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2107/2024

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Igelschutz jetzt!" (AN/0686/2024)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 30.07.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.09.2024, TOP 2.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4256 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 30.07.2024 
 2107/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
betreffend "Igelschutz jetzt!" (AN/0686/2024) 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 25.04.2024 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung erarbeitet ergänzend zur Geräte - und Maschinenlärmschutzverordnung (32. 
BlmSchV) einen Passus einer ordnungsbehördlichen Verordnung, in  dessen Folge der Ge-
brauch von Mährobotern zu den allgemeinen Ruhezeiten in Wohngebieten unzulässig wird. 
Diese wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorzugsweise als Dringlichkeitsentschei-
dung. 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zum Antrag: 
 
Vorbemerkungen: 
 
Mähroboter stellen eine große Gefahrenquelle für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher 
können gravierende bis tödliche Schnittverletzungen bei Igeln verursachen. Die nach dem 
Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art ist deshalb so gefährdet, weil sie nachts 
nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern sich zusam-
menrollt. Hierbei kann es passieren, dass sie überrollt und verletzt werden. Technische Lö-
sungen zum Schutz der Igel an den Geräten sind längst noch nicht ausgereift. Die Bestände 
des heimischen Igels (Braunbrustigel) sind stark rückläufig, die Ursachen für den Bestands-
rückgang sind vielfältig. Mähroboter tragen zur Bestandsreduzierung bei. 
 
Neben den Mährobotern gibt es weitere Ursachen für den Bestandsrückgang. Bedingt durch 
den Verlust der natürlichen Lebensräume in der freien Landschaft, findet der Igel in Grünanla-
gen, Parks, Gärten und Friedhöfen geeignete Ersatzlebensräume. Städte stellen daher ein 
wichtiges Refugium für diese Art dar. Die Datenlage ist hier allgemein, wie bei vielen nachtak-
tiven Arten, eher dünn und es gilt frühzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen. 
 
Ein gravierender Grund für den Bestandsrückgang sind fehlende Insekten als Hauptnahrungs-
grundlage des Igels. Pestizide, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust sind in diesem 
Zusammenhang als Hauptursachen für das Insektensterben zu benennen. Zudem fehlen 
Strukturen, wie natürliche Hecken und Gebüsche in denen die Tiere tagsüber schlafen und 
ihre Nester für den Winterschlaf bauen oder auch ihre Jungtiere aufziehen können. Gärten

2 
 
bieten hier grundsätzlich viel Potential. Wichtig ist allerdings, dass Gärten weitestgehend na-
türlich gestaltet sind, also sowohl Nahrung als auch Ruheplätze bieten - und dass diese den 
Tieren nicht durch Zäune und Kaninchendraht versperrt bleiben.  
Für einen effektiven Igelschutz ist es wichtig auch in diesen Bereichen Verbesserung herbei-
zuführen. Die Verwaltung ist bemüht an diesen Themen weiterhin zu arbeiten, ist hier gleich-
ermaßen auf die Unterstützung durch die Bevölkerung angewiesen. 
 
Zum Mähroboter Nachtfahrverbot: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel über 
eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. 
Mähroboter überschreiten in der Regel nicht die Lärmwerte, so dass eine Regelung über das 
Bundesnaturschutzgesetz besser zum Auftrag des Ausschusses passt. Als besonders ge-
schützte Art, deren Bestände deutlich rückläufig sind, ist es angemessene Schutzmaßnahmen 
für Igel zu ergreifen. Vorgesehen ist ein Fahrverbot, welches sich an den Aktivitätszeiten des 
Igels orientiert und nicht an den Verbotszeiten der Geräte – und Maschinenlärmschutzverord-
nung. Es ist geplant die Verbotszeiten je nach Jahreszeit, an den Sonnenuntergang bzw. Son-
nenaufgangsuhrzeiten auszurichten. Hier soll das Verbot mit 30 Minuten vorher, beziehungs-
weise nachher, die Dämmerungszeiten einschließen. Das Verbot würde sich demnach ledig-
lich auf die Nachtzeiten beschränken und somit die Gefahr der Verletzungen deutlich verrin-
gern. Gleichzeitig wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt nicht aber gänzlich ver-
boten, was einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen darstellt.  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2107/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
30.07.2024
Erstellt
02.07.2024 12:46