3918/2021
Einführung der Stufenausbildung bei der Berufsfeuerwehr Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/370 Vorlagen-Nummer 28.03.2022 3918/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 29.03.2022 Einführung der Stufenausbildung bei der Berufsfeuerwehr Köln In den vergangenen Jahren ist es immer schwieriger geworden, den Personalbedarf der Berufsfeuer- wehr Köln im feuerwehrtechnischen Dienst durch genügend geeignete Bewerber*innen zu decken. Zudem steigt die Anzahl der planmäßigen Austritte durch Erreichen der Pensions-Altersgrenze auf- grund der demographischen Entwicklung bis zum Jahr 2028 stetig an. Da die gesetzlichen Regelungen jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung für eine feuerwehr- technische Ausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 LVO-Feu NRW (ehemals mittlerer Dienst) bedin- gen, ist es für viele jungen Menschen heutzutage aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen zunehmend unattraktiv nach ihrer Berufsausbildung noch eine weitere Ausbildung zu absolvieren. Die Berufsfeuerwehr Köln hat in den vergangenen Jahren vielfältige Anstrengungen unternommen, um junge Menschen für eine Ausbildung bei der Feuerwehr Köln anzuwerben. Hierzu gehören u. a. die intensive Personalwerbung auf Berufsmessen, der Ausbau der Arbeitgebermarke der Feuerwehr Köln oder die Zahlung von Anwärter*innensonderzuschlägen, mit denen die Anwärter*innen in der Ausbildung bereits ca. 90 % der Bezüge nach Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW erhalten. Der zunehmende Personalengpass konnte durch die bisherigen Recruiting-Maßnahmen allein nicht mehr vollständig gedeckt werden. Aus diesem Grund wurden durch die Feuerwehr Köln intensiv al- ternative Wege einer frühzeitigen und effektiveren Personalgewinnung geprüft, um jungen Menschen einen niedrigschwelligen und attraktiven Eintritt in den feuerwehrtechnischen Dienst zu ermöglichen. Neben den bisherigen Zugangswegen (LVOFeu NRW) wird mit der 3-jährigen Ausbildung zur Werk- feuerwehrfrau bzw. zum Werkfeuerwehrmann (IHK) nach der Stufenausbildungsverordnung (StufAVO-Feu NRW) ein neuer, attraktiver Zugangsweg erschlossen, durch den jungen Menschen bereits nach der Schulausbildung ein Einstieg in eine Karriere bei der Berufsfeuerwehr Köln angebo- ten werden kann. Nach einer umfangreichen Markterkundung konnte die Firma Currenta GmbH & Co. OHG als Koope- rationspartnerin gewonnen werden, die in ihrem Berufsbildungszentrum den Auszubildenden in den ersten 18 Monaten (Stufe 1) grundlegende handwerkliche und technische Fertigkeiten z. B. in den Bereichen Holzbau, Metallbau oder Elektrotechnik vermittelt. Die schulische Ausbildung findet am Currenta-Berufskolleg in Leverkusen statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe 1 werden die Auszubildenden in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 übernommen (ehemals mittlerer Dienst), zu Beamt*innen auf Widerruf er- nannt und beginnen ihre 18-monatige feuerwehrtechnische Grundausbildung (Stufe 2) an der Feuer- wehrschule in Köln-Weidenpesch. 2 Der Pilot-Lehrgang mit 7 Auszubildenden ist bereits zum 01.09.2021 erfolgreich gestartet. Aufgrund der hohen Nachfrage seitens der Bewerber*innen und des stetig hohen Personalbedarfs wurde die Ausbildungskapazität um weitere 7 Ausbildungsplätze auf insgesamt 14 Ausbildungsplätze für die kommenden Ausbildungsjahrgänge 2022 und 2023 erhöht. Perspektivisch sollen die Ausbildungska- pazitäten auf 20 Ausbildungsplätze pro Jahr ausgebaut werden. Die Stufenausbildung bildet als weiterer, attraktiver Zugangsweg, insbesondere für junge Frauen, einen wesentlichen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und damit auch zur perspektivischen Sicher- stellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Köln in der Zukunft. Die Kosten für die externe Stufenausbildung (18 Monate handwerkliche Ausbildung) betragen etwa 40.000 € pro Auszubildendem. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächti- gung steht im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 bereit. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2023 ff., ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3918/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.03.2022
- Erstellt
- 08.11.2021 11:05