt. Über die Erfahrungen mit der Anwendung wird in einer Präsentation unter TOP 0 berichtet. Sowohl von den Trägern, als auch von den Einrichtungen selbst und der Jugendverwaltung werden die in 2016 durchgeführten Gespräche als erfolgreich angesehen. Der Leistungskatalog selbst wird fortgeschrieben und an die jeweils bestehenden Bedarfe und Notwendigkeiten angepasst.

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2017

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.4.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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