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2219/2025

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 betreffend „Flügel für die Godorfer Mühle“ (AN/0955/2025)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3968 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48/2 
AN/0955/2025 
Vorlagen-Nummer 
 2219/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 betreffend „Flügel für die Godorfer 
Mühle„ (AN/0955/2025) 
Anfrage der FDP-Fraktion 
 
1. Welchen historischen Wert misst der Stadtkonservator der Stadt Köln der Godorfer Mühle 
bei?  
2. Gibt es seitens der Stadt Kön, ggf. auf Antragsinitiative der FDP-Fraktion vom 06.09.2021, 
AN/1715/2021, im Einvernehmen mit dem Eigentümer, Überlegungen, die Godorfer Mühle 
wieder mit Flügeln auszustatten? Sollte dies nicht der Grund sein, warum nicht? 
3. Im Falle (auch) haushalterischer Gründe: Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es 
seitens der EU, Bund oder Land solch ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt wieder 
in Gänze, also mit der Installation von Flügeln, wieder umfassend herzustellen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Godorfer Mühle und die Hofanlage des Mühlenhofs wurden am 01.10.1981 mit der Nr. 
0777 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Es handelt sich um eine um 1850 er-
baute Windmühle (sogenannte Kappenmühle) und den Restbau einer Hofanlage. Der Mühlen-
turm wurde in Backsteinmauerwerk errichtet. Der erstmals 1197 erwähnte Mühlenhof besitzt 
nachweislich seit 1735 eine Getreidemühle, die allerdings schon 1794 - bei der Besetzung des 
Rheinlandes durch die Franzosen - in eine Glashütte umgebaut wurde. Um 1848/49 wurde die 
Mühle in der heutigen Form wiederaufgebaut, aber um die Jahrhundertwende auf Dampfan-
trieb, später auf Motorantrieb umgerüstet. Die Mühlenhaube ist restauriert, Galerie und Müh-
lenflügel wurden 1988 wieder ergänzt. Bereits 1992 wurde ein Mühlenflügel durch einen 
Sturm beschädigt, im November 1997 mussten die beschädigten Flügel vollständig entfernt 
werden. 
 
1. Die Godorfer Mühle ist ein signifikanter, städtebaulicher Markierungspunkt in Godorf. Sie 
ist bedeutend für die Geschichte der Stadt Köln und für ihre Siedlungsentwicklung. Für 
ihre Erhaltung und Nutzung liegen künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche 
Gründe vor. Der ortsbildprägende, hohe Mühlenstumpf mit großer Toreinfahrt mit Jahres-
zahl und fünf übereinanderliegenden Stiegenfenstern blieb als einziger in dieser Größe im 
Kölner Stadtbereich fast unverändert bestehen. 
 
2. Die Mühle befindet sich im Privatbesitz. Denkmaleigentümer*innen sind nach den Vorga-
ben des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) dazu verpflich-
tet, ihre Denkmäler zu erhalten, instand zu setzen und vor Schädigungen zu schützen. 
Eine Ergänzung von bereits vor der Unterschutzstellung verlorenen Denkmalteilen mag

2 
 
zwar zulässig sein, kann aber den Eigentümer*innen nicht abverlangt werden. Sie ist auch 
nicht Aufgabe der Denkmalbehörden. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmal-
pflege die bestehenden Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erfor-
schen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten (vgl. § 1 DSchG NRW). 
 
Aufgrund dieses rechtlich klar definierten Rahmens gibt es seitens der Stadt Köln keine 
Überlegungen, die denkmalgeschützte Godorfer Mühle wieder mit Flügeln auszustatten.  
 
3. Sofern die Eigentümer die Mühle wieder in den Zustand von 1988 versetzen möchten, wä-
ren gegebenenfalls Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Heimat- oder Stadtbildpflege 
heranzuziehen. Die Denkmalförderprogramme des Landes NRW und des Bundes unter-
stützen nur die Sanierung und Nutzung bestehender Denkmalsubstanz. Inwieweit Förder-
programme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der NRW-Stiftung oder der Heimatför-
derung des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung geeignet 
wären, müsste mit den dort zuständigen Ansprechpartnern geklärt werden. Die Förderung 
wäre durch die Eigentümer zu beantragen.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2219/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.07.2025
Erstellt
08.07.2025 09:36