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AN/1407/2023

Antrag zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 29.08.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 14.11.2023, TOP 6.1

Tayfun Keltek - Antrag zur Beschlussvorlage Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069-2022 + einfache Sprache

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Tayfun Keltek - Antrag zur Beschlussvorlage Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069-2022 + einfache Sprache

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Tayfun Keltek         14.08.2023 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Änderungsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 15.08.2023 
 
 
Antrag zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausforderun-
gen und Ziele 4069/2022" 
Beschluss: 
Der Integrationsrat verweist auf die Diskussion im Frühjahr 2022 zum „1. Kölner Le-
benslagenbericht 2020“ sowie die bei Beschlussfassung im Rat am 24.6.2022 vorge-
brachte Bitte an die Verwaltung, „die Anregungen aus den vorberatenden Gremien 
miteinzubeziehen“ und empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 
Der Rat  
1. weist die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die 
zukünftige integrierte Sozialplanung der Stadt in dieser Form zurück und bittet die 
Verwaltung – unter Beachtung des einstimmig beschlossenen Antrages 
AN/1196/2021 des Integrationsrates vom 1.6.2022 - um eine entsprechende 
Überarbeitung. 
Sollte eine Überarbeitung aufgrund einer fehlenden Datenlage nicht möglich sein, 
muss die „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“ zur Ver-
meidung der weiteren Verbreitung von pauschalierenden und diskriminierenden 
Stereotypen gegenüber ca. 40% der Kölner*innen komplett neu aufgesetzt wer-
den; 
2. bittet unter Bezugnahme auf Pkt. 1 um Überarbeitung der strategischen 
Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen und deren Indikatoren;  
3. beauftragt unter Bezugnahme auf Pkt. 1 die Verwaltung, im Sinne des strategi-
schen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht 
mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien 
die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen;  
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten.

In einfacher Sprache 
Die Anlage zur Beschlussvorlage der Verwaltung betrachtet die Menschen mit inter-
nationaler Familiengeschichte in Köln als homogene Gruppe. Auf der Grundlage sta-
tistischer Daten werden sie u.a. als vergleichsweise ärmer, weniger erwerbstätig be-
schrieben. Sie besuchen seltener nach der Grundschule ein Gymnasium, machen 
mehrheitlich einen Hauptschulabschluss, haben ein doppelt so hohes Armutsrisiko, 
sind weniger gut im Arbeitsmarkt integriert und weniger an Politik interessiert.  
Die Richtigkeit der statistischen Zahlen wird erst einmal nicht in Frage gestellt.  
Kritisiert wird,  
 dass Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d.h. 40% der Kölner Be-
völkerung nicht differenziert z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Aufenthalts-
dauer usw. betrachtet werden,  
 keine erklärenden Erläuterungen gegeben werden, warum sich die statistischen 
Zahlen in dieser Weise bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte dar-
stellen.  
Da die Vorlage in dieser Form diskriminierend ist, Rechtspopulisten diese undifferen-
zierte Darstellung als Argumente für ihre menschenverachtende Politik nutzen könn-
ten und der Integrationsrat diese Art der Darstellung bereits 2022 heftig kritisiert 
hatte, wird von der Fachverwaltung eine komplette Überarbeitung bzw. Neuaufset-
zung gefordert.  
 
Begründung:  
Die Verwaltung gibt in der Einleitung der „Anlage zur Beschlussvorlage 4069/2022“ 
auf den Seiten 5/6 folgenden „Hinweis zur Lesart der Indikatoren, die etwas zur Le-
benslage der Menschen mit Internationaler Familiengeschichte aussagen“: 
 „Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist keine homo-
gene Gruppe, w ie dies der Begriff möglicherw eise suggeriert. Die Gruppe ist viel-
mehr sehr heterogen je nach aufenthaltsrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, Bil-
dungsstatus, sozioökonomischen Bedingungen, kultureller oder religiöser Soziali-
sation der Menschen. Genauso w ie die Bevölkerung ohne internationale Familien-
geschichte leben Menschen mit internationaler Familiengeschichte in unterschied-
lichen Milieus. Die Zugehörigkeit zu Milieus kann prägender sein als die Herkunft. 
Dem entsprechend müssten sow ohl in der Lebenslagenberichterstattung als auch 
in dem hier vorgelegten Ziele - und Indikatorensystem die verschiedenen Gruppen 
differenziert betrachtet w erden.  
Leider fehlen dazu die Daten.  
Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ w ird dennoch verw endet, um  
Hinw eise auf die Lebenslagen der Menschen insgesamt zu erhalten.“ 
Diese Feststellung hat zur Folge, dass in der Anlage weiterhin pauschalierend 
ca. 40% der Kölner Bürger*innen beschrieben werden, ohne Differenzierungen 
wie z.B. Aufenthaltsdauer, ausländerrechtlicher Status, erlebte diskriminie-
rende Benachteiligungen etc. und auch ihre Zugehörigkeit zu Milieus etc., vor-
zunehmen

Das erhobene Zahlenmaterial soll an dieser Stelle ausdrücklich nicht in Frage 
gestellt werden. Es ist allerdings grob fahrlässig diese Zahlen und damit Fest-
stellungen nicht weitergehend zu erläutern und Ursachen und Hintergründe 
darzustellen. Damit wird weiterhin das Narrativ vom ‚Menschen mit Migrations-
hintergrund‘ als gesellschaftliches Problem weitererzählt. Dies ist in einer post-
migrantisch geprägten Stadt wie Köln nicht zeitgemäß und befördert die grup-
penbezogene Menschenfeindlichkeit und den Rechtspopulismus in unserer 
Stadt. Zudem werden die Ressourcen und Potentiale von Menschen mit inter-
nationaler Familiengeschichte überhaupt nicht berücksichtigt. 
 
Beispiele aus der Anlage zur Beschlussvorlage: 
 unter 1.1 der Strategischen Herausforderungen: „Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte haben ein höheres Armutsrisiko als Kölner*innen ohne inter-
nationale Geschichte (38% der Menschen mit internationaler Familiengeschichte 
zu 17% der Menschen ohne internationale Geschichte)“ 
 unter 1.2: „Von den Kölner*innen ohne internationale Geschichte sind 80%, von 
denjenigen mit internationaler Familiengeschichte sind 60% erw erbstätig“  
(hier gibt es im Text immerhin einen kurzen Hinweis auf strukturelle Zugangsbarri-
eren) 
 unter 3.3: „Werden die Anteile der deutschen und ausländischen Schüler*innen 
verglichen zeigt sich, dass 52% der deutschen Schüler*innen nach der Grund-
schule ein Gymnasium besuchen, w ährend es von den ausländischen Schüler*in-
nen nur 25% sind“ und „28% der ausländischen Schulabgänger*innen haben ei-
nen solchen Abschluss erw orben im Gegensatz zu 51% der deutschen Schü-
ler*innen.“  
 unter 4: „63% der deutschen Erw erbsfähigen der Altersgruppe sind sozialversi-
cherungspflichtig beschäftigt, von den ausländischen Erw erbsfähigen sind 43% 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt“  
 unter 4.1: „Während 2010/11 noch eine Mehrheit der Ausländer*innen, ähnlich 
w ie unter den Deutschen, eine (Fach)Hochschulreife erreichten, machte die 
Mehrheit der Ausländer*innen im Schuljahr 2018/19 einen Hauptschulabschluss .“ 
 unter 4.4: „43% der Unterbeschäftigten im jüngeren Erw achsenenalter haben eine 
ausländische Staatsbürgerschaft.“ 
 unter 5.3: „Familien ohne internationale Geschichte waren zu 15% armutsgefähr-
det, bei jenen mit internationaler Familiengeschichte ist der Anteil mit rund 41% 
fast dreimal so hoch.“ 
 unter 6.1 „Während Menschen ohne internationale Geschichte zu 17% ein Ein-
kommen unterhalb der Armutsrisikogrenze hatten, w ar der entsprechende Anteil 
bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit 38% mehr als doppelt so 
hoch.“ 
 unter 6.2: „Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind w eniger gut im 
Arbeitsmarkt integriert. Sie arbeiten häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen.“ 
 unter 9.1: „Von Armut betroffene Menschen und Menschen mit internationaler Fa-
miliengeschichte sind w eniger an (Kommunal-)Politik interessiert.“ 
Lediglich an einer Stelle unter 8.2. wird einmal gezeigt, wie solche statistischen Fest-
stellungen inhaltlich eingeordnet werden können und sollten:

„Ein erhöhtes Armutsrisiko haben insbesondere ältere Menschen mit einer 
Schw erbehinderung sow ie ältere Menschen mit internationaler Familienge-
schichte… 
Gründe für das sehr hohe Armutsrisiko von Senior*innen mit internationaler 
Familieng eschichte, sind im Falle ihrer Zuw anderung als so genannte Gastar-
beitende in der geringen Entlohnung w ährend ihres Erw erbslebens und einer 
daraus resultierenden geringen Rente zu suchen. Viele w aren – aufgrund der 
körperlichen Schw erstarbeit- auch gesundheitlich nicht in der Lage bis zum 
Renteneintritt zu arbeiten. Auch heute sind in den Niedriglohngruppen bzw . 
prekären Beschäftigungsverhältnissen überw iegend neu zugew anderte Men-
schen zu finden – ihr Armutsrisiko im Alter ist bereits vorgezeichnet.“ 
Des Weiteren wird in der Einleitung der „Anlage zur Beschlussvorlage 4069/2022“ 
auf Seite 6 wird folgender „Hinw eis zur Lesart der Indikatoren“ gegeben: 
 „Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ w ird nicht in allen Statistiken 
erhoben. Wo das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ nicht vorliegt, w ird 
stellvertretend das Merkmal „ausländische Staatsangehörigkeit“ verw endet, da 
die Anteile der Menschen, auf die ein bestimmtes Merkmal zutrifft, in der Gruppe 
der Menschen mit „ausländischer Staatsangehörigkeit“ und der Gruppe der Men-
schen mit internationaler Familiengeschichte häufig sehr ähnlich sind, w ird hier 
von den Ausprägungen der einen Gruppe auf die der anderen Gruppe geschlos-
sen.“ 
Diese Aussage ist fachlich 1. komplett falsch und 2. Stereotypisierend! 
Historie der Diskussion um die Sozialplanung im Integrationsrat: 
Bereits am 13.4.2022 hatte der IR den damals vorgelegten „1. Kölner Lebenslagen-
bericht 2020“ 0615/2020 mit einem Änderungsantrag AN/0686/2021 und folgendem 
Hinweis mehrheitlich abgelehnt: 
„Der Integrationsrat hält den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 in dieser Form für unzureichend, 
da ein gewichtiger Teil der Lebenswirklichkeit der Kölner Migrant*innen nicht angemessen abge-
bildet wird und darin Vorurteile befördert werden, ohne auf die Ursachen von sozialen Problemla-
gen ausreichend einzugehen. Die größtenteils verkürzten Aussagen im Bericht befördern die defi-
zitorientierte Sichtweise der Gesellschaft auf Menschen mit internationaler Geschichte. Die Er-
kenntnis über die Ursachen der Lebensrealität dieser Menschen ist aber die Grun dvoraussetzung, 
um die beabsichtigte strategische Sozialplanung für die Stadt diskriminierungsfrei im Sinne einer 
Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten.  
Der Integrationsrat hält den Lebenslagenbericht nicht für geeignet, dass auf Basis der dort darge-
stellten Erkenntnisse über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenberei-
chen, mit der Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung für 
Kölner*innen mit internationaler Geschichte gelingen kann und bittet die Ver waltung deshalb um 
Nachbesserungen im Bericht in o.g. Sinne. “ 
 
Der Rat folgte diesem mehrheitlich gefassten Beschluss aus dem Integrationsrat 
damals allerdings nicht. 
Aufgrund einer Einlassung der Verwaltung beschloss der Integrationsrat am 1.6.2021 
einstimmig einen von GOL eingebrachten Änderungsantrag AN/1196/2021 mit der 
folgenden Bitte an den Rat

„ … II. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der erneuten Berichterstattung:  
… 
o künftig die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ differenzierter darzustellen,  
o in Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Studie die Aussagen zur Gruppe der 
‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ in einen erweiterten Kontext zu stellen und Hinweise auf 
strukturelle Hürden für diese Personengruppe zu geben, um stigmatisierenden und diskrimi-
nierenden Int erpretationen entgegenzuwirken….“ 
 
Der Rat folgte diesem mehrheitlich gefassten Beschluss aus dem Integrationsrat 
damals allerdings nicht.  
Zur Mitteilung der Verwaltung- „Weiteres Vorgehen zur Verstetigung und zum Aus-
bau einer integrierten, strategischen Sozialplanung auf Basis der Erkenntnisse des 
Lebenslagenberichts“ 2729/2021 wiederholte der Integrationsrat am 28.9.21 seine 
Forderungen mit dem Antrag zum Lebenslagenbericht AN/1969/2021 
„Die Verwaltung wird gebeten bei dem in der Mitteilung 2729/2021 beschriebenen weiteren 
Vorgehen folgendes zu berücksichtigen:  
1. „Zu Punkt 1, Analyse der Ausgangssituation“:  
Es wird gemäß Änderungsantrag des Integrationsrates dringend darum gebeten bei der Ana-
lyse der Ausgangssituation darauf zu achten:  
 die Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ differenziert zu betrachten (es 
wird hier verwiesen auf die Untersuchungsergebnisse der Migranten -Milieu Studie des 
Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung / vhw https://www.vhw.de/filead-
min/user_upload/07_presse/PDFs/ab_2015/vhw_Migrantenmilieu -Survey_2018.pdf) 
und den unterschiedlichen Aufenthaltsstatus, die Aufenthaltsdauer und damit das ‚An-
gekommensein‘, die kulturel len Prägungen, sowie die Zugangsbarrieren z.B. aufgrund 
‚ausländisch klingender‘ Namen und eines als ‚ausländisch wahrgenommenen‘ Aus-
sehens‘ zu  beachten, 
 „bei Schlussfolgerungen in der Analyse zur Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshin-
tergrund‘ diese in ei nen erweiterten Kontext zu stellen und Hinweise auf strukturelle 
Hürden für diese Personengruppe zu geben, nicht nur um stigmatisierenden und dis-
kriminierenden Interpretationen entgegenzuwirken, sondern auch um darauf gezielt 
mit politischen Maßnahmen reag ieren zu können.  
Die Mitteilung führt des Weiteren aus, dass zur Beschreibung der Ausgangssituation auch die 
Analyse der vorhandenen Angebote, Maßnahmen und Einrichtungen sozialer Infrastruktur ge-
hört und u.a. Fragen beantwortet werden sollen wie „Was ist  schon da?“, „Für wen wird was 
angeboten?“, „Wo wird für wen was angeboten?“  
Es wird darum gebeten z.B. auch zu fragen: „Was wird von wem genutzt, warum werden  
bestimmte Angebote von bestimmten Gruppen nicht genutzt und gibt es evtl. strukturelle Zu-
gangsbarrieren?“ 
2. „Zu Punkt 2, Ziele und  Strategien entwickeln“ 
Hier wird in der Mitteilung die Notwendigkeit angekündigt „Strategien festzulegen, wie diese 
Ziele erreicht werden können“. Es wird darum gebeten, als weiteres Ziel ‚diskriminierungsbe-
dingte Zugänge abbauen‘ sowie ‚Möglichkeiten einer Verbesserung der Bewerbung der Ange-
bote‘ mit aufzunehmen. 
3. Die Mitteilung beschreibt, dass ‚auf der Basis der Analyse in einem Beteiligungsprozessmit 
Vertreter*innen der Fachverwaltungen, der Politik und der Wohlfahr tsverbände‘ durchgeführt 
werden soll. 
Es wird dringend darum gebeten, im geplanten politischen Steuerungsgremium in Anlehnung 
an die dort vorgesehenen Vertreter*innen aus Politik und Wohlfahrtsverbänden, den Integrati-
onsrat, die Interkulturelle Zentren, so wie ausgewählte Migrantenselbstorganisationen mit zu 
beteiligen.“ 
Der Integrationsrat erwartet bei der zentralen Sozialplanung in der viertgrößten Stadt 
Deutschlands in der über 40% der Kölner*innen eine internationale Familienge-
schichte haben, gerade vor dem Hintergrund eines erstarkenden Rechtspopulismus

und lebensbedrohlichen Rechtsterrorismus mit regelmäßigen teils tödlichen Angriffen 
auf Menschen mit internationaler Familiengeschichte, eine höchst sensible und re-
flektierte Erhebung und Berichterstattung. 
Der Integrationsrat erwartet, wenn die Gruppe der Menschen mit internationaler Fa-
miliengeschichte im zentralen Focus der Sozialplanung 2023 stehen, seitens der Ver-
waltung eine ausführliche und differenzierte Bearbeitung des Themas (z.B. durch Re-
cherche Anfragen, Anträge und Beschlüsse des Integrationsrates – zu finden im 
Ratsinformationssystem). 
Der Integrationsrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Kampagne MEHR-
ALLES - Menschen und Situationen richtig einschätzen -z.B. Menschen mit internati-
onaler Familiengeschichte. Weniger Schubladendenken, mehr Durchblick  in der ge-
rade dieses Problem des intuitiven Schubladendenkens erläutert und die wissen-
schaftlichen Ergebnisse einer Untersuchung vorstellen, die deutlich machen, dass 
die Zugehörigkeit zu Milieus prägender sind als die ethnische Herkunft. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1407/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
29.08.2023
Erstellt
14.08.2023 16:51