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Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1913/2017 vom 07.09.2017
Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 66/1 Vorlagen-Nummer 1913/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 2 Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, beschlos sen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestellenstan d- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. En tgegen der ursprüng- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschlu ss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Kalk im Busbereich an 23 Haltestellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abweichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritäte nliste führen. Die vertraglich vereinba r- te Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung g enehmigungsrecht- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 14 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk Kalk nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 8 18352 Weilburger Stra- ße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 8 18365 Deutzer Ring 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 8 18357 Rolshover Stra- ße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 8 18365 Deutzer Ring 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 8 18051 Eythstraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 8 18051 Eythstraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 8 18351 Feldbergstraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege- benheiten 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 8 18560 Hopfenstraße 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri- vatgrundstück 8 18559 LVR-Klinik 1+2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri- vatgrundstück 8 18401 Frankfurter Stra- ße, S-Bahn 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri- vatgrundstück – Ablehnung liegt vor 8 18211 Vingst 1 1 2 Zusätzlicher FGU Ablehnung durch Amt für Landschaftspfle- ge und Grünflä- chen 8 18674 Olpener Straße 2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch Amt für Straßen und Verkehrstechnik 8 18674 Olpener Straße 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch Amt für Straßen und Verkehrstechnik 8 18558 Klinikum Mer- heim 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch Amt für Landschaftspfle- ge und Grünflä- chen Zudem sind sieben Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Nachbarschut z dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, ein ige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 8 18511 Merheim 2 1 2 Zusätz- licher FGU §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 8 18010 Kalk, Post 2 1 2 Zusätz- licher FGU §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 8 18053 Remschei- der Straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 8 18354 Esserstraße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 8 18366 Wattstraße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 8 18052 Steinmetz- straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 8 18361 Gießener Straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt Darüber hinaus können zwei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die Planung aufgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellen- name Richtung vorhandene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Bestand) Austausch- art Begründung für die Nicht- Aufstellung 8 18010 Kalk, Post 1 1 2 Zusätzlicher FGU Zurückgestellt – Baumaß- nahme durch Stadt Köln geplant 5 8 18353 Am Grauen Stein 1+2 0 1 Neuaufstel- lung Zurückgestellt – Baumaß- nahme durch Stadt Köln geplant Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von St adt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wa ll GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 20 17 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ers atzstandorte bereits so schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n- des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfi ehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 8 18673 Bückebergstraße 2 1 0 1 8 18715 Königsforst 1+2 2 1 2 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 6 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 8 18367 Deutzer Friedhof 2 0 0 1 8 18110 Fuldaer Straße 2 0 0 1 8 18561 Gewerbegebiet Broichstraße 1 0 0 1 8 18462 Autobahn 1 0 0 1 8 18462 Autobahn 2 0 0 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 8 18464 Bertha-Benz-Karree 1+2 0 0 1 8 18771 Schloß Röttgen 2 0 0 1 8 18053 Remscheider Straße 2 1 1 2 8 18110 Fuldaer Straße 1 0 0 1 8 18361 Gießener Straße 2 0 0 1 8 18463 Hans-Offermann- Straße 2 0 0 1 8 18050 Walter-Pauli-Ring 2 0 0 1 8 18561 Gewerbegebiet Broichstraße 2 0 0 1 8 18055 Kalk Karree 1 0 0 1 8 18055 Kalk Karree 2 0 0 1 8 18056 Christian-Sünner- Straße 2 0 0 1 8 18057 Heinrich-Bützler- Straße 1+2 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n- standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t- unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l- len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Ei nsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z- standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastunterstände abgesehen werden , um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e- biet anbieten zu können. 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 7
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