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1913/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 19.10.2017, TOP 8.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12321 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
66/1 
Vorlagen-Nummer 
 1913/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem 
von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017

2 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlos sen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestellenstan d-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. En tgegen der ursprüng-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschlu ss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Kalk 
im Busbereich an 23 Haltestellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abweichungen 
hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritäte nliste führen. Die vertraglich vereinba r-
te Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehrsausschuss 
beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung g enehmigungsrecht-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 14 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Kalk nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
8 18352 Weilburger Stra-
ße 
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
8 18365 Deutzer Ring 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
8 18357 Rolshover Stra-
ße 
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
8 18365 Deutzer Ring 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
8 18051 Eythstraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
8 18051 Eythstraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
8 18351 Feldbergstraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
8 18560 Hopfenstraße 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri-
vatgrundstück 
8 18559 LVR-Klinik 1+2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri-
vatgrundstück 
8 18401 Frankfurter Stra-
ße, S-Bahn 
1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Pri-
vatgrundstück – 
Ablehnung liegt 
vor 
8 18211 Vingst 1 1 2 Zusätzlicher 
FGU 
Ablehnung 
durch Amt für 
Landschaftspfle-
ge und Grünflä-
chen 
8 18674 Olpener Straße 2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch Amt für 
Straßen und 
Verkehrstechnik 
8 18674 Olpener Straße 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch Amt für 
Straßen und 
Verkehrstechnik 
8 18558 Klinikum Mer-
heim 
1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch Amt für 
Landschaftspfle-
ge und Grünflä-
chen 
 
Zudem sind sieben Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschut z dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, ein ige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
8 18511 Merheim 2 1 2 Zusätz-
licher FGU 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt

4 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
8 18010 Kalk, Post 2 1 2 Zusätz-
licher FGU 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
8 18053 Remschei-
der Straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
8 18354 Esserstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
8 18366 Wattstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
8 18052 Steinmetz-
straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
8 18361 Gießener 
Straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Darüber hinaus können zwei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. 
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt inkl. 
Bestand) 
Austausch-
art 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
8 18010 Kalk, Post 1 1 2 Zusätzlicher 
FGU 
Zurückgestellt 
– Baumaß-
nahme durch 
Stadt Köln 
geplant

5 
8 18353 Am Grauen 
Stein 
1+2 0 1 Neuaufstel-
lung 
Zurückgestellt 
– Baumaß-
nahme durch 
Stadt Köln 
geplant 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von St adt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wa ll 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 20 17 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ers atzstandorte bereits so 
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfi ehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
8 18673 Bückebergstraße 2 1 0 1 
8 18715 Königsforst 1+2 2 1 2 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

6 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante FGU 
8 18367 Deutzer Friedhof 2 0 0 1 
8 18110 Fuldaer Straße 2 0 0 1 
8 18561 Gewerbegebiet 
Broichstraße 
1 0 0 1 
8 18462 Autobahn 1 0 0 1 
8 18462 Autobahn 2 0 0 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
8 18464 Bertha-Benz-Karree 1+2 0 0 1 
8 18771 Schloß Röttgen 2 0 0 1 
8 18053 Remscheider Straße 2 1 1 2 
8 18110 Fuldaer Straße 1 0 0 1 
8 18361 Gießener Straße 2 0 0 1 
8 18463 Hans-Offermann-
Straße 
2 0 0 1 
8 18050 Walter-Pauli-Ring 2 0 0 1 
8 18561 Gewerbegebiet 
Broichstraße 
2 0 0 1 
8 18055 Kalk Karree 1 0 0 1 
8 18055 Kalk Karree 2 0 0 1 
8 18056 Christian-Sünner-
Straße 
2 0 0 1 
8 18057 Heinrich-Bützler-
Straße 
1+2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Ei nsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden , um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können. 
                                                 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

7

Beratungsverlauf (1)

19.10.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Eythstraße 1
  • Feldbergstraße 2
  • Hopfenstraße 1
  • Olpener Straße 2
  • Esserstraße 2
  • Wattstraße 1
  • Bückebergstraße 2
  • Fuldaer Straße 2
  • Remscheider Straße 2
  • Gießener Straße 2
  • Deutzer Ring 1
  • Walter-Pauli-Ring 2
  • Hans-Offermann-Straße 2
  • Christian-Sünner-Straße 2
  • Heinrich-Bützler-Straße 1
  • Bertha-Benz-Karree 1
  • Am Grauen Stein 1
  • Broichstraße 1
  • Straße 2 0
  • Straße 1 0

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Details

Aktenzeichen
1913/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27