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V/0296/2010

Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2009

Vorlagen 09.04.2010

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Geschaeftsbericht_2009

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Geschaeftsbericht_2009

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Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
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Vorwort  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
dieser Geschäftsbericht liefert Ihnen die wesentlic hen 
Informationen über die Aufgabenwahrnehmung, 
Leistungsdaten und Arbeitsschwerpunkte des Ge- 
sundheitsamtes im Jahr 2009. 
 
Die gesetzlich geregelten gesundheitlichen 
Betreuungsaufgaben konnten im Jahr 2009 sichergeste llt 
werden, zeitweise aber nur unter Beschränkung auf 
vorrangig zu erledigende Schwerpunktaufgaben:  Die 
Neue Grippe  nahm das Gesundheitsamt von April bis Dezember infolge der 
notwendigen Präventionsmaßnahmen, der Information u nd Beratung sowie der 
Koordination der Impfkampagne erheblich in Anspruch . Glücklicherweise entwi- 
ckelte sich der Pandemieverlauf harmloser als anfan gs befürchtet; trotzdem 
erforderte die Einstufung der Pandemie in die höchs te Gefährdungsstufe weit- 
greifende Präventionsmaßnahmen. Unklare, teilweise widersprüchliche Ein- 
schätzungen von Experten zur Situation sowie zur Sc hutzimpfung, fehlende 
Kostenregelung der Diagnostik und Angst vor überzog enen Maßnahmen führ- 
ten zu einer allgemeinen Verunsicherung. Dies erhöh te den Arbeitsaufwand für 
das Gesundheitsamt erheblich. 
 
Einen Schwerpunkt im Aufgabenspektrum bildeten auch  im vergangenen Jahr 
die voraussetzungslos erreichbaren, aufsuchenden Hi lfen. Diese sind erforder- 
lich  besonders bei Familien mit komplexen gesundhe itlichen Beeinträchtigun- 
gen und Lebensproblemen, mit psychisch kranken Elte rnteilen und auch bei 
psychisch kranken Kindern und Jugendlichen.  Die An forderungen in diesem 
Bereich sind kontinuierlich gestiegen. 
 
2009 endete das Modellprojekt „Gesund aufwachsen in  Münster“. Jetzt gilt es, 
die positiven Erfahrungen zu nutzen und weiterzugeb en. Die „Familienhebam- 
me“  und die Ernährungsberatung in Kitas und Schule n werden für eine dauer- 
hafte Verankerung dieser gesundheitsfördernden  Akt ivitäten noch ein weiteres 
Jahr unterstützt. Das Projekt „Familienhebamme“ erhielt außerdem im Novem- 
ber 2009 den 2. Preis im Rahmen der Landesinitiativ e Gesundes Land NRW. 
Mit dem Preisgeld konnte ein weiterer Stadtteil in das Programm aufgenommen 
werden. 
 
Als besondere Ereignisse des letzten Jahres sind au ßerdem erwähnenswert 
das 10-jährige Bestehen des Gesundheitshauses und d er Auftakt des Projektes 
„Bündnis gegen Depressionen“. 
 
An dieser Stelle danke ich allen Mitarbeiterinnen u nd Mitarbeitern, die diese 
Leistungen des Amtes erbracht und an diesem Bericht mitgearbeitet haben. 
 
Dr. Christiane Kappenstein 
Leiterin des Gesundheitsamtes

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
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Inhalt 
 
I. Vorbemerkungen   
 
1. Hinweise zum Geschäftsbericht      6 
    
2. Produkte des Gesundheitsamtes     7 
 
 
II. Rückblick auf die Produkte 
 
1. Übergreifende Gesundheitsförderung     
 
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung    11  
  
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz     12  
 
1.3 Psychiatriekoordination        13 
 
1.4 Gesundheitshaus        15 
1.4.1 Betriebsträgerschaft und Geschäftsführung   1 6 
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen  16  
 
1.5 Sonstige übergreifende Projekte     16 
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in …    16 
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte     17  
 
2. Kinder- und Jugendgesundheit  
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst     19 
 2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratu ngen in  
  und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder  19  
 2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte   21 
 2.1.3 Epidemiologische Auswertungen    22 
 2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Bera tungen 
  des KJGD       23 
 2.1.5 Sprachheilambulanz      24 
 
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst    25 
 
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung –  (BfE)  27 
 
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen    28  
 
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst 
 
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten   32 
 
3.2 Betriebsärztlicher Dienst      34

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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4. Gesundheitsschutz 
 
4.1 Infektionsschutz         36 
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten  36  
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge     40 
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und  
 anderen sexuell übertragbaren Krankheiten   42 
 
4.2 Hygieneüberwachungen      45 
 
4.3 Umweltmedizin       49 
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d  
 Planungsverfahren      49 
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 49 
 
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe     52 
 
4.5 Gesundheitsfachberufe      53 
 
5. Gesundheitshilfen 
 
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen      55 
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst     55  
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort     55 
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden    56 
 
5.2 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt    57 
 
5.3 Weitere sozialkompensatorische Hilfen    58 
 
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 
(produktübergreifende Darstellung)      60 
 
 
III. Das Gesundheitsamt im Überblick   
 
1. Personal und Organisation      61  
  
2. Budgetübersicht       63  
 
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2009     65 
 
4. Standorte des Gesundheitsamtes     66 
 
 
 Impressum        67

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
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I. Vorbemerkungen 
 
 
1. Hinweise zum Geschäftsbericht 
 
Mit dem Geschäftsbericht 2009 erscheint der fünfte Bericht dieser Reihe. Er 
liefert wie die Vorgängerberichte einen Überblick ü ber den gesamten Aufga- 
benbestand des Gesundheitsamtes, der um aktuelle En twicklungen aus dem 
Berichtsjahr ergänzt ist. 
 
Der I. Teil enthält eine Darstellung der Produkte d es Gesundheitsamtes anhand 
der Produktbeschreibungen sowie der produktspezifis chen Ziele und Zielkenn- 
zahlen aus dem Haushaltsplan 2009. Außerdem sind di e „Ergebniswerte“ (Ist-
Werte) der jeweiligen Zielkennzahlen für 2009 aufgeführt.  
 
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht grun dlegende Informationen zu den 
einzelnen Aufgabenfeldern  des Gesundheitsamtes. Di e Gliederung orientiert 
sich wie in den beiden Vorjahren an der im städtisc hen NKF-Haushalt für das 
Gesundheitsamt abgebildeten Produktstruktur.  
 
Die einzelnen Tätigkeitsfelder werden zur besseren Information der Leserinnen 
und Leser wie in den Vorberichten jeweils kurz besc hrieben. Die allgemeinen 
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Be sonderheiten aus dem 
Jahr 2009 (in der Regel gekennzeichnet mit einem 
) sowie um ausgewählte 
Daten zum Leistungsumfang für die Jahre 2007 bis 2009 (in Tabellenform).  
 
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen 
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am- 
tes in 2009.  
 
Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im  Sinne der Kommunalen 
Gesundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 1 .1). Er ersetzt auch nicht the- 
menspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder publikationen, die das 
Gesundheitsamt selbstverständlich weiterhin erstellen wird.

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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2. Produkte des Gesundheitsamtes  
 
 
Produktbereich 
: Gesundheitsdienste 
 
 Produktgruppe 
:  Gesundheitsdienste 
 
  Produkte 
: Übergreifende Gesundheitsförderung 
 
  Kinder- und Jugendgesundheit 
 
  Ärztlicher Untersuchungs- u. Gutachtendienst 
 
  Gesundheitsschutz 
 
  Gesundheitshilfen 
 
  Krankenhausumlage  
 
 
Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“ 
 
Die gesundheitlichen Verhältnisse einschließlich de r psychiatrischen und der 
Suchtkrankenversorgung in der Stadt Münster werden beobachtet, erfasst und 
bewertet. Die gesundheitliche Versorgung wird in Zu sammenarbeit mit der 
kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Arbeitskrei s Psychiatrie ortsnah 
koordiniert und weiterentwickelt. 
Maßnahmen und Projekte zur Prävention und Gesundhei tsförderung werden im 
Gesundheitshaus und in den Stadtteilen initiiert und durchgeführt. 
 
Ziel zum Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“ im Haushaltsplan 2009: 
 
Unterstützung und Förderung von gesundheitsfördernde n Lebensbedingungen und 
Lebensweisen durch Erfassung und Analyse des Ist-Zus tandes sowie Entwicklung von 
Maßnahmen. Hierzu dient beispielhaft folgendes Indikatorziel:  
 
Ziel:  Durch systematisches Controlling der Umsetzun gsmaßnahmen soll 
erreicht werden, dass die von der Gesundheitskonfer enz beschlosse- 
nen Handlungsempfehlungen zu mindestens 60 % innerh alb eines Jah- 
res umgesetzt werden. 
Zielkennzahl Anzahl umgesetzter Handlungsempfehlunge n innerhalb eines Jahres 
nach Beschlussfassung (in %) 
Ergebnis 2009:  65 % 
 
 
Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“ 
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schützt Kin der und Jugendliche vor 
Gesundheitsgefahren und fördert ihre Gesundheit. Er  nimmt betriebsmedizini- 
sche Aufgaben in Kindertageseinrichtungen und Schul en wahr, führt ärztliche 
Untersuchungen und Beratungen zur Früherkennung von  Krankheiten, Behin- 
derungen und Entwicklungsstörungen durch und vermit telt die notwendigen 
Behandlungs- und Betreuungsangebote.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
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Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst führt z ahnärztliche Untersu- 
chungen und Beratungen zur Verhütung von Krankheite n und Fehlentwicklun- 
gen sowie Maßnahmen der Gruppenprophylaxe durch.  
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter berät 
und betreut Familien mit entwicklungsauffälligen od er behinderten Kindern und 
Jugendlichen und führt heilpädagogische Frühfördermaßnahmen durch.   
 
Ziele zum Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“ im Haushaltsplan 2009: 
 
Frühzeitige Identifizierung von Krankheiten, Behinde rungen, Entwicklungs- und Verhal- 
tensauffälligkeiten und deren positive Beeinflussun g durch Beratung und Vermittlung 
adäquater Förder- und Behandlungsmaßnahmen sowie Sch utz vor vermeidbaren 
Krankheiten (z.B. durch Impfung) und optimale Einbi ndung aller Kinder in das Regel- 
versorgungssystem des Gesundheitswesens. Hierzu die nen beispielhaft folgende Indi- 
katorziele: 
 
1. Ziel: Bei Schulanfängern soll ein Masern-Durchimp fungsgrad von mind. 95 
% durch Impfstatusanalyse und Impfberatung bei jede r Untersuchung 
sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. 
Zielkennzahl: Masern-Durchimpfungsgrad (in %) 
Ergebnis 2009: 94 %  
 
 
2. Ziel: Bei den kinderärztlichen Früherkennungsunte rsuchungen soll eine Teil- 
nahmequote von mind. 95% durch Analyse der Vorsorge daten und Be- 
ratung bei jeder Untersuchung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht 
werden. 
Zielkennzahl: Teilnahmequote an kinderärztlichen Frühe rkennungsuntersuchungen  
                  (mind. 8 von 9 Vorsorgeuntersuchu ngen, in %) 
Ergebnis 2009: 91 % 
 
 
3. Ziel:  Die Zahngesundheitsquote von höchstens 20 %  behandlungsbedürfti- 
ger Gebisse soll bei der Gesamtzahl der untersuchte n Kinder in Kinder- 
gärten, Grund- und Förderschulen durch Erhebung des Ist-Zustandes, 
Durchführung von Prophylaxe-Maßnahmen und Informati on der Eltern 
sowie Multiplikatoren erhalten werden. 
Zielkennzahl: Quote von behandlungsbedürftigen Gebis sen bei der Gesamtzahl der  
                 untersuchten Kinder (in %) 
Ergebnis 2009: 18 % 
 
 
Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst“ 
 
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag ärztliche Ze ugnisse und Gutachten auf 
der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften als  Entscheidungshilfe für 
externe Behörden und die Stadtverwaltung. 
Es werden (unter Verantwortung des Personal- und Or ganisationsdezernates) 
betriebsärztliche Aufgaben für die Beschäftigten de r Stadtverwaltung wahrge- 
nommen.  
 
Ziel zum Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Guta chtendienst“ im Haushaltsplan 
2009: 
 
Erstellen einer zeitnahen und aussagekräftigen Ents cheidungshilfe für den Auftragge- 
ber; hierzu dient beispielhaft folgendes Indikatorziel:

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Ziel:  Mindestens 90 % der Gutachtenaufträge sollen jeweils innerhalb von 6 
Wochen ohne Zusatzbegutachtung) abgewickelt werden. 
Zielkennzahl:  Anteil der innerhalb von 6 Wochen dur chgeführten Gutachten-                    
aufträge (in %) 
Ergebnis 2009:  75 % 
 
 
Produkt „Gesundheitsschutz“ 
 
Übertragbare Krankheiten werden durch Aufklärung, B eratung, Untersuchung 
und Aufdeckung von Infektionsketten verhütet bzw. bekämpft.  
Die Einhaltung der Hygienestandards z.B. bei Trinkw asserversorgungsanlagen, 
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaf tseinrichtungen wird 
überwacht. 
Das Gesundheitsamt klärt die Bevölkerung und Behörd en über gesundheitsge- 
fährdende und gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt auf und trägt 
zu ihrer Verringerung bei.  
Der Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene wird üb erwacht und die Bevölke- 
rung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufgeklärt.  
Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe. 
 
Ziele zum Produkt „Gesundheitsschutz“ im Haushaltsplan 2009: 
 
Verringerung der Gesundheitsrisiken für die Bevölke rung durch Prävention, Aufklärung 
und qualitätssichernde Überwachungsmaßnahmen. Hierzu dienen beispielhaft folgende 
Indikatorziele: 
 
1. Ziel:  Die durchschnittliche Ausbruchdauer von No rovirusinfektionen in Kran- 
kenhäusern soll durch Beratungen, Hygieneüberwachun gen etc. ver- 
kürzt werden. 
Zielkennzahl: Durchschnittliche Ausbruchdauer von No rovirusinfektionen (in Tagen) 
Ergebnis 2009: 12  
 
2. Ziel:  Die Beanstandungsquote bei  Wasserversorgu ngsanlagen -
,Kleinanlagen - (Trinkwasserbrunnen) soll durch Bera tungen und Orts- 
besichtigungen auf unter 10% reduziert werden. 
Zielkennzahl: Gravierende Mängel bei Kleinanlagen (i n %) 
Ergebnis 2009: 11% 
 
 
 
Produkt „Gesundheitshilfen“ 
 
Das Gesundheitsamt leistet sozialkompensatorische M aßnahmen für unzurei- 
chend versorgte Bevölkerungsgruppen und vermittelt bedarfsgerechte medizini- 
sche und soziale Hilfen.  
Für Menschen mit psychischen Störungen und Behinder ungen, Abhängigkeits- 
kranke und ihre Angehörigen bietet der Sozialpsychi atrische Dienst vor- und 
nachsorgende Hilfen sowie Unterstützung in Krisensituationen.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
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Ziele zum Produkt „Gesundheitshilfen“ im Haushaltsplan 2009: 
 
Psychisch kranke und suchtkranke Menschen sollen du rch rechtzeitige und angemes- 
sene Unterstützung befähigt werden, ein eigenverant wortliches und selbstbestimmtes 
Leben in der Gemeinschaft zu führen.  
Menschen in besonderen Problemlagen (u. a. Menschen  mit Migrationsvorgeschichte, 
Obdachlose, sozial benachteiligte Familien, schwangere Frauen) sollen adäquate medi- 
zinische und soziale Hilfen angeboten werden.  
Hierzu dienen beispielhaft folgende Indikatorziele:  
 
1. Ziel: Bei Krisenmeldungen soll in allen Fällen ei ne unmittelbare Intervention 
noch am selben Tag erfolgen. 
Zielkennzahl: Kriseninterventionen am Tag der Meldun g (in %) 
Ergebnis 2009: 100 % 
 
2. Ziel:  Die persönlichen - auch aufsuchenden - Ber atungsgespräche des sozi- 
alpsychiatrischen Dienstes sollen mindestens im bis herigen Umfang im 
Rahmen der vor- und nachsorgenden Hilfen aufrechterhalten werden. 
Zielkennzahl: Persönliche Beratungsgespräche pro Kli ent (Durchschnittswert) 
Ergebnis 2009: 1,0   
Zielkennzahl: Hausbesuche pro Klient (Durchschnittsw ert) 
Ergebnis 2009: 0,6   
 
3. Ziel:  Die Inanspruchnahme des Hilfeangebotes der  Familienhebamme soll 
durch offene Hebammensprechstunden in Kitas in Stad tteilen mit be- 
sonderen Bedarfen gesteigert werden. 
Zielkennzahl: Hebammensprechstunden in den Kitas/Jah r 
Ergebnis 2009: 450  
 
 
Produkt „Krankenhausumlage“
 
 
Die Städte und Gemeinden beteiligen sich über eine Krankenhausumlage an 
der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Die Bemessung der Umlagen- 
höhe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Rechtsgr undlage ist das Kranken- 
hausgesetz NRW. 
 
Dieses Produkt beinhaltet keine kommunalen Gestaltu ngsspielräume und wird 
in diesem Bericht nicht näher erläutert.

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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II. Rückblick auf die Produkte 
 
1. Übergreifende Gesundheitsförderung 
 
Prävention und Gesundheitsförderung erhalten auf un terschiedlichen gesund- 
heitspolitischen Ebenen eine stetig wachsende Bedeu tung. Dies gilt insbeson- 
dere für die kommunale Ebene, da sich dort die Lebe nsräume der Menschen 
befinden, in denen sie aufwachsen, lernen, arbeiten  oder auch den Lebens- 
abend verbringen.  
 
Seit 2004 leistet das Gesundheitsamt die Geschäftsf ührung des Gesunde 
Städte-Netzwerkes der Bundesrepublik Deutschland – GSN -,  ein Zusam- 
menschluss von derzeit 70 Städten, Kreisen und Regi onen bundesweit. Das 
GSN hat sich in den vergangenen Jahren schwerpunktm äßig mit den Themen 
Gesundheit im Alter und mit der Gesundheit sozial b enachteiligter Menschen, 
insbesondere junger Menschen, auseinander gesetzt. Zum Thema Gesundheit 
im Alter wurde in Kooperation mit der Bundeszentral e für Gesundheit - BZgA - 
die Arbeitshilfe "Mehr Gesundheit im Alter" erstell t, die allen Mitgliedsstädten 
zur Verfügung  gestellt worden ist. Die Kommunale G esundheitskonferenz 
Münster, die sich auch mit dieser Thematik auseinan der setzt, wird diese Ar- 
beitshilfe auch für ihre Empfehlungen nutzen können . Die Koordinierung der 
Netzwerkaktivitäten, die Herausgabe der Gesunden St ädte-Nachrichten, die 
Pflege des Newsletters und der Homepage 
www.gesunde-staedte-netzwerk.de  
gehören mit zu den laufenden Schwerpunktaufgaben des Sekretariates. 
 
 Das Gesunde Städte-Netzwerk, feierte im Jahr 2009 sein 20-jähriges 
Bestehen. Höhepunkt war das Symposium „Gesundheit in Deutschland - 
Vorreiterrolle der Gesunden Städte“ im Juni 2009 in  Frankfurt am Main, 
das maßgeblich von der Geschäftsstelle in Münster m it vorbereitet wur- 
de. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch der G esunde Städte-
Preis verliehen. Ausgezeichnet wurde auch das Proje kt "Gesundheits- 
jahr Roxel", das intensiv vom Gesundheitsamt begleitet wurde. 
 
 
1.1  Kommunale Gesundheitsberichtserstattung (GBE) 
 
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy- 
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der 
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund- 
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe 
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die 
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige  Grundlagen, vor allem auch 
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse.  
 
Im Jahr 2009 wurde weiter an der Fortschreibung des  Gesundheitsrahmenbe- 
richts gearbeitet. Daneben wurde folgender Fachbericht vorgelegt: 
 
 Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehe ns nach PsychKG 
und Betreuungsrecht in Münster (Gesundheitsberichte Band 15 – Vorla- 
ge 0017/2009)

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 12  
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe- 
renz  ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund- 
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs- 
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG).   
 
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2009  insgesamt 41 Mitglie- 
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern, 
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen, 
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.  
 
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati- 
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti- 
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge- 
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und 
etwaige Defizite aufgespürt werden.  
 
Die Gesundheitskonferenz tagt üblicherweise 2 x jäh rlich, die von ihr eingerich- 
teten themenspezifischen Arbeitskreise nach Bedarf.  In 2009 fand die 2. Sit- 
zung nicht statt, da die Arbeitskreise aus ihrer Si cht die vorgesehene Verab- 
schiedung ihrer Handlungsempfehlungen noch nicht hi nreichend vorbereiten 
konnten. Die Geschäftsstelle hat den Termin jedoch dazu genutzt, um intern 
über eine Optimierung der Arbeit der Gesundheitskon ferenz zu diskutieren.  
In einer außerordentlichen gemeinsamen Sitzung von Pflege- und Gesund- 
heitskonferenz wurde über das „Aktionsbündnis Schme rz“ der Paracelsus-
Privatuniversität Salzburg berichtet, die in Münste r in ambulanten und stationä- 
ren Einrichtungen ein Forschungsprojekt durchführt. 
 
Zu folgenden Themen hat die Gesundheitskonferenz im Jahr 2009 Hand- 
lungsempfehlungen verabschiedet bzw. vorbereitet: 
 
 Bündnis gegen Depression in Münster 
Die Gesundheitskonferenz hat einvernehmlich die Han dlungsempfeh- 
lungen zur „Verbesserung der Situation von Menschen mit einer depres- 
siven Erkrankung in Münster“ verabschiedet:  
„Die Gesundheitskonferenz, vertreten durch die Stad t Münster, tritt dem 
Verein „Deutsches Bündnis gegen Depression e. V.“ für zunächst 3 Jah- 
re bei. Der Arbeitskreis „Bündnis gegen Depression“  der Gesundheits- 
konferenz wird bis Ende 2011 fortgeführt und die Ak tivitäten im Rahmen 
des Bündnisses steuern. Die Gesundheitskonferenz wi rd fortlaufend 
über die Aktivitäten informiert.“ Das Bundesbündnis  unterstützt die Öf- 
fentlichkeitsarbeit  und erleichtert die geplanten Fortbildungen. Als w ei- 
tere Aufgaben sollen die Vernetzung  zwischen ambulantem und statio- 
närem Bereich und die Gesundheitsberichterstattung  verbessert wer- 
den. Ein sehr wichtiges Ziel ist die Sicherung des Krisennotdienstes  in 
Münster. Die Geschäftsführung der Gesundheitskonfer enz übernimmt 
auch die Geschäfte des Bündnisses gegen Depression Münster zu- 
sammen mit den gewählten Sprechern und dem Gesundheitshaus. 
 
 Gesund älter werden in Münster – Gut ernährt und wirklich fit 
 Der Arbeitskreis hatte im Jahr 2008 bereits Handlu ngsempfehlungen 
zum Themenbereich Bewegung verabschieden lassen. In  2009 folgte

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die Arbeit an den Empfehlungen zum Themenfeld Ernäh rung. Die Ver- 
abschiedung der Handlungsempfehlungen wurde auf Mär z 2010 ver- 
schoben. Der Arbeitskreis wird sich danach mit dem Themenfeld „Sozia- 
le Integration“ beschäftigen und nach den beiden Zw ischenberichten 
dann einen Gesamtbericht verabschieden lassen. 
 
 Gesund aufwachsen in Münster 
 Der bereits länger existierende Arbeitskreis „Gesun d aufwachsen“ hat 
2008 die Vorbereitungen für das 2. Gesundheitsziel für Münster  „Ge- 
sund aufwachsen in Münster “ mit der Absicht aufgenommen, der Ge- 
sundheitskonferenz bis zum Herbst 2009 entsprechend e Handlungs- 
empfehlungen vorzulegen. Da die Abstimmungen sehr u mfangreich wa- 
ren, wurde die Verabschiedung auf März 2010 verschoben. 
 
 
1.3 Psychiatriekoordination  
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil- 
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten  verpflichten die 
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung. 
Ziel ist es, die psychosoziale und psychiatrische V ersorgung vorausschauend, 
bedarfsgerecht und ressourcenschonend zu planen und  zu steuern. Die Psy- 
chiatriekoordination wird maßgeblich vom Arbeitskre is Psychiatrie mit seinen 
verschiedenen Arbeitsgruppen unterstützt. 
In 2009 wurden insbesondere folgende Themen bearbeitet:  
 
 Mit der Neuauflage der städtischen Broschüre „Handl ungsleitlinien für 
Unterbringungen “ wurde vom Arbeitskreis Psychiatrie gemeinsam mit 
der Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekam mer Westfalen-
Lippe in der Universitätsklinik eine Fortbildung durchgeführt. 
 
  Mit der Vorlage V/0017/2009 wurde der Bericht zur  Entwicklung des Un- 
terbringungsgeschehens  nach PsychKG und Betreuungsrecht in 
Münster (Gesundheitsberichte Band 15) vorgelegt. Be im 59. Wissen- 
schaftlichen Kongress der Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte 
des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erhielt das wissenschaftliche Pos- 
ter „Psychiatrische Notfallversorgung, Kriseninterv ention, Zwangsein- 
weisung in Münster“ den 2. Preis. 
 
 Mit der neuen Landesverordnung zur sog. Hochzonung wurde die Zu- 
ständigkeit für die  Eingliederungshilfen zum Wohnen  bis 2013 den 
Landschaftsverbänden weiterhin übertragen, jetzt au ch für Menschen 
mit sonstigen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII). Daher wird es er- 
forderlich, die planerischen und koordinierenden Ak tivitäten des Arbeits- 
kreises Psychiatrie Münster und der Planungskonfere nz zukünftig in an- 
gemessener Form zu integrieren, um die großen Verso rgungsbereiche 
der medizinisch-psychiatrischen Behandlung (SGB V, Planungsgremium 
in Münster: AK Psychiatrie) und der Eingliederungsh ilfen zum Wohnen 
(SGB XII, Arbeitsgruppe Wohnen, Planungskonferenz) in angemessener 
Weise aufeinander zu beziehen und für die Belange d er psychisch kran- 
ken und suchtkranken Menschen in Münster wirksam werden zu lassen.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 14  
 Mit der  Vorlage V/0678/2009 wurde die Mitgliedschaft der Ge sundheits- 
konferenz Münster, vertreten durch die Stadt Münste r, im Verein „Deut- 
sches Bündnis gegen Depressionen  e. V.“ beschlossen 
 
 Mit der Vorlage V/0733/2009 zur Neuorganisation wu rden die Voraus- 
setzungen zur Fortführung des psychiatrischen und psychosozialen 
Krisennotdienstes an Wochenenden  geschaffen. 
 
 
Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatriekoordination  wurden 2009 
folgende Themen aufgegriffen: 
 
 Der Gesundheitsbericht Band 14  „Psychiatrische, psychotherapeuti- 
sche und psychosoziale Versorgung von Kindern und J ugendlichen in 
Münster“ konnte am 25.03.2009 dem Rat der Stadt zur  Beschlussfas- 
sung vorgelegt werden. 
 
 Die 2008 vom MAGS bewilligten 12 Tagesklinikplätze für Schulkinder  
bis zum 18. Lebensjahr konnten trotz intensiver Bem ühungen des UKM 
wegen einer fehlenden Immobilie 2009 noch nicht ein gerichtet werden. 
Bis zum Bau einer Tagesklinik auf dem Gelände des U KM wurde eine 
Interimslösung für maximal fünf Jahre gesucht. Die Gespräche mit der 
Stadt Münster bezüglich der Anmietung eines städtis chen Gebäudes in 
Roxel konnten mittlerweile zu einem positiven Absch luss gebracht wer- 
den. Mit der Eröffnung der kinder- und jugendpsychi atrischen Tageskli- 
nik kann im Sommer 2010 gerechnet werden.   
 
 Aufgrund der fortbestehenden mehrmonatigen Wartezei ten für einen 
stationären Behandlungsplatz  in der Klinik für Kinder- und Jugend- 
psychiatrie des UKM wird eine Aufstockung der volls tationären Betten 
am hiesigen Universitätsklinikum unterstützt.  
 
 Der psychotherapeutische Bedarf für  Kinder und Jugendliche mit in- 
tellektueller Behinderung in Münster wurde mittels eines Fragebogens 
vom Gesundheitsamt erhoben. Es wurden im Oktober 20 09 alle Ärzte 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie alle psycho therapeutisch arbei- 
tenden Psychologen, Pädagogen und Institutionen in Münster ange- 
schrieben und gebeten, Fragen zur Behandlungssituat ion von Minder- 
jährigen mit geistiger Behinderung zu beantworten. Die Auswertung wird 
im Juni 2010 vorliegen.  
 
 Das unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes entstande ne Präventi- 
onsprojekt für Kinder psychisch kranker Eltern („Au ryn-Gruppen“) 
konnte 2009 nach 2½-jähriger Pause erfolgreich vom „Förderkreis Sozi- 
alpsychiatrie“ und von der „Beratungsstelle Südvier tel e. V.“ fortgesetzt 
werden.  
 
 Unter intensiver Mitarbeit des Gesundheitsamtes und  in Kooperation mit 
Kliniken und niedergelassenen Ärzten wurden die „Handlungsempfeh- 
lungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwang ere und 
Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster“  abgeschlossen und 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den po litischen Gremien

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vorgelegt. 2010 wird der Bericht in der Gesundheits konferenz bespro- 
chen. 
 
 Die Kooperation mit den Schulen wurde intensiviert. 
Seit Mai 2009 werden vom Gesundheitsamt einmal pro Monat jugend- 
psychiatrische Schulsprechstunden  in der Richard-von-Weizäcker-
Schule Sek. I (Städtische Förderschule mit Schwerpu nkt emotionale und 
soziale Entwicklung) durchgeführt. 
In der Münsterlandschule (LWL-Förderschule für Höre n und Kommuni- 
kation) werden Schulsprechstunden seit Juni 2009 vo n niedergelasse- 
nen Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie überno mmen. Die Finan- 
zierung und fachliche Planung erfolgt über das Gesundheitsamt.  
Ferner wurde der Projektantrag der Regenbogenschule  (LWL-
Förderschule mit Schwerpunkt körperliche und motori sche Entwicklung) 
für Schulsprechstunden durch niedergelassene Ärzte für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie befürwortet. Es wurden städtische  Stiftungsmittel be- 
willigt. Die fachliche Begleitung übernimmt das Gesundheitsamt. 
 
 Um den ambulanten und stationären Hilfebedarf für suchtmittelkonsu- 
mierende Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus Münster 
festzustellen, werden im Arbeitskreis „Jugend und S ucht“ seit 2009 die 
bestehenden ärztlichen, therapeutischen und pädagog ischen Angebote 
aufgelistet. Ziel ist es, die Versorgung der betrof fenen Minderjährigen 
vor Ort zu verbessern. 
 
 
1.4 Gesundheitshaus 
 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits- 
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention 
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen, 
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen. 
Seit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999  wird in Münster ein 
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags erbracht. 
 
Inzwischen hat sich das Gesundheitshaus in Münster als allgemein bekanntes 
und anerkanntes Informations-, Beratungs- und Servi ce-Center zu den Themen 
„Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ etabliert.  
 
 In 2009 konnte das Gesundheitshaus das 10-jährige Bestehen feiern. 
Dies war gleichzeitig auch Anlass, die Ausrichtung und die Konzeptio- 
nierung des Hauses neu zu justieren, was 2010 abgeschlossen sein soll. 
Viele Veränderungen in der Gesundheitslandschaft, z um Beispiel die 
Einrichtung von Pflegestützpunkten, tangieren auch das Haus unmittel- 
bar. So verändern sich Angebote stetig und das Gesu ndheitshaus bleibt 
aktuell. Gleichzeitig bleibt das Haus ein verlässli cher Partner für viele; 
zum Beispiel auch für unterschiedliche Selbsthilfe-  und Angehörigen- 
gruppen.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 16  
1.4.1 Betriebsträgerschaft und Geschäftsführung 
 
Die kommunalen Stiftungen Magdalenenhospital und Si verdes teilen sich die 
Eigentümerschaft des Gesundheitshauses im Verhältnis 60 zu 40. 
 
Das Gesundheitsamt ist für die Geschäftsführung sow ie für die konzeptionellen 
und fachlichen Schwerpunkte verantwortlich.  
 
Die Rechnungslegung des Zweckbetriebes „Gesundheits haus“ erfolgt im Rah- 
men des kaufmännischen Rechnungswesens mit jährlich en Wirtschaftsplänen 
und geprüften Jahresabschlüssen. Das Gesundheitsamt  beteiligt sich mit Zu- 
schüssen von zuletzt rd. 35.000 € pro Jahr an den „ Programm- und Betriebs- 
kosten“ des Hauses. Außerdem finanziert der städtis che Haushalt die Perso- 
nalkosten für eine Teilzeitkraft. 
 
Der Wirtschaftsplan für 2009 wies einen Zuschuss fü r das Gesundheitshaus in 
Höhe von insgesamt 138.210 € auf, der im Rahmen der Stiftungszweckerfüllung 
alleine von der Stiftung Magdalenenhospital getragen wurde.  
 
 
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen 
 
Die Geschäftsführung des Gesundheitshauses initiier t bzw. organisiert – häufig 
in Kooperation mit Dritten – gesundheitsbezogene Pr ojekte, Patiententage und 
Sonderveranstaltungen. Sie haben allesamt das Ziel,  die Eigenverantwortung 
der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit zu s tärken, ihr Gesundheits- 
verhalten positiv zu beeinflussen und ihnen die daf ür notwendigen Informatio- 
nen zu geben. Dabei werden Zielgruppen angesprochen  (Männer, Menschen 
mit Behinderungen, Kranke), die z.B. einen erschwer ten Zugang zum Gesund- 
heitssystem haben. 
 
Zu den Leistungen des Gesundheitshauses zählen die Bereitstellung, Herrich- 
tung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die Organi sation der Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weitere finanziell e und / oder personelle Unter- 
stützungsleistungen  
 
 
1.5 Sonstige übergreifende Projekte 
 
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in …  
 
Die Notwendigkeit verstärkter Aktivitäten in den Be reichen Bewegung und ge- 
sunde Ernährung, insbesondere für Kinder benachteil igter Familien, hat das 
Gesundheitsamt Münster dazu bewegt, gemeinsam mit P artnern und Akteuren 
vor Ort,  für die Lebensbereiche Familie, Kindertag esstätten, Schule und Frei- 
zeit ein stadtteilorientiertes Projekt zu entwickel n. Gesundheitsförderung und 
pädagogisches Konzept gehen dabei Hand in Hand. In Familie und Freizeit 
werden ein gesunder Lebensstil gefördert und das Ve rantwortungsbewusstsein 
der Eltern geschärft. Bewegungsangebote werden unte rstützt und geeignete 
Zugangswege für schwer erreichbare Familien geschaffen. 
 
Von Dezember 2006 bis November 2009 hat das Gesundh eitsamt gemeinsam 
mit Partnern und Akteuren vor Ort für die Lebensber eiche Familie, Kindertages-

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Seite 17  
stätten, Schule und Freizeit mit dem Stadteilprojek t „Gesund aufwachsen in … 
Münster“, welches im Rahmen des  Wettbewerbes „Besser essen. Mehr bewe- 
gen.“ KINDERLEICHT-REGIONEN des Bundesministeriums für Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bis No vember 2009 finanziell 
gefördert wurde, zahlreiche Maßnahmen zu den Themen  Ernährung und Be- 
wegung in den Stadtteilen Berg Fidel und 2009 auch in Hiltrup-West durchge- 
führt (Gesund aufwachsen in … Berg Fidel, … Hiltrup -West). 
 
Das Projekt mit seinen bis zu 20 Maßnahmen ist bei den Bewohnerinnen und 
Bewohnern im Stadtteil Berg Fidel und auch in Hiltr up-West sehr gut ange- 
nommen worden. Das setzt natürlich voraus, dass es gelungen ist, die einzel- 
nen Angebote entsprechend bekannt zu machen und ein e Reihe von Einrich- 
tungen und Akteuren vor Ort für dieses Projekt zu g ewinnen. Insbesondere als 
erfolgreich hervorzuheben sind die Maßnahmen Famili enhebamme, die vielen 
unterschiedlichen Bewegungsangebote, „Mit Migranten  für Migranten“ (MiMi) 
und die Ernährungsberatung.  
 
Die Betreuung der Mütter und Neugeborenen durch das  Angebot der Familien- 
hebamme sorgt dafür, dass sich das Gesundheitsnivea u in der gesamten Fami- 
lie verbessert. Mit der Maßnahme „Familienhebamme“,  aber auch der Durch- 
führung der vielen anderen Module und Maßnahmen, si nd seit 2007 wesentli- 
che Hilfen implementiert worden, die es gilt auszub auen, inhaltlich zu optimie- 
ren und nachhaltig zu sichern.  
 
Einige Maßnahmen des Projektes werden nach Ablauf d er Förderphase auf- 
grund ihres Erfolges von anderen Trägern weitergeführt, einige wirken durch die 
Qualifizierungen nach und wieder andere können trot z guter Annahme der Be- 
wohnerinnen und Bewohner nicht weitergeführt werden , da die Kostenüber- 
nahme nicht gesichert werden konnte.  
 
 Für die Familienhebamme und die Ernährungsberatung wurde für die 
Verstetigung dieser Maßnahmen vom Bundesministerium für Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine weitere F örderung bis Ende 
2010 bewilligt. 
 
 Im Abschlussbericht zum Projekt werden alle Maßnah men und der Ver- 
lauf des Projektes dargestellt. Die Broschüre ist b eim Gesundheitsamt 
erhältlich. 
 
Weitere Informationen zum Projekt sind im Internet zu finden: 
www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt/berg-fidel.html 
 
 
1.5.2 Weitere Aktivitäten und  Projekte   
 
Neben dem Engagement im oben genannten Projekt sind  für 2009 noch folgen- 
de Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Bereich der Gesundheitsförderung zu 
nennen: 
 
• Mitwirkung beim Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“  mit Bausteinen der 
Gesundheitsförderung

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 18  
• Mitwirkung bei „Mit Migranten für Migranten“ (MIMI ), dem interkulturellen 
Gesundheitsprojekt, das im Auftrag des Ministeriums  für Arbeit, Ge- 
sundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW, des BK K Bundesver- 
bandes und Landesverbandes NRW vom Ethno-Medizinisc hen Zentrum 
e.V. in NRW durchgeführt wird 
 
• Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien beim 
Projekt „Frühe Hilfen für Familien“ 
 
• Beteiligung an der Umsetzung des Präventionskonzep tes Coerde unter 
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
• Gesundheitsinformationen im Rahmen von Sprach- und  Integrationskur- 
sen in Kooperation mit der Volkshochschule, dem Hau s der Familie und 
dem Bildungsinstitut Münster e.V. (BIMS)

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2. Kinder- und Jugendgesundheit  
 
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund- 
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen 
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst, 
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera- 
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju- 
gendzahngesundheitsdienst vor.  
 
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst   (KJGD) ist ein aufsuchender und 
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte 
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen  zusätzlichen Qualifikatio- 
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal). 
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach- 
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und 
die Träger der Einrichtungen. 
Ein wesentlicher und zunehmender Schwerpunkt der Au srichtung der Abteilung 
liegt in der Vernetzung mit anderen Abteilungen sow ie Ämtern der Stadtverwal- 
tung.  
 
 
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratun gen in und für 
 Gemeinschafseinrichtungen für Kinder 
 
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das 
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin  / 
einen Schularzt  bestellt. Jedem Schularzt / jeder Schulärztin ist je eine Arzthel- 
ferin zugeordnet. Die schulärztlichen Teams sind au ch Ansprechpartner/-innen 
bei Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schu lalter (Schullaufbahnbera- 
tung).  
 
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige 
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der  Grundschule befindlichen 
Kindertageseinrichtungen und für die weiterführende n Schulen als Ansprech- 
partnerin / Ansprechpartner zur Verfügung. 
 
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die 
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts- 
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan- 
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter 
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es, 
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und die- 
se durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder-  und Behandlungsmaß- 
nahmen möglichst positiv zu beeinflussen. In Kindertageseinrichtungen  wer- 
den den Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüng erer Altersgruppen mit 
Gesundheits- und Entwicklungsproblemen vorgestellt.  In den neunten Klassen 
von Förder- und Hauptschulen werden Schulentlassuntersuchungen  mit be- 
rufsspezifischer Gesundheitsberatung durchgeführt.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 20  
 Im Jahr 2009 wurden 66,7% der Schulanfänger und Sch ulanfängerinnen 
(= 1.638 Kinder) bereits vor oder kurz nach der Sch ulanmeldung in der 
besuchten Kindertagesstätte schulärztlich untersucht. 
 
Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratungen in und für Gemeinschaftsein- 
richtungen für Kinder 
Als Kennzahlen zu diesem Bereich zählen Schuleingangsu ntersuchungen, Schulentlass- 
untersuchungen, Schulsprechstunden und sonstige Unte rsuchungen und Beratungen von 
Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 
 
 
 
2007 2008 2009 
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen in 
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 
davon  
- Schuleingangsuntersuchungen  (Fälle) 
- Schulentlassuntersuchungen (Fälle) 
- Schulsprechstunden * (Stunden) 
3.584 
 
 
2.462 
   398 
   668 
3.058 
 
 
2.358 
   233 
   463 
3565 
 
 
2.456 
   538 
   571 
*Schulsprechstunden werden ab 2009 über Zeitstunden erfasst und dokumentiert. Die 
Zahlen für 2007 und 2008 wurden rückwirkend umgerechnet. 
 
 
 Zum neuen Einschulungsjahr wurde SOPESS als neues Verfahren des 
Schuleingangsscreenings eingeführt. 
Das neue Verfahren wurde im Auftrag des Landesinsti tuts für Gesund- 
heit und Arbeit (LIGA) in Zusammenarbeit mit dem Le hrstuhl für Klini- 
sche Psychologie und Diagnostik der Universität Bre men und Vertretern 
aus den unteren Gesundheitsbehörden Nordrhein-Westf alens entwi- 
ckelt.  
Im Gegensatz zum alten Verfahren berücksichtigt es das vorgezogene 
Einschulungsalter in Nordrhein-Westfalen. Neu sind die Aufgabenberei- 
che zur selektiven Aufmerksamkeit und zum Zahlen un d Mengenvorwis- 
sen. 
Mit dem neuen sozialpädiatrischen Entwicklungsscree ning ist gewähr- 
leistet, dass Einschüler künftig in allen schulrele vanten Teilleistungsbe- 
reichen standardisiert und dem aktuellen wissenscha ftlichen Kenntnis- 
stand entsprechend untersucht werden. 
 
 Im Jahr  2009 wurden Kinder- und Jugendpsychiatrische Schuls prech- 
stunden, in Zusammenarbeit mit dem LWL als Schulträ ger, in der Schu- 
le für Hören und Kommunikation angeboten. Ab dem Jahr 2011 wird das 
Angebot voraussichtlich vollständig über den LWL finanziert werden. 
Sprechstunden in der Richard-von-Weizäcker Schule w urden von der 
Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsamtes etabliert. 
Damit wurde für psychisch belastete Kinder und Juge ndliche eine quali- 
tative und quantitative Verbesserung in der Versorgung erreicht. 
 
 
Folgende Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchu ngen geben Hinweise 
auf Gesundheit, Lebenssituation und Entwicklungsstand der Schulanfänger. 
(Angegeben wird jeweils die absolute Zahl der Kinde r sowie in Klammern der 
prozentuale Anteil an der gesamten Einschulkohorte):

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Schulärztliche Empfehlung  2007 2008 2009 
Sonderpädagogische Überprüfung des Kindes 
 
 
[davon Anteil Jungen] 
125 
(5,1%) 
 
[61,6%] 
110 
(4,7%) 
 
[63,6%] 
112 
(4,6%) 
 
[66,1%] 
Zurückstellung des Kindes aus Gesundheitsgründen   16 
(0,6%) 
    8 
(0,3%) 
  32 
(1,3%) 
 
Epidemiologische Ergebnisse 2007 2008 2009 
Kinder mit Migrationsvorgeschichte 
(wenigstens ein Elternteil des Kindes stammt nicht aus Deutsch- 
land.)  
749 
(30,6%) 
780 
(33,4%) 
833 
(34,2%) 
Kinder mit Übergewicht / Fettleibigkeit 133 / 85 
(5,5% / 3,5%) 
177 / 81 
(6% / 3,5%) 
170 / 113 
(7,0% / 4,7%) 
Kinder mit lückenhaften  Vorsorgeuntersuchungen 
(zwei oder mehr fehlende Früherkennungsuntersuchung en im 
„gelben Heft“.)   
[Vorlagequote des Vorsorgeheftes] 
   218  
(9,4%) 
 
[94,3%] 
   203 
(9,1%) 
 
[94,4%] 
   215 
(9,2%) 
 
[94,7%] 
 
Kinder mit vollständigem 
 Impfschutz 
(vollständig geimpft für Tetanus, Diphtherie, Pertu ssis, HiB, 
Polio, Hep. B, Masern, Mumps, Röteln)  
 
[Vorlagequote des Impfheftes] 
 
1.762 
(77,7%) 
 
[92,6%] 
1.930 
(83,4%) 
 
[98,1%] 
1.980 
(82,9%) 
 
[97,2] 
Kinder mit Erwerb des Seepferdchens im Vorschulalter    905 
(37,4%) 
   814 
(35,2%) 
   852 
(34,8%) 
 
Kinder mit geringen Sozialressourcen 
(Der Auswertung dieses Indikators liegt der ‚Münste raner Sozi- 
alressourcenscore’ zugrunde. Dieser verwendet Angab en zu 
Migration und Deutschkenntnisse, zu elterlicher För derung, zur 
Familienstruktur und zum Wohnbezirk des Kindes.)  
   354 
(15,4%) 
   366 
(16,5%) 
   330 
(14,1%) 
 
 
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 
 
Eine besondere Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben des 
KJGD gemäß § 12 ÖGDG zu. Der Kinder- und Jugendgesu ndheitsdienst be- 
treut Kinder am „Arbeitsplatz Kindertagesstätte“ bzw. am "Arbeitsplatz Schule" 
und wirkt mit an einer gesunden Gestaltung dieses Lebensraums der Kinder.  
 
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschut zgesetz besteht beim 
KJGD eine Telefonhotline , die von den Gemeinschaftseinrichtungen sehr gut 
angenommen wird. So wird die Hotline nicht nur für die meldepflichtigen Krank- 
heiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Im pf- und Infektionsschutz 
und zur Hygiene sowie für medizinische Beratungen g enutzt. Durch eine statis- 
tische Erfassung der Meldungen und Themen ist die H otline ein wichtiges 
kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-/Überwachungs-
Instrument) im Infektionsschutz. 
 
 H1N1 (Neue Grippe)  
Über die Telefonhotline konnte das Infektionsgeschehen im Rahmen der 
H1N1-Pandemie (sog. Schweinegrippe) in Münster sehr  genau beo-

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 22  
bachtet werden. In der Zeit von Juli bis Dezember 2 009 wurden insge- 
samt 494 Infektionsfälle in Zusammenhang mit H1N1 g emeldet. Allein 
450 dieser Meldungen entfielen auf den November. Da  über Gemein- 
schaftseinrichtungen von Kindern keine Meldepflicht  für H1N1 bestand 
und zudem häufig keine Erregerdiagnostik durchgefüh rt wurde, ist von 
einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. 
Trotz dieser Einschränkungen konnten auf der Grundl age dieser Melde- 
lage für Kindertagesstätten und Schulen in Münster passgenaue Emp- 
fehlungen zum Umgang mit der Pandemie entwickelt un d regelmäßig 
angepasst werden. Klassen- oder Schulschließungen k onnten vermie- 
den werden.  
Die Meldelage über dies Schul- und Kita-Hotline ist  in die Gesamtbeur- 
teilung des Infektionsgeschehens in Münster eingeflossen. 
 
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte  
Als Kennzahlen für betriebsmedizinische Betreuung nach § 12 ÖGDG zählen schulärztli- 
che Termine vor Ort, sowie schulärztliche Beratungen  der Einrichtungen einschließlich 
Beratungen zu Infektionsschutz und Hygiene 
 
 
 
2007 2008 2009 
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 
(in/ für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder) 
 
2.216 
 
1.603 
 
1.987 
 
Die Zahl für 2009 ist u.a. durch Beratungs-Kontakte  mit Schulen und Kinderta- 
gesstätten aufgrund der neuen Grippe bedingt. 
 
 
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 
 
Der KJGD dokumentiert fortlaufend die relevanten ge sundheitlichen Daten aus 
den sozialpädiatrischen Untersuchungen (Vorsorgesta tus, Sinnesstörungen, 
Behinderungen, Durchimpfungsgrad etc.) nach aktuali sierten, standardisierten 
Qualitätsmerkmalen analog dem „Bielefelder Modell“ des Landesinstituts für 
Gesundheit und Arbeit (LIGA). Der Datensatz enthält  neben den jährlich an das 
LIGA übermittelten Informationen umfassende Daten z ur Gesundheit der 
Schulanfänger in Münster 
. Der Stadt Münster steht damit ein jährlich fortge- 
schriebener und aktueller Datensatz zur Verfügung, der für planerische Aktivitä- 
ten weit über das Gesundheitsamt von Bedeutung ist. Die Daten werden fortlau- 
fend und bedarfsangepasst einer umfassenden Analyse unterzogen.  
 
Der 2004 aus der Abteilung entwickelte "Münsteraner  Sozialressourcenscore" 
zur Beschreibung sozialer Ressourcen von Schulanfän gern ist aus der Ge- 
sundheitsberichterstattung des Kinder- und Jugendge sundheitsdienstes nicht 
mehr wegzudenken. Er ist ein wesentlicher Baustein,  Problemlagen von Schul- 
anfängern und ihren Familien in Münster kleinräumig abzubilden.  
 
 Für die Datenerfassung und Auswertung pflegt der K JGD seit Jahren ein 
eigenes, umfangreiches Softwarepaket. 2009 wurde di eses Paket einer 
umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die Entwicklu ng und Betreu- 
ung der Software durch die Ärzte des KJGD ermöglich t eine stets opti- 
male Anpassung zwischen sozialpädiatrischer und epi demiologischer 
Fachkompetenz und den erforderlichen Programmalgori thmen. Die Ef-

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 23  
fektivität und Effizienz der Datenaufbereitung hält  somit ein hohes Ni- 
veau.  
In 2010 wird das Amt für den  KJGD die Software wei ter anpassen. Die 
bislang angewandte Software ist auf Dauer allein ni cht ausreichend und 
kann nur von einem Mitarbeiter gepflegt und vollstä ndig ausgewertet 
werden.  Große komplexe Datensätze, die  für die Ge sundheitsberichts- 
erstattung oder für spezielle Ratsvorlagen benötigt  werden, sollen zu- 
künftig von der Fachstelle des Amtes 61 aufbereitet werden. Die Umstel- 
lung soll langfristig eine Entlastung der Ärzte von  DV-Aufgaben bewir- 
ken. Während der Softwareumstellung ist mit einem M ehraufwand zu 
rechnen und ggf. können die Datenauswertungen des K JGD Lücken 
aufweisen und  vorübergehend auch nicht wie gewohnt  präsentiert wer- 
den. 
 
 
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD 
 
2.1.4.1 Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und För-
 derbedarf 
 
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter- 
suchungen zur  Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs- 
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am Ge- 
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im 
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich. 
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern in Schwe rpunkt-, Heilpädagogi- 
schem und Förderschulkindergarten, in einer Additiv en oder Integrativen Ein- 
richtung nimmt der KJGD sozialpädiatrisch Stellung.  Für die Aufnahme sinnes- 
behinderter Kinder in die sonderpädagogische Frühfö rderung durch die Förder- 
schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Hör en und Kommunikation 
ist ein schulärztliches Gutachten aufgrund des Schu lgesetzes erforderlich. Das 
gilt ebenso für die Aufnahme sinnesbehinderter Kind er in jede Form von Kin- 
dergarten. 
 
Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u .a. gehören ebenfalls zum 
hier dargestellten Aufgabenspektrum. 
 
 
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf 
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen schulärztlich e Gutachten bei sonderpädagogi- 
schem Förderbedarf, sowie sozialpädiatrische Gutach ten bei Behinderten und von Be- 
hinderung bedrohten Kindern. In diese Kategorie gehen  Gutachten aus den Schularzt- 
bezirken ein sowie sozialpädiatrische Gutachten, di e für die Beratungsstelle für Entwick- 
lungsfragen im Kindesalter erstellt werden. 
 
 2007 2008 2009 
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen 
Hilfe-/Förderbedarf  
 davon 
 Gutachten bei sonderpädagogischem Förder-
 bedarf 
 (davon Anteil Jungen)  
 
2.188 
 
   285 
 
(63,2%) 
 
1.880 
 
   252 
 
(68,4%) 
 
1.638 
 
   271 
 
(64,5%)

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 24  
2.1.4.2 Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs- 
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re- 
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend  tätig. 
Zu den sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen bes ondere Beratungen 
von Eltern, Impfungen sowie sozialpädiatrische Unte rsuchungen bei Sprachför- 
derbedarf und die Förderung durch das Psychomotorik -Projekt „Pfiff“ in ausge- 
suchten Kindertagesstätten. 
Das vom KJGD entwickelte psychomotorische Präventio nsprojekt Pfiff (Psy- 
chomotoriknetzwerk für integrierte Frühprävention u nd Förderung), welches 
gemeinsam vom Gesundheitsamt, dem Amt für Kinder, J ugendliche und Famili- 
en sowie dem ‚Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsför- 
derung e.V.’ durchgeführt wird, stellt für die beteiligen Kindertageseinrichtungen 
nach wie vor eine wertvolle Bereicherung dar.  
   
              Sozialkompensatorische Maßnahmen 
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen aufsuchende Untersuchungen, Beratungen 
und Impfungen, die sich speziell an Familien mit Kin dern in besonderen sozialen Pro-
blemlagen richten bzw. an Kinder, die noch nicht aus reichend an das Regelversor- 
gungssystem angebunden sind; zusätzlich sozialpädia trische Untersuchungen bei 
Sprachförderbedarf sowie durch das Pfiff-Projekt geförderte Kinder. 
Zu den besonderen Aufgaben im Bereich sozialkompensat orischer Maßnahmen zählte 
2008 die Durchführung der Landesimpfkampagne Masern , die insbesondere im Kinder- 
und Jugendgesundheitsdienst erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen gebunden 
hat.  
 
 
2007 2008 2009 
Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
577 946 
(davon 
477 Lan- 
des- 
impfkam- 
pagne) 
477 
 
 
2.1.4.3 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen 
 
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und Be- 
hörden Gutachten zu sozialpädiatrischen Fragestellungen und  zur Rehabili- 
tation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugendhilfeträger im Rahmen 
der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Gerich te u.a. zum Sorgerecht und 
zur Betreuung behinderter Menschen, für das Wohnung samt in Fragen einer 
angemessenen Wohnraumversorgung usw.. Diese Stellun gnahmen umfassen 
sowohl umfangreiche verschriftlichte Gutachten sowie ausführliche sozialpädiat- 
rische Beratungen anfragender Stellen ohne ausführl iche Schriftform 
(= „Beratungen“). 
 
 
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen 
Als Kennzahlen für diese Kategorie zählen sozialpädiat rische Gutachten und Beratun- 
gen, die für andere Ämter, aber auch für Behörden au ßerhalb der Stadtverwaltung, er- 
stellt werden. 
 
 
2007 2008 2009 
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Bera- 
tungen  
 - davon Beratungen 
 
744  
449 
 
782 
422 
 
764 
444

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 25  
2.1.5 Sprachheilambulanz 
 
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die Förderung und Dia- 
gnostik bei sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulkindern . Die 
ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehenden  sprachlichen und sozi- 
alpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wird i n den Kindertageseinrich- 
tungen, zum Teil auch in den Räumen des  Gesundheitsamtes (Stolbergstra- 
ße 2a), durchgeführt. Ziel ist es, die diagnostizierten Sprachstörungen möglichst 
noch vor der Einschulung zu beheben, um negativen A uswirkungen im Bereich 
des schulischen Lernens und der Persönlichkeitsentw icklung und damit auch 
sozialen Folgekosten vorzubeugen.  
  
 Durch die umfangreiche Sprachdiagnostik und Datenau swertung der 
Schuleingangsuntersuchung konnte die Sprachheilambu lanz bereits in 
den vergangenen Jahren an die sich ändernden Bedarf e angepasst wer- 
den.  
         Die Sprachheilambulanz fördert Kinder, die vom Rege lversorgungssystem 
nicht erreicht werden und für die Sprachförderangeb ote im Rahmen der 
etablierten Sprachtestung und Förderung (Delfin-4) nicht ausreichend 
sind. 
 
 Sprachheilambulanz   
 
 
 
2007 2008 2009 
neu vorgestellte Kinder 
 
125 127 145 
Kinder in Förderung 
 
111 117 120 
 
 
 
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst   
 
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und 
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und 
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kieferbereiches. 
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta- 
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank- 
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.  
 
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus- 
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine bessere Zahn- 
gesundheit als der Landesdurchschnitt auf. Die ange führten Daten sind aber 
Durchschnittswerte: Bezogen auf soziale Brennpunkte  ergeben sich erhebliche 
Differenzen, so dass auch in Münster gezielte Proph ylaxemaßnahmen unbe- 
dingt erforderlich sind.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 26  
 Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen  
 
2007 2008 2009  
 Anzahl 
 % Anzahl % Anzahl  % 
Naturgesunde Gebisse   
(keine Karies, Zahnfüllungen) 
 
  7.796 
 
  48,6 
 
  7.094 
 
  44,0 
 
7.677 
 
48,2 
 
Behandlungsbedürftige Karies 
 
  3.364 
 
  21,0 
 
  3.330 
 
  20,6 
 
2.867 
 
18,0 
 
kein Behandlungsbedarf 
 
  4.882 
 
  30,4 
 
  5.702 
 
  35,4 
 
5.389 
 
33,8 
 
Summe 
 
16.042 
 
100 
 
16.126 
 
100 
 
15.933 
 
100 
         
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia- 
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand- 
lungsvorbereitungen durch. 
 
 Zahnärztliche Behandlungen  
 
 
 
2007 2008 2009 
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs- 
vorbereitungen   
 
15 
 
33 
 
23 
 
 
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe  in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens- 
jahr (bei erhöhtem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensj ahr) ist eine gemeinsame 
gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen, Zahnärzten u nd dem öffentlichen 
Gesundheitsdienst. 
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, 60 niedergelassene Zahn- 
ärzte und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“  zusam- 
mengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der Kind er- und Jugendzahn- 
ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arb eitskreis finanziert u. a.  
Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft sowie eine Honorarkraft für Er- 
nährungsberatung. Betreut werden Kindergartengruppe n  und  Grundschulklas- 
sen.   
 
 
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe 
     
 
 
2007 2008 2009 
Kindertageseinrichtungen  
39 
 
  36 
 
50 
Schulklassen  
85 
 
108 
 
213* 
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
30 
 
  24 
 
24 
 
Elternnachmittage mit Kindern 
 
11 
 
    9 
 
11 
Teambesprechungen  
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen 
 
  6 
 
  10 
 
7 
 
Vorschulgruppen in den Kindergärten 
 
  8 
 
  11 
 
7 
*  Die deutlich höhere Zahl der Veranstaltungen in d en Schulen 2009 resultiert aus den jetzt sta- 
tistisch erfassten Zahnpflege –Demonstrationen für die Erstklässler

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 27  
 Veranstaltungen zur Ernährungsberatung 
 
 
 
2007 2008 2009 
 
Kindertageseinrichtungen 
 
14 
 
16 
 
15 
 
Schulklassen 
 
34 
 
35 
 
47 
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
13 
 
11 
 
13 
   
 Im Jahr 2009 wurde zum „Tag der Zahngesundheit“ ein  Wettbewerb für 
die 2. und 3. Klassen aller Grund- und Sonderschule n mit dem Thema 
„Zähne der Tiere“ veranstaltet. Die Schüler sollten  hierzu als Gemein- 
schaftsarbeit eine Skulptur, Collage oder ein sonstiges Kunstwerk erstel- 
len. Den 1. Preis – Besuch des Allwetterzoos mit ei ner Sonderführung 
für die ganze Klasse zum Thema „Zähne der Tiere“ – gewann die 3. 
Klasse der Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck.  
 
  
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung –  (BfE) 
 
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli- 
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die 
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter  (BfE) 
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung 
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen, 
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten 
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.  
 
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in 
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia- 
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul- 
eintritt.  
 
Mit der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- u nd Jugendal- 
ter  besteht bereits seit 1970 ein qualitativ gutes Ber atungs-, Früherkennungs- 
und Frühförderangebot.  Beratung und Frühförderung nimmt in den letzten Jah- 
ren einen zunehmend höheren Stellenwert ein und gew innt angesichts des 
steigenden Bedarfes an Hilfen für entwicklungsauffä llige Kinder und ihre Famili- 
en auch in Münster zunehmend an Bedeutung. 
 
  
 Beratung und Frühförderung 
 
 
2007 2008 2009 
 
Vorstellungen / Beratungen 
davon:  
• Neuvorstellungen  
• Wiedervorstellungen 
 
Kinder in Frühförderun g 
 
716 
 
309 
407 
 
126 
 
766 
 
317 
449  
 
124 
 
828 
 
329 
499 
 
143

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 28  
 Weiterzuentwickeln ist der Ausbau von dezentralen - sozialraumorien- 
tierten - Strukturen, von denen aus Familien leicht er zu erreichen sind 
als von anonymen Gesamtangeboten. Feste regionale Bezugspersonen, 
die im Sozialraum einen hohen Bekanntheitsgrad habe n und keiner re- 
gelmäßigen Fluktuation unterliegen, haben hier eine  Schlüsselfunktion. 
Verstärkt ist hier der Schwerpunkt im Bereich des C ase-Management zu 
setzen, um Hilfen optimal zu vernetzen und bestehen de Strukturen und 
Ressourcen noch besser zu nutzen und eine optimale Teilhabe des 
entwicklungsauffälligen oder behinderten Kindes/Jug endlichen im jewei- 
ligen sozialen Umfeld zu erreichen. 
 
In der Planung zusammen  mit dem Amt für Kinder Jug endliche und 
Familien  sind sozialräumliche Sprechstunden  (Familienhebamm en und 
Beratungsstelle)  in den Stadteilen Nord und Südost.  
 
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter 
des Gesundheitsamtes, die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
im Sozialamt und das Gesundheitshaus haben einen er sten Informati- 
onstag für Kinder und Familien mit behinderten oder  von Behinderung 
bedrohten bzw. entwicklungsverzögerten Kindern in Münster organisiert. 
 
  
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen  
 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt im Sozialpsy- 
chiatrischen Dienst mit bei der Diagnostik, Beratung, Unterstützung und 
Vermittlung von  psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und jun gen Voll- 
jährigen sowie deren Familien. Unterstützung erfähr t der kinder- und jugend- 
psychiatrische Bereich seit August 2008 durch eine halbe Sozialpädagogenstel- 
le.  
Bei psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer emotio- 
nalen oder sozialen Bedingungen aktuell oder dauerh aft nicht in der Lage sind, 
die erforderlichen Hilfen selbst einzuleiten, werden Hausbesuche  durchgeführt.  
Bei Krisenmeldungen finden  unmittelbare kinder- und jugendpsychiatrische 
Interventionen statt. In Unterbringungsverfahren  von Kindern, Jugendlichen 
und jungen Volljährigen werden die notwendigen Maßn ahmen eingeleitet und 
koordiniert.  
Schließlich gehören Gutachten  für Gerichte, Jugend- und Sozialämtern und 
anderen Institutionen zum Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendpsychiatrie im 
Gesundheitsamt. 
 
 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 
  2009 
Alle Kinder, Jugendlichen u. jungen Volljährigen 
• Mädchen / Frauen 
• Jungen / Männer  
168  
  72  
  96  
Kinder u. Jugendliche (unter 18 Jahren) 
• Mädchen 
• Jungen 
• Erstkontakte 
  81  
  31  
  50  
  67  
Junge Volljährige (18 bis 21 Jahre) 
• Frauen 
• Männer  
  87  
  41  
  46

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 29  
Die Daten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Ber eiches finden sich auch 
in den Zahlen des Sozialpsychiatrischen Dienstes wi eder (siehe 5.1.1). Die 
Migrationsvorgeschichte der Familien wird erst 2010 erfasst. 
2009 waren v. a. bei den unter 18-jährigen Klienten  die Jungen überrepräsen- 
tiert. 
 
Bei Kindern psychisch kranker Eltern wird mit allen beteiligten Helfern das 
Familiensystem frühzeitig in den Blick genommen, da mit notwendige Hilfen bei 
dieser Hochrisikogruppe rechtzeitig und umfassend installiert werden können.  
2009 wurden 176 psychisch kranke Eltern mit minderj ährigen Kindern betreut,  
davon waren 78% erkrankte Mütter und 22% erkrankte Väter.  Bei diesen Fami- 
lien wurden umfassende Beratungen und Hilfen für al le Familienmitglieder ge- 
leistet. Ferner wurde eine enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Helfern 
(Ärzte, Kliniken, Betreutes Wohnen, KSD, Jugendhilf eträger, Schulen u. a.) si- 
cher gestellt und koordiniert. Überproportional häu fig wurden die alleinerzie- 
henden psychisch kranken Mütter unterstützt, die in  vielfältiger und besonderer 
Weise von Überforderung betroffen und auf umfassend e medizinische, psycho- 
logische und pädagogische Hilfe und Vernetzung angewiesen sind.  
Von den 297 Kindern und Jugendlichen, für die die p sychisch erkrankten Eltern 
größtenteils noch Erziehungsverantwortung trugen, w aren 32% unter 7 Jahre 
alt. 
Der Lebensmittelpunkt der betroffenen 297 Kinder un d Jugendlichen lag mit 
großem Abstand bei dem alleinerziehenden psychisch kranken Elternteil (137 
Minderjährige).  
 
 
 Kinder psychisch kranker Eltern 
 
  2009 
Psychisch kranke Eltern 
• Mütter 
• Väter 
 176  
 137  
   39  
Betroffene Kinder und Jugendliche 
• Mädchen 
• Jungen 
• Kinder unter 7 Jahren  
 297  
 154  
 143 
   95  
Lebensmittelpunkt der Minderjährigen 
• Haushalt des kranken Elternteils 
• Haushalt mit krankem u. gesundem Elternteil  
• Haushalt des gesunden Elternteils 
• Kinder in Institutionen 
• Kinder bei anderen Verwandten       
 297  
 137  
   49  
   51  
   47  
   13  
 
 
Monatliche  Sprechstunden  in allen Bezirken des Kommunalen Sozialdienstes  
(KSD) ermöglichen Fallberatungen und direkte Patien ten- und Angehörigenkon- 
takte. Dabei kommt die enge Vernetzung mit der Bezi rkssozialarbeit im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien vor allem Familien  mit komplexem Hilfebedarf 
zugute.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 30  
 
 KSD-Sprechstunden 
 
  2007  2008  2009  
Fallbesprechungen    140  126  115  
 
Patienten / Familien  102  105  84  
 
 
Sprechstunden 
 
  48    46  42  
 
Die Inanspruchnahme der Sprechstunden ist 2009 rück läufig gewesen. Dies 
erklärt sich zum einen aus der Erweiterung des kind er- und jugendpsychiatri- 
schen Bereiches um eine halbe Sozialpädagogenstelle , was Patientenkontakte 
und Fachgespräche auch außerhalb von Sprechstunden ermöglicht.   
Zum anderen werden komplexe Problemlagen mittlerwei le auch in anderen 
Gremien („Fallclearingstelle Schule-Jugendhilfe-Gesundheitshilfe“ und „Kinder- 
und jugendpsychiatrische Schulsprechstunden) beraten.  
Darüber hinaus ist die Kompetenz der Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter im 
Kommunalen Sozialdienst durch die jahrelange kinder - und jugendpsychiatri- 
sche Unterstützung gewachsen, sodass frühzeitiger f achärztliche Unterstützung 
durch niedergelassene Kollegen in Anspruch genommen wird.  
 
Im Mai 2009 wurden kinder- und jugendpsychiatrische  Schulsprechstunden  in 
der Richard-von-Weizäcker-Schule Sek. I (Städtische  Förderschule mit 
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) eingerichtet.  
Es fanden im zweiten Halbjahr 2009 einmal pro Monat  14 Patientenkontakte 
und Fallbesprechungen an der Schule statt. Von der fachärztlichen Präsenz am 
schulischen Förderort profitierten nicht nur die ps ychosozial auffälligen Schüler 
sondern auch das Lehrerkollegium und die Schulsozia larbeiter. Durch Unter- 
richtsbeobachtungen, fachärztliche Untersuchungen, Elterngespräche und Fall- 
beratungen  konnten teilweise neue Perspektiven für  die Betroffenen und ihre 
Familien erarbeitet werden.  
 
Außerdem nahm die Ärztin für Kinder- und Jugendpsyc hiatrie an der monatlich 
stattfindenden Fallclearingstelle Schule-Jugendhilfe  teil. Dieses multiprofes- 
sionelles Beratungsgremium gibt Fachkräften an Schu len, in der Gesundheits- 
und Jugendhilfe Entscheidungshilfen bei Mädchen und  Jungen mit erheblichem 
schulischem Fehlverhalten, bei denen ein zeitweilig er oder länger dauernder 
Ausschluss vom Schulunterricht nach  § 54 (4) Schul-Gesetz) droht. 
 
Die Fachärztin wirkt ferner in der Clearingstelle d er „ Kinderschutzambulanz “ 
des Deutschen Roten Kreuzes mit und arbeitet zusätz lich  (gegen Kostenerstat- 
tung an das Gesundheitsamt) neun Stunden pro Monat als beratende Ärztin in 
dieser ambulanten Beratungs- und Therapieeinrichtung.  
 
In Kooperation mit dem Kinder- und Jugendärztlichen  Dienst finden einmal pro 
Monat fallbezogene Beratungen mit dem Fachdienst für Eingliederungshilfen  
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien stat t. Durch die enge  Vernet- 
zung können die Belange und Bedarfe der Kinder, Jug endlichen und jungen 
Volljährigen mit schweren seelischen Störungen rasc h und differenziert berück- 
sichtigt werden. Vorliegende ärztliche Berichte wer den auf ihre Schlüssigkeit

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 31  
überprüft und gutachterlich bewertet. Auf diese Wei se können geeignete Ein- 
gliederungshilfen nach § 35a SGB VIII zeitnah eingerichtet werden. 
 
Der Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist i n verschiedenen Arbeits- 
kreisen  vertreten. Die Fachärztin des Gesundheitsamtes bet eiligt sich auch 
regelmäßig an Informations- und Fortbildungsveranst altungen für Beschäftigte 
anderer Ämter und Institutionen mit dem Ziel, den K olleginnen und Kollegen 
durch konkrete Handlungsempfehlungen mehr Sicherhei t und Kompetenz im 
Umgang mit psychisch auffälligen Minderjährigen zu vermitteln.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 32  
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst 
 
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 
 
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und 
erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellunge n aufgrund bundes- oder 
landesrechtlicher Vorschriften. 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vielschichtigkeit der 
Begutachtungen: 
 
Art Auftraggeber  
 
1. Gutachten nach Beamtenrecht etc. (einschl. Richt er, Versorgungsempfänger, 
 Bezirksschornsteinfegermeister, Soldaten etc.)  
 
- Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Ernen- 
nung zum Beamten auf Lebenszeit 
- Dienstfähigkeit 
- Dienstunfälle, Unfallausgleich 
- Reha-Maßnahmen im Rahmen der Beihilfegewäh- 
rung 
- Notwendigkeit und Angemessenheit von Maßnah- 
men im Rahmen der Beihilfegewährung (einschl. 
zahnärztliche Leistungen) 
  
 
Personal- und Organisations- 
amt, 
Bundes-, Landes- und Kom- 
munalbehörden,  
kirchl. Behörden 
2. Gutachten nach Tarifrecht  
 
- Einstellungsuntersuchungen  
- Dienst-/ Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen  
- Reha-Maßnahmen 
 
Personal- und Organisations- 
amt, 
Sparkasse Münsterland-Ost 
(nur Einstellungsuntersuch.), 
Bundes-, Landes- und Kom- 
munalbehörden,  
kirchl. Behörden 
 
3. Gerichtsärztliche Gutachten  
 
- Beurteilung der Prozess-, Verhandlungs- und Haft- 
fähigkeit in allen Fällen der ordentlichen Gerichts - 
barkeit und der arbeits- und Erwerbsfähigkeit einer 
Partei in Unterhaltssachen 
 
 
Gerichte und Staatsanwalt- 
schaften 
4. Gutachten im Rahmen der Gewährung von Sozialleist ungen  
 
- Gutachten nach SGB II und SGB XII (z.B. Erwerbs- 
fähigkeit, kostenaufwändige Ernährung, sonstige 
besondere Bedarfe, Eingliederungshilfen) 
- Gutachten nach Asylbewerberleistungsgesetz (z.B.  
Notwendigkeit amb./stat. ärztl. Behandlung, Heil- 
und Hilfsmittel, kostenaufwändige Ernährung, Woh- 
nungswechsel,  zahnärztliche Behandlungen) 
 
 
Sozialamt, Arbeitsgemein- 
schaft Münster 
sowie 
andere Sozialleistungsträger 
5. Gutachten im Rahmen des Ordnungsrechts  
 
- Gutachten zu Gesundheitsstörungen als Ausreise- 
oder Abschiebungshindernis 
- Ärztliches Zeugnis zur Erteilung oder  
Verlängerung einer Fahrerlaubnis 
- Beurteilung der gesundheitlichen Eignung / persönli - 
chen Zuverlässigkeit für Waffenscheine, Jagdschei- 
ne etc. 
 
Ausländeramt  
bzw. jeweilige Antragsteller 
auf Veranlassung der Ord- 
nungsbehörde

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 33  
 
6. Sonstige Bescheinigungen, Gutachten  
 
- Bescheinigungen für Steuerpflichtige  
(außergewöhnliche Belastungen, Kuraufwendungen 
etc.)  
- Prüfungsatteste 
(z.B. Prüfungsverhinderung wegen Krankheit) 
- Zeugnis bei Auswanderung, Auslandsaufenthalt, 
Auslandsschuldienst 
- Attest zum Gesundheitszustand im Rahmen der 
Kindergeldgewährung 
- sonstige vertrauensärztliche Gutachten, Zeugnisse   
 
 
Steuerpflichtige, Prüfungsan- 
wärter/-innen, Auswanderer, 
Botschaften, Bundesverwal- 
tungsamt, Bezieher von Kin- 
dergeldleistungen etc. (auf 
Veranlassung der jeweiligen 
Behörde) 
 
7. Arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Stadtv erwaltung einschl. freiwilli-
 ge Feuerwehr  
 
- Vielzahl von in Unfallverhütungsvorschriften und  
Rechtsverordnungen angeordneten Untersuchungen 
wegen besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz   
 
 
Personal- und Organisations- 
amt, 
Feuerwehr (freiw. Feuerwehr) 
 
 
Die Entwicklung der Fallzahlen war wie folgt: 
 
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten * 
 
Auftraggeber 
 
2007 2008 2009 
Stadtverwaltung 
(ohne Schwerbehindertengutachten) 
davon 
ärztliche Gutachten 
zahnärztliche Gutachten  
1.313 
 
 
1.251 
     62 
1.168 
 
 
1.108 
     60 
1.400 
 
 
1.367 
     33 
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.318 1.296 1 .461 
Sonstige öff. Institutionen    176    256    295 
Summe 2.807 2.720 3.156 
 * Anmerkung:  Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Bet riebsmedizin (vgl. Ziff. 
3.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl . Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri- 
schen Dienstes (vgl. Ziff. 5.1) erstellt . 
 
Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Versor gungsverwaltung er- 
folgt seit Anfang 2008 nach Beauftragung durch die Fachstelle „ Schwerbehin- 
dertenrecht “ des Sozialamtes im Gesundheitsamt die Durchführun g von gut- 
achtlichen Stellungnahmen und Untersuchungen zur Fe ststellung des Grades 
der Behinderung (SGB IX) incl. der Beteiligung bei entsprechenden Widersprü- 
chen und Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Zur Gewährleistung dieser 
Aufgabe ist seitdem im Gesundheitsamt eine 0,66 Arz tstelle eingerichtet. Die 
eingestellte Ärztin erstellt selbst Gutachten und i st für die Qualitätssicherung 
der durch Außengutachter durchgeführten Begutachtungen zuständig. 
 
 Im Jahr 2009 wurden hier insgesamt 10.383 ärztlich e Begutachtungen 
zur Feststellung eines Anspruchs nach SGB IX erledi gt. Davon haben 
3.343 Begutachtungen Ärzte des Gesundheitsamtes und  7.040 Begut- 
achtungen Außengutachter im Rahmen eines Honorarver trages durch- 
geführt. Von der Gesamtzahl der Gutachten entfielen  8.728 auf Erst –
und Änderungsanträge (incl. Nachprüfungen), 1.344 a uf Widerspruchs- 
verfahren und 311 auf Klageverfahren.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 34  
3.2 Betriebsärztlicher Dienst 
 
Aufgaben und Inhalte der betriebsärztlichen Betreuu ng ergeben sich aus dem 
Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Ein Arzt und eine Ärztin 
sind als Betriebsärzte für die Stadtverwaltung best ellt und nehmen neben amts- 
ärztlichen Aufgaben auch folgende betriebsmedizinische Aufgaben wahr: 
 
 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach de n Vorgaben der 
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie weiteren Rechts- 
grundlagen. 
 Untersuchungen auf Wunsch der Beschäftigten 
 Eignungsuntersuchungen: Der Betriebsarzt führt Eig nungsuntersuchun- 
gen für bestimmte Tätigkeiten durch. Hierbei werden die Mitarbeiter über 
die verschiedenen Rechtscharaktere und über die Unt erschiede zu den 
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aufgeklärt. 
 Untersuchungen bei oder nach langen (chronischen) Erkrankungen 
 Teilnahme an Sonderaktionen (Gesundheitstage), Gri ppeschutzimpfung, 
im Jahre 2009 Impfangebot gegen Schweinegrippe 
 
Ergibt sich bei einer der genannten Untersuchungen der begründete Verdacht 
auf eine vorliegende oder drohende Berufskrankheit,  erstellt der Betriebsarzt 
eine Berufskrankheitenanzeige beim Träger der geset zlichen Unfallversiche- 
rung bzw. beim Dienstherrn. 
 
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist der Betriebsa rzt insbesondere aufgefor- 
dert, die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheit sgefahren bei der Arbeit 
sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterrichten.  Untergesetzliche 
Vorgaben, z. B. die Gefahrstoffverordnung und die B iostoffverordnung sowie 
die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung seh en eine besondere ar- 
beitsmedizinische Beratung vor. 
 
Es besteht das Angebot der Betriebsärzte an folgend en Unterweisungsthemen 
mitzuwirken: 
 Erste Hilfe 
 Rückengerechtes Verhalten 
 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffe, Gefahr stoffen, Hautgefähr- 
dung, Lärmexposition, Vibrationen 
 Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen 
 
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen tragen zur M inimierung von Unfallri- 
siken und arbeitsbedingten Erkrankungen bei: 
 Analyse von Arbeitsunfällen gemeinsam mit den Sich erheitsingenieurin- 
nen 
 Begehungen und Beratungen der Beschäftigten am Arb eitsplatz 
 Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Auswahl geeigneter 
Arbeitsmittel 
 Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz un d Erarbeitung ef- 
fektiver Schutzmaßnahmen 
 Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter zum Beis piel zur sachge- 
rechten Anwendung persönlicher Schutzausrüstung 
 
Der Betriebsarzt ist Ansprechpartner für verschiede ne arbeitsmedizinische 
Problemfälle, zum Beispiel bei

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Seite 35  
 Suchterkrankungen im Betrieb, 
 medizinischen Aspekten für die Entwicklung von Kri sen- und Notfallplä- 
nen, im Jahre 2009 hier: betriebsmedizinische Pande mieplanung für 
Schweingrippe  
 
Es erfolgen weiterhin 
 Informationen zu relevanten Gesundheitsthemen, zum  Beispiel Infekti- 
onsgefahren, Hygienemaßnahmen, Gefahren durch Toner stäube, Ge- 
fahren durch Mobilfunk. 
 
Im Auftrag des Personal- und Organisationsamtes wer den im Rahmen von Un- 
tersuchungen Beratungen durchgeführt für chronisch Kranke oder leistungsge- 
wandelte Mitarbeiter. Bedarfsweise wird der Betrieb sarzt eingebunden in das 
betriebliche Wiedereingliederungsmanagement. 
Die Betriebsärztin übernimmt die gesetzlich vorgesc hriebenen Gefährdungsbe- 
urteilung und Untersuchungen nach dem Mutterschutzg esetz. Der Betriebsarzt 
ist Mitglied beim Ausschuss für Jugendarbeitsschutz  der Bezirksregierung 
Münster. 
In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisatio nsamt fasst der Be- 
triebsarzt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung en sinnvoll zusammen, 
vermeidet Doppeluntersuchungen und reduziert dadurc h die Abwesenheitszei- 
ten der Beschäftigten. 
Das Gesundheitsamt unterstützt Maßnahmen im Hinblic k auf den demographi- 
schen Wandel, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter bis ins hohe Alter zu erhal- 
ten. Ein besonderer Stellenwert kommt der betriebsä rztlichen Beratung bei psy- 
chischen und psychosomatischen Problemen zu. 
Die Betriebsärzte schlagen Themen zur betrieblichen  Gesundheitsförderung 
vor, wobei die Entscheidung zur Durchführung einzel ner Maßnahmen  beim 
Personal- und Organisationsamt liegt. 
 
Die „Schweinegrippen“-Pandemie hatte im Jahre 2009 erhebliche Auswirkun- 
gen für alle Bereiche der Stadtverwaltung Münster. Aus diesem Grunde muss- 
ten in 2009 alle Aktivitäten des betriebsärztlichen  Dienstes der Pandemiesitua- 
tion und den diesbezüglichen Impfregularien gewidmet werden. 
 
 
Arbeitsmedizinische Vorsorge 
 
 
  
2007 2008 2009 
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  602 696 693 
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen  911 814 945 
 
 
Betriebsmedizinische Sprechstunde  
 
 
 
 
  
2007 2008 2009 
Beratungen, Aufklärungen 226 359 652 
Zusätzliche Ortstermine   35   51 55

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 36  
4. Gesundheitsschutz 
 
4.1 Infektionsschutz  
 
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und 
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.  
Auf der Grundlage des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und 
des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdiens t (ÖGDG) erbringt das 
Gesundheitsamt Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer 
Krankheiten mit der Zielsetzung, Infektionskrankheiten beim Men schen vorzu- 
beugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre  Weiterverbreitung zu ver- 
hindern.  
 
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender 
Krankheiten. Dies betrifft alle meldepflichtigen Kr ankheiten und Erreger, welche 
nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind  oder eine besondere Ge- 
sundheitsgefährdung (zum Beispiel in Krankenhäusern  oder anderen Gemein- 
schaftseinrichtungen) darstellen.  
 
In besonderen Gefährdungssituationen wird sich der Arbeitsbereich Infektions- 
schutz und Hygiene im Gesundheitsamt primär um die Gefahren der Bevölke- 
rung der Stadt in diesem Bereich kümmern. Dabei wer den dann ggf. auch an- 
dere sonst erforderliche Aufgaben zurückgestellt (w ie im Jahr 2009 bei der 
H1N1- „Schweinegrippe“-Situation).  
 
 
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 
 
Die Anzahl der Krankheits- und Erregungsmeldungen n ach §§ 6 und 7 IfSG 
weist weiterhin - auch 2009 - eine deutliche Steige rung gegenüber den Vorjah- 
ren auf. 
 
  Daten  im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *   
        
 
 
2007 2008 2009 
Infektionsermittlungen insgesamt 
Davon 
4.634 4.749 4.949 
- Meldungen nach § 6 IfSG  
  (Meldepflichtige Krankheiten) 
1.680 1.955 2.225 
- Meldungen nach § 7 IfSG 
  (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)  
   766    736    815 
- Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG 
  (meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Ge-              
meinschaftseinrichtungen für Kinder)  
1.381 1.359    862 
-  Ermittlung  von auswärtigen Infektionsfällen 
 
   807    699 1.047 
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen  1.937 1.600 1.963 
Beratungen Infektionsschutz  4.512 3.378 7.046 
 * nicht enthalten sind die Daten für Tbc - vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 4.1.2 
 
 
Hier schlägt sich die epidemische Verbreitung des N orovirus mit seinen wellen- 
förmigen Erkrankungsgipfeln nieder. Es muss sogar unterstellt werden, dass die 
Dunkelziffer der Erkrankten noch zu einem höheren W ert führen würde. Nicht

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Seite 37  
jede Durchfallerkrankung wird mikrobiologisch diagn ostiziert. Häufig werden 
klinische Diagnosen gestellt und einer Therapie zug eführt, ohne dass es zu 
einem Keimnachweis kommt. Hinzu kommt natürlich noc h die ganz erhebliche 
Zahl an Meldungen durch die neue H1N1-Erkrankung. 
 
Der Rückgang bei den Krankheitsmeldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG ist in erster 
Linie auf einen deutlichen Rückgang bei Kopflaus-Fä llen sowie auf einen Rück- 
gang von Windpockenerkrankungen zurückzuführen. Bei  der Kopflaussituation 
kann festgestellt werden, dass die Ende 2006 geände rten Empfehlungen des 
Gesundheitsamtes zum Vorgehen bei Kopflausbefall („ 10 Münsteraner Läuse- 
regeln“) nun ihre Wirkung zeigen. 
 
Der Rückgang bei den Windpocken ist Folge der steig enden Impfquote gegen 
diese Krankheit. Dabei reicht jedoch die bei Schulb eginn bestehende Impfquote 
bisher noch nicht aus, um Windpockenausbrüche in Ki ndertagesstätten und 
Schulen völlig zu verhindern. 
 
Der ganz massive Anstieg der Beratungszahlen auf üb er 7.000 ist überwiegend 
durch den Informations- und Beratungsbedarf bei der Neuen Grippe bedingt.  
 
Im Bedarfsfall ist das Gesundheitsamt gesetzlich mi t Eingriffsbefugnissen zur 
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die 
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche 
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungsuntersu- 
chungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Täti gkeitsverboten oder der 
Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, dur ch Aufklärung, Beratung und 
Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahmen auf das notwendige Minimum 
zu beschränken.  
 
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann  eine Tätigkeit im Le- 
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger  Aufnahme ihrer Tätigkeit 
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass 
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über 
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln  "belehrt" worden sind. 
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt 2 x wöchentlich, bei Grup pen 
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. 
 
  
 Belehrungen nach § 43 IfSG 
 
 
  
2007 2008 2009 
 
Anzahl belehrte Personen  
 
 
3.131 
 
3.212 
 
 
3.425 
 
 
 
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet  das Gesundheitsamt 
eine umfassende Reiseimpfberatung  für Reisende an. Ziel dieser Beratung ist 
es, die Gefahr zu mindern, dass die Reisenden sich mit ansteckenden Krank- 
heiten infizieren, die nicht nur sie selbst, sondern auch andere gefährden.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 38  
Alle Todesbescheinigungen  werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität, 
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die 
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) ü berprüft. In unklaren Fäl- 
len wird ein Todesermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei eingeleitet. 
 
 
 H1N1 - Die „Neue Grippe“ 
 
Schwerpunkt der gesamten Arbeit des Bereichs Gesund heitsschutz war 
im Jahr 2009 die Bearbeitung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der 
Akutsituation H1N1 („Neue Grippe“, „Schweinegrippe“ ) einerseits ent- 
sprechend der Bundesrichtlinien zum Schutz der Müns teraner Bevölke- 
rung, andererseits aber auch im Auftrag des Landes zur Organisation 
der Impfstoffverteilung und der Impfungen in Münster.  
 
Ab April 2009 kam es zur Feststellung eines neuen E rregers H1N1. Da- 
mals war besonders besorgniserregend, dass dieser n eue Grippeerre- 
ger genetisch fast identisch mit dem Erreger der sp anischen Grippe aus 
der Zeit vor dem 1. Weltkrieg war. Gleichzeitig wur den sehr viele schwe- 
re Atemwegserkrankungen und viele Todesfälle in Mexiko gemeldet.  
 
In der Summe kam die WHO zu der Einschätzung, dass eine besondere 
Gefährdungssituation drohen könnte. Weltweit wurden  aufgrund des ho- 
hen Risikos einer schnellen Verbreitung bei einer f ehlenden Immunität 
der Bevölkerung, der Meldung schwerer Krankheitsver läufe und Todes- 
fälle, eines noch nicht vorhandenen wirksamen Impfs chutzes und der 
genetisch weitgehend identischen Struktur mit der s panischen Grippe 
und der dann zu befürchtenden hohen Todesrate und d er hohen Infekti- 
ösität des Virus Vorsichtsmaßnahmen angeordnet.  
 
Die Meldepflicht wurde auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung und 
den Tod eines Menschen an dieser Neuen Influenza au sgedehnt. Der 
Verlauf dieser Pandemie war sehr wechselhaft: 
 
Letztendlich wurde sogar die Pandemiephase 6 mit de r Einstufung der 
höchsten Gefährdung ausgerufen.  
 
Anfangs gab es in Deutschland importierte Fälle aus  Mexiko und den 
USA. Bald kam es auch zu einer Übertragung innerhal b Europas. Auffäl- 
lig war vor allen Dingen ein Ausbruch in der Mitte des Sommers 2009, in 
einer Zeit, in der eine Influenza normalerweise nic ht auftritt. Häufig kam 
es jedoch auch zu sehr milden Krankheitsverläufen. Es waren überwie- 
gend junge Menschen betroffen, auch vom Tod. Sehr g efährdet waren 
Schwangere. Letztendlich zeigte sich aber, dass Pat ienten mit schweren 
Verläufen meistens Grunderkrankungen hatten.  
 
Die Probleme bei der Beurteilung der Lage und der e xtrem hohe Ar- 
beitsaufwand für das Gesundheitsamt Münster waren d arin zu sehen, 
dass ein Schweregrad des Krankheitsbildes oft nicht  klar definiert war 
und es eine allgemeine Verunsicherung durch unklare  Aussagen ver- 
schiedener Experten gab, auch zum Gefährdungsgrad d urch dieses 
Krankheitsbild.

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Seite 39  
Es gab fehlende Kostenregelungen der Diagnostik, An gst vor überzoge- 
nen Maßnahmen und uneinheitliche Präventionsmaßnahmen.  
 
In der Summe kam ab Mitte des Sommers 2009 eine Flu t von Aufgaben 
auf den Bereich Gesundheitsschutz des Gesundheitsamtes Münster zu. 
 
Die sehr unterschiedliche Informationslage musste bewertet und fachlich 
an die niedergelassenen Ärzte Münsters weitergegebe n werden. Tägli- 
che Lagemeldungen an das Land waren erforderlich. Z usätzlich muss- 
ten Maßnahmenkataloge zeitgleich an die Ärzteschaft  abgegeben wer- 
den.  
Ein telefonischer Dauerbereitschaftsdienst - auch a m Wochenende - 
wurde eingerichtet.  
 
In der Anfangsphase der Krankheit wurde im Sinne ei nes worst-case-
Vorgehens jedem Einzelfall nachgegangen. Die Erkran kten wurden - 
auch am Wochenende oder spät abends/nachts - berate n oder teilweise 
aufgesucht. Vor Ort wurden Untersuchungen und Abstr iche durchge- 
führt, später zumindest noch veranlasst. Es wurden Isolierungsmaß- 
nahmen ausgesprochen, auch bei einem sehr hohen Ris iko für andere 
infektabwehrgeschwächte Menschen zeitweilig befrist ete Berufspausen, 
z. B. bei Onkologen oder auf der Intensivstation ar beitenden ärztlichen 
Kollegen. Dies erfolgte nach entsprechenden Richtli nien und Maßgaben 
des Robert-Koch-Institutes. 
 
Zusätzlich erfolgte die Planung und Vorbereitung einer Impfkampagne:  
Diese Aufgabe war den Gesundheitsämtern vor Ort vom  Land übertra- 
gen worden. In einem sehr kurzen Zeitraum war die K oordination von 
Ärztekammern, kassenärztlichen Vereinigungen, niede rgelassenen Ärz- 
ten und Arbeitsmedizinern erforderlich. Letztendlic h erfolgte die Organi- 
sation des Impfangebotes innerhalb der Stadt über das Gesundheitsamt. 
Die Impfungen selbst wurden dann nach Koordination in den Praxen 
niedergelassener Ärzte durchgeführt. Die Impfstoffv erteilung und Bestel- 
lung erfolgte vollständig über die Gesundheitsämter.  
 
Zusätzlich wurden weiterhin Meldungen bearbeitet, B eratungen und An- 
weisungen im Verdachts- und Erkrankungsfall abgegeben.  
 
In der Summe waren zeitweilig Zusatzkräfte erforder lich. Allein für die- 
sen Zweck hatte die zusätzlich eingerichtete Telefo n-Hotline an man- 
chen Tagen Hunderte von Anrufen. 
 
Letztendlich zeigten sich in Münster bis Ende 2009 692 nachgewiesene 
H1N1-Fälle , wobei von einer deutlichen Grauzone ausgegangen werden 
muss, denn in der Hauptphase des Krankheitsverlaufe s - etwa ab Sep- 
tember/Oktober 2009 - wurde ein großer Teil der Erk rankungen nicht 
mehr durch Testungen nachgewiesen. Es muss in der S umme von vie- 
len tausend erkrankten Menschen in Münster ausgegan gen werden. Der 
Haupterkrankungsgipfel war auch in Münster - wie bu ndesweit - im Alter 
zwischen 5 und 35 Jahre. 45 Patienten mussten stati onär behandelt 
werden.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 40  
Zum Ende des Jahres 2009 reduzierte sich der Beratu ngs- und Überwa- 
chungsaufwand - auch der Aufwand der Impfstoffbeste llungen - deutlich. 
Mit einer abklingenden schweren Grippewelle kam es auch zum Abklin- 
gen der dafür erforderlichen Ermittlungen und Zusatzarbeiten. 
 
In der Summe hat der extrem hohe personelle Zeitauf wand für die Bear- 
beitung des H1N1-Problems einschließlich der Organi sation der Impf- 
kampagne, in der bis Jahresende ca. 32.000 Impfdosen Pandemrix 
und 150 Impfdosen CSL für Schwangere  ausgeliefert wurden, dazu 
geführt, dass andere Tätigkeiten, gerade im Bereich  der Hygieneüber- 
wachung oder auch der Überwachung von Wasserversorg ungsanlagen, 
nicht oder nur reduziert durchgeführt werden konnte n. 2010/2011 wird 
durch Schwerpunktverschiebungen versucht werden müs sen, diesen 
Bereich intensiver abzuarbeiten. Diese für das Gesu ndheitsamt und wei- 
te Teile Deutschlands als Großereignis zu bezeichne nde Infektionsprob- 
lematik H1N1 hat den Bereich Gesundheitsschutz über  die Grenzen der 
personellen Kapazität hinaus belastet.  
 
 
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge 
 
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung sind eine rasche, aktive Entdeckung von 
Neuerkrankungen  und eine schnell einsetzende konsequente Therapie  der 
Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermitte lt die Kontaktpersonen  
von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anstec kungsquelle festzustellen 
und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. A lle Personen, die mit ei- 
nem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten, werde n je nach Intensität des 
Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrmals vorsorglich untersucht 
(Tuberkulin-Hauttest, ggf. immunologischer Bluttest  und / oder Röntgenauf- 
nahme). Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unt erschiedlich große Zahl 
von Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen  nach sich, je nach privater 
und beruflicher Aktivität der / des Erkrankten (z. B. in Schule, Universität, Be- 
trieb, Heim, etc.). Tbc-Erkrankte werden so lange überwacht, bis eine Reaktivie- 
rung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.  
 
Externe Kontaktpersonen werden an die zuständigen G esundheitsämter mitge- 
teilt. Bei Meldungen von externen Tbc-Patienten aus  Krankenhäusern in Müns- 
ter wird die Notwendigkeit von Umgebungsuntersuchun gen bei Mitpatienten 
und Personal geprüft, da die Diagnose oft erst im N achhinein gestellt werden 
kann. Falls bei medizinischem Personal in Krankenhä usern eine Infektionsge- 
fahr bestand, werden Untersuchungen bei den dortige n Betriebsärzten veran- 
lasst. Mitpatienten aus  Münster werden vom Gesundheitsamt untersucht. 
 
Für jeden Erkrankungsfall werden umfangreiche mediz inische Befunde zu ver- 
schiedenen Zeitpunkten anonymisiert für die bundesw eite Auswertung elektro- 
nisch übermittelt. 
 
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr- 
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die 
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika 
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten.   Die Mitarbeit über einen 
so langen Zeitraum ist oft problematisch, insbesond ere, wenn keine subjektiven

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 41  
Beschwerden mehr bestehen. Durch den zunehmenden An teil von im Ausland 
geborenen Patienten entstehen zusätzliche Aufwände. 
 
 Die Zahl der Tbc-Neuerkrankungen lag 2009 im Rahmen der Vorjahre.  
 
 Die Zahl der Tbc-Infektionen, die mit den neuen im munologischen Blut- 
testverfahren festgestellt wurden und bei denen ein e vorbeugende Be- 
handlung mit einem Antibiotikum über 9 Monate empfo hlen wird, hat ge- 
genüber dem Vorjahr abgenommen, weil weniger offene Lungentuberku- 
losen und mehr geschlossene Tuberkulosen gemeldet w urden als im 
Vorjahr. 
 
 Daher ist auch die Zahl der Röntgenaufträge und der  Testungen gegen- 
über dem Vorjahr zurückgegangen.  
 
 
Tbc-Fürsorge 
 
 
 
2007 2008 2009 
Tbc- Neuerkrankungen      25    20    19 
Tbc-Infektionen *      17    38    12 
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlun-
gen * 
     11      9    13 
Neue Tbc-Verdachtsfälle         5      3      4 
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen  Tbc-
Fälle  am 31.12. ....  
 
   520 
 
  513 
 
  512 
Vorladungen 1.249 1523 1121 
Sprechstundenbesucher    426   719   452 
Befundeingänge  1.232 1381  1155  
Röntgenaufträge an radiologische Institute    423   420    288 
Tuberkulintestungen      155   210      72 
Interferongamma-Blutteste (ab Oktober 2007)         6   116      57 
 * im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen vom Gesundheitsamt festgestellt 
 
 
Neben der Reaktion auf gemeldete Tbc-Fälle werden g emäß § 36 Infektions- 
schutzgesetz vorsorgliche Untersuchungen auf Tbc be i Obdachlosen, Flüchtlin- 
gen und Asylbewerbern bei Aufnahme in eine Gemeinsc haftseinrichtung durch- 
geführt bzw. veranlasst.  
 
Da das Wissen über die Tuberkulose entsprechend der  Feststellung des Deut- 
schen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulos e immer mehr abnimmt, 
berät das Gesundheitsamt auf Anfrage auch behandeln de Ärzte und Betriebs- 
ärzte. 
 
Die Auswirkungen der globalen Situation sind auch i n Deutschland spürbar – 
fast die Hälfte der Erkrankten ist im Ausland gebor en -, so dass effektive Kon- 
trollmaßnahmen sowie eine anhaltende Aufmerksamkeit  aufrecht erhalten wer- 
den müssen (DZK, Deutsches Ärzteblatt 1/2010). Besonderer Beachtung bedarf 
die Resistenz-Situation der Tbc-Bakterien, die in Deutschland (noch) stabil ist.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 42  
Das Gesundheitsamt Münster praktiziert weiterhin ei ne „aktive TBC-Fürsorge“ 
und verfolgt damit unverändert das Ziel, bei Kontak tpersonen durch Tuberkulin- 
testung und die neue Blutuntersuchung möglichst sch on Tbc-Infektionen zu 
diagnostizieren, um dann eine vorbeugende Behandlung zu veranlassen,  
bevor es zu einer Tbc-Erkrankung kommt. Hierdurch ist eine gute Präventi- 
onsarbeit gewährleistet. Die Rate der Tbc-Neuerkran kungen bezogen auf die 
Einwohnerzahl lag in Münster bisher in der Regel un terhalb des Mittelwertes 
von Nordrhein-Westfalen. 
 
 
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen  
 sexuell übertragbaren Krankheiten 
 
Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen ( STDs) stellen weltweit 
immer noch  ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem dar.  
 
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aids-/STD-Berat ung als besonderes Bera- 
tungsangebot , anonyme HIV-Untersuchungen  und die Koordination  von 
Prävention, Beratung und Versorgung zu Aids und and eren sexuell übertragba- 
ren Erkrankungen als Pflichtaufgaben der unteren Ge sundheitsbehörde finden 
sich im Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdien st (ÖGDG §§ 9, 15(2), 23) 
und im Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 19, 20(1) sowie §§ 3, 16, 17(4). 
 
Auch wenn es in Münster gelungen ist, die Zahl der HIV-Neudiagnosen auf 
niedrigem Niveau zu stabilisieren, besteht die Hera usforderung an eine nach- 
haltige Aidsprävention darin, Beratungs- und Unters uchungsangebote für HIV 
und andere sexuell übertragbare Erkrankungen sicher zustellen, die sowohl von 
der Allgemeinbevölkerung als auch von besonderen Zi elgruppen niedrigschwel- 
lig, anonym und überwiegend kostenlos in Anspruch g enommen werden kön- 
nen.  
 
      Mit  Einführung des HIV-Schnelltest  bietet das Gesundheitsamt  eine 
zusätzliche Untersuchungsmethode an, die besonders von Menschen in 
Anspruch genommen wird,  die das Testergebnis sehr schnell erfahren 
möchten. Dieser Test wird z.Z. zum Selbstkostenprei s angeboten. Das 
Land NRW prüft, die Kosten zu übernehmen.  
 
Im Rahmen der Einzelfallberatung , die sich an die Allgemeinbevölkerung, aber 
auch an spezielle Zielgruppen richtet, berät und be treut das Gesundheitsamt 
die Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlich en Problemen und klärt über 
gesundheitliche Risiken auf. Erkrankte, Infizierte oder vermeintlich/tatsächlich 
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia- 
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten.  Ziel ist die Stärkung der per- 
sönlichen Kompetenz im Umgang mit der Thematik.  Be i Bedarf werden Hilfe 
zur Verbesserung und Stabilisierung der jeweiligen Lebenssituation angeboten.  
 
      Besonderer Beratungsbedarf bestand im Jahr 20 09 bei Menschen, die 
selbst HIV-infiziert sind, oder mit einem infiziert en Partner/einer infizier- 
ten Partnerin zusammen leben zu folgenden Fragestellungen: 
 
• Information zu anderen sexuell übertragbaren Erkra nkungen, insbe- 
sondere Syphilis 
• Therapiemöglichkeiten bei einer HIV-Infektion

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 43  
• HIV-Infektion und Schwangerschaft 
• Schutzverhalten in Partnerschaften, in denen ein P artner/eine Part- 
nerin HIV-positiv oder an  Aids erkrankt ist 
                                       
Bei HIV-positiven Untersuchungsbefunden werden die Patienten/-innen zur 
weiteren Diagnostik und Therapie an die in Münster ansässigen Schwerpunkt- 
praxen für HIV und Aids oder an die HIV-Ambulanz de r Uni-Klinik vermittelt und 
erhalten auf Wunsch weitere soziale Beratung. Die s oziale Betreuung wird von 
der Diplom-Sozialpädagogin der Beratungsstelle ange boten; die enge Koopera- 
tion mit der Aids-Hilfe Münster e.V. ermöglicht eine Erweiterung des Angebots. 
 
Zur Behandlung von anderen STDs, insbesondere bei p ositiver Syphilisdiagno- 
se, besteht eine gute Kooperation mit Facharztpraxe n und der Dermatologi- 
schen Klinik der Universitätsklinik Münster. Wenn a ufgrund mangelnder 
Compliance  eine zeitnahe Behandlung nicht sicherge stellt werden kann, kön- 
nen unkomplizierte Erkrankungen im Gesundheitsamt behandelt werden. 
 
Notwendige medizinische Hilfen insbesondere für Sex arbeiterInnen ohne Kran- 
kenversicherung werden durch die Kooperation mit dem Projekt MMM (Malteser 
Migranten Medizin) sichergestellt.  
 
    
 
Aids-/STD-Beratung in Zahlen 
   
  
 
2007 2008 2009 
Aids-/STD-Beratungsgespräche 
davon 
persönliche Beratungsgespräche 
 telefonische Beratungsgespräche 
 
E-mail-Beratung/Anfragen 
Kurzanfragen  
1.969 
 
1.242 
   634 
 
1.930 
 
1.222 
   708 
 
2.312 
 
1468 
  844 
 
  167 
  961  
HIV- Antikörpertests 
davon 
 positiv 
 Frauen 
 Männer  
 
   595 
 
       2 
   285 
   310  
   561 
 
       3 
   261 
  300  
  640 
 
      3 
  302 
  338 
TPPA-Tests 
davon 
 positiv 
 Frauen 
 Männer  
 
     81 
 
       3 
     27 
     54 
 
    87 
 
      4 
    25 
    62  
    82 
 
      3 
    18 
    64  
weitere Untersuchungen 
(Go, Clamydien, Pilze, körperl. Unters…..) 
     49     55     67 
Therapien      11       3      6 
Weiterleitung an Facharztpraxen         7       9    14 
 
 
Im Jahr 2009 wurde das Angebot der Aids-/STD-Beratu ngsstelle gegenüber 
dem Vorjahr vermehrt nachgefragt:   
Die Zahl der persönlichen Beratungsgespräche stieg um 19,8% auf 2.312, hin- 
zu kommen 961 Kurzanfragen und 167 Beratungsanfrage n per e-mail. Auch bei 
den HIV-Antikörpertests ist ein Anstieg von 14% zu verzeichnen.  Der Zu-

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 44  
gangsweg erfolgt hauptsächlich über Informationen a us dem Internet oder auf 
Empfehlung von Bekannten. Es zeichnet sich ein Tren d ab, dass auch bei Di- 
agnosen von anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen immer öfter die Wei- 
tervermittlung zu Facharztpraxen erforderlich ist. 
 
Zielgruppenspezifische Prävention: 
Nach wie vor sind Männer, die Sex mit Männern haben , die am häufigsten von 
einer HIV-Neudiagnose betroffene Gruppe. Mit dem Zi el, Neuinfektionen zu 
minimieren, wurden zwei Kooperationsprojekte mit de r Aids Hilfe Münster e.V. 
geplant und umgesetzt. 
 
  Sauna- Projekt  
            Das Sauna-Projekt ist ein zielgruppensp ezifisches Präventionsprojekt 
für Männer mit Mann-Mann-Kontakten. Seit September 2008 bietet das 
Gesundheitsamt in Kooperation mit der Aids-Hilfe Mü nster und einem 
Saunabetrieb einmal im Monat ein 2-stündiges Beratu ngs- und Untersu- 
chungsangebot vor Ort an. 2009 konnten 5 Termine angeboten werden. 
 Es wurden 14 Beratungen und Untersuchungen auf HIV -und Syphilis 
durchgeführt.  Die Ergebnismitteilung erfolgte ausn ahmslos im Gesund- 
heitsamt. 
 
 
       IWWIT-Testwochen 
            Im Rahmen der  von der Deutschen Aids Hilfe deklari erten Testwochen 
für Männer mit Mann-Mann-Kontakten wurden an drei A benden Bera- 
tungen und Untersuchungen (auch HIV-Schnelltest) in  den Räumen der 
Aids-Hilfe Münster e.V. angeboten. 
 
Weitere Präventionsaktivitäten in 2009: 
Aufgrund der erhöhten und komplexer gewordenen Bera tungsnachfrage und 
extrem eng bemessener personeller Ressourcen, musst en 2009 insbesondere 
Abstriche bei den in der Vor- und Nachbereitung zei taufwendigen schulischen 
Präventionsveranstaltungen in Kauf genommen werden.  Während im Vorjahr 
19 Veranstaltungen in Schulen stattfanden, waren es 2009 nur noch 3. 
Die Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschich te konnten auf Vorjah- 
resniveau gehalten werden.  
 
 Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,  
 Multiplikatorenfortbildungen etc.  
 - 38 Veranstaltungen, davon 3 in Schulen 
 
 Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko 
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem 
 
 Aktivitäten zum Welt-Aidstag in Kooperation mit de r Aids-Hilfe Münster 
e.V. 
 
 Aids-Prävention zu Karneval in Kooperation mit der  Aids-Hilfe Münster 
e.V. und der Taxizentrale 
 
 Aids-Prävention für Menschen mit Migrationsvorgesc hichte 
o in Stadtteilgruppen 
o in Sprachkursen 
o bei Frauenfrühstücksrunden

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 45  
Erfolgreiche Aids-Prävention muss einen Bezug zur L ebenswirklichkeit der Ad- 
ressaten haben. In Schulen, aber auch bei Menschen mit Migrationsvorge- 
schichte, hat es sich bewährt, vorhandene Strukture n wie Gesundheitstage, 
Stadtteilgruppen, Sprachkurse etc. zu nutzen und In formationen zu  Aids/STD 
im Kontext allgemeiner Gesundheitserziehung zu vermitteln. 
 
Kooperation und Koordination: 
Aids-Prävention ist im wesentlichen Aufgabe der Kom munen und Kreise. Das 
Land NRW hat 2007 über den Weg der Kommunalisierung  von Landesmitteln 
beschlossen, die Landesförderung für die Aids-Hilfe n und für die Youthworker 
den Kommunen als pauschale Zuwendung zur Verfügung zu stellen. Die Höhe 
der Pauschale ist immer noch nicht abschließend gek lärt. Für die Jahre 2007 
und 2008 und auch für das Jahr 2009 ist keine Kürzu ng der Mittel gegenüber 
den Vorjahren erfolgt. 
 
  Im Rahmen des Kommunalisierungsprozesses war das Gesundheitsamt 
Münster in der vom Ministerium für Arbeit, Gesundhe it und Soziales ein- 
berufenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung fachlicher Standards für die 
Aids-Prävention NRW vertreten. 
 
      Das Gesundheitsamt Münster ist in der vom Min isterium für Arbeit, Ge- 
sundheit und Soziales einberufenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines 
Konzeptes zur Weiterentwicklung der Aids-Prävention In NRW vertreten. 
 
Ein wichtiger Kooperationspartner im Präventionsber eich ist die Aids-Hilfe 
Münster e.V.. Auch die psychosoziale Betreuung HIV- Infizierter und Aids-
Kranker wird schwerpunktmäßig von der Aids-Hilfe e.V.  geleistet. Die Stadt 
Münster fördert die Aids-Hilfe Münster e.V. mit ein em jährlichen Pauschalzu- 
schuss von 147.820 €, nachdem dieser im Zuge der Ha ushaltsberatungen 2008 
um 20.000 € erhöht wurde.  
 
 
4.2 Hygieneüberwachungen 
 
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor- 
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge- 
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die 
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu 
schützen. Die Arbeit des Gesundheitsamtes findet in  regelmäßigen Begehun- 
gen der Einrichtungen statt. Im Zuge dieser Ortster mine werden die Räumlich- 
keiten besichtigt, Hygienepläne überprüft und eine gezielte Beratung und Auf- 
klärung  der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der notw endigen Hygiene- 
standards und geeigneter präventiver Maßnahmen durchgeführt. 
 
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche  Einrichtun- 
gen , z. B. 
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun- 
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, 
Arztpraxen 
- sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier- 
cing-Studios, Tätowierer etc.) 
- Alten- und Pflegeheime

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 46  
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche 
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten 
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens 
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser 
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen 
- Badeeinrichtungen 
 
 Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung  
 (einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)   
 
 2007 2008 2009 
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, 
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun- 
gen, Gemeinschaftsunterkünfte 
 
 
116 
 
 
96 
 
 
101 
Sonstige Einrichtungen 
(Schulen, Kindergärten, Tageskliniken, Behinderten- 
heime, etc.) 
 
139 
 
122 
 
 
110 
 
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas- 
ser 
- zentrale Wasserversorgungsanlagen 
- Kleinanlagen 
- Hausinstallationen  
- Regenwasserversorgung 
 
 
    9 
874 
150 
  - 
 
 
    9 
370 
191 
   - 
 
 
    4 
303 
151 
   - 
Schwimmbäder und Saunabetriebe   28   36   10 
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern (Labore) 
 
   11 
 
    7 
 
    7 
 
 
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten 
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens, 
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men- 
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist, 
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen Hy- 
gienevorschriften besonders wichtig.  
 
In Münster wird die Überwachung der Altenpflegeheime und der Krankenhäuser 
seit vielen Jahren als eine wichtige Aufgabe mit ho her Priorität wahrgenommen. 
Während in den Altenpflegeheimen periodisch wiederk ehrend gleiche Bereiche 
überprüft werden, ist dies in den großen Kliniken m it ihren sehr unterschiedli- 
chen Bereichen so nicht möglich. Deswegen werden do rt seit Jahren themen- 
zentrierte Kontrollen vorgenommen, wobei in der Reg el die neueste und aktuell 
erschienene RKI-Richtlinie (Richtlinie für Krankenh aushygiene und Infektions- 
prävention, herausgegeben vom Robert Koch-Institut,  Berlin) thematisiert wird. 
Es werden Checklisten entwickelt und die Überwachun g standardisiert vorge- 
nommen. Der durch das Infektionsschutzgesetz ab 200 1 neu als Aufgabe hin- 
zugekommene Bereich der Überwachung ambulanter medi zinischer Einrichtun- 
gen wie ambulanter Operateure, Endoskopierer, Arzt- , Zahnarzt und Heilprakti- 
kerpraxen wurde risikobasiert priorisiert und auch dort werden nach Auffälligkei- 
ten Begehungen mit Checkliste (nach RKI-Richtlinie) durchgeführt. 
 
Durch gezielte und für die Einrichtungen aufbereite te Informationen und Bera- 
tungen (Internetauftritt, Musterhygienepläne, etc.)  versucht die Abteilung Infek- 
tionsschutz und Umwelthygiene, die Einrichtungen zu  befähigen, die Anforde- 
rungen an die Hygiene selbst zu verbessern und ihre r Eigenverantwortung ge- 
recht zu werden. Gleichwohl bleiben die Begehungen, die Beratungen und Kon-

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 47  
trollen vor Ort nach wie vor extrem wichtig, da hie r bei der konkreten Betrach- 
tung der Details doch immer wieder Fehler festgeste llt werden können, die 
möglicherweise erhebliche Auswirkungen für die Gesundheit der Betreuten oder 
Patienten haben können. 
 
  Als bedeutender Schwerpunkt aus hygienischer Sicht wurde im Jahr 
2009 der Kernbereich Raumklima in Schulen  gesehen. Um Hinweise 
über die Güte der Raumluft von Schul- und Klassenrä umen zu erhalten 
und den Ursachen von häufigen Beschwerden auf den G rund zu gehen, 
wurde vom Gesundheitsamt Münster im Jahr 2009 ein C O2-Projekt an- 
gestoßen. Dieses Projekt soll Aufschlüsse bringen ü ber CO2-Gehalte 
und Raumklima in Klassenräumen in Schulen und im we iteren Hilfestel- 
lung leisten, um ein gutes Raumklima zu gewährleisten.  
 
 In 3 Schulen wurden Raumklima- und CO2-Messungen w ährend des 
Unterrichtes durchgeführt. Die Messungen fanden in Gebäuden unter- 
schiedlichen Alters und Typs sowie in Klassen versc hiedener Altersjahr- 
gänge und mit unterschiedlicher Belegungsdichte (Pe rsonen- 
zahl/Raumvolumen) statt. Gemessen wurde in der Heiz periode. Die Un- 
tersuchungen wurden im Februar 2010 abgeschlossen. Die Ergebnisse 
werden analysiert und in einem weiteren Schritt publiziert. 
 Ein Flyer wird mit Lüftungsempfehlungen für Unterr ichtsräume und Wis- 
senswertem über Raumklima und CO2 veröffentlicht.  
 
 Ohne alle Ergebnisse vorwegzunehmen kann gesagt we rden, dass bis- 
herige Studien zeigen: Im Unterrichtsverlauf wächst  in der Regel die 
CO2-Konzentration der Atemluft über das seit langem  akzeptierte Maß 
von 1.000 ppm (parts per million) hinaus an. Auch d ie gerade noch laut 
DIN 1946 zu tolerierende Grenze von 1.500 ppm wird vielfach verletzt. 
Schon lange ist bekannt, dass die Zahl von 1.000 pp m CO2 die Grenze 
bildet, von der an Unwohlsein, Kopfschmerz, Unaufme rksamkeit bis hin 
zu Konzentrationsstörungen zunehmend häufiger auftr eten. Es kann 
beim Gesundheitsamt ein Messgerät ausgeliehen werde n, um den CO2-
Verlauf während der Unterrichtsstunden zu erfassen und zu bewerten. 
 
 Bei steigenden Kohlendioxidkonzentrationen in der Raumluft ist im Übri- 
gen zu erwarten, dass - sofern entsprechende Quelle n im Raum vor- 
handen sind - auch ein Anstieg von weiteren gasförm igen Verbindungen 
in der Raumluft zu beobachten ist. Gezieltes Lüften  zum Zwecke des 
Austausches "verbrauchter Luft" senkt somit auch an dere - möglicher- 
weise vorhandene - Raumluftbelastungen und stellt e in einfaches und 
wirkungsvolles Mittel zur (Teil-)Verbesserung der s chulischen Arbeits- 
und Gesundheitssituation dar. 
 
 Die Lösung heißt also: Fenster öffnen. Bereits zwe i- bis dreiminütige 
Lüftungspausen zur Hälfte jeder Unterrichtsstunde -  ergänzt um fünf Mi- 
nuten Lüftungspause zur Teilung von Doppelstunden -  verbessern die 
Arbeitssituationen im Unterricht entscheidend. Der Dank für die frische 
Luft lautet: erhöhte Aufmerksamkeit bei gleichzeiti g geringerer Bean- 
spruchung der Schüler (gemessen über die Herzfreque nz), geringerer 
Lärmpegel und intensivere, an den Inhalten des Unte rrichts orientierte 
Kommunikation.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 48  
 
 Dieses Projekt des Gesundheitsamtes soll dazu beit ragen, Orientie- 
rungshilfen zum Lüften zu geben, um die Behaglichke it und somit auch 
die Leistungsfähigkeit der Schüler und der Lehrkräf te im Unterricht in 
den Schulen zu verbessern. Die gewonnenen Erfahrung en mit dem 
Raumklima und dem CO2 sind über Multiplikatoren (z.  B. Lehrpersonen 
und Schüler) weiter zu vermitteln.  
 
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die 
Überwachung der  Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster.  Alle Wasser- 
versorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Do kumentation der Was- 
serqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflichte t. Abweichungen sind dem 
Gesundheitsamt anzuzeigen.  
 
 Das in den Vorjahren erarbeitete Beratungs- und Übe rwachungspro- 
gramm auf der Grundlage geeigneter stichprobenartig er Kontrollen für 
die Überwachung von Anlagen der Hausinstallation , aus denen Was- 
ser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, wurde wei terhin intensiv um- 
gesetzt. Bei der Überwachung der Hausinstallationen  war in den bishe- 
rigen Untersuchungen nicht selten ein vermehrtes Le gionellenwachstum 
und/oder Pseudomonadenwachstum festzustellen. Diese  Keime stam- 
men weit überwiegend von Biofilmen auf Werkstoffen,  die mikrobielles 
Wachstum unterstützen. Gesamtziel der Überprüfung u nd Überwachung 
durch das Gesundheitsamt bleibt, durch gesicherte K ontrolle der Trink- 
wasser-Hausinstallation präventiven Gesundheitsschutz zu betreiben. 
 
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen  der Trinkwasserver- 
sorgungsanlagen stehen die Mitarbeiter/Innen des Ge sundheitsamtes den An- 
lagenbetreibern beratend zur Seite. Dies gilt sowoh l für die Betreiber von Klein- 
anlagen und Anlagen der Hausinstallation als auch f ür die Stadtwerke Münster 
GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne mit d em Gesundheitsamt 
abgestimmt haben.  
 
 Die jährlichen Differenzen bei den Besichtigungen der Krankenhäuser, 
Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten etc. lassen  sich mit der unter- 
schiedlichen Zahl der anlassbezogenen zusätzlichen Besichtigungen (z. 
B. Überprüfungen von Beschwerden, Auffälligkeiten) durch das Ge- 
sundheitsamt erklären. Der leichte Rückgang der Fal lzahlen in diesem 
Bereich im Jahr 2009 lässt sich auch mit zeitlich s ehr aufwändigen und 
intensiven Infektionschutztätigkeiten (Stichwort „N eue Grippe“) begrün- 
den. Dies gilt ebenfalls für Begehungen von Schwimm bädern und Sau- 
nabetrieben. Im Bereich der Schwimmbäder kam noch h inzu, dass eini- 
ge Einrichtungen als Folge des Bäderkonzepts der Stadt Münster saniert 
und umgestaltet wurden und deshalb erst nach Fertig stellung begutach- 
tet werden. 
 
 Der Rückgang der Fallzahlen bei der Besichtigung d er Kleinanlagen zur 
Versorgung mit Trinkwasser ist in Personalreduzieru ngen und Arbeits- 
schwerpunktverschiebungen (Stichwort: „Neue Grippe“ ) begründet. 
Deshalb konnten im Jahr 2009 nur 303 Trinkwasser-Kl einanlagen be- 
sichtigt werden.

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 49  
 Der Ausfall der Fördermaßnahmen von Regenwassernut zungsanlagen 
(RWNA) durch das Land NRW ab Ende 2006 hat zur Folg e, dass kaum 
noch RWNA gebaut und dem Gesundheitsamt Münster ang ezeigt wer- 
den.  
 
 
4.3 Umweltmedizin 
 
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d  
  Planungsverfahren 
 
Das Gesundheitsamt prüft und beurteilt in Zusammena rbeit mit dem Bauord- 
nungsamt  Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen  von  Krankenhäu- 
sern, Heimen, Schulen, Kindergärten, Lüftungsanlage n usw. unter unwelthygie- 
nischen, gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene und der Gesund- 
heitsvorsorge bereits bei der Planung derartiger Ei nrichtungen Rechnung ge- 
tragen werden.  
 
Das Gesundheitsamt erstellt Stellungnahmen aus gesu ndheitlicher (gesund- 
heitsvorsorglicher) Sicht, die die Stadt Münster im  Rahmen von Genehmi- 
gungs- und Sanierungsverfahren  abzugeben hat, wenn durch das Vorhaben 
gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt wer den. In diesen Fällen be- 
gutachtet das Gesundheitsamt die gesundheitliche Ve rträglichkeit des Vorha- 
bens, z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren nac h dem Bundesimmis- 
sionsschutzgesetz, nach dem Gesetz über Umweltvertr äglichkeitsprüfung oder 
auch in Genehmigungsverfahren für Labore nach dem Gesetz zur Regelung der 
Gentechnik.  
 
 
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren  
 
 
 
2007 2008 2009 
Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutz- 
recht (BImSchG) 
  22   16   22 
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 134 120 131 
Genehmigungen nach Infektionsschutzgesetz 
(IfSG, Laboratorien) 
  11     3     7 
Genehmigungen nach GenTG      1     3     2 
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif- 
ten 
 
   39 
 
  36 
 
  33 
 
   
 
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 
 
Umweltmedizinische Beratungen, Informationen und St ellungnahmen für die 
Bevölkerung Münsters über mögliche Umwelteinflüsse und wie diese vermieden 
werden können, sind ein wichtiges gesundheitspoliti sches Anliegen der Stadt 
Münster. 

Die umweltmedizinische Beratung bietet durch Inform ation und Beratung (so- 
wohl persönlich als auch telefonisch) Hilfestellung  bei umweltmedizinischen

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 50  
Problemen. Sie richtet sich vor allem an diejenigen , die sich durch Umweltein- 
flüsse aus der häuslichen oder sonstigen näheren Um gebung in ihrer Gesund- 
heit beeinträchtigt fühlen. 
 
Das Gesundheitsamt beurteilt z. B. mögliche Gesundh eitsgefahren durch akute 
Schadstoffbelastungen der Innen- und Außenluft, dur ch Schimmelpilze in In- 
nenräumen oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durc h Mobilfunk, Gesund- 
heitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Beraten we rden städtische Ämter und 
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherr en, Ingenieure und Architek- 
ten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen. 
 

 
 Schimmelpilz-Netzwerk 
 
Netzwerk zur Beratung und Sanierung bei Schimmelpil zproblemen. Hier 
findet eine Mitwirkung statt in einem neuen Netzwer k, in dem zahlreiche 
Institutionen (Stadt Münster, Mietervereine, Wohnba ugesellschaften, 
Sachverständige, Sanierungsbetriebe, Verbraucherzen trale) vertreten 
sind.  
 
Das Netzwerk Schimmelpilze ist eine Arbeitsgemeinsc haft von Fachleu- 
ten aus unterschiedlichen Berufszweigen, die sich gemeinsam  mit Lö- 
sungsmöglichkeiten von Schimmelpilzproblemen und de ren Folgeer- 
scheinungen befassen. 
 
In der Praxis heißt dies: Ein Schimmelbefall muss i n einer vorhandenen 
Bausubstanz eventuell gesucht und festgestellt werd en. Die Art des Be- 
falls und die Auswirkungen auf die Bausubstanz, Umw elt und Gesund- 
heit werden untersucht. Durch gemeinsame Betrachtun g der im Netz- 
werk Schimmel mitwirkenden Fachleute werden geeigne te Maßnahmen 
zur Beseitigung und Verhinderung weiterer Schäden e ntwickelt. Schä- 
den werden durch kooperierende Unternehmen sachgere cht beseitigt. 
Zusätzlich werden evtl. auftretende rechtliche Frag en von kompetenten 
Juristen geklärt. 
 
Schimmelpilze bilden einen wichtigen ökologischen B estandteil in unse- 
rer natürlichen Umwelt. Aufgrund ihrer mannigfaltig en Stoffumwandlun- 
gen ist diese Gruppe von Mikroorganismen für den Me nschen unver- 
zichtbar. In unseren Wohn- und Arbeitsräumen ist jedoch das Wachstum 
und die Verbreitung von Schimmelpilzen über das natürliche Maß hinaus 
sowohl aus ästhetischen wie auch gesundheitlichen G ründen nicht ak- 
zeptabel.  
 
Schimmelpilzbefall beschränkt sich heute bei weitem  nicht mehr nur auf 
die bekannten Stockflecken im Bad, sondern findet s ich auch in Wohn- 
und Arbeitsräumen, insbesondere dort, wo bautechnis ch wie auch kon- 
struktiv nur mangelhafte Lüftungs- und Beheizungsmö glichkeiten beste- 
hen (z. B. Raumnischen, Möbel); muffiger Geruch, sc hlechtes Raumkli- 
ma und Stockflecken sind die Folge.  
 
 Die umweltmedizinische Bewertung von Schimmelpilzb efall in Innen- 
räumen ist vielschichtig und beim derzeitigen Stand  der Erkenntnisse 
nicht nur mikrobiologisch noch schwer zu definieren . Die gesundheitli-

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 51  
chen Beeinträchtigungen sind beträchtlich von der individuellen Konstitu- 
tion der Gebäudenutzer (z. B. Allergiker, immungesc hwächte Personen) 
abhängig. Ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzbef all in Innen- 
räumen und akuten wie schleichenden, allergischen s owie respiratori- 
schen Erkrankungen kann jedoch nicht ausgeschlossen  werden, so 
dass im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge eine be stmögliche Ver- 
meidung mikrobieller Befallsherde in Innenräumen an gestrebt werden 
muss.  
 
Das Netzwerk Schimmel unterstreicht in diesem Zusam menhang die 
Notwendigkeit einer umfassenden, sachverständigen U rsachenanalyse 
(Gebäudeanamnese, Bauphysik) und mikrobiologischen Gefährdungs- 
abschätzung (Intensität, Art und mögliche Gesundhei tsrisiken), die eine 
angemessene, interdisziplinär getragene Bewertung u nd Abwägung der 
bautechnischen, wirtschaftlichen und mikrobiologisc hen Gegebenheiten 
ermöglicht sowie die sanierungstechnischen Möglichk eiten für eine 
nachhaltige, gesunde Wohnraumhygiene aufzeigt.  
 
 
 
Umweltmedizinische/umwelthygienische Beratungen und Stellungnahmen  
 
 2007 2008 
 
2009 
 
Umweltmedizinische Beratungen (meist telefo- 
nisch) 
2.290 2.205 2.199 
Stellungnahmen zur Technik in Krankenhäusern      71      57      57 
Stellungnahmen zur Schulhygiene    102      56      88 
Stellungnahmen zur Wohnungshygiene und 
Hygiene in öffentlichen Gebäuden 
     66      64      50 
Stellungnahmen zu aktuellen Umweltbelastun- 
gen 
     14        6      16 
Stellungnahmen zur Problematik von Altlasten      14        6        1 
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem 
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
     26 
 
     38 
 
     29 
 
Die Stellungnahmen/Beratungen erfolgen persönlich o der schriftlich, oft nach 
vorhergehender Ortsbesichtigung. Das telefonische B eratungsangebot ( Um- 
weltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich in 
Anspruch genommen. 
 
Die Verschiebungen bei den Fallzahlen der Stellungn ahmen zur Technik in 
Krankenhäusern oder auch zur Schulhygiene hängen z.  B. mit durchaus diver- 
gierenden Neu- und Umbaumaßnahmen in den Einrichtun gen (Förderungen, 
Sanierungsplanungen) zusammen. 
 
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der  Bevölkerung durch regel- 
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2009 waren u. a.  
 
 Schulhygiene (Innenraumluft, CO2-Projekt) 
 
 Schimmelpilz-Netzwerk

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 52  
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe 
 
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer- 
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln 
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren 
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio- 
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dient vor- 
rangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen Be standszahlen wird die 
Kontrollintensität den jeweiligen Risiken angepasst. 
 
 
 Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Gefahrstoffverkehrs 
 
 
 
2007 2008 2009 
Gutachten zu Apothekenbauplänen   12     9    3 
Apothekenbetriebserlaubnisse     4     5    4 
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken    23   31  51 
Erlaubniserteilungen Versandhandel     3     5    4 
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen     4     7    5 
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten- 
heimen 
    2      -    1 
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln 
  72     9    6 
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe      3   44  35 
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti- 
schen Produkten 
  10     5  38 
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen*  137 127   - 
Überwachung klinischer Prüfungen*   20   14   -   
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei 
Ärzten und auf Krankenhausstationen 
    5     5  27 
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen)      -      -   - 
Ordnungsrechtliche Maßnahmen    72     2    7 
* Aufgabe wird seit 11/2008 zentral für NRW durch die Stadt Düsseldorf wahrgenommen 
 
 
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln  gehören, gelten zum Schutz 
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku- 
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel 
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die 
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.  
 
Schließlich werden  Erlaubnisse zum Einzelhandel  mit Gefahrstoffen  erteilt 
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.   
 
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.  
 
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit 
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi- 
alpharmazeutische Aufgaben  wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung, 
Information und Beratung der Bevölkerung über einen  verantwortlichen Um- 
gang mit Arzneimitteln.  
 
 Aufgrund der seit Oktober 2009 einsetzenden H1N1-G rippeimpfungen 
erfolgte durch den Amtsapotheker die Verteilung des  kontingentierten 
Impfstoffes über Apotheken im Stadtgebiet von Münst er. Hierbei waren

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 53  
aufgrund einer zeitweiligen Mangelsituation Strateg ien zur Herstellung 
einer sachgerechten Verteilung zu entwickeln. 
 
 
4.5 Gesundheitsfachberufe 
 
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die 
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich- 
keit für die Durchführung der  staatlichen Prüfungen in den nichtärztlichen Heil- 
berufen oder auch sog. Gesundheitsfachberufen und d ie Erteilung von Erlaub- 
nissen zur Führung der Berufsbezeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung 
der Landesregierung den Gesundheitsämtern übertrage n worden. Im Vorder- 
grund der Arbeit steht nicht die hoheitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion, 
sondern der Gedanke der Qualitätssicherung in der Berufsausübung. 
 
In der Medizinaldatei  werden die Angehörigen der verschiedenen Berufsgru p- 
pen erfasst; in Münster tätige Ärzte, Zahnärzte und  Apotheker werden dem Ge- 
sundheitsamt durch die Kammern gemeldet und die hie r tätigen Angehörigen 
der Gesundheitsfachberufe müssen sich nach dem Gese tz über den öffentliche 
Gesundheitsdienst eigenständig beim Gesundheitsamt an- und abmelden.  
 
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen  in den 
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver- 
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Vielzahl der  in der Stadt angesiedelten 
27 
 Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen Beru fsgruppen zusammen- 
hängt. 
 
   
 Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung 
 
 2007 
 
2008 2009 
Diätassistent/-in   36   16   31 
Gesundheits- und Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 239 217 252 
Krankenpflegehelfer/-in   13   17    13 
Physiotherapeut/-in 179 153  157 
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in   46   59    47 
Logopäde/-in   14   14    12 
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in   36   40    59 
Ergotherapeut/-in 120   86    82 
Rettungsassistent/-in 129 104    92 
Orthoptist/-in     0     8      0 
Hebamme/Entbindungspfleger   14     1      7 
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-i n 
Psychiatrie 
    5     0      0 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst     0     1     19 
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger 
Intensivpflege und Anästhesie 
  34   24     25 
Podologe/in     0     0      0 
Hygienekontrolleur/-in      0     0      0 
Summe  865 740   796

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 54  
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions- 
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern .  
 
 
Erlaubnisse nach § 44 IfSG 
 
  2007 2008 2009 
 
Erlaubnisse  für Tätigkeiten  mit Krankheitserregern  
 
     7 
 
    3 
 
     2 
 
 
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich 
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund- 
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder, wählt 
z. T. die schriftlichen Prüfungsaufgaben aus, kümme rt sich um die rechtsgültige 
Durchführung der Prüfung und stellt den Prüfungsaus schussvorsitzenden, der 
auch an Prüfungen teilnimmt. Dies ist in der Regel eine Ärztin / ein Arzt des 
Gesundheitsamtes oder der Amtsapotheker für die PTA -Ausbildungen. Soweit 
es nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen m öglich ist, werden hier- 
für auch ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  im Rahmen eines freien 
Dienstvertrages eingesetzt.  
 
 Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in der  Zuständigkeit  
 des Gesundheitsamtes 
 2007 2008 2009 
Anzahl Schulen      25      26      27 
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung  
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer) 
     38      38      36 
Anzahl Prüflinge 
davon 
1.474 1.313 1.558 
Diätassistent/-in       43      16      37 
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger     276    280    273 
Krankenpflegehelfer/-in       14      17      15 
Physiotherapeut/-in     201    146    167 
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in       54      65      55 
Logopäde/-in       14      14      13 
Ergotherapeut/-in     124      92      96 
Orthoptist/-in*        0        8        0 
Rettungsassistent/-in     123    103      98 
Rettungssanitäter/-in     351    370    414 
Rettungshelfer/-in     181    139    288 
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in       39      39      61 
Hebamme/Entbindungspfleger*       15        0      15  
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in 
Psychiatrie*   
       5        0        0 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst*          0        1        1 
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und 
Anästhesie  
     34      23      25 
      * Lehrgänge finden nicht jährlich, sondern in größer en Zeitabständen statt

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 55  
5. Gesundheitshilfen 
 
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen 
 
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und 
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten 
hält die Stadt Münster den sozialpsychiatrischen Di enst vor. Für psychisch auf- 
fällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumente n illegaler Drogen mit psy- 
chischen Auffälligkeiten bietet er besondere zielgr uppenspezifische Hilfen an. 
Für Krisen an Wochenenden steht der mit städtischen  Mitteln finanzierte koope- 
rative Krisennotdienst zur Verfügung.  
 
Die Aufgaben der Psychiatriekoordination sind unter  Ziffer 1.3 (zum Produkt 
„Übergreifende Gesundheitsförderung“) und die „Kinder- und Jugendpsychiatri- 
schen Hilfen“ unter Ziffer 2.4 (zum Produkt „Kinder - und Jugendgesundheit“) 
dargestellt. 
 
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst  
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die weiterhin steige nde Inanspruchnahme des 
Sozialpsychiatrischen Dienstes:  
 
 Daten Sozialpsychiatrischer Dienst* 
 
 
  
 
2007 2008 2009 
Klienten insgesamt  
davon  
    Frauen 
    Männer  
     
  
1.753 
 
   840 
   889 
     24 
1.778 
 
    871 
    905 
        2 
1.893 
 
   966 
   906 
     21 
 
Erstkontakte 
davon 
    Frauen 
    Männer  
     
 
   836 
   347 
   361 
   128 
 
    905 
    423 
    403 
      79  
   902 
   391 
   380 
   131 
 
Hausbesuche 
 
1.149     949  1.139 
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 
 
   862     849     838 
Betreuungsanregungen / Gutachten /  
Stellungnahmen 
 
     88     285     497 
Kriseninterventionen 
 
     90       73       65 
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe 
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle) 
   403 
 
    293     448 
 * einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie  
 
 
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort 
 
Das Gesundheitsamt hält weiterhin ein Abstinenz-ori entiertes Hilfsangebot für 
Konsumenten illegaler Drogen vor, jetzt eingebunden  in den Sozialpsychiatri- 
schen Dienst. Im Rahmen von  „Therapie und Hilfe sofort“  werden behand-

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 56  
lungswillige Klienten in den qualifizierten Entzug,  ggf. mit nachfolgender Ent- 
wöhnungsbehandlung vermittelt oder ihnen werden son stige Unterstützungen 
und Hilfen angeboten. Das Angebot richtet sich vor allem an junge Drogenab- 
hängige, deren Motivation noch sehr labil ist, die durch lange Warte- und Ver- 
mittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt zu den 
klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.  
  
 
 Therapie und Hilfe sofort 
 
 
 
2007 2008 2009 
Soforthilfe-Sprechstunden 
 
49 52  48 
Hilfesuchende  (Interessierte Personen) 
davon  
- Frauen 
- Männer 
 
24 
 
  5 
19 
   
21 
 
   4 
 17  
 13 
 
   3 
 10 
 
Ergebnis der Beratungen 
- Vermittlung in qualifizierten Entzug mit anschlie- 
ßender Entwöhnung 
- Vermittlung in den qualifizierten Entzug 
- Vermittlung in die ambulante Therapie 
- Vermittlung in die Substitution 
- Kontaktherstellung zu anderen Einrichtungen  
- Beratungsgespräch  
 
 
  3 
 
  6 
  1 
  0 
  5 
  9 
 
  4 
 
  2 
  0 
  0 
  0 
15 
 
   2 
 
   2 
   0 
   0 
   3 
   6 
 
 
 
 
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden 
 
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy- 
chosoziale  Krisennotdienst  zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht 
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten. 
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot- 
dienst des  AK Psychiatrie geregelt, die Organisation obliegt d em Gesundheits- 
amt.  
 
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den  Notdienst jeweils von 
Freitag 20.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr telefonisch ü ber die Telefonseelsorge 
oder über die LWL-Klinik Münster erreichen. Je eine  Ärztin oder ein Arzt sowie 
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen  oder klinischen Bereich 
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera- 
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen 
werden kann.

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 57  
 Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden  
 
  
 
2007 2008 2009 
Anzahl Einsätze 
davon  
   	
	

 
    Frauen 
    Männer  
     
  
535 
 
233 
 
359 
175 
     1 
535 
 
189 
 
374 
156 
     5 
 529 
 
 167 
 
 340  
 176 
   13 
 
Die Zahl der Einsätze des Krisennotdienstes hat sic h seit 2007 recht konstant 
auf einem ggü. den Vorjahren mehr als doppelt so ho hem Niveau eingestellt. 
Die Zahl der Hausbesuche folgt diesem Trend mit stärkeren Schwankungen. 
 
Dies führte zur Weiterentwicklung der Finanzierung und Organisation gemein- 
sam mit dem Arbeitskreis Psychiatrie und der LWL-Kl inik Münster (vgl. 1.3 Psy- 
chiatriekoordination). 
 
Der städtische Zuschuss lag in 2009 bei ca. 42.000 €. 
 
 
5.2 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt 
 
Auch im Jahr 2009 stellte das Projekt Familienhebam me einen wichtigen Bau- 
stein im Bereich der aufsuchenden Gesundheitshilfen  dar. Zwei Familienhe- 
bammen übernahmen die Betreuung von 95 Frauen im ge samten Stadtgebiet. 
Die Vermittlung erfolgte über die Entbindungsklinik en, niedergelassene ÄrztIn- 
nen, Schwangerschaftsberatungsstellen und den Kommunalen Sozialdienst des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Ina nspruchnahme dieses 
Betreuungsangebotes durch den Kommunalen Sozialdien st hat dabei in 2009 
noch einmal zugenommen. Dabei handelte es sich häuf ig um Fälle, in denen 
eine besondere Problematik, wie Drogenkonsum der Mu tter, vorlag und das 
Thema Kinderschutz im Vordergrund stand. Regelmäßig e Fallbesprechungen 
im Gesundheitsamt und die Teilnahme an Hilfeplanges prächen mit dem Kom- 
munalen Sozialdienst unterstützten eine umfassende Hilfestellung. Der Einsatz 
der Hebammen konnte dabei sicher dazu beitragen, Ki nder in ihren Familien zu 
belassen. Gleichzeitig stellten aber gerade diese F älle für die Hebammen eine 
besondere Herausforderung und Belastung dar. Es wur de deutlich, dass nur 
zwei Hebammen auf Dauer diese Verantwortung nicht t ragen können und auch 
die angestrebte Zahl von 140 betreuten Frauen so ni cht erreichbar ist. Ab Ja- 
nuar 2010 werden deshalb zwei weitere Hebammen mit entsprechender Be- 
rufserfahrung in das Projekt mit eingebunden. 
 
Die Sprechstunden in den Kindertagesstätten haben sich als ideal erwiesen, um 
Frauen zu erreichen, die durch übliche Angebote bis lang nicht erreichbar wa- 
ren. Dieses niedrigschwellige Angebot in den Kinder tagesstätten in Coerde, 
Berg Fidel, Hiltrup-West und Kinderhaus wurde bei V ergabe des Gesundheits- 
preises im Rahmen der Landesinitiative Gesundes Lan d Nordrhein-
Westfalen  im November 2009  von Gesundheitsminister Laumann mit dem 
zweiten Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro soll für 
neue Hebammensprechstunden im Stadtteil Gievenbeck eingesetzt werden.

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 58  
 
Das Projekt Familienhebamme wurde im Rahmen des Bun desprojektes „Ge- 
sund aufwachsen in Berg Fidel“ als so erfolgreich e ingestuft, dass eine weitere 
Finanzierung bis Ende 2010 für Berg Fidel und Hiltr up-West zugesagt wurde. 
Für den Stadtteil Coerde hat Wyeth-Pharma (jetzt Pf izer) für zwei weitere Jahre 
die Kosten der Hebammensprechstunden in den Kitas übernommen. 
 
Die längerfristige Familienplanung konnte den betre uten Frauen über die 
Schwangerschaftsberatungsstellen mit Unterstützung der Stiftungsverwaltung 
ermöglicht werden. Dieses System hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. 
 
Allen betreuten Frauen werden Kontakte zu Beratungs stellen, Sprachkursen, 
Spielgruppen u.a. vermittelt. Besonders erfreulich ist, dass die Hebammen 
Ansprech- und Vertrauenspersonen bleiben. Sie werde n bei Problemen wieder 
kontaktiert und auch bei weiteren Schwangerschaften  selbständig wieder ange- 
sprochen. 
 
Insgesamt ermöglichen die beschriebenen Hebammenhil fen eine gute, umfas- 
sende Betreuung für Schwangere und Familien mit bes onderen Unterstüt- 
zungsbedarfen. 
 
 
Das Projekt in ausgewählten Zahlen: 
 
  
 
2007 2008 2009 
Erstkontakte (Familienhebammen)   58   80   80 
Zahl der betreuten Frauen  (Familienhebammen)   90   95   95 
Hausbesuche (alle Hebammen) 319 633* 712 
durchschnittliche Zahl der  Hausbesuche pro betreut er 
Frau (nach der 8. Lebenswoche des Kindes) 
    8   14   14 
 * hohe Steigerung durch „Soziale Stadt“ in Kinderhaus,  Sprechstd. In Coerde (Finanzierung 
Wyeth) und Gesund aufwachsen Berg Fidel 
 
 
5.3 Weitere sozialkompensatorische Hilfen 
 
Wie in den vergangenen  Jahren wurde auch 2009 vers ucht, Gesundheitshilfen 
möglichst gruppen- und lebensraumbezogen anzubieten. 
 
Die gemeinsamen Projekte in den Stadtteilen  mit st ädtischen Kooperations- 
partnern und freien Trägern wurden weiter vorangetr ieben. Menschen, die nicht 
in das Regelversorgungssystem eingebunden waren, wu rden aufgesucht .Es 
erfolgte dann im Einzelfall eine unterschiedlich la nge und intensive Betreuung 
mit dem Ziel, sie ins System zu integrieren, sie ab er auch dauerhaft in ihrer ge- 
sundheitlichen Situation und Lebensführung zu stärk en. Diese Arbeit ist nur 
durch eine gute Kooperation mit den Sozialarbeiteri nnen und Sozialarbeitern 
vor Ort und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzt en möglich. Der Bedarf an 
solchen Hilfen ist dabei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. 
 
• 350 Hausbesuche/Beratungen bei Familien bzw. Perso nen mit gesund- 
heitlichen Problemstellungen

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 59  
• Regelmäßige Sprechstunden für Mädchen und junge Fr auen in der 
Streetwork (Jugendeinrichtung des Amtes für Kinder,  Jugendliche und 
Familien) 
 
• Sprechstunde im Stadtteil Coerde (14-tägig) zu Fra gen der Gesundheit, 
Ernährung und Hygiene 
 
• Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ für  Kinder und Ju- 
gendliche in den städtischen Übergangseinrichtungen 
 
• Beratung der MitarbeiterInnen der Stadtteilwerksta tt Nord bei gesund- 
heitlichen Problemen von dort betreuten Jugendlichen 
 
• Gesundheitsinformationen im Rahmen von Sprach- und  Integrationskur- 
sen in Kooperation mit der Volkshochschule, dem Hau s der Familie und 
dem Bildungsinstitut Münster ( 32 Termine im Jahr 2009)

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 60  
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen  
 
(produktübergreifende Darstellung) 
 
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande- 
ren im Rahmen der  Gesundheitsförderung, Prävention  und Gesundheitshilfe 
tätigen Vereinen und Initiativen soll  – wie bereit s an verschiedenen Stellen die- 
ses Berichtes erwähnt und beschrieben – zu einer Ve rbesserung der gesund- 
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi- 
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und 
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni- 
schen Krankheiten und Behinderungen unterstützen: 
 
Zuschüsse an Freie Träger in den Haushaltsjahren 2007 – 2009 
 
Träger 
 
Förderungsart Zuschuss  
2007 in € 
Zuschuss 
2008 in € 
Zuschuss 
2009 in € 
Diakonisches Werk Münster e.V.   Personal- und 
Sachkostenzu- 
schuss für Psycho- 
soz. Zentrum 
198.680  198.680  198.680  
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. 
 
Sachkostenzu- 
schuss 
    3.580      3.580  3.580  
Krisenhilfe e.V. 
 
Pauschalzuschuss   92.030    92.030  97.030  
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- 
und Sachkostenzu- 
schuss 
  58.060    58.060  58.060  
Beratungsstellen für Suchtgefährdete 
- Diakonisches Werk Münster 
- Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Pauschalzuschuss 215.240  215.240  187.020  
AidsHilfe Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 127.820  147.820  147.820  
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. 
 
Leistungsverein- 
barung (seit 2009) 
  30.680    30.680  30.680  
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft  
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung 
e.V. 
 
Personalkostenzu- 
schuss 
  19.980    19.980  19.980  
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V. 
Leistungsvereinba- 
rung (seit 2006) 
 
  46.020    46.020  46.020  
Kinderneurologiehilfe-Hilfe Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 0 0 25.000  
  
Fördersumme  
 
792.090  
 
812.090  
 
813.870  
 
 
Aufgrund der 2006 vom Rat beschlossenen Haushaltsko nsolidierung (Ratsvorlage Nr. 
V/0025/2006) erfolgt keine Steigerung der Zuschussbeträge bis einschließlich 2009.  
 
 Die bestehenden Veränderungen ergeben sich jedoch aus Einzel-
Ratsbeschlüssen, wobei die Bezuschussung an die Aids-Hilfe ab 2008 um 
20.000 € und an die Krisenhilfe ab 2009 um 5.000 € erhöht wurde. Neu 
hinzugekommen ist 2009 eine Förderung der Kinderneu rologie-Hilfe in 
Höhe von 25.000 €. Die Kürzung des Zuschusses für d ie Suchtberatung 
um 28.220 € ab 2009 beruhte auf einer dauerhaften P ersonalreduzierung 
beim Caritasverband.

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 61  
.III. Das Gesundheitsamt im Überblick 
 
1. Personal und Organisation 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster wies für das Gesu ndheitsamt im Haushalts- 
jahr 2009 insgesamt 64,27 Stellen  aus. Dies ist der gleiche Stellenbestand wie 
im Jahr 2008. Es handelt sich um 15,23 Beamtenstell en und 49,04 Stellen für 
tariflich Beschäftigte. Seit dem Jahr 2000  hat sich die Zahl der Planstellen im 
Gesundheitsamt von damals 71,83 Stellen insgesamt um 7,56 Stellen redu- 
ziert.  
 
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.09 insge samt 82 Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeiter tätig, wobei der Frauenanteil 76 v. H . und der Anteil der 
Teilzeitbeschäftigten 45 v. H.  betrug.  
 
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch  Multiprofessionalität . 
rund 15  verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundhe itsamt vorzufinden 
und bilden ein hohes fachliches Potential:     
 
1 Apotheker   4 Diplom-Heilpädagogin 
2 Facharzt/Fachärztin für    5 Diplom-Oecotrophologe/in 
 Allgemeinmedizin 
 Innere Medizin   
  6 Diplom-Psychologin 
Psychotherapeutin 
 Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 
 Kinder- und Jugendmedizin  
  7 Diplom-Sozialarbeiter/in 
Diplom-Sozialpädagoge/in 
 Kinder- und Jugendpsychiatrie    8 Erzieherin  
 Neurologie, Psychiatrie    9 Hygienekontrolleur/in 
 Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in 
 Zusatzbezeichnungen  11 Gesundheitswissenschaftler  
 Betriebsmedizin 12 Med.-technische Assistentin 
 Rehabilitationswesen 13 Verwaltungsberufe 
 Sozialmedizin 14 Zahnarzt 
 Umweltmedizin 15 Zahnarzthelferin 
 Psychotherapie   
3 Arzthelferin   
 
 
 
 
Die Organisationsstruktur mit Stand v. 31.12.2009 ist auf der folgenden Seite  
abgebildet.

Umweltbezogener 
Gesundheitsschutz 
Dorothee Schumacher-
Boysen 
Kirsten Schenck-de Boer  
Dr. Rainer N eumann  
Fachstelle Hygiene und 
Gesundheitsaufsicht 
NN*  
Udo Hansel 
Jutta Fiege 
Edmund Wilp 
Antje Klemann 
Ingo Bärens 
 
Arzneimittelüber-
wachung,  Sozial-
pharmazie 
Jochen Hendrichs  
Fachstelle Vorsorgen- 
de, begleitende und 
nachsorgende Hilfen 
für psychisch Kranke 
und Suchtkranke  
Mechthild Imhorst 
Andreas Korn 
Anke Querfurth 
Frank Weber 
Lydia Hackmann 
Roswitha Sterz 
Oliver Faust 
Rita Mühlenbeck  
Kinder- und Jugend- 
psychiatrie 
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann 
(anteilig zudem: 
Lydie Hackmann, Roswi- 
tha Sterz)  
Verwaltungsangele-
genheiten,   
DV-Kordination, 
Haushalts-, Kassen- 
und  Rechnungswesen 
Christian Conze 
Ines Pietsch 
Bernd Dreyer 
Sabine Heße 
Agnes Zumvenne -Koch  
Abteilung 53.2 
Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege 
 
Dr. Rebekka Busch 
Tel. 492 5410 
 
Abteilung 53.3 
Infektionsschutz und 
Umwelthygiene 
 
Dr. Michael Lürwer* 
Tel. 492 5330 
 
Abteilung 53.4 
Sozialpsychiatrischer  
Dienst 
 
Dr. Eckhard Gollmer 
Tel. 492 5350 
 
Sekretariat/Arzthelferin  
Sabine Wies 
 
Kinder- und  Jugend-
gesundheitsdienst 
Dr. Axel Iseke 
Dr. G. Schulze Dieckhoff 
Dr. Barbara Becker 
Dr. Sabine Zühlsdorf 
Dr. Christa Wilbertz 
Ute Hochschulz 
Hedwig Kock 
Cornelia Kortenjann 
	

	


 
Sekretariat/Arzthelferin 
Heike Schaper  
Sekretariat  
Yvonne Benda  
Abteilung 53.5 
Gesundheitsplanung und –
förderung, Verwaltung  
 
Dr. Claus Weth 
Tel. 492 5302 
 
Ortsnahe Koordinie- 
rung, Sekretariat Ge- 
sunde Städte-Netzwerk 
Christine Menke 
Brigitte Kempe  
Gesundheitshaus  
Jörg Espei 
Angela Osthue s 
Fachstelle Sozialmedi- 
zinische Beratung und 
Hilfen 
Dr. Dagmar Schwarte 
Monika Brosda 
Abdolkarim Mashkoori 
Hiltrud Noll  
Amtsleiterin 
Dr. Christiane Kappenstein 
Tel. 492 5300 
Vertreter: Dr. Joachim Alexewicz 
 
Sekretariat 
Gabriele Growe 
 
Abteilung 53.1 
Ärztl. Beratungs- und Unter- 
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge 
Dr. Joachim Alexewicz 
(Betriebsmediziner) 
Tel. 492 5310  
Sekretariat/Arzthelferin 
Gabriele Rosing  
Ärztlicher Untersu- 
chungsdienst 
Dr. Elisabeth Drerup  
(Betriebsmedizinerin) 
 
Schwerbehindertengut- 
achten 
Bettina Rinne 
Hildegard Hankmann  
Tbc-Beratung und 
 -untersuchung  
Dr. Christoph Cassier* 
Angelika Stegemann  
Elfriede Schweifer 
 
Funktionsdiagnostik, 
Labor etc. 
Elisabeth Böckermann 
Ingeborg Rüsing  
 
Amtsarztbüro 
Marie-Theres Stotter 
Mechthild Eversmann 
Petra Kemper  Kinder- und Jugend- 
zahnpflege 
Dr. Peter Noch 
Veronika Eli 
Vera van Essen 
Birgit Mense  Stand: 31.12.09 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig 
Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen 
Maria-M. Ziemen-Pittino 
Cita Reuter 
Gabriele Aretz 
Claudia Brückerhoff 
Stefanie Kaltmeyer 
Inge Osterhaus 
Renate Winter 
Sabine Böhm-Heidemann 
Reinhild Ender 
Marion Kamp 
Rosmarie Nieters 
Brigitte Franke-Lohmöller 
Eva-Maria Führ 
Kajta Vaupel 
 
Projekmanagement / Neuaus- 
richtung Gesundheitsamt 
Dagmar Arnkens-Homann

2. Budgetübersicht  
 
Zum Haushaltsjahr 2008 wurde der Haushalt des Gesun dheitsamtes erstmals 
nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanageme nts aufgestellt und 
bewirtschaftet.  Die nachfolgende Darstellung berüc ksichtigt daher seither die 
neue Systematik. Aufgrund des Zeitplanes der Stadt Münster bei der Erstellung 
der Jahresrechnung können die tatsächlichen Ergebni sse (insbesondere auch 
aus Produktsicht) zum jetzigen Zeitpunkt nicht voll ständig ausgewertet werden. 
Bei den Zahlen handelt es sich daher um die Ansätze im Teilfinanzplan . 

 
 
Produktgruppe 0701 „Gesundheitsdienste“:  
 
 
 
 Haushaltsjahr 2009 Gesamtübersicht 
 
 
 Teilergebnis Gesundheitsdienste (Ordentliches Ergebnis) 
*   
 
 Ordentliche Erträge Gesundheitsdienste 
 Ordentliche Aufwendungen  Gesundheitsdienste 
 
 Ordentliche Erträge Stadt 
 Ordentliche Aufwendungen Stadt 
 
 Prozentanteil an Gesamterträgen   
 Prozentanteil an Gesamtaufwendungen   
 
 
-8.380.810 € 
 
1.195.640 € 
-9.576.450 € 
 
718.976.810 € 
-743.264.910 € 
 
 0,17 %  
1,29 %  
              * beinhaltet keine internen Leistungsbeziehungen 
 
 
 
 
 
  ER TRÄGE  nach Teilergebnisplan-Positionen  in € 
 
 Position  
 Bezeichnung Ansatz 
in € 
Anteil  an 
Erträgen 
in %  
 02  Zuwendungen und allg. Umlagen  561.650  47,0 
 04  Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte (Gebüh ren)  308.100  25,8 
 05  Privatrechtliche Leistungsentgelte  3.200  0,3 
 06  Kostenerstattungen und -umlagen  321.190  26,8 
 07   Sonstige ordentliche Erträge (Bußgelder)  1.500  0,1 
 
 Summe Erträge: 
 
1.195.640  
 
100 
 
 Prozentualer Aufwandsdeckungsgrad der Erträge:     
 
12,5 % 
  
 
 
 
 
 
 
 
   Seite 63 
  
Geschäftsbericht 2009

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 64  
 
Die Haupterträge im Bereich der Zuwendungen und allg. Umlagen  durch Bund 
und Land sind nachfolgend aufgeführt: 
 
- Landesmittel zur Deckung der entstehenden Personal kosten für Schwerbe- 
hinderten-Angelegenheiten (seit 2008 wird die ehema lige Versorgungsamts-
Aufgabe u.a. vom Gesundheitsamt durchgeführt) 
- Landesmittel für die Sucht- und Aids-Bekämpfung      
- Bundesmittel im Rahmen des Projektes „Gesund aufwa chsen in … “         
 
Bei den Kostenerstattungen und -umlagen  bilden folgende Positionen den 
finanziellen Hauptanteil: 
 
- Landeserstattung der Personal- und sonstigen Aufwa ndskosten für die Über- 
nahme des Prüfungsvorsitzes bei den staatlichen Prü fungen in Gesundheits- 
fachberufen 
- Personal- und Sachkostenerstattungen durch den Arb eitskreis Zahngesund- 
heit Westfalen-Lippe für die Durchführung von Zahnprophylaxe   
- Erstattungen der Stadt für den Einkauf von Impfsto ffen und die Durchführung 
von zugehörigen Laboruntersuchungen für betriebsmed izinische Impfungen, 
die das Gesundheitsamt für das Personalamt übernimmt  
 
 
 
 
 
  AUFWENDUNGEN  nach Teilergebnisplan-Positionen  in € 
 
 Position  
 Bezeichnung Ansatz 
in € 
Anteil  an 
Aufwendungen  
in % 
 11  Personalaufwendungen 4.119.130  43,0 
 12  Versorgungsaufwendungen  289.220 3,0 
 13  Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 282.250  2,9 
 14  Bilanzielle Abschreibungen  53.340  0,6 
 15  Transferaufwendungen 4.096.910  42,8 
 16  Sonstige ordentliche Aufwendungen 735.600  7,7 
 
Summe Aufwendungen: 
 
9.576.450  
 
100 
  
 
               
Die Position der Transferaufwendungen  beinhaltet als Hauptanteil 3.100.000 € 
für die Krankenhausumlage und weitere 813.870 € für  Zuschüsse an freie Träger 
(s. auch Ziffer II.6 im Geschäftsbericht) zzgl. der  Landesmittel zur Sucht- und 
Aids-Bekämpfung für Freie Träger sowie eine Bezusch ussung für den Betrieb 
des Gesundheitshauses.

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
Seite 65  
3. Öffentlichkeitsarbeit  in 2009  
 
Die Beratung und Aufklärung  der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragestel- 
lungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des G esundheitsamtes. Dies ge- 
schieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontakte n zu Bürgerinnen und Bür- 
gern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Das Gesundheitsamt hat eine Internet-Seite aufgebau t, die über die Angebote 
des Amtes und über aktuelle Veranstaltungen oder wi chtige Entwicklungen in der 
Gesundheitspolitik informiert: 
www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt . 
 
In 2009 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter  publiziert 
oder neu aufgelegt: 
 
 Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehe ns nach PsychKG 
und Betreuungsrecht in Münster, Gesundheitsberichte Band 15 
 
 Plakate und Flyer der Beratungsstelle für Entwickl ungsfragen im Kindes- 
und  Jugendalter 
 
 Rat und Hilfe bei seelischen Problemen, Der sozial psychiatrische Dienst 
 (Flyer) 
 
 Psychiatrischer und psychosozialer Krisennotdienst  an Wochenenden 
 (Flyer) 
 
 3.000 Schritte extra, Flyer zur Unterstützung der Aktion eines Münstera- 
ner Bürgers durch die Gesundheitskonferenz 
 
 Programmhefte des Gesundheitshauses für jedes Halb jahr 
 
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presseinf or- 
mationen  (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den verschie- 
denen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).

Geschäftsbericht 2009 
 
 
 
 
 
Seite 66  
4. Standorte des Gesundheitsamtes 
 
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes 
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit  Dezember 1999  ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im 
Gebäude der Franz Bröcker - Stiftung  an der Stolbe rgstraße 2a untergebracht. 
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra- 
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege 
10. Hier haben die Geschäftsführung des Gesundheits hauses und zwei weitere 
Mitarbeiterinnen der Abteilung „Gesundheitsplanung und -förderung, Verwaltung“ 
ihren Arbeitsplatz. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte  Zugänge, Aufzüge und 
Toilettenanlagen.  
 
 
 
Gesundheitsamt  
Gebäude Stühmerweg 8 
 
 
Abteilung Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege  
Gebäude Stolbergstraße 2a 
 
 
Gesundheitshaus  
Gasselstiege 13

Geschäftsbericht 2009  
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                                                                  
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Impressum 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
    Gesundheitsamt 
 
Bearbeitung:   Christian Conze 
 
 
 
Münster, April 2010

Berichtsvorlage

1468 Zeichen

V/0296/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
27.05.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
08.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Gesundheitsamt legt hiermit seinen fünften Geschäftsbericht vor. Er vermittelt einen Über-
blick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsamtes im vergangenen Jahr. 
 
Der Geschäftsbericht enthält 
 
 
¾ im I. Teil  eine kurze Beschreibung der Produkte des Gesundheitsamtes incl. der im 
Haushalt abgebildeten Ziele und Zielkennzahlen, 
 
¾ im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Produkte / Arbeitsfelder im Jahr 2009, 
 
¾ im III. Teil einen Überblick über die Organisationsstrukturen sowie das Budget.  
 
 
Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe-
richterstattung. Er ersetzt auch nicht die anlassbezogen erstellten themenspezifischen Einzelbe-
richte, Vorlagen oder Sonderpublikationen des Gesundheitsamtes.   
 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: Geschäftsbericht 2009 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0296/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Conze 
Ruf: 
492-5375 
E-Mail: 
Conze@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.04.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (4)

19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stühmerweg 8
  • Stolbergstraße 2a
  • Gasselstiege 10
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0296/2010
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37