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0437/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 10.5

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 - Auszug TOP 7.2 BV Porz 29.01.2026

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Anlage 2 - Luftbild

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Ansehen

Anlage 4, Auszug Finanzausschuss 02.02.2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5474 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0437/2025 
Freigabedatum 
 18.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen 
Sanierung an der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 
und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu einer energetischen Sanierung des 
Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Straße 20, 
51149 Köln zu beauftragen. 
 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung 
eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft 
und die Planungskosten bis einschließlich LPh1 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.01.2026 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Rat 05.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Mit einer energetischen Sanierung werden bedingt durch den erzielten, reduzierten Heizener-
giebedarf die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) deutlich gesenkt. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

3 
 Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten, die von der Gebäudewirtschaft perso-
nell nicht hinterlegt sind. 
Die Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln benötigt aufgrund 
von Gebäudeschäden dringend bauliche Sanierungsmaßnahmen.  
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht 
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss 
genannten vorbereitenden Untersuchungen / Studien beauftragt werden.  
Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
In dieser Schule wird eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt. Das Dach und die 
Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Trotz Sanierungsmaßnahmen können 
dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden.  
Aufgrund der erheblichen Gebäudeschäden ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich, die 
auch aktuellen energetischen Ansprüchen Rechnung tragen wird. Altersbedingte Schäden an 
Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im 
Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden damit ausgeglichen. 
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet –wenn die Maßnahme anschließend entsprechend 
beschlossen und umgesetzt wird- eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. 
 
Kostenschätzung und Finanzierung 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung / Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grund-
lagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans be-
auftragt. 
 
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.  
 
Für die Durchführung der Grundlagenermittlung, die Erstellung von Machbarkeitsstudien und 
gegebenenfalls Stufenplänen für die Umsetzung sowie die damit verbundenen Bauherrenauf-
gaben werden 50.000 Euro je Projekt als Budget veranschlagt. Abgerechnet wird nur der tat-
sächliche Aufwand. Eine Überschreitung ist ausgeschlossen. 
 
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits 
vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be-
treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. 
 
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.  
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah

4 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Luftbild

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1162 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Sollte die Vorlage verzögert kommen, sind Schulschließung aufgrund des maroden Zustands der 
Gebäude kurz- und mittelfristig nicht mehr ausgeschlossen. Die Gebäude können über die normale 
Kleininstandhaltung nicht mehr in einen ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 - Auszug TOP 7.2 BV Porz 29.01.2026

1744 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Erik Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 30.01.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 29.01.2026 
öffentlich 
7.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mb H mit Maßnahmen 
zur energetischen Sanierung an der Gemeinschaftsgrundschule Kon- 
rad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln 
0437/2025 
Herr Bischoff bittet in der Sitzung, um eine Ergänzung des Beschlusstextes, über wel- 
chen Herr Bezirksbürgermeister Tempel im Anschluss abstimmen lässt. 
 
I. Beschluss über den mündlichen Ergänzungsantrag von Herrn Bischoff: 
Mit Abschluss der Leistungsphase 1 ist das Ergebnis der Bezirksvertretung Porz vor- 
zustellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Er- 
stellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leis- 
tungsphase 1) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu einer energeti- 
schen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule 
Konrad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln zu beauftragen. 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäu- 
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und 
Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der 
Gebäudewirtschaft und die Planungskosten bis einschließlich LPh1 werden über de- 
ren Wirtschaftsplan finanziert. 
Mit Abschluss der Leistungsphase 1 ist das Ergebnis der Bezirksvertretung 
Porz vorzustellen . 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 - Luftbild

160 Zeichen

Konrad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln
Mittelpunkt: 363942, 5640077
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.02.2025Seite 1 / 1

Anlage 4, Auszug Finanzausschuss 02.02.2026

1454 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Michael Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.02.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 02.02.2026  
öffentlich 
10.4 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen 
zur energetischen Sanierung an der Gemeinschaftsgrundschule Kon-
rad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln 
0437/2025 
 
 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz:  
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Er-
stellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leis-
tungsphase 1) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu einer energeti-
schen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Gemeinschaftsgrundschule 
Konrad-Adenauer-Straße 20, 51149 Köln zu beauftragen. 
 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und 
Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der 
Gebäudewirtschaft und die Planungskosten bis einschließlich LPh1 werden über de-
ren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
Mit Abschluss der Leistungsphase 1 ist das Ergebnis der Bezirksvertretung 
Porz vorzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (5)

19.01.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0437/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.12.2025
Erstellt
06.02.2025 13:02