AN/1497/2021
bescheidener Änderungsantrag zur Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel TOP 10.42
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Linke Änderungsantrag nach § 13
2442 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 AN/1497/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 bescheidener Änderungsantrag zur Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel TOP 10.42 Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP Ö 10.42 „Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 24.06.2021 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltungsvorlage ist durch folgenden Beschlusstext zu ersetzen Der Rat beschließt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.427.100 € festzusetzen. Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Teilbeträge: 1 Innenstadt 173.200 € 2 Rodenkirchen 154.700 € 3 Lindenthal 201.500 € 4 Ehrenfeld 154.000 € 5 Nippes 162.500 € 6 Chorweiler 123.700 € 7 Porz 158.300 € 8 Kalk 166.300 € 9 Mülheim 197.800 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Begründung: Zunächst ist die Tabelle der Verwaltung augenscheinlich falsch, da sie als Stadtbezirk 7, Kalk und als Stadtbezirk 8, Porz vorsieht. Dies ist unabhängig von diesem ÄA zu korrigieren. Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 1.492.000 € hat DIE LINKE auf Basis der Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 3619/2019), je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 32.400 € je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,11 € die Vorlage der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 1763/2021), sowie für den Sockelbetrag die Inflationsraten von 2016 bis 2021 und für den Kopfbetrag die Inflationsraten von 2019 bis 2021 zugrunde gelegt. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1497/2021
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 24.06.2021 09:35