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AN/1497/2021

bescheidener Änderungsantrag zur Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel TOP 10.42

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2442 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 
AN/1497/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
bescheidener Änderungsantrag zur Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel TOP 
10.42 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu  
TOP Ö 10.42 „Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW“ auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 24.06.2021 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltungsvorlage ist durch folgenden Beschlusstext zu ersetzen 
Der Rat beschließt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung 
die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.427.100 € 
festzusetzen.  
Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden 
Teilbeträge:  
1 Innenstadt 173.200 €  
2 Rodenkirchen 154.700 €  
3 Lindenthal 201.500 €  
4 Ehrenfeld 154.000 €  
5 Nippes 162.500 €  
6 Chorweiler 123.700 €  
7 Porz 158.300 €  
8 Kalk 166.300 €

9 Mülheim 197.800 €  
 
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden 
die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der 
Mittel muss hinreichend konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.  
 
 
Begründung: 
Zunächst ist die Tabelle der Verwaltung augenscheinlich falsch, da sie als Stadtbezirk 7, 
Kalk und als Stadtbezirk 8, Porz vorsieht. Dies ist unabhängig von diesem ÄA zu 
korrigieren.  
 
Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 1.492.000 € hat DIE LINKE auf Basis der 
Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 
(Vorlagen-Nr. 3619/2019),  
 je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 32.400 €  
 je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,11 €  
 die Vorlage der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 1763/2021), sowie 
 für den Sockelbetrag die Inflationsraten von 2016 bis 2021 und  
 für den Kopfbetrag die Inflationsraten von 2019 bis 2021 zugrunde gelegt.  
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1497/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.06.2021
Erstellt
24.06.2021 09:35