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1261/2017

Umsetzung der neuen Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der kultur- und medienpädagogischen Einrichtungen in Köln

Mitteilung Ausschuss 04.05.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 8.4.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2130 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1261/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
 
Umsetzung der neuen Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
der kultur- und medienpädagogischen Einrichtungen in Köln 
hier: Bericht über die Erprobungsphase der Förderinstrumente im Jahr 2016 
 
 
Der Rat der Stadt Köln beschloss in seiner Sitzung am 23.06.2015 die veränderten Richtlinien zur 
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (1814/2015) und der kultur- und medienpädagogi-
schen Facheinrichtungen (1815/2015).  
Da beide Aufgabenbereiche den gleichen gesetzlichen Grundlagen (§11 SGB VIII) zuzuordnen sind, 
wurden die Richtlinien und die Fördermodalitäten angeglichen. 
 
Mit der Einführung der neuen Richtlinien wurden auch die neuen Förderinstrumente Zuwendungsver-
trag, Leistungskatalog und Kurzbericht beschlossen. 
 
Die Richtlinien wurden unter Einbeziehung der Trägerlandschaft entwickelt, um unter anderem eine 
Fördergerechtigkeit für die einzelnen Träger herzustellen und eine Qualitätssteigerung im Fachcon-
trolling zu erreichen. 
 
Die Qualität der Arbeit wurde im Rahmen von Fachgesprächen, die im Laufe des Jahres in jeder Ein-
richtung stattfanden, geprüft und komprimiert in einem Leistungskatalog erfasst. Darüber hinaus wur-
den in den Gesprächen individuelle Ziele vereinbart, deren Erreichen nach einem Jahr in einem Fol-
gegespräch überprüft wird. 
Die in den Leistungskatalogen festgehaltenen Ergebnisse werden ausgewertet und in den weiteren 
Dialog mit der Trägerlandschaft eingebracht. 
 
Die vorliegenden neuen Förderinstrumente wurden, wie in den oben genannten Beschlussvorlagen 
angekündigt, ein Jahr erprobt. Über die Erfahrungen mit der Anwendung wird in einer Präsentation 
unter TOP 0 berichtet. 
 
Sowohl von den Trägern, als auch von den Einrichtungen selbst und der Jugendverwaltung werden 
die in 2016 durchgeführten Gespräche als erfolgreich angesehen. Der Leistungskatalog selbst wird 
fortgeschrieben und an die jeweils bestehenden Bedarfe und Notwendigkeiten angepasst.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1261/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27