AN/0420/2017
Bezirkssportanlage (BSA)Weidenpesch; Planung einer Inlineskaterbahn
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Anfrage (LKR BV5)
2601 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln in der Bezirksvertretung Nippes Anette Schumacher Bezirksrathaus Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln Tel: +49 (221) Mobil: +49 () Mail: salix@anette-schumacher.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.03.2017 AN/0420/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Bezirkssportanlage (BSA)Weidenpesch; Planung einer Inlineskaterbahn Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, von der geplanten Inlineskaterbahn auf der BSA Weidenpesch sind Bürger ab Neus- ser Straße 690 bis 740 betroffen, da sie in unmittelbarer Nähe zur BSA wohnen. Die Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Grünflächen in Weidenpesch, zu der ich gehöre, hat sich in dieser Angelegenheit bereits mit Schreiben vom 16.02.2017 an Herrn Schößler gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Fragen zur Planung: Gibt es genauere Lagepläne, die einen Eindruck über die sich verändern- den Raumverhältnisse auf der BSA vermitteln, die insbesondere den Ab- stand zwischen Inlineskater-Oval und Grenze zur Wohnbebauung Neusser Straße 718 a erkennen lassen? Wie hoch beläuft sich die Kostenschätzung für das gesamte Vorhaben incl. Herstellung der Drainage und Stromversorgung und wie setzt sich diese zusammen ? Ich als Bezirksvertreterin habe bisher lediglich Kenntnis von - 2 - dem bewilligten Zuschuss von 35 T€ aus Stadtverschönerungsmitteln. Von welchen Lärmimmissionen und Lichtemissionen durch Flutlichtanlage wird ausgegangen ? Welche Maßnahmen werden geplant bzw. sind gesetzlich vorgesehen zum Schutz der Anwohner ? Ist auf dem Gelände auch die Errichtung einer Bogenschießanlage oder ei- nes Beachvolleyballfeldes vorgesehen und welche Benutzungsrestriktionen gesetzlicher Art o.ä. gibt es? 2.) Warum geht die Verwaltung bzw. Politik nicht auf die Anwohner zu, um diese über das Vorhaben und sein Ausmaß zu informieren, um sie dann mit ihren Anliegen in die weitere Planung einzubinden ? Die Unterrichtungspflicht ergibt sich bereits aus § 23 GO NRW und drängt sich geradezu aufgrund des erklär- ten Zieles der Bürgermeisterin Henriette Reker auf, die Bürger verstärkt an der Politik zu beteiligen (Leitlinienprozess Stadtgespräche etc.). Mit freundlichen Grüßen Anette Schumacher Bezirksvertreterin für die Liberal-Konservativen Reformer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0420/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (LKR)
- Datum
- 13.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27