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V/0144/2010

Situationsbericht Altstadt - Störungen im Zusammenhang mit dem "Ausgehverhalten" der Altstadtbesucher in den Abend- und Nachtstunden -Antrag der CDU-Franktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010

Vorlagen 12.05.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 01.06.2010, TOP 3

Anlage 1

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Berichtsvorlage

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Anlage 1

10538 Zeichen

V/0162/2010 
Anlage 1 zur Vorlage 0144/2010 
 
 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010: " Wohnen, leben, 
arbeiten und feiern - Münsters Innenstadt muss für alle attraktiv bleiben" (Anlage) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2010 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mi t der Polizei und unter Beteiligung der    Gast- 
ronomie einen antragsorientierten Bericht über die Sicherheitslage in Münsters Innenstadt für 
den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung (APRO) zu fertigen. 
 
2. Soweit Aussagen zu den mit dem Antrag verbundene n Prüfaufträgen möglich sind, werden die- 
se in die Berichtsvorlage einbezogen. 
 
3. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag der CDU-Frakt ion an den Rat Nr. A-R/0003/2010 (Anlage) 
zur weiteren Beratung an den APRO verwiesen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Kosten und Folgekosten entstehen nicht. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde am 03.02.2010 in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen.  
 
Der APRO hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit  der Problematik befasst und um laufende 
Berichterstattung gebeten.  
 
Der Antrag gliedert sich in zwei Teile mit konkrete n Aufträgen. Sowohl der Bericht  als auch die 
Prüfung  erfordern umfangreiche Recherchen und Abstimmungen  mit der Polizei, der Gastronomie 
und dem Kriminalpräventiven Rat.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0162/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze-Werner 
Ruf: 
492 32 00 
E-Mail: 
SchuWe@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.03.2010 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0162/2010 
 
Vorab sind zum Thema bereits folgende Aussagen möglich: 
 
• Aufgrund eines Auftrages des Kriminalpräventiven R ates prüft die Ordnungsverwaltung bis zu 
dessen nächste Sitzung am 26.03.2010, ob und inwiew eit ein Alkoholverbot in besonders be- 
lasteten Zeiträumen und an entsprechenden Örtlichke iten ein Beitrag zu einer Senkung von al- 
koholbedingten Agressionsdelikten sein kann. Das Er gebnis der Beratung und ggf. die Be- 
schlussfassung des Kriminalpräventiven Rates wird z eitnah in die abschließende Vorlage ein- 
gearbeitet. 
 
• In den belasteten Bereichen der Münsteraner Innens tadt werden schwerpunktmäßig und im 
Rahmen der vorhandenen Personalressourcen des Ordnu ngsamtes Doppelstreifen mit privaten 
Sicherheitskräften aus dem Bereich der Gastronomie vorgesehen. Über die Erfahrungen mit 
dieser Maßnahme wird Ende 2010 berichtet; über mögl iche stellenwirksame Maßnahmen ist 
dann zu entscheiden. 
 
• In Ergänzung zu einem Infoblatt der Ordnungsverwal tung, das in den belasteten Bereichen ver- 
teilt wird und auch in den Oberstufen der Gymnasien  ausgelegt werden soll, bereiten der Deut- 
sche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und bet eiligte Gastronomen in Abstimmung mit 
der Ordnungsverwaltung eine problemorientierte Plakat- und Infozettelkampagne vor.  
 
• Die Gespräche zur Lösung bzw. Verminderung der Pro blematik mit der Polizei und der Gastro- 
nomie werden fortgeführt. Es wird sichergestellt, d ass geeignete Maßnahmen mit Beginn der 
warmen Jahreszeit ergriffen werden können. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage

- 3 - 
V/0162/2010 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2010 
Anlage zur Vorlage 0162/2010 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
Antrag                                                                                                                                             11. Jan. 2010 
 
 
Wohnen, leben, arbeiten und feiern – 
Münsters Innenstadt muss für alle attraktiv bleiben 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, über die Belastungen der Anwohner in der Altstadt zu berichten, 
die insbesondere in den Abendstunden, nachts und am Wochenende durch lärmende, betrunkene 
oder randalierende Passanten, entstehen. Dabei ist insbesondere darüber zu berichten, 
– wie sich die Situation in der Altstadt kleinräumig im Bereich Rosenplatz / Jüdefelder Strasse 
   sowie im Bereich Alter Fischmarkt Bült/Hörsterstraße darstellt; 
– wie eine Verstärkung der Polizeipräsenz erreicht werden kann; 
– welche Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten in diesem Zusammenhang registriert 
   wurden; 
– in wieweit Beschwerden in diesen Bereichen beim Ordnungsamt bzw. der Polizei vorliegen und 
   wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt haben; 
– ob und inwieweit sich die Bevölkerungsstruktur der Innenstadt in den vergangenen Jahren 
   verändert hat. 
 
2.  Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 
- welche ordnungsrechtlichen Mittel rechtssicher eingesetzt werden können und welcher 
  Aufwand dafür erforderlich ist, um die Besucher der Altstadt zu mehr Rücksichtnahme zu 
  veranlassen bzw. welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen weiter ausgeschöpft bzw. 
  zusätzlich ergriffen werden können, unter anderem ob ein Alkoholverbot im öffentlichen 
  Straßenraum oder eine Vorverlegung der Sperrstunde hierzu geeignet sind; 
- insbesondere, welche Aufklärungsmaßnahmen erfolgversprechend sind; 
- wie durch eine höhere Präsenz der Ordnungskräfte eine Verbesserung erreicht werden kann 
  und welche Kosten dies verursachen würde; 
- ob es über die Abfallwirtschaftsbetriebe Möglichkeiten der Optimierung bei der 
  Straßenreinigung in der Altstadt gibt, insbesondere für die Tage Donnerstag, Samstag und 
  Sonntag und welche Kosten damit verbunden sind; 
- inwieweit Gastronomen und Gewerbetreibende in diese Maßnahmen eingebunden werden 
  können, insbesondere ob das Angebot, die städtischen Service- und Ordnungskräfte durch 
  private Ordnungskräfte zu verstärken, genutzt werden kann; 
- ob die Zahl der öffentlichen Toiletten im Umfeld der betroffenen Straßenzüge ausreicht. 
 
Begründung: 
 
Anwohner und Gewerbetreibende in Münsters Innenstadt beklagen zunehmend auch öffentlich die 
fehlende Rücksichtnahme von Gästen der in der Innenstadt ansässigen Gastronomie, das 
unkontrollierte Urinieren an Hausecken und Wänden, die Hinterlassenschaften der 
Gastronomiebesucher in den Hauseingängen, Briefkästen, auf den Strassen und an den Fassaden und 
Schaufenstern. Hinzu kommt, dass in diesem Zusammenhang auch Körperverletzungen und Pöbeleien 
sich zu häufen scheinen. 
Eines der Ziele der CDU in Münster ist es, die Innenstadt von Münster nicht nur für auswärtige Gäste 
attraktiv zu halten, sondern auch – gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung 
dafür Sorge zu tragen, dass die Innenstadt nicht nur zum Ort des Einkaufens und Ausgehens wird, 
sondern auch als Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen, so auch für Familien, attraktiv bleibt und 
wieder zunehmend wird. Ein dabei im Vordergrund stehendes Bedürfnis nach Ruhe und zeitlichen 
Erholungsphasen im ansonsten naturgemäß belasteteren innerstädtischen Wohnumfeld wird durch die 
stark frequentierte Lage natürlich gegenüber einem Wohnen im äußeren Stadtbereich immer

- 4 - 
V/0162/2010 
eingeschränkt. Eine solche Einschränkung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnen und 
Arbeiten durch das Verhalten der Gäste zunehmend unattraktiver wird. 
 
Zwischen dem Wunsch nach Freizügigkeit der Bürger, die das gastronomische Angebot sowie die 
Freizeit- und Kulturangebote in Münsters Innenstadt genießen wollen sowie dem berechtigten Wunsch 
nach Schutz für die Menschen, die in der Innenstadt von Münster leben und arbeiten, muss dabei ein 
akzeptabler Kompromiss gefunden werden. Sauberkeit und Ordnung dürfen dabei nicht nur als 
Aufgabe des Ordnungsamtes verstanden werden, sondern stellen auch an Gäste und Gastronomen 
erhöhte Anforderungen an Selbstdisziplin und Rücksichtnahme. 
 
Auf Einladung der CDU Ratsfraktion haben sich in einem Hearing am 10.12.2009 betroffene Anlieger, 
Gastronomen, Gewerbetreibende, Studentenvertreter und zahlreiche Interessierte und Betroffene zu 
der Problematik eingehend geäußert und Lösungsvorschläge diskutiert. 
Es hat sich dabei klar heraus gestellt, dass mehrheitlich ein ausgeprägtes Bedürfnis nach einer 
höheren Präsenz an Ordnungskräften und ein verstärkter Polizeieinsatz gefordert wurden. Dabei wurde 
nicht so sehr der Ruf nach mehr Ver- und Geboten geäußert, sondern eher der dringende Wunsch aller 
Beteiligten, bestehende Regeln und Vorschriften so weit wie möglich auszuschöpfen und umzusetzen. 
Besonders hervorzuheben ist das ausdrücklich erklärte Engagement der Gastronomen, private 
Sicherheitskräfte zusammen mit Mitarbeitern des städtischen Service- und Ordnungsdienstes auf 
Kontrollgänge zu schicken, um so auch die Möglichkeiten ordnungsrechtlicher Maßnahmen 
ausschöpfen zu können, bei gleichzeitiger personeller Verstärkung der Verwaltung durch die privaten 
Servicekräfte. Gleichwohl erscheint dies angesichts der sehr eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten 
des Service- und Ordnungsdienstes sehr schwierig, der mit nur 22 Service- und Ordnungskräften eine 
Vielzahl an Aufgaben wahrnehmen muss und damit trotz erklärter Bereitschaft an seine 
Handlungskapazitäten stößt. 
Andere Anregungen der Bürger lauteten dahingehend, den Service- und Ordnungsdienst durch 
geringfügig beschäftigte Kräfte aufzustocken, zusätzliche Toiletten bereit zu stellen und eine stärkere 
Unterstützung durch städtische Reinigungskräfte anzubieten. Nachhaltig wurde auch eine verstärkte 
Polizeipräsenz gefordert. 
 
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster bittet die Verwaltung daher zu prüfen, wie bei Abwägung 
der offensichtlich gegenläufigen Interessen unter Berücksichtigung der Vorschläge aus der 
Bürgerschaft eine Lösung gefunden werden kann, die die Rechte und wirtschaftlichen Möglichkeiten 
der Gastronomen und Nutzer der Gastronomie möglichst wenig einschränken, ein Leben und Arbeiten 
in der Innenstadt aber gleichwohl noch attraktiv erhalten. 
 
gez. 
 
H.-Dieter Sellenriek   Bruno Kleine Borgmann 
Gilbert Aldejohann   Karl Kleine-Wilke 
Frank Baumann   Marliese Kosmider 
Sybille Benning    Franz-Pius Graf von Merveldt 
Georg Berding    Andreas Nicklas 
Dieter von den Berg   Jürgen Ohm 
Meik Bolte    Robert Otte 
Heinz-Georg Buddenb äumer  Karin Reismann 
Olaf Dressen    Josef Rickfelder 
Edgar Dr üge    Stefan-Alexander Roth 
Wolfhard Ediger   Florian Steinforth 
Dr. Dietmar Erber   Barbara Stober 
Walter von G öwels   Stefan Weber 
Gilbert Hartmann   Helga Welker 
Horst Kisnat    Simone Wendland 
Rolf Klein

Anlage 2_ Flyer

987 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 0144/2010 
 
(Bildwiedergabe nicht in Originalgröße) 
 
 

	




 
STADT MUN STER 


 
 
  
F re iz e it - P a rty - F e ie rn 
in  M ü n s te r ke in  P ro b le m ! 
K u h vie rte l A lte r F is c h m a rkt 
H a fe n u n d  . . . 
Z u m 
P R O B L E M w ird  e s  e rs t, w e n n 
d ie  P a rty a u f d e r S tra ß e 
 G a s ts tä tte n  u n d  D is ko th e ke n 
s ta ttfin d e t 
L Ä R M 
S C H M U T Z 
F la s c h e n  o d e r 
V e rp a c ku n g e n   d u rc h 
d ie  G e g e n d  flie g e n 
A N S T A N D 
M a n n s ic h  a m  n ä c h s te n 
H a u s e in g a n g  o d e r In n e n h o f 
g e wis s e r D in g e  e n tle d ig t N ic h t g e ra d e D e n k 
o d e r d o c h ? 
Im  In te re s s e 
ANWOHNER
 u n d  n ic h t in  e in e r d e r z a h lre ic h e n 
u n d  a u c h  in  d e in e m 
d e r A n w o h n e r 
m a l d rü b e r n a c h  ! d ie  fe in e  A rt, o d e r? 
d a m it e s  we ite rg e h e n  ka n n

Berichtsvorlage

19640 Zeichen

V/0144/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Situationsbericht Altstadt - Störungen im Zusammenhang mit dem "Ausgehverhalten" der 
Altstadtbesucher in den Abend- und Nachtstunden 
-Antrag der CDU-Franktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
 
 
 
Bericht 
 
Der Hauptausschuss hat mit Beschluss vom 17.03.2010 (Vorlage V/0162/2010, Anlage 1) auf der 
Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion Nr. A-R/0003/2010 vom 11.01.2010 die Verwaltung 
beauftragt, über die Belastungen der Anwohner in der Altstadt zu berichten, die insbesondere in 
den Abendstunden, nachts und am Wochenende durch lärmende, betrunkene oder randalierende 
Passanten, entstehen. Ferner sollte geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden kön-
nen, um diese Belastungen zu verringern. Hierzu wird im folgenden Bericht Stellung genommen. 
 
 
I. Bericht zur Lage 
 
 
1. Geänderte Rahmenbedingungen 
 
Im Jahr 2001 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschlossen, die bis dahin geltende Sperr-
zeitenregelung für Gaststätten zu ändern. Das allgemeine Öffnungsverbot in der Zeit von 1.00 
Uhr bis 6.00 Uhr wurde auf die Zeit von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr verkürzt. Die Regelung trat zum 
1.8.2001 in Kraft. 
 
Weiterhin hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006, nachdem die Zuständigkeit hinsicht-
lich der Ladenöffnungszeiten vom Bund auf die Länder verlagert wurde, ein Ladenöffnungsgesetz 
erlassen, das ebenfalls zu einer weitgehenden Liberalisierung geführt hat. An Werktagen wurden 
die Öffnungszeiten vollständig freigegeben, dass heißt, die Geschäfte können, ausgenommen an 
Sonntagen und Feiertagen, rund um die Uhr geöffnet bleiben. Somit können zu jeder zeit Alkoho-
lika erworben werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0144/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Köster 
Ruf: 
492-3272 
E-Mail: 
Koester@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.05.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0144/2010 
 
 
2. Örtliches Lagebild 
 
Die veränderten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass sich das gastronomische Ange-
bot und das Verhalten der Gäste in Münster in Teilbereichen verändert haben. Die Möglichkeit 
der längeren Öffnungszeiten wurde von vielen Gastronomen offensiv wahrgenommen; die Gäste 
haben entsprechend darauf reagiert. War früher das Feiern bis zum Morgengrauen die Ausnah-
me, so ist es heute in bestimmten Bereichen eher die Regel. Zudem ist zu beobachten, dass die 
Hemmschwelle, in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren, bei jungen Erwachsenen deutlich 
gesunken ist. Negative Folgen der Liberalisierung sind vermehrte Beschwerden über Ruhestö-
rungen, Sachbeschädigungen, Urinieren im öffentlichen Raum und andere Belästigungen. 
 
Im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten der Gaststätte „Schwarzes Schaf“ kam es dabei erst-
mals zu so massiven Beschwerden von Seiten der Anwohner, dass sich das Ordnungsamt ge-
zwungen sah, in diesem Fall am 16.11.2007 eine Verlängerung der Sperrzeit zu verfügen. Diese 
wurde über zwei gerichtliche Instanzen durch den Betreiber angefochten, hatte jedoch letztend-
lich bestand. Weiterhin sorgte der Betrieb der Gaststätte „Bar Rock“ für erhebliche Beeinträchti-
gungen der anliegenden Bewohner. Hier kam es auf Grund der Klage eines Anwohners zu einer 
Prüfung der erteilten gaststättenrechtlichen Erlaubnis, die im Ergebnis mit der Schließung des 
Lokals endete. 
 
In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres haben sich vermehrt Anwohner mit ihren Proble-
men  an das Ordnungsamt gewandt. Dabei ging es in der Regel um Störungen der Nachtruhe, 
Müll, Erbrochenes (Exkremente) und Essenreste auf der Straße, in Hauseingängen oder in Brief-
kästen sowie wildes Urinieren und zu einem geringen Teil auch um Sachbeschädigungen. Beim 
Polizeipräsidium Münster sind hingegen keine Beschwerden eingegangen. 
 
Der überwiegende Teil der Beschwerden betraf den Bereich der Jüdefelderstraße. Bei Kontrollen 
durch den Service- und Ordnungsdienst und durch eigene Beobachtungen der zuständigen Mit-
arbeiter der Gewerbefachstelle konnten die durch Anrufe und Schreiben der Anwohner geschil-
derten Eindrücke bestätigt werden. Kurz gesagt wurde die Straße, überwiegend in den Nächten 
von Freitag auf Samstag, zum „Partyraum“ umfunktioniert. Ein ständig erhöhter Lärmpegel, wil-
des Urinieren (überwiegend im Bereich der Voßgasse), Sachbeschädigungen und Müllansamm-
lungen waren die negativen Folgen. 
 
Auf dem Alten Fischmarkt waren nach wie vor Störungen der Nachtruhe und der Müll auf der 
Straße und in den Hauseingängen ein Thema. Gleiches gilt für den Bereich vor dem Imbiss „Tar-
tastan“ am Bült. Gerade ab 3.00 Uhr, wenn das „Schwarze Schaf“ schließt, kam es hier zu größe-
ren Menschenansammlungen vor dem Lokal. Im Bereich der Hörsterstraße wurden überwiegend 
Ruhestörungen gemeldet. 
 
Die Auswertung der Polizei zeigt, dass die Anzahl der Einsätze (Körperverletzungs- und Raubde-
likte, Sachbeschädigungen und Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Ruhestörungen, Urinieren in 
der Öffentlichkeit etc.) in den Nächten von Mittwoch auf Donnerstag, Freitag auf Samstag und 
Samstag auf Sonntag am höchsten ist. Die Tatzeiten liegen schwerpunktmäßig zwischen Mitter-
nacht und 4.00 Uhr. Im Einzelnen ergaben sich folgende Werte: 
 
Auswertungszeitraum 1.1. – 31.12.2009 
 
Alter Fischmarkt       158 Einsätze 
Kuhviertel (Jüdefelder-, Münz-, Berg-, Kuh-, Hollenbecker-, 
Budden- und Kreuzstraße und Hindenburgplatz )   227 Einsätze 
Hörsterstraße         70 Einsätze 
Bült         101 Einsätze

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V/0144/2010 
 
In nicht unerheblichem Maße hatten sich Einsatzanlässe bereits vor Eintreffen der Polizei erledigt 
(z.B. entfernten sich Beteiligte von Schlägereien, Ruhestörungen durch Fahrzeuglärm etc. oder 
hatten sich durch deren Abfahrt erledigt). Zum Teil trafen Sachverhalte, die von besorgten Bür-
gern und Anwohner gemeldet wurden, nicht zu. Manche Vorgänge waren nach polizeilicher Be-
wertung nicht als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren. Eine eindeutige Aussage zur 
Belastung der Bereiche mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten lässt sich deswegen aus der 
Anzahl der Einsatzanlässe nicht ableiten.  
 
Auffällig ist jedoch, dass die Körperverletzungsdelikte in den recherchierten Bereichen den größ-
ten Anteil der Einsatzanlässe darstellen. Im Bereich der Hörsterstraße ist die hohe Anzahl der 
Einsätze wegen „Ruhestörungen“ hervorzuheben. 
 
Tatsächlich zur Anzeige gebracht wurden in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 66 Ord-
nungswidrigkeiten oder Straften (31 in 2008, 35 in 2009). Während im Jahr 2008 wechselnde 
monatliche Belastungen über das gesamte Jahr erkennbar sind, zeigt sich im Jahr 2009 eine 
Belastung der Kalendermonate insbesondere in der 2. Jahreshälfte. Hier sind durchschnittlich 
etwa 4 Delikte pro Monat für den gesamten Auswertungsbereich zu verzeichnen. Der Monat 
März zeigt in beiden Jahren keine Fallbelastung. Eine erhöhte Fallzahl ist in beiden Jahren im 
Monat Oktober erkennbar. 
 
Deliktisch zeigen sich Schwerpunkte bei den vorsätzlichen, leichten Körperverletzungen sowie 
den Sachbeschädigungen. Es wurden in beiden Kalenderjahren je 3 Raubdelikte registriert. Auf-
fällig ist ein Anstieg bei den Sachbeschädigungen von 6 Anzeigen im Jahr 2008 auf insgesamt 14 
im Jahr 2009. Dabei handelt es sich insbes ondere um Sachbeschädigungen an Kfz in den Berei-
chen Jüdefelderstraße, Alter Fischmarkt und Hindenburgplatz. Ordnungswidrigkeitenanzeigen 
wegen Ruhestörungen wurden bei der Polizei in beiden Jahren nicht registriert. Lediglich im Jahr 
2008 ist eine sonstige Ordnungswidrigkeit erfasst. 
 
Bei den Belastungen der einzelnen Straßen durch Anzeigen sind in beiden Jahren die Schwer-
punkte auf den Straßen Alter Fischmarkt, Jüdefelderstraße, Hörsterstraße und Hindenburgplatz 
erkennbar. Während die Zahl der Anzeigen auf dem Alten Fischmarkt abnahm, stieg sie auf der-
Jüdefelderstraße und der Hörsterstraße an. Die übrigen Straßen zeigen eine Höchstbelastung 
von maximal 3 Delikten pro Jahr. Eine genaue Auflistung kann der nachfolgenden Tabelle ent-
nommen werden. Zu den aufgeführten „Sonstigen Delikten“ wurden dabei fahrlässige Körperver-
letzung und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gezählt.

4 
V/0144/2010 
 
Die Polizei Münster setzt im Rahmen der behördenstrategischen Zielsetzung seit Januar 2009 
zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum besonders an den festgelegten 
Brennpunkten wie Hafen, Bahnhof,  Innenstadt sowie an temporären Brennpunkten, die sich aus 
Veranstaltungen oder ähnlichem ergeben, zusätzliche Einsatzkräfte über den Wachdienst hinaus 
ein. Dabei werden in den Nächten auf Donnerstag, Samstag und Sonntag mindestens 5 zusätzli-
che Beamte, in den Nächten auf Donnerstag weitere Beamte nach Verfügbarkeit gestellt, um 
durch offene Aufklärung, konsequentes Einschreiten gegen gewaltbereite Personen und entspre-
chende Ansprachen von potentiellen Gefahrveru rsachern bevorstehende Gewaltdelikte schon in 
deren Entstehung zu unterbinden.  
 
Hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur lässt sich anhand einer Studie des Amtes für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung feststellen, dass im Beobachtungsbereich überwiegend 
Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte anzutreffen sind (im Durchschnitt rund 91 %) und nur sehr 
wenige Familien mit Kindern hier eine Wohnung haben. Hieran hat sich in den letzten Jahren 
nicht viel geändert. Insgesamt ist die Anzahl der Bewohner rückläufig, laut den Prognosen für 
2015 in Teilen um bis zu 18 % im Vergleich zu 1999. Ein Zusammenhang zwischen diesem 
Rückgang und den oben geschilderten Gegebenheiten lässt sich jedoch nicht ableiten. 
 
 
3. Was wurde bisher unternommen? 
 
Das Ordnungsamt hat bereits mehrere Maßnahm en durchgeführt, um die negativen Auswirkun-
gen des Nachtlebens zu mindern. So wurden die Gastronomen der Jüdefelderstraße dazu an-
gehalten, für den Einlassbereich jeder Gaststätte Mitarbeiter abzustellen. Diese sollen, neben 
einer Alterskontrolle, dazu beitragen, beruhigend auf die sich auf der Straße aufhaltenden Perso-
nen einzuwirken. Zudem wurde darauf gedrängt, dass ein privater Sicherheitsdienst auf der Stra-
ße patrouilliert. Im Rahmen der begrenzten personellen Ressourcen wurden auch Mitarbeiter des 
Service- und Ordnungsdienstes mit Schwerpunktkontrollen (besonders in der Nacht von Freitag 
auf Samstag) beauftragt. Dabei erfolgte zum Teil eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sicher-
heitsdienst der Gaststättenbetreiber, die sich als sehr effektiv erwies. Insgesamt wurden im Jahr 
2009 über 200 Verfahren gegen Wildpinkler eingeleitet, in der Regel durch Verhängung eines 
Verwarngeldes in Höhe von 35,00 EUR, im Fal le von Wiederholungstätern durch eine Geldbuße 
in Höhe von 50,00 EUR. Darüber hinaus wurden auch Verwarn- oder Bußgelder bei Lärmbelästi-
gungen und weiteren Verstößen ausgesprochen. Auch das Mittel des Platzverweises wurde ein-
gesetzt.  
 
Im Bereich des Alten Fischmarkt wurde Ende November 2009 ein Verbot der Durchfahrt für Kraft-
fahrzeuge aller Art in der Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr eingeführt. Ziel war es, die Taxen auf die 
dafür vorgesehenen Warteplätze an der Voßgasse und am Drubbel zurückzudrängen, um somit 
den Lärmpegel vor dem Schwarzen Schaf deutlich zu reduzieren. Nach Aussage der Polizei, die 
für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist, konnte nach einigen Kontrollaktionen 
ein deutlicher Rückgang der Taxen auf dem Alten Fischmarkt beobachtet werden. 
 
Ein zweiter Schwerpunkt war in diesem Bereich die Situation vor dem Imbiss „Tartastan“ an der 
Ecke Bült/ Alter Fischmarkt. Die nach Schließung des „Schwarzen Schafes“ um 3.00 Uhr dort auf 
dem Geh- und Radweg auftretenden Menschenansa mmlungen waren Auslöser von Ruhestörun-
gen und Vermüllungen. Als Maßnahme wurde auch hier eine Verlängerung der Sperrzeit auf 3.00 
Uhr in Erwägung gezogen. Im Rahmen der Anhörung zu diesem belastenden Verwaltungsakt 
wurde mit dem Betreiber vereinbart, dass dieser zunächst einen privaten Sicherheitsdienst ein-
setzt, um auf die Menschen vor seinem Lokal einzuwirken. Laut den Beobachtungen sowohl der 
Mitarbeiter des Ordnungsamtes als auch der Polizei hat sich seitdem die Lage vor Ort stark ge-
bessert.

5 
V/0144/2010 
 
 
II. Ergebnis weiterer Prüfungen 
 
 
1. Ordnungsrechtliche Maßnahmen 
 
Wie unter Punkt I. 3. geschildert, wurden Verwarn- und Bußgelder erlassen und auch Platzver-
weise ausgesprochen. Dies sind gängige Maßnahmen, die sich dazu eignen, unmittelbar auf das 
Verhalten der „Störenfriede“ einzuwirken. Im Regelfall werden einmal ertappte „Sünder“ zumin-
dest kurzfristig ihr Verhalten umstellen (ähnl ich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im 
Straßenverkehr). Zudem sprechen sich solche Maßnahmen unter den „Partygängern“ rum und 
nehmen somit mittelbar auch Einfluss auf das Verhalten anderer.  
 
Ein weiteres Mittel, um die negativen Folgen des nächtlichen Betriebes von Gaststätten einzu-
dämmen, ist die Verlängerung der Sperrzeit. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Zeit, in der 
die Störungen auftreten, vorgezogen wird. Im Fall des „Schwarzen Schaf“ wurde durch diese 
Maßnahme eine Verlagerung der Störungen auf die Zeit von 3.00 bis 4.00 Uhr bewirkt. Dies wur-
de nach den Erkenntnissen der Polizei und des Ordnungsamtes von den Anwohnern als eine 
Verbesserung der Situation empfunden. Im Bereich der Jüdefelderstraße wurden bislang noch 
keine Sperrzeitverlängerungen ausgesprochen, da hier allgemein um 3.00 Uhr („Destille“ um 1.00 
Uhr) die Gaststätten schließen. Es würde also nur eine Verlängerung auf 2.00 bis 5.00 Uhr oder 
sogar auf 1.00 bis 5.00 Uhr sinnvoll sein. Eine solche Maßnahme könnte zu erheblichen Umsatz-
einbußen der Gastronomen führen und kommt daher, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, nur 
als letztes Mittel in Betracht. 
 
Da – wie bereits eingangs ausgeführt – bei den meisten der oben genannten Störungen der über-
mäßige Konsum von Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt, könnte auch ein Alkoholverbot 
als Maßnahme Sinn machen. Der Kriminalpräventive Rat hat sich mit dieser Thematik in seiner 
Sitzung am 26.03.2010 beschäftigt und ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekom-
men, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und konkreten Einsatzgründen 
bisher nicht in rechtlich relevantem Umfang dargestellt werden konnte. Damit können die Vor-
aussetzungen für den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung oder für eine Allgemein-
verfügung zum jetzigen Zeitpunkt mangels Vorliegens einer abstrakten Gefahr nicht mit ausrei-
chender Rechtssicherheit als gegeben angesehen werden. Ein Alkoholverbot kommt somit nach 
dem jetzigen Sachstand als Maßnahme nicht in Betracht.  
 
 
2. Aufklärungsmaßnahmen 
 
Das Ordnungsamt ist bereits auf dem Feld der Aufklärung tätig geworden. Im Dezember 2009 
wurde ein Flyer entwickelt, der das Publikum der Nachtschwärmer auf die bestehenden Proble-
me hinweisen und zum Nachdenken anregen soll (siehe Anlage 2). Er wurde an verschiedene 
Gastronomen zu Verteilung weitergeleitet und soll auch in den Oberstufen der Gymnasien ausge-
legt werden. In wie weit durch solche und ähnliche Aktionen eine Verbesserung der Situation zu 
erreichen ist, kann nicht beurteilt werden. Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass unter norma-
len Bedingungen eigentlich jedem Beteiligten klar sein müsste, dass das dargestellte Verhalten 
gegen die Regeln verstößt. 
 
 
3. Präsenz der Ordnungskräfte 
 
Es hat sich gezeigt, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen zu einer leichten Verbesserung der 
Situation geführt haben. Besonders die Präsenz der Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdiens-
tes vor Ort wurde als sehr positiv empfunden. In  Kooperation mit dem privaten Sicherheitsdienst 
der Gastronomen konnten gute Erfolge bei der Eindämmung der Störungen erzielt werden. Von

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V/0144/2010 
 
beiden Seiten wird diese Kontrolle als primärer Baustein für eine wirkungsvolle Störungsbeseiti-
gung angesehen. Im ersten Halbjahr 2010 sind konkret vier Schwerpunktaktionen unter Einbin-
dung der privaten Sicherheitsdienste geplant. Über die Erfahrungen mit dieser Maßnahme wird 
Ende 2010 berichtet. 
 
Dem Personal ist es jedoch nicht möglich, diesen so wichtigen Baustein adäquat fortzusetzen 
und zu stabilisieren. Um die Kooperation mit den Gaststättenbetreibern nachhaltig fortführen zu 
können, müsste der Service- und Ordnungsdienst aufgestockt werden: 
 
• Mehrbedarf für zwei Stellen    93.560,00 EUR/ Jahr 
• Mehrbedarf für vier Stellen  187.120,00 EUR/ Jahr 
  
Bei der Kalkulation des Mehrbedarfs der Personalkosten wurden gezielte Einsätze zu den Sai-
sonzeiten beziehungsweise alternativ ganzjährig für die Nächte von Mittwoch auf Donnerstag, 
Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und die Nächte vor Feiertagen (jeweils in der Zeit von 
23.00 bis 3.00 Uhr) zu Grunde gelegt. Eine Gegenrechung der durch die gezielten Kontrollen 
vereinnahmten Verwarnungsgelder ist nicht opportun, da gerade durch die umfassende Kontroll-
tätigkeit die Zahl der Auffälligkeiten zurückgehen wird – was ja auch Ziel der Maßnahmen ist. Aus 
fachlicher Sicht würde eine Befristung der verstärkten Kontrollen und damit des Personalbedarfs 
auf drei Jahre gerechtfertigt erscheinen. Über mögliche stellenwirksame Maßnahmen kann auf 
der Grundlage des angekündigten Berichtes entschieden werden. 
 
 
4. Straßenreinigung 
 
Um die Hinterlassenschaften der Nachtschwärmer zeitnah zu beseitigen, erfolgt eine Umstellung 
der Kehrzeiten in den betroffenen Innenstadtbereichen. Ab Juni 2010 erfolgt die Straßenreini-
gung donnerstag-, samstag- und sonntagmorgens. Durch die Umstellung entstehen Mehrkosten 
in Höhe von ca. 16.000,00 EUR pro Jahr. 
 
 
5. Einbindung der örtlichen Gastronomen 
 
Im Bereich der Präsenz ist es sicherlich angezeigt, dass die Gastronomen auch weiterhin mit 
privaten Sicherheitsdiensten arbeiten. Die gemeinsam mit den Mitarbeitern des Service- und Ord-
nungsdienstes erfolgten Auftritte haben gezeigt, dass dadurch auch die Gaststättenbetreiber 
ganz klar zum Ausdruck bringen können, dass sie dieses Verhalten ihrer potentiellen Gäste nicht 
dulden. Nach Rücksprachen mit Vertretern des DEHOGA und den örtlichen Innenstadtgastrono-
men soll dieses Modell fortgesetzt werden. Zudem ist geplant, zeitgleich selbst erstellte Flyer und 
Plakate in den teilnehmenden Gaststätten auszulegen beziehungsweise aufzuhängen. Diese 
sollen den Gast darauf hinweisen, dass die vorgenannten Verstöße konsequent geahndet wer-
den und mit welchen Verwarn- oder Bußgeldern zu rechnen ist. Darüber hinaus stehen die Gast-
ronomen in engem Kontakt mit dem Ordnungsamt und haben zum Beispiel die Möglichkeit, fest-
gestellte Ordnungswidrigkeiten zu melden. 
 
 
6. Öffentliche WC-Anlagen 
 
Im Umfeld der genannten Straßenzüge gibt es teilweise  öffentliche Toiletten. Das Gebiet Bült / 
Hörsterstraße / Alter Fischmarkt verfügt über eine öffentliche Toilette an der Bushaltestelle Bült 
und eine weitere an der Neubrückenstraße/Apostelkirche. Beide sind rund um die Uhr geöffnet. 
Im Bereich Rosenplatz / Jüdefelder Straße befindet sich die nächste öffentliche Toilette auf dem 
Hindenburgplatz. Aufgrund der Öffnungszeit bis 22.00 Uhr an Freitagen und Samstagen steht sie 
jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung. Da jedoch alle in den betroffenen Straßen gelegenen 
Gaststätten über ausreichend Toiletten verfügen, wird das Angebot als ausreichend betrachtet.

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V/0144/2010 
 
Die Ursache für das „Wildpinkeln“ liegt aus Sicht des Ordnungsamtes nicht am fehlenden Ange-
bot, sondern am Fehlverhalten der Verursacher. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

01.06.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Bericht
Zur Sitzung

Orte (10)

  • Mauritzstraße 7
  • Kreuzstraße
  • Hörsterstraße 70
  • Jüdefelderstraße
  • Voßgasse
  • Neubrückenstraße
  • Alter Fischmarkt 158
  • Rosenplatz
  • Drubbel
  • Bült 101

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0144/2010
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37