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1363/2024

Kooperationsvereinbarung Stadtsportbund Köln e. V. und Sportamt

Mitteilung Ausschuss 29.05.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.06.2024, TOP 6.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3366 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 29.05.2024 
 1363/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 20.06.2024 
 
Kooperationsvereinbarung Stadtsportbund Köln e. V. und Sportamt 
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Stadtsportbund Köln 
e. V. aus dem Jahre 2019 lief Ende 2023 aus. Der Verwaltung ist es ein großes Anlie-
gen, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Köln e. V. zur Weiter-
entwicklung und Gestaltung des Sports in Köln weiterzuführen, so dass die Kooperati-
onsvereinbarung entsprechend erneuert und seitens der Oberbürgermeisterin, des 
Beigeordneten für Bildung, Jugend und Sport als auch des Vorstandsvorsitzenden des 
Stadtsportbunds Köln e. V. und der Sportjugend unterzeichnet wurde.  
 
Die aktuelle Kooperationsvereinbarung lautet wie folgt: 
 
„Die Stadt Köln und der SSBK mit seiner Sportjugend verstehen sich als Partner bei 
der zukunftsgerechten Weiterentw icklung und Gestaltung des Sports in Köln. Die 
langjährige Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen soll insbesondere bei der 
Umsetzung der gemeinsam mit der Sportpolitik erarbeiteten und vom Rat der Stadt 
beschlossenen Sportentw icklungsplanung der Stadt Köln fortgeführt w erden. Für die 
Stadt Köln und den Stadtsportbund mit seiner Sportjugend ist die Sportentw icklungs-
planung gleichermaßen Grundlage ihrer jew eiligen Tätigkeiten. Dazu sollen die ge-
genseitigen Leistungsbeziehungen für den Sport in Köln definiert und im Sinne einer 
permanenten Zielkontrolle regelmäßig bew ertet w erden. Der SSBK mit seiner Sportju-
gend versteht sich dabei als zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereins-
sports, aber auch für die Sportlerinnen und Sportler, die außerhalb von Vereinen Sport 
treiben. Die Stadt Köln und der SSBK mit seiner Sportjugend setzen sich gemeinsam 
zum Ziel, die herausragende Bedeutung des Sports für die Stadtgesellschaft mit einer 
Stimme zu vertreten. Insbesondere die Leistungen des Sports in der Bildung, Kinder-, 
Jugend- und Generationenarbeit, Integration und Inklusion, aber auch innovative Kon-
zepte und Entw icklungen für Sport und Bew egung sollen gemeinsam gefördert w er-
den. Grundlage für eine entsprechende vertrauensvolle Zusammenarbeit sind regel-
mäßige Abstimmungsgespräche und der Wille, sich gegenseitig zum Wohle des 
Sports in Köln zu unterstützen. 
 
Die breiten Angebote des SSBK mit seiner Sportjugend reichen dabei von der allge-
meinen Vereinsförderung, über die Kinder- und Jugendförderung im Sport im offenen 
Ganztag und im Bew egungskindergarten, dem Seniorensport, der Qualifizierung, der 
Gew altprävention durch Mitternachtssport und Projekte gegen sexualisierte Gew alt im 
Sport, der Integration bis hin zur Inklusion. Dazu konzipieren und koordinieren SSBK

2 
 
und Sportjugend zu diesem Zw eck fachspezifische Angebote, Programme, Konzepte 
und Qualifizierungsangebote und setzen diese um. Diese dauerhaften Angebote des 
SSBK mit seiner Sportjugend w erden ergänzt durch verschiedene projektbezogene 
Kooperationen mit der Stadt Köln. 
 
Für seine Arbeit erhält der SSBK mit seiner Sportjugend auf Basis von Bew illigungs-
bescheiden finanzielle Zuw endungen von der Stadt Köln in Form von Personal- und 
Sachmitteln, deren Höhe sich aus dem jew eiligen Haushaltsplan der Stadt Köln erge-
ben.“ 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Sportausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1363/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2024
Erstellt
19.04.2024 13:49