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2278/2017

Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln-Ehrenfeld; Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Beschlussvorlage Ausschuss 09.08.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.11.2017, TOP 10.2

Anlage-4_Auszug-RPB

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1_Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 2 Begründung

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage-4_Auszug-RPB

1784 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Herr Jennrich‐von Papen 
Telefon:   (0221) 221‐26391 
stefan.jennrich‐vonpapen@stadt‐koeln.de 
Datum:  13. September 2017 
 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
der 13. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
in der Wahlperiode 2014/2020 vom 12. September 2017 
 
TOP 6  Verwaltungsvorlagen (Beschlussempfehlung an die Bezirksvertretungen) 
6.1  Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln‐Ehrenfeld 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln‐Ehrenfeld 
Vorlagen‐Nr. 2278/2017 
 
Beschluss: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick‐
lungsausschuss folgenden, um die Ziffer 2 ergänzten Beschluss zu fassen: 
1. "Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanver‐
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Vogelsanger 
Straße, der Vitalisstraße, dem Grundstück der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und 
dem Grundstück 'Alte Wagenfabrik' in Köln‐Ehrenfeld, hier: Neubau Campus Alte Wagen‐
fabrik in Köln‐Ehrenfeld, einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen." 
2. Im weiteren Verfahren bestehen zu folgenden Punkten Bedenken und sind kritisch zu 
überprüfen: 
‐ Höhenentwicklung (7 Vollgeschosse erscheinen als zu hoch) 
‐ Abstandsflächen 
‐ Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes 
‐ begleitende Wege/Schulwege für Radverkehr und Fußgänger 
 
Abstimmungsergebnis: 
‐ einstimmig beschlossen 
 
gez.  N. Mimberg (Vorsitzender) 
Freigabe:  13.09.2017

Beschlussvorlage Ausschuss

2871 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Solb Az 
Vorlagen-Nummer 
 2278/2017 
Freigabedatum 
09.08.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen-
dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Vitalisstraße, dem 
Grundstück der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und dem Grundstück „Alte Wagenfabrik“ in Köln-
Ehrenfeld, hier: Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln-Ehrenfeld. einzuleiten mit dem Ziel, ein 
Gewerbegebiet festzusetzen; 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 12.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung:  
Mit Schreiben vom 19. April 2017 hat die "Fond of New Campus GmbH", Vogelsanger Straße 78, 
50823 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Das Verfahren soll 
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden.  
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt auf dem Eckgrundstück Vitalisstraße/Vogelsanger Straße einen 
neuen Firmensitz für das Unternehmen Fond of Bags zu realisieren.  
Geplant ist ein Campus mit einer Bürofläche von ca. 13.000 m² Bruttogeschossfläche, der der aktuel-
len Größe des Unternehmens Rechnung trägt, aber auch Raum für künftige Expansion bietet.  
Als Art der baulichen Nutzung soll für den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes 
ein Gewerbegebiet festgesetzt werden.  
Neben Büros und Showrooms sind auch eine betriebliche Kindertagesstätte, eine Betriebsmensa und 
ein Fitness-Center für die Mitarbeiter/-innen geplant. Auf dem Dach des siebengeschossigen Gebäu-
des ist eine Fotovoltaikanlage geplant, auf dem Dach des sechsgeschossigen Gebäudes eine Dach-
terrasse. 
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Ein- und Ausfahrt soll von der 
Vitalisstraße aus im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze erfolgen. 
Für den Planbereich existiert kein Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt im Innenbereich gemäß § 34 
BauGB.  
Das geplante Vorhaben ist auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht umsetzbar. 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
 
3 Anlagen

Anlage 1_Übersichtsplan

391 Zeichen

500 100200300  MeterPlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie-rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsseund der Bezirksvertretungen, die wegen Befan-genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord-nungspunkt nicht teilnehmen dürfen.Maßstab: 1: 5.000
StadtplanungsamtStadt Köln Anlage 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: "Neubau Campus Alte Wagenfabrik" in Köln-Ehrenfeld 
N100

Anlage 2 Begründung

11237 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
/ 2 
Begründung 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln-Ehrenfeld 
(Verfahren nach § 13a BauGB) 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Vorhabenträgerin, die „Fond of New Campus GmbH“, hat mit Schreiben vom 19.04.2017 die 
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt 
mit dem Ziel einen neuen Firmensitz für das Unternehmen Fond of Bags in Köln-Ehrenfeld zu rea-
lisieren.  
Die Gesellschafter der „Fond of New Campus GmbH“ sind die gleichen wie die Gesellschafter der 
„Fond of Bags GmbH“. Seit 2010 ist das Unternehmen Fond of Bags GmbH ständig gewachsen 
und beschäftigt aktuell 186 Mitarbeiter/-innen. Mit einem ergonomischen Schulrucksack (ergobag) 
hat die Firma begonnen und vereint mittlerweile sieben verschiedene Marken unter ihrem Dach. 
Taschen sind die Kernkompetenz, wobei die Produktpalette von „Baby bis Business“ reicht. Die 
Produkte werden in 27 Ländern vertrieben. 
Durch das schnelle Wachstum des Unternehmens musste „Fond of Bags GmbH“ bereits mehrmals 
in neue Räumlichkeiten umziehen. Der aktuelle Firmensitz an der Vogelsanger Straße ist ebenfalls 
nicht mehr ausreichend. 
Es soll ein Campus mit einer Bürofläche von 13.000 m² Bruttogeschossfläche entstehen, der der 
aktuellen Größe Rechnung trägt aber auch Raum für künftige Expansion bietet. Für dieses Vorha-
ben wurde das Eckgrundstück Vitalisstraße / Vogelsanger Straße erworben. Eine entsprechende 
Eigentumsübertragungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen.  
Das Plangrundstück grenzt  an das Gelände der denkmalgeschützten „Alte Wagenfabrik“, in der 
die „Fond of Bags GmbH“ bereits Büroflächen angemietet hat. Dieses Grundstück befindet sich im 
Besitz der „Alte Wagenfabrik Köln GmbH“, welche wiederum die gleichen Gesellschafter wie die 
„Fond of New Campus GmbH“ aufweist. 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden.  
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche 
handelt, das heißt um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 
BauGB, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a 
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans beträgt bei einer Plangebietsgröße von circa 5.000 m² weniger als 20.000 m² 
und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. 
Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammen-
hang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die 
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der 
in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgütern – Gebiete von gemeinschaftlicher

- 2 - 
 
 
/ 3 
Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – 
nicht zu erwarten. 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbezo-
gene Bebauungsplan „Neubau Campus Alte Wagenfabrik in Köln-Ehrenfeld“ im beschleunigten 
Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und 
Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß 
§ 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. 
Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt.  
Mit der Bekanntmachung über die Einleitung des beschleunigten Verfahrens wird ebenfalls be-
kannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Stadt 
Köln, Stadtplanungsamt, unterrichten kann, und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer damit 
verbundenen zweiwöchigen Frist zur Planung äußern kann. 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld und ist ca. 0,5 ha groß. Es umfasst das Flurstück 2302, 
Flur 76, Gemarkung Müngersdorf. Das Plangebiet wird im Norden durch die Vogelsanger Straße, 
im Westen durch die Vitalisstraße, im Süden durch das Grundstück der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln (AWB) und im Osten durch die „Alte Wagenfabrik“ begrenzt. 
 
2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet selbst ist durch Parkplatzflächen geprägt. Das Plangebiet ist Teil des Grundstücks, 
auf dem auch die denkmalgeschützte „Alte Wagenfabrik“ steht, die ebenfalls durch die Vorhaben-
trägerin genutzt wird. 
Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich hauptsächlich gewerbliche Nutzungen. Südlich 
grenzt die Fläche der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) an das Plangebiet an. Auf dem gegenüber-
liegenden ehemaligen Herbolgelände wird ein 24-h-Logistikbetrieb angesiedelt. 
Nördlich der Vogelsanger Straße/Westlich der Vitalisstraße hat sich eine Vielfalt von typischen 
Gewerbebetrieben niedergelassen, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe in Form von Malerwerk-
stätten, Tischlereien, Dachdecker, Betriebe für Möbel- und Ladeninnenausbau, Bau von Elektroan-
lagen, Werkzeugbau, Druckereien, Autohäuser mit Werkstätten sowie Karosseriebetriebe und La-
ckierereien, Schrotthandel und Pkw-Entsorgung, eine Kartonagenfabrik, zwei Lackfabriken sowie 
Großhandelsbetriebe und diverse Büronutzungen.  
Wohnnutzung ist nördlich der Vogelsanger Straße/östlich der Vitalisstraße anzutreffen. Östlich des 
Maarweges befindet sich eine Kleingartenanlage.  
Südöstlich des Plangebietes befindet sich die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Ehrenfeld. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 für diese Fläche einen Bebauungsplan als Satzung 
beschlossen. Der Bebauungsplan setzt hier ein Mischgebiet fest. Neben der Wohnnutzung werden 
auch Dienstleistungs- und Nahversorgungsangebote, Kleingewerbe etc. auf dem Areal entstehen. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist heute vollständig erschlossen. Über die Vogelsanger Straße ist das Plangebiet 
an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Die Zufahrt auf

- 3 - 
 
 
/ 4 
das Grundstück erfolgt derzeit über die Vogelsanger Straße. Die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage 
soll über die Vitalisstraße erfolgen.  
Die nächstgelegene Bushaltestelle „Vitalisstraße Nord“ (Buslinie 140) ist fußläufig in weniger als 
200 m zu erreichen. Die Stadtbahnhaltestelle „Äußere Kanalstraße“ (Linien 3 und 4) ist fußläufig 
ca. 600 m entfernt.  
 
3.  Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.  
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.  
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 
 
3.4 Rahmenplan Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Im Rahmenplan Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld aus dem Jahre 2004 wird der Planbereich als 
Gewerbefläche dargestellt, mit Flächenanteilen für Büros und Dienstleistungsunternehmen entlang 
der Vogelsanger Straße und der Vitalisstraße. 
 
3.5 Denkmalschutz 
Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befindet sich die denkmalgeschützte „Alte Wagenfab-
rik“. 
 
3.6 Bestehendes Planungsrecht 
Für den Planbereich existiert kein Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt im Innenbereich gemäß 
§ 34 BauGB.  
Nordwestlich, westlich und südlich grenzt der Bebauungsplan 6246 Sa/03 (62469/03) an das 
Plangebiet Dieser setzt Gewerbe- und Industriegebiete und ein Baugrundstück für den Gemeinbe-
darf (Fuhrpark) -welches von den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Köln genutzt wird- fest. Öst-
lich der Äußeren Kanalstraße/nördlich der Vogelsanger Straße existiert der Bebauungsplan 6246 
Sb/02 (63469/02), der überwiegend ein Mischgebiet festsetzt.  
 
4. Planungs- und Nutzungskonzept 
Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht eine siebengeschossige Winkelbebauung entlang der 
Vitalisstraße und eine sechsgeschossige Bebauung zum Grundstück „Alte Wagenfabrik“ vor. Das 
so entstehende Dreieck bildet einen begrünten Innenhof aus. Die Ecke zur Vogelsanger Straße 
wird in halbrunder Form ausgebildet um den Blick auf die denkmalgeschützte „Alte Wagenfabrik“

- 4 - 
 
 
/  
zu erhalten. Das Erdgeschoss ist als überhohes, von den Fassaden der oberen Geschosse zu-
rückspringendes Geschoss geplant. 
Als Art der baulichen Nutzung soll für den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungspla-
nes ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Um trotz der Festsetzung von allgemein zulässigen 
Nutzungen den Vorhabenbezug herzustellen, wird gemäß § 12 Absatz 3 a in Verbindung mit § 9 
Absatz 2 BauGB festgesetzt, dass in dem Gewerbegebiet im Rahmen der festgesetzten Nutzun-
gen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im 
Durchführungsvertrag verpflichtet.  
Als Maß der baulichen Nutzung soll eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflä-
chenzahl (GFZ) von 2,6 festgesetzt werden. 
Neben Büros und Showrooms sind auch eine betriebliche Kindertagesstätte, eine Betriebsmensa 
und ein Fitness-Center für die Mitarbeiter/-innen geplant. Auf dem Dach des siebengeschossigen 
Gebäudes ist eine Fotovoltaikanlage geplant, auf dem Dach des sechsgeschossigen Gebäudes 
eine Dachterrasse. 
Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Ein- und Ausfahrt soll von der 
Vitalisstraße aus im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Im Rahmen eines Mobili-
tätskonzepts, das durch ein Gutachterbüro erarbeitet wird, sollen die für die zukünftige Nutzung 
notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. In diesem Mobilitätskonzept sollen auch die The-
men Carsharing, E-Mobilität etc. abgebildet werden. 
 
5.  Umweltbelange 
Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung und die ver-
kehrliche Lärmbelastung werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Das Erfordernis 
weiterer Umweltuntersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
6.  Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. Die Aufstellung soll auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne 
der Innenentwicklung) erfolgen. 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch-
führungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens 
kommen wird. 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er-
schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln entstehen 
nicht. 
Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.

Anlage 3

2241 Zeichen

VITALISSTRASSE
VOGELSANGER STRASSE
ZUFAHRT ALTE
WAGENFABRIK
VILLA
DENKMAL
NEUBAU FOND OF NEW  BAGS
ZUFAHRT TG NEUBAU
ALTE WAGENFABRIK, DENKMAL
AWB
VII
VI
67$1'     1(8%$8&$0386$/7(:$*(1)$%5,./$*(3/$1
Anlage 3

NEUBAU CAMPUS ALTE WAGENFABRIKSTAND: 21.04.17 PERSPEKTIVE

NEUBAU CAMPUS ALTE WAGENFABRIKSTAND: 21.04.17 PERSPEKTIVE

NEUBAU CAMPUS ALTE WAGENFABRIKSTAND: 21.04.17 PERSPEKTIVE

5
10
25 M
STAND: 21.04.17 SCHNITT B-BNEUBAU CAMPUS ALTE WAGENFABRIK
1.UG
9,57 17,35 28 14,30 265
26,92 28 12,74 1,70
41,78
-3,10
+- 0,0 
= 48,33 OKFF
+3,38
+6,76
+10,14
+13,52
+16,90
+20,28
+23,50
+23,06         
=71,39 ÜNN
3,103,383,383,383,383,383,383,22
26,92 14,86
+22,00
2,50606,36402,98402,98402,98402,98402,98
TECHNIK
VITALISSTRASSE
FOND
OF
BAGS
5.OG
6.OG
4.OG
3.OG
2.OG
1.OG
EG
HOCHHAUSGRENZE

5
10
25 M
STAND: 21.04.17 SCHNITT A-ANEUBAU CAMPUS ALTE WAGENFABRIK
EG
+- 0,0 
= 48,33 OKFF
+3,38
+6,76
+10,14
+13,52
+16,90
+20,28
+23,50
+24,06 
= 71,39 ÜNN
+22,00
+3,38
+6,76
+10,14
+13,52
+16,90
+ 20,12
+ 20,68 
= 69,01 ÜNN
-3,10
41 14,32 41
14 14,86 14 27,68 24,28
1,71 13,02 41
3,103,383,383,383,383,383,383,22
67,10
-3,10
+/-0,00
55 2,58522,98402,98402,98402,98402,98402,98402,98
TG EINFAHRT
5.OG
6.OG
4.OG
3.OG
2.OG
1.OG
EG
1.UG
HOCHHAUSGRENZE
5.OG
4.OG
3.OG
2.OG
1.OG
1.UG

STAND: 21.04.17 NEUBAU CAMPUS ALTE WAGENFABRIK GRUNDRISS REGELGESCHOSS
5
10
25 M
27,91
5
67,11
5
TREPPENHAUS
TREPPENHAUS
TREPPENHAUS
LUFTRAUM
A
B
C
D
E
F
G
H
4
5
6
7
8
9
10
11
12
3
2
1
1´
2´
3´
4´
5´
6´
7´
8´
9´
10´
11´
15´
A
A
B
B
WC H
WC D
WC D
WC H
ABSTR.
PANTRY
SERVER
SERVER
LAGER
SERVER
12´
14´
BESTANDSGEBÄUDE
ALTE WAGENFABRIK
DESIGN-
WORKSHOP
SHOWROOM
SHOWROOM
WARTEBEREICH
LAGER
SERVER WC D
WC H
PANTRY
5,26
2,00
7,04
6,78
2,00
5,52
6,29
5
5,50
5,50
5,50
5,50
5,50
5,50
2,62
5
14
28
14,30
28
14
41,92
15,14
14,30
14
28
14,30
28 14
14,86
59,06
2,62
5
5,50
5,50 5,50 5,50 5,50 5,50
5,50 5,50 5,50 5,50
5,50 3,99
2.OG=6,763.OG=10,14
2.OG=6,763.OG=10,14
2.OG=6,76
3.OG=10,14
LOGGIA
BGF 2.OBERGESCHOSS 2.274,37 m2
87
VITALISSTRASSE
BGF 3.OBERGESCHOSS 2.282,37 m2
I J K
PANTRYABSTR.
13´
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE
GRUNDSTÜCKSGRENZE

Beratungsverlauf (3)

12.09.2017 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vogelsanger Straße 78
  • Vitalisstraße
  • Äußere Kanalstraße
  • Straße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2278/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27