2219/2025
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 betreffend „Flügel für die Godorfer Mühle“ (AN/0955/2025)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3968 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/48/2 AN/0955/2025 Vorlagen-Nummer 2219/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 betreffend „Flügel für die Godorfer Mühle„ (AN/0955/2025) Anfrage der FDP-Fraktion 1. Welchen historischen Wert misst der Stadtkonservator der Stadt Köln der Godorfer Mühle bei? 2. Gibt es seitens der Stadt Kön, ggf. auf Antragsinitiative der FDP-Fraktion vom 06.09.2021, AN/1715/2021, im Einvernehmen mit dem Eigentümer, Überlegungen, die Godorfer Mühle wieder mit Flügeln auszustatten? Sollte dies nicht der Grund sein, warum nicht? 3. Im Falle (auch) haushalterischer Gründe: Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es seitens der EU, Bund oder Land solch ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt wieder in Gänze, also mit der Installation von Flügeln, wieder umfassend herzustellen? Antwort der Verwaltung Die Godorfer Mühle und die Hofanlage des Mühlenhofs wurden am 01.10.1981 mit der Nr. 0777 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Es handelt sich um eine um 1850 er- baute Windmühle (sogenannte Kappenmühle) und den Restbau einer Hofanlage. Der Mühlen- turm wurde in Backsteinmauerwerk errichtet. Der erstmals 1197 erwähnte Mühlenhof besitzt nachweislich seit 1735 eine Getreidemühle, die allerdings schon 1794 - bei der Besetzung des Rheinlandes durch die Franzosen - in eine Glashütte umgebaut wurde. Um 1848/49 wurde die Mühle in der heutigen Form wiederaufgebaut, aber um die Jahrhundertwende auf Dampfan- trieb, später auf Motorantrieb umgerüstet. Die Mühlenhaube ist restauriert, Galerie und Müh- lenflügel wurden 1988 wieder ergänzt. Bereits 1992 wurde ein Mühlenflügel durch einen Sturm beschädigt, im November 1997 mussten die beschädigten Flügel vollständig entfernt werden. 1. Die Godorfer Mühle ist ein signifikanter, städtebaulicher Markierungspunkt in Godorf. Sie ist bedeutend für die Geschichte der Stadt Köln und für ihre Siedlungsentwicklung. Für ihre Erhaltung und Nutzung liegen künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Der ortsbildprägende, hohe Mühlenstumpf mit großer Toreinfahrt mit Jahres- zahl und fünf übereinanderliegenden Stiegenfenstern blieb als einziger in dieser Größe im Kölner Stadtbereich fast unverändert bestehen. 2. Die Mühle befindet sich im Privatbesitz. Denkmaleigentümer*innen sind nach den Vorga- ben des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) dazu verpflich- tet, ihre Denkmäler zu erhalten, instand zu setzen und vor Schädigungen zu schützen. Eine Ergänzung von bereits vor der Unterschutzstellung verlorenen Denkmalteilen mag 2 zwar zulässig sein, kann aber den Eigentümer*innen nicht abverlangt werden. Sie ist auch nicht Aufgabe der Denkmalbehörden. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmal- pflege die bestehenden Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erfor- schen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten (vgl. § 1 DSchG NRW). Aufgrund dieses rechtlich klar definierten Rahmens gibt es seitens der Stadt Köln keine Überlegungen, die denkmalgeschützte Godorfer Mühle wieder mit Flügeln auszustatten. 3. Sofern die Eigentümer die Mühle wieder in den Zustand von 1988 versetzen möchten, wä- ren gegebenenfalls Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Heimat- oder Stadtbildpflege heranzuziehen. Die Denkmalförderprogramme des Landes NRW und des Bundes unter- stützen nur die Sanierung und Nutzung bestehender Denkmalsubstanz. Inwieweit Förder- programme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der NRW-Stiftung oder der Heimatför- derung des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung geeignet wären, müsste mit den dort zuständigen Ansprechpartnern geklärt werden. Die Förderung wäre durch die Eigentümer zu beantragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2219/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.07.2025
- Erstellt
- 08.07.2025 09:36