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AN/1192/2023

Die Stadt Köln in der Coronakrise (2020-2023) I: Aufarbeitung – Rehabilitation – Wiedergutmachung

AfD Antrag nach § 3 02.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 3.1.4

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

7937 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Henriette Reker 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2023 
AN/1192/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 15.06.2023 
 
Die Stadt Köln in der Coronakrise (2020-2023) I: Aufarbeitung – Rehabilitation – 
Wiedergutmachung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie folgenden Antrag auf die kommende Sitzung des 
Rates zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, 
1. ein kommunales Gremium, bei der alle im Rat vertretenen Fraktionen stimmberech-
tigt sind, unter Einbeziehung unabhängiger Experten verschiedener Fachrichtungen 
einzuberufen, der sich mit der Evaluation der Maßnahmen zur Eindämmung der 
Corona-Pandemie befasst. Dieser soll insbesondere die Datengrundlage der von der 
Stadt erlassenen Allgemeinverfügungen offenlegen und einer kritischen Überprüfung 
unterziehen.  
2. eine Einstellung aller Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie eine Rückerstattung sämt-
licher Ordnungs- und Zwangsgelder, die von der Stadt aufgrund von Verstößen ge-
gen Corona-Regeln verhängt worden sind, zu veranlassen.  
3. ein Leistungsspektrum von der Stadt Köln um eine Anlaufstelle für Personen, die an 
einer Folgeerkrankung der Corona-Impfung („Post-Vaccine-Syndrom“) leiden zu 
gründen. Den Betroffenen sind dort niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie 
eine rechtliche Erstberatung bereitzustellen. Die Nutzung der Angebote des Kompe-
tenzzentrums soll zudem fortan statistisch ausgewertet und analysiert werden.  
4. ein speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittenes Aktionsprogramm aufzule-
gen, welches eine psychosoziale Betreuung sowie zusätzliche Nachhilfeangebote

- 2 - 
 
umfasst, um Entwicklungsdefizite, Lernschwächen und posttraumatische Belastungs-
symptome – hervorgerufen durch Maßnahmen wie Schulschließungen und Kontakt-
beschränkungen – zu kompensieren. 
 
 
Während der Corona-Pandemie hat die Stadt Köln eine Vielzahl von Allgemeinverfügungen 
erlassen, welche u.a. die Schließung von Einrichtungen, Versammlungsverbote oder Aus-
gangs- bzw. Kontaktbeschränkungen umfassten. Mittlerweile besteht ein breiter Konsens 
darüber, dass die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte in vielen Fällen unter 
schwerwiegenden Verletzungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgten und der 
Schaden der erlassenen Maßnahmen deren Nutzen bei Weitem überstieg.  
Obwohl die Stadt in diesem Zeitraum über weitreichende Exekutivbefugnisse verfügte, exis-
tierten keine wirksamen Kontrollmechanismen und es unterblieb bis zuletzt eine eigentlich 
notwendige Einbeziehung des Stadtrats. Beispielhaft für eine besonders gravierende und 
unverhältnismäßige Beschneidung von Grundrechten war die von der Stadt Köln erlassene 
Allgemeinverfügung, im Zuge derer unangemeldete Proteste gegen die Corona-Maßnah-
men, aber auch alle anderen nicht angemeldeten Versammlungen pauschal verboten wur-
den. Bei Verstößen drohten drastische Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Vor diesem Hinter-
grund ist die Stadt zu einer umfassenden Aufarbeitung der Corona-Zeit verpflichtet – trans-
parent und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Dies dient nicht zuletzt der Prävention, 
um die Resilienz des freiheitlichen Rechtsstaates in zukünftigen Krisensituationen zu ge-
währleisten.  
Überdies muss die staatliche Impfkampagne, an der sich die Stadt Köln offensiv beteiligt 
hat, kritisch durchleuchtet werden: Seit Anfang 2021 wurden in Köln zehntausende Men-
schen mit Impfstoffen gegen das Coronavirus geimpft. Obwohl offiziell weder die Wirkung 
noch die möglichen Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen ausreichend erforscht waren 
und bis dahin für pharmazeutische Erzeugnisse notwendige sorgfältige klinische Studien 
fehlten, erteilten staatliche Stellen Notfallzulassungen für die unerprobten Impfungen auf 
Basis neuartiger Technologien. 
Mittlerweile ist bekannt, dass viele geimpfte Menschen nicht nur in unmittelbarem zeitlichen 
Zusammenhang Impfnebenwirkungen erlitten, sondern auch langfristige Erkrankungen auf-
traten, die auf die Verabreichung der neuartigen Vakzine zurückzuführen sind. Als Ursa-
chen gelten unter anderem Verunreinigungen der Impfdosen, die Toxizität der in den Imp-
fungen enthaltenen Nanolipide und die durch die mRNA-basierte Impfung beabsichtigt aus-
gelöste, jedoch langanhaltende Produktion von Spike-Proteinen im Körper, die zu einer 
Schädigung des Organismus führen können. 
Die anhaltend hohe Übersterblichkeit seit 2021, dem Beginn der Impfkampagne, deutet da-
rauf hin, dass die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit gesundheitlich beeinträchtigter ist als vor 
der Pandemie. Wissenschaftler weisen darauf hin, dass die Zunahme der Todesfälle und 
damit die Abnahme der Lebenserwartung in Deutschland seit Beginn der Impfkampagne mit 
hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Langzeitfolge durchgemachter Corona -Infektionen 
anzusehen ist oder auf versäumte Arztbesuche wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen 
zurückgeführt werden kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zunahme der Todes-
fälle in Zusammenhang mit den unmittelbaren und längerfristig auftretenden Folgen der 
Impfung mit den neuartigen Vakzinen steht (vgl. hierzu die Ausführungen von Tom Lausen 
in einer Anhörung des Sächsischen Landtags am 16. Januar 2023). 
Immer mehr geimpfte Menschen klagen über länger anhaltende gesundheitliche Einschrän-
kungen, die sie auf die erhaltenen Corona-Impfungen zurückführen. Mittlerweile stufen auch 
Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen seit der Impfung auftretende Symptome wie Blut-
hochdruck, Myokarditis, Lähmungen bis hin zu Krebs als Erkrankungen ein, die durch die

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neuartigen gentherapeutischen Impfstoffe verursacht werden. Therapien sind aufwendig, 
kostenintensiv und noch kaum erprobt. Dennoch gibt es bereits erste Erfolge, etwa die Blut-
wäsche zur Abscheidung von kristallinen Zusatzstoffen, die mit kontaminierten Impfdosen in 
den Blutkreislauf gelangten (vgl. die Forschungen der Pathologen Prof. Arne Burkhardt und 
Dr. Michael Mörz). 
Selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der noch bis vor Kurzem die These ver-
trat, die Corona-Impfung sei „nebenwirkungsfrei“, erkennt die Existenz von Impfschäden 
mittlerweile an. Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin 
Laschet, forderte jüngst sogar eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pan-
demie einzurichten. Die Tatsache, dass diese Vorschläge mittlerweile selbst von Seiten po-
litischer Akteure kommen, die lange offensiv für die Impfung geworben haben und sich einer 
Auseinandersetzung mit den potenziellen Risiken verweigerten, zeigt die Dringlichkeit einer 
umfassenden, ideologiefreien Aufarbeitung an. 
In ganz Deutschland gibt es trotz hoher Patientenzahlen bisher nur zwei Fachzentren zur 
Behandlung von Folgeschäden der Corona-Impfungen. Ein Zentrum befindet sich an der 
Universität Marburg, wo vor kurzem eine „Post -Vac-Ambulanz“ eingerichtet wurde, ein wei-
teres an der Berliner Charité. Beide Einrichtungen sind völlig überlastet, und die Wartezei-
ten für eine Behandlung sind hoch. Zudem wurde jüngst in Bayern eine Hotline für Impfge-
schädigte eingerichtet, die ebenfalls nach kurzer Zeit aufgrund der hohen Nachfrage völlig 
überlastet war. Viele Betroffene können daher keine adäquate Behandlung in Anspruch 
nehmen. Angesichts dieser Erkenntnisse und der vielen Impfgeschädigten ist es notwendig, 
auch auf kommunaler Ebene unbürokratische und niedrigschwellige Angebote zur Erstver-
sorgung von Betroffenen zu schaffen. Die Stadt Köln sollte hier bundesweit eine Vorreiter-
rolle übernehmen. 
 
Gez. Matthias Büschges  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

15.06.2023 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1192/2023
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
02.06.2023
Erstellt
02.06.2023 13:16