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AN/0420/2017

Bezirkssportanlage (BSA)Weidenpesch; Planung einer Inlineskaterbahn

Anfrage nach § 4 BV5 (LKR) 13.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 7.2.6

Anfrage (LKR BV5)

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Anfrage (LKR BV5)

2601 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
in der Bezirksvertretung 
Nippes  
Anette Schumacher 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Tel: +49 (221)  
Mobil: +49 ()  
Mail: salix@anette-schumacher.de 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.03.2017 
AN/0420/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Bezirkssportanlage (BSA)Weidenpesch; Planung einer Inlineskaterbahn 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
von der geplanten Inlineskaterbahn auf der BSA Weidenpesch sind Bürger ab Neus-
ser Straße 690 bis 740 betroffen, da sie in unmittelbarer Nähe zur BSA wohnen. Die 
Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Grünflächen in Weidenpesch, zu der ich 
gehöre,  hat sich in dieser Angelegenheit bereits mit Schreiben vom 16.02.2017 an 
Herrn Schößler gewandt. Eine Antwort steht noch aus. 
 
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.) Fragen zur Planung: 
 
 Gibt es genauere Lagepläne, die einen Eindruck über die sich verändern-
den Raumverhältnisse auf der BSA vermitteln, die insbesondere den Ab-
stand zwischen Inlineskater-Oval und Grenze zur Wohnbebauung Neusser 
Straße 718 a erkennen lassen? 
 
 Wie hoch beläuft sich die Kostenschätzung für das gesamte Vorhaben incl. 
Herstellung der Drainage und Stromversorgung und wie setzt sich diese 
zusammen ? Ich als Bezirksvertreterin habe bisher lediglich Kenntnis von

- 2 - 
 
dem bewilligten Zuschuss von 35 T€ aus Stadtverschönerungsmitteln. 
 
 Von welchen Lärmimmissionen und Lichtemissionen durch Flutlichtanlage 
wird ausgegangen ? 
 
 Welche Maßnahmen werden geplant bzw. sind gesetzlich vorgesehen zum 
Schutz der Anwohner ? 
 
 Ist auf dem Gelände auch die Errichtung einer Bogenschießanlage oder ei-
nes Beachvolleyballfeldes vorgesehen und welche Benutzungsrestriktionen 
gesetzlicher Art o.ä. gibt es? 
2.)  Warum geht die Verwaltung bzw. Politik nicht auf die Anwohner zu, um diese 
über das Vorhaben und sein Ausmaß zu informieren, um sie dann mit ihren 
Anliegen in die weitere Planung einzubinden ? Die Unterrichtungspflicht ergibt 
sich bereits aus § 23 GO NRW und drängt sich geradezu aufgrund des erklär-
ten Zieles der Bürgermeisterin Henriette Reker auf, die Bürger verstärkt an der 
Politik zu beteiligen (Leitlinienprozess  Stadtgespräche etc.).   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Anette Schumacher 
Bezirksvertreterin  
für die Liberal-Konservativen Reformer

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.6 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0420/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (LKR)
Datum
13.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27