V/0144/2010
Situationsbericht Altstadt - Störungen im Zusammenhang mit dem "Ausgehverhalten" der Altstadtbesucher in den Abend- und Nachtstunden -Antrag der CDU-Franktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010
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Anlage 1
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V/0162/2010 Anlage 1 zur Vorlage 0144/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010: " Wohnen, leben, arbeiten und feiern - Münsters Innenstadt muss für alle attraktiv bleiben" (Anlage) Beratungsfolge 17.03.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mi t der Polizei und unter Beteiligung der Gast- ronomie einen antragsorientierten Bericht über die Sicherheitslage in Münsters Innenstadt für den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung (APRO) zu fertigen. 2. Soweit Aussagen zu den mit dem Antrag verbundene n Prüfaufträgen möglich sind, werden die- se in die Berichtsvorlage einbezogen. 3. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag der CDU-Frakt ion an den Rat Nr. A-R/0003/2010 (Anlage) zur weiteren Beratung an den APRO verwiesen. II. Kosten/Folgekosten Kosten und Folgekosten entstehen nicht. Begründung: Der Antrag wurde am 03.02.2010 in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Der APRO hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Problematik befasst und um laufende Berichterstattung gebeten. Der Antrag gliedert sich in zwei Teile mit konkrete n Aufträgen. Sowohl der Bericht als auch die Prüfung erfordern umfangreiche Recherchen und Abstimmungen mit der Polizei, der Gastronomie und dem Kriminalpräventiven Rat. Vorlagen-Nr.: V/0162/2010 Auskunft erteilt: Herr Schulze-Werner Ruf: 492 32 00 E-Mail: SchuWe@stadt-muenster.de Datum: 03.03.2010 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0162/2010 Vorab sind zum Thema bereits folgende Aussagen möglich: • Aufgrund eines Auftrages des Kriminalpräventiven R ates prüft die Ordnungsverwaltung bis zu dessen nächste Sitzung am 26.03.2010, ob und inwiew eit ein Alkoholverbot in besonders be- lasteten Zeiträumen und an entsprechenden Örtlichke iten ein Beitrag zu einer Senkung von al- koholbedingten Agressionsdelikten sein kann. Das Er gebnis der Beratung und ggf. die Be- schlussfassung des Kriminalpräventiven Rates wird z eitnah in die abschließende Vorlage ein- gearbeitet. • In den belasteten Bereichen der Münsteraner Innens tadt werden schwerpunktmäßig und im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen des Ordnu ngsamtes Doppelstreifen mit privaten Sicherheitskräften aus dem Bereich der Gastronomie vorgesehen. Über die Erfahrungen mit dieser Maßnahme wird Ende 2010 berichtet; über mögl iche stellenwirksame Maßnahmen ist dann zu entscheiden. • In Ergänzung zu einem Infoblatt der Ordnungsverwal tung, das in den belasteten Bereichen ver- teilt wird und auch in den Oberstufen der Gymnasien ausgelegt werden soll, bereiten der Deut- sche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und bet eiligte Gastronomen in Abstimmung mit der Ordnungsverwaltung eine problemorientierte Plakat- und Infozettelkampagne vor. • Die Gespräche zur Lösung bzw. Verminderung der Pro blematik mit der Polizei und der Gastro- nomie werden fortgeführt. Es wird sichergestellt, d ass geeignete Maßnahmen mit Beginn der warmen Jahreszeit ergriffen werden können. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage - 3 - V/0162/2010 Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2010 Anlage zur Vorlage 0162/2010 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de Antrag 11. Jan. 2010 Wohnen, leben, arbeiten und feiern – Münsters Innenstadt muss für alle attraktiv bleiben Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Belastungen der Anwohner in der Altstadt zu berichten, die insbesondere in den Abendstunden, nachts und am Wochenende durch lärmende, betrunkene oder randalierende Passanten, entstehen. Dabei ist insbesondere darüber zu berichten, – wie sich die Situation in der Altstadt kleinräumig im Bereich Rosenplatz / Jüdefelder Strasse sowie im Bereich Alter Fischmarkt Bült/Hörsterstraße darstellt; – wie eine Verstärkung der Polizeipräsenz erreicht werden kann; – welche Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten in diesem Zusammenhang registriert wurden; – in wieweit Beschwerden in diesen Bereichen beim Ordnungsamt bzw. der Polizei vorliegen und wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt haben; – ob und inwieweit sich die Bevölkerungsstruktur der Innenstadt in den vergangenen Jahren verändert hat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, - welche ordnungsrechtlichen Mittel rechtssicher eingesetzt werden können und welcher Aufwand dafür erforderlich ist, um die Besucher der Altstadt zu mehr Rücksichtnahme zu veranlassen bzw. welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen weiter ausgeschöpft bzw. zusätzlich ergriffen werden können, unter anderem ob ein Alkoholverbot im öffentlichen Straßenraum oder eine Vorverlegung der Sperrstunde hierzu geeignet sind; - insbesondere, welche Aufklärungsmaßnahmen erfolgversprechend sind; - wie durch eine höhere Präsenz der Ordnungskräfte eine Verbesserung erreicht werden kann und welche Kosten dies verursachen würde; - ob es über die Abfallwirtschaftsbetriebe Möglichkeiten der Optimierung bei der Straßenreinigung in der Altstadt gibt, insbesondere für die Tage Donnerstag, Samstag und Sonntag und welche Kosten damit verbunden sind; - inwieweit Gastronomen und Gewerbetreibende in diese Maßnahmen eingebunden werden können, insbesondere ob das Angebot, die städtischen Service- und Ordnungskräfte durch private Ordnungskräfte zu verstärken, genutzt werden kann; - ob die Zahl der öffentlichen Toiletten im Umfeld der betroffenen Straßenzüge ausreicht. Begründung: Anwohner und Gewerbetreibende in Münsters Innenstadt beklagen zunehmend auch öffentlich die fehlende Rücksichtnahme von Gästen der in der Innenstadt ansässigen Gastronomie, das unkontrollierte Urinieren an Hausecken und Wänden, die Hinterlassenschaften der Gastronomiebesucher in den Hauseingängen, Briefkästen, auf den Strassen und an den Fassaden und Schaufenstern. Hinzu kommt, dass in diesem Zusammenhang auch Körperverletzungen und Pöbeleien sich zu häufen scheinen. Eines der Ziele der CDU in Münster ist es, die Innenstadt von Münster nicht nur für auswärtige Gäste attraktiv zu halten, sondern auch – gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung dafür Sorge zu tragen, dass die Innenstadt nicht nur zum Ort des Einkaufens und Ausgehens wird, sondern auch als Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen, so auch für Familien, attraktiv bleibt und wieder zunehmend wird. Ein dabei im Vordergrund stehendes Bedürfnis nach Ruhe und zeitlichen Erholungsphasen im ansonsten naturgemäß belasteteren innerstädtischen Wohnumfeld wird durch die stark frequentierte Lage natürlich gegenüber einem Wohnen im äußeren Stadtbereich immer - 4 - V/0162/2010 eingeschränkt. Eine solche Einschränkung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnen und Arbeiten durch das Verhalten der Gäste zunehmend unattraktiver wird. Zwischen dem Wunsch nach Freizügigkeit der Bürger, die das gastronomische Angebot sowie die Freizeit- und Kulturangebote in Münsters Innenstadt genießen wollen sowie dem berechtigten Wunsch nach Schutz für die Menschen, die in der Innenstadt von Münster leben und arbeiten, muss dabei ein akzeptabler Kompromiss gefunden werden. Sauberkeit und Ordnung dürfen dabei nicht nur als Aufgabe des Ordnungsamtes verstanden werden, sondern stellen auch an Gäste und Gastronomen erhöhte Anforderungen an Selbstdisziplin und Rücksichtnahme. Auf Einladung der CDU Ratsfraktion haben sich in einem Hearing am 10.12.2009 betroffene Anlieger, Gastronomen, Gewerbetreibende, Studentenvertreter und zahlreiche Interessierte und Betroffene zu der Problematik eingehend geäußert und Lösungsvorschläge diskutiert. Es hat sich dabei klar heraus gestellt, dass mehrheitlich ein ausgeprägtes Bedürfnis nach einer höheren Präsenz an Ordnungskräften und ein verstärkter Polizeieinsatz gefordert wurden. Dabei wurde nicht so sehr der Ruf nach mehr Ver- und Geboten geäußert, sondern eher der dringende Wunsch aller Beteiligten, bestehende Regeln und Vorschriften so weit wie möglich auszuschöpfen und umzusetzen. Besonders hervorzuheben ist das ausdrücklich erklärte Engagement der Gastronomen, private Sicherheitskräfte zusammen mit Mitarbeitern des städtischen Service- und Ordnungsdienstes auf Kontrollgänge zu schicken, um so auch die Möglichkeiten ordnungsrechtlicher Maßnahmen ausschöpfen zu können, bei gleichzeitiger personeller Verstärkung der Verwaltung durch die privaten Servicekräfte. Gleichwohl erscheint dies angesichts der sehr eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten des Service- und Ordnungsdienstes sehr schwierig, der mit nur 22 Service- und Ordnungskräften eine Vielzahl an Aufgaben wahrnehmen muss und damit trotz erklärter Bereitschaft an seine Handlungskapazitäten stößt. Andere Anregungen der Bürger lauteten dahingehend, den Service- und Ordnungsdienst durch geringfügig beschäftigte Kräfte aufzustocken, zusätzliche Toiletten bereit zu stellen und eine stärkere Unterstützung durch städtische Reinigungskräfte anzubieten. Nachhaltig wurde auch eine verstärkte Polizeipräsenz gefordert. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster bittet die Verwaltung daher zu prüfen, wie bei Abwägung der offensichtlich gegenläufigen Interessen unter Berücksichtigung der Vorschläge aus der Bürgerschaft eine Lösung gefunden werden kann, die die Rechte und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gastronomen und Nutzer der Gastronomie möglichst wenig einschränken, ein Leben und Arbeiten in der Innenstadt aber gleichwohl noch attraktiv erhalten. gez. H.-Dieter Sellenriek Bruno Kleine Borgmann Gilbert Aldejohann Karl Kleine-Wilke Frank Baumann Marliese Kosmider Sybille Benning Franz-Pius Graf von Merveldt Georg Berding Andreas Nicklas Dieter von den Berg Jürgen Ohm Meik Bolte Robert Otte Heinz-Georg Buddenb äumer Karin Reismann Olaf Dressen Josef Rickfelder Edgar Dr üge Stefan-Alexander Roth Wolfhard Ediger Florian Steinforth Dr. Dietmar Erber Barbara Stober Walter von G öwels Stefan Weber Gilbert Hartmann Helga Welker Horst Kisnat Simone Wendland Rolf Klein
Anlage 2_ Flyer
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Anlage 2 zur Vorlage 0144/2010 (Bildwiedergabe nicht in Originalgröße) STADT MUN STER F re iz e it - P a rty - F e ie rn in M ü n s te r ke in P ro b le m ! K u h vie rte l A lte r F is c h m a rkt H a fe n u n d . . . Z u m P R O B L E M w ird e s e rs t, w e n n d ie P a rty a u f d e r S tra ß e G a s ts tä tte n u n d D is ko th e ke n s ta ttfin d e t L Ä R M S C H M U T Z F la s c h e n o d e r V e rp a c ku n g e n d u rc h d ie G e g e n d flie g e n A N S T A N D M a n n s ic h a m n ä c h s te n H a u s e in g a n g o d e r In n e n h o f g e wis s e r D in g e e n tle d ig t N ic h t g e ra d e D e n k o d e r d o c h ? Im In te re s s e ANWOHNER u n d n ic h t in e in e r d e r z a h lre ic h e n u n d a u c h in d e in e m d e r A n w o h n e r m a l d rü b e r n a c h ! d ie fe in e A rt, o d e r? d a m it e s we ite rg e h e n ka n n
Berichtsvorlage
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V/0144/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Situationsbericht Altstadt - Störungen im Zusammenhang mit dem "Ausgehverhalten" der Altstadtbesucher in den Abend- und Nachtstunden -Antrag der CDU-Franktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010 Beratungsfolge 01.06.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht Bericht Der Hauptausschuss hat mit Beschluss vom 17.03.2010 (Vorlage V/0162/2010, Anlage 1) auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010 die Verwaltung beauftragt, über die Belastungen der Anwohner in der Altstadt zu berichten, die insbesondere in den Abendstunden, nachts und am Wochenende durch lärmende, betrunkene oder randalierende Passanten, entstehen. Ferner sollte geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden kön- nen, um diese Belastungen zu verringern. Hierzu wird im folgenden Bericht Stellung genommen. I. Bericht zur Lage 1. Geänderte Rahmenbedingungen Im Jahr 2001 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschlossen, die bis dahin geltende Sperr- zeitenregelung für Gaststätten zu ändern. Das allgemeine Öffnungsverbot in der Zeit von 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr wurde auf die Zeit von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr verkürzt. Die Regelung trat zum 1.8.2001 in Kraft. Weiterhin hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006, nachdem die Zuständigkeit hinsicht- lich der Ladenöffnungszeiten vom Bund auf die Länder verlagert wurde, ein Ladenöffnungsgesetz erlassen, das ebenfalls zu einer weitgehenden Liberalisierung geführt hat. An Werktagen wurden die Öffnungszeiten vollständig freigegeben, dass heißt, die Geschäfte können, ausgenommen an Sonntagen und Feiertagen, rund um die Uhr geöffnet bleiben. Somit können zu jeder zeit Alkoho- lika erworben werden. Vorlagen-Nr.: V/0144/2010 Auskunft erteilt: Herr Köster Ruf: 492-3272 E-Mail: Koester@stadt-muenster.de Datum: 11.05.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0144/2010 2. Örtliches Lagebild Die veränderten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass sich das gastronomische Ange- bot und das Verhalten der Gäste in Münster in Teilbereichen verändert haben. Die Möglichkeit der längeren Öffnungszeiten wurde von vielen Gastronomen offensiv wahrgenommen; die Gäste haben entsprechend darauf reagiert. War früher das Feiern bis zum Morgengrauen die Ausnah- me, so ist es heute in bestimmten Bereichen eher die Regel. Zudem ist zu beobachten, dass die Hemmschwelle, in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren, bei jungen Erwachsenen deutlich gesunken ist. Negative Folgen der Liberalisierung sind vermehrte Beschwerden über Ruhestö- rungen, Sachbeschädigungen, Urinieren im öffentlichen Raum und andere Belästigungen. Im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten der Gaststätte „Schwarzes Schaf“ kam es dabei erst- mals zu so massiven Beschwerden von Seiten der Anwohner, dass sich das Ordnungsamt ge- zwungen sah, in diesem Fall am 16.11.2007 eine Verlängerung der Sperrzeit zu verfügen. Diese wurde über zwei gerichtliche Instanzen durch den Betreiber angefochten, hatte jedoch letztend- lich bestand. Weiterhin sorgte der Betrieb der Gaststätte „Bar Rock“ für erhebliche Beeinträchti- gungen der anliegenden Bewohner. Hier kam es auf Grund der Klage eines Anwohners zu einer Prüfung der erteilten gaststättenrechtlichen Erlaubnis, die im Ergebnis mit der Schließung des Lokals endete. In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres haben sich vermehrt Anwohner mit ihren Proble- men an das Ordnungsamt gewandt. Dabei ging es in der Regel um Störungen der Nachtruhe, Müll, Erbrochenes (Exkremente) und Essenreste auf der Straße, in Hauseingängen oder in Brief- kästen sowie wildes Urinieren und zu einem geringen Teil auch um Sachbeschädigungen. Beim Polizeipräsidium Münster sind hingegen keine Beschwerden eingegangen. Der überwiegende Teil der Beschwerden betraf den Bereich der Jüdefelderstraße. Bei Kontrollen durch den Service- und Ordnungsdienst und durch eigene Beobachtungen der zuständigen Mit- arbeiter der Gewerbefachstelle konnten die durch Anrufe und Schreiben der Anwohner geschil- derten Eindrücke bestätigt werden. Kurz gesagt wurde die Straße, überwiegend in den Nächten von Freitag auf Samstag, zum „Partyraum“ umfunktioniert. Ein ständig erhöhter Lärmpegel, wil- des Urinieren (überwiegend im Bereich der Voßgasse), Sachbeschädigungen und Müllansamm- lungen waren die negativen Folgen. Auf dem Alten Fischmarkt waren nach wie vor Störungen der Nachtruhe und der Müll auf der Straße und in den Hauseingängen ein Thema. Gleiches gilt für den Bereich vor dem Imbiss „Tar- tastan“ am Bült. Gerade ab 3.00 Uhr, wenn das „Schwarze Schaf“ schließt, kam es hier zu größe- ren Menschenansammlungen vor dem Lokal. Im Bereich der Hörsterstraße wurden überwiegend Ruhestörungen gemeldet. Die Auswertung der Polizei zeigt, dass die Anzahl der Einsätze (Körperverletzungs- und Raubde- likte, Sachbeschädigungen und Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Ruhestörungen, Urinieren in der Öffentlichkeit etc.) in den Nächten von Mittwoch auf Donnerstag, Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag am höchsten ist. Die Tatzeiten liegen schwerpunktmäßig zwischen Mitter- nacht und 4.00 Uhr. Im Einzelnen ergaben sich folgende Werte: Auswertungszeitraum 1.1. – 31.12.2009 Alter Fischmarkt 158 Einsätze Kuhviertel (Jüdefelder-, Münz-, Berg-, Kuh-, Hollenbecker-, Budden- und Kreuzstraße und Hindenburgplatz ) 227 Einsätze Hörsterstraße 70 Einsätze Bült 101 Einsätze 3 V/0144/2010 In nicht unerheblichem Maße hatten sich Einsatzanlässe bereits vor Eintreffen der Polizei erledigt (z.B. entfernten sich Beteiligte von Schlägereien, Ruhestörungen durch Fahrzeuglärm etc. oder hatten sich durch deren Abfahrt erledigt). Zum Teil trafen Sachverhalte, die von besorgten Bür- gern und Anwohner gemeldet wurden, nicht zu. Manche Vorgänge waren nach polizeilicher Be- wertung nicht als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren. Eine eindeutige Aussage zur Belastung der Bereiche mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten lässt sich deswegen aus der Anzahl der Einsatzanlässe nicht ableiten. Auffällig ist jedoch, dass die Körperverletzungsdelikte in den recherchierten Bereichen den größ- ten Anteil der Einsatzanlässe darstellen. Im Bereich der Hörsterstraße ist die hohe Anzahl der Einsätze wegen „Ruhestörungen“ hervorzuheben. Tatsächlich zur Anzeige gebracht wurden in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 66 Ord- nungswidrigkeiten oder Straften (31 in 2008, 35 in 2009). Während im Jahr 2008 wechselnde monatliche Belastungen über das gesamte Jahr erkennbar sind, zeigt sich im Jahr 2009 eine Belastung der Kalendermonate insbesondere in der 2. Jahreshälfte. Hier sind durchschnittlich etwa 4 Delikte pro Monat für den gesamten Auswertungsbereich zu verzeichnen. Der Monat März zeigt in beiden Jahren keine Fallbelastung. Eine erhöhte Fallzahl ist in beiden Jahren im Monat Oktober erkennbar. Deliktisch zeigen sich Schwerpunkte bei den vorsätzlichen, leichten Körperverletzungen sowie den Sachbeschädigungen. Es wurden in beiden Kalenderjahren je 3 Raubdelikte registriert. Auf- fällig ist ein Anstieg bei den Sachbeschädigungen von 6 Anzeigen im Jahr 2008 auf insgesamt 14 im Jahr 2009. Dabei handelt es sich insbes ondere um Sachbeschädigungen an Kfz in den Berei- chen Jüdefelderstraße, Alter Fischmarkt und Hindenburgplatz. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Ruhestörungen wurden bei der Polizei in beiden Jahren nicht registriert. Lediglich im Jahr 2008 ist eine sonstige Ordnungswidrigkeit erfasst. Bei den Belastungen der einzelnen Straßen durch Anzeigen sind in beiden Jahren die Schwer- punkte auf den Straßen Alter Fischmarkt, Jüdefelderstraße, Hörsterstraße und Hindenburgplatz erkennbar. Während die Zahl der Anzeigen auf dem Alten Fischmarkt abnahm, stieg sie auf der- Jüdefelderstraße und der Hörsterstraße an. Die übrigen Straßen zeigen eine Höchstbelastung von maximal 3 Delikten pro Jahr. Eine genaue Auflistung kann der nachfolgenden Tabelle ent- nommen werden. Zu den aufgeführten „Sonstigen Delikten“ wurden dabei fahrlässige Körperver- letzung und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gezählt. 4 V/0144/2010 Die Polizei Münster setzt im Rahmen der behördenstrategischen Zielsetzung seit Januar 2009 zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum besonders an den festgelegten Brennpunkten wie Hafen, Bahnhof, Innenstadt sowie an temporären Brennpunkten, die sich aus Veranstaltungen oder ähnlichem ergeben, zusätzliche Einsatzkräfte über den Wachdienst hinaus ein. Dabei werden in den Nächten auf Donnerstag, Samstag und Sonntag mindestens 5 zusätzli- che Beamte, in den Nächten auf Donnerstag weitere Beamte nach Verfügbarkeit gestellt, um durch offene Aufklärung, konsequentes Einschreiten gegen gewaltbereite Personen und entspre- chende Ansprachen von potentiellen Gefahrveru rsachern bevorstehende Gewaltdelikte schon in deren Entstehung zu unterbinden. Hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur lässt sich anhand einer Studie des Amtes für Stadtentwick- lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung feststellen, dass im Beobachtungsbereich überwiegend Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte anzutreffen sind (im Durchschnitt rund 91 %) und nur sehr wenige Familien mit Kindern hier eine Wohnung haben. Hieran hat sich in den letzten Jahren nicht viel geändert. Insgesamt ist die Anzahl der Bewohner rückläufig, laut den Prognosen für 2015 in Teilen um bis zu 18 % im Vergleich zu 1999. Ein Zusammenhang zwischen diesem Rückgang und den oben geschilderten Gegebenheiten lässt sich jedoch nicht ableiten. 3. Was wurde bisher unternommen? Das Ordnungsamt hat bereits mehrere Maßnahm en durchgeführt, um die negativen Auswirkun- gen des Nachtlebens zu mindern. So wurden die Gastronomen der Jüdefelderstraße dazu an- gehalten, für den Einlassbereich jeder Gaststätte Mitarbeiter abzustellen. Diese sollen, neben einer Alterskontrolle, dazu beitragen, beruhigend auf die sich auf der Straße aufhaltenden Perso- nen einzuwirken. Zudem wurde darauf gedrängt, dass ein privater Sicherheitsdienst auf der Stra- ße patrouilliert. Im Rahmen der begrenzten personellen Ressourcen wurden auch Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes mit Schwerpunktkontrollen (besonders in der Nacht von Freitag auf Samstag) beauftragt. Dabei erfolgte zum Teil eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sicher- heitsdienst der Gaststättenbetreiber, die sich als sehr effektiv erwies. Insgesamt wurden im Jahr 2009 über 200 Verfahren gegen Wildpinkler eingeleitet, in der Regel durch Verhängung eines Verwarngeldes in Höhe von 35,00 EUR, im Fal le von Wiederholungstätern durch eine Geldbuße in Höhe von 50,00 EUR. Darüber hinaus wurden auch Verwarn- oder Bußgelder bei Lärmbelästi- gungen und weiteren Verstößen ausgesprochen. Auch das Mittel des Platzverweises wurde ein- gesetzt. Im Bereich des Alten Fischmarkt wurde Ende November 2009 ein Verbot der Durchfahrt für Kraft- fahrzeuge aller Art in der Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr eingeführt. Ziel war es, die Taxen auf die dafür vorgesehenen Warteplätze an der Voßgasse und am Drubbel zurückzudrängen, um somit den Lärmpegel vor dem Schwarzen Schaf deutlich zu reduzieren. Nach Aussage der Polizei, die für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist, konnte nach einigen Kontrollaktionen ein deutlicher Rückgang der Taxen auf dem Alten Fischmarkt beobachtet werden. Ein zweiter Schwerpunkt war in diesem Bereich die Situation vor dem Imbiss „Tartastan“ an der Ecke Bült/ Alter Fischmarkt. Die nach Schließung des „Schwarzen Schafes“ um 3.00 Uhr dort auf dem Geh- und Radweg auftretenden Menschenansa mmlungen waren Auslöser von Ruhestörun- gen und Vermüllungen. Als Maßnahme wurde auch hier eine Verlängerung der Sperrzeit auf 3.00 Uhr in Erwägung gezogen. Im Rahmen der Anhörung zu diesem belastenden Verwaltungsakt wurde mit dem Betreiber vereinbart, dass dieser zunächst einen privaten Sicherheitsdienst ein- setzt, um auf die Menschen vor seinem Lokal einzuwirken. Laut den Beobachtungen sowohl der Mitarbeiter des Ordnungsamtes als auch der Polizei hat sich seitdem die Lage vor Ort stark ge- bessert. 5 V/0144/2010 II. Ergebnis weiterer Prüfungen 1. Ordnungsrechtliche Maßnahmen Wie unter Punkt I. 3. geschildert, wurden Verwarn- und Bußgelder erlassen und auch Platzver- weise ausgesprochen. Dies sind gängige Maßnahmen, die sich dazu eignen, unmittelbar auf das Verhalten der „Störenfriede“ einzuwirken. Im Regelfall werden einmal ertappte „Sünder“ zumin- dest kurzfristig ihr Verhalten umstellen (ähnl ich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr). Zudem sprechen sich solche Maßnahmen unter den „Partygängern“ rum und nehmen somit mittelbar auch Einfluss auf das Verhalten anderer. Ein weiteres Mittel, um die negativen Folgen des nächtlichen Betriebes von Gaststätten einzu- dämmen, ist die Verlängerung der Sperrzeit. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Zeit, in der die Störungen auftreten, vorgezogen wird. Im Fall des „Schwarzen Schaf“ wurde durch diese Maßnahme eine Verlagerung der Störungen auf die Zeit von 3.00 bis 4.00 Uhr bewirkt. Dies wur- de nach den Erkenntnissen der Polizei und des Ordnungsamtes von den Anwohnern als eine Verbesserung der Situation empfunden. Im Bereich der Jüdefelderstraße wurden bislang noch keine Sperrzeitverlängerungen ausgesprochen, da hier allgemein um 3.00 Uhr („Destille“ um 1.00 Uhr) die Gaststätten schließen. Es würde also nur eine Verlängerung auf 2.00 bis 5.00 Uhr oder sogar auf 1.00 bis 5.00 Uhr sinnvoll sein. Eine solche Maßnahme könnte zu erheblichen Umsatz- einbußen der Gastronomen führen und kommt daher, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, nur als letztes Mittel in Betracht. Da – wie bereits eingangs ausgeführt – bei den meisten der oben genannten Störungen der über- mäßige Konsum von Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt, könnte auch ein Alkoholverbot als Maßnahme Sinn machen. Der Kriminalpräventive Rat hat sich mit dieser Thematik in seiner Sitzung am 26.03.2010 beschäftigt und ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekom- men, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und konkreten Einsatzgründen bisher nicht in rechtlich relevantem Umfang dargestellt werden konnte. Damit können die Vor- aussetzungen für den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung oder für eine Allgemein- verfügung zum jetzigen Zeitpunkt mangels Vorliegens einer abstrakten Gefahr nicht mit ausrei- chender Rechtssicherheit als gegeben angesehen werden. Ein Alkoholverbot kommt somit nach dem jetzigen Sachstand als Maßnahme nicht in Betracht. 2. Aufklärungsmaßnahmen Das Ordnungsamt ist bereits auf dem Feld der Aufklärung tätig geworden. Im Dezember 2009 wurde ein Flyer entwickelt, der das Publikum der Nachtschwärmer auf die bestehenden Proble- me hinweisen und zum Nachdenken anregen soll (siehe Anlage 2). Er wurde an verschiedene Gastronomen zu Verteilung weitergeleitet und soll auch in den Oberstufen der Gymnasien ausge- legt werden. In wie weit durch solche und ähnliche Aktionen eine Verbesserung der Situation zu erreichen ist, kann nicht beurteilt werden. Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass unter norma- len Bedingungen eigentlich jedem Beteiligten klar sein müsste, dass das dargestellte Verhalten gegen die Regeln verstößt. 3. Präsenz der Ordnungskräfte Es hat sich gezeigt, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen zu einer leichten Verbesserung der Situation geführt haben. Besonders die Präsenz der Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdiens- tes vor Ort wurde als sehr positiv empfunden. In Kooperation mit dem privaten Sicherheitsdienst der Gastronomen konnten gute Erfolge bei der Eindämmung der Störungen erzielt werden. Von 6 V/0144/2010 beiden Seiten wird diese Kontrolle als primärer Baustein für eine wirkungsvolle Störungsbeseiti- gung angesehen. Im ersten Halbjahr 2010 sind konkret vier Schwerpunktaktionen unter Einbin- dung der privaten Sicherheitsdienste geplant. Über die Erfahrungen mit dieser Maßnahme wird Ende 2010 berichtet. Dem Personal ist es jedoch nicht möglich, diesen so wichtigen Baustein adäquat fortzusetzen und zu stabilisieren. Um die Kooperation mit den Gaststättenbetreibern nachhaltig fortführen zu können, müsste der Service- und Ordnungsdienst aufgestockt werden: • Mehrbedarf für zwei Stellen 93.560,00 EUR/ Jahr • Mehrbedarf für vier Stellen 187.120,00 EUR/ Jahr Bei der Kalkulation des Mehrbedarfs der Personalkosten wurden gezielte Einsätze zu den Sai- sonzeiten beziehungsweise alternativ ganzjährig für die Nächte von Mittwoch auf Donnerstag, Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und die Nächte vor Feiertagen (jeweils in der Zeit von 23.00 bis 3.00 Uhr) zu Grunde gelegt. Eine Gegenrechung der durch die gezielten Kontrollen vereinnahmten Verwarnungsgelder ist nicht opportun, da gerade durch die umfassende Kontroll- tätigkeit die Zahl der Auffälligkeiten zurückgehen wird – was ja auch Ziel der Maßnahmen ist. Aus fachlicher Sicht würde eine Befristung der verstärkten Kontrollen und damit des Personalbedarfs auf drei Jahre gerechtfertigt erscheinen. Über mögliche stellenwirksame Maßnahmen kann auf der Grundlage des angekündigten Berichtes entschieden werden. 4. Straßenreinigung Um die Hinterlassenschaften der Nachtschwärmer zeitnah zu beseitigen, erfolgt eine Umstellung der Kehrzeiten in den betroffenen Innenstadtbereichen. Ab Juni 2010 erfolgt die Straßenreini- gung donnerstag-, samstag- und sonntagmorgens. Durch die Umstellung entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 16.000,00 EUR pro Jahr. 5. Einbindung der örtlichen Gastronomen Im Bereich der Präsenz ist es sicherlich angezeigt, dass die Gastronomen auch weiterhin mit privaten Sicherheitsdiensten arbeiten. Die gemeinsam mit den Mitarbeitern des Service- und Ord- nungsdienstes erfolgten Auftritte haben gezeigt, dass dadurch auch die Gaststättenbetreiber ganz klar zum Ausdruck bringen können, dass sie dieses Verhalten ihrer potentiellen Gäste nicht dulden. Nach Rücksprachen mit Vertretern des DEHOGA und den örtlichen Innenstadtgastrono- men soll dieses Modell fortgesetzt werden. Zudem ist geplant, zeitgleich selbst erstellte Flyer und Plakate in den teilnehmenden Gaststätten auszulegen beziehungsweise aufzuhängen. Diese sollen den Gast darauf hinweisen, dass die vorgenannten Verstöße konsequent geahndet wer- den und mit welchen Verwarn- oder Bußgeldern zu rechnen ist. Darüber hinaus stehen die Gast- ronomen in engem Kontakt mit dem Ordnungsamt und haben zum Beispiel die Möglichkeit, fest- gestellte Ordnungswidrigkeiten zu melden. 6. Öffentliche WC-Anlagen Im Umfeld der genannten Straßenzüge gibt es teilweise öffentliche Toiletten. Das Gebiet Bült / Hörsterstraße / Alter Fischmarkt verfügt über eine öffentliche Toilette an der Bushaltestelle Bült und eine weitere an der Neubrückenstraße/Apostelkirche. Beide sind rund um die Uhr geöffnet. Im Bereich Rosenplatz / Jüdefelder Straße befindet sich die nächste öffentliche Toilette auf dem Hindenburgplatz. Aufgrund der Öffnungszeit bis 22.00 Uhr an Freitagen und Samstagen steht sie jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung. Da jedoch alle in den betroffenen Straßen gelegenen Gaststätten über ausreichend Toiletten verfügen, wird das Angebot als ausreichend betrachtet. 7 V/0144/2010 Die Ursache für das „Wildpinkeln“ liegt aus Sicht des Ordnungsamtes nicht am fehlenden Ange- bot, sondern am Fehlverhalten der Verursacher. I.V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Orte (10)
- Mauritzstraße 7
- Kreuzstraße
- Hörsterstraße 70
- Jüdefelderstraße
- Voßgasse
- Neubrückenstraße
- Alter Fischmarkt 158
- Rosenplatz
- Drubbel
- Bült 101
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0144/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37