V/0962/2008
Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa Businesspark Münster -
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Berichtsvorlage
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V/0962/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet ( Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor /Bahnlinie Münster- Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenber- ger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) öffentlich auszulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 21.02.2007 unter Be rücksichtigung des Positionspapiers zur Entwick- lung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Münster-Amelsbüren (siehe Vorlage Nr. 1050/2006) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483 gefasst. Dieser Beschluss wurde im Amtblatt der Stadt Münster am 02.03.2007 bekanntgemacht. Die Ziele und Zwecke der Planung wurden entsprechend des Ratsbeschlusses in einem öffentlichen Hea- ring am 19.06.2007 ausführlich erläutert und aus unters chiedlichen Blickwinkeln in Form von Statements kommentiert. Das Hearing erfüllt gleichzeitig die Funk tion der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Zu dem Hearing liegt eine Dokumentation vor, auf die insoweit verwiesen wird. Der Inhaber des im Plangebiet ansässigen Kfz-Handels-Betriebes hatte anlässlich des Hearings darum gebeten, dass Erschließungskonzept mit anbaufreier, separater Querspange, das eine Verlegung der L885 (Wiedaustraße) zum Gegenstand hatte, zu überdenken, da er insbesondere eine Verschlechterung der Erschließungssituation für seinen Betrieb befürchtete . Mit der im vorliegenden Entwurf des Bebauungspla- nes geänderten Verkehrsführung, in der nunmehr die seinerzeit geplante Querspange durch eine gebiets- interne Erschließungsstraße ersetzt wird, wird u.a. auch den v.g. Bedenken entsprochen. Die weiteren Wünsche der Bürger wurden im Rahmen der weiteren Planung überprüft und finden weitgehend Berück- sichtigung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im März 2008 durchgeführt. Die Äußerungen wäh- rend dieser Beteiligung wurden soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Vorlagen-Nr.: V/0962/2008 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0962/2008 Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehend im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) als städtisches Tochterunternehmen. Die WF M wird als Entwicklungs-, Vermarktungs-, und Er- schließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftreten , so dass im Grundsatz eine zeitnahe, bedarfsabhän- gige Umsetzung und Realisierung der Planung in Bauabschnitten gewährleistet ist. Der Bebauungsplan Nr. 483 überplant den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 471: Amelsbüren – südlich Wiedaustraße. Mit der Rechtkraft des Bebauungsplanes Nr. 483 tritt dieser Plan außer Kraft. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (27. Änderung, siehe Vorlage Nr. 373/2008, Verfahrensstand: Offenlegung bis 13.11.08.). Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 483 soll Ende 2008 / Anfang 2009 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. textl. Festsetzungen 3. Plan (Verkleinerung)
V-0962-2008-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0962/2008 Bebauungsplan Nr. 483 Hansa Businesspark Münster Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1.1 Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahms- weise Betriebe der jeweils nächstniedrigen Ab- standsklasse zugelassen, wenn der Im- missionsschutz sichergestellt ist. 1.2 Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Plan- gebietes unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsflächen von max. 250 m² Verkaufsfläche als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem räumlich-funktionalen Zusam- menhang mit der auf dem Baugrundstück aus- geübten Produktion oder Dienstleistung stehen sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör. (§ 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauN- VO) 1.3 In den Industriegebieten (GI) sind die nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 1.4 Nebenanlagen, Einfriedungen, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauNVO) 1.5 Auf privaten Stellplatzflächen ist je 6 Stellpl ätze ein großkroniger Laubbaum (z. B. Stieleiche, Spitzahorn, Platane) mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm zu pflanzen und dauer- haft zu erhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB) 1.6 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten heimischen Flur- gehölzen (z. B. Hainbuche, Haselnuss, Ho- lunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB) 1.7 Die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze mit Ausnahme der notwendigen Zu- und Abfahrten sind vollflächig mit standortgerechten, heimischen Flurgehöl- zen (z. B. Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn, Vogelbeere, Hasel, Holunder, Liguster etc.) im Pflanzverband 1 x 1 m zu bepflanzen, dabei ist je ein hochstämmiger Laubbaum pro 15 m Grundstücksbreite zu pflanzen. Die Bepflan- zung ist fachgerecht durchzuführen und dauer- haft zu erhalten. 1.8 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von Gebäuden Aufenthalts- räume im Sinne von § 48 BauO NRW das re- sultierende Schalldämm-Maß entsprechend den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpe- gelbereichen V und VI nach DIN 4109 ein- halten. In allen übrigen Baufeldern gilt Lärm- pegelbereich IV. (§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB) 1.9 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen in der Mitte der Fassaden- länge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäude- teils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 2. Textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu ei- ner Breite von 1,0 m und einer Höhe von 5,0 m zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb der Gebäudetraufe und bis zu einer Größe von jeweils max. 10 m² zulässig. Aus- nahmen hinsichtlich der Größenvorschriften von Werbeanlagen an Gebäuden können gestattet werden, wenn ansonsten ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Größe der Werbe- anlage und der zugeordneten Fassadenfläche entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Gebäudeseite zuzuordnenden Wer- beanlage maximal 10% der jeweiligen Fassa- denfläche betragen. Blinkende und sich bewegende Anlagen sind unzulässig. 3. Hinweise 3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist un- verzüglich der Stadt – untere Denkmalbehörde – anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.2 An der westlichen Plangebietsgrenze ist der Neubau der BAB-Anschlussstelle Münster- Amelsbüren geplant (Planfeststellungsverfah- ren). Auf die entsprechenden Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan, ins- besondere hinsichtlich des Immissionsschutzes, wird verwiesen. 3.3 Bauliche Anlagen innerhalb des Schutzstreifens der Bahnstromleitung bedürfen unabhängig von ihrer baurechtlichen Zulässigkeit der Zustim- mung der DB Energie. Pflanzen und Gehölze dürfen eine Aufwuchshöhe von 3,50 m nicht überschreiten. 3.4 Werbeanlagen innerhalb eines Abstandes von 100 m zur BAB 1 bedürfen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde. 3.5 Die der Planung zugrunde liegenden Vor- schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt, im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, eingesehen werden.
V-0962-2008-Anlage-3-Planverkleinerung
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Amt für Pr Stadtentwicklung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0962/2008 Ver anung Bebauungsplan Nr. 483 Hansa Businesspark Münster Planverkleinerung Maßstab 1:10000
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
- Wiedaustraße
- Kappenberger Damm
- Albersloher Weg 33
- Liekfor
Bebauungsplan Nr. 483
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0962/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37