V/0296/2010
Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2009
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Geschaeftsbericht_2009
161272 Zeichen
n
Geschäftsbericht 2009
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Geschäftsbericht 2009
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Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Geschäftsbericht liefert Ihnen die wesentlic hen
Informationen über die Aufgabenwahrnehmung,
Leistungsdaten und Arbeitsschwerpunkte des Ge-
sundheitsamtes im Jahr 2009.
Die gesetzlich geregelten gesundheitlichen
Betreuungsaufgaben konnten im Jahr 2009 sichergeste llt
werden, zeitweise aber nur unter Beschränkung auf
vorrangig zu erledigende Schwerpunktaufgaben: Die
Neue Grippe nahm das Gesundheitsamt von April bis Dezember infolge der
notwendigen Präventionsmaßnahmen, der Information u nd Beratung sowie der
Koordination der Impfkampagne erheblich in Anspruch . Glücklicherweise entwi-
ckelte sich der Pandemieverlauf harmloser als anfan gs befürchtet; trotzdem
erforderte die Einstufung der Pandemie in die höchs te Gefährdungsstufe weit-
greifende Präventionsmaßnahmen. Unklare, teilweise widersprüchliche Ein-
schätzungen von Experten zur Situation sowie zur Sc hutzimpfung, fehlende
Kostenregelung der Diagnostik und Angst vor überzog enen Maßnahmen führ-
ten zu einer allgemeinen Verunsicherung. Dies erhöh te den Arbeitsaufwand für
das Gesundheitsamt erheblich.
Einen Schwerpunkt im Aufgabenspektrum bildeten auch im vergangenen Jahr
die voraussetzungslos erreichbaren, aufsuchenden Hi lfen. Diese sind erforder-
lich besonders bei Familien mit komplexen gesundhe itlichen Beeinträchtigun-
gen und Lebensproblemen, mit psychisch kranken Elte rnteilen und auch bei
psychisch kranken Kindern und Jugendlichen. Die An forderungen in diesem
Bereich sind kontinuierlich gestiegen.
2009 endete das Modellprojekt „Gesund aufwachsen in Münster“. Jetzt gilt es,
die positiven Erfahrungen zu nutzen und weiterzugeb en. Die „Familienhebam-
me“ und die Ernährungsberatung in Kitas und Schule n werden für eine dauer-
hafte Verankerung dieser gesundheitsfördernden Akt ivitäten noch ein weiteres
Jahr unterstützt. Das Projekt „Familienhebamme“ erhielt außerdem im Novem-
ber 2009 den 2. Preis im Rahmen der Landesinitiativ e Gesundes Land NRW.
Mit dem Preisgeld konnte ein weiterer Stadtteil in das Programm aufgenommen
werden.
Als besondere Ereignisse des letzten Jahres sind au ßerdem erwähnenswert
das 10-jährige Bestehen des Gesundheitshauses und d er Auftakt des Projektes
„Bündnis gegen Depressionen“.
An dieser Stelle danke ich allen Mitarbeiterinnen u nd Mitarbeitern, die diese
Leistungen des Amtes erbracht und an diesem Bericht mitgearbeitet haben.
Dr. Christiane Kappenstein
Leiterin des Gesundheitsamtes
Geschäftsbericht 2009
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Inhalt
I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Geschäftsbericht 6
2. Produkte des Gesundheitsamtes 7
II. Rückblick auf die Produkte
1. Übergreifende Gesundheitsförderung
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung 11
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 12
1.3 Psychiatriekoordination 13
1.4 Gesundheitshaus 15
1.4.1 Betriebsträgerschaft und Geschäftsführung 1 6
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen 16
1.5 Sonstige übergreifende Projekte 16
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … 16
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte 17
2. Kinder- und Jugendgesundheit
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 19
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratu ngen in
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 19
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 21
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 22
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Bera tungen
des KJGD 23
2.1.5 Sprachheilambulanz 24
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 25
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BfE) 27
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen 28
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 32
3.2 Betriebsärztlicher Dienst 34
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4. Gesundheitsschutz
4.1 Infektionsschutz 36
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 36
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge 40
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und
anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 42
4.2 Hygieneüberwachungen 45
4.3 Umweltmedizin 49
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d
Planungsverfahren 49
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 49
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe 52
4.5 Gesundheitsfachberufe 53
5. Gesundheitshilfen
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen 55
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst 55
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort 55
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden 56
5.2 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt 57
5.3 Weitere sozialkompensatorische Hilfen 58
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
(produktübergreifende Darstellung) 60
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Personal und Organisation 61
2. Budgetübersicht 63
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2009 65
4. Standorte des Gesundheitsamtes 66
Impressum 67
Geschäftsbericht 2009
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I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Geschäftsbericht
Mit dem Geschäftsbericht 2009 erscheint der fünfte Bericht dieser Reihe. Er
liefert wie die Vorgängerberichte einen Überblick ü ber den gesamten Aufga-
benbestand des Gesundheitsamtes, der um aktuelle En twicklungen aus dem
Berichtsjahr ergänzt ist.
Der I. Teil enthält eine Darstellung der Produkte d es Gesundheitsamtes anhand
der Produktbeschreibungen sowie der produktspezifis chen Ziele und Zielkenn-
zahlen aus dem Haushaltsplan 2009. Außerdem sind di e „Ergebniswerte“ (Ist-
Werte) der jeweiligen Zielkennzahlen für 2009 aufgeführt.
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht grun dlegende Informationen zu den
einzelnen Aufgabenfeldern des Gesundheitsamtes. Di e Gliederung orientiert
sich wie in den beiden Vorjahren an der im städtisc hen NKF-Haushalt für das
Gesundheitsamt abgebildeten Produktstruktur.
Die einzelnen Tätigkeitsfelder werden zur besseren Information der Leserinnen
und Leser wie in den Vorberichten jeweils kurz besc hrieben. Die allgemeinen
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Be sonderheiten aus dem
Jahr 2009 (in der Regel gekennzeichnet mit einem
) sowie um ausgewählte
Daten zum Leistungsumfang für die Jahre 2007 bis 2009 (in Tabellenform).
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am-
tes in 2009.
Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen
Gesundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 1 .1). Er ersetzt auch nicht the-
menspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder publikationen, die das
Gesundheitsamt selbstverständlich weiterhin erstellen wird.
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2. Produkte des Gesundheitsamtes
Produktbereich
: Gesundheitsdienste
Produktgruppe
: Gesundheitsdienste
Produkte
: Übergreifende Gesundheitsförderung
Kinder- und Jugendgesundheit
Ärztlicher Untersuchungs- u. Gutachtendienst
Gesundheitsschutz
Gesundheitshilfen
Krankenhausumlage
Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“
Die gesundheitlichen Verhältnisse einschließlich de r psychiatrischen und der
Suchtkrankenversorgung in der Stadt Münster werden beobachtet, erfasst und
bewertet. Die gesundheitliche Versorgung wird in Zu sammenarbeit mit der
kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Arbeitskrei s Psychiatrie ortsnah
koordiniert und weiterentwickelt.
Maßnahmen und Projekte zur Prävention und Gesundhei tsförderung werden im
Gesundheitshaus und in den Stadtteilen initiiert und durchgeführt.
Ziel zum Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“ im Haushaltsplan 2009:
Unterstützung und Förderung von gesundheitsfördernde n Lebensbedingungen und
Lebensweisen durch Erfassung und Analyse des Ist-Zus tandes sowie Entwicklung von
Maßnahmen. Hierzu dient beispielhaft folgendes Indikatorziel:
Ziel: Durch systematisches Controlling der Umsetzun gsmaßnahmen soll
erreicht werden, dass die von der Gesundheitskonfer enz beschlosse-
nen Handlungsempfehlungen zu mindestens 60 % innerh alb eines Jah-
res umgesetzt werden.
Zielkennzahl Anzahl umgesetzter Handlungsempfehlunge n innerhalb eines Jahres
nach Beschlussfassung (in %)
Ergebnis 2009: 65 %
Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schützt Kin der und Jugendliche vor
Gesundheitsgefahren und fördert ihre Gesundheit. Er nimmt betriebsmedizini-
sche Aufgaben in Kindertageseinrichtungen und Schul en wahr, führt ärztliche
Untersuchungen und Beratungen zur Früherkennung von Krankheiten, Behin-
derungen und Entwicklungsstörungen durch und vermit telt die notwendigen
Behandlungs- und Betreuungsangebote.
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Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst führt z ahnärztliche Untersu-
chungen und Beratungen zur Verhütung von Krankheite n und Fehlentwicklun-
gen sowie Maßnahmen der Gruppenprophylaxe durch.
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter berät
und betreut Familien mit entwicklungsauffälligen od er behinderten Kindern und
Jugendlichen und führt heilpädagogische Frühfördermaßnahmen durch.
Ziele zum Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“ im Haushaltsplan 2009:
Frühzeitige Identifizierung von Krankheiten, Behinde rungen, Entwicklungs- und Verhal-
tensauffälligkeiten und deren positive Beeinflussun g durch Beratung und Vermittlung
adäquater Förder- und Behandlungsmaßnahmen sowie Sch utz vor vermeidbaren
Krankheiten (z.B. durch Impfung) und optimale Einbi ndung aller Kinder in das Regel-
versorgungssystem des Gesundheitswesens. Hierzu die nen beispielhaft folgende Indi-
katorziele:
1. Ziel: Bei Schulanfängern soll ein Masern-Durchimp fungsgrad von mind. 95
% durch Impfstatusanalyse und Impfberatung bei jede r Untersuchung
sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden.
Zielkennzahl: Masern-Durchimpfungsgrad (in %)
Ergebnis 2009: 94 %
2. Ziel: Bei den kinderärztlichen Früherkennungsunte rsuchungen soll eine Teil-
nahmequote von mind. 95% durch Analyse der Vorsorge daten und Be-
ratung bei jeder Untersuchung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht
werden.
Zielkennzahl: Teilnahmequote an kinderärztlichen Frühe rkennungsuntersuchungen
(mind. 8 von 9 Vorsorgeuntersuchu ngen, in %)
Ergebnis 2009: 91 %
3. Ziel: Die Zahngesundheitsquote von höchstens 20 % behandlungsbedürfti-
ger Gebisse soll bei der Gesamtzahl der untersuchte n Kinder in Kinder-
gärten, Grund- und Förderschulen durch Erhebung des Ist-Zustandes,
Durchführung von Prophylaxe-Maßnahmen und Informati on der Eltern
sowie Multiplikatoren erhalten werden.
Zielkennzahl: Quote von behandlungsbedürftigen Gebis sen bei der Gesamtzahl der
untersuchten Kinder (in %)
Ergebnis 2009: 18 %
Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst“
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag ärztliche Ze ugnisse und Gutachten auf
der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften als Entscheidungshilfe für
externe Behörden und die Stadtverwaltung.
Es werden (unter Verantwortung des Personal- und Or ganisationsdezernates)
betriebsärztliche Aufgaben für die Beschäftigten de r Stadtverwaltung wahrge-
nommen.
Ziel zum Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Guta chtendienst“ im Haushaltsplan
2009:
Erstellen einer zeitnahen und aussagekräftigen Ents cheidungshilfe für den Auftragge-
ber; hierzu dient beispielhaft folgendes Indikatorziel:
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Ziel: Mindestens 90 % der Gutachtenaufträge sollen jeweils innerhalb von 6
Wochen ohne Zusatzbegutachtung) abgewickelt werden.
Zielkennzahl: Anteil der innerhalb von 6 Wochen dur chgeführten Gutachten-
aufträge (in %)
Ergebnis 2009: 75 %
Produkt „Gesundheitsschutz“
Übertragbare Krankheiten werden durch Aufklärung, B eratung, Untersuchung
und Aufdeckung von Infektionsketten verhütet bzw. bekämpft.
Die Einhaltung der Hygienestandards z.B. bei Trinkw asserversorgungsanlagen,
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaf tseinrichtungen wird
überwacht.
Das Gesundheitsamt klärt die Bevölkerung und Behörd en über gesundheitsge-
fährdende und gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt auf und trägt
zu ihrer Verringerung bei.
Der Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene wird üb erwacht und die Bevölke-
rung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufgeklärt.
Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe.
Ziele zum Produkt „Gesundheitsschutz“ im Haushaltsplan 2009:
Verringerung der Gesundheitsrisiken für die Bevölke rung durch Prävention, Aufklärung
und qualitätssichernde Überwachungsmaßnahmen. Hierzu dienen beispielhaft folgende
Indikatorziele:
1. Ziel: Die durchschnittliche Ausbruchdauer von No rovirusinfektionen in Kran-
kenhäusern soll durch Beratungen, Hygieneüberwachun gen etc. ver-
kürzt werden.
Zielkennzahl: Durchschnittliche Ausbruchdauer von No rovirusinfektionen (in Tagen)
Ergebnis 2009: 12
2. Ziel: Die Beanstandungsquote bei Wasserversorgu ngsanlagen -
,Kleinanlagen - (Trinkwasserbrunnen) soll durch Bera tungen und Orts-
besichtigungen auf unter 10% reduziert werden.
Zielkennzahl: Gravierende Mängel bei Kleinanlagen (i n %)
Ergebnis 2009: 11%
Produkt „Gesundheitshilfen“
Das Gesundheitsamt leistet sozialkompensatorische M aßnahmen für unzurei-
chend versorgte Bevölkerungsgruppen und vermittelt bedarfsgerechte medizini-
sche und soziale Hilfen.
Für Menschen mit psychischen Störungen und Behinder ungen, Abhängigkeits-
kranke und ihre Angehörigen bietet der Sozialpsychi atrische Dienst vor- und
nachsorgende Hilfen sowie Unterstützung in Krisensituationen.
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Ziele zum Produkt „Gesundheitshilfen“ im Haushaltsplan 2009:
Psychisch kranke und suchtkranke Menschen sollen du rch rechtzeitige und angemes-
sene Unterstützung befähigt werden, ein eigenverant wortliches und selbstbestimmtes
Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Menschen in besonderen Problemlagen (u. a. Menschen mit Migrationsvorgeschichte,
Obdachlose, sozial benachteiligte Familien, schwangere Frauen) sollen adäquate medi-
zinische und soziale Hilfen angeboten werden.
Hierzu dienen beispielhaft folgende Indikatorziele:
1. Ziel: Bei Krisenmeldungen soll in allen Fällen ei ne unmittelbare Intervention
noch am selben Tag erfolgen.
Zielkennzahl: Kriseninterventionen am Tag der Meldun g (in %)
Ergebnis 2009: 100 %
2. Ziel: Die persönlichen - auch aufsuchenden - Ber atungsgespräche des sozi-
alpsychiatrischen Dienstes sollen mindestens im bis herigen Umfang im
Rahmen der vor- und nachsorgenden Hilfen aufrechterhalten werden.
Zielkennzahl: Persönliche Beratungsgespräche pro Kli ent (Durchschnittswert)
Ergebnis 2009: 1,0
Zielkennzahl: Hausbesuche pro Klient (Durchschnittsw ert)
Ergebnis 2009: 0,6
3. Ziel: Die Inanspruchnahme des Hilfeangebotes der Familienhebamme soll
durch offene Hebammensprechstunden in Kitas in Stad tteilen mit be-
sonderen Bedarfen gesteigert werden.
Zielkennzahl: Hebammensprechstunden in den Kitas/Jah r
Ergebnis 2009: 450
Produkt „Krankenhausumlage“
Die Städte und Gemeinden beteiligen sich über eine Krankenhausumlage an
der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Die Bemessung der Umlagen-
höhe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Rechtsgr undlage ist das Kranken-
hausgesetz NRW.
Dieses Produkt beinhaltet keine kommunalen Gestaltu ngsspielräume und wird
in diesem Bericht nicht näher erläutert.
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II. Rückblick auf die Produkte
1. Übergreifende Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung erhalten auf un terschiedlichen gesund-
heitspolitischen Ebenen eine stetig wachsende Bedeu tung. Dies gilt insbeson-
dere für die kommunale Ebene, da sich dort die Lebe nsräume der Menschen
befinden, in denen sie aufwachsen, lernen, arbeiten oder auch den Lebens-
abend verbringen.
Seit 2004 leistet das Gesundheitsamt die Geschäftsf ührung des Gesunde
Städte-Netzwerkes der Bundesrepublik Deutschland – GSN -, ein Zusam-
menschluss von derzeit 70 Städten, Kreisen und Regi onen bundesweit. Das
GSN hat sich in den vergangenen Jahren schwerpunktm äßig mit den Themen
Gesundheit im Alter und mit der Gesundheit sozial b enachteiligter Menschen,
insbesondere junger Menschen, auseinander gesetzt. Zum Thema Gesundheit
im Alter wurde in Kooperation mit der Bundeszentral e für Gesundheit - BZgA -
die Arbeitshilfe "Mehr Gesundheit im Alter" erstell t, die allen Mitgliedsstädten
zur Verfügung gestellt worden ist. Die Kommunale G esundheitskonferenz
Münster, die sich auch mit dieser Thematik auseinan der setzt, wird diese Ar-
beitshilfe auch für ihre Empfehlungen nutzen können . Die Koordinierung der
Netzwerkaktivitäten, die Herausgabe der Gesunden St ädte-Nachrichten, die
Pflege des Newsletters und der Homepage
www.gesunde-staedte-netzwerk.de
gehören mit zu den laufenden Schwerpunktaufgaben des Sekretariates.
Das Gesunde Städte-Netzwerk, feierte im Jahr 2009 sein 20-jähriges
Bestehen. Höhepunkt war das Symposium „Gesundheit in Deutschland -
Vorreiterrolle der Gesunden Städte“ im Juni 2009 in Frankfurt am Main,
das maßgeblich von der Geschäftsstelle in Münster m it vorbereitet wur-
de. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch der G esunde Städte-
Preis verliehen. Ausgezeichnet wurde auch das Proje kt "Gesundheits-
jahr Roxel", das intensiv vom Gesundheitsamt begleitet wurde.
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung (GBE)
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy-
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund-
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige Grundlagen, vor allem auch
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse.
Im Jahr 2009 wurde weiter an der Fortschreibung des Gesundheitsrahmenbe-
richts gearbeitet. Daneben wurde folgender Fachbericht vorgelegt:
Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehe ns nach PsychKG
und Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsberichte Band 15 – Vorla-
ge 0017/2009)
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1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe-
renz ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund-
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs-
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG).
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2009 insgesamt 41 Mitglie-
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern,
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen,
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati-
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti-
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge-
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und
etwaige Defizite aufgespürt werden.
Die Gesundheitskonferenz tagt üblicherweise 2 x jäh rlich, die von ihr eingerich-
teten themenspezifischen Arbeitskreise nach Bedarf. In 2009 fand die 2. Sit-
zung nicht statt, da die Arbeitskreise aus ihrer Si cht die vorgesehene Verab-
schiedung ihrer Handlungsempfehlungen noch nicht hi nreichend vorbereiten
konnten. Die Geschäftsstelle hat den Termin jedoch dazu genutzt, um intern
über eine Optimierung der Arbeit der Gesundheitskon ferenz zu diskutieren.
In einer außerordentlichen gemeinsamen Sitzung von Pflege- und Gesund-
heitskonferenz wurde über das „Aktionsbündnis Schme rz“ der Paracelsus-
Privatuniversität Salzburg berichtet, die in Münste r in ambulanten und stationä-
ren Einrichtungen ein Forschungsprojekt durchführt.
Zu folgenden Themen hat die Gesundheitskonferenz im Jahr 2009 Hand-
lungsempfehlungen verabschiedet bzw. vorbereitet:
Bündnis gegen Depression in Münster
Die Gesundheitskonferenz hat einvernehmlich die Han dlungsempfeh-
lungen zur „Verbesserung der Situation von Menschen mit einer depres-
siven Erkrankung in Münster“ verabschiedet:
„Die Gesundheitskonferenz, vertreten durch die Stad t Münster, tritt dem
Verein „Deutsches Bündnis gegen Depression e. V.“ für zunächst 3 Jah-
re bei. Der Arbeitskreis „Bündnis gegen Depression“ der Gesundheits-
konferenz wird bis Ende 2011 fortgeführt und die Ak tivitäten im Rahmen
des Bündnisses steuern. Die Gesundheitskonferenz wi rd fortlaufend
über die Aktivitäten informiert.“ Das Bundesbündnis unterstützt die Öf-
fentlichkeitsarbeit und erleichtert die geplanten Fortbildungen. Als w ei-
tere Aufgaben sollen die Vernetzung zwischen ambulantem und statio-
närem Bereich und die Gesundheitsberichterstattung verbessert wer-
den. Ein sehr wichtiges Ziel ist die Sicherung des Krisennotdienstes in
Münster. Die Geschäftsführung der Gesundheitskonfer enz übernimmt
auch die Geschäfte des Bündnisses gegen Depression Münster zu-
sammen mit den gewählten Sprechern und dem Gesundheitshaus.
Gesund älter werden in Münster – Gut ernährt und wirklich fit
Der Arbeitskreis hatte im Jahr 2008 bereits Handlu ngsempfehlungen
zum Themenbereich Bewegung verabschieden lassen. In 2009 folgte
Geschäftsbericht 2009
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die Arbeit an den Empfehlungen zum Themenfeld Ernäh rung. Die Ver-
abschiedung der Handlungsempfehlungen wurde auf Mär z 2010 ver-
schoben. Der Arbeitskreis wird sich danach mit dem Themenfeld „Sozia-
le Integration“ beschäftigen und nach den beiden Zw ischenberichten
dann einen Gesamtbericht verabschieden lassen.
Gesund aufwachsen in Münster
Der bereits länger existierende Arbeitskreis „Gesun d aufwachsen“ hat
2008 die Vorbereitungen für das 2. Gesundheitsziel für Münster „Ge-
sund aufwachsen in Münster “ mit der Absicht aufgenommen, der Ge-
sundheitskonferenz bis zum Herbst 2009 entsprechend e Handlungs-
empfehlungen vorzulegen. Da die Abstimmungen sehr u mfangreich wa-
ren, wurde die Verabschiedung auf März 2010 verschoben.
1.3 Psychiatriekoordination
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil-
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten verpflichten die
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung.
Ziel ist es, die psychosoziale und psychiatrische V ersorgung vorausschauend,
bedarfsgerecht und ressourcenschonend zu planen und zu steuern. Die Psy-
chiatriekoordination wird maßgeblich vom Arbeitskre is Psychiatrie mit seinen
verschiedenen Arbeitsgruppen unterstützt.
In 2009 wurden insbesondere folgende Themen bearbeitet:
Mit der Neuauflage der städtischen Broschüre „Handl ungsleitlinien für
Unterbringungen “ wurde vom Arbeitskreis Psychiatrie gemeinsam mit
der Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekam mer Westfalen-
Lippe in der Universitätsklinik eine Fortbildung durchgeführt.
Mit der Vorlage V/0017/2009 wurde der Bericht zur Entwicklung des Un-
terbringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht in
Münster (Gesundheitsberichte Band 15) vorgelegt. Be im 59. Wissen-
schaftlichen Kongress der Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte
des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erhielt das wissenschaftliche Pos-
ter „Psychiatrische Notfallversorgung, Kriseninterv ention, Zwangsein-
weisung in Münster“ den 2. Preis.
Mit der neuen Landesverordnung zur sog. Hochzonung wurde die Zu-
ständigkeit für die Eingliederungshilfen zum Wohnen bis 2013 den
Landschaftsverbänden weiterhin übertragen, jetzt au ch für Menschen
mit sonstigen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Daher wird es er-
forderlich, die planerischen und koordinierenden Ak tivitäten des Arbeits-
kreises Psychiatrie Münster und der Planungskonfere nz zukünftig in an-
gemessener Form zu integrieren, um die großen Verso rgungsbereiche
der medizinisch-psychiatrischen Behandlung (SGB V, Planungsgremium
in Münster: AK Psychiatrie) und der Eingliederungsh ilfen zum Wohnen
(SGB XII, Arbeitsgruppe Wohnen, Planungskonferenz) in angemessener
Weise aufeinander zu beziehen und für die Belange d er psychisch kran-
ken und suchtkranken Menschen in Münster wirksam werden zu lassen.
Geschäftsbericht 2009
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Mit der Vorlage V/0678/2009 wurde die Mitgliedschaft der Ge sundheits-
konferenz Münster, vertreten durch die Stadt Münste r, im Verein „Deut-
sches Bündnis gegen Depressionen e. V.“ beschlossen
Mit der Vorlage V/0733/2009 zur Neuorganisation wu rden die Voraus-
setzungen zur Fortführung des psychiatrischen und psychosozialen
Krisennotdienstes an Wochenenden geschaffen.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatriekoordination wurden 2009
folgende Themen aufgegriffen:
Der Gesundheitsbericht Band 14 „Psychiatrische, psychotherapeuti-
sche und psychosoziale Versorgung von Kindern und J ugendlichen in
Münster“ konnte am 25.03.2009 dem Rat der Stadt zur Beschlussfas-
sung vorgelegt werden.
Die 2008 vom MAGS bewilligten 12 Tagesklinikplätze für Schulkinder
bis zum 18. Lebensjahr konnten trotz intensiver Bem ühungen des UKM
wegen einer fehlenden Immobilie 2009 noch nicht ein gerichtet werden.
Bis zum Bau einer Tagesklinik auf dem Gelände des U KM wurde eine
Interimslösung für maximal fünf Jahre gesucht. Die Gespräche mit der
Stadt Münster bezüglich der Anmietung eines städtis chen Gebäudes in
Roxel konnten mittlerweile zu einem positiven Absch luss gebracht wer-
den. Mit der Eröffnung der kinder- und jugendpsychi atrischen Tageskli-
nik kann im Sommer 2010 gerechnet werden.
Aufgrund der fortbestehenden mehrmonatigen Wartezei ten für einen
stationären Behandlungsplatz in der Klinik für Kinder- und Jugend-
psychiatrie des UKM wird eine Aufstockung der volls tationären Betten
am hiesigen Universitätsklinikum unterstützt.
Der psychotherapeutische Bedarf für Kinder und Jugendliche mit in-
tellektueller Behinderung in Münster wurde mittels eines Fragebogens
vom Gesundheitsamt erhoben. Es wurden im Oktober 20 09 alle Ärzte
für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie alle psycho therapeutisch arbei-
tenden Psychologen, Pädagogen und Institutionen in Münster ange-
schrieben und gebeten, Fragen zur Behandlungssituat ion von Minder-
jährigen mit geistiger Behinderung zu beantworten. Die Auswertung wird
im Juni 2010 vorliegen.
Das unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes entstande ne Präventi-
onsprojekt für Kinder psychisch kranker Eltern („Au ryn-Gruppen“)
konnte 2009 nach 2½-jähriger Pause erfolgreich vom „Förderkreis Sozi-
alpsychiatrie“ und von der „Beratungsstelle Südvier tel e. V.“ fortgesetzt
werden.
Unter intensiver Mitarbeit des Gesundheitsamtes und in Kooperation mit
Kliniken und niedergelassenen Ärzten wurden die „Handlungsempfeh-
lungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwang ere und
Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster“ abgeschlossen und
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den po litischen Gremien
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vorgelegt. 2010 wird der Bericht in der Gesundheits konferenz bespro-
chen.
Die Kooperation mit den Schulen wurde intensiviert.
Seit Mai 2009 werden vom Gesundheitsamt einmal pro Monat jugend-
psychiatrische Schulsprechstunden in der Richard-von-Weizäcker-
Schule Sek. I (Städtische Förderschule mit Schwerpu nkt emotionale und
soziale Entwicklung) durchgeführt.
In der Münsterlandschule (LWL-Förderschule für Höre n und Kommuni-
kation) werden Schulsprechstunden seit Juni 2009 vo n niedergelasse-
nen Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie überno mmen. Die Finan-
zierung und fachliche Planung erfolgt über das Gesundheitsamt.
Ferner wurde der Projektantrag der Regenbogenschule (LWL-
Förderschule mit Schwerpunkt körperliche und motori sche Entwicklung)
für Schulsprechstunden durch niedergelassene Ärzte für Kinder- und
Jugendpsychiatrie befürwortet. Es wurden städtische Stiftungsmittel be-
willigt. Die fachliche Begleitung übernimmt das Gesundheitsamt.
Um den ambulanten und stationären Hilfebedarf für suchtmittelkonsu-
mierende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus Münster
festzustellen, werden im Arbeitskreis „Jugend und S ucht“ seit 2009 die
bestehenden ärztlichen, therapeutischen und pädagog ischen Angebote
aufgelistet. Ziel ist es, die Versorgung der betrof fenen Minderjährigen
vor Ort zu verbessern.
1.4 Gesundheitshaus
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits-
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen,
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen.
Seit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999 wird in Münster ein
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags erbracht.
Inzwischen hat sich das Gesundheitshaus in Münster als allgemein bekanntes
und anerkanntes Informations-, Beratungs- und Servi ce-Center zu den Themen
„Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ etabliert.
In 2009 konnte das Gesundheitshaus das 10-jährige Bestehen feiern.
Dies war gleichzeitig auch Anlass, die Ausrichtung und die Konzeptio-
nierung des Hauses neu zu justieren, was 2010 abgeschlossen sein soll.
Viele Veränderungen in der Gesundheitslandschaft, z um Beispiel die
Einrichtung von Pflegestützpunkten, tangieren auch das Haus unmittel-
bar. So verändern sich Angebote stetig und das Gesu ndheitshaus bleibt
aktuell. Gleichzeitig bleibt das Haus ein verlässli cher Partner für viele;
zum Beispiel auch für unterschiedliche Selbsthilfe- und Angehörigen-
gruppen.
Geschäftsbericht 2009
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1.4.1 Betriebsträgerschaft und Geschäftsführung
Die kommunalen Stiftungen Magdalenenhospital und Si verdes teilen sich die
Eigentümerschaft des Gesundheitshauses im Verhältnis 60 zu 40.
Das Gesundheitsamt ist für die Geschäftsführung sow ie für die konzeptionellen
und fachlichen Schwerpunkte verantwortlich.
Die Rechnungslegung des Zweckbetriebes „Gesundheits haus“ erfolgt im Rah-
men des kaufmännischen Rechnungswesens mit jährlich en Wirtschaftsplänen
und geprüften Jahresabschlüssen. Das Gesundheitsamt beteiligt sich mit Zu-
schüssen von zuletzt rd. 35.000 € pro Jahr an den „ Programm- und Betriebs-
kosten“ des Hauses. Außerdem finanziert der städtis che Haushalt die Perso-
nalkosten für eine Teilzeitkraft.
Der Wirtschaftsplan für 2009 wies einen Zuschuss fü r das Gesundheitshaus in
Höhe von insgesamt 138.210 € auf, der im Rahmen der Stiftungszweckerfüllung
alleine von der Stiftung Magdalenenhospital getragen wurde.
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen
Die Geschäftsführung des Gesundheitshauses initiier t bzw. organisiert – häufig
in Kooperation mit Dritten – gesundheitsbezogene Pr ojekte, Patiententage und
Sonderveranstaltungen. Sie haben allesamt das Ziel, die Eigenverantwortung
der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit zu s tärken, ihr Gesundheits-
verhalten positiv zu beeinflussen und ihnen die daf ür notwendigen Informatio-
nen zu geben. Dabei werden Zielgruppen angesprochen (Männer, Menschen
mit Behinderungen, Kranke), die z.B. einen erschwer ten Zugang zum Gesund-
heitssystem haben.
Zu den Leistungen des Gesundheitshauses zählen die Bereitstellung, Herrich-
tung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die Organi sation der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weitere finanziell e und / oder personelle Unter-
stützungsleistungen
1.5 Sonstige übergreifende Projekte
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in …
Die Notwendigkeit verstärkter Aktivitäten in den Be reichen Bewegung und ge-
sunde Ernährung, insbesondere für Kinder benachteil igter Familien, hat das
Gesundheitsamt Münster dazu bewegt, gemeinsam mit P artnern und Akteuren
vor Ort, für die Lebensbereiche Familie, Kindertag esstätten, Schule und Frei-
zeit ein stadtteilorientiertes Projekt zu entwickel n. Gesundheitsförderung und
pädagogisches Konzept gehen dabei Hand in Hand. In Familie und Freizeit
werden ein gesunder Lebensstil gefördert und das Ve rantwortungsbewusstsein
der Eltern geschärft. Bewegungsangebote werden unte rstützt und geeignete
Zugangswege für schwer erreichbare Familien geschaffen.
Von Dezember 2006 bis November 2009 hat das Gesundh eitsamt gemeinsam
mit Partnern und Akteuren vor Ort für die Lebensber eiche Familie, Kindertages-
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stätten, Schule und Freizeit mit dem Stadteilprojek t „Gesund aufwachsen in …
Münster“, welches im Rahmen des Wettbewerbes „Besser essen. Mehr bewe-
gen.“ KINDERLEICHT-REGIONEN des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bis No vember 2009 finanziell
gefördert wurde, zahlreiche Maßnahmen zu den Themen Ernährung und Be-
wegung in den Stadtteilen Berg Fidel und 2009 auch in Hiltrup-West durchge-
führt (Gesund aufwachsen in … Berg Fidel, … Hiltrup -West).
Das Projekt mit seinen bis zu 20 Maßnahmen ist bei den Bewohnerinnen und
Bewohnern im Stadtteil Berg Fidel und auch in Hiltr up-West sehr gut ange-
nommen worden. Das setzt natürlich voraus, dass es gelungen ist, die einzel-
nen Angebote entsprechend bekannt zu machen und ein e Reihe von Einrich-
tungen und Akteuren vor Ort für dieses Projekt zu g ewinnen. Insbesondere als
erfolgreich hervorzuheben sind die Maßnahmen Famili enhebamme, die vielen
unterschiedlichen Bewegungsangebote, „Mit Migranten für Migranten“ (MiMi)
und die Ernährungsberatung.
Die Betreuung der Mütter und Neugeborenen durch das Angebot der Familien-
hebamme sorgt dafür, dass sich das Gesundheitsnivea u in der gesamten Fami-
lie verbessert. Mit der Maßnahme „Familienhebamme“, aber auch der Durch-
führung der vielen anderen Module und Maßnahmen, si nd seit 2007 wesentli-
che Hilfen implementiert worden, die es gilt auszub auen, inhaltlich zu optimie-
ren und nachhaltig zu sichern.
Einige Maßnahmen des Projektes werden nach Ablauf d er Förderphase auf-
grund ihres Erfolges von anderen Trägern weitergeführt, einige wirken durch die
Qualifizierungen nach und wieder andere können trot z guter Annahme der Be-
wohnerinnen und Bewohner nicht weitergeführt werden , da die Kostenüber-
nahme nicht gesichert werden konnte.
Für die Familienhebamme und die Ernährungsberatung wurde für die
Verstetigung dieser Maßnahmen vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine weitere F örderung bis Ende
2010 bewilligt.
Im Abschlussbericht zum Projekt werden alle Maßnah men und der Ver-
lauf des Projektes dargestellt. Die Broschüre ist b eim Gesundheitsamt
erhältlich.
Weitere Informationen zum Projekt sind im Internet zu finden:
www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt/berg-fidel.html
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte
Neben dem Engagement im oben genannten Projekt sind für 2009 noch folgen-
de Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Bereich der Gesundheitsförderung zu
nennen:
• Mitwirkung beim Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“ mit Bausteinen der
Gesundheitsförderung
Geschäftsbericht 2009
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• Mitwirkung bei „Mit Migranten für Migranten“ (MIMI ), dem interkulturellen
Gesundheitsprojekt, das im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW, des BK K Bundesver-
bandes und Landesverbandes NRW vom Ethno-Medizinisc hen Zentrum
e.V. in NRW durchgeführt wird
• Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien beim
Projekt „Frühe Hilfen für Familien“
• Beteiligung an der Umsetzung des Präventionskonzep tes Coerde unter
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
• Gesundheitsinformationen im Rahmen von Sprach- und Integrationskur-
sen in Kooperation mit der Volkshochschule, dem Hau s der Familie und
dem Bildungsinstitut Münster e.V. (BIMS)
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2. Kinder- und Jugendgesundheit
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund-
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst,
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera-
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju-
gendzahngesundheitsdienst vor.
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist ein aufsuchender und
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikatio-
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal).
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach-
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und
die Träger der Einrichtungen.
Ein wesentlicher und zunehmender Schwerpunkt der Au srichtung der Abteilung
liegt in der Vernetzung mit anderen Abteilungen sow ie Ämtern der Stadtverwal-
tung.
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratun gen in und für
Gemeinschafseinrichtungen für Kinder
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin /
einen Schularzt bestellt. Jedem Schularzt / jeder Schulärztin ist je eine Arzthel-
ferin zugeordnet. Die schulärztlichen Teams sind au ch Ansprechpartner/-innen
bei Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schu lalter (Schullaufbahnbera-
tung).
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der Grundschule befindlichen
Kindertageseinrichtungen und für die weiterführende n Schulen als Ansprech-
partnerin / Ansprechpartner zur Verfügung.
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts-
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan-
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es,
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und die-
se durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder- und Behandlungsmaß-
nahmen möglichst positiv zu beeinflussen. In Kindertageseinrichtungen wer-
den den Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüng erer Altersgruppen mit
Gesundheits- und Entwicklungsproblemen vorgestellt. In den neunten Klassen
von Förder- und Hauptschulen werden Schulentlassuntersuchungen mit be-
rufsspezifischer Gesundheitsberatung durchgeführt.
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Im Jahr 2009 wurden 66,7% der Schulanfänger und Sch ulanfängerinnen
(= 1.638 Kinder) bereits vor oder kurz nach der Sch ulanmeldung in der
besuchten Kindertagesstätte schulärztlich untersucht.
Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratungen in und für Gemeinschaftsein-
richtungen für Kinder
Als Kennzahlen zu diesem Bereich zählen Schuleingangsu ntersuchungen, Schulentlass-
untersuchungen, Schulsprechstunden und sonstige Unte rsuchungen und Beratungen von
Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder
2007 2008 2009
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen in
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder
davon
- Schuleingangsuntersuchungen (Fälle)
- Schulentlassuntersuchungen (Fälle)
- Schulsprechstunden * (Stunden)
3.584
2.462
398
668
3.058
2.358
233
463
3565
2.456
538
571
*Schulsprechstunden werden ab 2009 über Zeitstunden erfasst und dokumentiert. Die
Zahlen für 2007 und 2008 wurden rückwirkend umgerechnet.
Zum neuen Einschulungsjahr wurde SOPESS als neues Verfahren des
Schuleingangsscreenings eingeführt.
Das neue Verfahren wurde im Auftrag des Landesinsti tuts für Gesund-
heit und Arbeit (LIGA) in Zusammenarbeit mit dem Le hrstuhl für Klini-
sche Psychologie und Diagnostik der Universität Bre men und Vertretern
aus den unteren Gesundheitsbehörden Nordrhein-Westf alens entwi-
ckelt.
Im Gegensatz zum alten Verfahren berücksichtigt es das vorgezogene
Einschulungsalter in Nordrhein-Westfalen. Neu sind die Aufgabenberei-
che zur selektiven Aufmerksamkeit und zum Zahlen un d Mengenvorwis-
sen.
Mit dem neuen sozialpädiatrischen Entwicklungsscree ning ist gewähr-
leistet, dass Einschüler künftig in allen schulrele vanten Teilleistungsbe-
reichen standardisiert und dem aktuellen wissenscha ftlichen Kenntnis-
stand entsprechend untersucht werden.
Im Jahr 2009 wurden Kinder- und Jugendpsychiatrische Schuls prech-
stunden, in Zusammenarbeit mit dem LWL als Schulträ ger, in der Schu-
le für Hören und Kommunikation angeboten. Ab dem Jahr 2011 wird das
Angebot voraussichtlich vollständig über den LWL finanziert werden.
Sprechstunden in der Richard-von-Weizäcker Schule w urden von der
Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsamtes etabliert.
Damit wurde für psychisch belastete Kinder und Juge ndliche eine quali-
tative und quantitative Verbesserung in der Versorgung erreicht.
Folgende Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchu ngen geben Hinweise
auf Gesundheit, Lebenssituation und Entwicklungsstand der Schulanfänger.
(Angegeben wird jeweils die absolute Zahl der Kinde r sowie in Klammern der
prozentuale Anteil an der gesamten Einschulkohorte):
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Schulärztliche Empfehlung 2007 2008 2009
Sonderpädagogische Überprüfung des Kindes
[davon Anteil Jungen]
125
(5,1%)
[61,6%]
110
(4,7%)
[63,6%]
112
(4,6%)
[66,1%]
Zurückstellung des Kindes aus Gesundheitsgründen 16
(0,6%)
8
(0,3%)
32
(1,3%)
Epidemiologische Ergebnisse 2007 2008 2009
Kinder mit Migrationsvorgeschichte
(wenigstens ein Elternteil des Kindes stammt nicht aus Deutsch-
land.)
749
(30,6%)
780
(33,4%)
833
(34,2%)
Kinder mit Übergewicht / Fettleibigkeit 133 / 85
(5,5% / 3,5%)
177 / 81
(6% / 3,5%)
170 / 113
(7,0% / 4,7%)
Kinder mit lückenhaften Vorsorgeuntersuchungen
(zwei oder mehr fehlende Früherkennungsuntersuchung en im
„gelben Heft“.)
[Vorlagequote des Vorsorgeheftes]
218
(9,4%)
[94,3%]
203
(9,1%)
[94,4%]
215
(9,2%)
[94,7%]
Kinder mit vollständigem
Impfschutz
(vollständig geimpft für Tetanus, Diphtherie, Pertu ssis, HiB,
Polio, Hep. B, Masern, Mumps, Röteln)
[Vorlagequote des Impfheftes]
1.762
(77,7%)
[92,6%]
1.930
(83,4%)
[98,1%]
1.980
(82,9%)
[97,2]
Kinder mit Erwerb des Seepferdchens im Vorschulalter 905
(37,4%)
814
(35,2%)
852
(34,8%)
Kinder mit geringen Sozialressourcen
(Der Auswertung dieses Indikators liegt der ‚Münste raner Sozi-
alressourcenscore’ zugrunde. Dieser verwendet Angab en zu
Migration und Deutschkenntnisse, zu elterlicher För derung, zur
Familienstruktur und zum Wohnbezirk des Kindes.)
354
(15,4%)
366
(16,5%)
330
(14,1%)
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte
Eine besondere Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben des
KJGD gemäß § 12 ÖGDG zu. Der Kinder- und Jugendgesu ndheitsdienst be-
treut Kinder am „Arbeitsplatz Kindertagesstätte“ bzw. am "Arbeitsplatz Schule"
und wirkt mit an einer gesunden Gestaltung dieses Lebensraums der Kinder.
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschut zgesetz besteht beim
KJGD eine Telefonhotline , die von den Gemeinschaftseinrichtungen sehr gut
angenommen wird. So wird die Hotline nicht nur für die meldepflichtigen Krank-
heiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Im pf- und Infektionsschutz
und zur Hygiene sowie für medizinische Beratungen g enutzt. Durch eine statis-
tische Erfassung der Meldungen und Themen ist die H otline ein wichtiges
kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-/Überwachungs-
Instrument) im Infektionsschutz.
H1N1 (Neue Grippe)
Über die Telefonhotline konnte das Infektionsgeschehen im Rahmen der
H1N1-Pandemie (sog. Schweinegrippe) in Münster sehr genau beo-
Geschäftsbericht 2009
Seite 22
bachtet werden. In der Zeit von Juli bis Dezember 2 009 wurden insge-
samt 494 Infektionsfälle in Zusammenhang mit H1N1 g emeldet. Allein
450 dieser Meldungen entfielen auf den November. Da über Gemein-
schaftseinrichtungen von Kindern keine Meldepflicht für H1N1 bestand
und zudem häufig keine Erregerdiagnostik durchgefüh rt wurde, ist von
einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen.
Trotz dieser Einschränkungen konnten auf der Grundl age dieser Melde-
lage für Kindertagesstätten und Schulen in Münster passgenaue Emp-
fehlungen zum Umgang mit der Pandemie entwickelt un d regelmäßig
angepasst werden. Klassen- oder Schulschließungen k onnten vermie-
den werden.
Die Meldelage über dies Schul- und Kita-Hotline ist in die Gesamtbeur-
teilung des Infektionsgeschehens in Münster eingeflossen.
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte
Als Kennzahlen für betriebsmedizinische Betreuung nach § 12 ÖGDG zählen schulärztli-
che Termine vor Ort, sowie schulärztliche Beratungen der Einrichtungen einschließlich
Beratungen zu Infektionsschutz und Hygiene
2007 2008 2009
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte
(in/ für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder)
2.216
1.603
1.987
Die Zahl für 2009 ist u.a. durch Beratungs-Kontakte mit Schulen und Kinderta-
gesstätten aufgrund der neuen Grippe bedingt.
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen
Der KJGD dokumentiert fortlaufend die relevanten ge sundheitlichen Daten aus
den sozialpädiatrischen Untersuchungen (Vorsorgesta tus, Sinnesstörungen,
Behinderungen, Durchimpfungsgrad etc.) nach aktuali sierten, standardisierten
Qualitätsmerkmalen analog dem „Bielefelder Modell“ des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit (LIGA). Der Datensatz enthält neben den jährlich an das
LIGA übermittelten Informationen umfassende Daten z ur Gesundheit der
Schulanfänger in Münster
. Der Stadt Münster steht damit ein jährlich fortge-
schriebener und aktueller Datensatz zur Verfügung, der für planerische Aktivitä-
ten weit über das Gesundheitsamt von Bedeutung ist. Die Daten werden fortlau-
fend und bedarfsangepasst einer umfassenden Analyse unterzogen.
Der 2004 aus der Abteilung entwickelte "Münsteraner Sozialressourcenscore"
zur Beschreibung sozialer Ressourcen von Schulanfän gern ist aus der Ge-
sundheitsberichterstattung des Kinder- und Jugendge sundheitsdienstes nicht
mehr wegzudenken. Er ist ein wesentlicher Baustein, Problemlagen von Schul-
anfängern und ihren Familien in Münster kleinräumig abzubilden.
Für die Datenerfassung und Auswertung pflegt der K JGD seit Jahren ein
eigenes, umfangreiches Softwarepaket. 2009 wurde di eses Paket einer
umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die Entwicklu ng und Betreu-
ung der Software durch die Ärzte des KJGD ermöglich t eine stets opti-
male Anpassung zwischen sozialpädiatrischer und epi demiologischer
Fachkompetenz und den erforderlichen Programmalgori thmen. Die Ef-
Geschäftsbericht 2009
Seite 23
fektivität und Effizienz der Datenaufbereitung hält somit ein hohes Ni-
veau.
In 2010 wird das Amt für den KJGD die Software wei ter anpassen. Die
bislang angewandte Software ist auf Dauer allein ni cht ausreichend und
kann nur von einem Mitarbeiter gepflegt und vollstä ndig ausgewertet
werden. Große komplexe Datensätze, die für die Ge sundheitsberichts-
erstattung oder für spezielle Ratsvorlagen benötigt werden, sollen zu-
künftig von der Fachstelle des Amtes 61 aufbereitet werden. Die Umstel-
lung soll langfristig eine Entlastung der Ärzte von DV-Aufgaben bewir-
ken. Während der Softwareumstellung ist mit einem M ehraufwand zu
rechnen und ggf. können die Datenauswertungen des K JGD Lücken
aufweisen und vorübergehend auch nicht wie gewohnt präsentiert wer-
den.
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD
2.1.4.1 Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und För-
derbedarf
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter-
suchungen zur Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs-
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am Ge-
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich.
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern in Schwe rpunkt-, Heilpädagogi-
schem und Förderschulkindergarten, in einer Additiv en oder Integrativen Ein-
richtung nimmt der KJGD sozialpädiatrisch Stellung. Für die Aufnahme sinnes-
behinderter Kinder in die sonderpädagogische Frühfö rderung durch die Förder-
schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Hör en und Kommunikation
ist ein schulärztliches Gutachten aufgrund des Schu lgesetzes erforderlich. Das
gilt ebenso für die Aufnahme sinnesbehinderter Kind er in jede Form von Kin-
dergarten.
Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u .a. gehören ebenfalls zum
hier dargestellten Aufgabenspektrum.
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen schulärztlich e Gutachten bei sonderpädagogi-
schem Förderbedarf, sowie sozialpädiatrische Gutach ten bei Behinderten und von Be-
hinderung bedrohten Kindern. In diese Kategorie gehen Gutachten aus den Schularzt-
bezirken ein sowie sozialpädiatrische Gutachten, di e für die Beratungsstelle für Entwick-
lungsfragen im Kindesalter erstellt werden.
2007 2008 2009
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen
Hilfe-/Förderbedarf
davon
Gutachten bei sonderpädagogischem Förder-
bedarf
(davon Anteil Jungen)
2.188
285
(63,2%)
1.880
252
(68,4%)
1.638
271
(64,5%)
Geschäftsbericht 2009
Seite 24
2.1.4.2 Sozialkompensatorische Maßnahmen
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs-
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re-
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend tätig.
Zu den sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen bes ondere Beratungen
von Eltern, Impfungen sowie sozialpädiatrische Unte rsuchungen bei Sprachför-
derbedarf und die Förderung durch das Psychomotorik -Projekt „Pfiff“ in ausge-
suchten Kindertagesstätten.
Das vom KJGD entwickelte psychomotorische Präventio nsprojekt Pfiff (Psy-
chomotoriknetzwerk für integrierte Frühprävention u nd Förderung), welches
gemeinsam vom Gesundheitsamt, dem Amt für Kinder, J ugendliche und Famili-
en sowie dem ‚Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsför-
derung e.V.’ durchgeführt wird, stellt für die beteiligen Kindertageseinrichtungen
nach wie vor eine wertvolle Bereicherung dar.
Sozialkompensatorische Maßnahmen
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen aufsuchende Untersuchungen, Beratungen
und Impfungen, die sich speziell an Familien mit Kin dern in besonderen sozialen Pro-
blemlagen richten bzw. an Kinder, die noch nicht aus reichend an das Regelversor-
gungssystem angebunden sind; zusätzlich sozialpädia trische Untersuchungen bei
Sprachförderbedarf sowie durch das Pfiff-Projekt geförderte Kinder.
Zu den besonderen Aufgaben im Bereich sozialkompensat orischer Maßnahmen zählte
2008 die Durchführung der Landesimpfkampagne Masern , die insbesondere im Kinder-
und Jugendgesundheitsdienst erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen gebunden
hat.
2007 2008 2009
Sozialkompensatorische Maßnahmen
577 946
(davon
477 Lan-
des-
impfkam-
pagne)
477
2.1.4.3 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und Be-
hörden Gutachten zu sozialpädiatrischen Fragestellungen und zur Rehabili-
tation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugendhilfeträger im Rahmen
der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Gerich te u.a. zum Sorgerecht und
zur Betreuung behinderter Menschen, für das Wohnung samt in Fragen einer
angemessenen Wohnraumversorgung usw.. Diese Stellun gnahmen umfassen
sowohl umfangreiche verschriftlichte Gutachten sowie ausführliche sozialpädiat-
rische Beratungen anfragender Stellen ohne ausführl iche Schriftform
(= „Beratungen“).
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen
Als Kennzahlen für diese Kategorie zählen sozialpädiat rische Gutachten und Beratun-
gen, die für andere Ämter, aber auch für Behörden au ßerhalb der Stadtverwaltung, er-
stellt werden.
2007 2008 2009
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Bera-
tungen
- davon Beratungen
744
449
782
422
764
444
Geschäftsbericht 2009
Seite 25
2.1.5 Sprachheilambulanz
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die Förderung und Dia-
gnostik bei sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulkindern . Die
ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehenden sprachlichen und sozi-
alpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wird i n den Kindertageseinrich-
tungen, zum Teil auch in den Räumen des Gesundheitsamtes (Stolbergstra-
ße 2a), durchgeführt. Ziel ist es, die diagnostizierten Sprachstörungen möglichst
noch vor der Einschulung zu beheben, um negativen A uswirkungen im Bereich
des schulischen Lernens und der Persönlichkeitsentw icklung und damit auch
sozialen Folgekosten vorzubeugen.
Durch die umfangreiche Sprachdiagnostik und Datenau swertung der
Schuleingangsuntersuchung konnte die Sprachheilambu lanz bereits in
den vergangenen Jahren an die sich ändernden Bedarf e angepasst wer-
den.
Die Sprachheilambulanz fördert Kinder, die vom Rege lversorgungssystem
nicht erreicht werden und für die Sprachförderangeb ote im Rahmen der
etablierten Sprachtestung und Förderung (Delfin-4) nicht ausreichend
sind.
Sprachheilambulanz
2007 2008 2009
neu vorgestellte Kinder
125 127 145
Kinder in Förderung
111 117 120
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kieferbereiches.
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta-
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank-
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus-
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine bessere Zahn-
gesundheit als der Landesdurchschnitt auf. Die ange führten Daten sind aber
Durchschnittswerte: Bezogen auf soziale Brennpunkte ergeben sich erhebliche
Differenzen, so dass auch in Münster gezielte Proph ylaxemaßnahmen unbe-
dingt erforderlich sind.
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Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
2007 2008 2009
Anzahl
% Anzahl % Anzahl %
Naturgesunde Gebisse
(keine Karies, Zahnfüllungen)
7.796
48,6
7.094
44,0
7.677
48,2
Behandlungsbedürftige Karies
3.364
21,0
3.330
20,6
2.867
18,0
kein Behandlungsbedarf
4.882
30,4
5.702
35,4
5.389
33,8
Summe
16.042
100
16.126
100
15.933
100
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia-
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand-
lungsvorbereitungen durch.
Zahnärztliche Behandlungen
2007 2008 2009
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs-
vorbereitungen
15
33
23
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens-
jahr (bei erhöhtem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensj ahr) ist eine gemeinsame
gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen, Zahnärzten u nd dem öffentlichen
Gesundheitsdienst.
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, 60 niedergelassene Zahn-
ärzte und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“ zusam-
mengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der Kind er- und Jugendzahn-
ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arb eitskreis finanziert u. a.
Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft sowie eine Honorarkraft für Er-
nährungsberatung. Betreut werden Kindergartengruppe n und Grundschulklas-
sen.
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe
2007 2008 2009
Kindertageseinrichtungen
39
36
50
Schulklassen
85
108
213*
Besuche im Gesundheitsamt
30
24
24
Elternnachmittage mit Kindern
11
9
11
Teambesprechungen
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen
6
10
7
Vorschulgruppen in den Kindergärten
8
11
7
* Die deutlich höhere Zahl der Veranstaltungen in d en Schulen 2009 resultiert aus den jetzt sta-
tistisch erfassten Zahnpflege –Demonstrationen für die Erstklässler
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Veranstaltungen zur Ernährungsberatung
2007 2008 2009
Kindertageseinrichtungen
14
16
15
Schulklassen
34
35
47
Besuche im Gesundheitsamt
13
11
13
Im Jahr 2009 wurde zum „Tag der Zahngesundheit“ ein Wettbewerb für
die 2. und 3. Klassen aller Grund- und Sonderschule n mit dem Thema
„Zähne der Tiere“ veranstaltet. Die Schüler sollten hierzu als Gemein-
schaftsarbeit eine Skulptur, Collage oder ein sonstiges Kunstwerk erstel-
len. Den 1. Preis – Besuch des Allwetterzoos mit ei ner Sonderführung
für die ganze Klasse zum Thema „Zähne der Tiere“ – gewann die 3.
Klasse der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck.
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BfE)
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli-
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (BfE)
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen,
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia-
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul-
eintritt.
Mit der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- u nd Jugendal-
ter besteht bereits seit 1970 ein qualitativ gutes Ber atungs-, Früherkennungs-
und Frühförderangebot. Beratung und Frühförderung nimmt in den letzten Jah-
ren einen zunehmend höheren Stellenwert ein und gew innt angesichts des
steigenden Bedarfes an Hilfen für entwicklungsauffä llige Kinder und ihre Famili-
en auch in Münster zunehmend an Bedeutung.
Beratung und Frühförderung
2007 2008 2009
Vorstellungen / Beratungen
davon:
• Neuvorstellungen
• Wiedervorstellungen
Kinder in Frühförderun g
716
309
407
126
766
317
449
124
828
329
499
143
Geschäftsbericht 2009
Seite 28
Weiterzuentwickeln ist der Ausbau von dezentralen - sozialraumorien-
tierten - Strukturen, von denen aus Familien leicht er zu erreichen sind
als von anonymen Gesamtangeboten. Feste regionale Bezugspersonen,
die im Sozialraum einen hohen Bekanntheitsgrad habe n und keiner re-
gelmäßigen Fluktuation unterliegen, haben hier eine Schlüsselfunktion.
Verstärkt ist hier der Schwerpunkt im Bereich des C ase-Management zu
setzen, um Hilfen optimal zu vernetzen und bestehen de Strukturen und
Ressourcen noch besser zu nutzen und eine optimale Teilhabe des
entwicklungsauffälligen oder behinderten Kindes/Jug endlichen im jewei-
ligen sozialen Umfeld zu erreichen.
In der Planung zusammen mit dem Amt für Kinder Jug endliche und
Familien sind sozialräumliche Sprechstunden (Familienhebamm en und
Beratungsstelle) in den Stadteilen Nord und Südost.
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter
des Gesundheitsamtes, die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
im Sozialamt und das Gesundheitshaus haben einen er sten Informati-
onstag für Kinder und Familien mit behinderten oder von Behinderung
bedrohten bzw. entwicklungsverzögerten Kindern in Münster organisiert.
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt im Sozialpsy-
chiatrischen Dienst mit bei der Diagnostik, Beratung, Unterstützung und
Vermittlung von psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und jun gen Voll-
jährigen sowie deren Familien. Unterstützung erfähr t der kinder- und jugend-
psychiatrische Bereich seit August 2008 durch eine halbe Sozialpädagogenstel-
le.
Bei psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer emotio-
nalen oder sozialen Bedingungen aktuell oder dauerh aft nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Hilfen selbst einzuleiten, werden Hausbesuche durchgeführt.
Bei Krisenmeldungen finden unmittelbare kinder- und jugendpsychiatrische
Interventionen statt. In Unterbringungsverfahren von Kindern, Jugendlichen
und jungen Volljährigen werden die notwendigen Maßn ahmen eingeleitet und
koordiniert.
Schließlich gehören Gutachten für Gerichte, Jugend- und Sozialämtern und
anderen Institutionen zum Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendpsychiatrie im
Gesundheitsamt.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
2009
Alle Kinder, Jugendlichen u. jungen Volljährigen
• Mädchen / Frauen
• Jungen / Männer
168
72
96
Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren)
• Mädchen
• Jungen
• Erstkontakte
81
31
50
67
Junge Volljährige (18 bis 21 Jahre)
• Frauen
• Männer
87
41
46
Geschäftsbericht 2009
Seite 29
Die Daten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Ber eiches finden sich auch
in den Zahlen des Sozialpsychiatrischen Dienstes wi eder (siehe 5.1.1). Die
Migrationsvorgeschichte der Familien wird erst 2010 erfasst.
2009 waren v. a. bei den unter 18-jährigen Klienten die Jungen überrepräsen-
tiert.
Bei Kindern psychisch kranker Eltern wird mit allen beteiligten Helfern das
Familiensystem frühzeitig in den Blick genommen, da mit notwendige Hilfen bei
dieser Hochrisikogruppe rechtzeitig und umfassend installiert werden können.
2009 wurden 176 psychisch kranke Eltern mit minderj ährigen Kindern betreut,
davon waren 78% erkrankte Mütter und 22% erkrankte Väter. Bei diesen Fami-
lien wurden umfassende Beratungen und Hilfen für al le Familienmitglieder ge-
leistet. Ferner wurde eine enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Helfern
(Ärzte, Kliniken, Betreutes Wohnen, KSD, Jugendhilf eträger, Schulen u. a.) si-
cher gestellt und koordiniert. Überproportional häu fig wurden die alleinerzie-
henden psychisch kranken Mütter unterstützt, die in vielfältiger und besonderer
Weise von Überforderung betroffen und auf umfassend e medizinische, psycho-
logische und pädagogische Hilfe und Vernetzung angewiesen sind.
Von den 297 Kindern und Jugendlichen, für die die p sychisch erkrankten Eltern
größtenteils noch Erziehungsverantwortung trugen, w aren 32% unter 7 Jahre
alt.
Der Lebensmittelpunkt der betroffenen 297 Kinder un d Jugendlichen lag mit
großem Abstand bei dem alleinerziehenden psychisch kranken Elternteil (137
Minderjährige).
Kinder psychisch kranker Eltern
2009
Psychisch kranke Eltern
• Mütter
• Väter
176
137
39
Betroffene Kinder und Jugendliche
• Mädchen
• Jungen
• Kinder unter 7 Jahren
297
154
143
95
Lebensmittelpunkt der Minderjährigen
• Haushalt des kranken Elternteils
• Haushalt mit krankem u. gesundem Elternteil
• Haushalt des gesunden Elternteils
• Kinder in Institutionen
• Kinder bei anderen Verwandten
297
137
49
51
47
13
Monatliche Sprechstunden in allen Bezirken des Kommunalen Sozialdienstes
(KSD) ermöglichen Fallberatungen und direkte Patien ten- und Angehörigenkon-
takte. Dabei kommt die enge Vernetzung mit der Bezi rkssozialarbeit im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien vor allem Familien mit komplexem Hilfebedarf
zugute.
Geschäftsbericht 2009
Seite 30
KSD-Sprechstunden
2007 2008 2009
Fallbesprechungen 140 126 115
Patienten / Familien 102 105 84
Sprechstunden
48 46 42
Die Inanspruchnahme der Sprechstunden ist 2009 rück läufig gewesen. Dies
erklärt sich zum einen aus der Erweiterung des kind er- und jugendpsychiatri-
schen Bereiches um eine halbe Sozialpädagogenstelle , was Patientenkontakte
und Fachgespräche auch außerhalb von Sprechstunden ermöglicht.
Zum anderen werden komplexe Problemlagen mittlerwei le auch in anderen
Gremien („Fallclearingstelle Schule-Jugendhilfe-Gesundheitshilfe“ und „Kinder-
und jugendpsychiatrische Schulsprechstunden) beraten.
Darüber hinaus ist die Kompetenz der Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter im
Kommunalen Sozialdienst durch die jahrelange kinder - und jugendpsychiatri-
sche Unterstützung gewachsen, sodass frühzeitiger f achärztliche Unterstützung
durch niedergelassene Kollegen in Anspruch genommen wird.
Im Mai 2009 wurden kinder- und jugendpsychiatrische Schulsprechstunden in
der Richard-von-Weizäcker-Schule Sek. I (Städtische Förderschule mit
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) eingerichtet.
Es fanden im zweiten Halbjahr 2009 einmal pro Monat 14 Patientenkontakte
und Fallbesprechungen an der Schule statt. Von der fachärztlichen Präsenz am
schulischen Förderort profitierten nicht nur die ps ychosozial auffälligen Schüler
sondern auch das Lehrerkollegium und die Schulsozia larbeiter. Durch Unter-
richtsbeobachtungen, fachärztliche Untersuchungen, Elterngespräche und Fall-
beratungen konnten teilweise neue Perspektiven für die Betroffenen und ihre
Familien erarbeitet werden.
Außerdem nahm die Ärztin für Kinder- und Jugendpsyc hiatrie an der monatlich
stattfindenden Fallclearingstelle Schule-Jugendhilfe teil. Dieses multiprofes-
sionelles Beratungsgremium gibt Fachkräften an Schu len, in der Gesundheits-
und Jugendhilfe Entscheidungshilfen bei Mädchen und Jungen mit erheblichem
schulischem Fehlverhalten, bei denen ein zeitweilig er oder länger dauernder
Ausschluss vom Schulunterricht nach § 54 (4) Schul-Gesetz) droht.
Die Fachärztin wirkt ferner in der Clearingstelle d er „ Kinderschutzambulanz “
des Deutschen Roten Kreuzes mit und arbeitet zusätz lich (gegen Kostenerstat-
tung an das Gesundheitsamt) neun Stunden pro Monat als beratende Ärztin in
dieser ambulanten Beratungs- und Therapieeinrichtung.
In Kooperation mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst finden einmal pro
Monat fallbezogene Beratungen mit dem Fachdienst für Eingliederungshilfen
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien stat t. Durch die enge Vernet-
zung können die Belange und Bedarfe der Kinder, Jug endlichen und jungen
Volljährigen mit schweren seelischen Störungen rasc h und differenziert berück-
sichtigt werden. Vorliegende ärztliche Berichte wer den auf ihre Schlüssigkeit
Geschäftsbericht 2009
Seite 31
überprüft und gutachterlich bewertet. Auf diese Wei se können geeignete Ein-
gliederungshilfen nach § 35a SGB VIII zeitnah eingerichtet werden.
Der Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist i n verschiedenen Arbeits-
kreisen vertreten. Die Fachärztin des Gesundheitsamtes bet eiligt sich auch
regelmäßig an Informations- und Fortbildungsveranst altungen für Beschäftigte
anderer Ämter und Institutionen mit dem Ziel, den K olleginnen und Kollegen
durch konkrete Handlungsempfehlungen mehr Sicherhei t und Kompetenz im
Umgang mit psychisch auffälligen Minderjährigen zu vermitteln.
Geschäftsbericht 2009
Seite 32
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und
erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellunge n aufgrund bundes- oder
landesrechtlicher Vorschriften.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vielschichtigkeit der
Begutachtungen:
Art Auftraggeber
1. Gutachten nach Beamtenrecht etc. (einschl. Richt er, Versorgungsempfänger,
Bezirksschornsteinfegermeister, Soldaten etc.)
- Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Ernen-
nung zum Beamten auf Lebenszeit
- Dienstfähigkeit
- Dienstunfälle, Unfallausgleich
- Reha-Maßnahmen im Rahmen der Beihilfegewäh-
rung
- Notwendigkeit und Angemessenheit von Maßnah-
men im Rahmen der Beihilfegewährung (einschl.
zahnärztliche Leistungen)
Personal- und Organisations-
amt,
Bundes-, Landes- und Kom-
munalbehörden,
kirchl. Behörden
2. Gutachten nach Tarifrecht
- Einstellungsuntersuchungen
- Dienst-/ Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen
- Reha-Maßnahmen
Personal- und Organisations-
amt,
Sparkasse Münsterland-Ost
(nur Einstellungsuntersuch.),
Bundes-, Landes- und Kom-
munalbehörden,
kirchl. Behörden
3. Gerichtsärztliche Gutachten
- Beurteilung der Prozess-, Verhandlungs- und Haft-
fähigkeit in allen Fällen der ordentlichen Gerichts -
barkeit und der arbeits- und Erwerbsfähigkeit einer
Partei in Unterhaltssachen
Gerichte und Staatsanwalt-
schaften
4. Gutachten im Rahmen der Gewährung von Sozialleist ungen
- Gutachten nach SGB II und SGB XII (z.B. Erwerbs-
fähigkeit, kostenaufwändige Ernährung, sonstige
besondere Bedarfe, Eingliederungshilfen)
- Gutachten nach Asylbewerberleistungsgesetz (z.B.
Notwendigkeit amb./stat. ärztl. Behandlung, Heil-
und Hilfsmittel, kostenaufwändige Ernährung, Woh-
nungswechsel, zahnärztliche Behandlungen)
Sozialamt, Arbeitsgemein-
schaft Münster
sowie
andere Sozialleistungsträger
5. Gutachten im Rahmen des Ordnungsrechts
- Gutachten zu Gesundheitsstörungen als Ausreise-
oder Abschiebungshindernis
- Ärztliches Zeugnis zur Erteilung oder
Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Beurteilung der gesundheitlichen Eignung / persönli -
chen Zuverlässigkeit für Waffenscheine, Jagdschei-
ne etc.
Ausländeramt
bzw. jeweilige Antragsteller
auf Veranlassung der Ord-
nungsbehörde
Geschäftsbericht 2009
Seite 33
6. Sonstige Bescheinigungen, Gutachten
- Bescheinigungen für Steuerpflichtige
(außergewöhnliche Belastungen, Kuraufwendungen
etc.)
- Prüfungsatteste
(z.B. Prüfungsverhinderung wegen Krankheit)
- Zeugnis bei Auswanderung, Auslandsaufenthalt,
Auslandsschuldienst
- Attest zum Gesundheitszustand im Rahmen der
Kindergeldgewährung
- sonstige vertrauensärztliche Gutachten, Zeugnisse
Steuerpflichtige, Prüfungsan-
wärter/-innen, Auswanderer,
Botschaften, Bundesverwal-
tungsamt, Bezieher von Kin-
dergeldleistungen etc. (auf
Veranlassung der jeweiligen
Behörde)
7. Arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Stadtv erwaltung einschl. freiwilli-
ge Feuerwehr
- Vielzahl von in Unfallverhütungsvorschriften und
Rechtsverordnungen angeordneten Untersuchungen
wegen besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz
Personal- und Organisations-
amt,
Feuerwehr (freiw. Feuerwehr)
Die Entwicklung der Fallzahlen war wie folgt:
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten *
Auftraggeber
2007 2008 2009
Stadtverwaltung
(ohne Schwerbehindertengutachten)
davon
ärztliche Gutachten
zahnärztliche Gutachten
1.313
1.251
62
1.168
1.108
60
1.400
1.367
33
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.318 1.296 1 .461
Sonstige öff. Institutionen 176 256 295
Summe 2.807 2.720 3.156
* Anmerkung: Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Bet riebsmedizin (vgl. Ziff.
3.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl . Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri-
schen Dienstes (vgl. Ziff. 5.1) erstellt .
Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Versor gungsverwaltung er-
folgt seit Anfang 2008 nach Beauftragung durch die Fachstelle „ Schwerbehin-
dertenrecht “ des Sozialamtes im Gesundheitsamt die Durchführun g von gut-
achtlichen Stellungnahmen und Untersuchungen zur Fe ststellung des Grades
der Behinderung (SGB IX) incl. der Beteiligung bei entsprechenden Widersprü-
chen und Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Zur Gewährleistung dieser
Aufgabe ist seitdem im Gesundheitsamt eine 0,66 Arz tstelle eingerichtet. Die
eingestellte Ärztin erstellt selbst Gutachten und i st für die Qualitätssicherung
der durch Außengutachter durchgeführten Begutachtungen zuständig.
Im Jahr 2009 wurden hier insgesamt 10.383 ärztlich e Begutachtungen
zur Feststellung eines Anspruchs nach SGB IX erledi gt. Davon haben
3.343 Begutachtungen Ärzte des Gesundheitsamtes und 7.040 Begut-
achtungen Außengutachter im Rahmen eines Honorarver trages durch-
geführt. Von der Gesamtzahl der Gutachten entfielen 8.728 auf Erst –
und Änderungsanträge (incl. Nachprüfungen), 1.344 a uf Widerspruchs-
verfahren und 311 auf Klageverfahren.
Geschäftsbericht 2009
Seite 34
3.2 Betriebsärztlicher Dienst
Aufgaben und Inhalte der betriebsärztlichen Betreuu ng ergeben sich aus dem
Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Ein Arzt und eine Ärztin
sind als Betriebsärzte für die Stadtverwaltung best ellt und nehmen neben amts-
ärztlichen Aufgaben auch folgende betriebsmedizinische Aufgaben wahr:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach de n Vorgaben der
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie weiteren Rechts-
grundlagen.
Untersuchungen auf Wunsch der Beschäftigten
Eignungsuntersuchungen: Der Betriebsarzt führt Eig nungsuntersuchun-
gen für bestimmte Tätigkeiten durch. Hierbei werden die Mitarbeiter über
die verschiedenen Rechtscharaktere und über die Unt erschiede zu den
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aufgeklärt.
Untersuchungen bei oder nach langen (chronischen) Erkrankungen
Teilnahme an Sonderaktionen (Gesundheitstage), Gri ppeschutzimpfung,
im Jahre 2009 Impfangebot gegen Schweinegrippe
Ergibt sich bei einer der genannten Untersuchungen der begründete Verdacht
auf eine vorliegende oder drohende Berufskrankheit, erstellt der Betriebsarzt
eine Berufskrankheitenanzeige beim Träger der geset zlichen Unfallversiche-
rung bzw. beim Dienstherrn.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist der Betriebsa rzt insbesondere aufgefor-
dert, die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheit sgefahren bei der Arbeit
sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterrichten. Untergesetzliche
Vorgaben, z. B. die Gefahrstoffverordnung und die B iostoffverordnung sowie
die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung seh en eine besondere ar-
beitsmedizinische Beratung vor.
Es besteht das Angebot der Betriebsärzte an folgend en Unterweisungsthemen
mitzuwirken:
Erste Hilfe
Rückengerechtes Verhalten
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffe, Gefahr stoffen, Hautgefähr-
dung, Lärmexposition, Vibrationen
Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen tragen zur M inimierung von Unfallri-
siken und arbeitsbedingten Erkrankungen bei:
Analyse von Arbeitsunfällen gemeinsam mit den Sich erheitsingenieurin-
nen
Begehungen und Beratungen der Beschäftigten am Arb eitsplatz
Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Auswahl geeigneter
Arbeitsmittel
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz un d Erarbeitung ef-
fektiver Schutzmaßnahmen
Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter zum Beis piel zur sachge-
rechten Anwendung persönlicher Schutzausrüstung
Der Betriebsarzt ist Ansprechpartner für verschiede ne arbeitsmedizinische
Problemfälle, zum Beispiel bei
Geschäftsbericht 2009
Seite 35
Suchterkrankungen im Betrieb,
medizinischen Aspekten für die Entwicklung von Kri sen- und Notfallplä-
nen, im Jahre 2009 hier: betriebsmedizinische Pande mieplanung für
Schweingrippe
Es erfolgen weiterhin
Informationen zu relevanten Gesundheitsthemen, zum Beispiel Infekti-
onsgefahren, Hygienemaßnahmen, Gefahren durch Toner stäube, Ge-
fahren durch Mobilfunk.
Im Auftrag des Personal- und Organisationsamtes wer den im Rahmen von Un-
tersuchungen Beratungen durchgeführt für chronisch Kranke oder leistungsge-
wandelte Mitarbeiter. Bedarfsweise wird der Betrieb sarzt eingebunden in das
betriebliche Wiedereingliederungsmanagement.
Die Betriebsärztin übernimmt die gesetzlich vorgesc hriebenen Gefährdungsbe-
urteilung und Untersuchungen nach dem Mutterschutzg esetz. Der Betriebsarzt
ist Mitglied beim Ausschuss für Jugendarbeitsschutz der Bezirksregierung
Münster.
In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisatio nsamt fasst der Be-
triebsarzt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung en sinnvoll zusammen,
vermeidet Doppeluntersuchungen und reduziert dadurc h die Abwesenheitszei-
ten der Beschäftigten.
Das Gesundheitsamt unterstützt Maßnahmen im Hinblic k auf den demographi-
schen Wandel, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter bis ins hohe Alter zu erhal-
ten. Ein besonderer Stellenwert kommt der betriebsä rztlichen Beratung bei psy-
chischen und psychosomatischen Problemen zu.
Die Betriebsärzte schlagen Themen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
vor, wobei die Entscheidung zur Durchführung einzel ner Maßnahmen beim
Personal- und Organisationsamt liegt.
Die „Schweinegrippen“-Pandemie hatte im Jahre 2009 erhebliche Auswirkun-
gen für alle Bereiche der Stadtverwaltung Münster. Aus diesem Grunde muss-
ten in 2009 alle Aktivitäten des betriebsärztlichen Dienstes der Pandemiesitua-
tion und den diesbezüglichen Impfregularien gewidmet werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
2007 2008 2009
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 602 696 693
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen 911 814 945
Betriebsmedizinische Sprechstunde
2007 2008 2009
Beratungen, Aufklärungen 226 359 652
Zusätzliche Ortstermine 35 51 55
Geschäftsbericht 2009
Seite 36
4. Gesundheitsschutz
4.1 Infektionsschutz
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Auf der Grundlage des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und
des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdiens t (ÖGDG) erbringt das
Gesundheitsamt Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten mit der Zielsetzung, Infektionskrankheiten beim Men schen vorzu-
beugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu ver-
hindern.
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender
Krankheiten. Dies betrifft alle meldepflichtigen Kr ankheiten und Erreger, welche
nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind oder eine besondere Ge-
sundheitsgefährdung (zum Beispiel in Krankenhäusern oder anderen Gemein-
schaftseinrichtungen) darstellen.
In besonderen Gefährdungssituationen wird sich der Arbeitsbereich Infektions-
schutz und Hygiene im Gesundheitsamt primär um die Gefahren der Bevölke-
rung der Stadt in diesem Bereich kümmern. Dabei wer den dann ggf. auch an-
dere sonst erforderliche Aufgaben zurückgestellt (w ie im Jahr 2009 bei der
H1N1- „Schweinegrippe“-Situation).
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten
Die Anzahl der Krankheits- und Erregungsmeldungen n ach §§ 6 und 7 IfSG
weist weiterhin - auch 2009 - eine deutliche Steige rung gegenüber den Vorjah-
ren auf.
Daten im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *
2007 2008 2009
Infektionsermittlungen insgesamt
Davon
4.634 4.749 4.949
- Meldungen nach § 6 IfSG
(Meldepflichtige Krankheiten)
1.680 1.955 2.225
- Meldungen nach § 7 IfSG
(Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)
766 736 815
- Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG
(meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Ge-
meinschaftseinrichtungen für Kinder)
1.381 1.359 862
- Ermittlung von auswärtigen Infektionsfällen
807 699 1.047
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen 1.937 1.600 1.963
Beratungen Infektionsschutz 4.512 3.378 7.046
* nicht enthalten sind die Daten für Tbc - vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 4.1.2
Hier schlägt sich die epidemische Verbreitung des N orovirus mit seinen wellen-
förmigen Erkrankungsgipfeln nieder. Es muss sogar unterstellt werden, dass die
Dunkelziffer der Erkrankten noch zu einem höheren W ert führen würde. Nicht
Geschäftsbericht 2009
Seite 37
jede Durchfallerkrankung wird mikrobiologisch diagn ostiziert. Häufig werden
klinische Diagnosen gestellt und einer Therapie zug eführt, ohne dass es zu
einem Keimnachweis kommt. Hinzu kommt natürlich noc h die ganz erhebliche
Zahl an Meldungen durch die neue H1N1-Erkrankung.
Der Rückgang bei den Krankheitsmeldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG ist in erster
Linie auf einen deutlichen Rückgang bei Kopflaus-Fä llen sowie auf einen Rück-
gang von Windpockenerkrankungen zurückzuführen. Bei der Kopflaussituation
kann festgestellt werden, dass die Ende 2006 geände rten Empfehlungen des
Gesundheitsamtes zum Vorgehen bei Kopflausbefall („ 10 Münsteraner Läuse-
regeln“) nun ihre Wirkung zeigen.
Der Rückgang bei den Windpocken ist Folge der steig enden Impfquote gegen
diese Krankheit. Dabei reicht jedoch die bei Schulb eginn bestehende Impfquote
bisher noch nicht aus, um Windpockenausbrüche in Ki ndertagesstätten und
Schulen völlig zu verhindern.
Der ganz massive Anstieg der Beratungszahlen auf üb er 7.000 ist überwiegend
durch den Informations- und Beratungsbedarf bei der Neuen Grippe bedingt.
Im Bedarfsfall ist das Gesundheitsamt gesetzlich mi t Eingriffsbefugnissen zur
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungsuntersu-
chungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Täti gkeitsverboten oder der
Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, dur ch Aufklärung, Beratung und
Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahmen auf das notwendige Minimum
zu beschränken.
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann eine Tätigkeit im Le-
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln "belehrt" worden sind.
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt 2 x wöchentlich, bei Grup pen
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig.
Belehrungen nach § 43 IfSG
2007 2008 2009
Anzahl belehrte Personen
3.131
3.212
3.425
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet das Gesundheitsamt
eine umfassende Reiseimpfberatung für Reisende an. Ziel dieser Beratung ist
es, die Gefahr zu mindern, dass die Reisenden sich mit ansteckenden Krank-
heiten infizieren, die nicht nur sie selbst, sondern auch andere gefährden.
Geschäftsbericht 2009
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Alle Todesbescheinigungen werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität,
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) ü berprüft. In unklaren Fäl-
len wird ein Todesermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei eingeleitet.
H1N1 - Die „Neue Grippe“
Schwerpunkt der gesamten Arbeit des Bereichs Gesund heitsschutz war
im Jahr 2009 die Bearbeitung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der
Akutsituation H1N1 („Neue Grippe“, „Schweinegrippe“ ) einerseits ent-
sprechend der Bundesrichtlinien zum Schutz der Müns teraner Bevölke-
rung, andererseits aber auch im Auftrag des Landes zur Organisation
der Impfstoffverteilung und der Impfungen in Münster.
Ab April 2009 kam es zur Feststellung eines neuen E rregers H1N1. Da-
mals war besonders besorgniserregend, dass dieser n eue Grippeerre-
ger genetisch fast identisch mit dem Erreger der sp anischen Grippe aus
der Zeit vor dem 1. Weltkrieg war. Gleichzeitig wur den sehr viele schwe-
re Atemwegserkrankungen und viele Todesfälle in Mexiko gemeldet.
In der Summe kam die WHO zu der Einschätzung, dass eine besondere
Gefährdungssituation drohen könnte. Weltweit wurden aufgrund des ho-
hen Risikos einer schnellen Verbreitung bei einer f ehlenden Immunität
der Bevölkerung, der Meldung schwerer Krankheitsver läufe und Todes-
fälle, eines noch nicht vorhandenen wirksamen Impfs chutzes und der
genetisch weitgehend identischen Struktur mit der s panischen Grippe
und der dann zu befürchtenden hohen Todesrate und d er hohen Infekti-
ösität des Virus Vorsichtsmaßnahmen angeordnet.
Die Meldepflicht wurde auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung und
den Tod eines Menschen an dieser Neuen Influenza au sgedehnt. Der
Verlauf dieser Pandemie war sehr wechselhaft:
Letztendlich wurde sogar die Pandemiephase 6 mit de r Einstufung der
höchsten Gefährdung ausgerufen.
Anfangs gab es in Deutschland importierte Fälle aus Mexiko und den
USA. Bald kam es auch zu einer Übertragung innerhal b Europas. Auffäl-
lig war vor allen Dingen ein Ausbruch in der Mitte des Sommers 2009, in
einer Zeit, in der eine Influenza normalerweise nic ht auftritt. Häufig kam
es jedoch auch zu sehr milden Krankheitsverläufen. Es waren überwie-
gend junge Menschen betroffen, auch vom Tod. Sehr g efährdet waren
Schwangere. Letztendlich zeigte sich aber, dass Pat ienten mit schweren
Verläufen meistens Grunderkrankungen hatten.
Die Probleme bei der Beurteilung der Lage und der e xtrem hohe Ar-
beitsaufwand für das Gesundheitsamt Münster waren d arin zu sehen,
dass ein Schweregrad des Krankheitsbildes oft nicht klar definiert war
und es eine allgemeine Verunsicherung durch unklare Aussagen ver-
schiedener Experten gab, auch zum Gefährdungsgrad d urch dieses
Krankheitsbild.
Geschäftsbericht 2009
Seite 39
Es gab fehlende Kostenregelungen der Diagnostik, An gst vor überzoge-
nen Maßnahmen und uneinheitliche Präventionsmaßnahmen.
In der Summe kam ab Mitte des Sommers 2009 eine Flu t von Aufgaben
auf den Bereich Gesundheitsschutz des Gesundheitsamtes Münster zu.
Die sehr unterschiedliche Informationslage musste bewertet und fachlich
an die niedergelassenen Ärzte Münsters weitergegebe n werden. Tägli-
che Lagemeldungen an das Land waren erforderlich. Z usätzlich muss-
ten Maßnahmenkataloge zeitgleich an die Ärzteschaft abgegeben wer-
den.
Ein telefonischer Dauerbereitschaftsdienst - auch a m Wochenende -
wurde eingerichtet.
In der Anfangsphase der Krankheit wurde im Sinne ei nes worst-case-
Vorgehens jedem Einzelfall nachgegangen. Die Erkran kten wurden -
auch am Wochenende oder spät abends/nachts - berate n oder teilweise
aufgesucht. Vor Ort wurden Untersuchungen und Abstr iche durchge-
führt, später zumindest noch veranlasst. Es wurden Isolierungsmaß-
nahmen ausgesprochen, auch bei einem sehr hohen Ris iko für andere
infektabwehrgeschwächte Menschen zeitweilig befrist ete Berufspausen,
z. B. bei Onkologen oder auf der Intensivstation ar beitenden ärztlichen
Kollegen. Dies erfolgte nach entsprechenden Richtli nien und Maßgaben
des Robert-Koch-Institutes.
Zusätzlich erfolgte die Planung und Vorbereitung einer Impfkampagne:
Diese Aufgabe war den Gesundheitsämtern vor Ort vom Land übertra-
gen worden. In einem sehr kurzen Zeitraum war die K oordination von
Ärztekammern, kassenärztlichen Vereinigungen, niede rgelassenen Ärz-
ten und Arbeitsmedizinern erforderlich. Letztendlic h erfolgte die Organi-
sation des Impfangebotes innerhalb der Stadt über das Gesundheitsamt.
Die Impfungen selbst wurden dann nach Koordination in den Praxen
niedergelassener Ärzte durchgeführt. Die Impfstoffv erteilung und Bestel-
lung erfolgte vollständig über die Gesundheitsämter.
Zusätzlich wurden weiterhin Meldungen bearbeitet, B eratungen und An-
weisungen im Verdachts- und Erkrankungsfall abgegeben.
In der Summe waren zeitweilig Zusatzkräfte erforder lich. Allein für die-
sen Zweck hatte die zusätzlich eingerichtete Telefo n-Hotline an man-
chen Tagen Hunderte von Anrufen.
Letztendlich zeigten sich in Münster bis Ende 2009 692 nachgewiesene
H1N1-Fälle , wobei von einer deutlichen Grauzone ausgegangen werden
muss, denn in der Hauptphase des Krankheitsverlaufe s - etwa ab Sep-
tember/Oktober 2009 - wurde ein großer Teil der Erk rankungen nicht
mehr durch Testungen nachgewiesen. Es muss in der S umme von vie-
len tausend erkrankten Menschen in Münster ausgegan gen werden. Der
Haupterkrankungsgipfel war auch in Münster - wie bu ndesweit - im Alter
zwischen 5 und 35 Jahre. 45 Patienten mussten stati onär behandelt
werden.
Geschäftsbericht 2009
Seite 40
Zum Ende des Jahres 2009 reduzierte sich der Beratu ngs- und Überwa-
chungsaufwand - auch der Aufwand der Impfstoffbeste llungen - deutlich.
Mit einer abklingenden schweren Grippewelle kam es auch zum Abklin-
gen der dafür erforderlichen Ermittlungen und Zusatzarbeiten.
In der Summe hat der extrem hohe personelle Zeitauf wand für die Bear-
beitung des H1N1-Problems einschließlich der Organi sation der Impf-
kampagne, in der bis Jahresende ca. 32.000 Impfdosen Pandemrix
und 150 Impfdosen CSL für Schwangere ausgeliefert wurden, dazu
geführt, dass andere Tätigkeiten, gerade im Bereich der Hygieneüber-
wachung oder auch der Überwachung von Wasserversorg ungsanlagen,
nicht oder nur reduziert durchgeführt werden konnte n. 2010/2011 wird
durch Schwerpunktverschiebungen versucht werden müs sen, diesen
Bereich intensiver abzuarbeiten. Diese für das Gesu ndheitsamt und wei-
te Teile Deutschlands als Großereignis zu bezeichne nde Infektionsprob-
lematik H1N1 hat den Bereich Gesundheitsschutz über die Grenzen der
personellen Kapazität hinaus belastet.
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung sind eine rasche, aktive Entdeckung von
Neuerkrankungen und eine schnell einsetzende konsequente Therapie der
Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermitte lt die Kontaktpersonen
von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anstec kungsquelle festzustellen
und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. A lle Personen, die mit ei-
nem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten, werde n je nach Intensität des
Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrmals vorsorglich untersucht
(Tuberkulin-Hauttest, ggf. immunologischer Bluttest und / oder Röntgenauf-
nahme). Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unt erschiedlich große Zahl
von Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen nach sich, je nach privater
und beruflicher Aktivität der / des Erkrankten (z. B. in Schule, Universität, Be-
trieb, Heim, etc.). Tbc-Erkrankte werden so lange überwacht, bis eine Reaktivie-
rung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.
Externe Kontaktpersonen werden an die zuständigen G esundheitsämter mitge-
teilt. Bei Meldungen von externen Tbc-Patienten aus Krankenhäusern in Müns-
ter wird die Notwendigkeit von Umgebungsuntersuchun gen bei Mitpatienten
und Personal geprüft, da die Diagnose oft erst im N achhinein gestellt werden
kann. Falls bei medizinischem Personal in Krankenhä usern eine Infektionsge-
fahr bestand, werden Untersuchungen bei den dortige n Betriebsärzten veran-
lasst. Mitpatienten aus Münster werden vom Gesundheitsamt untersucht.
Für jeden Erkrankungsfall werden umfangreiche mediz inische Befunde zu ver-
schiedenen Zeitpunkten anonymisiert für die bundesw eite Auswertung elektro-
nisch übermittelt.
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr-
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten. Die Mitarbeit über einen
so langen Zeitraum ist oft problematisch, insbesond ere, wenn keine subjektiven
Geschäftsbericht 2009
Seite 41
Beschwerden mehr bestehen. Durch den zunehmenden An teil von im Ausland
geborenen Patienten entstehen zusätzliche Aufwände.
Die Zahl der Tbc-Neuerkrankungen lag 2009 im Rahmen der Vorjahre.
Die Zahl der Tbc-Infektionen, die mit den neuen im munologischen Blut-
testverfahren festgestellt wurden und bei denen ein e vorbeugende Be-
handlung mit einem Antibiotikum über 9 Monate empfo hlen wird, hat ge-
genüber dem Vorjahr abgenommen, weil weniger offene Lungentuberku-
losen und mehr geschlossene Tuberkulosen gemeldet w urden als im
Vorjahr.
Daher ist auch die Zahl der Röntgenaufträge und der Testungen gegen-
über dem Vorjahr zurückgegangen.
Tbc-Fürsorge
2007 2008 2009
Tbc- Neuerkrankungen 25 20 19
Tbc-Infektionen * 17 38 12
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlun-
gen *
11 9 13
Neue Tbc-Verdachtsfälle 5 3 4
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-
Fälle am 31.12. ....
520
513
512
Vorladungen 1.249 1523 1121
Sprechstundenbesucher 426 719 452
Befundeingänge 1.232 1381 1155
Röntgenaufträge an radiologische Institute 423 420 288
Tuberkulintestungen 155 210 72
Interferongamma-Blutteste (ab Oktober 2007) 6 116 57
* im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen vom Gesundheitsamt festgestellt
Neben der Reaktion auf gemeldete Tbc-Fälle werden g emäß § 36 Infektions-
schutzgesetz vorsorgliche Untersuchungen auf Tbc be i Obdachlosen, Flüchtlin-
gen und Asylbewerbern bei Aufnahme in eine Gemeinsc haftseinrichtung durch-
geführt bzw. veranlasst.
Da das Wissen über die Tuberkulose entsprechend der Feststellung des Deut-
schen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulos e immer mehr abnimmt,
berät das Gesundheitsamt auf Anfrage auch behandeln de Ärzte und Betriebs-
ärzte.
Die Auswirkungen der globalen Situation sind auch i n Deutschland spürbar –
fast die Hälfte der Erkrankten ist im Ausland gebor en -, so dass effektive Kon-
trollmaßnahmen sowie eine anhaltende Aufmerksamkeit aufrecht erhalten wer-
den müssen (DZK, Deutsches Ärzteblatt 1/2010). Besonderer Beachtung bedarf
die Resistenz-Situation der Tbc-Bakterien, die in Deutschland (noch) stabil ist.
Geschäftsbericht 2009
Seite 42
Das Gesundheitsamt Münster praktiziert weiterhin ei ne „aktive TBC-Fürsorge“
und verfolgt damit unverändert das Ziel, bei Kontak tpersonen durch Tuberkulin-
testung und die neue Blutuntersuchung möglichst sch on Tbc-Infektionen zu
diagnostizieren, um dann eine vorbeugende Behandlung zu veranlassen,
bevor es zu einer Tbc-Erkrankung kommt. Hierdurch ist eine gute Präventi-
onsarbeit gewährleistet. Die Rate der Tbc-Neuerkran kungen bezogen auf die
Einwohnerzahl lag in Münster bisher in der Regel un terhalb des Mittelwertes
von Nordrhein-Westfalen.
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen
sexuell übertragbaren Krankheiten
Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen ( STDs) stellen weltweit
immer noch ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem dar.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aids-/STD-Berat ung als besonderes Bera-
tungsangebot , anonyme HIV-Untersuchungen und die Koordination von
Prävention, Beratung und Versorgung zu Aids und and eren sexuell übertragba-
ren Erkrankungen als Pflichtaufgaben der unteren Ge sundheitsbehörde finden
sich im Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdien st (ÖGDG §§ 9, 15(2), 23)
und im Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 19, 20(1) sowie §§ 3, 16, 17(4).
Auch wenn es in Münster gelungen ist, die Zahl der HIV-Neudiagnosen auf
niedrigem Niveau zu stabilisieren, besteht die Hera usforderung an eine nach-
haltige Aidsprävention darin, Beratungs- und Unters uchungsangebote für HIV
und andere sexuell übertragbare Erkrankungen sicher zustellen, die sowohl von
der Allgemeinbevölkerung als auch von besonderen Zi elgruppen niedrigschwel-
lig, anonym und überwiegend kostenlos in Anspruch g enommen werden kön-
nen.
Mit Einführung des HIV-Schnelltest bietet das Gesundheitsamt eine
zusätzliche Untersuchungsmethode an, die besonders von Menschen in
Anspruch genommen wird, die das Testergebnis sehr schnell erfahren
möchten. Dieser Test wird z.Z. zum Selbstkostenprei s angeboten. Das
Land NRW prüft, die Kosten zu übernehmen.
Im Rahmen der Einzelfallberatung , die sich an die Allgemeinbevölkerung, aber
auch an spezielle Zielgruppen richtet, berät und be treut das Gesundheitsamt
die Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlich en Problemen und klärt über
gesundheitliche Risiken auf. Erkrankte, Infizierte oder vermeintlich/tatsächlich
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia-
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten. Ziel ist die Stärkung der per-
sönlichen Kompetenz im Umgang mit der Thematik. Be i Bedarf werden Hilfe
zur Verbesserung und Stabilisierung der jeweiligen Lebenssituation angeboten.
Besonderer Beratungsbedarf bestand im Jahr 20 09 bei Menschen, die
selbst HIV-infiziert sind, oder mit einem infiziert en Partner/einer infizier-
ten Partnerin zusammen leben zu folgenden Fragestellungen:
• Information zu anderen sexuell übertragbaren Erkra nkungen, insbe-
sondere Syphilis
• Therapiemöglichkeiten bei einer HIV-Infektion
Geschäftsbericht 2009
Seite 43
• HIV-Infektion und Schwangerschaft
• Schutzverhalten in Partnerschaften, in denen ein P artner/eine Part-
nerin HIV-positiv oder an Aids erkrankt ist
Bei HIV-positiven Untersuchungsbefunden werden die Patienten/-innen zur
weiteren Diagnostik und Therapie an die in Münster ansässigen Schwerpunkt-
praxen für HIV und Aids oder an die HIV-Ambulanz de r Uni-Klinik vermittelt und
erhalten auf Wunsch weitere soziale Beratung. Die s oziale Betreuung wird von
der Diplom-Sozialpädagogin der Beratungsstelle ange boten; die enge Koopera-
tion mit der Aids-Hilfe Münster e.V. ermöglicht eine Erweiterung des Angebots.
Zur Behandlung von anderen STDs, insbesondere bei p ositiver Syphilisdiagno-
se, besteht eine gute Kooperation mit Facharztpraxe n und der Dermatologi-
schen Klinik der Universitätsklinik Münster. Wenn a ufgrund mangelnder
Compliance eine zeitnahe Behandlung nicht sicherge stellt werden kann, kön-
nen unkomplizierte Erkrankungen im Gesundheitsamt behandelt werden.
Notwendige medizinische Hilfen insbesondere für Sex arbeiterInnen ohne Kran-
kenversicherung werden durch die Kooperation mit dem Projekt MMM (Malteser
Migranten Medizin) sichergestellt.
Aids-/STD-Beratung in Zahlen
2007 2008 2009
Aids-/STD-Beratungsgespräche
davon
persönliche Beratungsgespräche
telefonische Beratungsgespräche
E-mail-Beratung/Anfragen
Kurzanfragen
1.969
1.242
634
1.930
1.222
708
2.312
1468
844
167
961
HIV- Antikörpertests
davon
positiv
Frauen
Männer
595
2
285
310
561
3
261
300
640
3
302
338
TPPA-Tests
davon
positiv
Frauen
Männer
81
3
27
54
87
4
25
62
82
3
18
64
weitere Untersuchungen
(Go, Clamydien, Pilze, körperl. Unters…..)
49 55 67
Therapien 11 3 6
Weiterleitung an Facharztpraxen 7 9 14
Im Jahr 2009 wurde das Angebot der Aids-/STD-Beratu ngsstelle gegenüber
dem Vorjahr vermehrt nachgefragt:
Die Zahl der persönlichen Beratungsgespräche stieg um 19,8% auf 2.312, hin-
zu kommen 961 Kurzanfragen und 167 Beratungsanfrage n per e-mail. Auch bei
den HIV-Antikörpertests ist ein Anstieg von 14% zu verzeichnen. Der Zu-
Geschäftsbericht 2009
Seite 44
gangsweg erfolgt hauptsächlich über Informationen a us dem Internet oder auf
Empfehlung von Bekannten. Es zeichnet sich ein Tren d ab, dass auch bei Di-
agnosen von anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen immer öfter die Wei-
tervermittlung zu Facharztpraxen erforderlich ist.
Zielgruppenspezifische Prävention:
Nach wie vor sind Männer, die Sex mit Männern haben , die am häufigsten von
einer HIV-Neudiagnose betroffene Gruppe. Mit dem Zi el, Neuinfektionen zu
minimieren, wurden zwei Kooperationsprojekte mit de r Aids Hilfe Münster e.V.
geplant und umgesetzt.
Sauna- Projekt
Das Sauna-Projekt ist ein zielgruppensp ezifisches Präventionsprojekt
für Männer mit Mann-Mann-Kontakten. Seit September 2008 bietet das
Gesundheitsamt in Kooperation mit der Aids-Hilfe Mü nster und einem
Saunabetrieb einmal im Monat ein 2-stündiges Beratu ngs- und Untersu-
chungsangebot vor Ort an. 2009 konnten 5 Termine angeboten werden.
Es wurden 14 Beratungen und Untersuchungen auf HIV -und Syphilis
durchgeführt. Die Ergebnismitteilung erfolgte ausn ahmslos im Gesund-
heitsamt.
IWWIT-Testwochen
Im Rahmen der von der Deutschen Aids Hilfe deklari erten Testwochen
für Männer mit Mann-Mann-Kontakten wurden an drei A benden Bera-
tungen und Untersuchungen (auch HIV-Schnelltest) in den Räumen der
Aids-Hilfe Münster e.V. angeboten.
Weitere Präventionsaktivitäten in 2009:
Aufgrund der erhöhten und komplexer gewordenen Bera tungsnachfrage und
extrem eng bemessener personeller Ressourcen, musst en 2009 insbesondere
Abstriche bei den in der Vor- und Nachbereitung zei taufwendigen schulischen
Präventionsveranstaltungen in Kauf genommen werden. Während im Vorjahr
19 Veranstaltungen in Schulen stattfanden, waren es 2009 nur noch 3.
Die Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschich te konnten auf Vorjah-
resniveau gehalten werden.
Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,
Multiplikatorenfortbildungen etc.
- 38 Veranstaltungen, davon 3 in Schulen
Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem
Aktivitäten zum Welt-Aidstag in Kooperation mit de r Aids-Hilfe Münster
e.V.
Aids-Prävention zu Karneval in Kooperation mit der Aids-Hilfe Münster
e.V. und der Taxizentrale
Aids-Prävention für Menschen mit Migrationsvorgesc hichte
o in Stadtteilgruppen
o in Sprachkursen
o bei Frauenfrühstücksrunden
Geschäftsbericht 2009
Seite 45
Erfolgreiche Aids-Prävention muss einen Bezug zur L ebenswirklichkeit der Ad-
ressaten haben. In Schulen, aber auch bei Menschen mit Migrationsvorge-
schichte, hat es sich bewährt, vorhandene Strukture n wie Gesundheitstage,
Stadtteilgruppen, Sprachkurse etc. zu nutzen und In formationen zu Aids/STD
im Kontext allgemeiner Gesundheitserziehung zu vermitteln.
Kooperation und Koordination:
Aids-Prävention ist im wesentlichen Aufgabe der Kom munen und Kreise. Das
Land NRW hat 2007 über den Weg der Kommunalisierung von Landesmitteln
beschlossen, die Landesförderung für die Aids-Hilfe n und für die Youthworker
den Kommunen als pauschale Zuwendung zur Verfügung zu stellen. Die Höhe
der Pauschale ist immer noch nicht abschließend gek lärt. Für die Jahre 2007
und 2008 und auch für das Jahr 2009 ist keine Kürzu ng der Mittel gegenüber
den Vorjahren erfolgt.
Im Rahmen des Kommunalisierungsprozesses war das Gesundheitsamt
Münster in der vom Ministerium für Arbeit, Gesundhe it und Soziales ein-
berufenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung fachlicher Standards für die
Aids-Prävention NRW vertreten.
Das Gesundheitsamt Münster ist in der vom Min isterium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales einberufenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Konzeptes zur Weiterentwicklung der Aids-Prävention In NRW vertreten.
Ein wichtiger Kooperationspartner im Präventionsber eich ist die Aids-Hilfe
Münster e.V.. Auch die psychosoziale Betreuung HIV- Infizierter und Aids-
Kranker wird schwerpunktmäßig von der Aids-Hilfe e.V. geleistet. Die Stadt
Münster fördert die Aids-Hilfe Münster e.V. mit ein em jährlichen Pauschalzu-
schuss von 147.820 €, nachdem dieser im Zuge der Ha ushaltsberatungen 2008
um 20.000 € erhöht wurde.
4.2 Hygieneüberwachungen
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor-
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge-
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu
schützen. Die Arbeit des Gesundheitsamtes findet in regelmäßigen Begehun-
gen der Einrichtungen statt. Im Zuge dieser Ortster mine werden die Räumlich-
keiten besichtigt, Hygienepläne überprüft und eine gezielte Beratung und Auf-
klärung der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der notw endigen Hygiene-
standards und geeigneter präventiver Maßnahmen durchgeführt.
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche Einrichtun-
gen , z. B.
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun-
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
Arztpraxen
- sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier-
cing-Studios, Tätowierer etc.)
- Alten- und Pflegeheime
Geschäftsbericht 2009
Seite 46
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen
- Badeeinrichtungen
Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung
(einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)
2007 2008 2009
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen,
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun-
gen, Gemeinschaftsunterkünfte
116
96
101
Sonstige Einrichtungen
(Schulen, Kindergärten, Tageskliniken, Behinderten-
heime, etc.)
139
122
110
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas-
ser
- zentrale Wasserversorgungsanlagen
- Kleinanlagen
- Hausinstallationen
- Regenwasserversorgung
9
874
150
-
9
370
191
-
4
303
151
-
Schwimmbäder und Saunabetriebe 28 36 10
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank-
heitserregern (Labore)
11
7
7
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens,
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men-
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist,
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen Hy-
gienevorschriften besonders wichtig.
In Münster wird die Überwachung der Altenpflegeheime und der Krankenhäuser
seit vielen Jahren als eine wichtige Aufgabe mit ho her Priorität wahrgenommen.
Während in den Altenpflegeheimen periodisch wiederk ehrend gleiche Bereiche
überprüft werden, ist dies in den großen Kliniken m it ihren sehr unterschiedli-
chen Bereichen so nicht möglich. Deswegen werden do rt seit Jahren themen-
zentrierte Kontrollen vorgenommen, wobei in der Reg el die neueste und aktuell
erschienene RKI-Richtlinie (Richtlinie für Krankenh aushygiene und Infektions-
prävention, herausgegeben vom Robert Koch-Institut, Berlin) thematisiert wird.
Es werden Checklisten entwickelt und die Überwachun g standardisiert vorge-
nommen. Der durch das Infektionsschutzgesetz ab 200 1 neu als Aufgabe hin-
zugekommene Bereich der Überwachung ambulanter medi zinischer Einrichtun-
gen wie ambulanter Operateure, Endoskopierer, Arzt- , Zahnarzt und Heilprakti-
kerpraxen wurde risikobasiert priorisiert und auch dort werden nach Auffälligkei-
ten Begehungen mit Checkliste (nach RKI-Richtlinie) durchgeführt.
Durch gezielte und für die Einrichtungen aufbereite te Informationen und Bera-
tungen (Internetauftritt, Musterhygienepläne, etc.) versucht die Abteilung Infek-
tionsschutz und Umwelthygiene, die Einrichtungen zu befähigen, die Anforde-
rungen an die Hygiene selbst zu verbessern und ihre r Eigenverantwortung ge-
recht zu werden. Gleichwohl bleiben die Begehungen, die Beratungen und Kon-
Geschäftsbericht 2009
Seite 47
trollen vor Ort nach wie vor extrem wichtig, da hie r bei der konkreten Betrach-
tung der Details doch immer wieder Fehler festgeste llt werden können, die
möglicherweise erhebliche Auswirkungen für die Gesundheit der Betreuten oder
Patienten haben können.
Als bedeutender Schwerpunkt aus hygienischer Sicht wurde im Jahr
2009 der Kernbereich Raumklima in Schulen gesehen. Um Hinweise
über die Güte der Raumluft von Schul- und Klassenrä umen zu erhalten
und den Ursachen von häufigen Beschwerden auf den G rund zu gehen,
wurde vom Gesundheitsamt Münster im Jahr 2009 ein C O2-Projekt an-
gestoßen. Dieses Projekt soll Aufschlüsse bringen ü ber CO2-Gehalte
und Raumklima in Klassenräumen in Schulen und im we iteren Hilfestel-
lung leisten, um ein gutes Raumklima zu gewährleisten.
In 3 Schulen wurden Raumklima- und CO2-Messungen w ährend des
Unterrichtes durchgeführt. Die Messungen fanden in Gebäuden unter-
schiedlichen Alters und Typs sowie in Klassen versc hiedener Altersjahr-
gänge und mit unterschiedlicher Belegungsdichte (Pe rsonen-
zahl/Raumvolumen) statt. Gemessen wurde in der Heiz periode. Die Un-
tersuchungen wurden im Februar 2010 abgeschlossen. Die Ergebnisse
werden analysiert und in einem weiteren Schritt publiziert.
Ein Flyer wird mit Lüftungsempfehlungen für Unterr ichtsräume und Wis-
senswertem über Raumklima und CO2 veröffentlicht.
Ohne alle Ergebnisse vorwegzunehmen kann gesagt we rden, dass bis-
herige Studien zeigen: Im Unterrichtsverlauf wächst in der Regel die
CO2-Konzentration der Atemluft über das seit langem akzeptierte Maß
von 1.000 ppm (parts per million) hinaus an. Auch d ie gerade noch laut
DIN 1946 zu tolerierende Grenze von 1.500 ppm wird vielfach verletzt.
Schon lange ist bekannt, dass die Zahl von 1.000 pp m CO2 die Grenze
bildet, von der an Unwohlsein, Kopfschmerz, Unaufme rksamkeit bis hin
zu Konzentrationsstörungen zunehmend häufiger auftr eten. Es kann
beim Gesundheitsamt ein Messgerät ausgeliehen werde n, um den CO2-
Verlauf während der Unterrichtsstunden zu erfassen und zu bewerten.
Bei steigenden Kohlendioxidkonzentrationen in der Raumluft ist im Übri-
gen zu erwarten, dass - sofern entsprechende Quelle n im Raum vor-
handen sind - auch ein Anstieg von weiteren gasförm igen Verbindungen
in der Raumluft zu beobachten ist. Gezieltes Lüften zum Zwecke des
Austausches "verbrauchter Luft" senkt somit auch an dere - möglicher-
weise vorhandene - Raumluftbelastungen und stellt e in einfaches und
wirkungsvolles Mittel zur (Teil-)Verbesserung der s chulischen Arbeits-
und Gesundheitssituation dar.
Die Lösung heißt also: Fenster öffnen. Bereits zwe i- bis dreiminütige
Lüftungspausen zur Hälfte jeder Unterrichtsstunde - ergänzt um fünf Mi-
nuten Lüftungspause zur Teilung von Doppelstunden - verbessern die
Arbeitssituationen im Unterricht entscheidend. Der Dank für die frische
Luft lautet: erhöhte Aufmerksamkeit bei gleichzeiti g geringerer Bean-
spruchung der Schüler (gemessen über die Herzfreque nz), geringerer
Lärmpegel und intensivere, an den Inhalten des Unte rrichts orientierte
Kommunikation.
Geschäftsbericht 2009
Seite 48
Dieses Projekt des Gesundheitsamtes soll dazu beit ragen, Orientie-
rungshilfen zum Lüften zu geben, um die Behaglichke it und somit auch
die Leistungsfähigkeit der Schüler und der Lehrkräf te im Unterricht in
den Schulen zu verbessern. Die gewonnenen Erfahrung en mit dem
Raumklima und dem CO2 sind über Multiplikatoren (z. B. Lehrpersonen
und Schüler) weiter zu vermitteln.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die
Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster. Alle Wasser-
versorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Do kumentation der Was-
serqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflichte t. Abweichungen sind dem
Gesundheitsamt anzuzeigen.
Das in den Vorjahren erarbeitete Beratungs- und Übe rwachungspro-
gramm auf der Grundlage geeigneter stichprobenartig er Kontrollen für
die Überwachung von Anlagen der Hausinstallation , aus denen Was-
ser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, wurde wei terhin intensiv um-
gesetzt. Bei der Überwachung der Hausinstallationen war in den bishe-
rigen Untersuchungen nicht selten ein vermehrtes Le gionellenwachstum
und/oder Pseudomonadenwachstum festzustellen. Diese Keime stam-
men weit überwiegend von Biofilmen auf Werkstoffen, die mikrobielles
Wachstum unterstützen. Gesamtziel der Überprüfung u nd Überwachung
durch das Gesundheitsamt bleibt, durch gesicherte K ontrolle der Trink-
wasser-Hausinstallation präventiven Gesundheitsschutz zu betreiben.
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasserver-
sorgungsanlagen stehen die Mitarbeiter/Innen des Ge sundheitsamtes den An-
lagenbetreibern beratend zur Seite. Dies gilt sowoh l für die Betreiber von Klein-
anlagen und Anlagen der Hausinstallation als auch f ür die Stadtwerke Münster
GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne mit d em Gesundheitsamt
abgestimmt haben.
Die jährlichen Differenzen bei den Besichtigungen der Krankenhäuser,
Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten etc. lassen sich mit der unter-
schiedlichen Zahl der anlassbezogenen zusätzlichen Besichtigungen (z.
B. Überprüfungen von Beschwerden, Auffälligkeiten) durch das Ge-
sundheitsamt erklären. Der leichte Rückgang der Fal lzahlen in diesem
Bereich im Jahr 2009 lässt sich auch mit zeitlich s ehr aufwändigen und
intensiven Infektionschutztätigkeiten (Stichwort „N eue Grippe“) begrün-
den. Dies gilt ebenfalls für Begehungen von Schwimm bädern und Sau-
nabetrieben. Im Bereich der Schwimmbäder kam noch h inzu, dass eini-
ge Einrichtungen als Folge des Bäderkonzepts der Stadt Münster saniert
und umgestaltet wurden und deshalb erst nach Fertig stellung begutach-
tet werden.
Der Rückgang der Fallzahlen bei der Besichtigung d er Kleinanlagen zur
Versorgung mit Trinkwasser ist in Personalreduzieru ngen und Arbeits-
schwerpunktverschiebungen (Stichwort: „Neue Grippe“ ) begründet.
Deshalb konnten im Jahr 2009 nur 303 Trinkwasser-Kl einanlagen be-
sichtigt werden.
Geschäftsbericht 2009
Seite 49
Der Ausfall der Fördermaßnahmen von Regenwassernut zungsanlagen
(RWNA) durch das Land NRW ab Ende 2006 hat zur Folg e, dass kaum
noch RWNA gebaut und dem Gesundheitsamt Münster ang ezeigt wer-
den.
4.3 Umweltmedizin
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d
Planungsverfahren
Das Gesundheitsamt prüft und beurteilt in Zusammena rbeit mit dem Bauord-
nungsamt Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Krankenhäu-
sern, Heimen, Schulen, Kindergärten, Lüftungsanlage n usw. unter unwelthygie-
nischen, gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene und der Gesund-
heitsvorsorge bereits bei der Planung derartiger Ei nrichtungen Rechnung ge-
tragen werden.
Das Gesundheitsamt erstellt Stellungnahmen aus gesu ndheitlicher (gesund-
heitsvorsorglicher) Sicht, die die Stadt Münster im Rahmen von Genehmi-
gungs- und Sanierungsverfahren abzugeben hat, wenn durch das Vorhaben
gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt wer den. In diesen Fällen be-
gutachtet das Gesundheitsamt die gesundheitliche Ve rträglichkeit des Vorha-
bens, z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren nac h dem Bundesimmis-
sionsschutzgesetz, nach dem Gesetz über Umweltvertr äglichkeitsprüfung oder
auch in Genehmigungsverfahren für Labore nach dem Gesetz zur Regelung der
Gentechnik.
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren
2007 2008 2009
Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutz-
recht (BImSchG)
22 16 22
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 134 120 131
Genehmigungen nach Infektionsschutzgesetz
(IfSG, Laboratorien)
11 3 7
Genehmigungen nach GenTG 1 3 2
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif-
ten
39
36
33
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men
Umweltmedizinische Beratungen, Informationen und St ellungnahmen für die
Bevölkerung Münsters über mögliche Umwelteinflüsse und wie diese vermieden
werden können, sind ein wichtiges gesundheitspoliti sches Anliegen der Stadt
Münster.
Die umweltmedizinische Beratung bietet durch Inform ation und Beratung (so-
wohl persönlich als auch telefonisch) Hilfestellung bei umweltmedizinischen
Geschäftsbericht 2009
Seite 50
Problemen. Sie richtet sich vor allem an diejenigen , die sich durch Umweltein-
flüsse aus der häuslichen oder sonstigen näheren Um gebung in ihrer Gesund-
heit beeinträchtigt fühlen.
Das Gesundheitsamt beurteilt z. B. mögliche Gesundh eitsgefahren durch akute
Schadstoffbelastungen der Innen- und Außenluft, dur ch Schimmelpilze in In-
nenräumen oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durc h Mobilfunk, Gesund-
heitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Beraten we rden städtische Ämter und
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherr en, Ingenieure und Architek-
ten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen.
Schimmelpilz-Netzwerk
Netzwerk zur Beratung und Sanierung bei Schimmelpil zproblemen. Hier
findet eine Mitwirkung statt in einem neuen Netzwer k, in dem zahlreiche
Institutionen (Stadt Münster, Mietervereine, Wohnba ugesellschaften,
Sachverständige, Sanierungsbetriebe, Verbraucherzen trale) vertreten
sind.
Das Netzwerk Schimmelpilze ist eine Arbeitsgemeinsc haft von Fachleu-
ten aus unterschiedlichen Berufszweigen, die sich gemeinsam mit Lö-
sungsmöglichkeiten von Schimmelpilzproblemen und de ren Folgeer-
scheinungen befassen.
In der Praxis heißt dies: Ein Schimmelbefall muss i n einer vorhandenen
Bausubstanz eventuell gesucht und festgestellt werd en. Die Art des Be-
falls und die Auswirkungen auf die Bausubstanz, Umw elt und Gesund-
heit werden untersucht. Durch gemeinsame Betrachtun g der im Netz-
werk Schimmel mitwirkenden Fachleute werden geeigne te Maßnahmen
zur Beseitigung und Verhinderung weiterer Schäden e ntwickelt. Schä-
den werden durch kooperierende Unternehmen sachgere cht beseitigt.
Zusätzlich werden evtl. auftretende rechtliche Frag en von kompetenten
Juristen geklärt.
Schimmelpilze bilden einen wichtigen ökologischen B estandteil in unse-
rer natürlichen Umwelt. Aufgrund ihrer mannigfaltig en Stoffumwandlun-
gen ist diese Gruppe von Mikroorganismen für den Me nschen unver-
zichtbar. In unseren Wohn- und Arbeitsräumen ist jedoch das Wachstum
und die Verbreitung von Schimmelpilzen über das natürliche Maß hinaus
sowohl aus ästhetischen wie auch gesundheitlichen G ründen nicht ak-
zeptabel.
Schimmelpilzbefall beschränkt sich heute bei weitem nicht mehr nur auf
die bekannten Stockflecken im Bad, sondern findet s ich auch in Wohn-
und Arbeitsräumen, insbesondere dort, wo bautechnis ch wie auch kon-
struktiv nur mangelhafte Lüftungs- und Beheizungsmö glichkeiten beste-
hen (z. B. Raumnischen, Möbel); muffiger Geruch, sc hlechtes Raumkli-
ma und Stockflecken sind die Folge.
Die umweltmedizinische Bewertung von Schimmelpilzb efall in Innen-
räumen ist vielschichtig und beim derzeitigen Stand der Erkenntnisse
nicht nur mikrobiologisch noch schwer zu definieren . Die gesundheitli-
Geschäftsbericht 2009
Seite 51
chen Beeinträchtigungen sind beträchtlich von der individuellen Konstitu-
tion der Gebäudenutzer (z. B. Allergiker, immungesc hwächte Personen)
abhängig. Ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzbef all in Innen-
räumen und akuten wie schleichenden, allergischen s owie respiratori-
schen Erkrankungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, so
dass im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge eine be stmögliche Ver-
meidung mikrobieller Befallsherde in Innenräumen an gestrebt werden
muss.
Das Netzwerk Schimmel unterstreicht in diesem Zusam menhang die
Notwendigkeit einer umfassenden, sachverständigen U rsachenanalyse
(Gebäudeanamnese, Bauphysik) und mikrobiologischen Gefährdungs-
abschätzung (Intensität, Art und mögliche Gesundhei tsrisiken), die eine
angemessene, interdisziplinär getragene Bewertung u nd Abwägung der
bautechnischen, wirtschaftlichen und mikrobiologisc hen Gegebenheiten
ermöglicht sowie die sanierungstechnischen Möglichk eiten für eine
nachhaltige, gesunde Wohnraumhygiene aufzeigt.
Umweltmedizinische/umwelthygienische Beratungen und Stellungnahmen
2007 2008
2009
Umweltmedizinische Beratungen (meist telefo-
nisch)
2.290 2.205 2.199
Stellungnahmen zur Technik in Krankenhäusern 71 57 57
Stellungnahmen zur Schulhygiene 102 56 88
Stellungnahmen zur Wohnungshygiene und
Hygiene in öffentlichen Gebäuden
66 64 50
Stellungnahmen zu aktuellen Umweltbelastun-
gen
14 6 16
Stellungnahmen zur Problematik von Altlasten 14 6 1
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
26
38
29
Die Stellungnahmen/Beratungen erfolgen persönlich o der schriftlich, oft nach
vorhergehender Ortsbesichtigung. Das telefonische B eratungsangebot ( Um-
weltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich in
Anspruch genommen.
Die Verschiebungen bei den Fallzahlen der Stellungn ahmen zur Technik in
Krankenhäusern oder auch zur Schulhygiene hängen z. B. mit durchaus diver-
gierenden Neu- und Umbaumaßnahmen in den Einrichtun gen (Förderungen,
Sanierungsplanungen) zusammen.
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der Bevölkerung durch regel-
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2009 waren u. a.
Schulhygiene (Innenraumluft, CO2-Projekt)
Schimmelpilz-Netzwerk
Geschäftsbericht 2009
Seite 52
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer-
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio-
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dient vor-
rangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen Be standszahlen wird die
Kontrollintensität den jeweiligen Risiken angepasst.
Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Gefahrstoffverkehrs
2007 2008 2009
Gutachten zu Apothekenbauplänen 12 9 3
Apothekenbetriebserlaubnisse 4 5 4
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken 23 31 51
Erlaubniserteilungen Versandhandel 3 5 4
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 4 7 5
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten-
heimen
2 - 1
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln
72 9 6
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe 3 44 35
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti-
schen Produkten
10 5 38
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen* 137 127 -
Überwachung klinischer Prüfungen* 20 14 -
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei
Ärzten und auf Krankenhausstationen
5 5 27
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) - - -
Ordnungsrechtliche Maßnahmen 72 2 7
* Aufgabe wird seit 11/2008 zentral für NRW durch die Stadt Düsseldorf wahrgenommen
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln gehören, gelten zum Schutz
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku-
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.
Schließlich werden Erlaubnisse zum Einzelhandel mit Gefahrstoffen erteilt
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi-
alpharmazeutische Aufgaben wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung,
Information und Beratung der Bevölkerung über einen verantwortlichen Um-
gang mit Arzneimitteln.
Aufgrund der seit Oktober 2009 einsetzenden H1N1-G rippeimpfungen
erfolgte durch den Amtsapotheker die Verteilung des kontingentierten
Impfstoffes über Apotheken im Stadtgebiet von Münst er. Hierbei waren
Geschäftsbericht 2009
Seite 53
aufgrund einer zeitweiligen Mangelsituation Strateg ien zur Herstellung
einer sachgerechten Verteilung zu entwickeln.
4.5 Gesundheitsfachberufe
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich-
keit für die Durchführung der staatlichen Prüfungen in den nichtärztlichen Heil-
berufen oder auch sog. Gesundheitsfachberufen und d ie Erteilung von Erlaub-
nissen zur Führung der Berufsbezeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung
der Landesregierung den Gesundheitsämtern übertrage n worden. Im Vorder-
grund der Arbeit steht nicht die hoheitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion,
sondern der Gedanke der Qualitätssicherung in der Berufsausübung.
In der Medizinaldatei werden die Angehörigen der verschiedenen Berufsgru p-
pen erfasst; in Münster tätige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden dem Ge-
sundheitsamt durch die Kammern gemeldet und die hie r tätigen Angehörigen
der Gesundheitsfachberufe müssen sich nach dem Gese tz über den öffentliche
Gesundheitsdienst eigenständig beim Gesundheitsamt an- und abmelden.
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen in den
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver-
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Vielzahl der in der Stadt angesiedelten
27
Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen Beru fsgruppen zusammen-
hängt.
Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung
2007
2008 2009
Diätassistent/-in 36 16 31
Gesundheits- und Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 239 217 252
Krankenpflegehelfer/-in 13 17 13
Physiotherapeut/-in 179 153 157
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 46 59 47
Logopäde/-in 14 14 12
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 36 40 59
Ergotherapeut/-in 120 86 82
Rettungsassistent/-in 129 104 92
Orthoptist/-in 0 8 0
Hebamme/Entbindungspfleger 14 1 7
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-i n
Psychiatrie
5 0 0
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 0 1 19
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger
Intensivpflege und Anästhesie
34 24 25
Podologe/in 0 0 0
Hygienekontrolleur/-in 0 0 0
Summe 865 740 796
Geschäftsbericht 2009
Seite 54
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions-
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank-
heitserregern .
Erlaubnisse nach § 44 IfSG
2007 2008 2009
Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
7
3
2
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund-
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder, wählt
z. T. die schriftlichen Prüfungsaufgaben aus, kümme rt sich um die rechtsgültige
Durchführung der Prüfung und stellt den Prüfungsaus schussvorsitzenden, der
auch an Prüfungen teilnimmt. Dies ist in der Regel eine Ärztin / ein Arzt des
Gesundheitsamtes oder der Amtsapotheker für die PTA -Ausbildungen. Soweit
es nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen m öglich ist, werden hier-
für auch ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines freien
Dienstvertrages eingesetzt.
Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in der Zuständigkeit
des Gesundheitsamtes
2007 2008 2009
Anzahl Schulen 25 26 27
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer)
38 38 36
Anzahl Prüflinge
davon
1.474 1.313 1.558
Diätassistent/-in 43 16 37
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 276 280 273
Krankenpflegehelfer/-in 14 17 15
Physiotherapeut/-in 201 146 167
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 54 65 55
Logopäde/-in 14 14 13
Ergotherapeut/-in 124 92 96
Orthoptist/-in* 0 8 0
Rettungsassistent/-in 123 103 98
Rettungssanitäter/-in 351 370 414
Rettungshelfer/-in 181 139 288
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 39 39 61
Hebamme/Entbindungspfleger* 15 0 15
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in
Psychiatrie*
5 0 0
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst* 0 1 1
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und
Anästhesie
34 23 25
* Lehrgänge finden nicht jährlich, sondern in größer en Zeitabständen statt
Geschäftsbericht 2009
Seite 55
5. Gesundheitshilfen
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten
hält die Stadt Münster den sozialpsychiatrischen Di enst vor. Für psychisch auf-
fällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumente n illegaler Drogen mit psy-
chischen Auffälligkeiten bietet er besondere zielgr uppenspezifische Hilfen an.
Für Krisen an Wochenenden steht der mit städtischen Mitteln finanzierte koope-
rative Krisennotdienst zur Verfügung.
Die Aufgaben der Psychiatriekoordination sind unter Ziffer 1.3 (zum Produkt
„Übergreifende Gesundheitsförderung“) und die „Kinder- und Jugendpsychiatri-
schen Hilfen“ unter Ziffer 2.4 (zum Produkt „Kinder - und Jugendgesundheit“)
dargestellt.
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst
Die nachfolgende Tabelle zeigt die weiterhin steige nde Inanspruchnahme des
Sozialpsychiatrischen Dienstes:
Daten Sozialpsychiatrischer Dienst*
2007 2008 2009
Klienten insgesamt
davon
Frauen
Männer
1.753
840
889
24
1.778
871
905
2
1.893
966
906
21
Erstkontakte
davon
Frauen
Männer
836
347
361
128
905
423
403
79
902
391
380
131
Hausbesuche
1.149 949 1.139
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt
862 849 838
Betreuungsanregungen / Gutachten /
Stellungnahmen
88 285 497
Kriseninterventionen
90 73 65
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle)
403
293 448
* einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort
Das Gesundheitsamt hält weiterhin ein Abstinenz-ori entiertes Hilfsangebot für
Konsumenten illegaler Drogen vor, jetzt eingebunden in den Sozialpsychiatri-
schen Dienst. Im Rahmen von „Therapie und Hilfe sofort“ werden behand-
Geschäftsbericht 2009
Seite 56
lungswillige Klienten in den qualifizierten Entzug, ggf. mit nachfolgender Ent-
wöhnungsbehandlung vermittelt oder ihnen werden son stige Unterstützungen
und Hilfen angeboten. Das Angebot richtet sich vor allem an junge Drogenab-
hängige, deren Motivation noch sehr labil ist, die durch lange Warte- und Ver-
mittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt zu den
klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.
Therapie und Hilfe sofort
2007 2008 2009
Soforthilfe-Sprechstunden
49 52 48
Hilfesuchende (Interessierte Personen)
davon
- Frauen
- Männer
24
5
19
21
4
17
13
3
10
Ergebnis der Beratungen
- Vermittlung in qualifizierten Entzug mit anschlie-
ßender Entwöhnung
- Vermittlung in den qualifizierten Entzug
- Vermittlung in die ambulante Therapie
- Vermittlung in die Substitution
- Kontaktherstellung zu anderen Einrichtungen
- Beratungsgespräch
3
6
1
0
5
9
4
2
0
0
0
15
2
2
0
0
3
6
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy-
chosoziale Krisennotdienst zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten.
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot-
dienst des AK Psychiatrie geregelt, die Organisation obliegt d em Gesundheits-
amt.
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den Notdienst jeweils von
Freitag 20.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr telefonisch ü ber die Telefonseelsorge
oder über die LWL-Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen oder klinischen Bereich
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera-
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen
werden kann.
Geschäftsbericht 2009
Seite 57
Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden
2007 2008 2009
Anzahl Einsätze
davon
Frauen
Männer
535
233
359
175
1
535
189
374
156
5
529
167
340
176
13
Die Zahl der Einsätze des Krisennotdienstes hat sic h seit 2007 recht konstant
auf einem ggü. den Vorjahren mehr als doppelt so ho hem Niveau eingestellt.
Die Zahl der Hausbesuche folgt diesem Trend mit stärkeren Schwankungen.
Dies führte zur Weiterentwicklung der Finanzierung und Organisation gemein-
sam mit dem Arbeitskreis Psychiatrie und der LWL-Kl inik Münster (vgl. 1.3 Psy-
chiatriekoordination).
Der städtische Zuschuss lag in 2009 bei ca. 42.000 €.
5.2 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt
Auch im Jahr 2009 stellte das Projekt Familienhebam me einen wichtigen Bau-
stein im Bereich der aufsuchenden Gesundheitshilfen dar. Zwei Familienhe-
bammen übernahmen die Betreuung von 95 Frauen im ge samten Stadtgebiet.
Die Vermittlung erfolgte über die Entbindungsklinik en, niedergelassene ÄrztIn-
nen, Schwangerschaftsberatungsstellen und den Kommunalen Sozialdienst des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Ina nspruchnahme dieses
Betreuungsangebotes durch den Kommunalen Sozialdien st hat dabei in 2009
noch einmal zugenommen. Dabei handelte es sich häuf ig um Fälle, in denen
eine besondere Problematik, wie Drogenkonsum der Mu tter, vorlag und das
Thema Kinderschutz im Vordergrund stand. Regelmäßig e Fallbesprechungen
im Gesundheitsamt und die Teilnahme an Hilfeplanges prächen mit dem Kom-
munalen Sozialdienst unterstützten eine umfassende Hilfestellung. Der Einsatz
der Hebammen konnte dabei sicher dazu beitragen, Ki nder in ihren Familien zu
belassen. Gleichzeitig stellten aber gerade diese F älle für die Hebammen eine
besondere Herausforderung und Belastung dar. Es wur de deutlich, dass nur
zwei Hebammen auf Dauer diese Verantwortung nicht t ragen können und auch
die angestrebte Zahl von 140 betreuten Frauen so ni cht erreichbar ist. Ab Ja-
nuar 2010 werden deshalb zwei weitere Hebammen mit entsprechender Be-
rufserfahrung in das Projekt mit eingebunden.
Die Sprechstunden in den Kindertagesstätten haben sich als ideal erwiesen, um
Frauen zu erreichen, die durch übliche Angebote bis lang nicht erreichbar wa-
ren. Dieses niedrigschwellige Angebot in den Kinder tagesstätten in Coerde,
Berg Fidel, Hiltrup-West und Kinderhaus wurde bei V ergabe des Gesundheits-
preises im Rahmen der Landesinitiative Gesundes Lan d Nordrhein-
Westfalen im November 2009 von Gesundheitsminister Laumann mit dem
zweiten Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro soll für
neue Hebammensprechstunden im Stadtteil Gievenbeck eingesetzt werden.
Geschäftsbericht 2009
Seite 58
Das Projekt Familienhebamme wurde im Rahmen des Bun desprojektes „Ge-
sund aufwachsen in Berg Fidel“ als so erfolgreich e ingestuft, dass eine weitere
Finanzierung bis Ende 2010 für Berg Fidel und Hiltr up-West zugesagt wurde.
Für den Stadtteil Coerde hat Wyeth-Pharma (jetzt Pf izer) für zwei weitere Jahre
die Kosten der Hebammensprechstunden in den Kitas übernommen.
Die längerfristige Familienplanung konnte den betre uten Frauen über die
Schwangerschaftsberatungsstellen mit Unterstützung der Stiftungsverwaltung
ermöglicht werden. Dieses System hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt.
Allen betreuten Frauen werden Kontakte zu Beratungs stellen, Sprachkursen,
Spielgruppen u.a. vermittelt. Besonders erfreulich ist, dass die Hebammen
Ansprech- und Vertrauenspersonen bleiben. Sie werde n bei Problemen wieder
kontaktiert und auch bei weiteren Schwangerschaften selbständig wieder ange-
sprochen.
Insgesamt ermöglichen die beschriebenen Hebammenhil fen eine gute, umfas-
sende Betreuung für Schwangere und Familien mit bes onderen Unterstüt-
zungsbedarfen.
Das Projekt in ausgewählten Zahlen:
2007 2008 2009
Erstkontakte (Familienhebammen) 58 80 80
Zahl der betreuten Frauen (Familienhebammen) 90 95 95
Hausbesuche (alle Hebammen) 319 633* 712
durchschnittliche Zahl der Hausbesuche pro betreut er
Frau (nach der 8. Lebenswoche des Kindes)
8 14 14
* hohe Steigerung durch „Soziale Stadt“ in Kinderhaus, Sprechstd. In Coerde (Finanzierung
Wyeth) und Gesund aufwachsen Berg Fidel
5.3 Weitere sozialkompensatorische Hilfen
Wie in den vergangenen Jahren wurde auch 2009 vers ucht, Gesundheitshilfen
möglichst gruppen- und lebensraumbezogen anzubieten.
Die gemeinsamen Projekte in den Stadtteilen mit st ädtischen Kooperations-
partnern und freien Trägern wurden weiter vorangetr ieben. Menschen, die nicht
in das Regelversorgungssystem eingebunden waren, wu rden aufgesucht .Es
erfolgte dann im Einzelfall eine unterschiedlich la nge und intensive Betreuung
mit dem Ziel, sie ins System zu integrieren, sie ab er auch dauerhaft in ihrer ge-
sundheitlichen Situation und Lebensführung zu stärk en. Diese Arbeit ist nur
durch eine gute Kooperation mit den Sozialarbeiteri nnen und Sozialarbeitern
vor Ort und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzt en möglich. Der Bedarf an
solchen Hilfen ist dabei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen.
• 350 Hausbesuche/Beratungen bei Familien bzw. Perso nen mit gesund-
heitlichen Problemstellungen
Geschäftsbericht 2009
Seite 59
• Regelmäßige Sprechstunden für Mädchen und junge Fr auen in der
Streetwork (Jugendeinrichtung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien)
• Sprechstunde im Stadtteil Coerde (14-tägig) zu Fra gen der Gesundheit,
Ernährung und Hygiene
• Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ für Kinder und Ju-
gendliche in den städtischen Übergangseinrichtungen
• Beratung der MitarbeiterInnen der Stadtteilwerksta tt Nord bei gesund-
heitlichen Problemen von dort betreuten Jugendlichen
• Gesundheitsinformationen im Rahmen von Sprach- und Integrationskur-
sen in Kooperation mit der Volkshochschule, dem Hau s der Familie und
dem Bildungsinstitut Münster ( 32 Termine im Jahr 2009)
Geschäftsbericht 2009
Seite 60
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
(produktübergreifende Darstellung)
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande-
ren im Rahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe
tätigen Vereinen und Initiativen soll – wie bereit s an verschiedenen Stellen die-
ses Berichtes erwähnt und beschrieben – zu einer Ve rbesserung der gesund-
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi-
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni-
schen Krankheiten und Behinderungen unterstützen:
Zuschüsse an Freie Träger in den Haushaltsjahren 2007 – 2009
Träger
Förderungsart Zuschuss
2007 in €
Zuschuss
2008 in €
Zuschuss
2009 in €
Diakonisches Werk Münster e.V. Personal- und
Sachkostenzu-
schuss für Psycho-
soz. Zentrum
198.680 198.680 198.680
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V.
Sachkostenzu-
schuss
3.580 3.580 3.580
Krisenhilfe e.V.
Pauschalzuschuss 92.030 92.030 97.030
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet-
und Sachkostenzu-
schuss
58.060 58.060 58.060
Beratungsstellen für Suchtgefährdete
- Diakonisches Werk Münster
- Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Pauschalzuschuss 215.240 215.240 187.020
AidsHilfe Münster e.V.
Pauschalzuschuss 127.820 147.820 147.820
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V.
Leistungsverein-
barung (seit 2009)
30.680 30.680 30.680
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung
e.V.
Personalkostenzu-
schuss
19.980 19.980 19.980
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V.
Leistungsvereinba-
rung (seit 2006)
46.020 46.020 46.020
Kinderneurologiehilfe-Hilfe Münster e.V.
Pauschalzuschuss 0 0 25.000
Fördersumme
792.090
812.090
813.870
Aufgrund der 2006 vom Rat beschlossenen Haushaltsko nsolidierung (Ratsvorlage Nr.
V/0025/2006) erfolgt keine Steigerung der Zuschussbeträge bis einschließlich 2009.
Die bestehenden Veränderungen ergeben sich jedoch aus Einzel-
Ratsbeschlüssen, wobei die Bezuschussung an die Aids-Hilfe ab 2008 um
20.000 € und an die Krisenhilfe ab 2009 um 5.000 € erhöht wurde. Neu
hinzugekommen ist 2009 eine Förderung der Kinderneu rologie-Hilfe in
Höhe von 25.000 €. Die Kürzung des Zuschusses für d ie Suchtberatung
um 28.220 € ab 2009 beruhte auf einer dauerhaften P ersonalreduzierung
beim Caritasverband.
Geschäftsbericht 2009
Seite 61
.III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Personal und Organisation
Der Stellenplan der Stadt Münster wies für das Gesu ndheitsamt im Haushalts-
jahr 2009 insgesamt 64,27 Stellen aus. Dies ist der gleiche Stellenbestand wie
im Jahr 2008. Es handelt sich um 15,23 Beamtenstell en und 49,04 Stellen für
tariflich Beschäftigte. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Planstellen im
Gesundheitsamt von damals 71,83 Stellen insgesamt um 7,56 Stellen redu-
ziert.
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.09 insge samt 82 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter tätig, wobei der Frauenanteil 76 v. H . und der Anteil der
Teilzeitbeschäftigten 45 v. H. betrug.
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch Multiprofessionalität .
rund 15 verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundhe itsamt vorzufinden
und bilden ein hohes fachliches Potential:
1 Apotheker 4 Diplom-Heilpädagogin
2 Facharzt/Fachärztin für 5 Diplom-Oecotrophologe/in
Allgemeinmedizin
Innere Medizin
6 Diplom-Psychologin
Psychotherapeutin
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Kinder- und Jugendmedizin
7 Diplom-Sozialarbeiter/in
Diplom-Sozialpädagoge/in
Kinder- und Jugendpsychiatrie 8 Erzieherin
Neurologie, Psychiatrie 9 Hygienekontrolleur/in
Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in
Zusatzbezeichnungen 11 Gesundheitswissenschaftler
Betriebsmedizin 12 Med.-technische Assistentin
Rehabilitationswesen 13 Verwaltungsberufe
Sozialmedizin 14 Zahnarzt
Umweltmedizin 15 Zahnarzthelferin
Psychotherapie
3 Arzthelferin
Die Organisationsstruktur mit Stand v. 31.12.2009 ist auf der folgenden Seite
abgebildet.
Umweltbezogener
Gesundheitsschutz
Dorothee Schumacher-
Boysen
Kirsten Schenck-de Boer
Dr. Rainer N eumann
Fachstelle Hygiene und
Gesundheitsaufsicht
NN*
Udo Hansel
Jutta Fiege
Edmund Wilp
Antje Klemann
Ingo Bärens
Arzneimittelüber-
wachung, Sozial-
pharmazie
Jochen Hendrichs
Fachstelle Vorsorgen-
de, begleitende und
nachsorgende Hilfen
für psychisch Kranke
und Suchtkranke
Mechthild Imhorst
Andreas Korn
Anke Querfurth
Frank Weber
Lydia Hackmann
Roswitha Sterz
Oliver Faust
Rita Mühlenbeck
Kinder- und Jugend-
psychiatrie
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann
(anteilig zudem:
Lydie Hackmann, Roswi-
tha Sterz)
Verwaltungsangele-
genheiten,
DV-Kordination,
Haushalts-, Kassen-
und Rechnungswesen
Christian Conze
Ines Pietsch
Bernd Dreyer
Sabine Heße
Agnes Zumvenne -Koch
Abteilung 53.2
Kinder- und Jugend-
gesundheitspflege
Dr. Rebekka Busch
Tel. 492 5410
Abteilung 53.3
Infektionsschutz und
Umwelthygiene
Dr. Michael Lürwer*
Tel. 492 5330
Abteilung 53.4
Sozialpsychiatrischer
Dienst
Dr. Eckhard Gollmer
Tel. 492 5350
Sekretariat/Arzthelferin
Sabine Wies
Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst
Dr. Axel Iseke
Dr. G. Schulze Dieckhoff
Dr. Barbara Becker
Dr. Sabine Zühlsdorf
Dr. Christa Wilbertz
Ute Hochschulz
Hedwig Kock
Cornelia Kortenjann
Sekretariat/Arzthelferin
Heike Schaper
Sekretariat
Yvonne Benda
Abteilung 53.5
Gesundheitsplanung und –
förderung, Verwaltung
Dr. Claus Weth
Tel. 492 5302
Ortsnahe Koordinie-
rung, Sekretariat Ge-
sunde Städte-Netzwerk
Christine Menke
Brigitte Kempe
Gesundheitshaus
Jörg Espei
Angela Osthue s
Fachstelle Sozialmedi-
zinische Beratung und
Hilfen
Dr. Dagmar Schwarte
Monika Brosda
Abdolkarim Mashkoori
Hiltrud Noll
Amtsleiterin
Dr. Christiane Kappenstein
Tel. 492 5300
Vertreter: Dr. Joachim Alexewicz
Sekretariat
Gabriele Growe
Abteilung 53.1
Ärztl. Beratungs- und Unter-
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge
Dr. Joachim Alexewicz
(Betriebsmediziner)
Tel. 492 5310
Sekretariat/Arzthelferin
Gabriele Rosing
Ärztlicher Untersu-
chungsdienst
Dr. Elisabeth Drerup
(Betriebsmedizinerin)
Schwerbehindertengut-
achten
Bettina Rinne
Hildegard Hankmann
Tbc-Beratung und
-untersuchung
Dr. Christoph Cassier*
Angelika Stegemann
Elfriede Schweifer
Funktionsdiagnostik,
Labor etc.
Elisabeth Böckermann
Ingeborg Rüsing
Amtsarztbüro
Marie-Theres Stotter
Mechthild Eversmann
Petra Kemper Kinder- und Jugend-
zahnpflege
Dr. Peter Noch
Veronika Eli
Vera van Essen
Birgit Mense Stand: 31.12.09 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig
Beratungsstelle für
Entwicklungsfragen
Maria-M. Ziemen-Pittino
Cita Reuter
Gabriele Aretz
Claudia Brückerhoff
Stefanie Kaltmeyer
Inge Osterhaus
Renate Winter
Sabine Böhm-Heidemann
Reinhild Ender
Marion Kamp
Rosmarie Nieters
Brigitte Franke-Lohmöller
Eva-Maria Führ
Kajta Vaupel
Projekmanagement / Neuaus-
richtung Gesundheitsamt
Dagmar Arnkens-Homann
2. Budgetübersicht
Zum Haushaltsjahr 2008 wurde der Haushalt des Gesun dheitsamtes erstmals
nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanageme nts aufgestellt und
bewirtschaftet. Die nachfolgende Darstellung berüc ksichtigt daher seither die
neue Systematik. Aufgrund des Zeitplanes der Stadt Münster bei der Erstellung
der Jahresrechnung können die tatsächlichen Ergebni sse (insbesondere auch
aus Produktsicht) zum jetzigen Zeitpunkt nicht voll ständig ausgewertet werden.
Bei den Zahlen handelt es sich daher um die Ansätze im Teilfinanzplan .
Produktgruppe 0701 „Gesundheitsdienste“:
Haushaltsjahr 2009 Gesamtübersicht
Teilergebnis Gesundheitsdienste (Ordentliches Ergebnis)
*
Ordentliche Erträge Gesundheitsdienste
Ordentliche Aufwendungen Gesundheitsdienste
Ordentliche Erträge Stadt
Ordentliche Aufwendungen Stadt
Prozentanteil an Gesamterträgen
Prozentanteil an Gesamtaufwendungen
-8.380.810 €
1.195.640 €
-9.576.450 €
718.976.810 €
-743.264.910 €
0,17 %
1,29 %
* beinhaltet keine internen Leistungsbeziehungen
ER TRÄGE nach Teilergebnisplan-Positionen in €
Position
Bezeichnung Ansatz
in €
Anteil an
Erträgen
in %
02 Zuwendungen und allg. Umlagen 561.650 47,0
04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte (Gebüh ren) 308.100 25,8
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.200 0,3
06 Kostenerstattungen und -umlagen 321.190 26,8
07 Sonstige ordentliche Erträge (Bußgelder) 1.500 0,1
Summe Erträge:
1.195.640
100
Prozentualer Aufwandsdeckungsgrad der Erträge:
12,5 %
Seite 63
Geschäftsbericht 2009
Geschäftsbericht 2009
Seite 64
Die Haupterträge im Bereich der Zuwendungen und allg. Umlagen durch Bund
und Land sind nachfolgend aufgeführt:
- Landesmittel zur Deckung der entstehenden Personal kosten für Schwerbe-
hinderten-Angelegenheiten (seit 2008 wird die ehema lige Versorgungsamts-
Aufgabe u.a. vom Gesundheitsamt durchgeführt)
- Landesmittel für die Sucht- und Aids-Bekämpfung
- Bundesmittel im Rahmen des Projektes „Gesund aufwa chsen in … “
Bei den Kostenerstattungen und -umlagen bilden folgende Positionen den
finanziellen Hauptanteil:
- Landeserstattung der Personal- und sonstigen Aufwa ndskosten für die Über-
nahme des Prüfungsvorsitzes bei den staatlichen Prü fungen in Gesundheits-
fachberufen
- Personal- und Sachkostenerstattungen durch den Arb eitskreis Zahngesund-
heit Westfalen-Lippe für die Durchführung von Zahnprophylaxe
- Erstattungen der Stadt für den Einkauf von Impfsto ffen und die Durchführung
von zugehörigen Laboruntersuchungen für betriebsmed izinische Impfungen,
die das Gesundheitsamt für das Personalamt übernimmt
AUFWENDUNGEN nach Teilergebnisplan-Positionen in €
Position
Bezeichnung Ansatz
in €
Anteil an
Aufwendungen
in %
11 Personalaufwendungen 4.119.130 43,0
12 Versorgungsaufwendungen 289.220 3,0
13 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 282.250 2,9
14 Bilanzielle Abschreibungen 53.340 0,6
15 Transferaufwendungen 4.096.910 42,8
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 735.600 7,7
Summe Aufwendungen:
9.576.450
100
Die Position der Transferaufwendungen beinhaltet als Hauptanteil 3.100.000 €
für die Krankenhausumlage und weitere 813.870 € für Zuschüsse an freie Träger
(s. auch Ziffer II.6 im Geschäftsbericht) zzgl. der Landesmittel zur Sucht- und
Aids-Bekämpfung für Freie Träger sowie eine Bezusch ussung für den Betrieb
des Gesundheitshauses.
Geschäftsbericht 2009
Seite 65
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2009
Die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragestel-
lungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des G esundheitsamtes. Dies ge-
schieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontakte n zu Bürgerinnen und Bür-
gern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Gesundheitsamt hat eine Internet-Seite aufgebau t, die über die Angebote
des Amtes und über aktuelle Veranstaltungen oder wi chtige Entwicklungen in der
Gesundheitspolitik informiert:
www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt .
In 2009 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter publiziert
oder neu aufgelegt:
Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehe ns nach PsychKG
und Betreuungsrecht in Münster, Gesundheitsberichte Band 15
Plakate und Flyer der Beratungsstelle für Entwickl ungsfragen im Kindes-
und Jugendalter
Rat und Hilfe bei seelischen Problemen, Der sozial psychiatrische Dienst
(Flyer)
Psychiatrischer und psychosozialer Krisennotdienst an Wochenenden
(Flyer)
3.000 Schritte extra, Flyer zur Unterstützung der Aktion eines Münstera-
ner Bürgers durch die Gesundheitskonferenz
Programmhefte des Gesundheitshauses für jedes Halb jahr
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presseinf or-
mationen (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den verschie-
denen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).
Geschäftsbericht 2009
Seite 66
4. Standorte des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.
Seit Dezember 1999 ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im
Gebäude der Franz Bröcker - Stiftung an der Stolbe rgstraße 2a untergebracht.
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra-
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege
10. Hier haben die Geschäftsführung des Gesundheits hauses und zwei weitere
Mitarbeiterinnen der Abteilung „Gesundheitsplanung und -förderung, Verwaltung“
ihren Arbeitsplatz.
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte Zugänge, Aufzüge und
Toilettenanlagen.
Gesundheitsamt
Gebäude Stühmerweg 8
Abteilung Kinder- und Jugend-
gesundheitspflege
Gebäude Stolbergstraße 2a
Gesundheitshaus
Gasselstiege 13
Geschäftsbericht 2009
Seite 67
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Gesundheitsamt
Bearbeitung: Christian Conze
Münster, April 2010
Berichtsvorlage
1468 Zeichen
V/0296/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2009 Beratungsfolge 19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 27.05.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 08.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Gesundheitsamt legt hiermit seinen fünften Geschäftsbericht vor. Er vermittelt einen Über- blick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsamtes im vergangenen Jahr. Der Geschäftsbericht enthält ¾ im I. Teil eine kurze Beschreibung der Produkte des Gesundheitsamtes incl. der im Haushalt abgebildeten Ziele und Zielkennzahlen, ¾ im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Produkte / Arbeitsfelder im Jahr 2009, ¾ im III. Teil einen Überblick über die Organisationsstrukturen sowie das Budget. Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe- richterstattung. Er ersetzt auch nicht die anlassbezogen erstellten themenspezifischen Einzelbe- richte, Vorlagen oder Sonderpublikationen des Gesundheitsamtes. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Geschäftsbericht 2009 Vorlagen-Nr.: V/0296/2010 Auskunft erteilt: Herr Conze Ruf: 492-5375 E-Mail: Conze@stadt-muenster.de Datum: 21.04.2010 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Stühmerweg 8
- Stolbergstraße 2a
- Gasselstiege 10
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0296/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37