1155/2024
Mitteilung zu einem Bürgerschreiben - Genehmigungen von Gaststätten, Kneipen, Bars, Kiosken usw. – Lärmprognose
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1155/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 Mitteilung zu einem Bürgerschreiben - Genehmigungen von Gaststätten, Kneipen, Bars, Kiosken usw. – Lärmprognose Das Bürgerschreiben und das Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Andrea Brohl
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 21.03.2024 Genehmigungen von Gaststätten, Kneipen, Bars, Kiosken usw. – Lärmprognose Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.01.2024. Nach eingehender Prüfung teilte mir die Fachverwaltung nun folgendes mit: „Anders als angenommen, ist nicht grundsätzlich eine Lärmprognose zur baurechtlichen Ge- nehmigung von Gaststätten erforderlich. Der Grundtyp der Gaststätte, eine Schank- wirtschaft oder Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlich- keiten (Betriebsart), benötigt beispielsweise keine Lärmprognose. Dagegen wäre bei einer Musikgaststätte oder einer Diskothek eine Lärmprognose erforderlich. Sie ist also immer dann notwendig, wenn eine besondere Betriebsart genehmigt werden soll und Lärm-Immissionen zu erwarten sind. Dies wird regelmäßig bereits im Rahmen ei- nes Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird unter anderem die Gewerbeabteilung zur Gaststätte um Stellungnahme gebeten, so dass die gewerbe- und gaststättenrechtlichen Belange, aber auch etwaige vorhandene Be- schwerdelagen berücksichtigt werden können. Grundsätzlich ist bei den erwähnten Ki- osken keine Lärmprognose erforderlich, da es sich rechtlich um einen Einzelhandel handelt (Verkaufsstelle im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes NRW). Bei Eingang von Lärmbeschwerden muss zunächst festgestellt werden, welcher Art, in welchem Umfang, mit welcher Ursache und mit welcher Auswirkung Lärm stattfindet. Entscheidend ist, dass die baurechtlich und auch gaststättenrechtlich genehmigte Be- triebsart eingehalten wird. Demnach dürften sich nämlich keine erheblichen Lärmbe- lästigungen ergeben. In der Regel sind Lärmbelästigungen verhaltens- oder technik- bedingt. Der städtische Ordnungsdienst stellt zunächst die Rahmenbedingungen zu dem Objekt fest. Sofern es sich um anlagebedingten Lärm handelt, werden die Infor- mationen an das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz zur weiteren Bearbeitung - 2 - übersandt. Handelt es sich um verhaltensbezogenen Lärm, wird die Gewerbeabtei- lung informiert. Die Gewerbeabteilung ordnet die Ergebnisse ein und entscheidet dann, ob und wel- che Maßnahmen eingeleitet werden können oder sogar müssen. Die Behörde hat da- bei immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Das heißt, dass immer das mildeste Mittel angewandt werden muss, wenn es die Störung beseitigen kann. Durch das Gaststättengesetz besteht bei Gaststätten die Möglichkeit, Auflagen oder Anord- nungen zu erteilen. Diese Möglichkeit steht für den Einzelhandel über die Gewerbe- ordnung nicht zur Verfügung. Mitunter kann bestimmt werden, dass ein Schallschutzgutachten oder eine Schall- schutzprognose erforderlich sind. Das gilt aber nicht für alle Fälle von Lärm. Hier ist immer der Einzelfall zu betrachten.“ Zum aktuellen Verfahren der Lärmprognosen bei Baugenehmigungen: Das Bauauf- sichtsamt beteiligt mindestens seit dem Jahr 1996 das Umweltamt bei allen Fällen - in denen - auf Grund schon vermutender Emissionen - Konflikte zu befürchten sind. Das Umweltamt fertigt dann eine Lärmprognose an. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innen- stadt und Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gaststaettenan- gelegenheiten@stadt-koeln.de. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus •• 50667 Koln Köln , den 11.1.2024 Beschwerde nach § 24 der GO Genehmigung von Gaststätten,Kneipen,Bars, Kiosken, etc. hier: Lärmprognose Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, über mehrere Jahrzehnte wohnte ich am unteren Ende der Kyffhäuser Strasse und war in den Abend- und Nachtstunden überwiegend Lärm von Kneipen, Kiosken und der Strasse ausgesetzt. Meine Bemühungen wenigstens in den Nachtstunden ein paar Stunden schlagen zu können, wurden seitens ihrer amtlichen Stellen nicht erfüllt. Dass ich bei Beschwerden in Kneipen, etc. schadlos davon gekommen bin, war stets reiner Glücksfall. Das hat dazu geführt, daß ich letztendlich in derzeit noch ruhigere Gefilden gezogen bin. Wie in dem Prozeß um den Brüsseler Platz offenkundig wurde, ist ja generell bei Genehmigungen einer Kneipe, etc. neben einem Wuscht von Genehmigungen auch eine Lärmprognose zu erstellen. Diese besagte Lärmprognose scheint wohl weitgehend nicht durchgeführt worden zu sein, wie auch vor dem OVG Münster offensichtlich wurde. Meine Fragen lauten daher: Was bedeutet das 1.für generell bereits länger in Betrieb befindliche Kneipen für die keine Lärmprognosen erstellt wurden? 2.für bestehende Kneipen, die häufig Lärmbeschwerden erzeugen? 3.ist dafür ein Gutachten erforderlich? Generell lautet meine Frage, seit wann wird nun diese Lärmprognose für alle derartigen Einrichtungen erstellt? Ihrer Beantwortung sehe ich gern zeitnah entgegen. Mit fre undlichen Grüssen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1155/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.04.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 12:14