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V/0962/2008

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa Businesspark Münster -

Vorlagen 05.11.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 04.12.2008, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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V-0962-2008-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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V-0962-2008-Anlage-3-Planverkleinerung

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Berichtsvorlage

3751 Zeichen

V/0962/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa Businesspark Münster - Industrie- und 
Gewerbegebiet ( Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor /Bahnlinie Münster-
Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - 
Hansa Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenber-
ger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) öffentlich 
auszulegen. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 21.02.2007 unter Be rücksichtigung des Positionspapiers zur Entwick-
lung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Münster-Amelsbüren (siehe Vorlage Nr. 1050/2006) den 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483 gefasst. Dieser Beschluss wurde im Amtblatt der 
Stadt Münster am 02.03.2007 bekanntgemacht. 
 
Die Ziele und Zwecke der Planung wurden entsprechend des Ratsbeschlusses in einem öffentlichen Hea-
ring am 19.06.2007 ausführlich erläutert und aus unters chiedlichen Blickwinkeln in Form von Statements 
kommentiert. Das Hearing erfüllt gleichzeitig die Funk tion der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Zu dem Hearing liegt eine Dokumentation vor, auf die insoweit verwiesen wird.  
 
Der Inhaber des im Plangebiet ansässigen Kfz-Handels-Betriebes hatte anlässlich des Hearings darum 
gebeten, dass Erschließungskonzept mit anbaufreier, separater Querspange, das eine Verlegung der L885 
(Wiedaustraße) zum Gegenstand hatte, zu überdenken, da er insbesondere eine Verschlechterung der 
Erschließungssituation für seinen Betrieb befürchtete . Mit der im vorliegenden Entwurf des Bebauungspla-
nes geänderten Verkehrsführung, in der nunmehr die seinerzeit geplante Querspange durch eine gebiets-
interne Erschließungsstraße ersetzt wird, wird u.a. auch den v.g. Bedenken entsprochen. Die weiteren 
Wünsche der Bürger wurden im Rahmen der weiteren Planung überprüft und finden weitgehend Berück-
sichtigung. 
 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im März 2008 durchgeführt. Die Äußerungen wäh-
rend dieser Beteiligung wurden soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0962/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.11.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0962/2008 
 
Die geplanten Bauflächen befinden sich weitgehend im  Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
(WFM) als städtisches Tochterunternehmen. Die WF M wird als Entwicklungs-, Vermarktungs-, und Er-
schließungsträgerin des Gesamtvorhabens auftreten , so dass im Grundsatz eine zeitnahe, bedarfsabhän-
gige Umsetzung und Realisierung der Planung in Bauabschnitten gewährleistet ist.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 483 überplant den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Nr. 471: Amelsbüren – südlich Wiedaustraße. Mit der Rechtkraft des Bebauungsplanes Nr. 483 tritt dieser 
Plan außer Kraft.  
 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (27. Änderung, 
siehe Vorlage Nr. 373/2008, Verfahrensstand: Offenlegung bis 13.11.08.). 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 483 soll Ende 2008 / Anfang 2009 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. textl. Festsetzungen 
3. Plan (Verkleinerung)

V-0962-2008-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

4734 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0962/2008 
Bebauungsplan Nr. 483 Hansa Businesspark Münster 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahms-
weise Betriebe der jeweils nächstniedrigen Ab- 
standsklasse zugelassen, wenn der Im-
missionsschutz sichergestellt ist. 
 
1.2 Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Plan- 
gebietes unzulässig. Ausnahmsweise zulässig 
sind Einzelhandelsflächen von max. 250 m² 
Verkaufsfläche als untergeordneter Betriebsteil 
eines Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen 
Waren in einem räumlich-funktionalen Zusam- 
menhang mit der auf dem Baugrundstück aus- 
geübten Produktion oder Dienstleistung stehen 
sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und 
Zubehör. (§ 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauN- 
VO) 
 
1.3 In den Industriegebieten (GI) sind die nach § 9  
Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen 
Nutzungen unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 
 
1.4 Nebenanlagen, Einfriedungen, Stellplätze und 
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren 
Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 
Abs. 1 BauNVO) 
 
1.5 Auf privaten Stellplatzflächen ist je 6 Stellpl ätze 
ein großkroniger Laubbaum (z. B. Stieleiche, 
Spitzahorn, Platane) mit einem Stammumfang 
von mindestens 14 cm zu pflanzen und dauer- 
haft zu erhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b 
BauGB) 
 
1.6 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen 
sind mit standortgerechten heimischen Flur-
gehölzen (z. B. Hainbuche, Haselnuss, Ho-
lunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu 
begrünen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle 
sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b 
BauGB) 
 
1.7 Die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie 
und vorderer Baugrenze mit Ausnahme der 
notwendigen Zu- und Abfahrten sind vollflächig 
mit standortgerechten, heimischen Flurgehöl- 
zen (z. B. Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn, 
Vogelbeere, Hasel, Holunder, Liguster etc.) im 
Pflanzverband 1 x 1 m zu bepflanzen, dabei ist 
je ein hochstämmiger Laubbaum pro 15 m 
Grundstücksbreite zu pflanzen. Die Bepflan- 
zung ist fachgerecht durchzuführen und dauer- 
haft zu erhalten. 
 
1.8 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen 
müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von Gebäuden Aufenthalts-
räume im Sinne von § 48 BauO NRW das re-
sultierende Schalldämm-Maß entsprechend den 
ermittelten und ausgewiesenen Lärmpe-
gelbereichen V und VI nach DIN 4109 ein-
halten. In allen übrigen Baufeldern gilt Lärm-
pegelbereich IV. (§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB) 
 
1.9 Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils 
die Oberkante der fertig gestellten Wege und 
Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung 
dienen, gemessen in der Mitte der Fassaden- 
länge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäude- 
teils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) 
BauNVO). 
 
 
2. Textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO 
NRW 
 
2.1 Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu ei- 
ner Breite von 1,0 m und einer Höhe von 5,0 m 
zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur 
unterhalb der Gebäudetraufe und bis zu einer 
Größe von jeweils max. 10 m² zulässig. Aus- 
nahmen hinsichtlich der Größenvorschriften von 
Werbeanlagen an Gebäuden können gestattet 
werden, wenn ansonsten ein offensichtliches 
Missverhältnis zwischen der Größe der Werbe- 
anlage und der zugeordneten Fassadenfläche 
entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche 
der einer Gebäudeseite zuzuordnenden Wer- 
beanlage maximal 10% der jeweiligen Fassa- 
denfläche betragen. 
 
Blinkende und sich bewegende Anlagen sind 
unzulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist un-
verzüglich der Stadt – untere Denkmalbehörde 
– anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist 
unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
 
3.2 An der westlichen Plangebietsgrenze ist der 
Neubau der BAB-Anschlussstelle Münster-
Amelsbüren geplant (Planfeststellungsverfah-
ren). Auf die entsprechenden Ausführungen in 
der Begründung zum Bebauungsplan, ins-
besondere hinsichtlich des Immissionsschutzes, 
wird verwiesen. 
 
3.3 Bauliche Anlagen innerhalb des Schutzstreifens 
der Bahnstromleitung bedürfen unabhängig von 
ihrer baurechtlichen Zulässigkeit der Zustim- 
mung der DB Energie. Pflanzen und Gehölze 
dürfen eine Aufwuchshöhe von 3,50 m nicht 
überschreiten. 
 
3.4 Werbeanlagen innerhalb eines Abstandes von 
100 m zur BAB 1 bedürfen der Zustimmung der 
obersten Landesstraßenbaubehörde. 
 
3.5 Die der Planung zugrunde liegenden Vor-
schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster 
im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt, 
im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher 
Weg 33, 48155 Münster, eingesehen werden.

V-0962-2008-Anlage-3-Planverkleinerung

159 Zeichen

Amt für Pr Stadtentwicklung Anlage 3

zur Vorlage Nr. V/0962/2008
Ver anung Bebauungsplan Nr. 483 Hansa Businesspark Münster

Planverkleinerung Maßstab 1:10000

Beratungsverlauf (2)

03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wiedaustraße
  • Kappenberger Damm
  • Albersloher Weg 33
  • Liekfor

Bebauungsplan Nr. 483

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0962/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37