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2948/2018

Genossenschaftlicher Wohnungsbau in Köln/Wohnungsbauleitstelle; Zusatzfrage des RM Frenzel in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018, TOP 1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 19.09.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3701 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI 
 
Vorlagen-Nummer 19.09.2018 
 2948/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 
 
Genossenschaftlicher Wohnungsbau in Köln/Wohnungsbauleitstelle; Zusatzfrage des RM 
Frenzel in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018, TOP 1.1 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018 erkundigte sich RM Frenzel nach 
den Kennzahlen, mit denen der Erfolg der Wohnungsbauleitstelle gemessen werde. Hier interessiere 
ihn beispielsweise die Dauer der Baugenehmigungsverfahren. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu den Aufgaben, Zielen und zur Arbeitsweise der WBL wird auf die ursprüngliche Beantwortung der 
Anfrage 1903/2018 verwiesen 
 
Eine quantitative Erhebung der Tätigkeit lässt sich nur insoweit durchführen, als die Zahl der Projekte 
und Wohneinheiten erfasst wird, an denen zum Zwecke der Beschleunigung mitgewirkt wurde. Das 
Ausmaß und der Einfluss der Mitwirkung auf das Ergebnis sind schwer von anderen Maßnahmen 
abgrenzbar und derzeit nicht präzisierbar.  
 
Die Aufgaben der Wohnungsbauleitstelle liegen auf operativer Ebene und hier insbesondere in der 
Begleitung von wichtigen Projekten mit mehr als 50 Wohneinheiten. Die Zuständigkeiten der Fachäm-
ter bleiben unberührt, es handelt sich um eine ergänzende Aufgabe. Zudem soll die Wohnungsbau-
leitstelle Anstöße zu neuen Maßnahmen der Beschleunigung geben, die dann in den Fachämtern 
getestet und evaluiert werden. Hier sollen zukünftig gemeinsam Pilotprojekte aufgesetzt werden. 
 
Darüber hinaus wird parallel beim Bauaufsichtsamt eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen, 
die Genehmigungsverfahren zu verkürzen: Innerhalb des sogenannten „Verbundprojektes Bauge-
nehmigung“ im Rahmen der Verwaltungsreform unter der Leitung der Oberbürgermeisterin wird zu-
nächst die elektronische Akte eingeführt. Darauf aufbauend ist die Anschaffung einer neuen Bearbei-
tungssoftware geplant, die die Voraussetzungen dafür schafft, die Prozesse zu digitalisieren. Darüber 
hinaus hat das Landesbauministerium ein Modellvorhaben mit sechs Städten zur Digitalisierung initi-
iert, an dem Köln teilnimmt. Verbesserungen und Beschleunigungen monokausal zu quantifizieren ist 
daher nicht möglich. 
  
Die durchschnittliche Dauer von Baugenehmigungsverfahren wurde zwar bisher schon beim Bauauf-
sichtsamt erfasst, allerdings nicht trennscharf nach den Nutzungsarten unterschieden (z. B. reiner 
Wohnungsbau). Eine präzise Aufschlüsselung wird erst mit dem Fortschritt des Digitalisierungspro-
zesses möglich sein. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Baugenehmi-
gungsverfahren für alle Bauvorhaben bei ca. 6 Monaten.

2 
 
Auch die Wohnungsbauleitstellen in Berlin und Hamburg kamen zum Ergebnis, dass eine gesamt-
städtische Wirkung ihrer Arbeit erst nach ca. 3 Jahren erkennbar wurde. Beide erfassen aus den vor-
genannten Gründen statistisch ebenfalls nur die Projekte, an denen konkret mitgewirkt wurde. 
 
Zukünftig sollen zur Evaluierung der Arbeit der Wohnbauleitstelle und zum Zwecke der Evaluierung 
und  Steuerung voraussichtlich folgende Kennzahlen erhoben werden: 
 Anzahl der Projekte, an denen konkret mitgewirkt wurde, unterteilt in verschiedene Aufgaben der 
Wohnungsbauleitstelle (z.B. „Erstkontakt“, „Lotsenfunktion“, „Kümmerer“ und „Clearing-Stelle“) 
 Anzahl der Projekte, die durch eine festgelegte Projektleitungsfunktion der Wohnungsbauleitstelle 
koordiniert werden („Projektsteuerung“) 
 Auswertung einer für 2019 geplanten online-Umfrage zur Investoren-Zufriedenheit 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2948/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
19.09.2018
Erstellt
05.09.2018 09:35